Bestandserhaltung in der Praxis: Ahnentafeln, Teil I

Ahnentafeln – auch Ahnenproben oder Aufschwörungstafeln genannt – gehören zu den Archivalien, die man wohl am ehesten mit Adelsarchiven in Verbindung bringt. Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit wurden solche Abstammungsnachweise in der Regel anlassbezogen angefertigt. Konkret ging es oft um die Aufnahme in genuin adlige Korporationen (Ritterschaften und –orden, Domkapitel, Damenstifte), für die der jeweilige Proband bzw. die Probandin eine standesgemäße Herkunft belegen musste. Bis heute stellen Ahnentafeln aufgrund ihrer Farbigkeit und des oft beachtlichen Formats eine eindrucksvolle Quellengattung dar, die auch gerne in der archivischen Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt wird. Idealerweise sollten sie – analog zu Karten, Plänen oder Plakaten – planliegend und staubgeschützt in einem Kartenschrank gelagert werden. Die Realität sieht allerdings mitunter anders aus. Anhand zweier beschädigter Ahnentafeln aus dem Archiv Abbenburg, die bisher gerollt und unverpackt in einem Regal aufbewahrt wurden, soll in diesem und einem folgenden Blogbeitrag praxisnah gezeigt werden, wie bei der Restaurierung und Konservierung beider Stücke vorgegangen wurde. Unsere Restaurierungswerkstatt hat den Prozess dabei mit der Kamera dokumentiert, angefangen bei den Schadensbildern, über die einzelnen Maßnahmen bis hin zum fertigen Ergebnis.



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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2531

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Über 800 Jahre alte Bischofsurkunde zugunsten des Stifts Clarholz findet ihren Weg zurück ins Fürstliche Archiv Rheda

Als die alliierten Truppen Anfang April 1945 in Rheda einmarschierten, ließen sie sich vom damaligen Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg die Schlüssel zum Archiv aushändigen. Dort waren zu dem Zeitpunkt neben dem Archivgut auch Unterlagen der sich zurück ziehenden Wehrmacht eingelagert worden, die für die Alliierten von großer Bedeutung waren. Als die amerikanischen Truppen Ende April – wenige Tage vor der deutschen Kapitulation – abzogen, hinterließen sie das Archiv in großer Unordnung. Bei  den anschließenden Aufräumarbeiten wurde festgestellt, dass „einzelne Kaiserurkunden und andere mit gut erhaltenen Siegeln versehene Stücke“ fehlten, die in der Folgezeit trotz entsprechender Eingaben bei der Militärverwaltung und militärpolizeilicher Untersuchung nicht aufgefunden werden konnten.

Seit 2008 sind die noch fehlenden Urkunden bei Lost Art gemeldet, einer Einrichtung des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste. Auktionshäuser und Galerien sind gehalten, vor Verkäufen und Versteigerungen zu prüfen, ob die angebotenen Stücke hier verzeichnet sind und diese gegebenenfalls  den Eigentümern zurück zu erstatten. Im Mai diesen Jahres wurde Dr. Peter Worm vom  LWL-Archivamt für Westfalen, der das Fürstliche Archiv betreut und die Benutzung der wertvollen Bestände ermöglicht, von der Londoner Galerie Sam Fogg, die sich unter anderem auf mittelalterliche Kunstobjekte spezialisiert hat, erfreulicher Weise in einem solchen Fall angeschrieben. Das Stück selbst wurde dann wohl verpackt und versichert aus London übersandt, in der Werkstatt des LWL-Archivamts aufbereitet und archivgerecht verpackt.

Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden Rha.C.Uk 5

Fürstliches Archiv Rheda,
Bestand: Stift Clarholz, Urkunden
Rha.C.Uk 5

Inhaltlich lässt sich die Urkunde in eine Reihe von Rechtsgeschäften einordnen, mit denen das junge Stift seinen Grundbesitz und  damit seine Einkünfte erweitert und abrundet: Bischof Hermann II. von Münster beurkundet den Verkauf eines Anwesens in Sandrup – heute eine Bauerschaft nördlich von Münster – durch seinen Lehnsmann Otto an den Propst Friedrich und den Konvent von Clarholz für die beträchtliche Summe von 90 Mark. Dass hierfür jeweils der Münstersche Bischof Hermann II. als Beurkundender gewonnen werden konnte, betont den hohen Stellenwert, der dem Clarholzer Stift zu dieser Zeit zukam. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass der genannte Bischof in der Nachbarschaft das Zisterzienser-Kloster Marienfeld mit begründet und ausgestattet hat, das durchaus mit den Prämonstratensern in Clarholz um fromme Stiftungen konkurrierte.

Die schön geschriebene und mit einem hellen Wachssiegel versehende Urkunde steht nun der historischen Forschung wieder zur Verfügung (Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden, Nr. 5 = WUB I, Nr. 578 = OUB I, Nr. 440). Die Benutzung findet über das LWL-Archivamt für Westfalen (www.lwl-archivamt.de) statt.

Der Aussteller:

Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden, Rha.C.Uk 5 (Siegel)Hermann II. von Katzenelnbogen (* 1130 oder 1140; † 9. Juni 1203) war von 1174 bis 1203 der 24. Bischof von Münster. Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestimmte Hermann II. zum Nachfolger des verstorbenen Bischofs Ludwig I von Wippra. Er stammt aus dem in Hessen ansässigen Adelsgeschlecht der Grafen von Katzenelnbogen.

Zur Vorbereitung des Dritten Kreuzzuges sandte Kaiser Friedrich I. Barbarossa eine Gesandtschaft unter der Führung Hermann II. zum Kaiser Isaak II. Angelos in Konstantinopel. 1189 bis 1192 nahm Hermann II. dann selbst am Kreuzzug teil und gehörte zum engeren Beraterkreis des Kaisers. Der Edelherr Widukind von Rheda, wie der Bischof selbst einer der Gründer Marienfelds, nahm auch an diesem Kreuzzug teil und fiel bei der Erstürmung von Akkon. Es ist nicht auszuschließen, dass es der Bischof Hermann II. war, der die sterblichen Überreste des Edelherrn nach Deutschland zurückbringen ließ.

Hermann der II. gab um die Jahrhundertwende seine vielfältigen Ämter und Tätigkeiten in Münster auf und zog sich nach Marienfeld zurück. 1203 starb er als einfacher Mönch und ließ sich in Marienfeld bestatten. Für den Konvent war dies eine große Geste und so liegt sein Leichnam im Chorraum, den Blick zum Hochaltar gewandt. Später wurde ein Grabmal hinzugefügt, das sich aber nicht mehr an dieser Stelle befindet.

Von Bischof Hermann II. gehen einige Stadtgründungen aus (etwa Coesfeld, Nienborg, Warendorf, Beckum, Ahlen und Dülmen). An seinem Bischofssitz Münster gründet er die Pfarreien St. Ludgeri, St. Martini, St. Aegidii und St. Servatii. Die Pfarreinteilung in Münster und der Bau der dortigen Befestigungsmauern gehen auf ihn zurück. An den Dom lässt er das westliche Querschiff anbauen.

 

Die Empfänger

Bei den Prämonstratensern handelt es sich um regulierter Chorherren, die nach der Augustinusregel leben. Das heisst, dass diese nicht Mönche im engeren Sinn des Worts sind, aber so wie diese die Gelübde der Armut, des Gehorsams und der Keuschheit ablegen und in einer klosterähnlichen Gemeinschaft leben. Ein weiterer Unterschied zu den an der Benediktsregel orientierten Mönchsorden ist, dass die Prämonstratenser das kontemplative monastische Leben mit der nach außen gerichteten Seelsorge verbinden. Der Orden ist ein Zusammenschluss selbständiger Stifter (Kanonien) und wurde im Jahr 1120 von Norbert von Xanten mit dreizehn Gefährten in Prémontré bei Laon gegründet. Sie  werden nach ihrem Gründer „Norbertiner“ genannt. Der weibliche Zweig sind die Prämonstratenserinnen.

Eine Besonderheit – in dieser Zeit allerdings nicht einzigartig – der ersten prämonstratensischen Gemeinschaften war, dass es sich bei ihnen um Doppelklöster handelte, in denen also Frauen und Männer, wenn auch in zwei voneinander organisatorisch getrennten Konventen, lebten. So auch hier in Clarholz, wo das zugehörige Frauenkonvent im benachbarten Lette seinen Sitz hatte, jedoch sich nur bis ins 15. Jh. nachweisen lässt. Neben den Kanonikern (canonici) lebten in den Niederlassungen der Norbertiner auch Laienbrüder (conversi). Ähnlich wie auch die Zisterzienser trugen die Prämonstratenser in den ersten Jahrhunderten nach ihrer Entstehung zur Verbesserung der Landwirtschaft bei.

 

Der Gegenstand

Zum ersten Mal erwähnt wurde der 45 km von Clarholz entfernte Haupthof Sandrup schon im 11. Jahrhundert in einer abschriftlich überlieferten Urkunde aus dem Cappenberger Archiv. Damals legte der Münstersche Bischof Siegfried von Walbeck (1022–1032) fest, dass für die neugeweihte Kirche von Coerde unter anderem die Bauerschaft Sandondorp zur Zahlung eines Zehnten als wirtschaftliche Grundlage für die Kirche und ihre Geistlichen verpflichtet wurde. Der Bischof hatte kurz vor seinem Tode noch sieben neue Landkirchen geweiht, unter denen sich auch die Kirche von Coerde befand. Ihr Pfarrsprengel sollte aus Teilen der alten Dompfarrrei so zusammengestellt werden, dass sie mit dem zu zahlenden Zehnten die wirtschaftliche Grundlage für die Kirche und ihre Geistlichen bilden konnte. Doch die Pfarrei Coerde kam nie zustande. Die ursprünglich Coerde zugedachte Bauerschaft Sandrup fiel an die von Bischof Hermann I. (1032 – 1042) ab dem Jahre 1040 gebaute Liebfrauen-Überwasserkirche im nahen Münster, ist aber zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung als Lehen an  einen bischöflichen Ministerialen, namens Otto, vergeben.

Inhaltlich lässt sich die Urkunde in eine Reihe von Rechtsgeschäften einordnen, mit denen das junge Stift seinen Grundbesitz und  damit seine Einkünfte erweitert und abrundet: Bischof Hermann II. von Münster beurkundet den Verkauf eines Haupthofs in Sandrup – heute eine Bauerschaft nördlich von Münster – durch seinen Lehnsmann Otto an den Propst Friedrich und den Konvent von Clarholz für 90 Silbermark. Dieser Otto habe sich, wie es in der vorliegenden Urkunde heisst, spontan im Beisein von Klerikern und Laien zum Verkauf des Haupthofs Sandrup entschlossen. Aus der Zeugenliste der Urkunde erfahren wir, wer diese Personen sind: Es handelt sich um die Pröpste also geistlichen Vorstände der Münsterschen Dom- und Pfarrkirchen und viele Vertreter des örtlichen Adels. Wir können also von einem feierlichen Rahmen ausgehen!  Gegen einen allzu spontanen Entschluss spricht auch, dass die vom Verkauf mittelbar betroffenen Erben des Otto diesem Rechtsgeschäft zugestimmt haben.

Zu den 90 Mark: Hierbei handelt es sich um eine Rechengröße und nicht um geprägtes Geld, wobei eine Mark gut 233 gr. Silber entsprichen. 90 Mark sind also gut 20 kg Silber, im 14. Jh. entspricht das einem Gegenwert von 360 Schweinen. Jochen Ossenbrink hat in seiner Wirtschaftsgeschichte des Klosters ausgerechnet, dass Propst Friedrich in seiner Amtszeit insgesamt Güter für 462 Mark (fast 110 kg Silber) angekauft hat – Geld das als Stiftung vom landsässigen Adel oder als Eintrittsgeld von den Novizen in die Kasse gekommen sein muss.

Bemerkenswert ist, dass für die Beurkundungen jeweils der Münstersche Bischof Hermann II. gewonnen werden konnte, der auf diese Weise das Clarholzer Stift förderte.  Es erstaunt deshalb besonders, dass der genannte Bischof in der unmittelbaren Nachbarschaft das Zisterzienser-Kloster Marienfeld mit begründet und ausgestattet hat, das durchaus mit den Prämonstratensern in Clarholz um fromme Stiftungen konkurrierte. Der prominente Rahmen, in dem die Beurkundungen stattfanden, diente sicher einerseits der Rechtssicherung. Wer hätte dem Wort dieser versammelten Zeugen widersprechen wollen? Andererseits stellte es einen hohen Gunsterweis dar, dass der Bischof sein Siegel unter das Rechtsgeschäft setzte und dafür auch noch einen Großteil seines Münster’schen Beraterkreises einbestellte.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/1028

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Arbeit mit Genealogischen Quellen: Ein Erfahrungsbericht zur Transkription einer Abgabenliste des Stiftes Asbeck

 

Unsere kleine Sommerserie zu den genealogischen Quellen erfährt hier eine Ergänzung. Was macht man, wenn man eine  Quelle im Archiv findet? Wie geht man vor? Die Höhen und Tiefen in diesem Bereich erläutert anschaulich der Text der beiden  Studenten Richard Lüdicke und Simon Schneider, die hier bei uns im LWL-Archivamt eine solche Quelle fanden.

Von Malter, Ergänzungen und falschen Signaturen – ein Erfahrungsbericht zur Transkription einer Abgabenliste des Stiftes Asbeck (von Richard Lüdicke und Simon Schneider)

 

Coe.H_5_VorderseiteEine institutionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Universität und Archiv ist ein in der freien Forschungswildbahn viel zu selten zu beobachtendes Schauspiel. Studenten und Archivare findet man leider noch zu selten im gleichen Habitat. Wie kann man nun diese beiden Spezies zusammenzuführen, die Studierenden an der Expertise der Archivare teilhaben lassen und schließlich mit den handgeschriebenen Quellen in Kontakt bringen? Im Rahmen einer Transkriptionsübung mittelalterlicher Quellen bei Prof. Dr. Sita Steckel, Juniorprofessorin an der WWU Münster mit einer innigen Vorliebe für mittelalterliche Handschriften, kam ein kleines Projekt zu Stande. Es ging darum, eine Abgabenliste des Zehntes des Stiftes Asbeck (Kreis Coesfeld) aus dem späten 13. Jh. zu transkribieren. Bereit gestellt wurde besagte Liste freundlicherweise als Scann durch Dr. Antje Diener-Staeckling, Referentin im Archivamtes in Münster, das u.a. im Rahmen der Übung besucht wurde. Dieser Herausforderung stellten sich also die Studierenden Simon Schneider für die Vorderseite und Richard Lüdicke für die Rückseite der Liste. Es gelang ihnen, den Text der Quelle nahezu vollständig zu erfassen und sämtliche Abkürzungen aufzulösen, lediglich die Eigennamen der abgabenpflichtigen Höfe, einige Stellen mit Radierungen und die sehr kleinen, zwischen den Zeilen hinzugefügten Nachträge bereiteten Probleme.

Nach einer gewissen Recherche gelang es, das mittelalterliche Wirtschaftsvokabular und damit den Inhalt der Quelle zu erschließen. Besondere Probleme bereitete dabei das im klassischen Latein nicht vorhandene Wort „malcium“ für die mittelalterliche Maßeinheit „Malter“ (ca. 12 Scheffel). Als besonders wertvoll erwies sich dabei die Dissertation von Heinz Gobel von 1997: „Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Datenverarbeitung bei der Erschließung historischer Quellen am Beispiel der Entwicklung des Grundbesitzes und der Abgaben des Stiftes Asbeck.“ Über diesen Titel wurden die Studierenden dann aber leider auf eine bereits 1907 von Franz Darpe im sechsten Band des „Codex Traditionum Westfalicarum“ edierte Version der Quelle aufmerksam. Damit wurde eine angedachte, mögliche Veröffentlichung der Ergebnisse hinfällig.  Ein Vergleich der eigenen Arbeit mit der Edition ergab aber dennoch einige interessante Verwicklungen. Darpe hat 1907 nicht die seit der Übernahme des Stiftsarchives 1805 durch die Wild- und Rheingrafen von Salm-Horstmarsch bis heute übliche neue Signatur verwendet, sondern die alte Stiftssignatur, die noch auf dem Dokument selbst vermerkt war. Dadurch musste die Edition zunächst im Verborgenen schlummern, ehe sie, geweckt mit Hilfe der Dissertation, wieder ihre Bestimmung als aufbereitete Gebrauchsvariante der Abgabenliste erlangen konnte. Die Studierenden konnten auch feststellen, dass Darpe getreu der Umkehr des Mottos „aus den Augen, aus dem Sinn“, also, „aus dem Sinn, aus den Augen“, nur das ediert hat, das für ihn auch Sinn ergeben hat. Auch wenn er damit vieles erfasst hat, so gehen doch zahlreiche zusätzliche Informationen, besonders unterhalb des eigentlichen Haupttextes der Vorderseite, in der Edition verloren.

Diese Nachträge können einerseits zeitlich erst später hinzugekommene Zehnteinkünfte und damit sonst nicht überlieferte Einnahmequellen darstellen. Andererseits geben sie über die Veränderung der Namen der einzelnen Güter Aufschluss: So wurde beispielsweise das „alta domus“ im Kirchspiel Coesfeld später „Hosekink“ (oder ähnlich) genannt, was aus Darpes Edition nicht hervorgeht. Diese Erfahrungen verdeutlichen, dass man den Quelleneditionen besser mit einem gewissen Misstrauen begegnen sollte, ein Blick auf das Original auf jeden Fall nicht schaden kann. Momentan arbeiten viele Archive emsig wie die Bienchen an der Digitalisierung ihrer Bestände, sodass ein kurzer Abgleich mit dem Original deutlich unkomplizierter möglich ist – wenn denn die Edition zur Quelle die richtige Signatur führt.

 

 

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/1005

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Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 2 (von Werner Frese)

AssenG597_2Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.

In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf  Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.

 

Coe K_980_002_RegisterWenn die Gutsherrschaft mit mehreren Höfen in einem Kirchspiel begütert war, lassen sich in ihrem Archiv nicht selten Rechnungen des Kirchspiels finden und sogar Kirchspielsschatzungen (Steuerlisten), deren überwiegende Menge natürlich in der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen ist. Hatten die Adelsherrschaften auch Kirchenpatronate, finden sich natürlich in ihrem Archiv auch die Kirchenrechnungen, die besonders für das gesamte kirchliche Personal bis zur Hebamme ergiebig sind. Man darf überhaupt davon ausgehen, dass die Rechnungsregister aller Art sehr viel auskunftsfreudiger als heute sind, die genauen Umstände und Leistungen für Zahlungen angeben und natürlich namentlich deren Empfänger oder Rechtsnachfolger. Lohnenswert, wenngleich mühseliger, ist daher auch die Durchsicht der Rechnungsbelege der Kaufleute, Handwerker, Apotheker, Ärzte, Künstler

Bei geistlichen Institutionen und Stiftern, deren Überlieferung durch die Säkularisation in die Archive der Standesherren geraten sind, ist aufmerksam zu machen auf die Kapitelsprotokolle. Diese erfassen, ganz anders als zunächst ihre Bezeichnung vermuten lässt, weniger geistliche Angelegenheiten als vielmehr fast alle Geschäfte der gutsherrlichen Verwaltung des Klosterbesitzes, wie sie bereits oben dargestellt worden sind. Ergiebig sind besonders die mancherorts darin verzeichneten Vergaben der Wortstätten, aus denen sich zuweilen lückenlose Hausgeschichten und Abfolgen ihrer Bewohner erstellen lassen.

Plettenberg_1Vom Gutsarchiv ist das Familienarchiv der adligen Familien zu unterscheiden. Hier wurden insbesondere Eheberedungen, Testamente und Abfindungen der nachgeborenen Kinder aus rechtlichen Gründen aufbewahrt. Zur Durchsetzung von Erbansprüchen waren nicht selten langwierige Prozesse nötig, in denen die Abstammungsverhältnisse durch graphische Schemata dargestellt, aber auch durch Urkunden belegt wurden. Adelsfamilien, deren Söhne Domherrenstellen besetzten oder Töchter in Stiftern untergebracht wurden, besitzen nicht selten die Aufschwörungstafeln der Probanden, die ihre adlige Herkunft über vier Generationen beweisen. Seit dem 19. Jahrhundert haben einige Archivare bei Neuordnungen des Archivs sogar Personalakten gebildet, in denen von der Taufurkunde bis zu Patenten und Bestallungsurkunden sogar bedeutsame Korrespondenzen der betreffenden Personen vereinigt liegen.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/734

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Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 1 (von Werner Frese)


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Welche Quellenarten finden sich in den frühneuzeitlichen Adelsarchiven, aus welchen Quellen lassen sich welche Informationen für die eigen Forschung ziehen? Diese und anderen Fragen erklärt Dr. Werner Frese in unserer kleinen Reihe zum Thema “Genealogische Quellen in Privatarchiven”.

Genealogische Quellen in Privatarchiven, Teil 1 (von Werner Frese)

Zu den wesentlichen Grundlagen einer Gutsherrschaft gehören die Lagerbücher oder Urbare, die ihren Besitz an Höfen, Liegenschaften und Gerechtsame aller Art erfassen, sowie die Protokollbücher über die ihr eigenbehörigen Menschen. Diese letzteren verzeichnen, wann und zu welchen Bedingungen die hofsitzenden Eheleute, das Bauerngut angetreten oder gewonnen haben, wann sie verstorben sind und was anlässlich ihres Todes an Sterbfallgeld fällig wurde. Der Abgang der eigenbehörigen Kinder geschah durch Freilassung oder Tausch bzw. Wechsel gegen eine eigenbehörige Person einer anderen Gutsherrschaft. Diese mehr personalbezogenen Informationen finden sich in den Protokollbüchern über Gewinn, Versterb, Wechsel und Freilassung. Über diese Vorgänge wurden natürlich auch Ausfertigungen (Urkunden) erstellt: die Pacht- oder Gewinnbrief, der Wechsel- bzw. Freibrief. Die freigelassene Person, wenn sie sich nicht in eine Stadt begab, besaß den Freibrief meist nur kurze Zeit, weil sie in der Regel ihr Unterkommen bei einer anderen Gutsherrschaft suchte und zeichenhaft für die erneute Annahme der Eigenbehörigkeit den Freibrief der neuen Herrschaft aushändigte. In manchen Privatarchiven liegen heute ansehnliche Sammlungen von Freibriefen, die zuweilen auf der Rückseite vermelden, auf welchem Hof die soeben noch frei gewesene Person sich niedergelassen und verheiratetet hat. Gelegentlich gibt es auch Bücher, in denen die Kinder der eigenbehörigen Familien registriert wurden, um ihren Verbleib festzuhalten und evtl. Ansprüche gegen sie geltend machen zu können.

 

Lagerbuch ,Haus Assen

Lagerbücher sind oft prächtig in Leder gebunden.

Lagerbücher beschreiben den Besitz und die aufsitzenden Leute meist punktuell. Ihre Fortschreibung erfolgte in unregelmäßigen Abständen, in den sogenannten Hofsprachen, die wiederum die hofsitzenden Leute, häufig genug auch den Verbleib der Kinder festhalten, insbesondere dann, wenn sie sich nicht freigekauft hatten.

 

 

Die unregelmäßigen oder ungewissen Einkünfte, die der Gutsherrschaft aus Gewinn, Versterb und Freilassung zukamen, finden sich in den Jahresrechnungen häufig unter der Rubrik ungewisse Gefälle.

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Das Lagerbuchverzeichnis beginnt oft mit einem Gebet oder ähnlichem.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüber diesen, die einzelnen Eigenbehörigen systematisch erfassenden Quellen ist das übrige Renteischriftgut für den Genealogen sekundär, sogar die Hofesakte, deren eigentlicher Zweck die Information über den Zustand der Hofstelle ist, z. B. Markenberechtigungen, Landtausch, Grenzen, Holzbestand des Hofes, baulicher Zustand, Verschuldung etc. Trotzdem übermitteln diese Akten noch zahlreiche „Personalia“ und geben vor allem das Kolorit für die Lebensumstände der Bauern ab, bedingt durch Natur- und Kriegsereignisse, Krankheiten bei Mensch und Vieh, Brautschatzabfindungen, Kapitalaufnahmen.

Hofesakten

Hofesakten können umfagreich oder dünn sein. Sie enthalten alle Dokumente, die ein Eigentümer über einen Hof vorliegen hatte.

 

 

 

 

 

 

 

Pachtregister und Register über Dienstleistungen jeglicher Art, z. B. Spann-, Botendienste, Heu- und Mäh- und Jagddienste weisen zwar die Personen nach, aber nicht als individuelle Personen, sondern nur als den zur Prästation verpflichteten Hofinhaber. Daher erscheint er fast immer ohne seinen Vornamen und ist genealogisch nicht sicher zu verorten.

Pachtregister

Ein übliches Pachtregister

Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.

In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf  Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.

 

Wenn die Gutsherrschaft mit mehreren Höfen in einem Kirchspiel begütert war, lassen sich in ihrem Archiv nicht selten Rechnungen des Kirchspiels finden und sogar Kirchspielsschatzungen (Steuerlisten), deren überwiegende Menge natürlich in der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen ist. Hatten die Adelsherrschaften auch Kirchenpatronate, finden sich natürlich in ihrem Archiv auch die Kirchenrechnungen, die besonders für das gesamte kirchliche Personal bis zur Hebamme ergiebig sind. Man darf überhaupt davon ausgehen, dass die Rechnungsregister aller Art sehr viel auskunftsfreudiger als heute sind, die genauen Umstände und Leistungen für Zahlungen angeben und natürlich namentlich deren Empfänger oder Rechtsnachfolger. Lohnenswert, wenngleich mühseliger, ist daher auch die Durchsicht der Rechnungsbelege der Kaufleute, Handwerker, Apotheker, Ärzte, Künstler

Bei geistlichen Institutionen und Stiftern, deren Überlieferung durch die Säkularisation in die Archive der Standesherren geraten sind, ist aufmerksam zu machen auf die Kapitelsprotokolle. Diese erfassen, ganz anders als zunächst ihre Bezeichnung vermuten lässt, weniger geistliche Angelegenheiten als vielmehr fast alle Geschäfte der gutsherrlichen Verwaltung des Klosterbesitzes, wie sie bereits oben dargestellt worden sind. Ergiebig sind besonders die mancherorts darin verzeichneten Vergaben der Wortstätten, aus denen sich zuweilen lückenlose Hausgeschichten und Abfolgen ihrer Bewohner erstellen lassen.

 Vom Gutsarchiv ist das Familienarchiv der adligen Familien zu unterscheiden. Hier wurden insbesondere Eheberedungen, Testamente und Abfindungen der nachgeborenen Kinder aus rechtlichen Gründen aufbewahrt. Zur Durchsetzung von Erbansprüchen waren nicht selten langwierige Prozesse nötig, in denen die Abstammungsverhältnisse durch graphische Schemata dargestellt, aber auch durch Urkunden belegt wurden. Adelsfamilien, deren Söhne Domherrenstellen besetzten oder Töchter in Stiftern untergebracht wurden, besitzen nicht selten die Aufschwörungstafeln der Probanden, die ihre adlige Herkunft über vier Generationen beweisen. Seit dem 19. Jahrhundert haben einige Archivare bei Neuordnungen des Archivs sogar Personalakten gebildet, in denen von der Taufurkunde bis zu Patenten und Bestallungsurkunden sogar bedeutsame Korrespondenzen der betreffenden Personen vereinigt liegen.Aufschwörungstafel Archiv Plettenberg, Essen

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/217

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What does the name Westfalia stand for?- Frachtmotorschiff Westfalia erkundet das Meer zwischen Hamburg und Yokohama


(M. Wachnau/C.Haubrock)

 

Am 26.8.1964 ist das 164,33 Meter lange Frachtmotorschiff „Westfalia“, das im Auftrag der Hamburg-Amerikanische Packetfahrt-Actien-Gesellschaft (Hamburg-Amerika-Linie) auf der Werft „Blohm & Voss“ gebaut wurde, vom Stapel gelaufen und getauft worden. Die Tragfähigkeit des auf der Ostasienroute eingesetzten Schiffes betrug 12000 Tonnen und ihre Dienstgeschwindigkeit 21 Knoten. Nach Äußerungen Wilhelm Trabers (Vorstandmitglied der Hamburg-Amerika-Linie) bei der Taufe dürfte Westfalia „das schnellste Schiff der deutschen Handelsflotte werden“.

 

LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best.115/26

Kerndaten zum Frachtmotorschiff Westfalia
Quelle: LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best.115/26

Die Taufe nahm die Gattin von Prof. Dr. Baumann, Vorstandsvorsitzenden der chemischen Werke Hüls in Marl, unter den Worten vor:„ Ich taufe dich auf den Namen Westfalia! Ich wünsche dir allzeit glückliche Fahrt! Künde auf allen Meeren und in aller Welt von unserem Lande Westfalen“.

Der Direktor des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe, Dr. Anton Köchling, überreichte die Grüße und Glückwünsche des Westfalenlandes und bemerkte bei der Taufansprache, dass eine stille und heimliche Liebe der Westfalen von frühester Zeit an der Seefahrt gelte. Auch erinnerte Köchling an die westfälische Beteiligung an der Hanse. Er schloss mit den Worten:„ Möge MS „Westfalia“ eine allzeit glückliche Fahrt haben, möge sie auf den Meeren der Welt Zeuge sein für die Tüchtigkeit der Männer von Blohm & Voss, für den hansischen Wagemut der Hamburg-Amerika-Linie und möge sie auf stets friedlicher und guter Fahrt stolz den Namen unseres Westfalenlandes über die Meere in alle Welt tragen.“

Auch Ernst Christian Freiherr von Werthern, Vorstandsmitglied der Blohm & Voss AG Hamburg und Sohn eines ehemaligen Landrates des Kreises Soest, bekundete bei der Tauffeier seine Freude über die Benennung des Schiffes nach seiner westfälischen Heimat

Im Dezember 1964 fand die Jungfernfahrt der „Westfalia“ von Hamburg über Bremerhaven, Rotterdam, Antwerpen, Port Said, Djibouti, Singapur, Hong Kong, Pusan und Kobe nach Yokohama statt. Zu den repräsentativen Empfängen in den Häfen, die das Schiff anlief, war ein Informationsprospekt unter dem Titel „ What does the name Westfalia stand for?“ erstellt worden, welcher über den Landesteil Westfalen informierte. Dieser Prospekt wurde samt eines Erinnerungspakets mit westfälischen Fleischwaren, einer Flasche Steinhäger, einer Dose Dortmunder Bier, Pumpernickel und zu guter Letzt einer Serviette aus westfälischen Leinen an die Gäste übergeben.

Knapp ein Jahr später repräsentierte Landesdirektor Dr. Köchling abermals die westfälische Landschaft auf dem Motorschiff: Anlass war eine vorweihnachtliche Sendung des ZDF über ein Schiff der Handelsflotte auf großer Fahrt während der Weihnachtszeit. Hierfür wurde als repräsentatives Schiff die „Westfalia“ ausgewählt. In seiner Eigenschaft als Schiffspate übergab Dr. Köchling im Rahmen der Dreharbeiten dem Kapitän der „Westfalia“, Gerhard Hynitzsch, am 12. November 1965 in Antwerpen einen Weihnachtsbaum mit Wurzel und Erde, der vom landschaftsverbandseigenen Forstgut Ammeloe stammte. Auch wurden für die 54-köpfige Besatzung des Schiffes Bücher der westfälischen Autoren Karl Schulte-Kemminghausen, Paul Pieper und Ursula Bours als Weihnachtsgeschenk überreicht.

Quelle: LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best.115/26

Weihnachtsfest an Bord der „Westfalia“ am 26.12.1965 mit jugendlichen Gästen des Kapitäns und der beleuchteten westfälischen Tanne im Hintergrund.
Quelle: LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best.115/26

 

 

 

Quellen:

LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 115/26, 115/185

LWL-Archivamt für Westfalen,  Archivbibliothek, XC 15 (Januarausgabe des Westfalenspiegels 1966)

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/839

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Praktikum im LWL-Archivamt- Praktikum der anderen Art

von Daniel Kemper

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Einen Praktikumsplatz in einem Archiv zu bekommen ist tatsächlich gar nicht einmal so einfach. Umso mehr hat es mich dann auch gefreut, als ich die Zusage des LWL – Archivamtes bekam.

Da Praktika in den Semesterferien rar gesät sind, griff ich natürlich, ohne groß darüber nachzudenken, sofort zu. Wie speziell außergewöhnlich, und wie groß die Unterschiede zwischen Archiv und Archivamt tatsächlich sind, wurde mir dann erst während meines Praktikums klar.

Schon Tag eins des Praktikums sollte für mich alles andere als normale Archivarbeit beinhalten. Es ging mit zwei Mitarbeitern des Archivamtes in eine größere Stadt im Westmünsterland, wo, wie man mir auf der Fahrt mitteilte, das hiesige Stadtarchiv notgedrungen in neue Räumlichkeiten ziehen müsste. Soweit so gut. Wovon ich mir allerdings bisher noch keine Vorstellungen gemacht hatte, ist die Fülle an Faktoren die bei der Suche  nach geeigneten Räumlichkeiten für ein Archiv zu beachten sind. Wie und wolang die Wasserleitungen innerhalb eines Gebäudes verlaufen ist da noch eines der kleineren Probleme. Neben den generellen statischen Anforderungen an Gebäude und Untergrund muss auch das Klima, in den für das Magazin vorgesehenen Räumen, immer in etwa gleichbleibend sein. Auch sollen gute Verkehrsanbindungen und Rettungswege für die Feuerwehr gewährleistet sein. Klingt alles sehr Vernünftig und einleuchtend, wenn man sich allerdings noch nie mit dem Bau oder Umzug eines Archivs geschäftigt hat, erschlagen einen die vielen Einzelheiten dann doch nahezu, die für ein Archiv gewährleistet werden müssen.

Es war im Endeffekt nicht ganz das, was ich mir von meinem ersten Tag erwartet hatte. Ich hatte mit der üblichen Einführung und dem ebenso üblichen Rundgang gerechnet, aber so war meine Zeit ja auch nicht vertan. Ich habe an einem Tag alles über die benötigten baulichen gegebenheiten eines Archives mehr gelernt, was in man an einem Tag eben lernen kann. In diesem Fall eine ganze Menge.

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Baupläne fanden sich u.a. im Bestand

Mal abgesehen vom ersten Tag, wurde ich in meinem Praktikum allerding sehr wenig mit den baulichen Faktoren eines Archivumzuges konfrontiert. Dafür standen nun andere Sachen an. Direkt in der ersten Woche gab es dann auch noch eine Einführung in die Restaurierung. Einen ganzen Tag verbrachte ich mit Akten aus dem mir zugewiesenen Bestand und brachte ihnen ein wenig Liebe, vor allem aber Spezialschwämme, entgegen. Etwas, was wohl lange niemand mehr getan hatte. Nachdem mir die Restauratoren auch noch einmal eindringlich zu verstehen gaben, was, außer Staub, noch so alles auf den Akten sein kann, durfte ich dann auch den mir zugewiesenen Bestand (Haus Ruhr, AB (Andere Besitzungen)  bearbeiten. Verzeichnet worden war dieser schon, das letzte fachmännisch begutachtet wurde er allerdings ca. 1950. Das war jetzt also meine Aufgabe für die Wochen vor mir: Inventur des Bestandes durchführen, zur Not Korrekturen am Verzeichnis vornehmen, und alles, was mit Schimmel oder ähnlichem zu tun hat, einmal gesondert verpacken. Nebenbei bekam der Teilbestand, den ich bearbeiten durfte, von mir dann auch mit neuen Kartons und Mappen das Rundum – Wohlfühl – Paket.

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Die Akten lagen unverpackt in den Kartons

 

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Der Bestand vorher hatte eine Umverpackung dringend nötig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Doch neben umpacken, korrigieren und Kartons von vor 60 Jahren dem Altpapier zuzuführen, gab es auch noch andere Aspekte während des Praktikums. So war die Fahrt an Tag eins nicht das einzige Mal, das mich mit Mitarbeitern des Amtes in einem Auto saß, unterwegs zu den Schlössern und Burgen Westfalens. Aber nicht nur die Adelsarchive und deren sehr eigene Funktionsweise durfte ich mir anschauen. Während der Fahrten gab es für mich noch mehrere Möglichkeiten, Mitarbeitern bei der Beratung von Kommunalarchiven auf Schritt und Tritt zu folgen, und so einen sehr illustren Querschnitt der Archive Westfalens kennenzulernen.

Die spannendste Fahrt war fast eine Weltreise. Von Münster bis in die Gefilde hinter Paderborn. Kreis Höxter und Konsorten haben an diesem Tag mein Sitzfleisch auf eine Probe der etwas anderen Art gestellt. Nach einer Anfahrtszeit von gefühlt einem ganzen Tag, durch das beschauliche Münsterland rüber nach Ostwestfalen, ging es an die Arbeit. Zwei Adelsarchive wurden besucht. Eines in einem Schloss, das andere auf einem Gutshaus, in dem ein Teil der Familie noch wohnte. Zum Abschluss ging es dann noch in ein Kommunalarchiv, wieder zur Beratung. Allerdings wollte dieses Archiv nicht umziehen. Konnte also wieder nicht mitreden. Trotzdem hat es Spaß gemacht, grade der Querschnitt, der mir an diesem Tag geboten wurde, brachte mir einen weiteren Einblick in die vielfältige Welt der Archive.

Aber auch die Arbeit im hauseigenen Archiv stellte sich als alles andere als eintönig heraus. Als ich meinem Teilbestand endlich alle nötigen Sofortmaßnahmen angetan hatte und ihn, beruhigt das er diesmal hoffentlich länger als 50 Jahre  sicher ist, wieder zurück in das Magazin stellen konnte, ging die Arbeit für mich weiter. Diesmal war das Problem jedoch anders gelagert. Die Kisten die ich diesmal bekam, waren denen, die ich noch eigens zusammen bauen musste nicht unähnlich, und auch das Papier war offensichtlich schon einmal komplett durch die Restaurierung gegangen. Allerdings war nichts davon verzeichnet. Unverzeichnetes Material, was ich natürlich mit Tatendrang und Eifer direkt selbst verzeichnen konnte.

Damit war das Praktikum dann aber auch schon wieder beendet. Das Archivamt ist mich vorerst wieder los. Es wird vermutlich einige Zeit dauern, bis das Chaos beseitigt ist, welches ich angerichtet habe. Aber sollte der Tag kommen, an dem man meinen Namen dort vergessen hat, würde ich gerne noch einmal wieder kommen.

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Danach ist der Bestand in einem Topzustand, wie die neuen Kartons zeigen

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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/561

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Die “geheimen” Tagebücher des Herzogs von Croÿ online

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Am 30. März vor 230 Jahren 1784 verstarb  der Herzog Emmanuel de Croÿ, der Stammvater der Croÿs in Dülmen. Sein Nachlass und seine Tagebücher (in französischer Sprache) wurden im letzten Jahr in einem internationalen Projekt mit dem DHI in Paris im LWL-Archivamt erschlossen und digitalisiert. Entstanden ist ein digitales Inventar zur Person des Herzogs. Über www.archive.nrw.de wurden die Erschließungsinformationen und die Digitalisate online zugänglich gemacht.

Erstmals wurde im Echtbetrieb die Funktion von archive.nrw genutzt, neben Erschließungsinformationen auch Archivaliendigitalisate online zu stellen. Inzwischen sind weitere Digitalisate nachgefolgt.

Emmanuel de Croÿ war der einzige Sohn von Philippe-Alexandre-Emmanuel de Croÿ (1676–1723), Fürst von Solre etc. und Marie-Marguerite-Louise, Gräfin von Millendonk (1681–1768), und damit auch Fürst des Heiligen Römischen Reiches. Als Musketier machte er in der französischen Armee eine steile Karriere, an deren Ende er schließlich am 13. Juli 1783 zum Marschall von Frankreich ernannt wurde. Darüber hinaus entwickelte er sich zu einem engen Berater Ludwigs XV., später auch Ludwigs XVI. Neben seiner glänzenden militärischen und diplomatischen Laufbahn repräsentiert Emmanuel de Croÿ den Typus des aufgeklärten Grandseigneur des 18. Jahrhunderts. Er interessierte sich für alle Erfindungen und Entdeckungen seiner Zeit. Sein enzyklopädisches Interesse für alles, was seine Zeit bewegte, seien es Geistes- und Naturwissenschaften, Militärwesen, Geographie, Nationalökonomie oder Kunst, spiegelt sich in den zahlreichen Manuskripten und Dossiers seines Nachlasses wider, die – wie der gesamte Nachlass bisher von der Forschung in Deutschland weitgehend unbeachtet geblieben sind.

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Berühmtheit erlangt haben allein die 41 Bände Tagebücher des Emanuel de Croÿ, aus denen Hans Pleschinski 2011 eine Auswahledition in deutscher Sprache herausgegeben hat.[1] Der Nachlass des Emmanuel de Croÿ lag bis zu Beginn des Jahres 2012 unbearbeitet im Archiv der Herzoge von Croÿ in Dülmen. Hierhin hatte sich die Herzogliche Familie Croÿ nach dem Reichsdeputationshauptschluss Anfang des 19. Jahrhunderts auf die zugewiesenen Entschädigungsgüter zurückgezogen.

 

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[1] Vgl. Hans Pleschinski, Nie war es herrlicher zu leben. Das geheime Tagebuch des Herzogs von Croÿ, C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-62170-3; Emmanuel Henri vicomte de Grouchy (Hrsg): Emmanuel duc de Croÿ, Journal inédit, 4 Bde., Paris 1906 (Nachdruck 2010);

als Onlineressource: https://archive.org/details/journalinditdud01crogoog.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/439

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