Die Bilderstürmer


In den USA ist eine Debatte entbrannt, die mit voller Wucht auch nach Europa herübergeschwappt ist: Wenn Statuen oder andere Monumente an Menschen erinnern, die aus heutiger Sicht eher zweifelhaften Leumund haben - Sklavenhalter, Sklavenhändler, Massenmörder, Killer - sollten diese Statuen dann im öffentlichen Raum stehen bleiben? Sollten Straßen, Schulen und Kasernen nach ihnen benannt sein? Sollten ihr Bilder und Büsten prominent die Zimmer von Amtsstuben schmücken? Wir kennen die Debatte hierzulande auch. Aber wie so Vieles haben die Ereignisse um George Floyds Ermordung und die seither wieder entbrannten Black-Lives-Matter-Proteste hier für eine neue und verstärkte Sichtbarkeit gesorgt. Sollten also Statuen fallen? Oder sind sie als historische Erinnerungsorte zu bewahren?


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Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2020/06/die-bildersturmer.html

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Henny Porten:

Henny Porten:

Im Jahr 1935 startete das Film- und Fanmagazin „Die Filmwoche“ ein neues Preisausschreiben.[1] Woche um Woche präsentierte man das Foto eines Filmstars in einer Rolle – und wer erriet, um wen es sich handelte, dem oder der winkten attraktive Preise: eine Seereise erster Klasse von Bremen nach Southampton als Hauptgewinn, ein Kaffee-Service oder eine Kiste Mampe-Likör etwa. In der dritten Ausgabe, am 3. Juni 1935, präsentierte die Redaktion eine besonders knifflige Aufgabe: Das Foto zeigte eine schwarz geschminkte Frau mit dunklen Locken. Sie hat weit aufgerissene Augen, trägt große Ringe in Ohren und Nase und hat einen in der Art des amerikanischen Minstrel-Theaters zu einem breiten Grinsen geschminkten Mund. Die Schauspielerin hinter der Schminke – die heute beinahe völlig vergessen ist –  war einer der bekanntesten Filmstars der 1910er und 1920er Jahre. Sie ist allerdings, das war der Witz in der Ausgabe des Rätsels, in der abgebildeten Maskerade kaum zu erkennen.

Abb. 1: Foto der Schauspielerin Henny Porten aus dem Film Meine Tante, Deine Tante (1927) Preisausschreiben „Wer war’s?

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Quelle: https://visual-history.de/2020/06/15/henny-porten/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=henny-porten

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SHK-Stelle im Akademienvorhaben „Alexander von Humboldt auf Reisen – Wissenschaft aus der Bewegung“, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Ihr wissenschaftliches Profil ist vor allem geprägt durch langfristig orientierte Grundlagenforschung der Geistes- und Kulturwissenschaften. Die Akademie beschäftigt etwa 350 Mitarbeiter/innen, ihr Jahresbudget beträgt rund 25 Mio. Euro. Die Akademie sucht für das Akademienvorhaben „Alexander von Humboldt auf Reisen – Wissenschaft aus der Bewegung (AvH-R)“ zum 15. Juli 2020
eine studentische Hilfskraft (m/w/d) im Umfang von 41 Stunden/Monat, befristet für mindestens 6 Monate.

Aufgaben:

Quelle: https://dhd-blog.org/?p=13873&utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=shk-stelle-im-akademienvorhaben-alexander-von-humboldt-auf-reisen-wissenschaft-aus-der-bewegung-berlin-brandenburgische-akademie-der-wissenschaften

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Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen

Für Rechtshistoriker fällt die Lektüre von Gerichtsfestschriften oft eher ernüchternd aus, da sie mit deren Vorstellungen an eine wissenschaftliche Herangehensweise kollidieren und auch nur einen begrenzten Wert als Materialsammlung haben. Dies ist bei dem vorliegenden Werk nicht der Fall. Dies hat auch mit dem Gericht zu tun, dessen 200jähriges Bestehen gewürdigt wird. Der 1819 ins Leben gerufene und für die gesamte Rheinprovinz zuständige Rheinische Appellationsgerichtshof in Köln stand im Spannungsfeld verschiedener Rechtstraditionen und rechtsnormativer Konzepte. Dies wird auch durch den Buchtitel („… zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen“) deutlich gemacht, der dem Untersuchungsprogramm des Werkes die Richtung weist. Es sollen die „rheinisch-französisch-preußischen Einflüsse“ auf die Rechtsprechung untersucht werden (S. 12 f.). Dies geschieht auf den verschiedenen Ebenen des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts, der Justizorganisation, der Personalpolitik, der Juristenausbildung, der Spezialgerichtsbarkeit (arbeitsgerichtliche Rechtsprechung), sowie schließlich in Bezug auf die materialisierte Wissensbasis der Gerichtsbarkeit, den Beständen der Gerichtsbibliothek

In beeindruckender Weise eingelöst wird dieser Anspruch im Beitrag des Mitherausgebers Hans-Peter Haferkamp.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2020/06/rezension-olg-koeln-collin/

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