Geradezu exemplarisch lässt sich dieses Muster in der städtischen Politik im Wehrwesen erkennen.[1] Bis zum Verbundbrief war es auf der Grundlage der Sondergemeinden geregelt gewesen.[2] Seit 1396 waren die Gaffeln offizielle Träger der militärischen Organisation. Hier wurden alle wesentlichen Bestimmungen bekannt gegeben.[3] Außerdem erfolgte, da mit dem Bürgerrecht militärische Pflichten verbunden waren, die Erfassung als Wehrfähiger über die Einschreibung als Mitglied.[4] Damit bildeten die Gaffeln die Grundordnung des Wehrwesens. Allerdings war dieselbe für den (im Grunde nicht vorkommenden) Verteidigungsfall und für planbare militärische Aktionen vorgesehen, die in der Praxis von Söldnern ausgeführt wurden.[5] Sie hatte also kaum eine reelle, sondern mehr eine symbolische Bedeutung.[6] Die den Alltag der Bürger direkt betreffenden Bereiche liefen dagegen ohne große Beteiligung der Gaffeln ab, vor allem die seit den 1460er-Jahren auftauchende Wachtpflicht.[7] Besetzt wurden bestimmte Mauerabschnitte der Stadtbefestigung – zunächst sieben, später acht – und drei bzw.
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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/485