von Stefan Schröder Der Vortrag wurde beim 10. Detmolder Sommergespräch am 14. Septembe...
Fotos aus dem Internet – ohne Metadaten keine Authentizitätsklärung
„Paratroopers of the 1st Canadian Parachute battalion on a Churchill tank: Privates E. D. Aziz, P. G. Mulroy, Sergeant G. H. Jickels, Privates L. O. Fuson, J. Humeniuk, G.
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Vom Fotozugang zur virtuellen Ausstellung – Anmerkungen zur Öffentlichkeits- und Erschließungsarbeit des Stadtarchivs Lemgo
von Marcel Oeben
Das Stadtarchiv Lemgo präsentiert seit 1991 regelmäßig Archivausstellungen in seinen Räumen. Anlässe dafür sind häufig Jubiläen und andere, äußere Anlässe. Für die aktuelle Archivausstellung „Aufbruch und Tradition – Lemgo in den 50’er Jahren“ liegt der Ursprung in einem vollen Kofferraum.
Das zugehörige Auto gehört einem bekannten, privaten Lemgoer Sammler, der die Negative und Kontaktstreifenabzüge als Dachbodenfund geschenkt bekommen hatte.
Herausforderungen als Chance – Neue und alte Serviceerwartungen an Kommunalarchive
Vor welchen Herausforderungen stehen kommunale Archive heute?[1] Generell kann man sagen, dass kommunale Archive von vielen Herausforderungen stehen und es künftig eher mehr als weniger werden, auch wenn man das auf den ersten Blick nicht glauben mag.[2] Die wesentlichen Tätigkeitsfelder der Kommunalarchive werden auch in Zukunft die gleichen sein wie heute – das ist vielleicht eine gute Nachricht. Nur die Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung und Ausführung der Aufgaben wird sich in Zukunft verändern.[3]
Im Laufe dieser Ausführungen soll ein kleiner Einblick gewagt werden, vor welchen Herausforderungen kleine Archive im Alltag gegenwärtig stehen und was dies für die Archive in der Zukunft bedeutet.
Das LWL-Archivamt für Westfalen ist einer von sechs Kulturdiensten des Landschaftsverbandes. Eingerichtet wurde das Amt bereits im Jahr 1927 und unterstützt seitdem kommunale und private Archive in Westfalen-Lippe in allen archivfachlichen und -technischen Fragen. Die Unterstützung reicht von der Beratung vor Ort bis hin zur finanziellen Förderung der spezifischen Archiveinrichtung.
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Archivmanagement in kleinen Archiven
Wie können kommunale Ein-Personen-Archive mit Hilfe von Archivmanagement ihrer Leitungsaufgabe gerecht werden und ihre Institution besser oder gezielter entwickeln? Dieser Frage ist Dr. Stefan Schröder in seiner Masterarbeit anhand der Literatur nachgegangen, nicht ohne mit der eigenen Erfahrung des Verfassers kritisch zu prüfen, ob die Praxistauglichkeit in kleinen Archiven gegeben ist oder nicht:
Paderborn in Ansichtskarten – Aktuelle Ausstellung des Stadtarchivs Paderborn
Dass Ansichtskarten weitaus mehr sind als ein langweiliges Kommunikations- und Bildmedium, sondern ihren ganz eigenen Reiz besitzen, davon können sich noch bis zum 7. August die Besucher der Ausstellung „Mehr als nur schön! Paderborn in Ansichtskarten“ überzeugen. Die nunmehr achte … Weiterlesen →
Historische Unterlagen der Wasser- und Bodenverbände, Teil 3: Wasserrechtliche Angelegenheiten bis 1945
Fortsetzung von Teil 1: https://archivamt.hypotheses.org/3692 und Teil 2: https://archivamt.hypotheses.org/3702.
Als Vorläufer der Wasser- und Bodenverbände gelten Vereinigungen gegen die Bedrohungen, die sich durch Wasser, insbesondere in Küstenregionen ergeben: Überflutungen von Kulturland zu verhindern, war Zweck der bis ins Mittelalter zurückreichenden Deichachten, Deichkommunen oder Köge. Die Entwässerung der eingedeichten Flächen oblag den Sielachten oder Sielverbänden. Schon dabei war die Mitgliedschaft in diesen Vereinigungen, die einen gemeinschaftlichen Vorteil boten, gekoppelt an Grundbesitz im betroffenen Bereich. Diese Vereinigungen waren selbst verwaltet, Ordnungen gaben eine Struktur für alle Mitglieder vor.
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Alles kann, nichts muss: Warum Kommunalarchive die Möglichkeiten der Welt des Web 2.0 kennen und nutzen sollten.
Im Nutzen der vielfältigen Möglichkeiten des Web 2.0 zeigen sich Kommunalarchive in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen immer noch sehr zurückhaltend. Vielleicht ist an dieser Stelle ein Perspektivwechsel notwendig, der die Welt des Web 2.0 als eine neue und aktuelle Form der archivischen Öffentlichkeit begreift.
Alles kann, nichts muss: Warum Kommunalarchive die Möglichkeiten der Welt des Web 2.0 kennen und nutzen sollten
Antje Diener-Staeckling
Nachdem sich das Internet im Bereich der deutschen Archive nun doch weitestgehend durchgesetzt hat,1 erzeugt die Welt des Web 2.0 gerade bei kleineren Kommunalarchiven doch noch oft Unbehagen. Es stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: „Braucht man das überhaupt? Gehört das wirklich zu den archivischen Kernaufgaben?“
Hier sind klare Parallelen zum übergeordneten Arbeitsfeld der archivischen Öffentlichkeitsarbeit zu erkennen.
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Archivwesen: 9. Bayerischer Archivtag; 8.-9. Mai 2015; Archivgut Digital. Digitalisierung analogen Archivguts; Veranstaltungsort: Schweinfurt
Petition: Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!
Wer uns in der Causa Stralsund unterstützt hat, wird gebeten, jetzt auch die von Thomas Wolf initiierte Petition “Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!” zu unterschreiben:
https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw
Die Facebook-Seite zur Petition:
https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw
“Zurzeit erfolgt im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Überprüfung des Archivgesetzes NRW auf dessen Praxistauglichkeit. In § 10 Abs 5 Satz 2 des aktuellen Entwurfs (s. u.) gilt die Unveräußerlichkeit für Archivgut bei Kommunen nur für Verwaltungsunterlagen.
Stadtarchive und Kreisarchive in Nordrhein-Westfalen verwahren nicht nur Unterlagen amtlicher Herkunft, die aus den behördlichen Registraturen stammen, sondern auch vielfältiges Sammlungsgut wie beispielsweise Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten. Nach dem jetzt gültigen Archivgesetz ist dieses Sammlungsgut nicht unveräußerlich, darf also verkauft werden. Das soll nach dem Entwurf der Gesetzesüberarbeitung so bleiben. Damit sind wir nicht einverstanden. Auch kommunales Archivgut muss unveräußerlich sein!Begründung:
Aus archivfachlicher Sicht ist diese Bestimmung abzulehnen, wonach nichtstaatliches Archivgut nur dann unveräußerlich ist, wenn es sich um zu Archivgut umgewidmete Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der Träger der (kommunalen) Selbstverwaltung, von deren Verbänden sowie von kommunalen Stiftungen handelt. Die Norm gilt über eine Verweisung im Gesetz auch für sonstige öffentliche Archive, also insbesondere die Universitätsarchive, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass sowohl Archivträger als auch Archivar/innen dieser Archive an potentiellen Verkäufen kein Interesse haben.Wie der erfolgreiche Protest gegen die Verkäufe aus der Gymnasialbibliothek Stralsund 2012 gezeigt hat, besteht ein großer Konsens, kommunale Kulturgüter, also auch archivisch ordnungsgemäß bewertetes Sammlungsgut, als unveräußerlich anzusehen. Bei der Veräußerung ist vor allem an Verkäufe zu denken, die in der Regel das betroffene Kulturgut seiner öffentlichen Zugänglichkeit entziehen und im Fall von Sammlungen durch Zerstückelung als Geschichtsquelle vernichten. Der Schutz der Landesverfassung für die Denkmäler der Geschichte und der Kultur muss auch für Archivgut gewährleistet sein.
Die Bestimmung hat in den vergangenen fünf Jahren keinerlei praktische Konsequenzen gehabt, sondern läuft ins Leere. Es ist im Gegenteil inkonsequent und birgt das Risiko einer ständigen Rechtsunsicherheit, wenn archivwürdige Unterlagen nichtamtlicher Provenienz, die für die nichtstaatliche Überlieferungsbildung von höchster Bedeutung sind, vom Gesetzgeber mit einem niedrigeren Schutz ausgestattet sind als das übrige Archivgut. Es geht hier ja um Archivgut, das den nichtstaatlichen Archiven aus privater Hand anvertraut wird (z. B. Nachlässe lokal und regional bedeutender Kulturschaffender oder Politiker/innen, Unterlagen von Unternehmen) oder sich seit langem im Archiv befindet (z. B. historische Bibliotheken, Fotosammlungen). Dieses muss genauso so gut geschützt werden wie das amtliche Archivgut. Es ist zudem nicht gesetzeslogisch, zwischen unveräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in staatlichen Archiven einerseits und veräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in nichtstaatlichenArchiven andererseits zu unterscheiden.
Von den Archivar/innen wird die Bestimmung einhellig abgelehnt, während Verbände der kommunalen Archivträger an ihr festhalten wollen. In den anderen Bundesländern ist Archivgut generell unveräußerlich, ohne dass die kommunalen Träger Einwände dagegen vorbringen. Daher fordern wir: Um das Kulturgut des Landes wirksam zu schützen, muss § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz ersatzlos gestrichen werden.
Links:
Landtagsdebatte über einen Antrag der Piratenfraktion zur Evaluierung des Archivgesetzes: http://www.youtube.com/watch?v=ok28El2Iq2I .
Sitzungsniederschrift der Debatte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-51.html#_Toc380942657 .
Entwurf des Archivgesetzes: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5774.pdf
Einbringungsrede zum Entwurf des Archivgesetzes (Anlage 6 zu TOP 23): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-58.html#_Toc388036353Zur Gesetzgebung siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=sammlungsgut+nrw
Aktuelles zum Stand der Petition und zum Gesetzgebungsverfahren: http://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Siegen, 26.05.2014 (aktiv bis 25.11.2014)”
Siehe auch:
Klaus Graf, Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände, in: Weblog Kulturgut, 15. 5. 2013, http://kulturgut.hypotheses.org/204.
Der Text erschien zuerst in LIBREAS: Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891 (PDF).