Die kurkölnischen Statthalter während der Regierungszeit Clemens Augusts von Bayern

Rosalba Giovanna Carriera, Clemens August, Erzbischof von Köln, 1727, Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Gemäldegalerie Alte Meister, Inventar-Nr. P 21

Schon in der Antike entstanden Großreiche, deren Ausdehnung den jeweiligen Herrscher daran hinderte, überall und jederzeit seine Regierungsgewalt selbstständig ausüben zu können, d.h. er war oft dauerhaft abwesend. Um den hieraus resultierenden Problemen zu begegnen, waren die Durchführung von Regentenreisen oder die Delegation von Herrschaftsrechten an Stellvertreter in den einzelnen Provinzen, die im Namen und als Alter Ego des Souveräns die Regierung führten, gängige Lösungen. Die Einsetzung solcher Statthalter ist z.B. im persischen Achämenidenreich anhand der seit Großkönig Dareios I. (549-486 v.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/07/kurkoeln-statthalter/

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Die Abstracts zur Tagung „Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln“

Bei Untersuchungen zu Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis in der Vormoderne gilt es, neben den institutionellen Rahmenbedingungen stets auch die betreffenden Akteure in den Blick zu nehmen. Denn in einer Zeit, in welcher der “Staat” neuzeitlicher Prägung noch nicht herausgebildet war, wurde Herrschaft nicht nur personal verstanden, sondern Herrschaft musste auch vor Ort personell umgesetzt werden. Das territorial heterogene Kurfürstentum Köln ist für die Erforschung derartiger Prozesse ein besonders aufschlussreiches Beispiel, da gerade das charakteristische Spannungsverhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt Herrschaftsstrukturen entstehen ließ und spezifische Probleme mit sich brachte, bei denen unterschiedlichste Akteure bzw. Akteursgruppen in Erscheinung traten. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit werden diese Phänomene in der ersten, “akteurszentrierten” Sektion näher analysiert.

Den Auftakt bilden zwei Vorträge, die laufenden Dissertationsvorhaben entstammen. Während sich Fabian Schmitt M.A., dessen Doktorarbeit am Lehrstuhl von Frau Prof.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/07/kurkoeln2019-sektion-eins/

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Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Das Programm der Internationalen wissenschaftlichen Tagung der Abteilung für Geschichte der Frühen Neuzeit und Rheinische Landesgeschichte des Instituts für Geschichtswissenschaft der Universität Bonn in Verbindung mit dem Verein für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande und dem Centre d’Études Internationales sur la Romanité der Universität La Rochelle. Am 23. und 24. September 2019 im Festsaal der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

 

Montag, 23. September 2019

9.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Alheydis Plassmann / Michael Rohrschneider / Andrea Stieldorf (Bonn)



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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/07/kurkoeln2019-programm/

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Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Die Erzbischöfe bzw. Kurfürsten von Köln zählten infolge der Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 als Königswähler zu den verfassungsrechtlich hervorgehobenen Ständen des Heiligen Römischen Reiches. Sie herrschten über ein Territorium, das sich aus mehreren, heterogenen Bestandteilen zusammensetzte (Rheinisches Erzstift, Herzogtum Westfalen und Vest Recklinghausen), und regierten darüber hinaus in Personalunion oftmals auch als Fürstbischöfe in weiteren geistlichen Reichsterritorien. Daraus ergaben sich multiple Rollen, Interessen und Konfliktfelder, die sich häufig nicht nur auf die inneren Verhältnisse ihres Kurfürstentums erstreckten, sondern zugleich vielfache Wechselwirkungen mit der Ebene der Reichspolitik aufwiesen und zudem wichtigen Einfluss auf die Gestaltung der kurkölnischen Außenbeziehungen hatten.

Vor diesem Hintergrund ist es 2019 das Ziel der Herbsttagung der Abteilung für Geschichte der Frühen Neuzeit und Rheinische Landesgeschichte, das spannungsreiche Verhältnis von Herrschaftsnorm und -praxis im Kurfürstentum Köln auszuloten. Zu fragen ist zum einen nach den normativen Bestimmungsfaktoren des Prozesses, der in der neueren Forschung als Herrschaftsverdichtung oder -intensivierung bezeichnet wird, zum anderen auf praxeologischer Ebene nach der vor Ort umgesetzten Herrschaftsordnung und zum Dritten nach den reziproken Wechselbeziehungen zwischen normativen Bestimmungen und angewandten Praktiken, wobei auch und gerade transterritorial-überregionale Vernetzungen, Transferprozesse und Impulse mit einbezogen werden sollen.

Die diesbezügliche Forschungslage ist ausgesprochen defizitär: Nachdem lange der wohl zu statisch gesehene Territorialstaat im Mittelpunkt stand, haben sich Forschungsfragen unter dem Einfluss neuer Paradigmen deutlich gewandelt. Wer sich heute mit „Herrschaft“ im vormodernen Kurfürstentum Köln beschäftigt, stößt oftmals auf große Forschungslücken oder allenfalls Arbeiten, die den Fragestellungen und Erkenntnisinteressen der jüngeren Forschung nicht mehr gerecht werden.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/03/kurkoeln2019-tagungskonzept/

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Johann van der Veecken, ein kurkölnischer Agent in Den Haag

Heute ein kurzer Hinweis in eigener Sache. Schon des öfteren habe ich über Themen berichtet, die einen Bezug zu Johann van der Veecken hatten. Das kam nicht von ungefähr, denn in den vergangenen Monaten habe ich mich intensiver mit ihm beschäftigt. Das Ergebnis ist jetzt im Druck nachzulesen:
„Nachrichten aus Den Haag. Johann van der Veecken als kurkölnischer Agent zur Zeit des Dreißigjährigen Kriegs“, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 217 (2014), S. 63-147.

Damit habe ich etwas abgearbeitet, was schon seit langen Jahren bei mir auf dem Schreibtisch lag – jedenfalls in den unteren Sedimentschichten. Denn bereits beim Schreiben der Dissertation war ich auf Veeckens Berichte gestoßen. Und sehr schnell ist mir seine Bedeutung klargeworden: ein Agent, ein Diplomat niederen Ranges also, der in Den Haag die Angelegenheiten des Kurfürsten von Köln wahrnimmt und gleichzeitig für die Informationsbeschaffung zuständig ist.

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Quelle: https://dkblog.hypotheses.org/662

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Die Generalstaaten als Kriegstreiber? Eine Flugschrift aus dem Jahr 1640

Im Jahr 1640 dauerte der Krieg schon mehr als zwanzig Jahre. Immer häufiger und stärker wurde in der Publizistik eine Friedenssehnsucht artikuliert. Aber auch die Frage, wie es zu diesem langwierigen Krieg kam, wurde immer öfter gestellt. Diesem Aspekt wandte sich auch die in diesem Jahr gedruckte „Trewhertzige vnd wolgemeynte Ermahnung / Eines Alten Teutschen Landsknechts“ zu.  Über die Debatte zu den Kriegsursachen hinaus wollte die Flugschrift vor allem die vielen Söldner aufklären, die bei den Feindes des Heiligen Römischen Reiches in Kriegsdiensten standen. Letztlich appellierte der Text an den Patriotismus der aus den deutschen Landen stammenden Söldner und forderte sie auf, die Dienst für fremde Kriegsherren zu quittieren, den kaiserlichen Pardon anzunehmen und am besten gleich in des Kaisers Kriegsdienste einzutreten (S. 19 f.).

Wer oder was hatte also den Krieg gegen das Heiligen Römische Reich, gegen das geliebte Vaterland deutscher Nation (siehe S. 1) befördert? Die Antwort in der Flugschrift war durchaus weitschweifig, berührte moralische Kategorien wie Geiz, Regier- und Ruhmsucht, aber auch die konfessionelle Problematik und die Frage der „Teutsche[n] Freyheit“ (S. 3), fand dann aber vor allem und wenig überraschend in Frankreich und Schweden die Hauptverantwortlichen. Interessant ist, daß ebenso die Generalstaaten als kriegstreibende Kraft genannt wurden.

So wurde festgehalten, daß die Generalstaaten den „Evangelischen Churfürsten vnnd Ständen directè oder indirectè etwas behülfflich gewesen … vnd von anfänge dieser Kriege vnd Zerrüttung allen guten Vorschub gethan“ (S. 6). Verdächtig erschien im weiteren, daß die „Holländer keinen Fürsten / sondern nur eines Fürsten Schatten vnnd Bilde sucheten“ (S. 10 f.) – die ständestaatliche Option erschien an sich schon als ein Skandalon, ja kurz darauf wurde der „Haß der Fürstlichen Regierung [d.h.gegen die fürstliche Regierungsform] vnnd die Liebe zur Democratischen Policey“ geradezu als Leitmotiv generalstaatischer Politik identifiziert (S. 13). Dies habe sich schon beim generalstaatischen Engagement für die Städte Braunschweig (1615) und auch Magdeburg gezeigt; später wurde der schädliche Einfluß auf die Hansestädte erwähnt (S. 14 f.). An anderer Stelle behauptete der Text, daß die Generalstaaten sogar das Erzstift Köln „vom Reich abziehen vnnd jhrem Stat einvorleiben woll[t]en“; hier sei es ihnen darum gegangen, eine „Stim“ zu bekommen (offenbar also die Kurstimme), um damit im Reich „ordnen vnd beschliessen“ zu können (S. 13, diese Episode wurde allerdings auf 1596 datiert).

Nein, es ist keine gezielt anti-niederländische Publizistik, vielmehr habe ich mich hier bewußt auf die Passagen konzentriert, in denen die Generalstaaten angeklagt werden. Gleichwohl erscheint mir bemerkenswert, daß in einer Phase des Kriegs, in der Frankreich und Schweden eindeutig und offen die politischen wie militärischen Hauptgegner des Kaisers und seiner Verbündeten waren, eben auch die Generalstaaten als politischer Faktor in diesem Konflikt nicht übersehen wurden.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/309

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