Die Bilderfreigabe von Getty Images – faires Angebot oder Danaergeschenk?

 

Timeo Danaos et dona ferentes … In meinem Beitrag zur Verwendung fremder Bilder (Oktober 2013), über dessen Auszeichnung ich mich natürlich gefreut habe, bin ich am Schluss auf extrem bildlastige Angebote wie Tumblr oder Pinterest eingegangen, bei denen die millionenfache Urheberrechtsverletzung geradezu Programm ist: “Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann.” Getty Images hat sich nun zu einem bemerkenswerten Schritt entschlossen und macht unter anderem Bloggern ein legales Angebot: Unter bestimmten Bedingungen darf ein nicht unbeträchtlicher Teil des Getty-Bildbestands kostenlos mittels einer Einbettungs-Funktion genutzt werden. Dass die Fotografen, unter denen die Betonköpfe das große Wort zu führen scheinen, empört sind, war absehbar. Aber auch sonst gab es sehr viele kritische Stimmen (nicht nur im gewohnt miesepetrigen Deutschland), was mir doch ein wenig ungerecht erscheint. Ärgerlich sind Falschdarstellungen, die Gettys Angebot möglichst restriktiv auslegen.

Spektakulärer Kurswechsel

Die 1995 gegründete Bildagentur war für ihre aggressive und unbarmherzige Rechtewahrnehmung berüchtigt. Auch viele deutsche Nutzer wurden im Auftrag der Agentur vor allem durch die “Abmahn-Kanzlei” Waldorf Frommer abgemahnt. Es fällt daher schwer, den Wandel von der beißfreudigen Bulldogge zum bloggerfreundlichen Kuschelhund zu glauben. In einem einschlägigen Forum wird bereits gemutmaßt, Getty werde seine Bilder plötzlich kostenpflichtig werden lassen. Also eine Art trojanisches Pferd?

Die harte Rechteverfolgung hat den massenhaften Bilderklau überhaupt nicht stoppen können. Die unglückliche Eskalations-Devise “Mehr desselben” (ich habe sie im Nachwort zu meiner Urheberrechtsfibel 2009 analysiert) hat nicht funktioniert – daher das Umdenken. Im digitalen Zeitalter brauchen wir ein völlig anderes Urheberrecht, das auf das Abmahnunwesen und die Kriminalisierung verzichtet. Zugleich muss der Wandel jedoch “sozialverträglich” gestaltet werden. Auch Berufsfotografen müssen ihre Mieten zahlen und ihre Familien unterhalten können. Es mag paradox erscheinen, wenn ich als vehementer Verfechter freier Inhalte Getty in Schutz nehme, aber neben der Bekämpfung von Copyfraud bei gemeinfreien Bildern und ihren Reproduktionen (“Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben!”), neben der Forderung, dass im Bereich der Wissenschaft auf Bildurheberrechte verzichtet wird und auf CC-BY oder Public Domain gesetzt wird, und – last but not least – neben dem Appell, der Bildung (im weitesten Sinn) dienliche Bilder freizugeben (siehe vor allem Wikimedia Commons) muss man doch die Realitäten des Bildermarkts in Rechnung stellen. Hätte Getty erklären sollen “Wir werden nunmehr zur Wohlfahrtsorganisation und stellen alle unsere Bilder unter CC-BY zur Verfügung”? Ich zolle dem Schritt, eine kostenlose und legale Alternative anzubieten, ausdrücklich Respekt, denn er geht definitiv in die richtige Richtung.

Die durchaus vorhandenen Risiken und Nebenwirkungen sind online breit beleuchtet worden. Ich empfehle die FAQ von Rechtsanwalt Schwenke, der bei aller Kritik doch zu dem Schluss kommt: “Ich persönlich finde es gut, dass Getty diesen Weg geht und sich an der “Sharing Culture” beteiligt und vor allem einen großzügigen Maßstab bei kommerzieller Nutzung anlegt. Damit werden die Nachteile, die das Urheberrecht für (Semi)Privatnutzer mit sich bringt, ein Stück aufgewogen und der “Grass Roots” Journalismus unterstützt. Ferner haben die Bilder eine gute Qualität und auch sind die Gefahren illegaler Uploads geringer, als bei Bildern unter Creative Commons-Lizenzen”.

Es gibt keinen funktionierenden Filter nur für zum Teilen freigegebene Bilder, sehr attraktive Bildergruppen sind ausgeschlossen. Es muss strikt der Einbettungscode wie er ist (also der Iframe) verwendet werden (was etwa dazu führt dass in Archivalia aufgrund des Iframe-Verbots von Twoday keine Getty-Bilder verwendet werden können), der jetzt schon Werbung für Getty (und einen Backlink) transportiert und zukünftig wohl auch mit anderer Werbung angereichert werden soll. Die Größe kann nicht geändert werden. Getty behält sich das Recht vor, die Bilder jederzeit wieder zu entfernen.

Aus wissenschaftlicher Sicht kann man mangelhafte Metadaten kritisieren. “3 Turkish dervishes in native costume” ist alles, was man über obiges historisches Foto erfährt. Eine Datierung und sei sie auch ungenau ist aber unverzichtbar. Von daher kann es gut sein, dass viele WissenschaftsbloggerInnen zu wenig wirklich brauchbares Material bei Getty finden.

Man konnte nicht erwarten, dass Getty das eigene Geschäftsmodell durch eine Freigabe auch für kommerzielle Nutzungen torpedieren würde. Von daher ist es erfreulich, dass werbefinanzierte Angebote nicht ausgeschlossen sind. “Blogs that draw revenues from Google Ads will still be able to use the Getty Images embed player at no cost. “We would not consider this commercial use,” says Peters. “The fact today that a website is generating revenue would not limit the use of the embed. What would limit that use is if they used our imagery to promote a service, a product or their business. They would need to get a licence.” (bjp-online) Wer dagegen ein Creative Commons Bild, das die Einschränkung NC besitzt, in einem Blog mit Google-Ads benutzt, bewegt sich mindestens in einer Grauzone und kann möglicherweise abgemahnt werden. Sicher wird es im Einzelfall noch Streit geben (erneut der Hinweis auf RA Schwenkes FAQ), aber Wissenschaftsblogs dürften keine Probleme mit dieser Einschränkung haben. Genuine Werbeaktivitäten (zu denen auch Gewinnspiele zählen) können allerdings nicht kostenlos bebildert werden.

Dass Getty nur redaktionelle Verwendungen freigibt, scheint mir eher unproblematisch, denn es nicht davon auszugehen, dass die Firma ihren generösen Schritt durch kleinliche Restriktionen kaputtmachen wird. Redaktionell ist als Gegenbegriff zu kommerziell aufzufassen. Natürlich kann keine Rede davon sein, dass die meisten Tumblr-Blogs Fotos nur “im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind” (Terms) teilen. Hier muss sich Getty das Anbringen eines Tumblr-Buttons anrechnen lassen, bei dem man keinen Code kopieren muss und auch nicht irgendwelchen Nutzungsbedingungen zustimmen. Wenn also nur wenige Tumblr-Blogs keine bloßen “Bilderschleudern”, von denen oft sehr viele Bilder je Tag und zwar ohne redaktionellen Text (abgesehen bestenfalls von einer Bildunterschrift) geteilt werden, sind, bedeutet das Anbringen eines Tumblr-Sharing-Buttons nichts anderes als die Aufforderung zum kostenlosen Teilen nach Tumblr-Art. Was bei Tumblr rechtens ist, muss bei Pinterest & Co. billig sein. Wenn ich ein Blumenbild (oder süße Häschen, siehe Bild unten) zum Teilen freigebe, kann ich nicht erwarten, dass es im Zusammenhang mit einem öffentlich interessierenden Ereignis geteilt wird. Wer sich an die Regeln hält und nicht-kommerziell nutzt, darf also auch rein illustrativ nutzen.

Happy embedding!

Nicht nur Getty verwendet Einbettungscodes, sondern auch YouTube, Flickr oder Pinterest, um nur die bekanntesten zu nennen. Ich habe mich vor kurzem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Flickr in Archivalia befasst und war selbst überrascht, dass man Flickr-Bilder legal auch dann teilen, also auf anderen Websites verwenden darf, wenn sie nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Grundsätzlich gilt bei der Verwendung solcher Einbettungscodes: Abgesehen von irrtümlichen Abmahnungen (diese gibt es häufiger als man annehmen sollte) droht keine Abmahnung, wenn

a) der Inhalt vom Berechtigen (Urheber oder Inhaber entsprechender Nutzungsrechte) auf der Website eingestellt wurde

b) die Bedingungen der Website (z.B. Verwenden nur des vorgegebenen Einbettungs-Codes) eingehalten wurden

c) die AGB der Website, die diese Weiternutzung ermöglichen, wirksam sind (aber auch dann braucht der Nutzer nicht notwendigerweise Angst haben).

Da Flickr seinen Nutzern die Wahl lässt, ob sie Sharing erlauben wollen oder nicht, darf man die vorgegebenen Teilungsmöglichkeiten ganz legal nutzen. Ständige deutsche Rechtsprechung ist: “Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Benutzungshandlungen rechnen” (so das LG Köln). Wer zum Teilen einlädt, kann nicht abmahnen, wenn tatsächlich geteilt wird.

OMG, der Datenschutz!

Die nicht selten recht hysterische Tonlage, mit der – vor allem In Deutschland – Datenkraken gegeißelt werden, nervt mich schon lange. Ja, mittels des Iframe ist datenschutzrechtlich bedenkliches Tracking möglich. Mich persönlich stört das eher weniger (zumal Getty nicht die NSA ist). Wer sich bei Getty darüber aufregt, dass die Einbettungsfunktion Tracking ermöglicht, darf dann auch kein einziges YouTube-Video einbinden. Überhaupt kann man das Social Web so gut wie vergessen, wenn es um die hergebrachten Grundsätze des Datenschutzes geht. Auf Facebook & Co. kann man derzeit nicht datenschutzkonform agieren.

Ja, man zahlt – wie häufig – mit Daten und wird zum Werbeträger (vorerst nur für Getty selbst). Ich finde das nicht unfair. Man muss sich nur einmal ansehen, was man für das Häschenbild unten bei Getty regulär zahlen müsste (von 119 bis 449 Euro). Zu rufen “There’s No Such Thing as a Free Lunch” und dann auf die kostenlosen Creative Commons Bilder zu verweisen erscheint mir widersprüchlich. Auch bei CC zahlt man mit Anerkennung (Attribution) und Einhaltung der Lizenzbedingungen. Und selbstverständlich gibt es im Urheberrecht einen kostenlosen Lunch: nämlich die Public Domain, ein reich gedeckter Tisch, den es unbedingt auszubauen gilt.

Niemand ist gezwungen, das aus meiner Sicht durchaus großzügige Angebot von Getty Images anzunehmen, und jeder, der es tut, kann die Bilder jederzeit wieder rauswerfen. Es gilt, die weitere Entwicklung und das weitere Verhalten von Getty zu beobachten. Wer sich an Gettys Regeln hält, sollte aber bis auf weiteres keine bösen Überraschungen erleben.

Reaktionen (in Auswahl)

Archiv-Freigabe: Diese Getty-Bilder dürfen Sie jetzt gratis einbetten

FAQ zur Einbettung der Bilder von Getty Images – Urheberrechtlich top, Datenschutzrechtlich flop

Getty Images bietet kostenlos einbettbare Bilder

Getty Images: Kostenlose Bilder mit Nebenwirkungen

Getty Images: nutzen? Nein!!!

Getty Images und die Sache mit der “nichtkommerziellen Nutzung” – wir haben nachgefragt

Gratisbilder für alle – attraktiv oder gefährlich? bzw. Das neue Angebot von Getty Images an Blogger: Attraktiv oder gefährlich?

Kostenlose Bilder sind nicht umsonst

Stockfotografie: Gettyimages bietet kostenlose Nutzung ausgewählter Bilder

Getty Embed Tool Already Subverted: You Can Crop Out the Credit Line

Getty Images Allows Free Embedding, but at What Cost to Privacy?

Getty Images allows free embed of 35 million photographs

Getty Images Image Embed: Progressive or Destructive?

Getty Images goes free: is embedding an alternative to copyright?

Getty Images: not quite free to use

 

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

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585 Bücher der Stralsunder Archivbibliothek fehlen – der Kepler-Band wird jetzt in New York für eine Viertelmillion Dollar angeboten

 

Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.

Im LISA-Portal hatte ich am 13. November 2012 zusammenfassend das Vorgehen der Stadt gegeißelt. Philipp Maaß, der Initiator der Stralsund-Petition, unterrichtete in einem Beitrag für die bibliothekarische Fachzeitschrift BuB, der hier nachgelesen werden kann über den Skandal, während der im Februar 2013 im Bibliotheksdienst erschienene Aufsatz des Speyerer Altbestands-Spezialisten Armin Schlechter erst jetzt kostenlos einsehbar ist. In LIBREAS stellte ich “Lehren aus der Causa Stralsund” vor.

Nun hat der NDR herausgefunden, dass der renommierte New Yorker Händler Jonathan Hill den Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek für eine Viertelmillion Dollar anbietet. Wieso Margret Ott für diese bescheidene Recherche-Leistung (das Angebot ist online verfügbar) ein dickes Lob spendet, erschließt sich mir nicht. Im Nordmagazin des NDR-Fernsehens wird behauptet, es sei unklar, wie der Händler zu dem Druck gekommen sei. Wenig genauer auf der NDR-Website: “Bei einer ersten Auktion vor ein paar Monaten hatte das Werk 45.000 Euro erzielt.” Diese journalistische Fehlleistung fügt sich ins Bild: Die Journaille hatte sich in der Causa Stralsund nach meiner Einschätzung als unfähig und tölpelhaft erwiesen; meine Rechercheergebnisse als Blogger wurden entweder nicht zur Kenntnis genommen oder meist stillschweigend vereinnahmt.

Tatsache ist: In der Nacht vor der Bekanntgabe des Rückkaufs am Dienstag, dem 20. November 2012 hatte ich fieberhaft daran gearbeitet, einen umfangreichen Archivalia-Beitrag fertigzubekommen, nachdem ich am Sonntag zuvor einen anonymen Tipp von einem Käufer bekommen hatte, bei den Reiss-Herbstauktionen seien Bücher aus der Gymnasialbibliothek Stralsund versteigert worden. Ich ging den Reiss-Online-Katalog durch und kam zu dem Schluss: Die Einlieferungen der Reiss-Auktionen mit den Nummern 41, 95, 152, 177 und 169 setzen sich ausschließlich aus Stücken zusammen, die aus dem Stadtarchiv Stralsund stammen. Eine außerordentlich grobe Schätzung für den Gesamterlös ergab gut 140.000 Euro für etwa 190 Titel. Am 30. Oktober 2012 erbrachte der jetzt in New York angebotene Kepler-Druck von 1621 (mit Beibänden) als Nr. 4841 bei Reiss in Königstein 44.000 Euro.

Angesichts der Rückkauf-Meldung vom gleichen Tag verpuffte mein Scoop und wurde auch in der Folgezeit von der etablierten Presse nicht registriert. Vermutlich hat der New Yorker Händler den Kepler-Band und zwei weitere kostbare Werke aus Stralsund, die er für sehr viel weniger Geld anbietet, bei Reiss ersteigert oder über einen Zwischenhändler bezogen.

Die Stadt Stralsund mit ihrem Beauftragten Dr. Burkhard Kunkel hat nach der Rückkaufentscheidung vom November 2012 so gut wie nichts richtig gemacht, was die Rückführung weiterer Bestände angeht. 

Im Fernsehen sagt Kunkel, es fehlten 585 Bücher. Diese Zahl dürfte sich lediglich auf die Gymnasialbibliothek beziehen. Unklar ist, was der Antiquar Hassold vor dem Rückkauf bereits vertickt hatte. Eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Büchern aus der Gymnasialbibliothek sind für immer verloren, da Hassold sie als unverkäuflich vernichtet hatte. Außer den Reiss-Auktionen kamen einige Stralsunder Werke  auch bei dem Münchner Auktionshaus Zisska und Schauer, dessen ehemaliger Geschäftsführer Schauer wegen seiner Verwicklung in die Causa Girolamini in Italien in Untersuchungshaft sitzt, unter den Hammer. Den dort erworbenen unikalen Türkendruck hat die Bayerische Staatsbibliothek immerhin zurückgegeben.

Absolut lächerlich ist, dass im Mai 2013 laut Meldung der Stadt Stralsund gerade einmal sieben (in Zahlen: 7) Titel zurückgegeben worden waren.

Dank einer Fehlentscheidung des BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall sind auf öffentlicher Auktion verkaufte Bände rechtsgültig in das Eigentum des jeweiligen Erwerbers übergegangen. Für die anderen Bände kann man zumindest die Auffassung vertreten, dass sie nach wie vor Eigentum der Stadt Stralsund sind. Es ist ein Unding, dass die Stadt Stralsund weder einen öffentlichen Rückgabe-Aufruf (z.B. durch Anzeigen in Sammler-Organen wie “Aus dem Antiquariat”) gestartet hat noch eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Stellungnahme zum Eigentums-Status des entfremdeten Bestands abgegeben hat. Nicht jeder Sammler verhält sich so abscheulich wie der Eigentümer des durch seine Einträge unersetzlichen Hevelius-Drucks, der ihn nicht zurückgeben will.

Wie in meinem Archivalia-Beitrag vom 20. November ausdrücklich angeregt, hätten durch rasches Handeln beim Auktionshaus Reiss wenigstens die unverkauften (also auch nicht rechtsgültig in anderes Eigentum übergegangenen) Stücke aus Stralsund gerettet werden können.  Geschehen ist aber: nichts.

Noch skandalöser als das denkbar unprofessionelle Vorgehen bei der Rückholung der Bestände der Gymnasialbibliothek ist die Untätigkeit, was die vor dem Sommer-Verkauf 2012 als angebliche Dubletten durch die damalige Archivleiterin Nehmzow und ihren nicht weniger abscheulichen Vorgänger rechtswidrig veräußerten Altbestände angeht. Nach wie vor können Hassold und seine Kumpane ungehindert seltene Pomeranica aus Stralsund verkaufen, von denen womöglich nicht wenige durch Besitzeinträge unikalen Charakter haben. In diesem Bereich hat die Stadt Stralsund offenkundig nichts unternommen, obwohl durch meine eingehenden Recherchen bewiesen wurde, dass auch unantastbare Bestände der Ratsbibliothek in die unfassbaren Verkäufe einbezogen waren.  Mindestens zwei Bücher wurden aus dem Barock-Ensemble der Löwen’schen Bibliothek von Hassold im Handel angeboten, eines davon noch am 30. November 2012! Ein weiteres Stück stammte aus der Kirchenbibliothek St. Nikolai.

Die perfide Strategie der Stadt Stralsund und ihres Dr. Kunkel besteht also darin, lauthals zu erklären, dass man die entfremdeten Teile der Gymnasialbibliothek zurückholen wolle. In Wirklichkeit agiert man aber völlig ineffizient und verschließt die Augen vor den nachgewiesenen Verkäufen wertvollen Buchguts vor dem Verkauf der Gymnasialbibliothek im Sommer 2012. Diese rechtswidrig veräußerten Bücher (durch Nehmzow, die Staatsanwaltschaft will sich im März 2014 zum Verfahrensstand äußern, und auch schon ihren Vorgänger Hacker) gehören nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls nach wie vor der Stadt Stralsund und müssten mit aller Energie, zu der die Stadt und ihr Dr. Kunkel offenkundig nicht fähig sind, zurückgeführt werden!

 

 

 

 

 

 

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/334

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Handschriften aus dem Besitz von Anton Binterim (1779-1855) insbesondere zur Geschichte des Franziskanerordens in der ULB Düsseldorf

Nicht weniger wichtig für die Ordensgeschichte als die von mir hier vor kurzem erwähnten frühneuzeitlichen Klosterhandschriften im Besitz des Düsseldorfer Heine-Instituts sind die Handschriften des kostbaren Depositums Binterim in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf. “Die katholische Pfarrgemeinde St. Martin in Düsseldorf-Bilk hat der ULB die Binterimbibliothek als Depositum überlassen. Der Theologe und Kirchenhistoriker Anton Joseph Binterim, geboren 1779 in Düsseldorf, gestorben 1855 in Bilk, war von 1805 bis zu seinem Tode dort Pfarrer und trug eine wertvolle Privatbibliothek zusammen. Die Sammlung umfasst etwa 4.100 Werke […]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

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Frühneuzeitliche Klosterhandschriften in Düsseldorf

Man kann sich darüber streiten, welcher Gegenstand stiefmütterlicher behandelt wurde und teilweise noch wird: die überwiegend lateinisch geprägte monastische Kultur der  Frühen Neuzeit oder die in den Bibliotheken verwahrten frühneuzeitlichen Handschriften, die gegenüber den mittelalterlichen Codices extrem benachteiligt wurden und werden. So gut wie unbekannt ist der frühneuzeitliche Handschriftenbestand der ehemaligen Düsseldorfer Landesbibliothek, der im Heinrich-Heine-Institut der Stadt gelandet ist, während die mittelalterlichen Manuskripte von der ULB Düsseldorf ausgezeichnet erschlossen sind und derzeit ins Netz gestellt werden. Christian Liedtke, Archivar am Heinrich-Heine-Institut der Landeshauptstadt […]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6584

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Kulturgut versus menschliches Leid?

In seinem absolut empfehlenswerten Wissenschaftsblog Archaeologik geht Rainer Schreg immer wieder auf bedrohtes Kulturgut ein. Ein aktueller Schwerpunkt ist der syrische Bürgerkrieg, der auch immense Kulturgutverluste brachte. Der jüngste Beitrag zitiert einen Kommentar in der WELT: “Es fällt schwer, bei all dem menschlichen Leid an Kulturgüter zu denken. Doch viele Experten sind davon überzeugt, dass deren Erhalt beinahe so wichtig ist wie die Rettung von Menschenleben. Das kulturelle Erbe sei untrennbar mit den Menschen verbunden, heißt es bei der Unesco. “Wenn Kulturgut in einem vom Krieg betroffenen Land Schaden nimmt, kann das bedeutende Auswirkungen auf das kollektive Gedächtnis der gesamten Bevölkerung haben”, sagt auch Museumsratspräsident Hans-Martin Hinz. Der Erhalt des Erbes sei ein entscheidender Faktor, um den kulturellen Wohlstand eines Landes zu schützen, seine Offenheit gegenüber der Welt zu wahren und um den Tourismus zu fördern. “Und der ist unerlässlich für den potenziellen Wiederaufbau.””

Das ist auch meine Auffassung. Es ist töricht, Kulturgutschutz und humanitäre Hilfe gegeneinander auszuspielen. Niemand dürfte bestreiten, dass die primäre Unterstützung den Menschen gelten muss. Doch in Kulturgütern verkörperte kulturelle Traditionen sind wichtige Bestandteile der menschlichen Lebenswelt, die ebenso Schutz verdienen wie unsere Umwelt.  Werden Kulturgüter vernichtet oder beschädigt, nimmt auch die kulturelle Identität der betroffenen Länder Schaden. Menschen brauchen Kultur.

Ich wünsche uns einen schönen Advent 2013. Wenn Sie etwas spenden möchten, gibt es unzählige Möglichkeiten. Beispielsweise für die Menschen auf den Philippinen, die Opfer des Taifuns geworden sind (der übrigens auch im Denkmalbestand gewütet hat, siehe Bild). Oder in Deutschland für die Stiftung Stadtgedächtnis, die sich um die Archivalien des 2009 eingestürzten Kölner Stadtarchivs kümmert.

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/330

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Virtuelle Bibliothek der Kartause Gaming geplant

Die virtuelle Bibliothek der Kartause Gaming. Digitale Rekonstruktion des Bibliotheksbestandes der ehemaligen Kartause Gaming in Niederösterreich   “Gegenstand des Projektes ist die digitale Rekonstruktion der Bibliothek der Kartause Gaming in Niederösterreich, insbesondere des Handschriftenbestandes. Die seit dem Spätmittelalter historisch und theologisch bedeutende, in der Folge auf 20.000 Bände angewachsene Bibliothek wurde mit der Aufhebung des Klosters 1782 verstreut. Auf der Basis einer Datenbank sollen die teils bekannten, teils verschollenen und teils verlorenen Handschriften eruiert und virtuell zusammengeführt werden.” http://www.onb.ac.at/sammlungen/hschrift/handschriften_projekte.htm Zu anderen solchen virtuellen Bibliotheken: […]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6333

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Zur Überlieferung der Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds

In zweierlei Hinsicht waltete über den Editionen der lateinischen Chronik des Zwiefalter Benediktiners Berthold ein Unstern. Zum einen ist eine Textherstellung aufgrund von Handschriften des 16. bis 18. Jahrhunderts nach dem Verlust einer noch von Martin Crusius 1590 benutzten hochmittalterlichen Pergamenthandschrift ausgesprochen schwierig, da die Reihenfolge vieler Kapitel erschlossen werden muss. Zum anderen hat der Stuttgarter Archivar Karl Otto Müller (1884–1960), der die Edition der Chroniken Ortliebs und Berthold von dem 1940 verstorbenen Tübinger Professor Erich König  übernommen hatte, die entscheidenden Vorarbeiten des von […]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6323

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Warum die freie Lizenz Creative Commons Attribution (CC-BY) für Wissenschaftsblogs wichtig ist

Im Impressum dieses Redaktionsblogs steht seit kurzem:

Alle im Blog veröffentlichten Beiträge und eigenen Bilder stehen unter einer CC-BY-Lizenz, wenn nichts anderes vermerkt ist.

 

Was bedeutet die Lizenz CC-BY?

Jeder Beitrag darf mit Namensnennung des Autors (bzw. Autorin, Autoren) und Verlinkung der Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ online und im Druck weiterverbreitet werden (auch für kommerzielle Zwecke, auch in veränderter Form). Empfehlung für die Nachnutzung: “Dieser Beitrag von … aus dem <a href=”…= URL der Quelle”>Redaktionsblog von de.hypotheses.org </a>  steht unter <a href=”http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/“>CC-BY</a> und darf unter den Bedingungen dieser freien Lizenz nachgenutzt werden.”

Bei Veränderung diese bitte charakterisieren (z.B. gekürzte Fassung).

Das Redaktions-Team von de.hypotheses.org empfiehlt auch anderen Wissenschaftsblogs die liberalste CC-Lizenz CC-BY. Warum?((1))

CC-BY ist der Gold-Standard von Open Access

Als 2003 die Berliner Erklärung über Open Access verabschiedet wurde, gab es die Creative-Commons-Lizenzen erst kurz. Die Organisation Creative Commons (CC) wurde erst 2001 gegründet. Seither haben die CC-Lizenzen einen wahren Siegeszug angetreten. Da es bei Open Access nicht nur um das kostenlose Zurverfügungstellen von wissenschaftlich relevanten Resultaten und Daten geht (sogenannter gratis Open Access), sondern auch um möglichst umfassende Nachnutzungsmöglichkeiten (libre Open Access), bedarf es standardisierter Rechteübertragungen (freie Lizenzen sind juristisch gesehen Angebote für urheberrechtliche Nutzungsvereinbarungen). Die Open-Access-Community ist sich weitgehend einig, dass CC-BY am ehesten dem entspricht, was den Schöpfern der drei maßgeblichen Open-Access-Definitionen von Budapest, Bethesda und Berlin vorschwebte. 10 Jahre nach der Budapest Open Access Initiative 2001 stellte die Nachfolgekonferenz unmissverständlich fest: “We recommend CC-BY or an equivalent license as the optimal license for the publication, distribution, use, and reuse of scholarly work.” In der Tat sind alle Zeitschriften der führenden Open-Access-Verlage PLoS, BMC und Hindawi mit CC-BY lizenziert.

Wenn sich Wissenschaftsblogs in Sachen Open Access an der Wissenschaft orientieren wollen, so müssen sie CC-BY wählen. Make all Research Results CC-BY!

CC-BY ermöglicht Bearbeitungsmöglichkeiten

Zitiert werden darf im Urheberrecht nur unverändert, für Bearbeitungen gelten teilweise unverständlich restriktive Vorschriften. Bei manchen Inhalten von Wissenschaftsblogs ist es aber sinnvoll, sie in bearbeiteter Form – etwa in Form eines längeren Auszugs – weiterzuverbreiten. Wählt man die Einschränkung ND, ist das nicht möglich. Wird ein Sammelband unter CC-BY-ND ins Netz gestellt, so bedeutet das, dass einzelne Beiträge nicht nachgenutzt werden dürfen, sondern nur der ganze Band 1:1. ND steht für No-Derivs (keine Bearbeitung) und verbietet jede Abwandlung des Werks (z.B. Kürzung, Übersetzung). Eine aus Plagiaten bestehende Mashup-Wissenschaft muss nicht befürchtet werden, denn die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens bleiben natürlich unberührt.

Ein Beispiel: Zitate dürfen im deutschen Urheberrecht nicht eigene Ausführungen ersparen. CC-BY ermöglicht es, nicht nur per Link interessante Inhalte weiterzuverbreiten, sondern auch ganz oder in Auszügen. Solche (längeren) Auszüge wären nicht möglich, wenn CC-BY-ND gewählt würde. Für kürzere Zitate bedarf es keiner solchen Genehmigung via freie Lizenz, da sie von einer Schranke des Urheberrechts, dem Zitatrecht (§ 51 UrhG), erlaubt werden.

NC oder  goldene Nasen sind rar

Intuitiv würden viele Wissenschaftsblogger CC-BY-NC oder CC-BY-NC-SA (SA steht für Share alike und bedeutet, dass bei Bearbeitungen exakt diese Lizenz weitergegeben werden muss, sogenanntes Copyleft) wählen. Einige haben sich aber schon umentschieden (z.B. TEXperimenTales oder für das Flurnamenlexikon Schlehengrund).

Wenn eine kommerzielle Ausbeutung von Medien höchst unwahrscheinlich ist, ist eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung unsinnig. Wer nicht gerade Passig oder Lobo heißt, wird mit Blogartikeln nur wenig oder gar kein Geld verdienen können. Paul Klimpel„Man muss davon ausgehen, dass 90% aller Lizensierungen nach dem NC-Modul unter falschen Voraussetzungen passieren.“ Die NC-Einschränkung treffe dabei häufig die Falschen. „Ich plädiere dafür, sich sehr genau zu überlegen, welche Einschränkungen man gibt.“ Häufig gebe es gar keine Rechtfertigung für Einschränkungen, mit denen „man eine Menge von Nutzungen einschränkt, die man vielleicht gerade gewollt hat. Sie schrecken genau die Leute ab, von denen sie eine Verbreitung wollen. Und diejenigen, deren Nutzung einem nicht behagt, lassen sich nicht davon abschrecken.“ ((2))

Ein Beispiel aus dem Wissenschaftskontext: Ein urheberrechtlich geschütztes Foto in einem Fachartikel unter CC-BY-NC darf im wissenschaftlichen Kontext eines kommerziellen Online-Journals nicht weitergenutzt werden.

Die Grenzen zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung sind alles andere als klar. Schon wenn ein Blog auf dezente Anzeigen (Ads) setzt, verliert es den Status als nicht-kommerzielle Publikation.

Zudem erhöht eine reichweitenstarke kommerzielle Nachnutzung die eigene Sichtbarkeit und den “Impact”.

Die Gegner von CC-BY führen eine Geisterdebatte, da die von ihnen an die Wand gemalten Missbrauchsfälle in der Praxis schlicht und einfach nicht aufgetreten sind. Zehntausende Autoren weltweit haben schon bereitwillig über zehn Jahre die ihnen von Open-Access-Journals vorgegebene CC-BY-Lizenz akzeptiert. Es gab noch nicht einmal ein hörbares Gegrummel in der Wissenschaftsgemeinde.

Praktische Tipps

Wer eigene Werke unter CC stellt, dem muss klar sein: Er kann diese Lizenzierung nicht wieder zurückziehen. Die Medien bleiben bis zum Ende des Urheberrechtsschutzes unter freier Lizenz, auch wenn man das CC-Etikett entfernt hat, was insbesondere auf Flickr nicht ganz selten passiert.

Selbstverständlich kann man fremde Werke nur dann unter eine CC-Lizenz stellen, wenn man Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist. In einem Gemeinschaftsblog muss man die Beiträger also fragen, wenn man es rückwirkend unter eine freie Lizenz stellen will.

Wer nicht schutzfähige Reproduktionen unter CC verbreitet, begeht Copyfraud.

Für den Nachnutzer muss eindeutig erkennbar sein, welche Medien in einem Blog unter CC stehen und welche nicht. Gerade bei Bildern sollte man deutlich kennzeichnen, wenn die Gesamtlizenz des Blogs nicht für sie gilt oder wenn sie als gemeinfrei((3)) übernommen wurden.

Wie man Bilder unter freier Lizenz korrekt nutzt, wird in einem Archivalia-Beitrag erklärt. Vorbildlich sind die Rechtenachweise auf der Startseite von de.hypotheses.org im “Slide”.

  1. Argumente für Creative-Commons-Lizenzen können dem Bloghaus entnommen werden. Sehr viele Beiträge zu CC-BY enthält Archivalia. Siehe auch Graf, K., Thatcher, S. (2012). Point & Counterpoint: Is CC BY the Best Open Access License?. In: Journal of Librarianship and Scholarly Communication 1(1):eP1043. http://dx.doi.org/10.7710/2162-3309.1043
  2. Siehe auch den Leitfaden von 2012: http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf.
  3. Siehe als Beispiel die Bildunterschrift  hier: ” Image declared as public domain on the British Library website.”

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

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Planet History, ein Blogaggregator für die Geschichtswissenschaft

Der von Michael Schmalenstroer zusammengestellte Planet History ist eine großartige Möglichkeit, die deutschsprachige Geschichts-Blogosphäre zu beobachten. Aufgenommen wurden über 140 Blogs (unser Frühneuzeit-Blog natürlich auch).

Im September wurde die Online-Ausgabe des von dem zu früh verstorbenen Peter Haber inaugurierten Buchs “Historyblogosphere – Bloggen in den Geschichtswissenschaften” Open Access freigeschaltet. Die Akzeptanz von Blogs nimmt immer mehr zu. Vieles ändert sich schnell: Der von Mareike König und mir verfasste Artikel Forschungsnotizbücher im Netz bedurfte kurz nach dem Erscheinen im Druck bereits eines ausführlichen Postskripts (vom Juni 2013 im Redaktionsblog).

Quelle: http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1566

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Bodenseezeitschriften digital

Das lang erwartete digitale Angebot der Bodensee-Bibliotheken umfasst Digitalisate von zahlreichen Zeitschriften der Bodenseeregion seit dem 18. Jahrhundert. Am wichtigsten sind die traditionsreichen “Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees”, die vom ersten Jahrgang 1869 bis zum Jahrgang 2011 nun im Netz verfügbar sind. Für Bayern unmittelbar einschlägig sind die Westallgäuer Heimatblätter (1921-2003) und die kompletten Ausgaben des 2011 eingestellten, seit 1986 erscheinenden Jahrbuchs des Landkreises Lindau.

Der Nutzen sei grandios, meinte ein Kommentator in Archivalia zu Recht. Groß ist aber auch der Wunschzettel an die Betreiber des Angebots, damit es nicht zurückbleibt hinter retro.seals.ch (Schweiz) oder dem jüngst enorm ausgebauten Angebot des Historischen Vereins Dillingen an der Donau, das mit einer übergreifenden Volltextsuche aufwartet. Die Scans sollte man vergrößern können, da sich insbesondere die in diesem Bereich besonders interessierten Senioren mit dem Lesen kleingedruckter Fußnoten schwer tun und man der verbreiteten Einschätzung, im heimatkundlichen Bereich seien exakte Belege verzichtbar, nicht dadurch Vorschub leisten sollte. Irritierend ist es, wenn man beim Aufrufen eines Jahrgangs auf eine beliebige Seite aus den ersten Seiten geleitet wird. Dringend wünschenswert sind bequem benutzbare Inhaltsverzeichnisse (mit bibliographischen Angaben in einem für Zotero etc. nachnutzbaren Austauschformat) zu allen Zeitschriften und natürlich – ganz wichtig – eine Volltextsuche, die auch für einzelne Bände noch nicht existiert. Einzelne Aufsätze sollten zum Download als PDF bereitstehen, und man sollte Einzelseiten mit einem dauerhaften einfachen Link zitieren können.

Quelle: http://histbav.hypotheses.org/525

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