Forschungsseminar “La Première Guerre mondiale, guerre du XIXe, guerre du XXe siècle” am DHIP

Am 12. Dezember fand die erste Sitzung des an der EHESS unter Leitung von Stéphane Audoin-Rouzeau organisierten Forschungsseminars „La Première Guerre mondiale, guerre du XIXe, guerre du XXe siècle“ am DHI Paris statt. In der Vorlesungszeit stellen an jedem ersten Montag im Monat hochkarätige Referenten ihre aktuellen Forschungsprojekte zur (Vor-)Geschichte des Ersten Weltkriegs und seiner Nachwirkungen vor. Externe Seminarteilnehmer sind jederzeit herzlich willkommen. Den Anfang machte Bruno Cabanes (Yale University) mit einem Werkstattbericht zu seinem laufenden Vorhaben „La redéfinition des droits de l’homme après la Grande Guerre“ (Redefinition der Menschenrechte nach dem Ersten Weltkrieg), in dem es dem profilierten Experten für die Geschichte des Kriegsendes 1918 u.a. darum geht, eine rechtsgeschichtliche Fragestellung kulturgeschichtlich anzureichern und damit berührungslos nebeneinander stehende Forschungstraditionen zusammen zu bringen. So erlaubt die Analyse der Kriegserfahrungen wichtiger Protagonisten der Menschenrechtsbewegung (z.B. des Kriegsversehrten René Cassin), ihr Engagement zu kontextualisieren und damit besser zu verstehen. Durch Berücksichtigung der besonderen Rolle einflussreicher NGOs avant la lettre betont Cabanes darüber hinaus die besondere Bedeutung zivilgesellschaftlicher, internationaler Organisationen und macht einen großen Schritt hin zu einer transnationalen Geschichte der Menschenrechte. In den nächsten beiden Seminarsitzungen am 2. und 16. Januar 2012 (jeweils 9-11 Uhr) führt Leonard V. Smith den Versuch, Kultur- und Rechtsgeschichte produktiv zusammen zu bringen, weiter. Seine beiden Vorträge, “Wilsonismus und Völkerrecht. Souveränität nach dem Ersten Weltkrieg” (Wilsonisme et droit international. La souverainté après la Grande Guerre) und “Frieden oder Fortsetzung des Krieges? Das Recht der Selbstbestimmung der Völker auf der Friedenskonferenz 1919″ (Paix ou continuation de la guerre? Le droit des peuples à disposer d’eux-mêmes à la conférence de la paix 1919) behandeln eine komplementäre Problemstellung, die ein Schlaglicht auf die so unendlich schwierige Demobilmachung des Rechts nach dem Ende des Krieges wirft. Leonard V. Smith ist Frederick B. Artz Professor am Oberlin College in Ohio. Von ihm sind u.a. erschienen: “The Embattled Self. French Soldiers’ Testimony of the Great War” (Cornell University Press, 2007) und “Between Mutiny and Obedience. The Case of the French Fifth Infantry Division During World War I (Princeton University Press, 1994). Zur Vorbereitung auf die beiden Seminarsitzungen wird sein neuester Aufsatz “The Wilsonian Challenge to International Law,” Journal of the History of International Law, 13 (2011)S. 179-208, ausdrücklich zur Lektüre empfohlen.

Quelle: http://grandeguerre.hypotheses.org/198

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Universale Verteidigung der Menschenrechte? Die strafrechtliche Verfolgung von DDR-Unrecht

Die Prozesse gegen Mauerschützen, gegen die Befehlshaber von Grenztruppen und gegen Mitglieder des Politbüros gelten als abgeschlossen. Zeit für eine Bilanz, Zeit für ein Gespräch über die Möglichkeiten, Verstöße gegen Menschenrechte über Rechtssysteme hinweg strafrechtlich zu verfolgen. Rainer Schröder, Professor für Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität, erörtert im MONTAGSRADIO Nr. 19/2011 die Aufarbeitung von geschehenem Unrecht mit den Mitteln des Rechtsstaats.

Dass die Rede vom “Unrechtsstaat” keine Floskel bleibt, belegen die Gerichtsprozesse, die nach dem Ende der DDR gegen begangenes Unrecht geführt wurden. Insbesondere jene Verbrechen, die den Tod von Flüchtlingen an der Mauer bzw. der innerdeutschen Grenze zur Folge hatten, standen im Fokus der Justiz und der Öffentlichkeit. Nicht zuletzt Egon Krenz wurde wegen der Todesopfer an der Mauer und der deutsch-deutschen Grenze zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Über Strafmaße und den Sinn von Strafe, über symbolische Urteile und die Frage nach Gerechtigkeit, über Wege der strafrechtlichen Aufarbeitung und die Grenzen des Rechtsstaats, über Menschenrechtsverletzungen und die Möglichkeiten sie nachträglich zu verurteilen, sprechen Markus Heidmeier und Jochen Thermann mit Prof. Dr. Rainer Schröder in dieser Ausgabe des Montagsradios.

Und hier geht es direkt zum MP3.

Quelle: http://www.montagsradio.de/2011/12/06/universale-verteidigung-der-menschenrechte-die-strafrechtliche-aufarbeitung-von-ddr-unrecht/

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