Schon vor Jahren war mir nach ausgiebiger, gleichwohl laienhafter Lektüre abgabenrechtlicher Literatur klar, dass die Doktoranden abverlangte Naturalabgabe in Form der Pflichtablieferung einer nicht unerheblichen Anzahl von Dissertationsexemplaren nicht rechtmäßig sein kann. Nun hat sich ein junger Bonner Jurist, Gerrit Hellmuth Stumpf, 2016 des Themas in der Zeitschrift Wissenschaftsrecht angenommen (nur das englische Abstract ist kostenfrei online) – und kommt zum gleichen Ergebnis, freilich aufgrund einer gründlichen verfassungsrechtlichen Einordnung. Ich verdanke die Kenntnis des Aufsatzes der liebenswürdigen Aufmerksamkeit von Eric Steinhauer.
Stumpf argumentiert klar und überzeugend. Aus der Sicht des Nicht-Juristen sind freilich einige kritische Randbemerkungen angebracht, die aber die Gültigkeit des Ergebnisses nicht in Frage stellen.
Stumpf resümiert S. 294f.:
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