Internationale Tagung, Wien, 12.-14.September 2016
Illuminierte Urkunden, also Rechtsdokumente mit gezeichneter oder gemalter Dekoration, waren im gesamten Mittelalter ein zwar quantitativ innerhalb der Masse der gesamten Urkundenproduktion randständiges, doch häufig mit besonderer Feierlichkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit verbundenes Phänomen von gesamteuropäischer Relevanz. Sie verlangen durch ihre ambivalente Stellung als Rechtsdokument und Kunstwerk zugleich von ihren Erforschern neben diplomatisch-hilfswissenschaftlichen Kompetenzen auch einen fachlichen Blick auf die künstlerische Gestaltung. Gerade das – im Unterschied zu oft nur näherungsweise zeitlich zu bestimmenden illuminierten Handschriften in der Regel gesicherte – Ausstellungsdatum von Urkunden bietet der Buchmalereiforschung außerordentliche Chancen zur Datierung und Lokalisierung bemerkenswerter künstlerischer Produktion.
Doch während der dekorative Aspekt illuminierter Urkunden zumindest vom 19. Jahrhundert an bis in die Gegenwart dafür sorgte, dass entsprechende Objekte überproportional häufig in Ausstellungskatalogen präsent waren, blieb die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Gegenstand sowohl seitens der Diplomatik und Geschichtsforschung als auch der Buchmalereiforschung und Kunstgeschichte punktuell und in der Regel auf bestimmte Quellengruppe wie etwa Sammelindulgenzen oder Wappenbriefe beschränkt. Erst in den letzten Jahren ist man sich zunehmend der Vielschichtigkeit dieser Gattung und des mit ihrer Untersuchung zu erzielenden Erkenntnisgewinns bewusst geworden.
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Quelle: http://dhd-blog.org/?p=6320