Diener an deutschen Höfen


Eine Bestandsaufnahme zwischen Wunsch und Wirklichkeit am Beispiel Württembergs

 

Stuttgarter Schloss

Stuttgarter Schloss
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Viel ist geschrieben worden über die Bediensteten an deutschen Höfen des Mittelalters, vor allem jedoch in der Frühen Neuzeit und immer wieder wurde betont, dass viele Angaben, viele Posten und viele hochtrabende Bezeichnungen mehr Wunsch waren denn Wirklichkeit und tatsächlich lässt sich auch anhand von Hofordnungen durchaus nachweisen, dass viele Posten und Pöstchen, die es an deutschen Höfen gab nur in der Theorie existierten, denn sie waren entweder nie besetzt oder aber sie wurden in Personalunion ausgeübt und ein  Hofmarschall war gleichzeitig auch Küchenmeister oder ähnliches.[1]

Neben diese Erkenntnis tritt das ebenso wohlbekannte Phänomen, dass zum Teil viele Diener eines Hofes in den Hofordnungen, die dort erstellt wurden aber gar nicht auftauchen. Bisher ist, soweit mein Kenntnisstand - man möge mich informieren, wenn ich irre – nicht wirklich versucht worden anhand von Quellen herauszufinden, welche Diener, die es realiter am Hof gab, auch in den Hofordnungen auftauchen oder umgekehrt welche eben nicht.[2] Da mir vor einiger Zeit durch einen schieren Zufall ein württembergisches Dienerbuch[3] in die Hände fiel und der Umstand hinzutritt, dass es zahlreiche württembergische Hofordnungen gibt, die ich auch bereits in meiner Dissertation ausgewertet habe, möchte ich an dieser Stelle nun eine Gegenüberstellung versuchen und exemplarisch für das Herzogtum und spätere Königreich Württemberg herausarbeiten welche Diener es gab, welche von ihnen in den Hofordnungen genannt werden und ob sich daraus möglicherweise eine Gesetzmäßigkeit oder ein Muster ableiten lässt.

 

Hofordnungen in Württemberg

Herzog Ulrich von Württemberg

Herzog Ulrich von Württemberg
By Creator:Abraham Hel [Public domain], via Wikimedia Commons

Die für diese Auswertung zur Verfügung stehenden Hofordnungen stammen aus den Jahren 1478 bis 1818, umfassen also einen Zeitraum von beinahe 400 Jahren, in denen viele grundlegende Veränderungen nicht nur im politischen Bereich geschahen, sondern auch, was die Struktur, Bedeutung und Organisation der Höfe betrifft.[4]

Auch das Territorium Württemberg war in diesen Jahrhunderten starken Veränderungen unterworfen. Ausgebildet hatte sich Württemberg im 11. Jahrhundert als Grafschaft, die im Jahr 1495 zum Herzogtum erhoben wurde. Die erste hier vorliegende Hofordnung des Jahres 1478 stammt also noch von einem kleinen spätmittelalterlichen Grafenhof im Süden Deutschlands. Die Haupt- bzw. Residenzstadt Württembergs war Stuttgart, das auch mehrfach in den Hofordnungen Erwähnung findet.

Im Jahr 1803 erfuhr Württemberg eine weitere Erhebung, diesmal

König Friedrich I. von Württemberg

König Friedrich I. von Württemberg
Johann Baptist Seele [Public domain], via Wikimedia Commons

zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Königtum, das gut 100 Jahre später, im November 1918, mit Ausrufung des „freien Volksstaates Württemberg“ ein Ende fand.

Die hier vorliegenden Hofordnungen umfassen also alle Teile der württembergischen Geschichte, beginnend mit der gräflichen Zeit, über die herzogliche, kurfürstliche bis hin zur königlichen Ära.

 

"Württembergisches Dienerbuch" von Georgii-Georgenau

Das zum Vergleich dienende „Dienerbuch“ setzt noch deutlich früher an, nämlich im 9. Jahrhundert und endet ebenfalls im 19. Jahrhundert. Somit sind direkte Vergleiche ab dem Ende des 15. Jahrhunderts bis hinein ins beginnende 19. Jahrhundert möglich, was einen seltenen Glücksfall der Überlieferung darstellt.

Veröffentlicht wurde diese Auflistung der württembergischen Dienerschaft von Eberhard Emil von Georgii-Georgenau im Oktober des Jahres 1876. Georgii-Georgenau hat dieses Werk allerdings nicht selbst verfasst – nur Teile und Ergänzungen stammen aus seiner Feder, wie er im Vorwort bekennt. Den Hauptteil des Werkes hat auch er gefunden und schreibt dazu: „In dem K. Geheimen Haus- und Staats-Archive zu Stuttgart befindet sich unter den Manuscripten ein starker Foliant mit der Aufschrift „Fürstlich Württembergisch Diener Buoch […]“.“ Ursprünglich umfasste dieses Werk wohl nur eine Auflistung der Diener zwischen den Jahren 1608 und 1628, wurde dann bis ins Jahr 1676 erweitert und schließlich „von verschiedenen württembergischen Archivaren […] bis zum Beginne des XIX. Jahrhunderts fortgesetzt […] und […] auch auf frühere Jahrhunderte zurückverfolgt […].“ Sowie außerdem um eine Auflistung der Äbte, Prioren und diverser anderer Amtsträger des Fürstentums Württemberg erweitert.[5]

 

Noch ein kurzer Exkurs:

Herzog Johann Friedrich von Württemberg

Herzog Johann Friedrich von Württemberg
By unbekannter Maler [Public domain], via Wikimedia Commons

 

Wer sich hier in diesem Zusammenhang an dem Begriff „Diener“ stößt und ihn ggf. für wissenschaftlich nicht korrekt genug oder auch zu schwammig hält: Ich verwende ihn, da auch die Zeitgenossen (s. den Titel des „Dienerbuchs“) ihn verwendeten und nicht zuletzt die Ausführungen von Wührer und Scheutz deutlich gemacht haben, dass derart benutzte Begrifflichkeiten durch die Zeitgenossen durchaus bewusst eingesetzt wurden.[6]

 

 

Diener am Hof und in der Hofordnung

Ämter laut Dienerbuch[7]: Ämter laut württembergischen Hofordnungen der Jahre:
Hoffmarschalckh Marschall HO 1611, HO 1660
Hofmarschall: HO 1685, HO 1696, HO 1711
Obermarschall: HO 1794, HO 1798
Oberhofmarschall: HO 1711, HO 1807
Futtermarschall: HO 1611
Truchsessen
HoffOfficier: GeneralLeutenantObristeObristWachtmeisterRittmeisterHauptleuthReutter-Hauptmann

TrabantenHauptmann

Trabanten-Leutenant

Trabanten-Wachtmeister

Leutnant: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Rittmeister: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Trabanten: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Trabantenhauptmann: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Hauptmann: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Reiterhauptmann: HO 1614, HO 1618, HO 1660 
Cavalier insgemein Kavaliere: HO 1711, HO 1794, HO 1798, HO 1807
Hofkavaliere: HO 1685, HO 1696, HO 1711
Stallmeister und Oberstallmeister Stallmeister: HO 1549, HO 1550, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711
UnderStallmeister
Stuttenmeister
Bereutter
CammerRath und StallCassierer
HausHofmaister Hofmeister: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Haushofmeister: HO 1478, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Oberschencken
HoffRäth Räte: HO 1478, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711
Oberhofräte: HO 1818
ChammerJunckher
HofJunckher
Hertzogin Hofmeister
FrawenZimmerHoffmaister
Fürstlicher Mundschenckh Mundschenk: HO 1660, HO 1711
Fräwlin Hofmeister
Fräwlin Mundschenckh
OberVorst- und Jaegermaister Oberjägermeister: HO 1711
Vicejaegermeister Jägerbuben / Jägerjungen: HO 1549
Jägerknechte: HO 1549
Jäger: HO 1550, HO 1794
Falckhenmaister
BurgVogt Burgvogt: HO 1549, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Vorstmeister zu Stuttgardt
Cammerpagen Pagen: HO 1660
Hofprediger
Leib- und HofMedici Hofmedicus: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Extraord. Hof- und LeidMedici
HofApotheker
KunstCammerInspectoses
Junger Herrschafft Praeceptores
CammerPagen
Informatores der Pagen
HausKuchinmeister Küchenmeister: HO 1478, HO 1549, HO 1550, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Koch: HO 1478, HO 1549, HO 1550
Herrenkoch: HO 1478
Frauenkoch: HO 1478
Küchenjunge / Küchenbube: HO 1478, HO 1549
LandtKuchinmaister
HofCammerRäthe
KuchenVerwalter
Kuchenschreiber
Speisser Speiser: HO 1478, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
HoffKüfer Hofküfer: HO 1660
HausKeller Hauskeller: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Keller: HO 1478, HO 1549, HO 1550
Kellerschreiber: HO 1685, HO 1696
Kellerknecht: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711
Mundschenckh s.o.
Hofbeckh oder Pfistermeister Backmeister / Bäcker: HO 1550
Mundbeckh
Hof- und Leibbarbiere
Chammerdiener
  Lakaien: HO 1549, HO 1550, HO 1660, HO 1711
Hochfürstlicher Durchlaucht Cammerdiener
Thürhüetter
CammerPortier Portiers: HO 1794, HO 1798, HO 1807
Pförtner: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Bawmaister
BawVerwaltter
HoltzVerwaltter
Bawschreiber
Pallier oder Herrschafftl. Zimmermann
Werckmaister
Tantzmeister
Ballmeister
BallMarqueur
Fechtmeister
Cappellmaister
ViceCappellmaister
HofOrganist
HofMahler
HofVischer
Seemeister der Weltliche
Mühlmaister
HausSilberCämmerling
LandSilberCämmerling
Ristmaister
Wagenbietter (Haus-, Land-)
Saalmaister Saalmeister: HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711
SattelKnecht
Plattner bey dem Newen Baw Plättner: HO 1660
HaussFurier Hoffourier: HO 1696, HO 1711, HO 1794, HO 1798, HO 1807
Fourier: HO 1660, HO 1711
Vizefourier: HO 1696
LandtFurier Landfourier: HO 1711
Hof- und FeldTrompeter
GarttenInspector oderOberGärttner Gärtner: HO 1549, HO 1550
Hertzogin Gärttner
Undere Kuchingärttner
Zeltmaister
HausLiechtCämmerer Lichtkämmerer: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
LandtLiechtCämmerer
Hofmetzger Metzger: HO 1549, HO 1550
SchweinMeister
Melckher
SalltzKoch
Gewelbschneider
Grottier
WachsBleicher
Wildbrettschreiber
MeisteJjäger
BluthJäger
Büchsenspanner
Thorwart unter Falckhenthor Torwärter: HO 1478, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660
Wächter: HO 1549, HO 1711
Thorwart unter dem Marstall
Thorwart unter dem Neuen Bau
  Handwerker: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711
Hofhandwerker: HO 1794, HO 1798, HO 1807
Hausschneider, zugleich HaussLiechtCämmerling Schneider: HO 1549
Hausschneider: HO 1685, HO 1696
Zelltschneider
Hofglaser
HofDreher
„ Schreiner Schreiner: HO 1550
„ Schlosser Schlosser: HO 1660, HO 1711
„ Schmid Schmied: HO 1660, HO 1711
„ Biersieder Brauer: HO 1549
„ Sailer
„ Kürschner
„ Schuhmacher
HofGoldschmid Goldschmied: HO 1660
„ Sporer
„ Riemer
„ Kübler
„ Bronnenmacher
„ Sattler
„ Wagner
„ Dachdeckher

 

Schon bei einem ersten groben Überblick wird deutlich, dass lange nicht alle Personen, die als zum Hofstaat gehörig angegeben werden auch tatsächlich in den Hofordnungen auftauchen. Ja, die, die dort auftauchen tun dies nicht einmal regelmäßig und in allen Ordnungen, sondern oftmals findet sich ein Diener nur ein bis zweimal in Hofordnungen. Dies macht deutlich, dass selbige Ordnungen offensichtlich auf aktuelle Anlässe reagierten und somit nur die Personen aufgenommen wurden, denen zu einem speziellen Zeitpunkt, vielleicht aufgrund von Unklarheiten oder auch von verschiedenen Vorkommnissen, zusätzliche Anweisungen gegeben werden mussten oder sollten.

Neben der oben aufgezeigten Gruppe der Personen, die definitorisch zum Hofstaat gehören und ggf. in Hofordnungen auftauchen gibt es eine zweite Gruppe und zwar diejenige der Personen, die zwar in verschiedenen Hofordnungen genannt werden aber nicht zum eigentlichen Hofstaat gehören. In Württemberg sind dies folgende Personen bzw. Amtsträger:

Landhofmeister: HO 1478, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660

Statthalter: HO 1549

Schreiber: HO 1549, HO 1550

Geschworener Schreiber: HO 1478

Kanzler: HO 1478

Minister: HO 1794, HO 1798

Vogt: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660, HO 1711

Bürgermeister: HO 1711

Zahlmeister: HO 1478

Vogler: HO 1549

Futterschreiber: HO 1478

Wagenbietter: HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660

Kornmesser: HO 1478

Hofknecht / Schlossknecht: HO 1818

Hausknecht: HO 1478

Fuhrleute / Fuhrknechte: HO 1549, HO 1550, HO 1611, HO 1614, HO 1618, HO 1660

Blattuern: HO 1711

 

König Wilhelm I. von Württemberg

König Wilhelm I. von Württmberg
By Georg Friedrich Erhardt (1825 - 1881) [Public domain], via Wikimedia Commons

Zumindest einige von ihnen werden im „Dienerbuch“ ebenfalls aufgezählt. Unter die Bezeichnung CantzleyVerwandte fallen folgende Personen:

  • Landhofmeister
  • Statthalter
  • Kanzler
  • Schreiber / geschworener Schreiber

Vogt und Bürgermeister finden sich unter den weltlichen Beamten, denen die Verwaltung von Städten bzw. Landbezirken obliegt.

Für die Residenzstadt Stuttgart sind im „Dienerbuch“ auch Buchhalter genannt, evtl. fällt der in der Hofordnung von 1478 genannte Zahlmeister in diese Gruppe.

Keinerlei Erwähnung im „Dienerbuch“ finden hingegen die sehr wohl in Hofordnungen zu findenden Personen mit den Bezeichnungen: Vogler, Futterschreiber, Wagenbietter, Kornmesser, Hofknecht / Schlossknecht, Hausknecht, Fuhrleute / Fuhrknechte und die ungeklärte Bezeichnung Blattuern.

 

 

[1] Derartiges geschah am Düsseldorfer Hof Johann Wilhelms, s. Friedrich Lau, Die Regierungskollegien zu Düs­seldorf und der Hofstaat zur Zeit Johann Wilhelms (1679-1716), in: Düsseldorfer Jahr­buch (1937 und 1938), S. 228–242 und S. 257-288, hier S. 274. Weiter Beispiele für Personalunionen finden sich zahlreich, so etwa in Hessen-Darmstadt, s. Eckhart G. Franz, Hof und Hofgesellschaft im Großherzogtum Hessen, in: Karl Möckl (Hg.), Hof und Hof­gesellschaft in den deutschen Staaten im 19. und beginnenden 20. Jahr­hundert, Boppard a. Rh. 1990, (Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, 18), S. 157–176, hier S. 166. Gerade in Kleinstterritorien, wie etwa in Dan­nenberg ist das Phänomen der Titelkumulation zu finden, s. Michael Reinbold, Hof und Landesverwal­tung in Dannenberg 1570-1636. Hof- und Kanzleiordnungen als Spiegel herrscherlichen Selbstver­ständnisses am Beispiel ei­ner welfischen Sekundogenitur, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Lan­desgeschichte (1992), S. 53–70, hier S. 64 und S. 70. In Bamberg etwa existierten einige Ämter von vornherein nur auf dem Papie, s. Emma Maria Weber, Bamberger Hofleben im acht­zehnten Jahrhundert, Phil. Diss., Bamberg 1939, S. 64ff.

[2] Bereits Werner Paravicini stellte beim 1996 abgehaltenen Symposium über Hofordnungen der damaligen Residenzen-Kommission die Frage welche Personen oder Gruppen in den Hofordnungen keine Erwähnung finden, s. Frage 10 im Kolloquiumsbericht: „(10) Wer steht nicht in den Hofordnungen? Welche Teile des Hofes wer­den nicht berücksichtigt oder geradezu ausgegliedert? Spiegelt dies die Organisationsstruktur des Hofes wider?“ Detlev Kraak, Höfe und Hofordnungen. Kolloquiumsbericht, in: Mitteilungen der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (1996), S. 17–26, hier S. 17f.

[3] Eberhard Emil von Georgii-Georgenau, Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrhundert, Stuttgart 1877. Als Digitalisat bei der ULB Düsseldorf: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/search/7900367?query=dienerbuch

 

[4] HO 1478, Gf. Ulrich V., der Vielgeliebte, in: Heidrun Hofacker, Kanzlei und Regiment in Württemberg im späten Mittelalter, Diss. Phil., Filderstadt 1989, S. 224-226; HO 1549, Hg. Christoph, in: Arthur Kern, Deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts, 2, Berlin 1905-1907 (Denkmäler der Deutschen Kulturgeschichte), Bd. 2, S. 141f.; HO 1550, Hg. Christoph, in: ibid., Bd. 2, S. 141f.; HO 1611, Hg. Johann Friedrich, in: ibid., Bd. 2, S. 143-160, FN; HO 1614, Hg. Johann Friedrich, in: ibid., Bd. 2, S. 143-160; HO 1618, Hg. Johann Friedrich, in: ibid., Bd. 2, S. 143-160, FN; HO 1660, Hg. Eberhard III., in: ibid., Bd. 2, S. 143-160, FN; HO 1685, Hg. Eberhard Ludwig, in: ibid., Bd. 2, S. 143-160, FN; HO 1696, Hg. Eberhard Ludwig, in: ibid., Bd. 2, S. 143-160, FN; HO 1711, Hg. Eberhard Ludwig, in: Friedrich Carl von Moser, Teutsches Hof-Recht in zwölf Büchern, 2, Frankfurt-Leipzig 1761, Bd. 1, S. 54-73; HO 1794, Hg. Ludwig Eugen, in: Herzog Ludwig Eugen von Württemberg-Teck, Hofordnung, Stuttgart 1794, Dezember 8; HO 1798, Hg. Friedrich II (Kg. Friedrich I.), in: Hg. Friedrich II. von Württemberg-Teck, Hofordnung, Stuttgart 1798, April 20, Verfügbar unter http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz394219473; HO 1807, Kg. Friedrich I., in: König Friedrich I. von Württemberg, Herzoglich-Würtembergische Hof-Ordnung und HO 1818, Kg. Wilhelm, in: Hofordnung König Wilhelm von Württemberg 1818, in: Das Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg im Auszuge. Eine Sammlung sämmtlicher in den Regierungs=Blättern des Königreichs Württemberg vom Jahre 1806 an enthaltenen, noch ganz oder theilweise gültigen Gesetze, Verordnungen etc. mit erläuternden Anmerkungen und einem Haupt=Register 1840, S. 71–77.

[5] Georgii-Georgenau, Dienerbuch, Vorwort.

[6] Jakob Wührer, Martin Scheutz, Zu Diensten Ihrer Majestät. Hofordnungen und Instruktionsbücher am frühneu­zeitlichen Wiener Hof, Wien 12011 (Quelleneditionen des Instituts für Österreichische Geschichts­forschung, 6), S. 37f. und vgl. hierzu auch Otto Brunner, Adeliges Landleben und europäischer Geist. Leben und Werk Wolf Helmhards von Hohberg, 1612-1688, Salzburg 1949, S. 62.

[7] Die hier aufgezählten Personen gehören laut Dienerbuch zum „Fürstlich Württembergischen Hofstaat“, s. Georgii-Georgenau, Dienerbuch, Inhaltsverzeichnis S. XIf.

Quelle: http://hofordnung.hypotheses.org/46

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Simulationen und Experimentierumgebungen

Simulationen oder auch Experimentierumgebungen sind Beispiele für Lernsoftware, die im Seminar „Mediendidaktik und E-Learning“ thematisiert wurde. In einer Simulation wird die Realität in einem virtuellen System möglichst genau nachgebaut. Die Idee hinter dieser Art von Lernumgebung ist, dass Lernende spezifische Szenarien aus der Realität in einer nachgestellten Umgebung eigenständig erarbeiten. So kann neues Wissen durch entdeckendes, spielerisches Lernen erworben werden. Der chinesische Philosoph Konfuzius sagte einst: „Sag es mir, und ich vergesse es; zeige es mir, und ich erinnere mich; lass es mich tun, […]

Quelle: http://medienbildung.hypotheses.org/8143

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Simulationen und Experimentierumgebungen

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Quelle: http://medienbildung.hypotheses.org/8143

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Neuerscheinung: Klaus Seidl, „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849

Es ist in hier in den letzten Monaten still gewesen − aus Gründen, die bald näher erklärt werden sollen. Es wird auch aus denselben Gründen wohl noch einige Wochen nicht viel geschehen. Allerdings sei versichert: Es geht auch 2015 weiter mit diesem Blog. Einstweilen freue ich mich, hier mitteilen zu können, dass die Dissertation von Klaus Seidl, über dessen Forschungen hier bereits mehrfach berichtet wurde, nunmehr in Buchform vorliegt: SEIDL, Klaus: „Gesetzliche Revolution“ im Schatten der Gewalt. Die politische Kultur der Reichsverfassungskampagne in Bayern 1849, […]

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/811

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Der Majestätsbrief von 1609

Der Dreißigjährige Krieg hatte natürlich eine Vorgeschichte. Diese ist gut bekannt und erforscht, und angesichts der verschiedenen Krisenszenarien wundert sich die Forschung immer ein wenig, daß der Krieg erst 1618 und nicht schon zehn Jahre früher ausgebrochen ist: die Erbfolgekrise am Niederrhein, die Gründung von protestantischer Union und katholischer Liga, der sog. Bruderzwist im Hause Habsburg, damit verknüpft die angespannte Lage im Königreich Böhmen – Pulverfässer gab es genug, letztlich explodierte das böhmische.

Nun ist letztens ein Sammelband zum Majestätsbrief erschienen, den Kaiser Rudolf II. als König von Böhmen erließ. Damit hat er nicht nur weitgehende Religionsfreiheit gewährt, sondern auch einen Konflikt moderiert, der durchaus seine Herrschaft infrage zu stellen gedroht hatte. Was es alles damit auf sich hat, wird in vielen Einzelaufsätzen eingehend vorgestellt. Dass dieser Sammelband die Ereignisse in Böhmen im Jahr 1609 jedoch nicht rückblickend vom böhmischen Aufstand aus betrachtet, macht seine eigentliche Stärke aus. Zu dem Buch habe ich jetzt gerade eine Besprechung in den sehepunkten veröffentlicht.

Der Majestätsbrief von 1609Diese will ich hier nicht nochmals referieren, wohl aber einige Aspekte hervorheben, die eben mit Blick auf den Dreißigjährigen Krieg eine besondere Rolle spielten. Damit will ich gar nicht gegen die Intention und Anlage des Bandes schreiben, der mich sehr überzeugt hat. Aber einige Punkte verweisen eben doch auf die Zeit ab 1618 ff.

So eben die Rolle Kursachsens. Der Beitrag von Jaroslava Hausenblasová zeigt das starke kursächsische Engagement auch im Umfeld der Verhandlungen zum Majestätsbrief. Auf Habsburg hin orientiert und durchweg pfalzkritisch, suchte Kursachsen die Rolle des objektiven Dritten (S. 81). Wichtig erscheint mir der Hinweis, daß die ausgleichende Politik nie das eigene kursächsische Interesse vergaß – insgesamt Stichworte, die auch für die sächsische Politik im Dreißigjährigen Krieg wichtig sind. Erhellend ist auch der Hinweis im Aufsatz von Tomáš Černušák, daß die Kurie bereits damals die Katholische Liga als Instrument zur Stabilisierung der Habsburgerherrschaft ansah und konkret auch zur Sicherung der habsburgisch/katholischen Position in Böhmen (S. 60). Damit war eine Konstellation anvisiert, wie sie dann im böhmischen Feldzug 1620 Wirklichkeit wurde.

Sehr engagiert und meinungsstark ist der Beitrag von Petr Vorel zur Fiskal- und Währungsstrategie der böhmischen Stände (S. 133-140). Er legt den Fokus seiner Betrachtung auf den Landtag 1615 und bewegt sich damit in der Phase, als die Regelungen des Majestätsbriefs politische Realität waren. Entgegen der landläufigen Auffassung wertet Vorel die Ergebnisse dieses Landtags als Erfolg für die böhmischen Stände, die hier die Kontrolle über das Kreditwesen im Land erlangten. Damit waren sie in der Lage, in Krisenzeiten deutlich leichter finanzielle Ressourcen zu ihren Gunsten mobilisieren zu können – fraglos eine wichtige Grundlage für die Voraussetzungen und den Verlauf des böhmischen Aufstands.

Der Sammelband bietet sicher noch mehr Anregungen als die wenigen Stichworte hier. Alle Beiträge sind auf Deutsch erschienen, und doch wird immer wieder erkennbar, daß es lohnenswert sein würde, Tschechisch zu lernen – es gibt, das macht der Blick in die Fußnoten deutlich, sehr viel einschlägige Literatur in dieser Sprache.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/583

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Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014

In Archivalia habe ich 2014 über 130 Beiträge in der Kategorie Kulturgut veröffentlicht. Die Schwerpunkte möchte ich auch hier vorstellen.

Zersplitterung historischer Sammlungen

Unfassbar war für mich, dass das Regierungspräsidium Stuttgart der unter Fideikommissschutz stehenden Hofbibliothek Sigmaringen erlaubte, 17 Inkunabeln und andere wertvolle Bücher bei Sotheby's versteigern zu lassen. Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) über meinen Protest berichtet.

Aus dem auf der Liste der national wertvollen Archive stehenden Archiv der Freiherren von Gemmingen in Fränkisch Crumbach wurde ein der Forschung nicht bekanntes "Kraichgauer Turnierbuch" im März 2014 bei Stargardt versteigert. Es behält seinen Schutz nach dem Gesetz nun als Einzelstück. Meine Berichterstattung wurde angegriffen.

Die LA Law Library hat ihre Inkunabeln und alten Drucke versteigern lassen. Die New York City Bar Association tat das Gleiche mit ihrer juristischen Forschungssammlung.

Hinweisen möchte ich auch auf eine Meldung über den skandalösen Umgang der kanadischen Regierung mit naturwissenschaftlichen Forschungsbibliotheken.

Museumsverkäufe

Obwohl Kunsthistoriker und Museumsdirektoren gegen die Versteigerung von Warhol-Werken aus mittelbarem NRW-Landeseigentum protestierten, wurde diese durchgezogen. Der Verkauf der Kunstsammlung der Portigon, zu der auch mittelalterliche Werke (als dauerleihgabe in Museumsbesitz) gehören, ist zu befürchten.

In England warnte der Museumsverband aus Anlass der Versteigerung einer ägyptischen Staue vor verantwortungslosem "Deaccessioning".

Gefährdete Kulturgüter im Nahen Osten

Wiederholt wurden - vor allem anhand der detaillierten Berichterstattung in Rainer Schregs Weblog Archaeologik - die Gefährdungen von unersetzlichen Kulturgütern insbesondere durch die Bürgerkriege in Syrien und im Irak thematisiert, aber auch die dubiose Rolle des Antikenhandels. "Schließt die Antikenabteilungen der Auktionshäuser!", forderte Wolfgang Bauer auf ZEIT ONLINE.

Denkmalschutz

Mehrfach wurde das "Frustschloss" Reinhardsbrunn in Thüringen angesprochen. Das Land prüft eine Enteignung.

Causa Stralsund

Zur Rückkehr eines Kepler-Bands in das Stadtarchiv Stralsund sind die Kommentare zu meinem Eintrag in diesem Blog "585 Bücher der Stralsunder Archivbibliothek fehlen - der Kepler-Band wird jetzt in New York für eine Viertelmillion Dollar angeboten" zu beachten.

Causa Girolamini

Die Machenschaften von Massimo de Caro, der in Italien nicht nur die Girolamini-Bibliothek in Neapel plünderte, erschütterten weiter den Antiquariatshandel. Herbert Schauer, ehemaliger Geschäftsführer von Zisska und Schauer in München, wurde in erster Instanz in Italien zu fünf Jahren Haft verurteilt, zugleich aber aus der Haft entlassen.

Causa Gurlitt

Seit dem November 2013 beschäftigt der Kunstbesitz von Cornelius Gurlitt die Kunstwelt. Das Berner Kunstmuseum erklärte im November 2014, das Erbe Gurlitts antreten zu wollen.

Gerettet: Der Iffland-Nachlass

Die Korrespondenzbücher August Wilhelm Ifflands kehrten im März 2014 nach Berlin zurück.

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/422

Weiterlesen

Francisco de Enzinas und Andreas Reinhard. Die Geschichte einer Digitalisierung 2006


Francisco de Enzinas (* 1. November 1518 in Burgos; † 30. Dezember 1552 in Straßburg), auch bekannt als Franciscus Dryander, Françoys du Chesne, Quernaeus, Eichmann, van Eyck (nach span. encina = [Stein-] Eiche), war ein spanischer Humanist und Protestant, der als Erster das Neue Testament aus dem Griechischen ins Spanische übersetzte. Francisco de Enzinas lebte als spanischer Protestant im 16. Jahrhundert auf der Flucht. Er hinterließ eine womöglich bis heute noch nicht in vollem Umfang erfasste Zahl von Übersetzungen antiker, insbesondere griechischer Autoren ins Spanische sowie zum Teil unter Pseudonym verfasste selbstständige Schriften. [...]

(aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia; Verfasserhistorie)

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http://de.wikipedia.org/wiki/Francisco_de_Enzinas

Enzinas Historia 005

Ende 2004 stieß ich auf einen Bibliotheksbericht von 1878, in dem Prof. Dr. Lucht, Direktor des Christianeums und Bibliothekar, die 17 Handschriften des Donum Kohlianum beschrieben hatte; eine reizte mich durch eine ausführliche Inhaltsangabe und den Bericht über ihre Herkunft besonders: Historia de statu Belgico et religione Hispanica von 1545; ich fand in der Bibliothek eine deutsche Übersetzung dieser lateinischen Schrift von 1893, die ich in im Frühjahr 2005 in einem Zug durchlas – so spannend war die autobiographische Erzählung des jungen, spanischen Griechischstudenten Melanchthons in Wittenberg namens Francisco, der mit seiner für den Druck vorbereiteten Fassung einer Übersetzung des neuen Testaments ins Spanische, der ersten in der Geschichte, im niederländischen Löwen 1543 mitten in die Greuel der spanischen Inquisition gerät, wegen des Drucks der Übersetzung anderthalb Jahre im Gefängnis einsitzt und erst 1545 nach geglückter Flucht wieder bei Melanchthon in Wittenberg ist, wo er in wenigen Monaten seine Erlebnisse in elegantem Latein niederschreibt.

Die Recherchen nach dem Verfasser, Francisco de Enzinas, ergaben einen philologischen Krimi und führten nicht nur zu einem fruchtbaren Email-Austausch mit zweien der drei gegenwärtig einzigen Forschern auf der Welt zu diesem Autor, einem Spanier und einem US-Amerikaner, sondern auch zu einem Vortrag im Dezember 2005 an der Carl-Albrechts-Universität zu Kiel, aus dem sich en passant ein Forschungsinteresse ergab zu einer anderen Handschrift aus unserer Bibliothek, dem Codex Christianei, einer frühen Erzählung Giovanni Boccaccios, der daraufhin einmal durchfotografiert wurde, so dass das Digitalisat nunmehr auf einem Rechner in Kiel, unserem Bibliotheksrechner und auf meinem Laptop der Bearbeitung harrt.

Dass ich mein Enzinas-Vortragsmanuskript zwei Gegenlesern geschickt hatte, ergab in der Folge Anfang 2006 , dass ich auf Anregung des einen meiner Lektoren eine Zusammenfassung des Vortrags, entsprechend bearbeitet und mit Bildern versehen, als Artikel in die freie Enzyklopädie Wikipedia ins Internet einstellte; durch die Vermittlung des anderen landete eine Kopie der deutschen Übersetzung der Historia des Francisco de Enzinas von 1893 im Mai 2006 bei einem Verleger.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_Bibliotheca_Gymnasii_Altonani_(Hamburg)

Unterdessen war der Artikel über Francisco in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als „exzellent“ eingestuft worden und hatte das Interesse einiger Benutzer und Autoren dieser Enzyklopädie geweckt. In erster Linie angesprochen wurde ich von Vertretern des akademischen Nachwuchses, die sich für die Altbestände der Christianeumsbibliothek interessierten. Wir fertigten im Laufe des Frühjahrs 2006 einige Scans an, die ich gemeinfrei im Internet auf Wikimedia Commons, einer Datenbank mit freien Mediendateien, zur Weiterverwertung hochlud.

http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Reinhard

Im April 2006 erschien in der Online-Enzyklopädie Wikipedia ein Artikel über Andreas Reinhard, einen erzgebirgischen Rechenmeister des 16. Jahrhunderts, dessen prächtig ausgestattetes Manuskript eines Rechenbuchs von 1599 in der Bibliothek des Christianeums verwahrt wird und das 1988 erstmals von Bernd Elsner beschrieben wurde. Der Verfasser des Wikipedia-Artikels, Frank Schulenburg aus Göttingen, Historiker mit Schwerpunkt auf der Wirtschaftsgeschichte, hatte die Bilder auf Wikimedia Commons gesehen, umfassende Recherchen über „Rechenbücher“ angestellt und eines Tages angerufen. Als Vorstandsmitglied des Vereins Wikimedia Deutschland machte er den Vorschlag, das Rechenbuch des Andreas Reinhard im Digitalisierungszentrum der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (GDZ) digitalisieren zu lassen auf Kosten des Vereins.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Rechenbuch_des_Andreas_Reinhard

http://de.wikisource.org/wiki/Drei_Register_Arithmetischer_ahnfeng_zur_Practic

Am 24. Mai 2006, einen Tag vor Himmelfahrt, wurde in Göttingen eine hochauflösende digitale Fassung des Rechenbuchs erstellt und in den folgenden Tagen auf Wikimedia Commons hochgeladen. Gleichzeitig entsteht, unterstützt durch das Material Bernd Elsners, eine textkritische und kommentierte Ausgabe des Rechenbuchs auf Wikisource, einer deutschen Quellensammlung im Internet. Der unterdessen ausgearbeitete Artikel in Wikipedia informiert über den Verfasser des Rechenbuchs, Andreas Reinhard, und den historischen Hintergrund seines Werks.

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Pressemitteilungen/Rechenbuchprojekt

Im Dezember 2005 war der alphabetische Zettelkatalog des Altbestandes der Christianeumsbibliothek - ca. 18 000 Kärtchen -  ehrenamtlich eingescannt worden; der Katalog ist nunmehr schulintern über den Lesesaal-Rechner in der Lehrerbibliothek jederzeit einsehbar. Im März 2006 hatte im Christianeum ein informelles Treffen von dem Christianeum nahestehenden und an der Bibliothek interessierten Persönlichkeiten stattgefunden, die die Möglichkeiten diskutierten, insbesondere die einmaligen Bestände der Christianeumsbibliothek für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Digitalisierung des Rechenbuchs will einen Weg weisen, wertvolle alte Schriften zu sichern und wissenschaftlich nutzbar zu machen in einer zukunftsweisenden Form. Die am 24. Mai 2006 online abgesetzte Pressemeldung über das Wikisource-Rechenbuchprojekt wurde auf Internet-Fachseiten ebenso wie auf Onlineseiten der Presse publiziert.

Das Rechenbuch des Andreas Reinhard ist, wie viele andere Stücke der über 260 Jahre alten Bibliothek des Christianeums, wertvollstes Kulturgut; sie repräsentiert die Historie unserer Anstalt, die es zu bewahren gilt. Für einzelne seltenste Drucke oder die ohnehin einmaligen Handschriften trägt die Schule die Sorge, sie zunächst zu erhalten und zu schützen; nicht wenige Stücke – zum Beispiel alle Inkunabeln, die frühen vor 1500 entstandenen Drucke nach Gutenberg – erlauben in ihrem Zustand, insbesondere dem ihrer originalen Einbände, eine Benutzung derzeit nicht. Die Restaurierung dieser Kostbarkeiten ist teuer. Die Veröffentlichung des Rechenbuchs hat die Schule und die Eigentümerin, die Freie und Hansestadt Hamburg, keinen Cent gekostet; sie war indes nur möglich durch das freiwillige Engagé, insbesondere den Einsatz Frank Schulenburgs, und durch die Neugier nebst den daraus erwachsenen Tätigkeiten aller an diesem Projekt Beteiligten.

***

[...] Ein Druck der Historia de statu Belgico et religione Hispanica zu Lebzeiten Francisco de Enzinas’ ist nicht bekannt, eine eigenhändige Niederschrift nicht erhalten. Es existieren zwei handschriftliche Kopien, die vermutlich von de Enzinas sogleich nach Beendigung der Niederschrift im Juli 1545 in Wittenberg in Auftrag gegeben worden sind. Eine dieser Kopien liegt seit 1623 in der Apostolischen Bibliothek des Vatikans, wohin sie mit der Bibliotheca Palatina aus Heidelberg über die Alpen verfrachtet worden war. Bis auf eine Abschrift ihres Anfangs im 19. Jahrhundert ist bislang keine Einsicht in diese Schrift bekannt geworden; ebenso ist unbekannt, wie sie in die Palatina gelangte. Die andere Kopie wird seit 1768 in der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums in Hamburg-Altona verwahrt; diesem Manuskript fehlt die erste Lage und damit auch der Titel, der handschriftlich auf dem Rücken des Pergamenteinbands aus dem 16. Jahrhundert vermerkt ist. Der Autor ist in den zahlreichen Einträgen der Vorbesitzer genannt; erst der Besitzer, der die Handschrift im 18. Jahrhunderts erwarb, verzeichnete das Fehlen der ersten Lage. [...]

(aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia; Verfasserhistorie)

Enzinas Historia

Epilog

Die Handschrift des Francisco de Enzinas harrt auch im Jahr 2015 noch ihrer Digitalisierung, ebenso die einzige, 1893 in nur 100 Exemplaren in Bonn erschienene Übersetzung ins Deutsche von Hedwig Böhmer,  Denkwürdigkeiten vom Zustand der Niederlande und von der Religion in Spanien,  mit Einleitung und Anmerkungen von Eduard Böhmer.  Die Ausgabe ist weltweit in nur 8 Exemplaren in den Opacs nachgewiesen, das Exemplar in der Bibliothek des Christianeums hat Säuefraß im letzten Stadium. Ein Nachdruck von 1897, von der University of Toronto digitalisiert, zeigt im Vergleich eine Bearbeitung in den Fußnoten und Kommentaren - der "Nachdruck" war tatsächlich eine neue, veränderte Ausgabe der Übersetzung.

Anmerkung: Der Artikel erschien - ohne die beiden Wikipedia-Zitate und den Epilog - erstmals und mit Abdruck der URLn in: Christianeum. Mitteilungsblatt des Vereins der Freunde des Christianeums in Verbindung mit der Vereinigung ehemaliger Christianeer, 61. Jg., H. 1. Hamburg, Juni 2006. S. 58-63

Abbildungen: Bibliothek des Christianeums (public domain)

 

Quelle: http://histgymbib.hypotheses.org/576

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Gottesstaat und Prußens Beitrag

1. Einleitung [1]
Nach der Plünderung Roms durch Alarichs Heer im Jahr 410 wurde das Werk De civitate dei durch Augustinus verfasst. Er konzipierte die Schrift als positiven Gegenentwurf des Vorwurfs, dass an dieser Katastrophe die Vernachlässigung der herkömmlichen Götterverehrung schuld sei. [2] In diesem Werk findet sich eine geteilte Konzeption von Gesellschaft. Zum einen die Civitas Dei, zum anderen die Civitas Diaboli. Christoph Horn interpretiert diese Konzeption als moralische Klassifizierung. Die Civitas Dei ist dem Ideal des Staates des Himmels, das den Staat Gottes oder eben den Gottesstaat darstellt, näher, als die Civitas Diaboli, der der Himmel aufgrund ihrer moralischen Verworfenheit verwehrt ist. [3] Der Staat Gottes ist also nicht auf Erden zu realisieren, es ist Aufgabe der Civitas Dei, an diesem Ideal zu partizipieren und sich ihm anzunähern.
Die wohl bedeutendste Chronik des Deutschen Ordens, die Chronica terre Prussie des Peter von Dusburg, so an dieser Stelle die Behauptung, stellt genau diese Konzeption vor.
Darum wird nun zuerst die Chronica vorgestellt und anschließend der Versuch vorgenommen, zu zeigen, dass der Autor Peter von Dusburg diese Teilung der Welt bei der Verschriftlichung vor Augen hatte.
Peter von Dusburg hat im Jahr 1326 die Chronica terre Prussie fertiggestellt. Er unterteilte das Werk in vier Bücher:

1. Buch eins stellt die Gründungsgeschichte des Ordens dar.
2. Buch zwei erzählt den Einzug der Ordensbrüder ins Preußenland.
3. Das dritte Buch behandelt die Eroberung desselben und
4. das vierte Buch bildet ein Kompendium der außerpreußischen Geschichte.

Tatsächlich sind das dritte und vierte Buch in den Handschriften einander gegenübergestellt. [4]
An diese Abschnitte schließt sich das sogenannte Supplementum an, eine Erweiterung der wohl ursprünglichen Chronik, veranlaßt durch die Ermordung des Hochmeisters Werner von Orsel durch den Bruder des Ordens Johannes von Endorf.
Die Idee, dass Dusburg eine augustinische Staatsidee vertrat, kann auf der Trennung der Bücher drei und vier fußen. Wie bereits oben erwähnt, stellt das dritte Buch die Geschichte des Deutschen Ordens im Pruzzenland dar, das vierte Buch berichtet von außerpreußischen Ereignissen, die durch die Folge von Päpsten und Kaisern strukturiert wird.
Dies allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Vermutung, dass eine augustinische Theorie zugrunde liegt.

2. Peter von Dusburg und der Deutsche Orden in der Chronicon terre Prussie [5]
Erhärtet wird die Annahme einer augustinischen Konzeption der Chronicon terre Prussie aufgrund der Selbstverortung, die Dusburg in der Epistola vornimmt. Dort heißt es:
„Mit welch sorgfältiger Umsicht und umsichtiger Sorgfalt die alten und heiligen Väter die wunderbaren Werke unseres Herrn Jesus Christus, die er selbst oder durch seine Diener zu wirken die Gnade hatte, zu seinem Lob und seiner Ehre und zur Belehrung der Gegenwärtigen und Zukünftigen aufgezeichnet haben, ist einem jeden offenbar, der seinen Blick auf sie richtet. […] Ihren Spuren bin ich gefolgt, […].“ [6]

Mit diesen wenigen Sätzen scheint sich Dusburg unmittelbar in die Folge der Evangelisten des neuen Testaments zu stellen. Man kann diese Annahme sicherlich noch schärfer fassen und behaupten, dass Dusburg sich als Evangelisten versteht. Doch zeichnet er sehr bewusst nicht die Taten Jesu auf, sondern die Taten des Deutschen Ordens. Doch diese werden hier als gleichwertig und gleichwürdig der Taten Jesu verstanden. Zugleich wird der Deutsche Orden damit als Nachfolger in Jesus verstanden. Weiter heißt es dann auch:
„So habe ich die Kriege, die wir und unsere Vorgänger, die Brüder unseres Ordens, siegreich geführt haben, aufgezeichnet und in diesem Buche niedergelegt.“ [7]
Der nun sich anschließende Prolog erhärtet noch die oben gefasste Annahme, indem Dusburg zunächst Daniel 3,99 zitiert [8] :
„Zeichen und Wunder hat der erhabende Herr an mir getan. Daher gefiel es mir, kund zu tun seine Zeichen, denn sie sind groß und seine Wunder, denn sie sind mächtig.“ [9]

Es heißt darauffolgend:
„Diese Worte darf auch der Verfasser dieses Buches gebrauchen, der für die heilige Gemeinschaft der Brüder des Hospitals Sankt Marien vom Hause der Deutschen zu Jerusalem sagen konnte: […].“ [10]

Erst auf den Prolog folgend beschreibt Dusburg selbst die Struktur seines Textes. In der Tat bestimmt Dusburg hier selbst sein Werk als in vier Teile geteilt. Diese Passage gibt die gedachte Struktur des Textes klar und deutlich wieder:
„Dies Buch ist in der folgenden Weise gegliedert: Zuerst werde ich beschreiben, zu welcher Zeit, durch wen und wie der Orden des Deutschen Hauses seinen Anfang nahm, sodann, wann und wie die Brüder in das Preußenland kamen, drittens von den Kriegen und anderem, das sich in diesem Lande zutrug; […]. Zum vierten werde ich auf dem Rande die Päpste und Kaiser vermerken, die seit der Stiftung dieses Ordens regiert haben und einige beachtenswerte Geschehnisse, die sich zu ihren Zeiten zutrugen.“ [11]

Von nicht unerheblichem Interesse ist indes doch die Formulierung „auf dem Rande“. Im lateinischen-sprachigen Originaltext steht dafür „Quarto ponam in margine[...]“. Diese Formulierung, dafür möchten die Ausführungen plädieren, sind wörtlich zu verstehen. Das jedoch hieße, dass es eine Rangordnung der dargelegten Vorkommen gibt. Und innerhalb dieser Rangordnung stehen die „Taten und Wunder“ des Deutschen Ordens bei der „Eroberung“ der preußischen Lande vor und über den „in margino“ gesetzten Ereignissen, die auch die Päpste und Kaiser umfassen.

2.1 Die Prußen in der Chronicon terre Prussie
Nachdem die Selbstbeschreibung des Deutschen Ordens in der Chronicon terre Prussie aufgezeigt wurde, soll nun die Darstellung der Prußen folgen. Wie der Titel andeutet sind die Prußen die „großen Gegenspieler“ des Ordens. Doch auch in diesem Teil gibt es „Rangstufen“. Das größte Übel, dem der Deutsche Orden im Prußenland begegnet, ist Herzog Swantopolk aus Pomerellen [12] . Dieser wird wiederholt als „ein Sohn der Missetat und Verderbnis“ [13] oder auch als „der Sohn des Teufels“ [14] bezeichnet. Die Prußen hingegen werden von ihm zum Widerstand verführt. [15] Verführt werden können sie, da die Prußen „keine Kenntnis von Gott“ [16] hatten. Weiter heißt es an entsprechender Stelle: „Weil sie einfältig waren, konnten sie ihn mit dem Verstand nicht begreifen, und da sie die Buchstaben nicht kannten, konnten sie ihn auch durch die Schrift nicht erkennen.“ [17] Doch erschöpft sich damit die Andersartigkeit der Prußen nicht, neben der Schilderung ihrer nicht christlichen Glaubensinhalte wird auch folgendes erzählt:
„Ferner lag mitten im Gebiet dieses ungläubigen Volks, nämlich in Nadrauen, ein Ort namens Romow, der seinen Namen von Rom herleitete; hier wohnte einer, der Criwe hieß und den sie als Papst verehrten; wie nämlich der Herr Papst die gesamte Kirche der Gläubigen regiert, so lenkte jener mit Wink oder Befehl nicht nur die Prußen, sondern auch die Litauer und die anderen Völker Livlands.“ [18]

Damit wird eine Parallelwelt der Prußen gestaltet, die ein Zerrbild der christianitas darstellt. Das die Prußen jedoch auf den wahren Weg des Glaubens gelenkt werden können, zeigt eine anschließende Wundergeschichte, in der ein Pruße namens Dorge von einer Furcht vor weißen Pferden geheilt werden kann und zu einem großem „Eiferer für den Glauben und die Gläubigen und ein glühender Verehrer Gottes und der Heiligen“ [19] wurde.

3. Fazit
Die obigen Ausführungen sprachen sich dafür aus, in der Chronicon terre Prussie eine Konzeption aufzufassen, die in der Tradition des augustinischen De civitate Dei steht. Dabei konnte der Deutsche Orden als irdische Institution erfasst werden, die zum einen einem göttlichen Auftrag folgt, aber auch fast schon Jesu gleichgestellt ist. Erhärtet wird diese Annahme durch die Selbstverortung des Autors Peter von Dusburg, der sich als Evangelist zu erfassen scheint. Doch kann deswegen der Ordensstaat wohl noch nicht als Gottesstaat bezeichnet werden. Zumindest ist der Deutsche Orden aber auf der moralisch besseren Seite, was der Interpretation der De civitate Dei durch Horn folgt.
Die Prußen, so konnte gezeigt werden, bilden ein Spiegelbild dieser Konzeption. Doch nicht nur des Ordens allein, sondern der gesamten Christenheit. Man kann aber auch erkennen, dass sie, aufgrund ihrer Beschreibung, grundsätzlich erkenntnisfähig wären. Da sie dies jedoch nicht machen, so könnte man behaupten, sind sie moralisch verworfen und bilden darum die civitas diaboli.
Doch ist dies eine sehr spezifische Lesart der Chronicon terre Prussie, die sicherlich noch genauer überprüft werden müsste.

  1. Angeregt wurden die folgenden Ausführungen durch eine kurze Anmerkung in: Neecke, Michael (2008): Literarische Strategien narrativer Identitätsbildung. Eine Untersuchung der frühen Chroniken des Deutschen Ordens. Regensburg. S. 32.
  2. Röd, Wolfgang (2000): Der Weg der Philosophie. Von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. Bnd. 1. Altertum, Mittelalter, Renaissance. München S. 306.
  3. Horn, Christoph (1995): Augustinus. München. Hier S. 111-127.
  4. Siehe dazu Wenta, Jarosław (2004): 'Peter von Dusburg' S. 1187-1192. Erschienen in: Wachinger, Burghart u.a. (Hrsgb.): Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begr. v. Stammler, Wolfgang. Fortgeführt von Langosch, Karl. Bnd. 11; Nachträge und Korrekturen. 5. Lieferung. 2. Aufl. Berlin, New York.
  5. Um eine einfachere Lesbarkeit zu gewährleisten, werden im Folgenden die entsprechenden Textstellen direkt in Übersetzung wiedergegeben. Das heißt der Text folgt folgender Ausgabe: Dusburg, Peter von: Chronik des Preussenlandes. Übers. u. erl. v. Scholz, Klaus; Wojtecki, Dieter. Erschienen in der Reihe: Buchner, Rudolf; Schmale, Franz-Josef (Hrsgb.): Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters. Bnd. 25. Darmstadt 1984. Der lateinischsprachige Text folgt der Edition: Dusburg, Petri de: Chronicon terre Prussiae. Ediert von Töppen, Max. Erschienen in: Hirsch, Theodor; Töppen, Max; Strehlke, Ernst (Hrsgb.): Scriptores rerum Prussicarum. Die Geschichtsquellen der preussischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft. Bnd. I Leipzig 1861. Unveränderter Nachdruck Frankfurt a.M. 1965.
  6. Dusburg, Peter von (1984): S. 27.
  7. Ebd.
  8. Die Zitierung weiterführender Quellen folgt hier den Angaben, die die Übersetzer machen. Siehe dazu Anmerkung 1.
  9. Dusburg, Peter von (1984): S. 27.
  10. Ders.: S. 29
  11. Ders.: S. 35.
  12. Dusburg, Peter von (1984): S. 135.
  13. Ebd.
  14. Ders. S. 139
  15. Ders.: S. 139.
  16. Ders.: S. 135.
  17. Ders.: S. 103.
  18. Ebd.
  19. Ders. S. 107

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/8986

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Religionswissenschaft nach Charlie Hebdo

Die Ereignisse vom 7. Januar scheinen, obgleich in den konkreten Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar, ihr über die Rache für die vermeintliche Beleidigung des Propheten hinausgehendes Meta-Ziel erreicht zu haben: neben der wohl noch lange Zeit anhaltenden Trauer um die Opfer macht sich eine allgemeine Unsicherheit insbesondere bei denen breit, die nicht nur vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, sondern von ihm abhängig sind (darunter Journalisten und Wissenschaftler).

Reagierten die am direktesten Betroffenen (andere Satiriker) noch vorhersehbar und verständlich mit einem trotzig-kämpferischen „Jetzt erst recht!“, so scheint die Reaktion bei verwandten Berufsgruppen schon differenzierter und nachdenklicher auszufallen, was für die Zunft der Religionswissenschaft beispielhaft die von Frau Professor Dr. Edith Franke bei Yggdrasill angestoßene Diskussion unter dem Titel „Gedanken zur Verantwortung der Religionswissenschaft“ zeigt.

Dass die Morde vom gestrigen Tag für die Religionswissenschaft dabei von besonderer Brisanz sind, ist zum einen auf die Zuordnung des Faches zum übergeordneten Wissenschaftssystem, das sich schon aus Gründen der Selbsterhaltung zu Angriffen auf die freie Meinungsäußerung zumindest in ein Verhältnis setzen, wenn nicht gar aktiv gegen sie vorgehen muss, zum anderen auf den Untersuchungsgegenstand der Religionswissenschaft selbst („Religion“) zurückzuführen.

Diese doppelte Involvierung als Wissenschaftler und als Religionswissenschaftler (ganz abgesehen von der als „Privatperson“ bzw. „Bürger“) entpuppt sich hierbei schnell als Dilemma bzw. Aporie, die aufzulösen ich selber nicht in der Lage bin, mit der ich mich jedoch als Betroffener auseinandersetzen muss, da sie sich nicht erst in abstrakten Gedankenspielen offenbart, sondern bereits bei der Frage relevant wird, ob ich einen „Je suis Charlie“ Ausdruck an meine Bürotür in der religionswissenschaftlichen Fakultät hängen sollte, darf oder vielleicht sogar muss.

Als (angehender) Wissenschaftler bin ich zwar generell zur Neutralität (zumindest aus dem eigenen Berufsethos heraus) verpflichtet, muss aber auf äußere Einwirkungen und Entwicklungen, welche meine Berufsausübung beeinflussen (könnten), reagieren dürfen, „im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, versteht sich“ (Franz Josef Degenhardt). Dazu gehört das Recht auf Opposition gegen Universitätsreformen genauso wie das zur Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung - alles andere wäre zynisch oder masochistisch. Gleichberechtigt daneben besteht allerdings meine Funktion als Religionswissenschaftler, in der ich mich ebenfalls aus berufsethischen Gründen zur Neutralität gegenüber meinem Untersuchungsgegenstand, dem der Religion, verpflichtet fühlen sollte. Wie nun kombiniere ich diese beiden Komplexe, ohne mich in meiner Funktion sowohl als Religionswissenschaftler wie auch in der als Wissenschaftler verbiegen oder gar verleugnen zu müssen?

Um noch einmal das konkrete Beispiel des „Je suis Charlie“ Ausdrucks an der Bürotür im Fachbereich der Religionswissenschaft aufzunehmen: Schon eine sehr oberflächliche und viele weitere Antwortmöglichkeiten aussparende Betrachtung zeigt, dass ein Außenstehender, der an der Tür vorbeigeht, ganz unabhängig von meinen persönlichen Intentionen folgende Schlüsse beim Anblick des Schriftzuges ziehen könnte:

  1. Da solidarisiert sich eine Privatperson ODER/UND Wissenschaftler ODER/UND Religionswissenschaftler mit den Opfern der gestrigen Morde und drückt seine Trauer aus. Die Bewertung dieser Aktion hängt nun von den unterschiedlichen Standpunkten ab und könnte zwischen den Idealtypen eines affirmativen „Ja, finde ich gut“ und einem „Hmm, warum muss er das denn gerade hier machen und nicht später als „Privatperson“ gemeinsam mit anderen Privatpersonen auf dem Kurt-Schumacher Platz?“ changieren. So weit, so kontrovers-verständlich. Eine weitere Möglichkeit wäre:
  2. Da zeigt jemand explizit in seiner Funktion als Wissenschaftler ODER/UND Religionswissenschaftler, dass er gegen die hinter den Attentaten mitschwingende bzw. konkret stehende Bedrohung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ein Zeichen setzen möchte. Wenn der Zusatz „ODER/UND Religionswissenschaftler“ nicht wäre, läge hier wohl die allgemein verständlichste und akzeptierteste Reaktion vor, ganz gleich, ob nun mit der Aussage selbst sympathisiert wird oder nicht. Konkret: Würde diese Aussage an der Tür eines Professors im Fachbereich der Physik, der befürchtet, dereinst von Kepler, Galileo und Kopernikus wieder Abschied nehmen zu müssen, große Kontroversen auslösen? Wohl eher nicht. Nun bleibt aber der Zusatz des Religionswissenschaftlers kontextbedingt unweigerlich bestehen, was zur dritten und letzten Interpretationsmöglichkeit führt, die insbesondere in Kombination mit der zweiten schnell zu einer Aporie werden kann:
  3. Hier sympathisiert jemand (schon des semantischen Gehalts von „Je suis Charlie“ wegen) mit der Redaktion von bzw. der Zeitschrift „Charlie Hebdo“ und somit auch mit der von ihr durchgeführten Veröffentlichung von Mohammed Darstellungen. Was an sich recht unproblematisch verbliebe, wäre da nicht der religionswissenschaftliche Kontext und die mit ihm einhergehenden informellen Verpflichtungen zu religiöser Neutralität.

Nun könnte eingeworfen werden, dass zwischen diesen drei recht schablonenhaft wirkenden Interpretationsmöglichkeiten durchaus Grauzonen existieren, in die betreffende Person sich, beispielsweise mit Hilfe eines längeren Disclaimer unterhalb des schwarzgrundierten „Je suis Charlie“, einordnen könnte:

„Ich, Thomas Jurczyk, möchte mit dem obigen Plakat meine Opposition gegen die drohende Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu der auch die Kritik und satirische Darstellung von Religionen gehört, durch vermeintlich religiös legitimierten Terrorismus zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich in der Frage, ob satirische Karikaturen statthaft sind, die religiöse Gefühle einzelner Gruppen verletzen, neutral verbleiben und hierzu keine Aussage machen.“

Da dieser Beitrag von vornherein keinerlei Ansprüche auf einen kathartischen Schluss besaß, möchte ich mit der Frage enden, ob nur ich an diesem Punkt eine weiteres Paradoxon sehe: Auf der einen Seite setze ich mich für die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ein (und verteidige somit die potentielle Verletzung religiöser Gefühle und Gruppen), auf der anderen Seite bleibe ich bezüglich des Dargestellten „neutral“. Hier mag im Geiste des (schlecht paraphrasierten Zitats eines gerade in Stammtisch-Foren beliebten französischen Intellektuellen der Aufklärung) „Ich bin vielleicht nicht Deiner Meinung, aber ich würde Haus und Kind, nicht aber meinen Hund dafür hergeben, dass Du diese frei äußern darfst!“ eingewendet werden, dass wer für die Form (das Recht auf freie Meinungsäußerung) votiert, noch lange nicht für den Inhalt (das dann Geäußerte) verantwortlich gemacht werden kann. Dies halte ich in diesem Fall jedoch für einen Fehlschluss.

Ich kann nicht auf der einen Seite für die freie Meinungsäußerung sein und gleichzeitig neutral gegenüber der Möglichkeit der Abbildung von Themen verbleiben, um deren potentielle Realisierung ich weiß. Entweder, ich muss das Recht auf freie Meinungsäußerung insoweit einschränken, dass diese Themen eben nicht mehr in dieses Recht der freien Meinungsäußerung hineinfallen (es gibt ja bereits zahlreiche Ausnahmen, bspw. Holocaust-Leugnung), oder ich muss mir eingestehen, dass ich durch die Höherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung über die Befindlichkeiten einzelner religiöser Gruppen bereits eine Wahl und somit eine Wertung dem konkreten Inhalt sowie diesen Gruppen gegenüber getroffen habe, was in diesem Zusammenhang mit dem Verlassen meiner religiösen Neutralitätszone einhergeht.

tj

Quelle: http://marginalie.hypotheses.org/83

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Geschichte in Computerspielen: Unterhaltungsmedium und Bildung?

Von Prof. Dr. Angela Schwarz Das Medium Computerspiel ist in. Gleiches lässt sich für Geschichte sagen, die in diesem Medium in vielerlei Gestalt erscheint. In beiden Fällen, sowohl beim populären Medium als auch beim Thema Geschichte, hat man es mit überaus vielschichtigen Phänomenen zu tun. Mit Geschichte spielen Produkte mit unterschiedlichen Zuordnungen, darunter Lernspiele, sogenannte Serious Games, dann Spiele für einen (Unterhaltungs-)Markt mit einem enger gefassten oder weiten Adressatenkreis. Lernspiele werden meist für Unterrichts- oder Bildungskontexte entwickelt, sogenannte Serious Games kommen mit dem Anspruch […]

Quelle: http://erinnern.hypotheses.org/103

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