Bilder, Videos und Dokumente finden

Welche Bilder und Medien überhaupt im eigenen Beitrag verwendet werden dürfen, ist manchmal nicht sehr klar. Nähere Infos zu solchen und anderen rechtlichen Fragen beim Bloggen gibt es hier: http://bloghaus.hypotheses.org/1232.

Im Folgenden nun einige Suchmöglichkeiten für Bilder und Medien, die den eigenen Blogbeitrag schmücken können:

Suchmaschinen für Bilder

Creative Commons, alle Dateitypen: Creative Commons Search
http://search.creativecommons.org/

Creative Commons, Fotos: FlickrCC
http://flickrcc.net/flickrCC/?terms=blue+mountains&edit=yes&page=1

Copyright und Creative Commons, Fotos: Everystockphoto
http://www.everystockphoto.com/

Media-Sharing-Plattformen

Creative Commons, jeglicher Inhalt: Internet Archive
http://archive.org

Creative Commons, originale Videos: ARTE Creative
http://creative.arte.tv/

Copyright und Creative Commons, Videos:

Copyright und Creative Commons, Fotos:

Copyright und Creative Commons, Dokumente:

Fachwebseiten

Bilder, Videos und Tonaufnahmen:

Wissenschaftliche Bilder:

Gemälde:

Werke:

Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/1260

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DARIAH-DE – Workshop “Forschungsdaten für Andere”

Lizenzen, so könnte man es positiv formulieren – sollen es ermöglichen Daten(sätze)und Datafakten innerhalb der Grenzen der geltenden Gesetze so öffentlich verfügbar zu machen wie möglich. Demgegenüber stehen die Unsicherheiten und die Unkenntnis darüber, was überhaupt lizensiert werden kann und darf, was die diversen Lizenzen auf dem Markt zu leisten vermögen, wie sich die jeweiligen Lizenzen in welchem Punkt unterscheiden. Auch herrscht meist Unklarheit darüber, wie Schutzkraft von Lizenzen einzuschätzen ist. Was schließen die jeweiligen Lizenz ein und was schließen sie aus? Wo liegen die jeweiligen Stärken und Schwächen, Chancen und Grenzen der Lizenz und wie komme ich überhaupt an diese? Angesichts möglichst freier, überregionaler und langfristiger Zugriffe auf Daten zu gewährleisten, sind gerade Lizenzen ein unumgänglicher Teil im Prozess der globalen Austausches. Allerdings erscheinen Lizenzprozesse und -entscheidungen für viele Wissenschaftler ein kaum zu bewältigendes und überschaubares Minenfeld zu sein. Dies führt teilweise zu falschen Entscheidungen in Bezug auf die Lizenzierung, so dass eine freier, überregionaler und langfristiger Zugang schwierig ist, oder es wird keine Lizenz vergeben, ohne zu bedenken, dass ohne eine explizierte Lizenz die Weiterverwendung stark beschränkt ist.

Durch das enorm gewachsene Interesse am offenen Zugang zu Forschungsdaten bzw. deren Bereitstellung in den historisch arbeitenden Wissenschaften, wird es immer dringlicher eine Regelung für die offene Frage der Urheber- und Verwertungsrechte an Forschungsdaten zu finden, da Forschungsdaten Grundpfeiler wissenschaftlicher Erkenntnis darstellen und Grundlage weiterer Forschung sind.[1] Zudem ergeben sich aus Projekten (wie z.B. WissGrid) und durch die gesteigerten Anforderungen durch Geldgeber immer mehr Notwendigkeiten sich mit dem “Datenmanagement” zu beschäftigen, welches auch die Beschäftigung mit Datenlizenzierung und Entscheidungsprozessen für eine Lizenz mit impliziert.

Diese und andere Problemkonstellationen waren Anlass am Leibniz-Institut für Europäische Geschichte in Mainz zusammen mit dem Deutschen Archäologischen Institut in Berlin als Partner in DARIAH-DE am 12./13.06. 2014 ausrichtete. Der Workshop war explizit zur Lizensierung von Forschungsdaten und Datafakten für die historisch arbeitenden Wissenschaften gedacht. In theoretischer und praktischer Perspektive wurden die Lizensierungsmöglichkeiten, die Lizensierungsprozesse und -entscheidung in den Blick genommen und diskutiert.

Am ersten Tag (12.6) wurde mit Experten in Input-Talks auf die Grundlagen der Forschungsdatenlizensierung eingegangen und die Themenkomplexe Urheberrecht, Nutzungsrechte und Datenschutz behandelt. Einzelne Projekte und Einrichtungen stellten ihre Modelle und Lösungen mit Lizenzierungsentscheidungen und -prozessen für den nationalen und internationalen Datenaustausch vor.

Zunächst stellte WIBKE KOLBMANN (Berlin) das Infrastrukturprojekt DARIAH-DE vor und verdeutlichte die Notwendigkeit an und von europäischen Infrastrukturprojekten zur Schaffung von Interoperabilität von Datenbeständen bzw. Datafakten sich stärker als bisher mit Fragen rund um die Lizensierung von Forschungsdaten zu beschäftigen.

JOHANNES PAULMANN (Mainz) als Direktor des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte unterstrich in seinem Grußwort die Dringlichkeit der Fragen nach den sozialen und wissenschaftlichen Regeln für Bereitstellung und Nutzung von Daten. Er verwies dabei auf die Notwendigkeit des freien Zugangs zu Forschungsdaten und Publikationen in Form von Open Access und Open Data. Er verwies dabei auf die eigenen Erfahrungen mit dem Projekt Europäische Geschichte Online und den in diesem Projekt bereitgestellten Metadaten zu Beiträgen und Multimediaelementen. So wies er darauf hin, dass die Beiträge zumeist unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht würden und dadurch potentiellen Nutzern die Bedingungen für die (Weiter-)Nutzung deutlich gemacht würden und müssten.

Der Jurist und Kulturmanager PAUL KLIMPEL (Berlin) gab einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Daten. Er machte nochmals deutlich, dass zunächst wissenschaftliche Daten nicht grundsätzlich einem urheberrechtlichen Schutzbereich angehören und damit diese nicht per se geschützt sind. Vielmehr tritt hier die Notwendigkeit von Lizenzen und Lizensierungsprozessen zutage, denn in juristischer Hinsicht sind Lizenzen rechtsverbindliche Verträge, die den Gebrauch und Nutzung von Daten(-beständen) eindeutig regeln. So machte Klimpel auch darauf aufmerksam, dass der Lizenzhinweis ein wichtiges Element darstelle, insbesondere dann, wenn dieser maschinenlesbar ist (z.B. als RDF), da dieser dann als rechtlich Metadatum gelten könne.

Die Leiterin des Arbeitspaketes “Standards und Richtlinien” im Projekt APEx (ArchivPortal Europa Exzellenznetzwerk) am Bundesarchiv SUSANNE WAIDMANN (Berlin) vertiefte den Aspekt zur Angabe des Lizenzhinweises anhand von archivischen Daten im Kontext des Archivportals Europa und dem Europeana-Projekt. Sie erläuterte anhand der Aufarbeitung der archivischen Daten in XML-Dateien das Format EAD (Encoded Archival Description) und die anschließende Konvertierung in das Europeana Daten Modell (EDM), wobei in diesem Schritt die Rechteinformationen mit in die Dateien eingebaut würden. Auch in Bezug auf die Metadaten kann METS (Metadata Encoding and Transmission Standard) als Containersystem für digitale Objekte und deren Präsentation in Kombination mit METSRights eine Einbindung von Rechteinformationen über digitale Objekte erreicht werden. Allerdings gäbe es keine Einigkeit über die Nutzung von Lizenzen (so z.B. bei Europeana CC) bei Erschließungsangaben bzw. Informationen, was allerdings teils auch an den nationalen Gesetzgebungen, so dass auf CC-By-Lizenzen zurückzugreifen wäre, wie es auch das Bundesarchiv mit CC BY-NC-SA mache. Es könne aber keinen generellen Aussagen darüber gemacht werden, wann und wie Lizenzen genutzt werden, sondern hänge immer noch stark vom jeweiligen Einzelfall ab, was ein zeit- und kostenintensives Unternehmen ist. Es müsse von daher ein valider Workflow entwickelt werden, der Arbeitsaufwand und Nutzen in ein rechtes Verhältnis setze.

ALINE DEICKE und ANNA NEOVESKY (Mainz) von der Digitalen Akademie verdeutlichten in ihrem Vortrag zu OpenAccess im Akademienprogramm zunächst die Rahmenbedingungen von OpenAccess und Lizensierungen unter der spezifischen Perspektive der Akademieprogramme. Sie berichteten aus den aktuellen Projekten im Umgang mit dem Einsatz von Lizenzen und stellten sowohl grundlegende Gedanken an und brachten diese in Zusammenhang mit gewonnenen Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag. Sie machten darauf aufmerksam, dass es keinen Automatismus zwischen der Online-Verfügbarkeit und OpenAccess gäbe, insbesondere wenn die zur Verfügung gestellten Daten unter keine Lizenz gestellt wurden, da die Unklarheit der rechtlichen Lage zur Nicht-Nutzung führen würden. In den Projekten in den Akademieprogrammen würden sich Tendenzen zu CC-Lizenzen in der Form von CC-BY-SA abzeichnen, aber die Entscheidung über Lizenzen würde immer wieder an die Erfordernisse  des Projektes abgestimmt. Einige Projekte haben für eine Entscheidung die General Public License genutzt, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für Deicke/Neovesky sei es allerdings offen, wie es mit Lizenzen, Entscheidungen und Prozessen angesichts von kollaborativen Projekten umgegangen werden müsse und wie die Lizensierung sich auch auf die Möglichkeiten der Langzeitarchivierungsstrategien auswirken würden.

MICHAEL KAISER (Bonn) von der Max-Weber-Stiftung in seinem Beitrag “Wissen, Bewusstsein, Praktikabilität” auf die rechtlichen Implikationen des digitalen Publizierens hin. Er zeigte dies an dem von ihm betreuten Projekt perspectivia.net und betonte, dass im Durchlaufen der Phasen von der Konzeptionierung bis zum Alltagsbetrieb die lizenzrechtliche Klärung immer ein wichtiges Element darstelle. Auch die Rollenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren auf jeder Ebenen in allen Phasen der Konzeption und Durchführung von “digitalen” bzw. hybriden Projekten spiele eine wichtige Rolle. Er konstatierte, dass die Akzeptanz von und das Bewusstsein für Lizenzen auf allen Ebenen und Dimensionen der Projektphasen noch steigerungsbedürftig seien, wobei oft der Aspekt des Designs der Lizenzierung allzu oft in den Hintergrund gerät und das Spektrum der angebotenen Lizenzen bei weitem nicht genutzt wird. Er machte am Schluss seiner Ausführung darauf aufmerksam, dass auch die Internationalisierung von Lizenzen bisher noch unzureichend bedacht und umgesetzt ist, so dass sich Probleme bei dem Umgang mit der Mehrsprachigkeit und den Konflikt mit ausländischen Rechtsnormen noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt würde, wenngleich dies nicht zu einem Alarmismus führen sollte.

Am zweiten Tag (13.6) wurden verschiedene Tools zur Lizenzentscheidung und -erstellung vorgestellt.

THOMAS KOLLATZ (Essen) stellte die Creative Commons Lizenzen mit Chancen und Grenzen vor und deren Lizensierungsportal Choose a license vor. Er zeigte auf, wie die CC-Lizenzen in verschiedenen Datenformaten Verwendung finden können (z.B. TEI, (x)html, EDM XML).

NIKO BEER (Paderborn) stellte das Licensing decision tool als Teil des OER IPR Support Project vor. In diesem Projekt werden umfangreiche Informations- und Hilfsmaterialien, sowie Werkzeuge zur Verfügung gestellt und verschiedenste Wege der Offenheit der Daten und ihrer Lizensierung mit bedacht werden kann.

WIBKE KOLBMANN (Berlin) stellte wiederum den Public Domain Calculator des Projektes Europeana Connect vor. Dieser entstand im Zuge der Suche nach einem Europeana Licensing Framework und soll die Klärung der Rechtslage und Empfehlung für Datenanbieter im Hinblick auf die Lizenzierung ihrer Daten für Europeana fördern. Er ist ein Instrument zur Bestimmung, ob Schutzfristen für ein Werk ausgelaufen sind, ob andersweitige Fakten vorliegen oder ob es sich um ein neu entstandenes Werk handelt, welches freiwillig als gemeinfrei veröffentlich werden kann. Allerdings wies Kolbmann in ihren Ausführungen nochmals darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Tools durch die Auswahl der Medienformate eingeschränkt und zudem nicht für die Evaluierung von Metadaten geeignet sei.

Abschließend testeten die Teilnehmer an eigenen Rechnern die vorgestellten Tools, die sie bei der Lizenzentscheidung und -erstellung unterstützen können anhand ihrer eigenen Daten. Jeweilige Anwendungsfragen konnten direkt mit den jeweiligen BeraterInnen von DARIAH-DE diskutiert und gelöst werden.

In der Abschlussdiskussion wurde nochmals deutlich, dass es einen enormen Bedarf an Aufklärungs- und Beratungsarbeit in Bezug auf die Entscheidungsprozesse für oder wider eine Lizenzart gibt. Es war allgemeiner Konsens, dass es eine zentrale Stelle geben sollte, um sich bei Fragen der Lizensierung von Daten und Datafakten in den historisch arbeitenden Wissenschaften beraten zu lassen. Grundsätzlich wurde aber die Notwendigkeit für die Verwendung und den Nutzen der Lizenzierung von Forschungsdaten nicht mehr in Frage gestellt, was wiederum auch ein wichtiges Ergebnis des Workshops darstellt.

Workshopübersicht

Begrüßung Johannes Paulmann (Mainz)

Einführung Wibke Kolbmann (Berlin), Lizenzen als Thema von Infrastrukturprojekten – DARIAH-DE

Theorie und Praxis – Perspektiven und Herausforderungen der Datenlizenzierung

Paul Klimpel (Berlin), Rechtliche Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Daten – Ein Überblick

Susanne Waidmann (Berlin), Rechteangaben rund um archivische Daten im Archivportal Europa und Europeana

Aline Deicke / Anna Neovesky (Mainz), OpenAccess im Akademienprogramm – Anwendung und Herausforderungen

Michael Kaiser (Bonn), Wissen, Bewusstsein, Praktikabilität – rechtliche Implikationen des digitalen Publizierens

Methoden und Tools ? Praktische Perspektiven der Datenlizenzierung

Thomas Kollatz (Essen), creative commons 4.0

Niko Beer (Paderborn), OER Licensing Decision Tool

Wibke Kolbmann (Berlin), Public Domain Calculator

Fragen und Perspektiven

Hands-on-Session mit den vorgestellten Tools anhand von eigenen Daten und Datafakten und anschließender Diskussion mit Teilnehmern und Veranstaltern.

[1] So die Wissenschaftsallianz in ihren Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten. Die DFG sieht hierin auch die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=3773

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“RaderGate” – Was die Debatte um Plagiate aus der Wikipedia übersieht

Fomfr pranger

Pranger im Foltermuseum in Freiburg im Breisgau

 

Vor drei Tagen ging die Nachricht durch die Medien, dass zwei Historiker unter Plagiatsverdacht stehen. Das Buch “Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak” (C.H. Beck Verlag) soll von den Autoren Arne Karsten und Olaf Rader in großen Teilen sogar wörtlich aus der Wikipedia stammen. Näheres zu den Umständen findet man z.B. bei Spreeblick.

Jetzt wird der Fall diskutiert. Vom “Diebstahl geistigen Eigentums” ist die Rede, von Verletzung wissenschaftlicher Standards, man sei “beim Abschreiben aus Wikipedia erwischt worden”. Es ist von einer Rufschädigung der Autoren und des Verlags die Rede. Von “digitaler Denunziation” ist zu lesen. Es geht schon wieder mal wild durcheinander im bürgerlichen Empörungszirkus. Dazu drei Anmerkungen.

1. Man darf von Wikipedia  “abschreiben” – auch zu kommerziellen Zwecken

Arne Karsten und Olaf Rader haben erst einmal nichts Verbotenes gemacht. Die Inhalte der Plattform sind freies Wissen und unterliegen der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0. Diese regelt zwei Dinge: Man darf die Inhalte frei verwenden, wenn man den Namen des Urhebers bzw. Rechteinhabers an entsprechender Stelle in der richtigen Form nennt und die Inhalte unter derselben Lizenz weitergibt. Das bedeutet aber auch, dass die Inhalte verändert, kopiert, in Bücher gepackt und verkauft werden dürfen.

Die Wikimedia Foundation, als Trägerin der Wikipedia, hat diese Lizenz bewusst ausgewählt und eine intensive Debatte der Wikipedia-Community hat vor einigen Jahren noch einmal bestätigt, dass die kommerzielle Nutzung der Wikipedia-Texte nicht ausgeschlossen werden soll. Dafür gibt es eine ganz einfache Begründung: Das Verbot der kommerziellen Nutzung verhindert die Verbreitung freien Wissens, dem Ziel der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekten.

Von “Diebstahl geistigen Eigentums” kann man daher gar nicht so leicht sprechen. Genaugenommen war der Begriff “Diebstahl” im Bereich der Wissensvermittlung immer schon falsch. Aber in jedem Fall – man ahnt es schon – kann man von einem Lizenzverstoß ausgehen. Doch dazu gleich.

2. Die Neuordnung von Wissen ist eine eigene Leistung

Die Scientific Community forciert in der laufenden Diskussion über das Buch “Große Seeschlachten” zwei Fragen: Sind beim “Abschreiben” wissenschaftliche Standards verletzt worden? Und: Hat das vorliegende Werk einen neuen Erkenntniswert?

Die erste Frage ist schnell beantwortet. Es ist zu prüfen, ob die Quellen den allgemeinen Standards entsprechend belegt werden. Ist das nicht geschehen, ist der Fall klar: Standard verletzt. Rüge. Marginalisierung in der Scientific Community. Fertig ist der Lack.

Was die wenigsten wissen: Auch Wikipedia hat über die Jahre sehr strenge Regelungen für Quellenbelege eingeführt. Ihre Einträge sind nicht selten besser belegt als manche Seminararbeit zum selben Thema.

Die zweite Frage,  nach dem Erkenntniswert oder dem Wert generell, ist natürlich komplexer. Ob die “Großen Seeschlachten” von Arne Karsten und Olaf Rader ein großer Wurf sind oder zumindest eine gute Einführung können nur die Leserinnen und Leser entscheiden. Es wäre jedoch fatal, wenn der aktuelle Fall dazu benutzt würde, die Arbeit in und mit der Wikipedia wieder einmal so zu drehen, dass am Ende eine akademische Zweiklassengesellschaft herauskommt.

Diese Sorge kommt nicht von ungefähr, denn in der Welt strukturkonservativer Wissenschaftler und Journalisten gibt es bekanntlich zwei Sorten von Akademikern: Die eigentlichen Fach-Wissenschaftler und Experten einerseits und den ganzen Rest von einfachen Vermittlern, Lehrern, Laien und Populärwissenschaftler andererseits. Alle, die nicht für die Scientific Community schreiben, stehen unter Generalverdacht, doch eigentlich keine eigene und wertige Leistung zu bringen. Dasselbe Verdikt trifft konsequenterweise auch gelungene Kompilationen oder Remixes.

Dabei ist die Sicherung, Aufarbeitung und Verbreitung von Wissen eine Kunst, die nicht weniger wichtig ist, als die dann doch oft sehr handwerklich zu bewältigende Forschungsarbeit von Fachwissenschaftlern. Und das gilt nicht zuletzt sondern auch für die Wikipedia. Das kollektive Zusammenstellen von Wissen in über 280 Sprachen und Kulturen ist ein ungeheurer Lern- und Gestaltungsprozess. Ausgeführt von Menschen, die oft selbst einen sehr hohen Bildungsstand haben.

Und wenn jemand aus dem gesammelten Weltwissen Einzelfragen herausgreift und beispielsweise  Seeschlachten darstellen und besprechen will, kann das eine eigene Leistung sein. Ob sie das in dem konkreten Fall ist, bleibt zu untersuchen. Doch ohne den Inhalt zu kennen, wird pauschal davon gesprochen, dass Karsten und Rader beim “Abschreiben von der Wikipedia erwischt worden”. Wie ein kleiner Schulbub beim Unterschleif. “Das macht man nicht!”

Doch das kann sehr sinnvoll sein, wenn man es richtig macht und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

3. Das Buch ist mangelhaft, weil es einen Rechtsmangel hat

Die Kunden des C.H. Beck Verlags haben ein Buch gekauft. Die Inhalte dieses Buches sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen also nicht ohne Genehmigung des Verlags kopiert, verändert, verbreitet werden.

Sobald die Inhalte des Buches zu großen Teilen aus Inhalten mit einer freien Lizenz bestehen, sieht die Sache anders aus. Diskutiert wird bislang nur, inwieweit Quellen aus wissenschaftlicher Sicht nachgewiesen werden müssen – zum Zweck der Überprüfbarkeit oder zum Nachweise der intellektuellen Eigenleistung. Der Hammer hängt für die Wikipedia aber beim Umgang mit ihren freien Lizenzen.

Es ist legitim, aus Wikipedia in einem kleineren Umfang zu zitieren. Wenn aber größere Teile  übernommen werden, muss klar dargestellt werden, welche Teile aus der Wikipedia kommen und demnach frei verwendet werden können. In diesem Fall: Welche Teile stehen unter der Creative Commons CC-BY-SA 3.0? Auf gar keinen Fall, darf der Urheber (in dem Fall die Rechteinhaberin Wikimedia Foundation ) verschwiegen und der Inhalt unter eine andere Lizenz gestellt werden. Der Verlag hat damit ein Produkt mit Rechtsmängeln verkauft und einen klaren Rechtsbruch begangen.

Normalerweise sichern sich hier Verlage über die Autorenverträge ab. Dort ist meist formuliert, dass alle Rechte an den Verlag übergehen und die Autoren bei der Übergabe diese Rechte auch besitzen müssen. Deswegen wird C. H. Beck nun auch Arne Karsten und Olaf Rader mit seinen Anwälten bearbeiten. Das Problem ist damit aber nicht gelöst. Das Werk muss vom Markt. Die Wikimedia Foundation kann abmahnen und klagen. Vielleicht sollte sie das in diesem Fall endlich mal machen, um am Ende die Stellung freier Lizenzen zu stärken.

Und für die Zukunft gilt: Es wird immer weniger Bücher geben, die zu großen Teilen aus Inhalten mit freien Lizenzen bestehen oder noch schlimmer, der Anteil an Büchern, von denen man nicht sagen kann, inwieweit sie aus freien Inhalten bestehen, wird größer. Das hat schlicht mit der Tatsache zu tun, wie sich mit dem Web unsere Arbeitsweise ändert. Und das Risiko für Verlage wird unvermeidlich steigen. Und so wäre es viel einfacher, wenn der C. H. Beck-Verlag seine Buchinhalte generell unter eine freie Lizenz stellen würde. Das wäre auch kein Problem. Man könnte das Seeschlachten-Buch einfach unter die Creative Commons Lizenz stellen und die Welt wäre in Ordnung. Man würde auch keinen Cent weniger verdienen und die Wikipedia-Community hätte nichts dagegen. Doch das wäre zu einfach. Und zu revolutionär.

Deswegen wird weiter rummoralisiert, es werden Qualitätsdebatten geführt und Handlungen kriminalisiert, die es nicht sind. Über relevante Rechtsverstöße bei der kommerziellen Nutzung freien Wissens dagegen wird in den Medien auffällig geschwiegen. Weil alle betroffen sind.

Für Historikerinnen und Historiker bleibt da nur, künftig die richtigen Gewichte zu setzen und einen klaren Blick zu behalten. Sie brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen.
Und sie müssen selbst ihre Lage angesichts der Medienrevolution neu bestimmen und flexibel darauf reagieren. Die Berufe und Arbeitsweisen in den Sozialwissenschaften werden durch das Web verändert.  Wir werden zunehmend im Web Wissen zur Verfügung stellen und besprechen um ab und zu ein gedrucktes Buch daraus machen. Hier drehen sich die Verhältnisse zwischen Print- und Digitalmedien um.
Und auch das zeigt “RaderGate” (Klaus Graf): Fachwissenschaftler sind zwar weiterhin nötig, die Qualitätssicherung wird aber künftig in der Weböffentlichkeit organisiert.

Auch lesenswert:


Einsortiert unter:Medien

Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/

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“RaderGate” – Was die Debatte um Plagiate aus der Wikipedia übersieht

Fomfr pranger

Pranger im Foltermuseum in Freiburg im Breisgau

 

Vor drei Tagen ging die Nachricht durch die Medien, dass zwei Historiker unter Plagiatsverdacht stehen. Das Buch “Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak” (C.H. Beck Verlag) soll von den Autoren Arne Karsten und Olaf Rader in großen Teilen sogar wörtlich aus der Wikipedia stammen. Näheres zu den Umständen findet man z.B. bei Spreeblick.

Jetzt wird der Fall diskutiert. Vom “Diebstahl geistigen Eigentums” ist die Rede, von Verletzung wissenschaftlicher Standards, man sei “beim Abschreiben aus Wikipedia erwischt worden”. Es ist von einer Rufschädigung der Autoren und des Verlags die Rede. Von “digitaler Denunziation” ist zu lesen. Es geht schon wieder mal wild durcheinander im bürgerlichen Empörungszirkus. Dazu drei Anmerkungen.

1. Man darf von Wikipedia  “abschreiben” – auch zu kommerziellen Zwecken

Arne Karsten und Olaf Rader haben erst einmal nichts Verbotenes gemacht. Die Inhalte der Plattform sind freies Wissen und unterliegen der Creative Commons Lizenz CC-BY-SA 3.0. Diese regelt zwei Dinge: Man darf die Inhalte frei verwenden, wenn man den Namen des Urhebers bzw. Rechteinhabers an entsprechender Stelle in der richtigen Form nennt und die Inhalte unter derselben Lizenz weitergibt. Das bedeutet aber auch, dass die Inhalte verändert, kopiert, in Bücher gepackt und verkauft werden dürfen.

Die Wikimedia Foundation, als Trägerin der Wikipedia, hat diese Lizenz bewusst ausgewählt und eine intensive Debatte der Wikipedia-Community hat vor einigen Jahren noch einmal bestätigt, dass die kommerzielle Nutzung der Wikipedia-Texte nicht ausgeschlossen werden soll. Dafür gibt es eine ganz einfache Begründung: Das Verbot der kommerziellen Nutzung verhindert die Verbreitung freien Wissens, dem Ziel der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekten.

Von “Diebstahl geistigen Eigentums” kann man daher gar nicht so leicht sprechen. Genaugenommen war der Begriff “Diebstahl” im Bereich der Wissensvermittlung immer schon falsch. Aber in jedem Fall – man ahnt es schon – kann man von einem Lizenzverstoß ausgehen. Doch dazu gleich.

2. Die Neuordnung von Wissen ist eine eigene Leistung

Die Scientific Community forciert in der laufenden Diskussion über das Buch “Große Seeschlachten” zwei Fragen: Sind beim “Abschreiben” wissenschaftliche Standards verletzt worden? Und: Hat das vorliegende Werk einen neuen Erkenntniswert?

Die erste Frage ist schnell beantwortet. Es ist zu prüfen, ob die Quellen den allgemeinen Standards entsprechend belegt werden. Ist das nicht geschehen, ist der Fall klar: Standard verletzt. Rüge. Marginalisierung in der Scientific Community. Fertig ist der Lack.

Was die wenigsten wissen: Auch Wikipedia hat über die Jahre sehr strenge Regelungen für Quellenbelege eingeführt. Ihre Einträge sind nicht selten besser belegt als manche Seminararbeit zum selben Thema.

Die zweite Frage,  nach dem Erkenntniswert oder dem Wert generell, ist natürlich komplexer. Ob die “Großen Seeschlachten” von Arne Karsten und Olaf Rader ein großer Wurf sind oder zumindest eine gute Einführung können nur die Leserinnen und Leser entscheiden. Es wäre jedoch fatal, wenn der aktuelle Fall dazu benutzt würde, die Arbeit in und mit der Wikipedia wieder einmal so zu drehen, dass am Ende eine akademische Zweiklassengesellschaft herauskommt.

Diese Sorge kommt nicht von ungefähr, denn in der Welt strukturkonservativer Wissenschaftler und Journalisten gibt es bekanntlich zwei Sorten von Akademikern: Die eigentlichen Fach-Wissenschaftler und Experten einerseits und den ganzen Rest von einfachen Vermittlern, Lehrern, Laien und Populärwissenschaftler andererseits. Alle, die nicht für die Scientific Community schreiben, stehen unter Generalverdacht, doch eigentlich keine eigene und wertige Leistung zu bringen. Dasselbe Verdikt trifft konsequenterweise auch gelungene Kompilationen oder Remixes.

Dabei ist die Sicherung, Aufarbeitung und Verbreitung von Wissen eine Kunst, die nicht weniger wichtig ist, als die dann doch oft sehr handwerklich zu bewältigende Forschungsarbeit von Fachwissenschaftlern. Und das gilt nicht zuletzt sondern auch für die Wikipedia. Das kollektive Zusammenstellen von Wissen in über 280 Sprachen und Kulturen ist ein ungeheurer Lern- und Gestaltungsprozess. Ausgeführt von Menschen, die oft selbst einen sehr hohen Bildungsstand haben.

Und wenn jemand aus dem gesammelten Weltwissen Einzelfragen herausgreift und beispielsweise  Seeschlachten darstellen und besprechen will, kann das eine eigene Leistung sein. Ob sie das in dem konkreten Fall ist, bleibt zu untersuchen. Doch ohne den Inhalt zu kennen, wird pauschal davon gesprochen, dass Karsten und Rader beim “Abschreiben von der Wikipedia erwischt worden”. Wie ein kleiner Schulbub beim Unterschleif. “Das macht man nicht!”

Doch das kann sehr sinnvoll sein, wenn man es richtig macht und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

3. Das Buch ist mangelhaft, weil es einen Rechtsmangel hat

Die Kunden des C.H. Beck Verlags haben ein Buch gekauft. Die Inhalte dieses Buches sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen also nicht ohne Genehmigung des Verlags kopiert, verändert, verbreitet werden.

Sobald die Inhalte des Buches zu großen Teilen aus Inhalten mit einer freien Lizenz bestehen, sieht die Sache anders aus. Diskutiert wird bislang nur, inwieweit Quellen aus wissenschaftlicher Sicht nachgewiesen werden müssen – zum Zweck der Überprüfbarkeit oder zum Nachweise der intellektuellen Eigenleistung. Der Hammer hängt für die Wikipedia aber beim Umgang mit ihren freien Lizenzen.

Es ist legitim, aus Wikipedia in einem kleineren Umfang zu zitieren. Wenn aber größere Teile  übernommen werden, muss klar dargestellt werden, welche Teile aus der Wikipedia kommen und demnach frei verwendet werden können. In diesem Fall: Welche Teile stehen unter der Creative Commons CC-BY-SA 3.0? Auf gar keinen Fall, darf der Urheber (in dem Fall die Rechteinhaberin Wikimedia Foundation ) verschwiegen und der Inhalt unter eine andere Lizenz gestellt werden. Der Verlag hat damit ein Produkt mit Rechtsmängeln verkauft und einen klaren Rechtsbruch begangen.

Normalerweise sichern sich hier Verlage über die Autorenverträge ab. Dort ist meist formuliert, dass alle Rechte an den Verlag übergehen und die Autoren bei der Übergabe diese Rechte auch besitzen müssen. Deswegen wird C. H. Beck nun auch Arne Karsten und Olaf Rader mit seinen Anwälten bearbeiten. Das Problem ist damit aber nicht gelöst. Das Werk muss vom Markt. Die Wikimedia Foundation kann abmahnen und klagen. Vielleicht sollte sie das in diesem Fall endlich mal machen, um am Ende die Stellung freier Lizenzen zu stärken.

Und für die Zukunft gilt: Es wird immer weniger Bücher geben, die zu großen Teilen aus Inhalten mit freien Lizenzen bestehen oder noch schlimmer, der Anteil an Büchern, von denen man nicht sagen kann, inwieweit sie aus freien Inhalten bestehen, wird größer. Das hat schlicht mit der Tatsache zu tun, wie sich mit dem Web unsere Arbeitsweise ändert. Und das Risiko für Verlage wird unvermeidlich steigen. Und so wäre es viel einfacher, wenn der C. H. Beck-Verlag seine Buchinhalte generell unter eine freie Lizenz stellen würde. Das wäre auch kein Problem. Man könnte das Seeschlachten-Buch einfach unter die Creative Commons Lizenz stellen und die Welt wäre in Ordnung. Man würde auch keinen Cent weniger verdienen und die Wikipedia-Community hätte nichts dagegen. Doch das wäre zu einfach. Und zu revolutionär.

Deswegen wird weiter rummoralisiert, es werden Qualitätsdebatten geführt und Handlungen kriminalisiert, die es nicht sind. Über relevante Rechtsverstöße bei der kommerziellen Nutzung freien Wissens dagegen wird in den Medien auffällig geschwiegen. Weil alle betroffen sind.

Für Historikerinnen und Historiker bleibt da nur, künftig die richtigen Gewichte zu setzen und einen klaren Blick zu behalten. Sie brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen.
Und sie müssen selbst ihre Lage angesichts der Medienrevolution neu bestimmen und flexibel darauf reagieren. Die Berufe und Arbeitsweisen in den Sozialwissenschaften werden durch das Web verändert.  Wir werden zunehmend im Web Wissen zur Verfügung stellen und besprechen um ab und zu ein gedrucktes Buch daraus machen. Hier drehen sich die Verhältnisse zwischen Print- und Digitalmedien um.
Und auch das zeigt “RaderGate” (Klaus Graf): Fachwissenschaftler sind zwar weiterhin nötig, die Qualitätssicherung wird aber künftig in der Weböffentlichkeit organisiert.

Auch lesenswert:


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Quelle: https://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/

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“Medien-Recht-Ethik” Linksammlung

Beim ersten Präsenzwochenende des “Medien-Recht-Ethik” Seminars mit Tobias Albers-Heinemann haben wir eine ellenlange Liste mit Links zu Internetseiten, Portalen, Foren, etc. zusammengetragen. Deshalb findet ihr hier nochmal eine Sammlung der nützlichsten Webseiten, der interessantesten Videos, der wichtigsten Paragraphen, und mehr. Creative Commons Lizenzen Was ist Creative Commons? http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ Welche Lizenz ist die Richtige? http://www.cc-your-edu.de/cc-wahlen/fallstrick-nc/ Suchmaschine CC Inhalte: http://eng.letscc.net/     Allgemeines zum Urheberrecht Telemedicus – Recht der Informationsgesellschaft: http://www.telemedicus.info/ iRights.info – Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt: http://irights.info/ dejure.org – Gesetze zum Urheberrecht […]

Quelle: http://medienbildung.hypotheses.org/6059

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Creative Commons Version 4.0

logoDie Version 4.0 der Creative Commons Lizenzen wurde letzten Montag vorgestellt. Was sich mit der neuen Version ändert, erklärt CC-Rechtschef John Weitzmann in seinem Blogeintrag auf irights.info.

Neu sind die Lizenzierung von Datenbankrechten, der Umgang mit Data Mining und Text Mining, das ausdrücklich keine Bearbeitung darstellt und eine Umschreibung so genannter verwandter Schutzrechte (wie beispielsweise das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Deutschland).

Außerdem ist nun die Namensnennung auch auf einer verlinkten Seite möglich. Bei Share Alike reicht es künftig, die letzte vergebene Lizenz einzuhalten. Und bei versehentlichen Lizenzverstößen gilt die Lizenz wieder, wenn der Verstoß binnen einer 30-Tage-Frist beseitigt wird.

Creative Commons ist eine Organisation, die verschiedene Lizenzverträge veröffentlicht, die die Nutzungsrechte für Inhalte regeln. Grundgedanke ist hierbei, die Nutzungsrechte der Rezipient_innen zu erhöhen, um Inhalte möglichst frei verfügbar zu machen.

Die Beschreibung der Version 4.0 von der CC-Organisation erhalten Sie hier.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=2645

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In einer Welt der Veröffentlichungen ist der Abmahnanwalt König

10 verbreitete Missverständnisse zum Urheberrecht. Und: Dinge, die sich auch digital nicht gehören von Jöran Muuß-Merholz Es war einmal eine Zeit, in der die Welt ordentlich sortiert war – zumindest die Medienwelt. Auf der einen Seite stand eine kleine Gruppe von professionellen „Veröffentlicher/innen“ wie z.B. Journalist/innen, Fotograf/innen, Videoproduzent/innen oder Schriftsteller/innen . Ihre Aufgabe: Mediale Inhalte in die Welt zu schicken. Auf der anderen Seite war die Masse von Empfänger/innen, die lesen, hören, sehen durften, was die Veröffentlicher/innen ihnen anboten. Dazwischen lag eine bunte, aber [...]

Quelle: http://medienbildung.hypotheses.org/2887

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Hoffmann und Campe veröffentlicht Wikipedia-Buch unter Freier Lizenz

Und sie bewegt sich doch, die Verlagsbranche: Zur Zeit seiner Gründung Ende des 18. Jahrhunderts verlegte Hoffmann und Campe Autoren des «Jungen Deutschland wie Heinrich Heine oder Ludwig Börne. Heute schickt sich der 1781 gegründete Traditionsverlag erneut an, Verlagsgeschichte zu schreiben. Im September erscheint ein Buch mit dem Titel «Alles über Wikipedia und die Menschen [...]

Quelle: http://weblog.hist.net/archives/5537

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Die Tücken der Creative Commons

Vor kurzem habe ich mich hier in einem etwas scharf formulierten Beitrag mein Missfallen darüber kundgetan, dass ein Beitrag aus unserem Weblog in, wie ich fand, unpassender Manier in einem anderen Weblog publiziert worden sei. Die beanstandete Kopie ist mittlerweile vom Netz genommen worden – und hätte laut Betreiber des Weblogs dort gar erscheinen sollen. [...]

Quelle: http://weblog.histnet.ch/archives/3723

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Die Tücken der Creative Commons

Vor kurzem habe ich mich hier in einem etwas scharf formulierten Beitrag mein Missfallen darüber kundgetan, dass ein Beitrag aus unserem Weblog in, wie ich fand, unpassender Manier in einem anderen Weblog publiziert worden sei. Die beanstandete Kopie ist mittlerweile vom Netz genommen worden – und hätte laut Betreiber des Weblogs dort gar erscheinen sollen. [...]

Quelle: http://weblog.histnet.ch/archives/3723

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