34. Rosa Elefanten oder Das Recht auf Vergessenwerden

An das Vergessen erinnernforget it

Kaum scheint uns alles zuhanden, müssen wir es auch schon wieder loswerden. Kaum ist die jüngste Medienrevolution entlarvt worden, doch nicht der Eintritt ins Paradies gewesen zu sein, müssen wir uns auch schon mit ihren höllischen Folgewirkungen herumschlagen. Kaum scheint es uns gelungen, schier endlose Mengen an Daten und Informationen halbwegs dauerhaft für einen erheblichen Teil der Menschheit verfügbar zu machen, sind wir uns nicht mehr sicher, ob das auch wirklich alles gewusst werden soll. Kaum glauben wir die Möglichkeiten an der Hand zu haben, an alles erinnern zu können, fällt uns auf, wie wichtig es ist, auch mal vergessen zu dürfen.

Am Beispiel des Rechts auf Vergessenwerden im Internet, das nun schon seit geraumer Zeit vor allem unter juristischen Vorzeichen diskutiert wird, lässt sich nicht nur einiges über unser Verhältnis zum „Neuland“-Medium lernen, sondern werden auch die temporalen Probleme offenbar, die jede Verschiebung im medialen Ensemble mit sich bringt.

Das Recht auf Vergessenwerden entweder einzufordern oder vehement abzulehnen, zeigt nicht zuletzt die widersprüchlich erscheinenden Folgewirkungen einer Demokratisierung von Informationen an (von Wissen würde ich hier ausdrücklich noch nicht sprechen wollen). Bei dem Versuch, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung an der res publica, an den öffentlichen Angelegenheiten teilhaben zu lassen, setzt man nicht ganz zu Unrecht auf den Zugang und die Verbreitung entsprechender Informationen durch geeignete Medien. Mit dem Internet verband sich ja die Hoffnung, auf eben diesem Weg einen gehörigen Schritt weitergekommen, wenn nicht sogar bereits am Ziel angekommen zu sein. Wie sehr sich eine solche Hoffnung inzwischen als Illusion herausgestellt hat, können wir seit Jahren auf unterschiedliche Art und Weise erfahren. Erstens gibt die Kontrolle über das Medium immer noch ausreichende Möglichkeiten an die Hand, um zu bestimmen, was eine wie auch immer geartete Öffentlichkeit erfahren darf und was nicht. Zweitens bringt das Internet ganz neue Formen zur Herstellung von Arkanpolitik und Geheimwissen hervor, die zuvor überhaupt nicht möglich gewesen waren (worauf wir dann wieder durch Whistleblower hingewiesen werden). Und drittens schlägt die Demokratisierung von Informationen weniger bei den res publica als vielmehr bei den res privata durch. Und genau hier, bei den intimen Angelegenheiten, die nicht von allen problemlos in Erfahrung gebracht werden sollen, wird das Recht auf Vergessenwerden akut – beim peinlichen Partyfoto, dem Urlaubsvideo in allzu leichter Bekleidung oder einem despektierlichen Blogeintrag.

Stellt sich natürlich die Frage, was man höher bewertet wissen möchte, den freien und demokratischen Zugang zu Informationen oder die Wahrung der Privatsphäre. Zur Diskussion steht dann eine Grenzziehung, die sich niemals endgültig fixieren lässt, nämlich zwischen dem Beginn des Privaten und dem Ende des Öffentlichen. Müssen es sich Prominente gefallen lassen, dass ihre Urlaubsbilder im Netz verfügbar sind, weil es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt? Haben Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an den gefilmten Alkoholexzessen ihrer Angestellten, weil davon ihr Unternehmen unmittelbar betroffen ist? Hier steht nichts weniger auf dem Spiel als die Frage nach der Entgrenzung jedes einzelnen Lebens in die Allgemeinheit hinein.

Forget it!

Aber das ist ja nur die aktualitätsfixierte Seite des Themas, nur derjenige Aspekt, der Schlagzeilen zu produzieren verspricht, weil Semi- oder Vollprominente Gerichtsprozesse anstrengen oder in der Rubrik „Vermischtes und Skurriles“ junge Menschen auftauchen, die beim Bewerbungsgespräch mit ihrer nicht lebenslauftauglichen Vergangenheit konfrontiert werden. Daneben und darunter spielen sich aber andere Auseinandersetzungen um Grenzziehungen ab, die weniger das Private/Öffentliche, sondern eher das Gestern/Heute/Morgen und das Vergessensollen/Erinnernmüssen betreffen. Kann man also Vergessen dekretieren? Schließlich kennen wir alle diesen Gag aus der Psychologen-Trickkiste für blutige Anfänger: Was passiert, wenn man jemanden auffordert, auf gar keinen Fall an den rosa Elefanten zu denken? Eben…

Alle Formen der Zensur können von diesem Dilemma ein Lied singen. Gerade dann, wenn man es sich als Wahrer von guter Ordnung, Moral und Sitte zum Ziel gesetzt hat, eine bestimmte Verlautbarung, die gegen diese selbst gesetzten Prinzipien verstößt, in ihre Schranken zu weisen, gerade dann erfährt diese Verlautbarung besondere Aufmerksamkeit. Wenn man auf gar keinen Fall vergessen werden will, sollte man sich also intensiv darum bemühen, dass einen andere vergessen machen wollen – dann erhöht sich die Chance deutlich, erinnert zu werden. Womit wir auch schon beim nächsten Problem angelangt wären, inwieweit nämlich Vergessen entweder ein aktiver oder passiver Vorgang ist. Kann man sich tatsächlich dazu zwingen, etwas zu vergessen (siehe rosa Elefant) oder muss man nicht warten, bis bestimmte Erinnerungen durch andere überlagert werden?

Weil das aktive Vergessen auf einer individuellen und kognitionstheoretischen Ebene füglich zu bezweifeln ist, konnte Umberto Eco in einem viel zitierten Beitrag (aber welcher Beitrag von ihm wäre nicht viel zitiert?) auch zurecht behaupten, dass man eine Kunst des Vergessens vergessen könne. [1] Die Befürworter eines Rechts auf Vergessen könnten dem entgegnen, dass es ihnen darum auch gar nicht gehe. Die Kunst zur Auslöschung bestimmter individueller Gedächtnisinhalte interessiere sie gar nicht, vielmehr gehe es darum, bestimmte Inhalte für das kollektive Gedächtnis unzugänglich zu machen. Und damit wäre dann auch eine wichtige Präzisierung in der gesamten Diskussion um das Recht auf Vergessenwerden im Internet erreicht. Um das Vergessen geht es nämlich überhaupt nicht. Es geht nur darum, die Verbindungen zu kappen und die Spuren zu löschen, die zu bestimmten Inhalten hinführen könnten, und das vor allem bei der wichtigsten Suchmaschine Google. Vergessen wird hier also gar nichts, es wird höchstens das Suchen erschwert.

Aber das Signal ist natürlich trotzdem nicht zu unterschätzen, denn schon seit halben Ewigkeiten bemühen sich Kulturen darum, unliebsame Inhalte per Dekret aus dem kollektiven Gedächtnis zu entfernen. Bedeutsam wurde ein solches Vorgehen regelmäßig nach Kriegen, wenn in Friedensverträgen festgehalten wurde, dass alle Erinnerungen an begangene Grausamkeiten und Freveltaten ausgelöscht werden sollten. (Dieses Vergessensgebot hat sich erst im Verlauf der Kriege des 20. Jahrhunderts in das Gegenteil eines Erinnerungsgebots verkehrt.) Sollte bei solchen Bemühungen also die Grenze zwischen Gegenwart und Vergangenheit aufrecht erhalten werden, um den gewesenen Krieg nicht in das Heute hineinschwappen zu lassen, handelt es sich in Zeiten des Internet eher um den Versuch, die alles umfassende Technik nicht vollständig das eigene Leben bestimmen zu lassen. Aber um ein wirkliches Vergessen kann es natürlich nicht gehen. Es kann nur um eine symbolisch aufzurufende Markierung gehen, entsprechende Grenzziehungen einzuhalten. Wer sich daran nicht gebunden fühlt, wird problemlos Wege finden, das Recht auf Vergessenwerden zu vergessen.

Heute das Gestern von morgen bestimmen

Historisch interessant ist die gesamte Angelegenheit, weil wir es hier auch mit einem Versuch zu tun haben, Grenzen zwischen den Zeiten zu ziehen. Schließlich steckt hinter dem Recht auf Vergessenwerden ganz wesentlich der Versuch, ein bestimmtes Stück Vergangenheit im Orkus verschwinden zu lassen, und damit heute schon bestimmen zu wollen, was man morgen noch über das Gestern wissen kann. Das hat bereits diverse Menschen und Gruppen auf den Plan gerufen, die sich gegen eine Zensur der Vergangenheit und damit einhergehende Konsequenzen für die historische Forschung gewendet haben.

Dieser Aspekt ist wahrlich nicht zu unterschätzen. Denn in der Tat ist hier das Bemühen zu beobachten, schon heute eine Vergangenheit zu kreieren, die erst morgen relevant werden dürfte. Zugleich ist die gesamte Diskussion in einen größeren Rahmen einzuordnen. Menschen und Kulturen waren zu allen Zeiten mittels unterschiedlicher Techniken darum bemüht, nicht nur Erinnerungen zu bewahren, sondern auch das Vergessen aktiv zu befördern (damnatio memoriae). Und auch wir, hier und heute, in den vergangenheitsseligen Zeiten des frühen 21. Jahrhunderts, sind auf vielfachem Weg darum bemüht, die Vergangenheit von morgen zu produzieren. Sehen wir uns doch nur die Praxis derjenigen an, die aus durchaus berechtigten Gründen das Recht auf Vergessenwerden fürchten: In Archiven werden die Konsequenzen diskutiert, die mit entsprechenden juristischen Regelungen einhergehen könnten. Aber was tun denn die Archive selbst, wenn nicht als Vergessensmaschinen zu fungieren? Im Gegensatz zu der zuweilen immer noch anzutreffenden Überzeugung, dass Archive vor allem dazu da seien, Dokumente übe die Zeiten hinweg aufzubewahren, die für Institutionen und Kollektive von Bedeutung sind, muss man festhalten, dass das weniger als die halbe Wahrheit ist. Archive sind in wesentlich größerem Maß damit beschäftigt, Erinnerungen zu tilgen, weil sie das allermeiste Material, das ihnen zugeführt wird (deutlich über 90%) vernichten müssen. Hier geht es vielleicht weniger um die Frage, ob man vergessen darf (oder muss), sondern eher um die Frage, wer darüber entscheiden kann, was vergessen werden darf.

Das Recht auf Vergessenwerden allein auf Internetsuchmaschinen zu delegieren, ist also reichlich kurz gesprungen. Denn es sind nicht Maschinen, die vergessen, sondern es sind Menschen, die vergessen sollen. Das menschliche Vergessen steht aber nicht nur unter einem gewissen kognitiven Vorbehalt, sondern hängt auch von der Benutzung anderer Medien als dem Internet ab (die soll es ja geben!) sowie von den Anstrengungen, die man auf sich zu nehmen bereit ist. Denn sich zu erinnern, erfordert tatsächlich Mühe. Unterlässt man diesen Energieaufwand, ist dem Vergessen kaum Einhalt zu gebieten.

Würde man den Versuch einer quantifizierenden Bestandsaufnahme unternehmen, würde sich wohl ohne weiteres herausstellen, dass im Umgang mit der Vergangenheit das Vergessen ohnehin der wesentlich normalere Vorgang als das Erinnern ist. Geht wohl auch gar nicht anders, denn wie schon Jorge Luis Borges wusste, würde das vollkommene Gedächtnis zur ebenso vollkommenen Lebensunfähigkeit führen. [2] Möglicherweise werden solche Überlegungen gemieden, weil sie das unumgängliche Paradox vor Augen führen, das unser Verhältnis mit der Vergangenheit prägt, es nämlich mit einer anwesenden Abwesenheit zu tun zu haben. Die Vergangenheit existiert nicht mehr, und gerade deswegen müssen wir zumindest einige letzte Spurenelemente davon gegenwärtig halten. Das Recht auf Vergessenwerden scheint in diesem schütteren Rest von Vergangenem noch mehr weiße Flecken produzieren zu wollen. Vielleicht ist die Diskussion darum aber auch nur ein Ausdruck unseres Unbehagens, das uns angesichts der medialen Möglichkeiten umfassender Geschichtsproduktion auf allen gesellschaftlichen Ebenen überfällt. Vielleicht wollen wir nur das Paradox einer Vergangenheit zurückhaben, die wirklich vergangen und nur deshalb gegenwärtig ist.

 

[1] Umberto Eco: An Ars Oblivionalis? Forget it!, in: Publications of the Modern Language Association (PMLA) 103 (1988) 254-261.

[2] Jorge Luis Borges: Das unerbittliche Gedächtnis, in: ders., Fiktionen. Erzählungen 1939-1944, 6. Aufl. Frankfurt a.M. 1999, 95-104.


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Quelle: https://achimlandwehr.wordpress.com/2015/02/13/34-rosa-elefanten-oder-das-recht-auf-vergessenwerden/

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Die #MemoryMakers bei Twitter, Instagram und Co. – Eine Multichannel-Kommunikation zum HMD15

Das „Super-Gedenkjahr“ 2014 ist zu Ende gegangen, doch auch im Jahr 2015 stehen weiterhin wichtige Gedenkdaten im Kalender. Erinnerte man im vergangenen Jahr an Ereignisse in Zusammenhang mit dem 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges, des 75. Jahrestags des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges und des 25. Jubiläums des Mauerfalls, so sind im Jahr 2015 die Gedenkdaten zumeist mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vor 70 Jahren verknüpft. Ein erstes wichtiges Datum ist der 27. Januar – an diesem Tag wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau […]

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/2372

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#CfP “Alles nur Krawall? Lohnarbeit, spontaner Protest und Organisation vom 19. bis in das 21. Jahrhundert”

Das Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung wird einen Schwerpunkt zum Thema “Alles nur Krawall? Lohnarbeit, spontaner Protest und Organisation vom 19. bis in das 21. Jahrhundert” publizieren. Sie hat dafür einen call for papers erstellt.

Mit den zunehmenden Krisen seit der Jahrtausendwende sind wieder vermehrt Protestformen von Arbeiterinnen und Arbeitern in den Fokus der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Diskussion gerückt, die vor einiger Zeit noch als Relikte „unreifer“ und „vormoderner“ gesellschaftlicher Verhältnisse galten: ob wilde Streiks in China, Aufstände in Lateinamerika und der arabischen Welt oder „riots“ in Nordamerika und Europa: Alle diese Beispiele machen deutlich, dass spontaner und außerinstitutioneller Protest Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit in allen Regionen der globalisierten Welt ist.

Ein Blick in die Geschichte zeigt zudem, dass dies keineswegs neue Phänomene sind. Spontane Revolten, wilde Streiks und Organisationsformen neben und außerhalb von Aktionen der Gewerkschaften und Parteien begleiteten die Arbeiterbewegung seit ihrer Entstehung. Ebenso waren sie Teil der theoretischen Reflexion, beispielsweise im Rahmen der „Massenstreikdebatte“ der deutschen Sozialdemokratie um 1905 oder der Diskussion um die „Arbeiterautonomie“ im italienischen Operaismus der 1960er und 1970er Jahre. Von der organisationsfixierten Geschichtsschreibung lange Zeit verdrängt, finden sich ihre Spuren in der jüngeren und jüngsten Geschichtsschreibung wieder, etwa in der Auseinandersetzung um die „andere Arbeiterbewegung“ (Karl Heinz Roth) oder in Konzepten von „Eigensinn“ (Alf Lüdtke).

Das Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung möchte die wissenschaftliche Debatte voranbringen und ruft zu Beiträgen zum Thema „Lohnarbeit, spontaner Protest und Organisation vom 19. bis in das 21. Jahrhundert“ auf.
Darunter werden Protestformen der Arbeitenden in den Arbeitsstätten und im öffentlichen Raum verstanden, die ohne organisatorischen Rückhalt entstanden, die Organisationsformen außerhalb bestehender Vertretungsstrukturen hervorbrachten oder Artikulationsformen ganz neuer Art entwickelten. Besonderes Interesse besteht an Fragen nach Identifizierungs-, Solidarisierungs- und Institutionalisierungsprozessen und solchen nach dem Verhältnis zu den etablierten Organisationen wie Parteien und Gewerkschaften. In diesem Rahmen werden neue Ansätze aus der Kultur- und Alltagsgeschichte ebenso begrüßt wie eine kritische Auseinandersetzung mit älteren Konzepten der Geschichtsschreibung. Erwünscht ist ebenso der gezielte Blick auf die Geschlechterverhältnisse, denn gerade spontane Proteste, wie etwa die Lebensmittelkrawalle während des Ersten Weltkrieges, wurden von nicht organisierten Frauen wesentlich stärker getragen als von der männlich dominierten „organisierten“
Arbeiterbewegung. Der Zeitrahmen der Betrachtungen erstreckt sich von der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bis zu den sozialen Bewegungen und Revolten in jüngster Zeit. Beiträge aus dem außereuropäischen Bereich sind ausdrücklich erwünscht, ebenso überregional oder international vergleichende Arbeiten.

Wir bitten um die Einsendung von Exposés (maximal 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bis 31. Januar 2015; die Aufsätze selbst (max. 40.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) müssen bis 30. Juni 2015 vorliegen. Rezensionen zu thematisch passenden Titeln sind ebenso willkommen. Die entsprechenden Titel können bei der Redaktion angefragt oder ihr vorgeschlagen werden. Texte können in Deutsch und Englisch eingereicht werden, die Publikation erfolgt in deutscher Sprache. Ausführliche Hinweise zur Textformatierung schicken wir Interessierten auf Anfrage gerne zu.

Kontakt: cfp(ädd)@arbeiterbewegung-jahrbuch.de

Das JahrBuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung ist eine deutschsprachige historische Fachzeitschrift mit Sitz in Berlin und erscheint seit 2002 dreimal jährlich.


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Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/11/11/cfp-alles-nur-krawall-lohnarbeit-spontaner-protest-und-organisation-vom-19-bis-in-das-21-jahrhundert/

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“N. Packard (Hrsg.): Sociology of Memory. Papers from the Spectrum” – Eine Rezension von Takemitsu Morikawa

Die Herausgeberin Noel Packard organisiert zu jeder Jahrestagung der „Pacific Sociological Association“ die Veranstaltung „Sociology of Memory“. Mit diesem Sammelband dokumentiert sie das Ergebnis ihrer Veranstaltungsreihe in Form einer Zwischenbilanz. Die Leitbegriffe, die den roten Faden des Bandes bilden sind: … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7364

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World Cafés – auch was für die Geisteswissenschaften?

In ihrem aktuellen Beitrag stellt MusErMeKu-Gastautorin Gesche Schifferdecker das Konzept des World Cafés vor und erläutert, wie es in Form des WeberWorldCafés der Max Weber Stiftung auch für geisteswissenschaftliche Themen Anwendung finden kann. Das Thema des ersten World Cafés, an dem ich teilgenommen habe, war „Was treibt uns an“. Es ging um Mobilitätskonzepte, Stau, Lärm und hohe Abgaswerte, Spritpreis und den Öffentlichen Personennahverkehr. Inhaltlich hat mich das Thema – man möge mir meine Ignoranz verzeihen – eher weniger interessiert. Aber da ich von allen Seiten […]

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/1781

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Geschichte im Brennglas: Der Erste Weltkrieg und das Rheinland

MoRa_Schleper

Auch 100 Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage, wer oder was ihn ausgelöst hat. Das Verbundprojekt “Mitten in Europa – Das Rheinland und der Erste Weltkrieg” des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) geht dieser Frage in zahlreichen Forschungsprojekten und Events nach. Das “Rheinland als Brennglas” steht dabei als begehrtes, zentrales Gebiet in Europa im Fokus der Untersuchungen zu “Aggression und Avantgarde”.

Dr. Thomas Schleper, Leiter des Verbundprojektes, sprach auf der 7. Geschichtsmesse in Suhl für “MONTAGSRADIO – Vor Ort” mit Miriam Menzel und Patrick Stegemann über die Hintergründe und Ziele von “Mitten in Europa”, dem ersten kulturellen Großprojekt des LVR.

Die Reihe “MONTAGSRADIO – Vor Ort in Suhl” wurde gefördert von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Für einen schnellen Überblick: die Timeline zum Gespräch mit Dr. Thomas Schleper

0:56 Ziele des Projekts?

1:44 Rolle des Rheinlands für den Ersten Weltkrieg?

5:30 Ähnelt 2014 1914?

6:44 Spielen Parallelen eine Rolle?

7:40 Erinnerungskultur: Nationale Angelegenheit oder europäisch denkbar?

9:10 Erinnerungsprojekte anleiten und austauschen?

10:10„Erinnern an 1914“ in unterschiedlichen Nationen

12:21 Unterschiedliche Erinnerungen im vielfältigem Europa

13:06 Wer soll in Deutschland Erinnerung antreiben?

15:50 Einfluss der deutschen Kriegsschuld auf die Erinnerung

17:11 Soll das Projekt die Erinnerung an 1914 ändern?

19:47 Historischer Kontext des Epochenjahrs 1914

21:04 „Aggression und Avantgarde“ (Begriff zu 1914) heute

22:04 „Das Zeitalter der Extreme“?

23:15 Projekt: Meinungsdiktatur oder Sinnsynthese?

24:03 Montagsradio-Fragebogen

Quelle: http://www.montagsradio.de/2014/06/27/geschichte-im-brennglas-der-erste-weltkrieg-und-das-rheinland/

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Dokumentation zur bayerischen AIDS-Politik

Der ehemalige Leiter des Augsburger Gesundheitsamtes Johannes Georg Gostomzyk hat im Historischen Lexikon Bayerns Ende vergangenen Jahres eine Dokumentation der AIDS-Politik des Freistaates Bayern veröffentlicht, die besonders wegen ihrer klaren, kurzen und sachlichen Darstellung hochinformativ und lesenswert ist.

Die historische Katastrophenforschung argumentiert, dass an Katastrophen Mentalitäten wie unter einem Brennglas sichtbar werden und sich gesellschaftliche Tendenzen (etwa der Sozialdisziplinierung) kurzfristig bündeln und verstärken, was z.T. zur Entstehung obrigkeitlicher, staatlicher und manchmal autoritärer Strukturen führt. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive ist zu ergänzen, dass es vor allem auf die in einer Gesellschaft hegemonialen Deutungsangebote ankommt, ob ein natürliches, technisches oder gesellschaftliches Ereignis auch zu einer Katastrophe mit weitreichenden sozialen Folgen wird.

Ein Beispiel aus der unmittelbaren Zeitgeschichte ist das Auftreten von HIV-AIDS. Zuerst 1981 in Kalifornien diagnostiziert löste und löst die Krankheit weitreichende gesellschaftliche und kulturelle Reaktionen aus. Die medizinische Erfolge, die die Krankheit am Ausbruch hindern bzw. die Symptome unterdrücken helfen, und die Wirkung von Aufklärungskampagnen führten in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vieler HIV-Infizierter. Die Krankheit wurde dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem Problem des globalen Südens und wird in die gängige Erzählung von dessen Rückständigkeit intergriert.

Wie Gostomzyk zeigt, verfolgte die bayerische Staatsregierung (verantwortliche Staatssekretäre ab 1986 Peter Gauweiler; ab 1989 Günter Beckstein) ab Mitte der 1980er Jahre einen Sonderweg innerhalb der BRD.

Sie setzte den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz und deren Betonung von Beratung und Betroffenenschutz eine Politik der Zwangsvorführung und der Zwangstests von sogenannten „Ausscheidern“ und „Ansteckungsverdächtigen“ entgegen. Zudem wurden 1987 (bis 1995) Beamtenanwärter zu AIDS-Tests verpflichtet. Eine zunächst vom Sozialministerium eingerichtete „Zentralen Informationsstelle AIDS“ musste 1990 die Arbeit nach dem Wegfall staatlicher Förderung einstellen. Günter Beckstein erklärte öffentlich, „es gebe bisher keine nachhaltigen Beweise dafür, dass die Aufklärungskampagne AIDS zu einer Änderung des Sexualverhaltens der Bevölkerung geführt habe“ (Gostomzyk). Die Beratungsarbeit blieb zivilgesellschaftliche Initiativen und einzelnen Magistraten überlassen. Trotz massiver Proteste – im April 1987 kam es zu einer Großdemonstration in München und der Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst kritisierte die Maßnahmen scharf – blieb die bayerische Staatsregierung fast ein Jahrzehnt bei ihrer Ausgrenzungs- und Zwangspolitik. Erst ab 1996 trat eine gewisse Normalisierung ein, indem verstärkt Beratungsprogramme an die Stelle von Zwangsmaßnahmen rückten.

Die Dokumentation ist zu finden unter:
Johannes Georg Gostomzyk, Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45855 (veröffentlicht: 25.11.2013)


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Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/03/19/2589/

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Dokumentation zur bayerischen AIDS-Politik

Der ehemalige Leiter des Augsburger Gesundheitsamtes Johannes Georg Gostomzyk hat im Historischen Lexikon Bayerns Ende vergangenen Jahres eine Dokumentation der AIDS-Politik des Freistaates Bayern veröffentlicht, die besonders wegen ihrer klaren, kurzen und sachlichen Darstellung hochinformativ und lesenswert ist.

Die historische Katastrophenforschung argumentiert, dass an Katastrophen Mentalitäten wie unter einem Brennglas sichtbar werden und sich gesellschaftliche Tendenzen (etwa der Sozialdisziplinierung) kurzfristig bündeln und verstärken, was z.T. zur Entstehung obrigkeitlicher, staatlicher und manchmal autoritärer Strukturen führt. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive ist zu ergänzen, dass es vor allem auf die in einer Gesellschaft hegemonialen Deutungsangebote ankommt, ob ein natürliches, technisches oder gesellschaftliches Ereignis auch zu einer Katastrophe mit weitreichenden sozialen Folgen wird.

Ein Beispiel aus der unmittelbaren Zeitgeschichte ist das Auftreten von HIV-AIDS. Zuerst 1981 in Kalifornien diagnostiziert löste und löst die Krankheit weitreichende gesellschaftliche und kulturelle Reaktionen aus. Die medizinische Erfolge, die die Krankheit am Ausbruch hindern bzw. die Symptome unterdrücken helfen, und die Wirkung von Aufklärungskampagnen führten in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vieler HIV-Infizierter. Die Krankheit wurde dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem Problem des globalen Südens und wird in die gängige Erzählung von dessen Rückständigkeit intergriert.

Wie Gostomzyk zeigt, verfolgte die bayerische Staatsregierung (verantwortliche Staatssekretäre ab 1986 Peter Gauweiler; ab 1989 Günter Beckstein) ab Mitte der 1980er Jahre einen Sonderweg innerhalb der BRD.

Sie setzte den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz und deren Betonung von Beratung und Betroffenenschutz eine Politik der Zwangsvorführung und der Zwangstests von sogenannten „Ausscheidern“ und „Ansteckungsverdächtigen“ entgegen. Zudem wurden 1987 (bis 1995) Beamtenanwärter zu AIDS-Tests verpflichtet. Eine zunächst vom Sozialministerium eingerichtete „Zentralen Informationsstelle AIDS“ musste 1990 die Arbeit nach dem Wegfall staatlicher Förderung einstellen. Günter Beckstein erklärte öffentlich, „es gebe bisher keine nachhaltigen Beweise dafür, dass die Aufklärungskampagne AIDS zu einer Änderung des Sexualverhaltens der Bevölkerung geführt habe“ (Gostomzyk). Die Beratungsarbeit blieb zivilgesellschaftliche Initiativen und einzelnen Magistraten überlassen. Trotz massiver Proteste – im April 1987 kam es zu einer Großdemonstration in München und der Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst kritisierte die Maßnahmen scharf – blieb die bayerische Staatsregierung fast ein Jahrzehnt bei ihrer Ausgrenzungs- und Zwangspolitik. Erst ab 1996 trat eine gewisse Normalisierung ein, indem verstärkt Beratungsprogramme an die Stelle von Zwangsmaßnahmen rückten.

Die Dokumentation ist zu finden unter:
Johannes Georg Gostomzyk, Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45855 (veröffentlicht: 25.11.2013)


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Quelle: https://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/03/19/2589/

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Buchtipp: Linke amerikanischer Generationenroman

9783608501162“Das zentrale Motiv von Jonathan Lethems linksradikaler Familiensaga ist die ständige Trennung der einzelnen Familienmitglieder, ganz so wie sich die Linken in ihren Gruppierungen und Parteien weltweit ständig streiten und spalten. Aber ebenso gibt es eine nicht aufkündbare Verbindlichkeit und Kontinuität – in der Linken ebenso wie in der Familie Zimmer.” Jonathan Lethem führt die Leser_in in seinem Roman »Der Garten der Dissidenten« von den Kommunisten der 30er Jahre bis hin zu Occupy. Florian Schmid hat das Buch (Verlagswebsite) im ND rezensiert. Zur Buchbesprechung der “komplexe(n) historische(n) Aufarbeitung linker Geschichte” (Schmid) bitte hier entlang.


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Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/03/18/buchtipp-linke-amerikanischer-generationenroman/

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Buchtipp: Linke amerikanischer Generationenroman

9783608501162“Das zentrale Motiv von Jonathan Lethems linksradikaler Familiensaga ist die ständige Trennung der einzelnen Familienmitglieder, ganz so wie sich die Linken in ihren Gruppierungen und Parteien weltweit ständig streiten und spalten. Aber ebenso gibt es eine nicht aufkündbare Verbindlichkeit und Kontinuität – in der Linken ebenso wie in der Familie Zimmer.” Jonathan Lethem führt die Leser_in in seinem Roman »Der Garten der Dissidenten« von den Kommunisten der 30er Jahre bis hin zu Occupy. Florian Schmid hat das Buch (Verlagswebsite) im ND rezensiert. Zur Buchbesprechung der “komplexe(n) historische(n) Aufarbeitung linker Geschichte” (Schmid) bitte hier entlang.


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