Visitator, Accountant, Bücherrevisor – Wirtschaftsprüfer suchen ihre Ahnen.

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Seit sich vor gut 100 Jahren in Deutschland die Berufsgruppe der freiberuflich tätigen, kaufmänni-schen Sachverständigen, zuerst in der Ausprägung des Bücherrevi-sors und ab 1931 des Wirtschafts-prüfers etablierte, beschäftigten sich Autoren – etliche aus dem Kreis der Berufsangehörigen stammend – mit der Frage der historischen Entwicklung dieses Berufes: Wann, wo und in welchem Kontext traten Revisoren auf? Welche Anforderungen wurden an die Berufsangehörigen gestellt? Die chronologisch dargebotenen Ergebnisse präsentiere ich mit einem systematisch vorgehenden Ansatz und schließe mit sich aus der Literatur ergebenden Forschungsfragen.

 

Revision und Buchhaltung – Vermögen, Risiko & Kontrolle

Urgrund einer jeden Revision, so lassen sich die Darstellungen zusammenfassen, ist ein Vermögen: seien es nun Getreidevorräte im alten Ägypten, die in den Rechnungsbüchern eines spätmittelalterlichen, italienischen Kaufmannes dokumentierten Geschäfte oder das Aktienpaket eines Investors im 19. Jahrhundert.

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Quelle: http://abgehoert.hypotheses.org/836

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Paläographie, Graphologie, Forensik

Dieses Blog bringt immer wieder Beiträge zur Aktenforensik. Das meint die Anwendung aktenkundlicher Methoden zum praktischen Zweck juristischer oder auch historisch-politischer Beweiserhebung: Ist ein Dokument authentisch? Wer hat es verfasst? Wurde es nachträglich manipuliert?

Eine cause célèbre der Forensik von Schriftstücken ist die Affäre Dreyfus. Die Historische Zeitschrift vom Dezember 2016, die mir erst jetzt in die Hände fiel, bringt einen hoch interessanten und wunderbar geschriebenen Aufsatz des Schweizer Historikers Caspar Hirschi zur Rolle der Schriftexperten in den Prozessen gegen Dreyfus und Zola — und er steht sogar online.

Das gibt Anlass zur Beschäftigung mit der Paläographie und ihrer exzentrischen Cousine, der Graphologie, im Verhältnis zur Aktenkunde.



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Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/709

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So wird’s gemacht: Aktenkundliche Kritik einer modernen Stadtrechtsverleihung

Dieses Blog will auch verdeutlichen, dass Aktenkunde keine Trockenübung ist, sondern tatsächlich etwas bringt. Ein ausgezeichnetes Beispiel für methodisches Vorgehen und historische Erkenntnisstiftung hat jüngst der Stadtarchivar von Greven, Dr. Stefan Schröder, veröffentlicht.
Greven liegt im Landkreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Stefan Schröder leitet das Grevener Stadtarchiv, das eine auf den 22. November 1949 ausgestellte Urkunde des nordrhein-westfälischen Innenministers für die Verleihung des Stadtrechts verwahrt – als solche wurde dieses Schriftstück bislang zumindest aufgefasst.

In seinem Aufsatz analysiert Schröder (2014/2015) die Akten des Düsseldorfer Innenministeriums im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen mit dem klassischen, auf Heinrich Otto Meisner zurückgehenden Instrumentarium der Aktenkunde und gelangt zu einer überzeugenden radikalen Kritik des urkundlichen Prachtstücks.

Der Beitrag steht online zur Verfügung (pdf/9 MB).

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Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/473

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Faksimiles zur Aktenkunde nicht nur des BND

Es gibt einige gute Tafelwerke zur Aktenkunde und Paläografie der Neuzeit. Aber es zeigt sich derselbe Befunde wie in den darstellenden Kompendien des Fachs: Je näher man der Gegenwart kommt, desto spärlicher werden die Beispiele. Jede gut greifbare und handliche Veröffentlichung beispielhafter Faksimiles aus Behördenschriftgut der letzten Jahrzehnte ist darum willkommen, und das umso mehr, wenn sie aus einem “Sondergewerbe” der öffentlichen Verwaltung stammen.

Mit dem Bundesnachrichtendienst als Urheber von Faksimile-Bänden rechnet man zunächst wohl nicht. Es ist auch nicht der eigentliche Zweck der hier anzuzeigenden “Mitteilungen der Forschungs- und Arbeitsgruppe ‘Geschichte des BND’“, die Historischen Hilfswissenschaften anzufüttern – sie erfüllen ihn aber gut. Das Projekt begleitet die Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission, die die Geschichte des Dienstes bis 1968 erforschen soll. Dazu bringt eine interne Arbeitsgruppe des BND sachthematische Quellenveröffentlichungen heraus, die leicht verkleinerte Farbfaksimiles in guter Qualität bieten. Das Schöne daran: PDFs der Druckfassungen können von der Website des Dienstes heruntergeladen werden.

Die sechs bislang veröffentlichten, zum Teil voluminösen Bände sind eine faszinierende Lektüre. Man lese als Historiker nur einmal die Dokumente aus dem Doppelband zur Kubakrise 1962 chronologisch im Wechsel mit den im entsprechenden Jahrgangsband der Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland abgedruckten Unterlagen des Auswärtigen Amts. Und Aktenkundler freuen sich über reiches Anschauungsmaterial.

Publiziert werden vor allem nachrichtendienstliche Meldungen aus aller Welt an die Pullacher Zentrale. Dabei handelt es sich um Ausprägungen der aktenkundlichen Universalgattung “Bericht” mit einigen besonderen inneren Merkmalen, die teilweise auch im Schriftgut des Militärs begegnen: vor allem die Unterscheidung zwischen der Datierung des Berichts und der Datierung der berichteten Beobachtungen oder die kodierte Bewertung der Glaubwürdigkeit von Nachrichten. Die Fernschreiberausgabe ist dabei eine häufige Überlieferungsform. (Aktenkundlich scheint sich noch niemand vertieft mit dem Fernschreiber beschäftigt zu haben, dabei nahm er einige Neuerungen des E-Mail-Zeitalters vorweg.)

Charakteristisch sind eine Fülle von speziellen Abkürzungen, Fachbegriffen und Tarnnamen. Glücklicherweise hat die Arbeitsgruppe in derselben Reihe auch schon ein Glossar vorgelegt, das dem Verständnis nachhilft.

Daneben begegnen interner Schriftverkehr zwischen Inlandsdienststellen des BND (z. B. “Aquarium an 106/XX c pers”), Aktenvermerke und lange Ausarbeitungen. Man entdeckt hier viel mehr Gemeinsamkeiten mit dem Aktenwesen “normaler” Bundesbehörden als Trennendes. Das gilt auch für Geschäftsgangsvermerke, Verfügungen und innere Merkmale wie Tagebuchnummern und dergleichen.

In Band 7, dessen Erscheinen mir den Anlass zu diesem Beitrag gibt, findet sich in Dokument 13 sogar einmal eine mit klassischem Grünstift aufgesetzte und mit “Ge” paraphierte handschriftliche Weisung Gehlens, übrigens in einer sauberen, gut lesbaren Handschrift. Die Paläografie zeitgenössischer Aktenschriften ist ja ein weites, steiniges Feld – an Walter Hallsteins Handschrift sollen schon Qualifikationsarbeiten gescheitert sein.

Dieser Band 7 ist ohnehin bemerkenswert, weil er sich (nach einem Ausflug in die Ordenskunde in Band 5) nicht mit einem nachrichtendienstlichen Sujet im engeren Sinne befasst, sondern mit “Mr. Dynamit“, einem deutschen James-Bond-Imitat der Sechzigerjahre aus dem Dunstkreis der Jerry-Cotton- und Karl-May-Verfilmer – mit Lex Barker als BND-Superagenten und Eddi Arent als seinem “Q”! Der Produzent bemühte sich um amtliche Schützenhilfe, zu der es aber nicht kam.

Die Faksimiles stammen aus dem betreffenden BND-Vorgang, wobei die Hälfte der Dokumente Fremdstücke sind. Wie bei jedem Band der Reihe sind sie in eine grundsolide und reich annotierte historische Darstellung des Herausgebers, Bodo Hechelhammer, eingebettet. Bei aller Seriosität kann der Leser spätestens bei der doppelseitigen Reproduktion des wunderbar schundigen Filmplakats für “Mr. Dynamit” von 1967 aber ahnen, dass man beim Bundesnachrichtendienst auch über ein gerütteltes Maß an Humor verfügt.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/159

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Zur Verwaltungssprache der frühen Neuzeit (Literaturanzeige)

Klaus Margreiter, Das Kanzleizeremoniell und der gute Geschmack: Verwaltungssprachkritik 1749-1839, Historische Zeitschrift 297 (2013) S. 657-688. (Abstract)

Am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gibt es ein Forschungsprojekt mit dem Titel: “Geschichte der europäischen Verwaltungssprachen und ihrer Reformen, 1750-2000“. Aus diesem weiten Feld hat die HZ jetzt ein sehr konkretes und beachtenswertes Ergebnis veröffentlicht. Dass es ein verwaltungsgeschichtlicher Aufsatz in die HZ schafft, ist bemerkenswert genug. Margreiter schreibt brillant und liefert auch der Aktenkunde viel Bedenkenswertes aus einer originellen Perspektive.

Es geht um die “Verwaltungssprache [als] Abbild der Organisationskultur der Behörden, ihrer Werte und der Einstellungen der Angehörigen” (660). Der Einsatz dieser Fachsprache als Teil des Kanzleizeremoniells war ein Element, das die Verwaltungspraxis gegen Veränderungen stabilisierte. Auch durch gewollte Unverständlichkeit war sie ein Mittel zur symbolischen Vergegenwärtigung arkaner monarchischer Macht.

Im späten 18. Jahrhundert wollte die entstehende Bürgergesellschaft das nicht mehr hinnehmen. Margreiter beschreibt die bürgerlich-aufgeklärte Kritik am Kanzleistil überzeugend als Kampf um die kulturelle Hegemonie gegen die “Beamten als kryptisch säuselnde Priester der Herrschaft” (667), die tragenden Säulen der vormodernen Herrschaftsformen. Vorgebracht wurde eine ästhetisch ausgerichtete Kritik, die von einer intellektuellen Elite ausging, in abgeschwächter Form allerdings auch von den Autoren praktischer Lehrbücher des Kanzleistils (also von Insidern) aufgenommen wurde. Sich richtete sich im Einzelnen gegen

  • das unharmonische, oft aus Formularbüchern zusammengewürfelte und mit Fachbegriffen und umgangssprachlich überholten Ausdrücken durchsetzte Sprachbild,
  • die Neigung der Beamten zu Pleonasmen und verschachtelten Perioden,
  • die üblichen, als kriecherisch empfundenen Ergebenheitsbekundungen (Kurialien) und Titelhuberei im amtlichen Schriftverkehr.

Die Sprachreformer wollten der Obrigkeit auch auf dem Papier aufrecht gegenüberstehen und im Übrigen ohne Anstrengungen verstehen können, was Ihnen das Amt da schrieb. Was nicht nur verständlich, sondern auch immer noch aktuell sein mag.

Sicher hatte die Verwaltung auch ideologische Gründe zur Reformunlust. Die Arkansphäre wollte man sich bewahren. Margreiter präpariert aber säuberlich auch die systemimmanenten, unideologischen Motive heraus: Die Verwaltungssprache muss gerichtsfest sein. Deshalb ging man ungern von bewährten Formeln ab. Abgesehen davon sparte der Gebrauch von Formularbüchern Zeit und Mühe. Die Übernahme des Sprachgebrauchs durch Verwaltungsanwärter stellte (und stellt) außerdem eine wichtige Etappe ihrer Sozialisation dar und prägt den Korpsgeist der Beamtenschaft. – Soweit Margreiter.

Mit Formelbüchern, Kurialien und Titeln sind wir mitten im Gebiet der Analytischen Aktenkunde, die sich mit den inneren Merkmalen neuzeitlicher Schreiben befasst. Die aufgeklärte Sprachkritik zählt (neben äußeren Faktoren wie der Innovationskraft der napoleonischen Verwaltung) zu den Triebkräften hinter der Bereinigung des Kanzleizeremoniells zu Anfang des 19. Jahrhunderts, die Aktenkundler als Entstehung des “Neuen Stils” bekannt ist. Die Geschichte der Verwaltungssprache dient der Aktenkunde darum wie die ganze Verwaltungsgeschichte als Hilfsdisziplin.

Umgekehrt könnte sich die Aktenkunde in die Erforschung der Verwaltungssprache produktiv einbringen. Margreiter hat auch aktenkundliche Arbeiten rezipiert, aber eher punktuell. Auf S. 678 entgeht dem Leser die Pointe der gescheiterten preußischen Reform von 1800: Nicht nur, dass Hardenberg Kernargumente der Sprachreformer explizit teilte – auch Friedrich Wilhelm III. zeigte sich aufgeschlossen. Wenn aber selbst der König keinen Autoritätsverlust durch die Abschaffung alter Zöpfe fürchtete, erscheint die Ablehnung durch die Mehrzahl der obersten Beamten doch wieder als “hysterische Überreaktion”. (Margreiter zitiert in Anm. 76 nur Haß 1909, übrigens mit falschen bibliographischen Daten; der locus classicus wäre Granier 1902).

Fruchtbringend könnte es sein, Reformeifer und -unlust gesondert für einzelne Sphären der Verwaltungsschriftlichkeit zu untersuchen. Die Kritik der Sprachreformer richtete sich in erster Linie natürlich auf die Korrespondenz zwischen der Obrigkeit und den Untertanen. Man könnte sich auch fragen, ob die Obrigkeit in dem Maße auf den Kurialien bestand, wie die Untertanen dies antizipierten. Auch das ist ein epochenübergreifendes Phänomen: Ich erhielt einmal einen Archivanfrage von einem Doktoranden unserer Tage, der ohne jede Spur von Ironie mit den Worten schloss: “In der Hoffnung, mit meinem Ansinnen keine Fehlbitte zu tun, bin ich mit vorzüglicher Hochachtung Ihr …” (Der Devotionsstrich fehlte, da per E-Mail suppliziert wurde.)

Man würde wohl sehen, dass Kurialien und Titel von der Verwaltung selbst und insbesondere im innerdienstlichen Schriftverkehr als Problem betrachtet wurden, da der Popanz die Aufgabenerledigung verzögerte (dazu u. a. Polley 1994, zit. in Anm. 62). Reformeifer speiste sich nicht allein aus dem Eindringen ideologischer Elemente des bürgerlichen Zeitalters in die Beamtenschaft, die in das Gewand der Sprachreform gehüllt waren, sondern auch aus pragmatischen Motiven.

Nun war dies nicht Margreiters Thema. Er behält konsequent den Blickwinkel eben dieser Sprachreformer bei und kommt damit zu einem erhellenden und anschlussfähigen Ergebnis. Auf weitere Beiträge dieser Art aus dem Speyerer Forschungsprojekt bleibt zu hoffen!

Literatur

Granier, Hermann 1902. Ein Reformversuch des preußischen Kanzleistils im Jahre 1800. Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 15, S. 168–180. (Online)

Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 22, S. 521–575. (Online)

Polley, Rainer 1994. Standard und Reform des deutschen Kanzleistils im frühen 19. Jahrhundert: Eine Fallstudie. Archiv für Diplomatik 40, S. 335-357.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/147

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