aventinus specialia Nr. 55 [25.07.2013]: Sichtbarkeit der Neuerscheinungen (2011 ff.) bei aventinus im Bayerischen Bibliotheksverbund und dem Karlsruher Virtuellen Katalog

Aufgrund einer Kooperation der Historischen Bibliographie mit der Bayerischen Staatsbibliothek werden die seit 2011 gemeldeten Titel im Bibliotheksverbund Bayern eingetragen und sind somit auch über den Karslruher Virtuellen Katalog sichtbar. bit.ly/18Bw0OJ

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/07/4609/

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Experiment: Ein Sektionsthema crowdsourcen

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Auch unsere Eule macht sich Gedanken.
Foto: Charlotte Jahnz, CC-BY.

Der 50. Historikertag, der 2014 in Göttingen stattfindet, steht unter dem Thema “Gewinner und Verlierer”. Damit wir alle zu den Gewinnern gehören, wollen wir heute ein Experiment wagen. Anstatt uns zur Themenfindung für unsere Sektion ins stille Kämmerchen aka den Elfenbeinturm zurückzuziehen, möchten wir gerne wissen was Euch in punkto “Gewinner und Verlierer” als Sektion beim Historikertag interessieren würde. Deswegen wollen wir heute ein Ideen-Crowdsourcing starten. Welchen Titel müsste eine Sektion haben, die Ihr auf keinen Fall verpassen wolltet? Eine gedankliche Anregung bieten die Fragen die der Historikerverband vorab zum Thema online gestellt hat:

  • Welche Vorannahmen sind wirksam, wenn historische Akteure in der Geschichtsschreibung zu “Gewinnern” oder “Verlierern” werden. Unter welchen Voraussetzungen finden Umdeutungen in der Rollenverteilung statt?
  • Wie gehen historische Akteure mit Gewinn und Verlust, Sieg und Niederlage um? Wie reagieren sie auf Verlust, u.a. an symbolischem Kapital wie Ehre? Welche Erfahrungsgewinne können aus Verlust entstehen? Welche Einbußen, etwa an politischer Umsicht, können auf der Seite der Sieger bzw. Gewinner zu verbuchen sein?
  • Welche Formen der sozialen Interaktion lassen “Gewinner” und “Verlierer” sichtbar werden, unter welchen Bedingungen wird dies in Hinblick auf künftige Kooperation gezielt vermieden?
  • Wie sind “Gewinner” oder “Verlierer” im historischen Gedächtnis präsent? Welche Rolle spielt die Repräsentation von Sieg und Niederlage, Gewinn und Verlust in Geschichtsbüchern, Filmen, Museen, im Geschichtsunterricht für das Rollenverständnis und die öffentliche Wahrnehmung von “Gewinnern” und “Verlierern”?
  • Welche Rolle spielt die Vorstellung der engen Korrelation von Gewinn und Verlust als Nullsummenspiel in der Geschichtsschreibung beispielsweise in der Militär- und Diplomatiegeschichte, aber auch in Feldern wie der Geschichte von Mensch und Umwelt, der Wirtschaftsgeschichte oder der Geschlechtergeschichte?
  • Welche historiographischen Konzepte und Narrative bilden eine Alternative zu der binären Einteilung in “Gewinnern” und “Verlierern”?

Da die Vorschläge für Sektionen bis zum 31. Oktober 2013 eingereicht sein müssen, bitten wir darum, uns Eure Anregungen bis zum 31. August 2013 entweder als Kommentar hier im Blog zu hinterlassen, uns mit dem Hashtag #histag14 bei den @webertweets anzutwittern oder – ganz oldschool – eine E-mail an blogs@maxweberstiftung.de zu schicken.
Wir sind gespannt!

Quelle: http://gab.hypotheses.org/851

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Was ist eine Dublette?

Laut Wikipedia ist eine Dublette „ein doppelt vorhandenes Stück oder Katalogisat, vor allem in Sammlungen und Bibliotheken“. Hier muss man konkretisieren: ein doppelt vorhandenes Stück ist nur dann wirklich doppelt vorhanden, wenn es in Form und Inhalt völlig übereinstimmt. Dies trifft auf bibliothekarischen Altbestand aber kaum zu. Alte Drucke wurden nach Verlassen der Druckerpresse immer manuell ausgestaltet, sei es, dass sie teilweise händisch nachkoloriert wurden, sei es, dass sie einen individuellen, dem Käuferwunsch entsprechenden Einband erhielten. Jedes Buch hat darüber hinaus eine Besitzgeschichte, die oft in handschriftlichen Vermerken im Buch selbst dokumentiert ist.

Die Altbestandskommission kirchlicher Bibliotheken der AKThB hat deshalb in den bereits 2008 veröffentlichten „Kurzgefassten Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand“ den Verkauf von gewachsenen Altbeständen in den Antiquariatshandel in der Regel ausgeschlossen. Als Altbestand gelten Bücher, Handschriften und Archivalien, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden.
„Ein Verkauf von bibliothekarischem Altbestand kann geprüft werden, wenn alle nachstehenden Bedingungen eintreffen:
a) wenn eine konservatorisch verantwortliche und gesicherte Unterbringung nicht gewährleistet ist,
b) wenn eine Abgabe an andere öffentliche Einrichtungen nicht möglich ist,
c) wenn echte Dubletten vorliegen.“

Aber auch die Altbestandskommission weist darauf hin:

„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“

Das  Referat für die Kulturgüter der Orden der Österreichischen Superiorenkonferenz legt fest „Entscheidungen über Abgabe oder Auflösung von Bibliotheksbeständen dürfen nicht ohne bibliothekarisches Fachwissen getroffen werden. Sie bedürfen einer angemessenen Planungsphase.“ (http://kulturgueter.kath-orden.at/files/anhang/leitlinien_fuer_bibliotheken.pdf )

Was können kirchliche Bibliotheken, die aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen sind, Altbestand abzugeben, also tun?

Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden.

 

Fehlersuchbild: Worin unterscheiden sich die Ausgaben? Es sind nur zwei Satzzeichen - und dennoch handelt es sich nicht um eine Dublette!

Fehlersuchbild: Worin unterscheiden sich die Ausgaben? Es sind nur zwei Satzzeichen – und dennoch handelt es sich nicht um eine Dublette!

Quelle: http://aes.hypotheses.org/288

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Was ist eine Dublette?

Laut Wikipedia ist eine Dublette „ein doppelt vorhandenes Stück oder Katalogisat, vor allem in Sammlungen und Bibliotheken“. Hier muss man konkretisieren: ein doppelt vorhandenes Stück ist nur dann wirklich doppelt vorhanden, wenn es in Form und Inhalt völlig übereinstimmt. Dies trifft auf bibliothekarischen Altbestand aber kaum zu. Alte Drucke wurden nach Verlassen der Druckerpresse immer manuell ausgestaltet, sei es, dass sie teilweise händisch nachkoloriert wurden, sei es, dass sie einen individuellen, dem Käuferwunsch entsprechenden Einband erhielten. Jedes Buch hat darüber hinaus eine Besitzgeschichte, die oft in handschriftlichen Vermerken im Buch selbst dokumentiert ist.

Die Altbestandskommission kirchlicher Bibliotheken der AKThB hat deshalb in den bereits 2008 veröffentlichten „Kurzgefassten Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand“ den Verkauf von gewachsenen Altbeständen in den Antiquariatshandel in der Regel ausgeschlossen. Als Altbestand gelten Bücher, Handschriften und Archivalien, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden.
„Ein Verkauf von bibliothekarischem Altbestand kann geprüft werden, wenn alle nachstehenden Bedingungen eintreffen:
a) wenn eine konservatorisch verantwortliche und gesicherte Unterbringung nicht gewährleistet ist,
b) wenn eine Abgabe an andere öffentliche Einrichtungen nicht möglich ist,
c) wenn echte Dubletten vorliegen.“

Aber auch die Altbestandskommission weist darauf hin:

„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“

Das  Referat für die Kulturgüter der Orden der Österreichischen Superiorenkonferenz legt fest „Entscheidungen über Abgabe oder Auflösung von Bibliotheksbeständen dürfen nicht ohne bibliothekarisches Fachwissen getroffen werden. Sie bedürfen einer angemessenen Planungsphase.“ (http://kulturgueter.kath-orden.at/files/anhang/leitlinien_fuer_bibliotheken.pdf )

Was können kirchliche Bibliotheken, die aus verschiedenen Gründen dazu gezwungen sind, Altbestand abzugeben, also tun?

Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden.

 

Fehlersuchbild: Worin unterscheiden sich die Ausgaben? Es sind nur zwei Satzzeichen - und dennoch handelt es sich nicht um eine Dublette!

Fehlersuchbild: Worin unterscheiden sich die Ausgaben? Es sind nur zwei Satzzeichen – und dennoch handelt es sich nicht um eine Dublette!

Quelle: http://aes.hypotheses.org/288

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Kolonialvereine in Europa zwischen nationaler Konfrontation und transnationaler Kooperation (1870-1914)

Ab den 1870er Jahren gründeten sich in ganz Europa kolonialpolitische Gesellschaften und Vereine. Sie sahen es als ihre Aufgabe an, für die koloniale Expansion zu werben und durch die Entwicklung von kolonialen Theorien der praktischen Kolonisation den Weg zu bereiten. Diese Vereine, die sowohl als Lobbygruppen, als auch im Sinne von Gelehrtengesellschaften auftraten, leisteten einen bedeutenden Beitrag zur Ausformulierung und Verbreitung kolonialpolitischer Programme und Theorien. In meinem Dissertationsprojekt möchte ich die Kolonialvereine aus Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien vergleichen und sie hinsichtlich ihrer transnationalen Beziehungen untersuchen.

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Das Propagandainstrument der Deutschen Kolonialgesellschaft

Im Mittelpunkt steht dabei die soziale und ideelle Verortung der Kolonialverbände im Spannungsfeld von nationalistischen Positionen und internationaler Kooperation. Die Kolonialvereine und der von ihnen produzierte koloniale Diskurs soll durch die Verbindung komparativer und transfergeschichtlicher Methoden analysiert werden, um so ihren je besonderen Beitrag zur Entwicklung eines „europäischen Kolonialismus“ zu ermessen. Dieser wiederum situierte sich im globalen Kontext der Wechselwirkungen zwischen kolonisierenden und kolonisierten Gesellschaften, sowie der interimperialen Konflikte. Die Kolonialverbände bilden als Knotenpunkt dieser verschiedenen Wirkmuster einen Ansatz, globale Verflechtungen nachzuvollziehen und das Phänomen des Kolonialismus in seiner Komplexität neu zu erfassen und zu deuten.

Der mitgliederstärkste  Kolonialverein im Untersuchungszeitraum  war die Deutsche Kolonialgesellschaft (1887), der 1914 mehr als 40 000 Mitglieder angehörten. Als erste kolonialexpansive Vereinigung kann allerdings die international agierende Association Internationale Africaine, die in 1876 in Belgien gegründet wurde, angesehen werden. Die Union Coloniale Française wurde 1893 ins Leben gerufen, drei Jahre nach der Gründung des einflussreichen Comité de l‘Afrique Française. In Spanien übernahm zunächst die Real Sociedad Geográfica de Madrid die Funktion als Sammelbecken für kolonialistische Interessen, bevor 1883 die Sociedad Española de Africanistas y Colonialistas und 1885 die Sociedad Española de Geográfia comercial hinzukamen. Von 1900 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges kam es einerseits zur Konsolidierung der bestehenden Verbände und andererseits zur Ausdifferenzierung und Neugründung von regional- und spartenspezifischen Untergruppen.

Mit großem Aufwand betrieben sie ihr satzungsgemäß oberstes Ziel, zunächst die Nation für die koloniale Sache zu gewinnen, bevor man zur Kolonisation an sich schritt. Die „koloniale Erziehung“ des Volkes sollte die Kongruenz von kolonialem Mutterland und nationalem Vaterland deutlich machen. Die erzieherischen Maßnahmen bestanden in allen vier Ländern aus einer breit angelegten Propagandakampagne mit Broschüren und Flugblättern, Vortragsabenden mit Lichtbildvorführungen, Kolonialausstellungen und kostenlosem Lehrmaterial für Schulen. Die Kolonialverbände richteten öffentlich zugängliche Kolonialbibliotheken ein, gründeten Kolonialmuseen und trieben die Institutionalisierung der Kolonialwissenschaften voran. Zudem agierten sie als koloniale Presseagenturen und sendeten vorformulierte Artikel an die Tageszeitungen. Zusätzlich zu dieser nach innen gerichteten Zivilisierungsmission der „kolonialen Erziehung“ arbeiteten sie an der Institutionalisierung der  von Kolonialwissenschaften an Universitäten. Die Einrichtung von Ausbildungsstätten für Kolonialbeamte ging genauso auf ihre Initiative zurück, wie die Organisation und Finanzierung wissenschaftlicher Expeditionen. Europäische Regierungen suchten zum Beispiel anlässlich der Berliner Kongo-Konferenz von 1884/5 den Rat der Experten aus den Kolonialverbänden, weil eigenständige Kolonialministerien noch nicht existierten. Unternehmer informierten sich in den Publikationen der Kolonialvereine über Gewinnaussichten in den Kolonien und Ergebnisse der Expeditionen zur Rohstoffsuche. Obwohl die Beziehungen der Kolonialverbände zu Regierungen und Unternehmern immer zwiespältig blieben, versuchten letztere die privaten Initiativen „von unten“ für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Umgekehrt konnten Kolonialvereine Teilerfolge in der Mobilisierung von Kapital für die Kolonien und von staatlicher Unterstützung für Kolonisation erzielen, auch wenn die Erwartungen nicht annähernd erfüllt wurden.

Neben der Aktivität auf nationaler Ebene setzten die Kolonialvereine von Beginn an auf eine internationale Kooperation der kolonisierenden Länder. Der Austausch erfolgte zunächst auf gemeinsamen Konferenzen und durch die Zirkulation der kolonialexpansiven Literatur in einem gemeinsamen europäischen Kommunikationsraum. Standardwerke zum Kolonialismus wurden in die eigene Sprache übertragen. Dafür wurden eigens Übersetzer und Experten angestellt. Auch die Organisationsstruktur der Vereine wurde zum Ziel gegenseitiger Nachahmungsversuche. In Deutschland bewunderte man den (angeblichen) Einfluss der französischen „Kolonialpartei“ im Parlament, während man in Frankreich neidvoll auf die Deutsche Kolonialgesellschaft blickte, weil diese es schaffte, die Massen für die koloniale Sache zu mobilisieren.

Das wichtigste Ergebnis der internationalen Kommunikation war aber der Austausch von kolonialpraktischer Erfahrungen und kolonialtheoretischer Rechtfertigungsstrategien. Der Austausch von Erfahrungen sollte der effizienteren Gestaltung kolonialer Herrschaft dienen. Der kolonialtheoretische Teil diente zur Legitimation dieser Herrschaft und spiegelt sich in Konzepten wie der „Zivilisierungsmission“ oder der Notwendigkeit einer „Pazifizierung“ der Kolonisierten wieder. Diese Euphemismen halfen, koloniale Eroberung und Ausbeutung vor der internationalen Öffentlichkeit zu verschleiern und zu rechtfertigen.

http://www.ub.uni-frankfurt.de/afrika/bildsammlung.html

Die internationale Expedition zur Rettung Emin Paschas

Zu diesem Zweck gründeten führende Mitglieder der Kolonialvereine das Institut Colonial International mit Sitz in Brüssel. Hier sollte die Vorstellung einer gemeinsamen Zivilisation in einem institutionalisierten Austausch gepflegt werden. Die einzelnen Mitgliedsländer sandten Vertreter aus den Kolonialvereinen alle zwei Jahre zu gemeinsamen Sitzungen, während ein ständiges Präsidium und ein Generalsekretariat die laufenden Geschäfte erledigten.

In ihrer Ideologie wurde die Fähigkeit zu Kolonisieren und zu Zivilisieren zum Beleg der Zugehörigkeit zur „zivilisierten Welt“. Der bloße Besitz von Kolonien wurde so zum Merkmal von Modernität erklärt. Dies bedeutete auch, dass im Institut Colonial International die nationale Konkurrenz zwar konkret vermieden, aber nicht generell ausgeblendet wurde. Die Mitglieder waren sich bewusst, dass sie keinen transnationalen Ansatz vertraten, sondern einen internationalen. Auf diese Weise erschien das Europa der Nationen als eine Konkurrenzgemeinschaft, in der Kooperation und Konfrontation bei der kolonialen Expansion parallel existieren konnten.

 

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Fotos: Koloniales Bildarchiv Universitätsbibliothek Frankfurt am Main

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/1216

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Web Archiving Meeting 2013 – Innsbruck, Austria, 20.9.2013

http://webarchiving2013.wordpress.com The 2013 (international) Web Archiving Meeting, hosted by the Internet Archive’s Archive-It service and The University of Innsbruck (German Department / Innsbruck Newspaper Archive), will be an opportunity for professionals engaged in or curious about web archiving to connect with one another, share best practices, and learn more about web archiving.  In addition, Archive-It […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/07/4606/

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Das Impressum: warum es so wichtig ist und wie man es richtig anlegt

Zum Impressum gibt es viele Fragen und mit diesem Beitrag hoffentlich auch ein paar Antworten. Gerade wegen der juristischen Spielräume und Unklarheiten empfehlen wir bei de.hypotheses.org ein Impressum anzulegen. Wie man das macht und welche Angaben dazu wichtig sind, soll mit diesem Beitrag geklärt werden.

Rechtliche Situation

Bevor wir einen neuen Blog in den Katalog von de.hypotheses.org aufnehmen, überprüfen wir zum einen die Einrichtung des Blogs (z.B. sindalle Standard-Bilder ersetzt worden?  Gibt es bereits einige Beiträge? Funktionieren die Menus?) und das Impressum. Ist noch nicht alles fertig, schreiben wir die Autoren an, damit diese Punkte nachgebessert werden.

Ein Impressum ist wichtig, damit der Autor oder Herausgeber eines Blogs kontaktiert werden kann. Das kann passieren, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt. Doch ein Impressum ist auch die Visitenkarte eines Blogs und ermöglicht die Kontaktaufnahme von Interessenten und die weitere Vernetzung. Warum nicht auch den Twitter- und Facebook-Account dort verlinken?

Eigentlich ist ein Impressum für ein völlig privat bzw. aus familiären Interessen betriebenes Blog in Deutschland gar nicht notwendig. Nach §5 des Telemediengesetzes muss ein Impressum jedoch bei „geschäftsmäßig“ betriebenen Blogs vorhanden sein. Bei den wissenschaftlichen Blogs ist es oft schwierig zu trennen, ob jemand gerade dienstlich-wissenschaftlich, d.h. in irgendeiner Form „geschäftsmäßig“ bloggt oder nicht. Diese Frage, ab wann ein Blog „rein privat“ oder geschäftsmäßig ist, ist rechtlich insgesamt noch umstritten.

Beim Rundfunkstaatsvertrag §55, der ebenfalls relevant ist, wird vielmehr auf die Inhalte der Blogs geachtet. Wer regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte bloggt, die zur Meinungsbildung beitragen können, benötigt ein Impressum. Hier ist es auch schwer zu entscheiden, wann dies der Fall ist. In der Regel wird bei uns regelmäßig gebloggt und auf die ein oder andere Art können die Artikel auch zur Meinungsbildung beitragen. Auch solche Fragen sind bisher gerichtlich nicht eindeutig entschieden.

Dass die Server für hypotheses.org in Frankreich stehen, aber trotzdem bei de.hypotheses.org überwiegend Akademiker aus Deutschland bloggen, macht die Lage noch etwas unübersichtlicher. Schlussendlich gilt auch hier: Jeder ist für seinen Blog und dessen Impressum selbst verantwortlich.

Da die rechtliche Lage wie gezeigt nicht in jedem Fall klar ist, raten wir dringend dazu, ein Impressum  nach deutschem Recht anzulegen. Die passenden Gesetzestexte, nämlich das „Telemediengesetz“ und der „Rundfunkstaatsvertrag“,  lassen sich hier im Detail nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/#c2343

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Die folgenden Angaben sollten im Impressum angegeben werden:

  • Vollständiger Vorname und Name (Eine Kürzung wie z.B. M. Mustermann würde nicht ausreichen.)
  • Vollständige Adresse (Das darf auch die Institutsadresse sein, so lange die Post dort wirklich ankommt.)
  • Telefonnummer (Bei einer Institutstelefonnummer sehe ich kein Problem, diese zu veröffentlichen.)
  • Email-Adresse (Notwendig, damit man über den  „elektronischen Weg“ kontaktiert werden kann. Mindestens Email oder Telefonnummer sollten vorhanden sein, am besten beides.)
  • Verantwortliche Redakteure (Bei Gruppenblogs sollten diese genannt werden, ebenfalls mit den obigen Angaben.)
  • Optional: Soziale Netzwerke (So können sich Interessierte vernetzen und Kontakt aufnehmen. Dies wird aber vom Gesetzgeber nicht verlangt, erfüllt aber vermutlich den Punkt der “eletronischen Kontaktaufnahme”.)

Wenn diese Angaben schon mal im Blog stehen, kann nicht mehr viel schiefgehen. Diese Angaben sind je nachdem zu erweitern. Wenn jemand einen besonderen Beruf ausübt, z.B. Psychotherapeut ist, muss er ggfs. noch die Zulassungsbehörde und weitere Angaben hinzufügen. Wenn jemand mit dem Blog auch nur kleine Geldbeträge verdient, gehört  eine Umsatzsteuernummer ins Impressum. Letzteres ist bisher meines Wissens nach nicht der Fall.

Was bedeutet „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (TMG §5)?

Die Seite "Impressum" lässt sich ganz einfach anpassen!

Die Seite “Impressum” lässt sich ganz einfach anpassen!

In der Praxis bedeutet es, dass man das Impressum von jedem Artikel im Blog direkt finden können muss. Am einfachsten ist es dazu den vorgefertigten Menüpunkt „Impressum“ zu nutzen und die gleichnamige Seite dahinter entsprechend auszufüllen. Dieser Menüpunkt erscheint so überall und erfüllt die genannten Kriterien.

Wo gibt es weitere Informationen?

Das institutionelle und juristische Umfeld der Wissenschaftsblogs ist bereits im Bloghaus beschrieben worden:

http://bloghaus.hypotheses.org/dokumentation/hypotheses-org-anwendungsdokument/das-institutionelle-und-juristische-umfeld-der-wissenschaftsblogs

Klaus Graf hat ebenfalls mehrere Artikel zum Thema geschrieben. Dort finden sich auch Verweise auf Impressum-Generatoren. Der folgende Link ermöglicht einen guten Einstieg:

http://archiv.twoday.net/stories/165211515/

Zwei Dinge zum Schluss: Da ich kein Jurist bin, kann ich hier keine rechtsverbindliche Beratung abgeben. Einerseits ist jeder Einzelfall etwas anders, daher ist diese Anleitung ein Versuch, für die meisten Fälle eine praktikable Lösung zu finden. Andererseits ist bisher kein Fall bei de.hypotheses.org vorgekommen, dass jemand wegen eines fehlenden oder unvollständigen Impressums Probleme bekommen hat. Dies soll auch weiter so bleiben. Gerade darum bitten wir alle Blogger darum, ihr Impressum nochmal zu überprüfen und anhand dieser Anleitung auszufüllen.

Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/706

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Blog zur Tagung “Geschichte Lernen digital”, 8. und 9. März 2013

http://gelerndig.hypotheses.org Die Lebenswelt der Heranwachsenden unterliegt seit einigen Jahren einem tiefgreifenden digitalen Wandel. Die alterstypischen Kommunikationen haben sich stark in digitale Social Networks verlagert (Facebook etc.), Informationen werden offenen Collaboratives (Wikipedia) oder Web-Angeboten entnommen, die nicht den herkömmlichen Reputationsregeln unterliegen (Blogs etc.). An gesellschaftlichen Wandlungen und Ereignissen nimmt man spontan, öffentlich und in Echtzeit teil […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/07/4603/

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stadtteilgeschichten.net – Was bietet ein Bürgerarchiv 2.0?

stadtteilgeschichten.net, das Bürgerarchiv zur Alltagsgeschichte, ging 2005 online.

Es war also Zeit, anlässlich der diesjährigen Tagung der AG Regionalportale am 15. Mai 2013 in Hamburg einen Blick auf das bisher Geleistete und auf das für die Zukunft noch Ausstehende zu werfen.

Die nachfolgende Präsentation bietet Ihnen einige lessons learned zu den Themen Crowdsourcing, User Generated Content und Kollaboration im Bürgerarchiv 2.0

Für den gemeinnützigen Verein stadtteilgeschichten.net ist diese Präsentation ein erster Schritt hin zur Entwicklung einer digitalen Strategie zur organisatorischen und technischen Weiterentwicklung des Bürgerarchivs zur Alltagsgeschichte.

Für weiterführende Kommentare wären wir allen Leser_innen daher besonders dankbar.

Quelle: http://archive20.hypotheses.org/770

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