Johann von Eych: Kommunionverbot für die Diözese Eichstätt. Edition und Kommentar

Kommentar *

Das Kommunionverbot ist eine in der germanistischen Forschung bislang ignorierte Textsorte. Die bislang einzige Edition eines Kommunionverbotes bietet Elisabeth Kully in ihrer Ausgabe des Cod. Quart 565 der Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar. Sie verweist zudem auf die lateinische Tradition und weitere Textzeugen.[1] In den Handschriftenbeschreibungen werden Kommunionverbote uneinheitlich als Kommunionverbot, Kommunionsverbot, Kommunionshindernis, Prohibitionsliste, Prohibitionserlass oder als Inhibitiones a sacra communione bezeichnet.[2] Das nach heutiger Forschungslage am häufigsten überlieferte deutschsprachige Kommunionverbot ist das ‚Kommunionverbot für die Diözese Eichstätt‘ des Eichstätter Bischofs Johann III. von Eych (1404‒1464).[3] Dieser Text ist allein aus dem 15. Jahrhundert in mindestens fünf Handschriften[4] und in den drei Inkunabeldrucken der Synodalstatuten der Diözese Eichstätt überliefert:

  • Erlangen, Universitätsbibl.

    [...]

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/11007

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[...]

Quelle: https://inklusion.hypotheses.org/2886

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