Ausgrenzung ist ein schleichendes Gift. Staatliches Handeln, auch in der EU, verteilt dieses Gift.
Der Beitrag Ausgrenzung als staatliches Handeln erschien zuerst auf Wolfgang Schmale.
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Ausgrenzung ist ein schleichendes Gift. Staatliches Handeln, auch in der EU, verteilt dieses Gift.
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Das Kommunionverbot ist eine in der germanistischen Forschung bislang ignorierte Textsorte. Die bislang einzige Edition eines Kommunionverbotes bietet Elisabeth Kully in ihrer Ausgabe des Cod. Quart 565 der Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar. Sie verweist zudem auf die lateinische Tradition und weitere Textzeugen.[1] In den Handschriftenbeschreibungen werden Kommunionverbote uneinheitlich als Kommunionverbot, Kommunionsverbot, Kommunionshindernis, Prohibitionsliste, Prohibitionserlass oder als Inhibitiones a sacra communione bezeichnet.[2] Das nach heutiger Forschungslage am häufigsten überlieferte deutschsprachige Kommunionverbot ist das ‚Kommunionverbot für die Diözese Eichstätt‘ des Eichstätter Bischofs Johann III. von Eych (1404‒1464).[3] Dieser Text ist allein aus dem 15. Jahrhundert in mindestens fünf Handschriften[4] und in den drei Inkunabeldrucken der Synodalstatuten der Diözese Eichstätt überliefert:
Kann Inklusion in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gelingen?
„Anderssein“ als etwas Besonderes
Von klein auf bekommt der Mensch immer wieder erzählt, dass jeder einzigartig und in seinem Sein etwas Besonderes ist. Kinder werden zur Individualität erzogen, schließlich macht die Vielfalt den Menschen aus. Man ermutigt sie, für ihre Vorlieben einzustehen.
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