Internationale Open Access Week: Wie Wissenschaftsblogger Open Access fördern können

Die meisten WissenschaftlerInnen befürworten Open Access. Sie wollen – auch aus eigenem Interesse – einen besseren Zugang zu den Resultaten wissenschaftlicher Forschung, zu Zeitschriftenartikeln, Buchbeiträgen oder Büchern, zu Forschungsdaten und digitalisiertem Kulturgut.Vom 21. bis zum 27. Oktober 2013 findet derzeit wieder die Internationale Open Access Woche statt, in der unzählige Institutionen weltweit auf die Vorzüge von Open Access aufmerksam machen (offizielle Website).  Gefragt sind aber auch die Blogger und diejenigen, die in den Social Media aktiv sind, auf Facebook, Google+ oder Twitter, denn die großen Medien werden voraussichtlich die Open Access Week wie in den vergangenen Jahren weitgehend ignorieren.

Natürlich ist es wichtig, dass Open Access nicht nur in einer von 52 Wochen ein Thema ist. Die folgenden Tipps gelten daher nicht nur für diese Woche.

Open Access immer wieder thematisieren!

Vorbildlich ist die Artikelserie in dem von Maria Rottler in unserem Portal betriebenen Gemeinschaftsblog Ordensgeschichte. Es heißt dort: “In dieser Rubrik werden Bücher und Artikel, die sich mit der Geschichte von Klöstern und Orden beschäftigen und die nun (auch) online – und zwar Open Access – zur Verfügung stehen, aufgeführt. Das soll auch als Anreiz verstanden werden.  Alle hier aufgeführten Titel wurden auch in die kollaborative Bibliographie bei Zotero eingetragen.” Dort findet sich auch ein Link zu einer Darstellung der Rechtsfragen.

Open Access Publikationen zusammenstellen und verlinken!

Es sollte immer wieder auf (neue und alte) Open Access Publikationen aufmerksam gemacht werden. Analog zu den Rezensions-Digests bräuchten wir vergleichbare Zusammenstellungen für neu erschienene Beiträge aus Open Access Zeitschriften (“goldener Weg”) und die einschlägigen Inhalte der Hochschulschriftenserver. Auch wenn hier im deutschsprachigen Raum immer noch vergleichsweise wenige geisteswissenschaftliche Fachaufsätze im Zuge des “grünen Wegs” von Open Access in Repositorien verfügbar sind, so sollte man doch die vielen elektronischen Dissertationen (von anderen Abschlussarbeiten einmal abgesehen) nicht übersehen, die normalerweise in wissenschaftlichen Zeitschriften nicht rezensiert werden.

Man kann die Sichtbarkeit solcher Publikationen ebenfalls erhöhen, indem man sie in der Wikipedia oder gegebenenfalls auch auf Wikisource verlinkt – wenn die Links denn den Kriterien dieser Communities genügen.

Sinnvollerweise sollten bibliographische Nachweise der Open Access Veröffentlichungen in einem Austauschformat z.B. auf Zotero frei nachnutzbar bereitstehen.

Eigene Publikationen Open Access veröffentlichen und dies auch anderen empfehlen!

Da es an passenden renommierten Open-Access-Journals in den Geisteswissenschaften oft fehlt und nach wie vor die Publikation in einer angesehenen Nicht-Open-Access-Zeitschrift gerade von jungen Wissenschaftlern aus Karrieregründen bevorzugt wird, kommt eine Zweitveröffentlichung in einem Repositorium in Betracht. Das demnächst in Kraft tretende (missratene) gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht  in Deutschland war ja von dem Wunsch motiviert, es Wissenschaftlern zu ermöglichen, auch dann Open Access zu publizieren, wenn ihnen dies die vertragliche Vereinbarung mit dem Verlag untersagt.

In welchem Format veröffentlichen? Wenn es rechtlich geht: als Faksimilescan des Originals, vorzugsweise als PDF mit darunterliegendem OCR-Text, sonst eben in der letzten Autorenversion (“final draft”).

Wo veröffentlichen? Mit Blick auf die Langzeitarchivierung und die Sichtbarkeit z.B. in BASE ist ein Repositorium die beste Wahl. Wer an keines angeschlossen ist, kann Qucosa nehmen. Aber auch wer die eigene Homepage, Academia.edu, ResearchGate, Mendeley, Scribd usw. wählt, nützt der Wissenschaft.

Man sollte über diese Möglichkeiten immer wieder im KollegInnenkreis sprechen und auch bei Kontakten mit anderen Wissenschaftlern, wenn es um die Übersendung von Arbeiten geht, einfließen lassen, dass es doch schön wäre, wenn der Beitrag auch Open Access zur Verfügung stünde.  Auch wenn man in vielen Fällen keinen Erfolg damit hat, die erfolgreichen Versuche lohnen den Aufwand!

Blogs für (kleinere) wissenschaftliche Publikationen nutzen!

Ob Miszellen oder Opuscula (“Wiedergeburt der Miszelle im Geist des Open Access”) - langsam beginnen WissenschaftlerInnen wissenschaftliche Inhalte auch in Blogs zu veröffentlichen. Dies sollte weiter ausgebaut werden. Meinen Plan eines Miszellen-Blogs habe ich nicht aufgegeben.

Forschungsdaten zugänglich machen, Digitalisierungen anregen!

“Bei jedem Projekt (z.B. Veröffentlichung, auch Aufsätze) sich fragen: Welche Quellen und Sekundärliteratur kann ich online der Allgemeinheit zugänglich machen?” (Kontext). Forschungsdaten klingt ein wenig hochtrabend für Materialien (Bilder, Texte usw.), die keinen Eingang in einen wissenschaftlichen Beitrag finden, aber trotzdem für andere von Nutzen sind. Ich selbst habe auch schon sehr viele Digitalisate gemeinfreier Literatur (mitunter auch von handschriftlichen Quellen) erfolgreich von Bibliotheken und anderen Institutionen “erbettelt” und diese natürlich im Internet Archive oder Wikimedia Commons zugänglich gemacht, wenn die Bibliothek kein eigenes Angebot unterhielt. Jüngst ließ sich sogar ein Archiv erweichen. Fragen kostet nichts!

Open Access geht uns alle an, und jede/r kann etwas für ihn tun!

Und nun husch, über Open Access bloggen …

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1742

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Auf den Spuren eines Frevlers

Lisa Fagin Davis, eine junge Handschriftenexpertin, berichtet in ihrem lesenswerten Weblog über eine (virtuelle) Reise zu wenig bekannten Sammlungen abendländischer mittelalterlicher Handschriften in den USA. Sie schreibt so anschaulich, dass man leicht vergisst, dass ihr “Trip” gar nicht real ist. Der Bestand an mittelalterlichen Handschriften in den USA wird sehr stark geprägt von Einzelblättern, die durch das Zerlegen ganzer Handschriften erzeugt wurden. Eine aus meiner Sicht abscheuliche Praxis, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Zusammenstellung einschlägiger Links habe ich in Archivalia im Dezember 2012 mitgeteilt. Dieses Schlachten von Kulturgütern ist keineswegs Vergangenheit, wie beispielsweise Dietrich Hakelberg 2008 zeigen konnte: Im Antiquariatshandel wurde ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt.

Immer wieder – nicht nur auf Ebay – stoßen Handschriftenforscher auf diese Machenschaften, die von den Antiquaren gern bagatellisiert werden. Nur weil es sich um eine schon im 19. Jahrhundert beliebte kulturelle Praxis handelt (“cut missal up in evening — hard work” lautet ein berühmtes Zitat aus John Ruskins Tagebüchern 1854) bedeutet dass nicht, dass diese Form, Kulturgut zu zerstören, Schonung verdient. Keinen Denkmalschutz für die Praxis der Zerstörung von Denkmälern!

In ihrem jüngsten Blogeintrag nimmt sich Davis das Frevelwerk von Otto Ege (1881-1951) vor. Ege war einer der berühmtesten Buchzerstörer (“biblioclast”, er nannte sich selbst so) des 20. Jahrhunderts, der zahlreiche kostbare mittelalterliche Codices auseinanderschnitt, um die einzelnen Stücke mit großem Profit in Sammelausgaben zu verkaufen. Damit wollte Ege, der selbst in der Lehrerausbildung tätig war, es auch kleineren Bildungsinstitutionen ermöglichen, mittelalterliche Handschriftenseiten in der Lehre einzusetzen. Diverse dieser Sets wurden inzwischen digitalisiert, und es gibt auch Websites (am wichtigsten: ege.denison.edu), die versuchen, die zertsreuten Ege-Einzelblätter virtuell wieder zusammenzuführen, um auf diese Weise auch die zerschnittenen Codices zu rekonstruieren.

David macht anhand des Beauvais-Missale aus dem 13. Jahrhundert klar, welcher enorme Verlust an Quellenwert mit dem Zerschneiden der Handschrift einherging. Es sind inzwischen viele Seiten nicht mehr auffindbar, darunter auch der nur durch einen Sotheby’s-Eintrag von 1926 (als das Manuskript noch intakt war) bekannte Vermerk, ein Kanoniker Robert de Hanges habe den Codex der Kathedrale von Beauvais übergeben. Es fehlt aber auch fast das ganze Kalendar des Missales. Davis: You can see why taking manuscripts apart can be so devastating to scholars and booklovers alike: art historical and textual evidence may be lost forever along with armorial bindings, marginalia, inscriptions or bookplates that preserve evidence of the manuscript’s origins and early ownership.

Wer Handschriften zerlegt, zerstört Geschichtsquellen. Diese unersetzlichen und einzigartigen Geschichtsquellen haben den gleichen Schutz verdient wie Pfostenlöcher oder andere unscheinbare Befunde in der Archäologie, wie der frühneuzeitliche Bildstock am Wegesrand. Pfostenloch und Bildstock sind durch Denkmalschutzgesetze geschützt, dem Frevelwerk der Antiquare oder Sammler, die durch das Zerschneiden von Handschriften Aussagemöglichkeiten über unsere Vergangenheit vernichten, gebietet niemand rechtlich Einhalt. Viele seriöse Antiquare beteiligen sich nicht an der Praxis oder verurteilen sie sogar. Aber eine Ächtung in einem antiquarischen Ethik-Code gibt es nicht. Denn in diesem halbseidenen Gewerbe herrscht Korpsmentalität, die auch schwarzen Schafen zugutekommt.

Angesehene Wissenschaftler unterstützen mitunter das Zerstückeln. Im Fall einer Inkunabel von 1462 habe ich das in einem Blogeintrag von 2009 belegt. Das dort zitierte Urteil des Inkunabelexperten Paul Needham ist eindeutig: It was really barbaric to break up that copy; and I’m committed to criticizing all scholars who participate in leafbook projects. The common response I have heard is “well, of course I don’t really approve of leafbooks, but this one is a little different, and no harm is done, because yadda yadda…”, which I translate into English as “somebody offered me money.”

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/286

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Recht für Blogger: Darf ich fremde Bilder verwenden?

Millionenfach verstoßen Blogger täglich gegen das Urheberrecht, indem sie ohne Zustimmung der Rechteinhaber fremde Fotos nutzen. Grund genug, sich ein wenig mit den Rechtsfragen zu befassen.

Grundsätzlich ist es illegal, fremde Fotos ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn das Foto hinreichend alt ist oder gemeinfreie Flachware zeigt oder wenn es im Rahmen des Zitatrechts verwendet wird.

Zunächst zu den Ausnahmen.

Zur Nutzung alter Bilder habe ich mich schon im Rahmen meiner Artikelreihe Blog&Recht geäußert. Fotos zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen (“Flachware”) lassen kein urheberrechtliches Schutzrecht entstehen. Davon gehen auch die Wikipedia und Wikimedia Commons aus. Manchmal ist es aber aus Gründen der Opportunität sinnvoll, Copyfraud von Institutionen zu akzeptieren, z.B. wenn man als Mitarbeiter einer Ausstellung es vermeiden will, Leihgeber zu verprellen.

Fotos, die älter als 100 Jahre sind, betrachtet die deutschsprachige Wikipedia aus pragmatischen Gründen als urheberrechtlich nicht geschützt. Das Risiko erhöht sich aber auch nicht wesentlich, wenn man sich an einer 90-Jahres-Frist orientiert. Die allermeisten Fotografien, die in einem Blog oder Wissenschaftsartikel brauchbar sind, wird man als Lichtbildwerke ansehen müssen, deren Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen reicht. Die Frage der Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, ist zu kompliziert, um sie hier zu behandeln. Aber man kann den kürzeren Schutz einfacher Lichtbilder anwenden, wenn es um dokumentarische Fotos von Objekten geht, die zweidimensionalen Vorlagen nahe stehen: von Reliefs oder Münzen. Eine 1950 publizierte Münzaufnahme ist sicher kein Lichtbildwerk, sondern nur ein einfaches Lichtbild, dessen Schutz 50 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist (§ 72 UrhG). Auch wenn die Vorschrift über anonyme Werke (§ 64 UrhG) erhebliche Tücken hat (dazu die Wikipedia), kann man bei namentlich nicht gekennzeichneten Fotos, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden, ohne nennenswertes Risiko davon ausgehen, dass sie nicht mehr geschützt sind.

Geschützte Werke dürfen ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers genutzt werden, wenn eine sogenannte Schranke des Urheberrechts es erlaubt. Neben dem Zitatrecht könnte man auch an die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG)  denken, aber die entsprechenden Medien müssen gelöscht werden, wenn die Aktualität nicht mehr gegeben ist. Der Bundesgerichtshof meinte in einer verfehlten Entscheidung: ”Die Bestimmung des § 50 UrhG gestattet allein die Berichterstattung, nicht dagegen die Archivierung der Berichte.” Nicht nur Wissenschaftsblogger, die an dauerhaften Inhalten interessiert sein müssen, können damit nichts anfangen, da eine entsprechende Löschroutine vorgesehen werden muss, die das Foto spätestens nach einem halben oder einem Jahr (pragmatische, nicht gesetzliche Fristen) löscht.

Bildzitate sind zulässig. Die früheren starren Schubladen des in § 51 UrhG geregelten Zitatrechts wurden gelockert, sodass nun auch ganze Fotos auch außerhalb eines wissenschaftlichen Kontextes nach dem Gesetzeswortlaut zitiert werden können. Nicht alles, was wissenschaftlich vertretbar ist, lassen Juristen als Zitat durchgehen: “Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen. Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werkes nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen” (BGH im Jahr 2011) . Das bedeutet: Es muss mit dem zitierten Foto gearbeitet werden, es darf keine bloße Illustration sein. Eine marginale Erwähnung wird in der Regel nicht ausreichend sein, um es als Beleg für Ausführungen des Textes zu akzeptieren. Wer einen ausführlichen Blogbeitrag über Picassos Guernica schreibt, darf es auch abbilden, ohne für die Nutzung an die VG Bild-Kunst zu zahlen. Man darf es aber nicht übertreiben. Als Alice Schwarzer 1993 nicht weniger als 19 Bilder des Fotografen Helmut Newton zitierte, um diesem Sexismus nachzuweisen, ging das dem Landgericht München zu weit (Beispiel aus meiner Urheberrechtsfibel – PDF). Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

Wichtig beim Zitatrecht ist: Die Quellenangabe darf nicht fehlen!

Wer in einem wissenschaftspolitischen Blogbeitrag zur Causa Schavan unbedingt ein Foto von Frau Schavan abbilden möchte, sollte sich lieber am freien Bilderpool von Wikimedia Commons bedienen als auf das Zitatrecht zu vertrauen. Denn das Personenbildnis erläutert oder belegt den Inhalt ja nicht. Wie man Bilder unter freien Lizenzen korrekt nutzt, habe ich in einem eigenen Beitrag erläutert. Dagegen rate ich von sogenannten lizenzfreien Bildern eher ab.

Cat content?Wer ganz sicher gehen will, sollte gar keine fremden Bilder nutzen. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit gleich null, sich eine bildrechtliche Abmahnung einzufangen. Und auch bei selbstgemachten Bildern kann es mit dem Dargestellten Probleme geben. Es wäre allerdings verfehlt, die Beliebtheit von Cat-Content in Blogs darauf zurückzuführen, dass Bilder der eigenen Katze urheberrechtlich völlig unproblematisch sind …

Das Risiko, erwischt zu werden, hängt natürlich vom einzelnen Bild ab. Wer ein weit verbreitetes Agenturbild oder ein Bild aus Marions berüchtigtem Kochbuch (wie Konstantin Wecker) nutzt, kann ziemlich sicher mit einer Abmahnung rechnen, während ein korrekt mit Quellenangabe versehenes Bild aus einem anderen Blog womöglich toleriert (oder sogar wertgeschätzt) wird. Ich persönlich halte kostenpflichtige Abmahnungen an nicht-kommerzielle Blogger durch Blogger für unanständig. Ich selbst habe private Homepage-Betreiber nie abgemahnt, wenn sie eines meiner Bilder nicht lizenzgerecht genutzt haben.

Shit happens. Man kann auch bei vergleichsweise vorsichtiger Praxis abgemahnt werden, selbst wenn das sehr unwahrscheinlich sein sollte.  Immerhin habe ich ja einmal Graf’s Law aufgestellt:  Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Natürlich kann man auch auf fälschlich mit CC-Lizenz versehene Angebote hereinfallen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass man damit größeren Ärger bekommt. Wenn jemand auf Flickr fremde Fotos rechtswidrig mit einer CC-BY-Lizenz versieht und diese nach Wikimedia Commons transferiert werden, ohne dass die mit “Flickrwashing” vertrauten Admins dort Verdacht schöpfen, kann er nur auf einen gnädigen Richter hoffen, denn ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten existiert im Urheberrecht nicht. Obwohl es völlig vernünftig ist, auf die in der Regel sehr sorgfältige Rechteklärung von Wikimedia Commons zu vertrauen, besteht eine winzige Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Hippe Angebote (Bilderschleudern) wie Pinterest oder Tumblr sind natürlich eine einzige Einladung zur Urheberrechtsverletzung, wobei diese Websites als US-Websites und ihre US-Nutzer sich auf die Haftungserleichterung (“sicherer Hafen”) des DMCA berufen können. Seit gut zwei Jahren blogge ich auf Tumblr, ohne dass es irgendwie Probleme gab. Viele meiner Bilder sind unproblematisch: gemeinfreie Flachware wie Handschriftenabbildungen, eigene Bilder und Bilder unter freier Lizenz. Bei alten US-Bildern rechne ich nicht wirklich mit Problemen, während Bilder deutscher Urheber, bei denen nicht klar ist, ob sie sich rechtmäßig auf Tumblr befinden, grundsätzlich ein höheres Risiko bedeuten. Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann. Und es wäre keineswegs der Untergang des Abendlandes, wenn der europäische Gesetzgeber Seiten wie Pinterest oder Tumblr durch eine Opt-out-Lösung und eine Haftungserleichterung analog zum DCMA entgegenkommen würde.

Nicht jeder wird meine Devise unterschreiben: Vorsicht ja, Ängstlichkeit nein. Tja, shit happens.

Dieser Beitrag erscheint parallel auch in Archivalia, wo es auch eine Liste der weiteren Beiträge der Artikelreihe Blog&Recht gibt.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1706

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Eine Quellensammlung zum Büßerinnenhaus St. Hieronymus in Wien

Das bis etwa 1570 bestehende “Büsserinnenhaus” am heutigen Franziskanerplatz in Wien wurde 1383/84 gegründet, um Prostituierte zu resozialisieren. Eine Urkunde Herzog Albrechts III. vom 25. Februar 1384 sagt: zu enthalnisse der armen freyen frawen, die sich von offenen sundigen unleben dem allmechtigen Got zu puss und pezzerung begeben wellent. Der Wiener Kunsthistoriker und Handschriftenexperte Martin Roland hat zu dieser geistlichen Gemeinschaft eine umfassende Quellen- bzw. Regestensammlung ins Netz gestellt, die bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts reicht. Wenn er in einer Mail an mich von [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6074

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Bibliothek und Archiv der Benediktinerabtei Muri-Gries in Bozen

Dank der freundlichen Vermittlung von Hannes Obermair nahm sich der liebenswürdige Bibliothekar und Archivar der Benediktinerabtei Muri-Gries, Pater Placidus Hungerbühler viel Zeit, um mich durch das Kloster zu führen und mir Archiv und Bibliothek zu zeigen. Ich durfte auch Fotos anfertigen. Herzlichen Dank auch hier für den lehrreichen Vormittag! Seit 1845 wird die monastische Tradition des 1027 von den Habsburgern im Aargau gegründeten und 1841 aufgehobenen  Klosters Muri in Gries, heute ein Stadtteil von Bozen, weitergeführt. Der Abt der Gemeinschaft ist kirchenrechtlich Abt von Muri und [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6022

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Dominikaner und Franziskaner in Bozen

Der Südtiroler Historiker Hannes Obermair, seit 2009 Leiter des Stadtarchivs Bozen, hat sich um Open Access in außergewöhnlichem Ausmaß verdient gemacht. Aufsätze in reicher Fülle und einige Bücher stehen auf Academia.edu im Volltext zur Verfügung. Seine monumentale zweibändige Regesten-Edition Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung der Stadt Bozen bis 1500 kann in Form von PDFs heruntergeladen werden und stellt wertvollstes Quellenmaterial auch zur Geschichte der beiden Mendikantenkonvente, die es seit dem 13. Jahrhundert in Bozen gab, bereit. Sein ambitioniertes Projekt BOhisto offeriert mit den Bozener Ratsprotokollen [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6014

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Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken

Mein ursprünglich in Archivalia publizierter Vortrag auf der 34. Tagung der AG sportwissenschaftlicher Bibliotheken in Bonn am 4.9.2013 hat positive Aufnahme gefunden. In INETBIB gab es bereits substantielle Rückmeldungen, ebenso in einem Blog. Korrekturen und Ergänzungen aus Archivalia sind hier ohne Kennzeichnung eingearbeitet, der Charakter des Vortrags ist jedoch beibehalten.

„Der ehemalige Ringer-Weltmeister Adolf Seger hat im März 2012 das auf Mauritius ansässige VDM-Tochterunternehmen Betascript Publishing zu einer Unterlassungserklärung wegen eines Buches aufgefordert, das als seine ‚Biografie‘ verkauft wurde. Das 84 Seiten umfassende Büchlein war eine Sammlung von Wikipedia-Artikeln, enthielt tatsächlich nur eine Seite über das Leben des Sportlers und kostete 34 Euro. Man einigte sich gütlich, das Buch wurde von VDM vom Markt genommen“ (Wikipedia)

Das Zitat stammt aus der Wikipedia. Ich habe also schon ein Tabu gebrochen: Zitiere niemals aus der Wikipedia! Und wer von mir im Folgenden das übliche Bashing gegen die Verlagsgruppe Dr. Müller (VDM Publishing Group) erwartet wird auch enttäuscht werden. Da es mir an jeglicher sportwissenschaftlicher Kompetenz mangelt, bin ich hier für die Visionen und Provokationen zuständig.

Meine erste These ist schon auf Krawall gebürstet: Lieber schlechte Bücher im Internet als auf Papier.

Beispielsweise stiftet eine schlechte Masterarbeit Open Access im Internet noch erheblich mehr Nutzen als unzugänglich in der Kellerablage eines Prüfungsamts. Ich komme auf den Fetisch „wissenschaftliche Qualitätssicherung“ noch mehrfach zurück, möchte aber schon jetzt anmerken, dass alle akzeptierten Qualifikationsarbeiten einen formalen Prozess der Qualitätssicherung hinter sich haben. Sie wurden von mindestens zwei universitären Gutachtern und dem zuständigen Prüfungsgremium akzeptiert. Den Kandidaten wird dabei bescheinigt, dass sie in ausreichendem Maße gezeigt haben, dass sie wissenschaftlich arbeiten können. Im Licht der aktuellen Plagiat-Skandale wird man oft ein Fragezeichen setzen müssen, aber jede akzeptierte Abschlussarbeit hat so etwas wie ein „Peer Review“ hinter sich, was man bis vor wenigen Jahren den meisten geisteswissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln im deutschsprachigen Raum nicht bescheinigen konnte. Nach wie vor gibt es in diesem Bereich sehr einflussreiche Organe ohne Peer Review.

Die VDM-Verlage verkaufen solche Abschlussarbeiten für teures Geld: Masterarbeiten, Dissertationen, sogar Habilitationsschriften. Für die Autoren ist das attraktiv: Die Bücher sehen optisch nicht schlechter aus als andere Wissenschafts-Publikationen, und es wird kein Cent Zuschuss fällig.

Das Problem sind die Bibliotheken, denn viele dieser Institutionen haben über die geschäftstüchtige Saarbrücker Verlagsgruppe des Dr. Müller einen Bann ausgesprochen: Sie kaufen solche Bücher nicht.

Nur wenige Bibliothekare äußern sich besonnen wie der Frankfurter Fachreferent Hartmut Bergenthum, der am 21. Oktober 2011 in der Mailingliste INETBIB zu einem Zitat des Verlegers Matthias Ulmer Stellung nahm. Ulmer schrieb: “Zum anderen ist VDM kein Verlag sondern ein absurdes Geschäftsmodell, das sowohl uns Verlegern die Schamesröte ins Gesicht treibt als auch den Bibliotheken, deren Gelder die Taschen von VDM füllt.” Bergenthum aber kauft regelmäßig bei VDM für das von ihm betreute Sondersammelgebiet Afrika. Er verwies darauf, dass Print-on-Demand-Verlage florieren, weil nunmehr jeder ein Autor sein könne, und behauptete hinsichtlich der VDM-Produkte: „Sowohl für Studierende (als Leser) als auch für junge Wissenschaftler (als Autoren) scheint VDM attraktiv zu sein und erfüllt deren – wie auch immer gearteten – Bedürfnisse“.

Ich habe ein Beispiel Bergenthums nachrecherchiert. Es betrifft eine Trierer Habilitationsschrift von 2011 mit dem Titel „Third scramble for Africa“. Eine akzeptierte Habilitationsschrift des deutschsprachigen Raums sollte eigentlich von wissenschaftlichen Bibliotheken erworben werden, sonst stimmt etwas nicht. Wieder ein Zitat aus der Wikipedia, aus dem Artikel Habilitationsschrift: „Im Gegensatz zu einer Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll“. Die fragliche Arbeit kostet bei Amazon 62,95 Euro, für 604 Seiten wahrlich kein überzogener Preis. Und wo kann man nun diese Arbeit laut Karlsruher Virtuellem Katalog einsehen? In der Deutschen Nationalbibliothek, dort ist als Pflichtexemplar auch eine elektronische Fassung für die Präsenznutzung hinterlegt, natürlich in Trier und in Frankfurt. Sonst nirgends, also auch nicht in Saarbrücken, wo der Verlag ansässig ist. Zuständig für das Pflichtexemplar ist die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, die offenbar keinerlei VDM-Bücher in ihren Bestand aufnimmt – im Gegensatz zu kleineren saarländischen Bibliotheken oder der Kölner Sporthochschule, die als Spezialbibliothek sehr wohl bei VDM einkauft.

Ich scheue mich nicht, von einem Skandal zu sprechen. Für die Fernleihe stehen genau zwei Exemplare der Habilitationsschrift zur Verfügung, falls Frankfurt und Trier die bibliophile Seltenheit außer Haus geben. Ich vermute, die meisten Inkunabelausgaben – das sind vor 1500 erschienene Bücher aus der Anfangszeit des Buchdrucks (Frage ans Auditorium: Wer verwahrt Inkunabeln? Rückmeldung: niemand) – sind in mehr Exemplaren in Bibliotheken verbreitet als diese Trierer Habilitationsschrift aus dem Jahr 2011.

Die zweite These, mit der ich Sie erzürnen könnte, lautet: Die Bibliotheken müssen endlich aufhören, ihre Leser durch Nichtanschaffung von Büchern oder Nichtanforderung von Pflichtexemplaren zu bevormunden.

Über Bibliothekare als Zensoren in der Geschichte könnte man sicher einen eigenen Vortrag halten. Es gibt vermutlich wenig empirische Untersuchungen, aber eigene Erfahrungen legen den Schluss nahe, dass sich die Bibliotheken seit dem 18. Jahrhundert nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die vollständige Dokumentation des gedruckten Geistesschaffens angeht. Vergeblich suchte ich nach einer Rezension in einer gelehrten Zeitschrift aus dem 18. Jahrhundert, eine wissenschaftliche Zeitschrift zum Buchwesen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts fand ich nur in einem Nachlass einigermaßen komplett und ein wichtiges Organ des deutschen Druckereiwesens um 1900 ist nur in einer österreichischen Spezialbibliothek mehr oder minder lückenlos vorhanden. Zu erinnern ist auch an den Kampf gegen den sogenannten „Schund“, dem sich auch die Bibliothekare der Pflichtexemplarbibliotheken verschrieben hatten – mit schmerzlichen Folgen für die Erforschung der populären Kultur.

Was sagte das Bundesverfassungsgericht in seiner Pflichtexemplar-Entscheidung aus dem Jahr 1981? Druckwerke würden im Lauf der Zeit geistiges und kulturelles Allgemeingut. Unter Berücksichtigung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums stelle es ein legitimes Anliegen dar, die literarischen Erzeugnisse dem wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst geschlossen zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln. Ich möchte ergänzen: Auch wenn es sich um Produkte aus dem Spam-Verlag VDM handelt.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass mich der VDM-Verlag leider nicht finanziert. Selbstverständlich verurteile ich die Täuschung der Verbraucher durch zwischen zwei Buchdeckel gepresste Wikipedia-Artikel, aber im Bereich des Hochschulschriftendrucks verhält sich VDM nicht grundsätzlich anders als andere einschlägige Verlage. Auch bei hochangesehenen Verlagen erhält man im Übrigen für viel Geld Arbeiten minderer Qualität.

Das „gute Buch“, das man behaglich im Lehnstuhl zu sich nimmt und das man gerne jungen Menschen empfiehlt, ist, wenn man es recht besieht, eigentlich nie unumstritten. Otfried Preußlers beliebtes Jugendbuch Krabat ist Schullektüre, aber dagegen wehrten sich jetzt vor Gericht Zeugen Jehovas als betroffene Eltern, die in ihm die Förderung schwarzer Magie sahen. Sogar die Bibel ist streckenweise politisch unkorrekt. Und das schlechte Buch? Wer legt die Kriterien fest, was etwa im Bereich der Wissenschaft schlechte Bücher sind? Und was sollten die Konsequenzen sein? Bücherverbrennungen wohl kaum.

Als Auslöser der Open-Access-Bewegung kann die sogenannte Zeitschriftenkrise in den naturwissenschaftlichen Fächern bezeichnet werden. Die führenden Fachorgane werden dort immer teurer, mitunter kostet ein Jahres-Abo nicht weniger als ein Mittelklassewagen. Dieser Kostendruck durch Elsevier & Gesellen hat natürlich Auswirkungen auf die Monographien-Anschaffungen in den Universitätsbibliotheken und damit auch auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Bücher werden immer teurer, und selbst Bücher, die ich als Standardwerke bezeichnen würde, gibt es nach meinen unrepräsentativen Beobachtungen leider nur noch an wenigen Standorten. Da die Preise so hoch sind, dass der Wissenschaftler nicht selbst anschaffen kann, führt dies zur Belastung der Fernleihe oder dazu, dass relevante Literatur nicht rezipiert wird.

Mein Lösungsvorschlag für das Monographien-Problem wird Sie wohl nicht überraschen:

Auch bei den Monographien müssen die Bibliotheken und die Träger und Finanzierer von Forschung konsequent auf Open Access setzen.

Längst nicht alle Universitätsverlage praktizieren Open Access. Ich habe zuhause eine altgermanistische Habilitationsschrift – gedruckt vom Düsseldorfer Universitätsverlag – zur Besprechung, die mehr als 600 Seiten umfasst. Dass weder ein Register noch eine oder mehrere Zusammenfassungen beigegeben sind, grenzt für mich beinahe schon an Körperverletzung. Ein E-Book wird nicht angeboten, obwohl man verzweifelt einen Volltext braucht, um sich die Lektüre zu erleichtern. Nun werden sie mir erwidern: Im Mittelalter hatten die Leute auch Grips und zwar ohne Volltextsuche. Das ist schon richtig, aber sollte sich unsere Publikationskultur nicht am digitalen Potential im 21. Jahrhundert orientieren und nicht an dem angeblichen Gold-Standard, dem im 15. Jahrhundert erfundenen gedruckten Buch?

Open Access sorgt für Chancengleichheit. Es kommt nicht mehr darauf an, wo sich ein Buch physisch befindet und ob sich eine Bibliothek ein üppiges kommerzielles E-Book-Angebot leisten kann. In den USA kann noch nicht einmal jede Hochschulbibliothek – Sie wissen, es gibt da unendlich viele Universitäten – ein JSTOR-Abo finanzieren. Laut Datenbank-Infosystem hat keine deutsche Institution eine Subskription von „Early European Books“ , einem von europäischen Nationalbibliotheken unterstützten groß angelegten und an sich wissenschaftlich wichtigem Digitalisierungsprojekt für alte Drucke. Deutsche Wissenschaftler gucken in die Röhre, da sie darauf angewiesen sind, dass Bibliotheken Lizenzen erwerben.

Wenn es die Bibliotheken wirklich ernst meinten mit Open Access, müssten sie bei den Hochschulschriften beginnen und massiv auf die Hochschulverwaltungen und die Fachbereiche einwirken, damit es flächendeckend ein Abschlussarbeiten-Mandat gibt.

Meine Forderung lautet also: 100 % aller Dissertationen, Habilitationen und aller anderen Qualifikationsarbeiten vom Bachelor aufwärts müssen Open Access auf den Hochschulschriftenservern zur Verfügung stehen.

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterhält im Internet eine Übersicht zu den Dissertationen und Habilitationen an den deutschen Hochschulen, leider nicht zu den sonstigen Abschlussarbeiten. Für 2011/12 existieren nur für ein knappes Drittel Volltexte (35 von 114 Arbeiten). Besonders vorbildlich ist die Kölner Sporthochschule, bei der von 36 Arbeiten 20 als Volltext frei zugänglich sind. Ein Lob geht auch an die Universität Köln: 4 von 5 Arbeiten stehen Open Access zur Verfügung. Lässt man diese beiden Institutionen weg, so stehen 74 eingereichten Arbeiten nur 11 Volltext-Veröffentlichungen gegenüber. Das ist ärmlich!

Leider ist das Internet für das Bundesinstitut offenbar immer noch #Neuland, sonst würde es nicht auf die Idee kommen, die Links zu den Schriftenservern und anderen Online-Ressourcen unanklickbar zu präsentieren. Will man eine Arbeit einsehen, muss man die Internetadresse in die Adresszeile des Browsers kopieren. Der Wissenschaftler braucht aber auch in Fachdatenbanken Online-Nachweise, denn nicht selten sind Online-Fundstellen durch simples Googeln – und das ist ja das, was die meisten Dozenten und Studierenden nach meinen Erfahrungen allenfalls beherrschen – nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Als Wissenschaftler hat man immer schon eine Auswahl nach pragmatischen Gesichtspunkten getroffen. Ein Sporthistoriker kann in der Regel nicht jede einzelne gedruckte Vereinsfestschrift zur Kenntnis nehmen, er muss sich auf das verlassen, was greifbar ist oder was gute Noten bekommen hat. Dabei könnten in den übersehenen Lokalstudien wahre Goldkörner zu finden sein. Wenn angesichts der Literaturflut eine erschöpfende Sichtung des Materials nicht mehr möglich ist, dann werden Wissenschaftler mehr und mehr das bevorzugen, was online verfügbar ist. Es hat bei Volltextverfügbarkeit eine hohe Sichtbarkeit auch für Aspekte, die in den üblichen Metadaten einschließlich der Inhaltsverzeichnisse nicht präsent sind. Und diese Präferenz ist nicht der Untergang des Abendlandes und des guten Buchs, sondern gut so.

Ein Bündnis der Ignoranten in den Hochschulverwaltungen, den Fachbereichen und nicht zuletzt in den Universitätsbibliotheken verhindert, dass die deutschen Abschlussarbeiten unterhalb der Dissertation lückenlos für die Wissenschaft greifbar sind. Seit 1989, als ich eine inzwischen auch online verfügbare Ausarbeitung zu diesem Thema schrieb, hat sich bei diesem Missstand so gut wie nichts getan, obwohl durch das Aufkommen des Internets und zuletzt auch durch die Causa Guttenberg die Problemlösung auf der Hand liegt: Wenn alle Arbeiten auf den Hochschulschriftenservern veröffentlicht werden müssen, hat die Wissenschaft – und die interessierte Öffentlichkeit – Zugriff auf diese oft sehr wertvollen Arbeiten; die Institutsbibliotheken und die Hochschularchive, die sich mit einem Bewertungsprofil abquälen müssen, würden entlastet.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass die Vernachlässigung der Abschlussarbeiten keineswegs ein bibliothekarisches Naturgesetz darstellt. In Österreich werden alle Diplomarbeiten in der Hochschulbibliothek (früher auch in der Nationalbibliothek) aufbewahrt.

§ 86 des Österreichischen Universitätsgesetzes 2002 lautet:

“Veröffentlichungspflicht

§ 86. (1) Die Absolventin oder der Absolvent hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der Universität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. Die Absolventin oder der Absolvent hat vor der Verleihung des akademischen Grades jeweils ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit abzuliefern. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Die positiv beurteilte Dissertation ist überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann diese Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen.
(2) Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.” (frdl. Hinweis Josef Pauser)

Für Sonderfälle – jemand möchte seine Arbeit zur Dissertation ausbauen, es sind Betriebsgeheimnisse drin usw. – ließen sich Ausnahmen finden.

Entscheidend ist, dass es eine unglaubliche Ressourcenverschwendung darstellt, wenn Studierende monatelang forschen, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeiten aber zu nichts anderem dienen als zum Nachweis, dass sie wissenschaftlich arbeiten können. In der Regel lassen die Kandidaten ihre Arbeiten weder drucken (auch nicht ohne eigene Kosten bei VDM) noch stellen sie sie kostenlos oder kostenpflichtig im Internet ein. Die Studien verstauben in den Verliesen der Prüfungsämter oder Institute. Werden sie im Hochschularchiv als archivwürdig bewertet, ist eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung die Mindeststrafe. Datenschutznahe Archivare ordnen sie den sonstigen Prüfungsunterlagen zu, die erst 10 Jahre nach dem Tod des Verfassers für die Benutzung zur Verfügung stehen.

In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution’s OA repository. At the request of students who want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.

Alle Abschlussarbeiten und Dissertationen online – das würde nicht nur die Aufgabe der Plagiatjäger in VroniPlag und anderen Wikis, die ja erstaunlich viele Blattschüsse verbuchen konnten, erleichtern, sondern auch die öffentliche Bewertung und Überprüfung der jeweiligen Arbeit.

Selbst die schlechteste Bachelorarbeit, wurde sie denn akzeptiert, darf – zumindest in der Theorie – gewisse Mindeststandards des wissenschaftlichen Arbeiten nicht unterschreiten. Das „Summa cum laude“ für den Plagiator Guttenberg sollte uns eine gesunde Skepsis nahelegen, was akademische Notengebungen bei Qualifikationsarbeiten angeht. Mit welchem Recht bezeichnen Professoren und andere Verantwortliche z.B. in den Universitätsbibliotheken solche Arbeiten als wertlos bzw. als nicht dokumentationswürdig? Viele Hochschulschriftenserver nehmen Abschlussarbeiten nur bei positivem Votum des Betreuers; kaum einmal kümmert man sich um konsequente Acquise.

Natürlich gibt es unendlich viele solcher Arbeiten, die auch ich auf Anhieb als wissenschaftlich wertlos bewerten würde, aber ich bin Historiker und habe keine Ahnung vom Maschinenbau, dem Veterinärwesen oder der Sportwissenschaft. Wieso überlassen wir die Bewertung nicht den potentiellen Adressaten wissenschaftlicher Arbeiten, also den Wissenschaftlern?

An dieser Stelle muss auf die von Clay Shirky übernommene Devise des Kunsthistorikers Hubertus Kohle „publish first, filter later“ verwiesen werden. Kohles These: „Unter elektronischen Online-Bedingungen stellt sich das Problem der übergroßen Mengen gar nicht. Im Gegenteil, hier müsste man sie eher fordern“.

Kohle schreibt weiter: „Im Druck ist das Wort schwerfällig und nicht universell adressierbar, im Digitalen dagegen extrem schnell verteilt und vielfältig rekonfigurierbar. Ist man im Druck gezwungen, einen Filterprozess vorzuschalten, also zum Beispiel in der Wissenschaft einen Peer-Reviewing-Prozess zu organisieren, der die Spreu vom Weizen trennt, ist das im Digitalen nicht notwendig, ja nicht einmal empfehlenswert. Der review in Form etwa von wertenden Kommentaren passiert post festum und kann als Filterungsprozess verstanden werden, der dem Nutzer die Auswahl aus der unübersehbaren Menge an Informationen ermöglicht.“

Noch ein Gedanke zu den „guten“ und den „schlechten“ Büchern. Was als gut oder schlecht angesehen wird, ist oft sehr zeitgebunden. Als Archivar weiß ich, dass keine Archivarsgeneration mit der Arbeit ihrer Vorgänger zufrieden war. Niemand ist glücklich damit, dass so unendlich viel kulturhistorisch wichtiges Material in den Orkus gewandert ist. Eine der spannendsten Archivabteilungen des Staatsarchivs Bern heißt „Unnütze Papiere“. Man hat diese Dokumente aus Spätmittelalter und früher Neuzeit zu vernichten vergessen, obwohl man sie dafür schon zusammengetragen hatte. Nun ist man heilfroh darüber, dass es sie noch gibt.

Um auf die Qualifikationsarbeiten zurückzukommen, die ja aus meiner Sicht eine riesige ungenutzte Ressource darstellen: Auch schlechtere Arbeiten können durch ihre Leistung, was die Reduktion und Komprimierung eines komplexen Themas angeht, im Internet für manche Zwecke von Nutzen sein. Gute Arbeiten hingegen werden gar nicht einmal so selten sogar in gedruckten Nachschlagewerken zitiert. Eine Masterarbeit zu einem Thema der regionalen Sportgeschichte ist oft die einzige wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Thema.

Wenn nun aber die eitlen Verfasser eher mäßiger Arbeiten diese bei hausarbeiten.de einstellen oder bei Dr. Müller veröffentlichen, die guten Arbeiten aber überwiegend der Wissenschaft entzogen sind – wem ist damit geholfen? Wird die Existenz einer Arbeit bekannt, so werden die Wissenschaftler, die zu dem behandelten Thema forschen, trotzdem versuchen, an sie heranzukommen. Clevere telefonieren mit dem Betreuer, um herauszukriegen, ob sich ein Blick lohnt, andere jagen ihre Hilfskräfte in eine meistens sehr zeitraubende Recherche, wo man denn nun ein Exemplar auftreiben könne. Die Universitätsbibliotheken verweigern sich den Arbeiten ja in der Regel, manchmal werden sie mit Zustimmung des Verfassers in die Institutsbibliothek aufgenommen, oft aber auch nicht. Prüfungsämter und Archive geben nicht ohne weiteres Exemplare heraus, und wo mag eine Verfasserin, die Petra Müller heißt, jetzt erreichbar sein? Solche Arbeiten sind nicht selten „verwaiste Werke“ schon kurz nach ihrer Entstehung.

Wir brauchen also Hochschulsatzungen, die den Kandidaten vorschreiben, dass sie ihre Qualifikationsarbeiten Open Access veröffentlichen sollen. Sinnvollerweise sollten, da gerade auch der sogenannte libre Open Access (im Gegensatz zum bloß kostenlosen gratis Open Access) für die wissenschaftlich erwünschte Nachnutzbarkeit wichtig ist, Creative Commons-Lizenzen empfohlen werden.

Weniger ambitioniert, aber auch nicht einfach zu realisieren: Wir brauchen einen Gesamtnachweis der in Institutionen, sei es Bibliotheken oder Archiven, öffentlich zugänglichen oder dauerhaft vorhandenen Arbeiten. Dieser Nachweis ist sinnvollerweise nach Disziplinen zu organisieren. Und natürlich brauchen wir eine Selbstverpflichtung der Institutionen, diese Arbeiten genauso zu hegen und zu pflegen wie Handschriften oder kostbaren Altbestand. Mir wurde neulich zugetragen, die Bibliothek einer schwäbischen Pädagogischen Hochschule habe gerade ihren über Jahre zusammengetragenen Bestand an älteren Zulassungsarbeiten, darunter unersetzliche lokalgeschichtliche Pretiosen, entsorgt.

Was bereits publiziert wurde, sollte digitalisiert werden. Das gilt nicht nur für Abschlussarbeiten, sondern auch für Monographien, Zeitschriften und graue Literatur. Die Bibliotheken schützen gern die unbefriedigende Urheberrechtslage vor, die sich aber in Kürze etwas verbessern wird durch die aktuelle Gesetzgebung zu verwaisten und vergriffenen Werken, aber bereits heute könnten sie unendlich viel mehr leisten.

Für eine Disziplin, die es mit Bewegungskultur zu tun hat, ist die Sportwissenschaft reichlich unbeweglich und verharrt beim Alten. Es gibt so gut wie keine Digitalisierungsprojekte im Bereich der Sportgeschichte. Die Bibliothek der Kölner Sporthochschule unterhält keine digitale Sammlung. Allerdings gibt es im Bereich der deutschen sportwissenschaftlichen Zeitschriften positive Ansätze, was Open Access angeht.

Und wenn ein Wissenschaftler gerne seine Publikationen Open Access in einem Open-Access-Repositorium zweitveröffentlichen würde, an wen könnte er sich wenden? Der Schriftenserver der Sporthochschule enthält so gut wie nur Dissertationen. Erfreulicherweise ist er nicht nur für die Hochschulangehörigen bestimmt. Es besteht die – nicht beworbene – Möglichkeit für jedermann, sportwissenschaftliche Arbeiten einzustellen. Einen disziplinären Schriftenserver gibt es nicht, er wird auch nicht von der doch recht ärmlichen Virtuellen Fachbibliothek angeboten. Anders bei der (freilich ungleich besser aufgestellten) Kunstgeschichte: Der Schriftenserver Artdok floriert, die virtuelle Fachbibliothek Kunstgeschichte ist im Vergleich zu den anderen herausragend.

Wenn jemand für eine lokale Sportgeschichte die Rechte eingeholt hat und das Werk gerne auf einer dauerhaft gepflegten und für die Langzeitarchivierung ausgelegten bibliothekarischen Website mit persistentem Link wie URN oder DOI veröffentlichen wollte, könnte er das nur in wenigen Bundesländern tun wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder dem Saarland. Nicht in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es noch kein einschlägiges Webarchivierungsportal.

Gerade im Bereich der Sportgeschichte gibt es viel graue Literatur, die teils in Sportarchiven oder anderen Dokumentationsstellen, teils in Bibliotheken verwahrt wird. Nicht nur bei der Digitalisierung dieser seltenen kleinen Schriften, die aber trotzdem wichtige Quellen darstellen können, sollten Sportarchive und Sportbibliotheken besser zusammenarbeiten als bisher.

Ich habe schon oft die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken gegeißelt. Sie halten sich nicht an das, was sie Wissenschaftlern predigen. Führende bibliothekarische Fachzeitschriften wie die ZfBB sind noch nicht einmal mit Verzögerung Open Access. Und ich ärgere mich immer wieder, wenn ich sehe, dass bibliothekseigene Publikationen, selbst wenn sie vergriffen sind, nicht als PDFs ins Netz gestellt werden. Selbst kleine Heimatvereine sind da mitunter weiter. Von der Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft gibt es keinen einzigen online verfügbaren Band, zumindest gibt es keinen Link in der Liste auf der Website.

Wenn sich viele kleine Bibliotheken zusammenschließen und gemeinsam digitalisieren, dann können sie Großartiges leisten. Und auch wenn die eigenen Ressourcen sehr begrenzt sind, kann durch Einbeziehung der Öffentlichkeit Erstaunliches geleistet werden. Stichwort: Crowdsourcing. So war ein Aufruf der Europeana an die Bürgerinnen und Bürger, Materialien aus dem Ersten Weltkrieg zum Scannen vorbeizubringen, ausgesprochen erfolgreich.

Bibliotheken können durch das Bündnis mit den freien Projekten Wikipedia und Wikisource nur gewinnen. (Frage: Wer von Ihnen war schon einmal auf der Wikisource-Seite Sport? Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Sie haben nicht viel versäumt, aber das lässt sich ja ändern, denn auch Wikisource ist wie die Wikipedia ein Wiki, das jede(r) bearbeiten darf. Der Nachweis digitalisierter Inhalte liegt bei den Bibliotheken im Argen, während Wikisource auf vielen Gebieten – zugegebenermaßen bisher nicht im Bereich Sport – Enormes leistet.

Was die Schriften bis etwa 1920 angeht, so sind sehr viele davon durch Massendigitalisierungsprojekte – an erster Stelle ist natürlich Google zu nennen – bereits im Netz. Diese Schätze gemeinsam sachkundig zu katalogisieren, wäre die genuine Aufgabe der Bibliotheken. Und es müssten noch bestehende Lücken – überwiegend, aber nicht nur im Bereich der Lokal- und Regionalliteratur – gezielt geschlossen werden.

Wer von Ihnen weiß, dass die Düsseldorfer Universitäts- und Landesbibliothek Schriften vor 1900 kostenlos für ihre Nutzer digitalisiert? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Wer kennt die digitale Bibliothek HathiTrust in den USA? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Es handelt sich um ein großes Sammelbecken für die Google-Scans des sogenannten Bibliotheken-Projekts. Ist ein Titel dort bereits gescannt, kann er vom Rechteinhaber problemlos für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

Ein letzter Punkt: Web 2.0, das Mitmach-Web. Mit Wikisource und Wikipedia wurde es ja bereits angesprochen. Sie werden mittelfristig keinen Blumentopf mehr gewinnen, wenn Sie da nicht aktiv mitmischen.

Wieso haben Sie keinen Account auf Facebook, Google+ oder Twitter? Wieso führen Sie kein Blog?

Ein Präsentation beispielsweise alter Sportfotos auf Flickr, alter Filme auf YouTube könnte Ihnen ein neues Publikum erschließen und ihre bestehenden Nutzerkreise fester an Sie binden. Sie brauchen diesen Rückhalt, denn allmählich stellt sich die Frage nach der Existenzberechtigung der Bibliotheken außerhalb von Buchmuseen.

Ein Gemeinschaftsblog zur Sportgeschichte im wissenschaftlichen Blogportal de.hypotheses.org – wer kennt das? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.) – wäre eine schöne Sache und eine ausgezeichnete Bereicherung. Dass solche Gemeinschaftsblogs funktionieren können, zeigt das Gemeinschaftsblog http://ordensgeschichte.hypotheses.org. Sie finden in dem von der Doktorandin Maria Rottler betriebenen Blog übrigens auch einen Hinweis auf eine aktuelle Ausstellung zu Spiel und Sport im Kloster.

Natürlich werden Sie mein Referat in dem von mir betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia – wer war da schonmal drauf? – nachlesen können. Archivalia, das als das führende deutsche Geschichtsblog gilt, hat eine gelegentlich – auch von Peter Schermer – befüllte Rubrik Sportarchive. (Frage: Wer hat Archivalia schon einmal besucht. Rückmeldung des Auditoriums: ca. 6.)

Sollte der eine oder andere von Ihnen ein interessantes Open-Access-Angebot ins Netz stellen, würde ich mich freuen, darauf in Archivalia hinweisen zu können. Und natürlich bin ich gern bereit, Sie kostenlos zu beraten, wenn Sie nach dieser Tagung dafür einen Bedarf sehen.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

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Der Zisterzienser Adam von Perseigne und das Speculum virginum

In der ersten Hälfte der 1990er Jahre habe ich mich recht intensiv mit der Geschichte des Klosters Hirsau befasst und auch auf Werkvertragsbasis unter Volker Himmelein, damals Direktor des Badischen Landesmuseums, die Eröffnung des Klostermuseums Hirsau vorbereitet. Aus dem umfangreichen Forschungsbericht, den ich für die Blätter für württembergische Kirchengeschichte schreiben wollte, ist nichts geworden. Besonders gefesselt hatte mich das Problem des als Konrad von Hirsau bekannten Autors, des Verfassers des Jungfrauenspiegels “Speculum virginum”. Vor kurzem habe ich in diesem Blog eine umfangreiche Besprechung des [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570

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Zu den Inschriften der Klöster Hirsau und Herrenalb und weiterer Standorte im Landkreis Calw

Die Inschriften des Landkreises Calw. Gesammelt und bearbeitet von Renate Neumüllers-Klauser (= Die Deutschen Inschriften 30). Wiesbaden: Reichert 1992. XXXII, 252 S. Mit 109 SW-Abbildungen und einer Karte. ISBN 9783882265125 1993 erhielt Renate Neumüllers-Klauser für diesen Band und den Band zum Enzkreis den Schillerpreis der Stadt Marbach. Ob die herausragende wissenschaftliche Qualität des Buchs tatsächlich gegeben ist, mag der Leser nach Lektüre der folgenden Zeilen selbst entscheiden. Die kritische Sichtung und Aufarbeitung der Inschriften des Klosters Hirsau ist von unschätzbarem Wert. Wer die fragmentarische [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

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Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Jeffrey Hamburger, Kunsthistoriker in Harvard, potestiert gegen Überlegungen der bankrotten US-Stadt Detroit, die unschätzbaren Meisterwerke des Detroit Institute of Art auf den Markt zu werfen. Nach wenigen Tagen gibt es schon über 3400 Unterstützer.

Siehe auch Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/453138761/

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Der Wortlaut der Petition:

In light of the city of Detroit having declared bankruptcy on July 18, 2013, it has been announced that some of the city’s assets, including the renowned collections of the Detroit Institute of Arts, could conceivably be sold to pay off the city’s creditors. The collections, which rank among the best in North America, include significant holdings of Italian, Netherlandish, Dutch and Flemish painting. Flemish masterpieces include works by Jan van Eyck, David, van Orley, Massys, Breugel, Cuyp, Hobbema, Hals, van Dyck, Ruisdael, Rembrandt and Rubens. Among the Italian masters represented are Botticelli, Ghirlandaio, Fra Angelico, Sasetta, Bellini, Perguino, Titian, Correggio, Parmigianino, Dossi, Bronzino, Carravagio, Veronese, Reni, Batoni, and Tiepolo. The outstanding collection of Impressionist and post-Impressionist as well as earlier French painting includes works by Poussin, Claude, de la Tour, Chardin, Fragonard, Delacroix, Courbet, Cezanne, Corot, Degas, Pissaro, Monet, Renoir, Seurat, Gauguin, and Vincent van Gogh. Among the English artists in the collection are Hogarth, Hoppner, Fuseli, Raeburn, Romney, Reynolds, Gainsborough, Constable, and Millais. All this is no more than a sampling: the museum also holds outstanding collections of American, African, African-American, Asian, and Islamic art, as well over 35,000 prints, drawings and photographs. A vital cultural hub in Detroit and the mid-Western United States, the museum is an institution of international standing and importance. The sale and dispersal of its collections would be nothing short of a tragedy. I am therefore asking you to consider signing the following petition, addressed to Mr. Kevyn Duane Orr, the emergency manager of the city of Detroit:

Dear Mr. Orr,

We, the undersigned, write to express our profound dismay at the news that the city of Detroit is considering auctioning off the collections of the Detroit Institute of Arts to meet the city’s obligations as part of the current bankruptcy proceedings. The Institute of Art’s collections are not only among the finest in the United States; they rank among the greatest in the world and contribute to the city’s international reputation. To sell them, in whole or in part, would seal the city’s shame, dispose of one of the most visible manifestations of its proud history, and inflict permanent, irreparable harm on the city as a center for culture, tourism and commerce. One doesn’t help a patient, even one who’s very sick, by cutting out his or her heart. We urge you to resist the pressures being brought to bear by creditors to resort to what would be an act of draconian cultural iconoclasm without parallel in modern times.

Yours sincerely, 
Jeffrey Hamburger 
Harvard University

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/269

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