Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken

Mein ursprünglich in Archivalia publizierter Vortrag auf der 34. Tagung der AG sportwissenschaftlicher Bibliotheken in Bonn am 4.9.2013 hat positive Aufnahme gefunden. In INETBIB gab es bereits substantielle Rückmeldungen, ebenso in einem Blog. Korrekturen und Ergänzungen aus Archivalia sind hier ohne Kennzeichnung eingearbeitet, der Charakter des Vortrags ist jedoch beibehalten.

„Der ehemalige Ringer-Weltmeister Adolf Seger hat im März 2012 das auf Mauritius ansässige VDM-Tochterunternehmen Betascript Publishing zu einer Unterlassungserklärung wegen eines Buches aufgefordert, das als seine ‚Biografie‘ verkauft wurde. Das 84 Seiten umfassende Büchlein war eine Sammlung von Wikipedia-Artikeln, enthielt tatsächlich nur eine Seite über das Leben des Sportlers und kostete 34 Euro. Man einigte sich gütlich, das Buch wurde von VDM vom Markt genommen“ (Wikipedia)

Das Zitat stammt aus der Wikipedia. Ich habe also schon ein Tabu gebrochen: Zitiere niemals aus der Wikipedia! Und wer von mir im Folgenden das übliche Bashing gegen die Verlagsgruppe Dr. Müller (VDM Publishing Group) erwartet wird auch enttäuscht werden. Da es mir an jeglicher sportwissenschaftlicher Kompetenz mangelt, bin ich hier für die Visionen und Provokationen zuständig.

Meine erste These ist schon auf Krawall gebürstet: Lieber schlechte Bücher im Internet als auf Papier.

Beispielsweise stiftet eine schlechte Masterarbeit Open Access im Internet noch erheblich mehr Nutzen als unzugänglich in der Kellerablage eines Prüfungsamts. Ich komme auf den Fetisch „wissenschaftliche Qualitätssicherung“ noch mehrfach zurück, möchte aber schon jetzt anmerken, dass alle akzeptierten Qualifikationsarbeiten einen formalen Prozess der Qualitätssicherung hinter sich haben. Sie wurden von mindestens zwei universitären Gutachtern und dem zuständigen Prüfungsgremium akzeptiert. Den Kandidaten wird dabei bescheinigt, dass sie in ausreichendem Maße gezeigt haben, dass sie wissenschaftlich arbeiten können. Im Licht der aktuellen Plagiat-Skandale wird man oft ein Fragezeichen setzen müssen, aber jede akzeptierte Abschlussarbeit hat so etwas wie ein „Peer Review“ hinter sich, was man bis vor wenigen Jahren den meisten geisteswissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln im deutschsprachigen Raum nicht bescheinigen konnte. Nach wie vor gibt es in diesem Bereich sehr einflussreiche Organe ohne Peer Review.

Die VDM-Verlage verkaufen solche Abschlussarbeiten für teures Geld: Masterarbeiten, Dissertationen, sogar Habilitationsschriften. Für die Autoren ist das attraktiv: Die Bücher sehen optisch nicht schlechter aus als andere Wissenschafts-Publikationen, und es wird kein Cent Zuschuss fällig.

Das Problem sind die Bibliotheken, denn viele dieser Institutionen haben über die geschäftstüchtige Saarbrücker Verlagsgruppe des Dr. Müller einen Bann ausgesprochen: Sie kaufen solche Bücher nicht.

Nur wenige Bibliothekare äußern sich besonnen wie der Frankfurter Fachreferent Hartmut Bergenthum, der am 21. Oktober 2011 in der Mailingliste INETBIB zu einem Zitat des Verlegers Matthias Ulmer Stellung nahm. Ulmer schrieb: “Zum anderen ist VDM kein Verlag sondern ein absurdes Geschäftsmodell, das sowohl uns Verlegern die Schamesröte ins Gesicht treibt als auch den Bibliotheken, deren Gelder die Taschen von VDM füllt.” Bergenthum aber kauft regelmäßig bei VDM für das von ihm betreute Sondersammelgebiet Afrika. Er verwies darauf, dass Print-on-Demand-Verlage florieren, weil nunmehr jeder ein Autor sein könne, und behauptete hinsichtlich der VDM-Produkte: „Sowohl für Studierende (als Leser) als auch für junge Wissenschaftler (als Autoren) scheint VDM attraktiv zu sein und erfüllt deren – wie auch immer gearteten – Bedürfnisse“.

Ich habe ein Beispiel Bergenthums nachrecherchiert. Es betrifft eine Trierer Habilitationsschrift von 2011 mit dem Titel „Third scramble for Africa“. Eine akzeptierte Habilitationsschrift des deutschsprachigen Raums sollte eigentlich von wissenschaftlichen Bibliotheken erworben werden, sonst stimmt etwas nicht. Wieder ein Zitat aus der Wikipedia, aus dem Artikel Habilitationsschrift: „Im Gegensatz zu einer Dissertation muss es sich um eine Arbeit mit hohem methodischen Anspruch handeln, durch welche die wissenschaftliche Forschung nicht nur in einem kleinen Segment vorangebracht werden soll“. Die fragliche Arbeit kostet bei Amazon 62,95 Euro, für 604 Seiten wahrlich kein überzogener Preis. Und wo kann man nun diese Arbeit laut Karlsruher Virtuellem Katalog einsehen? In der Deutschen Nationalbibliothek, dort ist als Pflichtexemplar auch eine elektronische Fassung für die Präsenznutzung hinterlegt, natürlich in Trier und in Frankfurt. Sonst nirgends, also auch nicht in Saarbrücken, wo der Verlag ansässig ist. Zuständig für das Pflichtexemplar ist die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, die offenbar keinerlei VDM-Bücher in ihren Bestand aufnimmt – im Gegensatz zu kleineren saarländischen Bibliotheken oder der Kölner Sporthochschule, die als Spezialbibliothek sehr wohl bei VDM einkauft.

Ich scheue mich nicht, von einem Skandal zu sprechen. Für die Fernleihe stehen genau zwei Exemplare der Habilitationsschrift zur Verfügung, falls Frankfurt und Trier die bibliophile Seltenheit außer Haus geben. Ich vermute, die meisten Inkunabelausgaben – das sind vor 1500 erschienene Bücher aus der Anfangszeit des Buchdrucks (Frage ans Auditorium: Wer verwahrt Inkunabeln? Rückmeldung: niemand) – sind in mehr Exemplaren in Bibliotheken verbreitet als diese Trierer Habilitationsschrift aus dem Jahr 2011.

Die zweite These, mit der ich Sie erzürnen könnte, lautet: Die Bibliotheken müssen endlich aufhören, ihre Leser durch Nichtanschaffung von Büchern oder Nichtanforderung von Pflichtexemplaren zu bevormunden.

Über Bibliothekare als Zensoren in der Geschichte könnte man sicher einen eigenen Vortrag halten. Es gibt vermutlich wenig empirische Untersuchungen, aber eigene Erfahrungen legen den Schluss nahe, dass sich die Bibliotheken seit dem 18. Jahrhundert nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die vollständige Dokumentation des gedruckten Geistesschaffens angeht. Vergeblich suchte ich nach einer Rezension in einer gelehrten Zeitschrift aus dem 18. Jahrhundert, eine wissenschaftliche Zeitschrift zum Buchwesen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts fand ich nur in einem Nachlass einigermaßen komplett und ein wichtiges Organ des deutschen Druckereiwesens um 1900 ist nur in einer österreichischen Spezialbibliothek mehr oder minder lückenlos vorhanden. Zu erinnern ist auch an den Kampf gegen den sogenannten „Schund“, dem sich auch die Bibliothekare der Pflichtexemplarbibliotheken verschrieben hatten – mit schmerzlichen Folgen für die Erforschung der populären Kultur.

Was sagte das Bundesverfassungsgericht in seiner Pflichtexemplar-Entscheidung aus dem Jahr 1981? Druckwerke würden im Lauf der Zeit geistiges und kulturelles Allgemeingut. Unter Berücksichtigung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums stelle es ein legitimes Anliegen dar, die literarischen Erzeugnisse dem wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst geschlossen zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln. Ich möchte ergänzen: Auch wenn es sich um Produkte aus dem Spam-Verlag VDM handelt.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass mich der VDM-Verlag leider nicht finanziert. Selbstverständlich verurteile ich die Täuschung der Verbraucher durch zwischen zwei Buchdeckel gepresste Wikipedia-Artikel, aber im Bereich des Hochschulschriftendrucks verhält sich VDM nicht grundsätzlich anders als andere einschlägige Verlage. Auch bei hochangesehenen Verlagen erhält man im Übrigen für viel Geld Arbeiten minderer Qualität.

Das „gute Buch“, das man behaglich im Lehnstuhl zu sich nimmt und das man gerne jungen Menschen empfiehlt, ist, wenn man es recht besieht, eigentlich nie unumstritten. Otfried Preußlers beliebtes Jugendbuch Krabat ist Schullektüre, aber dagegen wehrten sich jetzt vor Gericht Zeugen Jehovas als betroffene Eltern, die in ihm die Förderung schwarzer Magie sahen. Sogar die Bibel ist streckenweise politisch unkorrekt. Und das schlechte Buch? Wer legt die Kriterien fest, was etwa im Bereich der Wissenschaft schlechte Bücher sind? Und was sollten die Konsequenzen sein? Bücherverbrennungen wohl kaum.

Als Auslöser der Open-Access-Bewegung kann die sogenannte Zeitschriftenkrise in den naturwissenschaftlichen Fächern bezeichnet werden. Die führenden Fachorgane werden dort immer teurer, mitunter kostet ein Jahres-Abo nicht weniger als ein Mittelklassewagen. Dieser Kostendruck durch Elsevier & Gesellen hat natürlich Auswirkungen auf die Monographien-Anschaffungen in den Universitätsbibliotheken und damit auch auf die Geistes- und Sozialwissenschaften. Bücher werden immer teurer, und selbst Bücher, die ich als Standardwerke bezeichnen würde, gibt es nach meinen unrepräsentativen Beobachtungen leider nur noch an wenigen Standorten. Da die Preise so hoch sind, dass der Wissenschaftler nicht selbst anschaffen kann, führt dies zur Belastung der Fernleihe oder dazu, dass relevante Literatur nicht rezipiert wird.

Mein Lösungsvorschlag für das Monographien-Problem wird Sie wohl nicht überraschen:

Auch bei den Monographien müssen die Bibliotheken und die Träger und Finanzierer von Forschung konsequent auf Open Access setzen.

Längst nicht alle Universitätsverlage praktizieren Open Access. Ich habe zuhause eine altgermanistische Habilitationsschrift – gedruckt vom Düsseldorfer Universitätsverlag – zur Besprechung, die mehr als 600 Seiten umfasst. Dass weder ein Register noch eine oder mehrere Zusammenfassungen beigegeben sind, grenzt für mich beinahe schon an Körperverletzung. Ein E-Book wird nicht angeboten, obwohl man verzweifelt einen Volltext braucht, um sich die Lektüre zu erleichtern. Nun werden sie mir erwidern: Im Mittelalter hatten die Leute auch Grips und zwar ohne Volltextsuche. Das ist schon richtig, aber sollte sich unsere Publikationskultur nicht am digitalen Potential im 21. Jahrhundert orientieren und nicht an dem angeblichen Gold-Standard, dem im 15. Jahrhundert erfundenen gedruckten Buch?

Open Access sorgt für Chancengleichheit. Es kommt nicht mehr darauf an, wo sich ein Buch physisch befindet und ob sich eine Bibliothek ein üppiges kommerzielles E-Book-Angebot leisten kann. In den USA kann noch nicht einmal jede Hochschulbibliothek – Sie wissen, es gibt da unendlich viele Universitäten – ein JSTOR-Abo finanzieren. Laut Datenbank-Infosystem hat keine deutsche Institution eine Subskription von „Early European Books“ , einem von europäischen Nationalbibliotheken unterstützten groß angelegten und an sich wissenschaftlich wichtigem Digitalisierungsprojekt für alte Drucke. Deutsche Wissenschaftler gucken in die Röhre, da sie darauf angewiesen sind, dass Bibliotheken Lizenzen erwerben.

Wenn es die Bibliotheken wirklich ernst meinten mit Open Access, müssten sie bei den Hochschulschriften beginnen und massiv auf die Hochschulverwaltungen und die Fachbereiche einwirken, damit es flächendeckend ein Abschlussarbeiten-Mandat gibt.

Meine Forderung lautet also: 100 % aller Dissertationen, Habilitationen und aller anderen Qualifikationsarbeiten vom Bachelor aufwärts müssen Open Access auf den Hochschulschriftenservern zur Verfügung stehen.

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft unterhält im Internet eine Übersicht zu den Dissertationen und Habilitationen an den deutschen Hochschulen, leider nicht zu den sonstigen Abschlussarbeiten. Für 2011/12 existieren nur für ein knappes Drittel Volltexte (35 von 114 Arbeiten). Besonders vorbildlich ist die Kölner Sporthochschule, bei der von 36 Arbeiten 20 als Volltext frei zugänglich sind. Ein Lob geht auch an die Universität Köln: 4 von 5 Arbeiten stehen Open Access zur Verfügung. Lässt man diese beiden Institutionen weg, so stehen 74 eingereichten Arbeiten nur 11 Volltext-Veröffentlichungen gegenüber. Das ist ärmlich!

Leider ist das Internet für das Bundesinstitut offenbar immer noch #Neuland, sonst würde es nicht auf die Idee kommen, die Links zu den Schriftenservern und anderen Online-Ressourcen unanklickbar zu präsentieren. Will man eine Arbeit einsehen, muss man die Internetadresse in die Adresszeile des Browsers kopieren. Der Wissenschaftler braucht aber auch in Fachdatenbanken Online-Nachweise, denn nicht selten sind Online-Fundstellen durch simples Googeln – und das ist ja das, was die meisten Dozenten und Studierenden nach meinen Erfahrungen allenfalls beherrschen – nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Als Wissenschaftler hat man immer schon eine Auswahl nach pragmatischen Gesichtspunkten getroffen. Ein Sporthistoriker kann in der Regel nicht jede einzelne gedruckte Vereinsfestschrift zur Kenntnis nehmen, er muss sich auf das verlassen, was greifbar ist oder was gute Noten bekommen hat. Dabei könnten in den übersehenen Lokalstudien wahre Goldkörner zu finden sein. Wenn angesichts der Literaturflut eine erschöpfende Sichtung des Materials nicht mehr möglich ist, dann werden Wissenschaftler mehr und mehr das bevorzugen, was online verfügbar ist. Es hat bei Volltextverfügbarkeit eine hohe Sichtbarkeit auch für Aspekte, die in den üblichen Metadaten einschließlich der Inhaltsverzeichnisse nicht präsent sind. Und diese Präferenz ist nicht der Untergang des Abendlandes und des guten Buchs, sondern gut so.

Ein Bündnis der Ignoranten in den Hochschulverwaltungen, den Fachbereichen und nicht zuletzt in den Universitätsbibliotheken verhindert, dass die deutschen Abschlussarbeiten unterhalb der Dissertation lückenlos für die Wissenschaft greifbar sind. Seit 1989, als ich eine inzwischen auch online verfügbare Ausarbeitung zu diesem Thema schrieb, hat sich bei diesem Missstand so gut wie nichts getan, obwohl durch das Aufkommen des Internets und zuletzt auch durch die Causa Guttenberg die Problemlösung auf der Hand liegt: Wenn alle Arbeiten auf den Hochschulschriftenservern veröffentlicht werden müssen, hat die Wissenschaft – und die interessierte Öffentlichkeit – Zugriff auf diese oft sehr wertvollen Arbeiten; die Institutsbibliotheken und die Hochschularchive, die sich mit einem Bewertungsprofil abquälen müssen, würden entlastet.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass die Vernachlässigung der Abschlussarbeiten keineswegs ein bibliothekarisches Naturgesetz darstellt. In Österreich werden alle Diplomarbeiten in der Hochschulbibliothek (früher auch in der Nationalbibliothek) aufbewahrt.

§ 86 des Österreichischen Universitätsgesetzes 2002 lautet:

“Veröffentlichungspflicht

§ 86. (1) Die Absolventin oder der Absolvent hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der Universität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. Die Absolventin oder der Absolvent hat vor der Verleihung des akademischen Grades jeweils ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit abzuliefern. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Die positiv beurteilte Dissertation ist überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann diese Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen.
(2) Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind.” (frdl. Hinweis Josef Pauser)

Für Sonderfälle – jemand möchte seine Arbeit zur Dissertation ausbauen, es sind Betriebsgeheimnisse drin usw. – ließen sich Ausnahmen finden.

Entscheidend ist, dass es eine unglaubliche Ressourcenverschwendung darstellt, wenn Studierende monatelang forschen, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeiten aber zu nichts anderem dienen als zum Nachweis, dass sie wissenschaftlich arbeiten können. In der Regel lassen die Kandidaten ihre Arbeiten weder drucken (auch nicht ohne eigene Kosten bei VDM) noch stellen sie sie kostenlos oder kostenpflichtig im Internet ein. Die Studien verstauben in den Verliesen der Prüfungsämter oder Institute. Werden sie im Hochschularchiv als archivwürdig bewertet, ist eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung die Mindeststrafe. Datenschutznahe Archivare ordnen sie den sonstigen Prüfungsunterlagen zu, die erst 10 Jahre nach dem Tod des Verfassers für die Benutzung zur Verfügung stehen.

In den für die Weiterentwicklung der Open-Access-Bewegung wichtigen Empfehlungen der Konferenz 10 Jahre Budapest Open Access Initiative heißt es: „Every institution of higher education offering advanced degrees should have a policy assuring that future theses and dissertations are deposited upon acceptance in the institution’s OA repository. At the request of students who want to publish their work, or seek a patent on a patentable discovery, policies should grant reasonable delays rather than permanent exemptions.“ Als gehobener akademischer Grad gilt dabei alles, was über dem Bachelor liegt, also auch Master-Arbeiten.

Alle Abschlussarbeiten und Dissertationen online – das würde nicht nur die Aufgabe der Plagiatjäger in VroniPlag und anderen Wikis, die ja erstaunlich viele Blattschüsse verbuchen konnten, erleichtern, sondern auch die öffentliche Bewertung und Überprüfung der jeweiligen Arbeit.

Selbst die schlechteste Bachelorarbeit, wurde sie denn akzeptiert, darf – zumindest in der Theorie – gewisse Mindeststandards des wissenschaftlichen Arbeiten nicht unterschreiten. Das „Summa cum laude“ für den Plagiator Guttenberg sollte uns eine gesunde Skepsis nahelegen, was akademische Notengebungen bei Qualifikationsarbeiten angeht. Mit welchem Recht bezeichnen Professoren und andere Verantwortliche z.B. in den Universitätsbibliotheken solche Arbeiten als wertlos bzw. als nicht dokumentationswürdig? Viele Hochschulschriftenserver nehmen Abschlussarbeiten nur bei positivem Votum des Betreuers; kaum einmal kümmert man sich um konsequente Acquise.

Natürlich gibt es unendlich viele solcher Arbeiten, die auch ich auf Anhieb als wissenschaftlich wertlos bewerten würde, aber ich bin Historiker und habe keine Ahnung vom Maschinenbau, dem Veterinärwesen oder der Sportwissenschaft. Wieso überlassen wir die Bewertung nicht den potentiellen Adressaten wissenschaftlicher Arbeiten, also den Wissenschaftlern?

An dieser Stelle muss auf die von Clay Shirky übernommene Devise des Kunsthistorikers Hubertus Kohle „publish first, filter later“ verwiesen werden. Kohles These: „Unter elektronischen Online-Bedingungen stellt sich das Problem der übergroßen Mengen gar nicht. Im Gegenteil, hier müsste man sie eher fordern“.

Kohle schreibt weiter: „Im Druck ist das Wort schwerfällig und nicht universell adressierbar, im Digitalen dagegen extrem schnell verteilt und vielfältig rekonfigurierbar. Ist man im Druck gezwungen, einen Filterprozess vorzuschalten, also zum Beispiel in der Wissenschaft einen Peer-Reviewing-Prozess zu organisieren, der die Spreu vom Weizen trennt, ist das im Digitalen nicht notwendig, ja nicht einmal empfehlenswert. Der review in Form etwa von wertenden Kommentaren passiert post festum und kann als Filterungsprozess verstanden werden, der dem Nutzer die Auswahl aus der unübersehbaren Menge an Informationen ermöglicht.“

Noch ein Gedanke zu den „guten“ und den „schlechten“ Büchern. Was als gut oder schlecht angesehen wird, ist oft sehr zeitgebunden. Als Archivar weiß ich, dass keine Archivarsgeneration mit der Arbeit ihrer Vorgänger zufrieden war. Niemand ist glücklich damit, dass so unendlich viel kulturhistorisch wichtiges Material in den Orkus gewandert ist. Eine der spannendsten Archivabteilungen des Staatsarchivs Bern heißt „Unnütze Papiere“. Man hat diese Dokumente aus Spätmittelalter und früher Neuzeit zu vernichten vergessen, obwohl man sie dafür schon zusammengetragen hatte. Nun ist man heilfroh darüber, dass es sie noch gibt.

Um auf die Qualifikationsarbeiten zurückzukommen, die ja aus meiner Sicht eine riesige ungenutzte Ressource darstellen: Auch schlechtere Arbeiten können durch ihre Leistung, was die Reduktion und Komprimierung eines komplexen Themas angeht, im Internet für manche Zwecke von Nutzen sein. Gute Arbeiten hingegen werden gar nicht einmal so selten sogar in gedruckten Nachschlagewerken zitiert. Eine Masterarbeit zu einem Thema der regionalen Sportgeschichte ist oft die einzige wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem Thema.

Wenn nun aber die eitlen Verfasser eher mäßiger Arbeiten diese bei hausarbeiten.de einstellen oder bei Dr. Müller veröffentlichen, die guten Arbeiten aber überwiegend der Wissenschaft entzogen sind – wem ist damit geholfen? Wird die Existenz einer Arbeit bekannt, so werden die Wissenschaftler, die zu dem behandelten Thema forschen, trotzdem versuchen, an sie heranzukommen. Clevere telefonieren mit dem Betreuer, um herauszukriegen, ob sich ein Blick lohnt, andere jagen ihre Hilfskräfte in eine meistens sehr zeitraubende Recherche, wo man denn nun ein Exemplar auftreiben könne. Die Universitätsbibliotheken verweigern sich den Arbeiten ja in der Regel, manchmal werden sie mit Zustimmung des Verfassers in die Institutsbibliothek aufgenommen, oft aber auch nicht. Prüfungsämter und Archive geben nicht ohne weiteres Exemplare heraus, und wo mag eine Verfasserin, die Petra Müller heißt, jetzt erreichbar sein? Solche Arbeiten sind nicht selten „verwaiste Werke“ schon kurz nach ihrer Entstehung.

Wir brauchen also Hochschulsatzungen, die den Kandidaten vorschreiben, dass sie ihre Qualifikationsarbeiten Open Access veröffentlichen sollen. Sinnvollerweise sollten, da gerade auch der sogenannte libre Open Access (im Gegensatz zum bloß kostenlosen gratis Open Access) für die wissenschaftlich erwünschte Nachnutzbarkeit wichtig ist, Creative Commons-Lizenzen empfohlen werden.

Weniger ambitioniert, aber auch nicht einfach zu realisieren: Wir brauchen einen Gesamtnachweis der in Institutionen, sei es Bibliotheken oder Archiven, öffentlich zugänglichen oder dauerhaft vorhandenen Arbeiten. Dieser Nachweis ist sinnvollerweise nach Disziplinen zu organisieren. Und natürlich brauchen wir eine Selbstverpflichtung der Institutionen, diese Arbeiten genauso zu hegen und zu pflegen wie Handschriften oder kostbaren Altbestand. Mir wurde neulich zugetragen, die Bibliothek einer schwäbischen Pädagogischen Hochschule habe gerade ihren über Jahre zusammengetragenen Bestand an älteren Zulassungsarbeiten, darunter unersetzliche lokalgeschichtliche Pretiosen, entsorgt.

Was bereits publiziert wurde, sollte digitalisiert werden. Das gilt nicht nur für Abschlussarbeiten, sondern auch für Monographien, Zeitschriften und graue Literatur. Die Bibliotheken schützen gern die unbefriedigende Urheberrechtslage vor, die sich aber in Kürze etwas verbessern wird durch die aktuelle Gesetzgebung zu verwaisten und vergriffenen Werken, aber bereits heute könnten sie unendlich viel mehr leisten.

Für eine Disziplin, die es mit Bewegungskultur zu tun hat, ist die Sportwissenschaft reichlich unbeweglich und verharrt beim Alten. Es gibt so gut wie keine Digitalisierungsprojekte im Bereich der Sportgeschichte. Die Bibliothek der Kölner Sporthochschule unterhält keine digitale Sammlung. Allerdings gibt es im Bereich der deutschen sportwissenschaftlichen Zeitschriften positive Ansätze, was Open Access angeht.

Und wenn ein Wissenschaftler gerne seine Publikationen Open Access in einem Open-Access-Repositorium zweitveröffentlichen würde, an wen könnte er sich wenden? Der Schriftenserver der Sporthochschule enthält so gut wie nur Dissertationen. Erfreulicherweise ist er nicht nur für die Hochschulangehörigen bestimmt. Es besteht die – nicht beworbene – Möglichkeit für jedermann, sportwissenschaftliche Arbeiten einzustellen. Einen disziplinären Schriftenserver gibt es nicht, er wird auch nicht von der doch recht ärmlichen Virtuellen Fachbibliothek angeboten. Anders bei der (freilich ungleich besser aufgestellten) Kunstgeschichte: Der Schriftenserver Artdok floriert, die virtuelle Fachbibliothek Kunstgeschichte ist im Vergleich zu den anderen herausragend.

Wenn jemand für eine lokale Sportgeschichte die Rechte eingeholt hat und das Werk gerne auf einer dauerhaft gepflegten und für die Langzeitarchivierung ausgelegten bibliothekarischen Website mit persistentem Link wie URN oder DOI veröffentlichen wollte, könnte er das nur in wenigen Bundesländern tun wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder dem Saarland. Nicht in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es noch kein einschlägiges Webarchivierungsportal.

Gerade im Bereich der Sportgeschichte gibt es viel graue Literatur, die teils in Sportarchiven oder anderen Dokumentationsstellen, teils in Bibliotheken verwahrt wird. Nicht nur bei der Digitalisierung dieser seltenen kleinen Schriften, die aber trotzdem wichtige Quellen darstellen können, sollten Sportarchive und Sportbibliotheken besser zusammenarbeiten als bisher.

Ich habe schon oft die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken gegeißelt. Sie halten sich nicht an das, was sie Wissenschaftlern predigen. Führende bibliothekarische Fachzeitschriften wie die ZfBB sind noch nicht einmal mit Verzögerung Open Access. Und ich ärgere mich immer wieder, wenn ich sehe, dass bibliothekseigene Publikationen, selbst wenn sie vergriffen sind, nicht als PDFs ins Netz gestellt werden. Selbst kleine Heimatvereine sind da mitunter weiter. Von der Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft gibt es keinen einzigen online verfügbaren Band, zumindest gibt es keinen Link in der Liste auf der Website.

Wenn sich viele kleine Bibliotheken zusammenschließen und gemeinsam digitalisieren, dann können sie Großartiges leisten. Und auch wenn die eigenen Ressourcen sehr begrenzt sind, kann durch Einbeziehung der Öffentlichkeit Erstaunliches geleistet werden. Stichwort: Crowdsourcing. So war ein Aufruf der Europeana an die Bürgerinnen und Bürger, Materialien aus dem Ersten Weltkrieg zum Scannen vorbeizubringen, ausgesprochen erfolgreich.

Bibliotheken können durch das Bündnis mit den freien Projekten Wikipedia und Wikisource nur gewinnen. (Frage: Wer von Ihnen war schon einmal auf der Wikisource-Seite Sport? Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Sie haben nicht viel versäumt, aber das lässt sich ja ändern, denn auch Wikisource ist wie die Wikipedia ein Wiki, das jede(r) bearbeiten darf. Der Nachweis digitalisierter Inhalte liegt bei den Bibliotheken im Argen, während Wikisource auf vielen Gebieten – zugegebenermaßen bisher nicht im Bereich Sport – Enormes leistet.

Was die Schriften bis etwa 1920 angeht, so sind sehr viele davon durch Massendigitalisierungsprojekte – an erster Stelle ist natürlich Google zu nennen – bereits im Netz. Diese Schätze gemeinsam sachkundig zu katalogisieren, wäre die genuine Aufgabe der Bibliotheken. Und es müssten noch bestehende Lücken – überwiegend, aber nicht nur im Bereich der Lokal- und Regionalliteratur – gezielt geschlossen werden.

Wer von Ihnen weiß, dass die Düsseldorfer Universitäts- und Landesbibliothek Schriften vor 1900 kostenlos für ihre Nutzer digitalisiert? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Wer kennt die digitale Bibliothek HathiTrust in den USA? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.)

Es handelt sich um ein großes Sammelbecken für die Google-Scans des sogenannten Bibliotheken-Projekts. Ist ein Titel dort bereits gescannt, kann er vom Rechteinhaber problemlos für die Öffentlichkeit freigegeben werden.

Ein letzter Punkt: Web 2.0, das Mitmach-Web. Mit Wikisource und Wikipedia wurde es ja bereits angesprochen. Sie werden mittelfristig keinen Blumentopf mehr gewinnen, wenn Sie da nicht aktiv mitmischen.

Wieso haben Sie keinen Account auf Facebook, Google+ oder Twitter? Wieso führen Sie kein Blog?

Ein Präsentation beispielsweise alter Sportfotos auf Flickr, alter Filme auf YouTube könnte Ihnen ein neues Publikum erschließen und ihre bestehenden Nutzerkreise fester an Sie binden. Sie brauchen diesen Rückhalt, denn allmählich stellt sich die Frage nach der Existenzberechtigung der Bibliotheken außerhalb von Buchmuseen.

Ein Gemeinschaftsblog zur Sportgeschichte im wissenschaftlichen Blogportal de.hypotheses.org – wer kennt das? (Rückmeldung des Auditoriums: niemand.) – wäre eine schöne Sache und eine ausgezeichnete Bereicherung. Dass solche Gemeinschaftsblogs funktionieren können, zeigt das Gemeinschaftsblog http://ordensgeschichte.hypotheses.org. Sie finden in dem von der Doktorandin Maria Rottler betriebenen Blog übrigens auch einen Hinweis auf eine aktuelle Ausstellung zu Spiel und Sport im Kloster.

Natürlich werden Sie mein Referat in dem von mir betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia – wer war da schonmal drauf? – nachlesen können. Archivalia, das als das führende deutsche Geschichtsblog gilt, hat eine gelegentlich – auch von Peter Schermer – befüllte Rubrik Sportarchive. (Frage: Wer hat Archivalia schon einmal besucht. Rückmeldung des Auditoriums: ca. 6.)

Sollte der eine oder andere von Ihnen ein interessantes Open-Access-Angebot ins Netz stellen, würde ich mich freuen, darauf in Archivalia hinweisen zu können. Und natürlich bin ich gern bereit, Sie kostenlos zu beraten, wenn Sie nach dieser Tagung dafür einen Bedarf sehen.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

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Der Zisterzienser Adam von Perseigne und das Speculum virginum

In der ersten Hälfte der 1990er Jahre habe ich mich recht intensiv mit der Geschichte des Klosters Hirsau befasst und auch auf Werkvertragsbasis unter Volker Himmelein, damals Direktor des Badischen Landesmuseums, die Eröffnung des Klostermuseums Hirsau vorbereitet. Aus dem umfangreichen Forschungsbericht, den ich für die Blätter für württembergische Kirchengeschichte schreiben wollte, ist nichts geworden. Besonders gefesselt hatte mich das Problem des als Konrad von Hirsau bekannten Autors, des Verfassers des Jungfrauenspiegels “Speculum virginum”. Vor kurzem habe ich in diesem Blog eine umfangreiche Besprechung des [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5570

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Zu den Inschriften der Klöster Hirsau und Herrenalb und weiterer Standorte im Landkreis Calw

Die Inschriften des Landkreises Calw. Gesammelt und bearbeitet von Renate Neumüllers-Klauser (= Die Deutschen Inschriften 30). Wiesbaden: Reichert 1992. XXXII, 252 S. Mit 109 SW-Abbildungen und einer Karte. ISBN 9783882265125 1993 erhielt Renate Neumüllers-Klauser für diesen Band und den Band zum Enzkreis den Schillerpreis der Stadt Marbach. Ob die herausragende wissenschaftliche Qualität des Buchs tatsächlich gegeben ist, mag der Leser nach Lektüre der folgenden Zeilen selbst entscheiden. Die kritische Sichtung und Aufarbeitung der Inschriften des Klosters Hirsau ist von unschätzbarem Wert. Wer die fragmentarische [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502

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Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Jeffrey Hamburger, Kunsthistoriker in Harvard, potestiert gegen Überlegungen der bankrotten US-Stadt Detroit, die unschätzbaren Meisterwerke des Detroit Institute of Art auf den Markt zu werfen. Nach wenigen Tagen gibt es schon über 3400 Unterstützer.

Siehe auch Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/453138761/

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Der Wortlaut der Petition:

In light of the city of Detroit having declared bankruptcy on July 18, 2013, it has been announced that some of the city’s assets, including the renowned collections of the Detroit Institute of Arts, could conceivably be sold to pay off the city’s creditors. The collections, which rank among the best in North America, include significant holdings of Italian, Netherlandish, Dutch and Flemish painting. Flemish masterpieces include works by Jan van Eyck, David, van Orley, Massys, Breugel, Cuyp, Hobbema, Hals, van Dyck, Ruisdael, Rembrandt and Rubens. Among the Italian masters represented are Botticelli, Ghirlandaio, Fra Angelico, Sasetta, Bellini, Perguino, Titian, Correggio, Parmigianino, Dossi, Bronzino, Carravagio, Veronese, Reni, Batoni, and Tiepolo. The outstanding collection of Impressionist and post-Impressionist as well as earlier French painting includes works by Poussin, Claude, de la Tour, Chardin, Fragonard, Delacroix, Courbet, Cezanne, Corot, Degas, Pissaro, Monet, Renoir, Seurat, Gauguin, and Vincent van Gogh. Among the English artists in the collection are Hogarth, Hoppner, Fuseli, Raeburn, Romney, Reynolds, Gainsborough, Constable, and Millais. All this is no more than a sampling: the museum also holds outstanding collections of American, African, African-American, Asian, and Islamic art, as well over 35,000 prints, drawings and photographs. A vital cultural hub in Detroit and the mid-Western United States, the museum is an institution of international standing and importance. The sale and dispersal of its collections would be nothing short of a tragedy. I am therefore asking you to consider signing the following petition, addressed to Mr. Kevyn Duane Orr, the emergency manager of the city of Detroit:

Dear Mr. Orr,

We, the undersigned, write to express our profound dismay at the news that the city of Detroit is considering auctioning off the collections of the Detroit Institute of Arts to meet the city’s obligations as part of the current bankruptcy proceedings. The Institute of Art’s collections are not only among the finest in the United States; they rank among the greatest in the world and contribute to the city’s international reputation. To sell them, in whole or in part, would seal the city’s shame, dispose of one of the most visible manifestations of its proud history, and inflict permanent, irreparable harm on the city as a center for culture, tourism and commerce. One doesn’t help a patient, even one who’s very sick, by cutting out his or her heart. We urge you to resist the pressures being brought to bear by creditors to resort to what would be an act of draconian cultural iconoclasm without parallel in modern times.

Yours sincerely, 
Jeffrey Hamburger 
Harvard University

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/269

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Monastischer Historismus in Südwestdeutschland am Ende des 15. Jahrhunderts

Im Januar 1481 richtete der Abt des Erfurter St. Petersklosters, Gunther von Nordhausen, an die Äbte und Verantwortlichen der Bursfelder Union einen eindringlichen Appell, in den Klöstern der Reformbewegung stärker als bislang Schriftlichkeit und Historiographie zu pflegen. In seiner lateinischen Abhandlung über den Wert historischer Aufzeichnungen sieht er in der Historia die Grundlage menschlicher Existenz, denn ohne sie, meint er, sei der Mensch kein Mensch und der Mönch kein Mönch. Abt Gunther konstatiert jedoch erhebliche Defizite bei seinen Amtskollegen, die, wenn er sie nach [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366

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Wo ist der Hevelius-Druck aus dem Besitz von Andreas Marquard?

Dr. Jürgel Hamel aus Berlin mailte mir: als alter Stralsunder hatte ich bereits damals die ganze Geschichte mit Entsetzen verfolgt. Nun muß ich feststellen, daß ich mit einem Verkauf “direkt geschädigt” wurde. Es handelt sich um den Hevelius-Band aus dem Besitz von Andreas Marquard. Ich habe eine kleine Arbeit über Marquard (fast) fertig und kann danach festellen, daß er er in der Tat auch ein kenntnisreicher Astronom und Kalenderautor war. Zudem sind seine astronomischen Beobachtungen in Stralsund dokumentiert – und das sind die frühesten in Stralsund. Leider fällt mit dem Verkauf des Hevelius-Bandes aus seinem Besitz eine wichtige Quelle für mich fort. Da Sie jedoch sicherlich über die besten und sichersten Informationen verfügen, möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Ihnen zum Verbleib des Bandes näheres bekannt ist. Hat sich vielleicht der neue Besitzer bei Ihnen gemeldet oder ist er Ihnen bekannt und es wäre möglich, ihn zu kontaktieren?

Den Hevelius-Druck hatte ich in meinem – von der Presse kaum beachteten – Beitrag über die Reiss-Auktionen vom 30. Oktober bis 2. November 2012, bei der besonders wertvolle Stücke aus der Strasunder Gymnasialbibliothek unter den Hammer kamen, erwähnt:

“Nr. 4840 (Einlieferung 177) ging für 20.000 Euro weg. Um welche kulturhistorische Kostbarkeit es sich handelte, zeigt die Beschreibung bei Reiss:

Hevelius, J. Selenographia: sive lunae descriptio. Addita est, lentes expoliendi nova ratio; ut et telescopia diversa construendi, et experiendi modus. Danzig, A. Hünefeld für den Autor, 1647. Fol. (35:24 cm). Mit gest. Titel, gest. Porträt, 111 Kupfern auf 91 Taf. (inkl. 3 gefalt. u. 1 mit bewegl. Scheibe) u. 26 Textkupfern. 13 (statt 14) Bll., 563 S. – Angebunden: Ders. Epistola de motu lunae libratorio, in certas tabulas redacto. – Epistola de utriusq(ue) luminaris defectu anni 1654. 2 Tle. Danzig, A. J. Müller für den Autor, 1654. Mit 2 gest. Titelvign., 7 (1 doppelblattgr.) Kupfertaf. u. 2 (1 blattgr.) Textkupfern. 1 Bl., 48 S.; 1 Bl., S. 49-72, 1 Doppelbl., 4 Bll. – Zwischengebunden: Ders. Dissertatio de nativa saturni facie, eiusq(ue) variis phasibus, certa periodo redeuntibus. Cui addita est, tam eclipseos solaris anni 1656 observatio, quam diametri solis apparentis accurata dimensio. Danzig, S. Reiniger für den Autor, 1656. Mit 1 gest. Titelvign. u. 4 Kupfertaf. 3 Bll., 40 S. Etwas spät. Prgt., Vorderdeckel mit goldgeprägtem umkränztem Monogramm “M(agister) A(ndreas) M(arquard)” darunter “1675″, Rückdeckel mit Monogramm “M. H. / 1701″; Rückdeckel fleckig u. restauriert, Vorsätze erneuert.
(177)

I. VD 17 39:125064G; Dt. Mus., Libri rari 135; Honeyman Coll. 1672; Roller-G. I, 53; Volkoff, Hevelius 1; zu allen Werken: Zinner, Instrumente 381 u. DSB VI, 360 ff. – Erste Ausgabe der für lange Zeit grundlegend gebliebenen Beschreibung des Mondes, die zugleich einen ausführlichen Atlas darstellt. “Eine in siebenjähriger Arbeit gewonnene, bis dahin unerreichte, mit selbstgestochenen Kupfern ausgestattete Beschreibung der Mondoberfläche, der Mondphasen und -libratrionen” (NDB IX, 60). Unter den schönen, akkurat gestochenen Kupfern neben den Mondkarten auch Darstellungen von Fernrohren sowie eines Linsenschleifapparates. Taf. 21 mit der zugehörigen beweglichen Scheibe u. dem Fadenzeiger. – Ohne den Vortitel, Drucktitel mit Bibl.- u. Ausgeschieden-Stempel sowie Bibl.-Sigle.
II. VD 17 12:644420L; Volkoff 4 & 5. – Erste Ausgabe der beiden Schriften, auch separat bzw. mit zwei weiteren Schriften (als “Epistolae IV.”) ausgegeben. “A letter in answer to J. P. Riccioli’s doubts set forth in his ‘Almagestum’ concerning Hevelius’s theory on the libration of the moon as described in the Selenographia… (The second letter) contains observation methods employed and a description of the solar eclipse of August 12 and of the lunar eclipse of August 27, 1654″ (Volkoff). – Tl. 2 mit stärkerem Moderschaden an der unteren Außenecke, Papier dadurch gebräunt u. brüchig.
III. VD 17 39:125093U; Volkoff 6. – Erste Ausgabe. Enthält Hevelius Theorien zu Gestalt des Saturn, den er als Körper mit zwei Henkeln ansah, und zum Durchmesser der Sonne. – Untere Außenecken etwas gebräunt, gegen Ende mit Moderschaden. Ohne das Blatt “Ordo Figurarum”, das fast immer fehlt (vgl. VD 17) u. auch von Zinner nicht genannt wird.
Provenienz: Geschenkexemplar für den Stralsunder Theologen, Mathematiker und Astronom Andreas Marquard, mit dessen eigenhändigen Vermerk “M. Andreas Marquardi Stralsund(ensis) Pomeran(us)/ Ex donatione autoris”. Marquard ist als Autor mehrerer astronomischer Disputationen nachweisbar, die sich mit auch von Hevelius besonders behandelten Themen beschäftigen (“De stellis fixis”, 1659; “De variis lunae phasibus”, 1660; “De diametro solis”, 1662; “De cometarum sede”, 1663). Von 1668 bis 1670 unterrichtete er den Greifswalder Theologen u. Physiker Theodor Pyl in Musik, Mathematik u. Astronomie. Von Marquards Hand stammen auch einige saubere Marginalien u. Anstreichungen in der Selenographia.

Die Zuweisung zur Provenienz erfolgt nicht nur über den Stralsunder inhaltlichen Bezug und die Erwähnung des Ausgeschieden-Stempels. In Biederstedts Beschreibung der Gymnasialbibliothek wird unter den Förderern der Bibliothek “M. Archidiakonus Andreas Marquards (1670 bis 75) Witwe” ausdrücklich erwähnt!”

Zu den Rückkäufen der Stadt Stralsund ist ein Artikel der Ostsee-Zeitung einschlägig:

Inzwischen hat Stralsund über 90 Prozent der Bücher wieder. Die Käufer hätten den Rückerwerb zu dem Preis ermöglicht, den sie bezahlten. „Keiner wollte mehr haben“, lobt Kultursenator Holger Albrecht das Entgegenkommen. „Zurückgewonnen haben wir auch 18 sehr wertvolle Einzelexemplare, mit denen es uns gelingt, die Identität, den Charakter der Bibliothek zu rekonstruieren“, erklärt Kunkel. Dazu gehört „Gographia“ von Ptolemäus aus dem Jahr 1542 mit einem Marktwert von 17 000 Euro, Tendenz steigend. „Das ist schon so, als ob man Feinunzen Gold in der Hand hält.“ Dieses Buch hatte die Unibibliothek Basel ersteigert, ebenso wie den Band „Biblia Graeca“ von Zacharias Orth von 1553. Nicht minder wertvoll ist die „Biblia Tamulica“ aus dem 17. Jahrhundert – einer der ersten Drucke, die in Indien hergestellt wurden. Die Herzog- August-Bibliothek Wolfenbüttel rückte diesen Schatz nun wieder heraus. Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel. In dem Sendschreiben von Ferdinand I. an die Fürsten des Sächsischen Kreises aus dem 16. Jahrhundert geht es um die Abhaltung eines Reichstages zur Türkenfrage.

Nur bei einem Werk macht sich Kunkel keine Hoffnung, dass es jemals wieder nach Stralsund gelangt: Die gedruckte Doktorarbeit von Johannes Kepler „Cosmographia“ ging für 44 000 Euro in die USA und wird wohl unwiederbringlich verloren sein.

Die Stadt Stralsund behauptet zwar, dass sie am Rückerwerb der Bände aus dem Stadtarchiv interessiert ist, zugleich verscherbeln Hassold & Co. weiterhin Drucke mit offenkundiger Stralsunder Provenienz. Und nach meiner Schätzung wurden auf den genannten Reiss-Auktionen knapp 190 Bände aus Stralsund versteigert. Davon sind wohl nur die genannten 18 Stücke wieder in Stralsund gelandet. Halten wir also fest: Trotz des medialen Wirbels haben es die Erwerber von 90 % des Reiss-Bestands vorgezogen, ihre Bücher NICHT an Stralsund gegen Kostenersatz zurückzugeben!

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/253

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Das Nekrolog des Franziskanerklosters St. Anna in Bamberg und andere wappengeschmückte Franziskaner-Nekrologien

Neu im Netz ist die Pergamenthandschrift der Staatsbibliothek Bamberg, Msc. 302 des Historischen Vereins, das um 1490 angelegte Nekrolog des Franziskanerklosters St. Anna in Bamberg. Leider verlinkt die Bibliothek bei Handschriftendigitalisaten nicht auf online vorliegende Beschreibungen in den Metadaten.  Karin Dengler-Schreiber beschrieb die Handschrift 1985 im Katalog der Vereinshandschriften. Sie enthält nach ihren Angaben 200 kolorierte Wappenzeichnungen, ohne dass dies in den Metadaten des Digitalisats vermerkt ist. Dringend wünschenswert wäre es, wenn ergänzend zur Handschrift die leider noch nicht online verfügbare Edition des Nekrologs [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5168

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Der Augustiner-Chorherr Augustin Frick, Beichtvater in Inzigkofen, und die Passionspredigten über den geistlichen Lebkuchen

Werner Fechter hat in seinen beeindruckenden Studien zu den deutschen Handschriften aus dem Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen als Nr. 46.47 die Handschrift der Erzabtei Beuron 8° MS 13 vorgestellt. [1]  Die nach dem 29. August 1512 niedergeschriebene Handschrift im Umfang von etwa 290 Blättern überliefert 42 Passionspredigten, den zweiten Teil eines 91 Nummern umfassenden Predigtwerks ‘Geistlicher Lebzelten’. Es sind “Predigten über Christi Leiden unter dem Bild eines in 89 Partikel  geteilten Lebkuchens” (Fechter S. 147). Die Predigten hielt der Indersdorfer Chorherr Augustin Frick, Beichtvater der Chorfrauen [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5027

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Handschriften aus dem Augsburger Benediktinerinnenkloster St. Nikolaus

Von 1262 bis zur Aufhebung 1537 lebten in St. Nikolaus auf dem Gries in Augsburg Benediktinerinnen, die sich ab 1487 von der Unterstellung unter den Abt von St. Ulrich und Afra lösten. [1] Bei meinen Studien zu Ordensreform und Literatur in Augsburg  1995 kam ich kurz auf diese Gemeinschaft zu sprechen. [2] Obwohl ich den Katalog von Spilling 1984 zu den Handschriften der Augsburger Stadtbibliothek natürlich benutzt und die Sammlung von Schriften zur Ordensreform im 2° Cod. 198 mit Hinweis auf St. Nikolaus erwähnt hatte [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4890

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