Bayerische Eisenbahngeschichte: Online-Petition zur Rettung des 1858 errichteten Alten Bahnhofs Schleißheim

Im Jahre 1858 wurde in Oberschleißheim einer der ersten Bahnhöfe der gerade neu errichteten Bayerischen Ostbahnen fertiggestellt. Nachdem im Jahre 1835 mit dem Adler zwischen Nürnberg und Fürth die erste Eisenbahn auf deutschem Boden fuhr, stellte die Eröffnung des ‚Bahnhofs Schleißheim‘ für die Region und das Land einen Meilenstein in der Geschichte dar. Im Rahmen des Streckenausbaus wurde der Alte Bahnhof 1898 um sechs Meter verrückt, um Platz für zusätzliche Gleise zu schaffen. Da das Gebäude beide Weltkriege unbeschadet überdauert hatte, diente es bis zur Einführung des S-Bahnverkehrs im Jahre 1972 als Haltestelle. Seitdem wurde der Alte Bahnhof verschiedenen Nutzungsarten zugeführt, wobei die Bausubstanz zunehmend dem Verfall preisgegeben wird und das Gebäude sogar zur Disposition steht.

Das Gebäude steht nun seit Jahren leer und verfällt. Der mögliche Ausbau der Bahnstrecke und häufig wechselnde Besitzverhältnisse haben in den letzten Jahren eine Nutzung verhindert. Wir befürchten, dass ein baldiger Abriss nicht mehr auszuschließen ist. Die Initiative ‚Verrückter Alter Bahnhof Oberschleißheim‘ hat bereits seit 2008 verschiedene Anstrengungen unternommen, das Bahnhofsgebäude nutzbar zu machen. Dies stieß beim Konzern Deutsche Bahn AG als Eigentümer bisher nicht auf fruchtbaren Boden. Wir verlangen daher von der Deutsche Bahn AG auf, sich öffentlich zum Fortbestand des Gebäudes zu bekennen sowie seine Renovierung und Nutzung zu ermöglichen. Um dieser Forderung den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, hat die Initiative eine Online-Petition gestartet, um den öffentlichen Druck zu erhöhen.

Die Online-Petition finden Sie unter bit.ly/vabosh-petition.

Nähere Informationen zur Initiative ‘Verrückter Alter Bahnhof Oberschleißheim’ (VABOSH) stehen zur Verfügung unter www.alterbahnhof-schleissheim.de.

Quelle: http://histbav.hypotheses.org/2777

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Petition zum Erhalt des Alten Bahnhofs Schleißheim

Der Alte Bahnhof Oberschleißheim steht seit Jahren leer und verfällt immer mehr. Der mögliche Ausbau der Bahnstrecke und häufig wechselnde Besitzverhältnisse haben in den letzten Jahren eine Nutzung verhindert. Wir befürchten, dass ein baldiger Abriss nicht mehr auszuschließen ist. Die Initiative ‚Verrückter Alter Bahnhof Oberschleißheim‘ hat bereits seit 2008 diverse Anstrengungen unternommen, das Bahnhofsgebäude nutzbar […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/07/5273/

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Petition: Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!

Wer uns in der Causa Stralsund unterstützt hat, wird gebeten, jetzt auch die von Thomas Wolf initiierte Petition “Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!” zu unterschreiben:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Die Facebook-Seite zur Petition:
https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

“Zurzeit erfolgt im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Überprüfung des Archivgesetzes NRW auf dessen Praxistauglichkeit. In § 10 Abs 5 Satz 2 des aktuellen Entwurfs (s. u.) gilt die Unveräußerlichkeit für Archivgut bei Kommunen nur für Verwaltungsunterlagen.
Stadtarchive und Kreisarchive in Nordrhein-Westfalen verwahren nicht nur Unterlagen amtlicher Herkunft, die aus den behördlichen Registraturen stammen, sondern auch vielfältiges Sammlungsgut wie beispielsweise Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten. Nach dem jetzt gültigen Archivgesetz ist dieses Sammlungsgut nicht unveräußerlich, darf also verkauft werden. Das soll nach dem Entwurf der Gesetzesüberarbeitung so bleiben. Damit sind wir nicht einverstanden. Auch kommunales Archivgut muss unveräußerlich sein!

Begründung:
Aus archivfachlicher Sicht ist diese Bestimmung abzulehnen, wonach nichtstaatliches Archivgut nur dann unveräußerlich ist, wenn es sich um zu Archivgut umgewidmete Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der Träger der (kommunalen) Selbstverwaltung, von deren Verbänden sowie von kommunalen Stiftungen handelt. Die Norm gilt über eine Verweisung im Gesetz auch für sonstige öffentliche Archive, also insbesondere die Universitätsarchive, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass sowohl Archivträger als auch Archivar/innen dieser Archive an potentiellen Verkäufen kein Interesse haben.

Wie der erfolgreiche Protest gegen die Verkäufe aus der Gymnasialbibliothek Stralsund 2012 gezeigt hat, besteht ein großer Konsens, kommunale Kulturgüter, also auch archivisch ordnungsgemäß bewertetes Sammlungsgut, als unveräußerlich anzusehen. Bei der Veräußerung ist vor allem an Verkäufe zu denken, die in der Regel das betroffene Kulturgut seiner öffentlichen Zugänglichkeit entziehen und im Fall von Sammlungen durch Zerstückelung als Geschichtsquelle vernichten. Der Schutz der Landesverfassung für die Denkmäler der Geschichte und der Kultur muss auch für Archivgut gewährleistet sein.

Die Bestimmung hat in den vergangenen fünf Jahren keinerlei praktische Konsequenzen gehabt, sondern läuft ins Leere. Es ist im Gegenteil inkonsequent und birgt das Risiko einer ständigen Rechtsunsicherheit, wenn archivwürdige Unterlagen nichtamtlicher Provenienz, die für die nichtstaatliche Überlieferungsbildung von höchster Bedeutung sind, vom Gesetzgeber mit einem niedrigeren Schutz ausgestattet sind als das übrige Archivgut. Es geht hier ja um Archivgut, das den nichtstaatlichen Archiven aus privater Hand anvertraut wird (z. B. Nachlässe lokal und regional bedeutender Kulturschaffender oder Politiker/innen, Unterlagen von Unternehmen) oder sich seit langem im Archiv befindet (z. B. historische Bibliotheken, Fotosammlungen). Dieses muss genauso so gut geschützt werden wie das amtliche Archivgut. Es ist zudem nicht gesetzeslogisch, zwischen unveräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in staatlichen Archiven einerseits und veräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in nichtstaatlichenArchiven andererseits zu unterscheiden.

Von den Archivar/innen wird die Bestimmung einhellig abgelehnt, während Verbände der kommunalen Archivträger an ihr festhalten wollen. In den anderen Bundesländern ist Archivgut generell unveräußerlich, ohne dass die kommunalen Träger Einwände dagegen vorbringen. Daher fordern wir: Um das Kulturgut des Landes wirksam zu schützen, muss § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Links:
Landtagsdebatte über einen Antrag der Piratenfraktion zur Evaluierung des Archivgesetzes: http://www.youtube.com/watch?v=ok28El2Iq2I .
Sitzungsniederschrift der Debatte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-51.html#_Toc380942657 .
Entwurf des Archivgesetzes: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5774.pdf
Einbringungsrede zum Entwurf des Archivgesetzes (Anlage 6 zu TOP 23): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-58.html#_Toc388036353

Zur Gesetzgebung siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=sammlungsgut+nrw

Aktuelles zum Stand der Petition und zum Gesetzgebungsverfahren: http://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Siegen, 26.05.2014 (aktiv bis 25.11.2014)”

Siehe auch:

Klaus Graf, Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände, in: Weblog Kulturgut, 15. 5. 2013, http://kulturgut.hypotheses.org/204.
Der Text erschien zuerst in LIBREAS: Klaus Graf: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, Heft 1 /Heft 22 (2013)
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:11-100208891 (PDF).

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/397

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Petition „Wissenschaft ist Zukunft“ (für öffentlich finanzierte Forschung in Österreich)

Im Zuge der Budgetverhandlungen für den Zeitraum 2016 bis 2018, die derzeit in Österreich zwischen dem Finanzministerium und den einzelnen Ressorts im Gange sind, steht für die öffentliche Forschungsförderung viel, wenn nicht alles auf dem Spiel. Alle größeren Institutionen in diesem Bereich sind bereits seit Jahren auf unzureichende Budgets gesetzt; beim FWF als größtem Förderer von Grundlagenforschung sind nunmehr die Rücklagen aufgebraucht, ohne eine Aufstockung des Grundetats müsste sehr bald eine wesentliche Einschränkung der Tätigkeit Platz greifen. Der Österreichischen Akademie der Wissenschaften geht es […]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6829

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Petition gegen Kürzungen am Leipziger Institut für Romanistik

Zwischen 2016 und 2020 werden an den sächsischen Universitäten 1042 Stellen gestrichen. Diese Entscheidung der Landesregierung betrifft die Universität Leipzig in hohem Maße: Jedes Jahr wird sich die Zahl der Stellen um ca. 24 reduzieren. Vor allem die Philologische Fakultät ist betroffen; bisher sind es ca. 14 Stellen, aber es sollen weit mehr werden (http://www.zeit.de/2014/09/universitaet-leipzig-kuerzungen-institute ). Auch das Institut für Romanistik, welches sich maßgeblich für die Integration der Digital Humanities in die Romanistik einsetzt, ist in seiner Existenz stark gefährdet.

Zur Unterstützung fordert das Institut zur Unterzeichnung einer Petition auf, die der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Prof. Sabine von Schorlemer, vorgelegt werden soll : “Für den Erhalt von Stellen und Kompetenzen am Institut für Romanistik der Universität Leipzig / Petition des Instituts für Romanistik der Universität Leipzig”. Bitte unterstützen Sie die KollegInnen zahlreich!

 

 

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=3106

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Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Jeffrey Hamburger, Kunsthistoriker in Harvard, potestiert gegen Überlegungen der bankrotten US-Stadt Detroit, die unschätzbaren Meisterwerke des Detroit Institute of Art auf den Markt zu werfen. Nach wenigen Tagen gibt es schon über 3400 Unterstützer.

Siehe auch Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/453138761/

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Der Wortlaut der Petition:

In light of the city of Detroit having declared bankruptcy on July 18, 2013, it has been announced that some of the city’s assets, including the renowned collections of the Detroit Institute of Arts, could conceivably be sold to pay off the city’s creditors. The collections, which rank among the best in North America, include significant holdings of Italian, Netherlandish, Dutch and Flemish painting. Flemish masterpieces include works by Jan van Eyck, David, van Orley, Massys, Breugel, Cuyp, Hobbema, Hals, van Dyck, Ruisdael, Rembrandt and Rubens. Among the Italian masters represented are Botticelli, Ghirlandaio, Fra Angelico, Sasetta, Bellini, Perguino, Titian, Correggio, Parmigianino, Dossi, Bronzino, Carravagio, Veronese, Reni, Batoni, and Tiepolo. The outstanding collection of Impressionist and post-Impressionist as well as earlier French painting includes works by Poussin, Claude, de la Tour, Chardin, Fragonard, Delacroix, Courbet, Cezanne, Corot, Degas, Pissaro, Monet, Renoir, Seurat, Gauguin, and Vincent van Gogh. Among the English artists in the collection are Hogarth, Hoppner, Fuseli, Raeburn, Romney, Reynolds, Gainsborough, Constable, and Millais. All this is no more than a sampling: the museum also holds outstanding collections of American, African, African-American, Asian, and Islamic art, as well over 35,000 prints, drawings and photographs. A vital cultural hub in Detroit and the mid-Western United States, the museum is an institution of international standing and importance. The sale and dispersal of its collections would be nothing short of a tragedy. I am therefore asking you to consider signing the following petition, addressed to Mr. Kevyn Duane Orr, the emergency manager of the city of Detroit:

Dear Mr. Orr,

We, the undersigned, write to express our profound dismay at the news that the city of Detroit is considering auctioning off the collections of the Detroit Institute of Arts to meet the city’s obligations as part of the current bankruptcy proceedings. The Institute of Art’s collections are not only among the finest in the United States; they rank among the greatest in the world and contribute to the city’s international reputation. To sell them, in whole or in part, would seal the city’s shame, dispose of one of the most visible manifestations of its proud history, and inflict permanent, irreparable harm on the city as a center for culture, tourism and commerce. One doesn’t help a patient, even one who’s very sick, by cutting out his or her heart. We urge you to resist the pressures being brought to bear by creditors to resort to what would be an act of draconian cultural iconoclasm without parallel in modern times.

Yours sincerely, 
Jeffrey Hamburger 
Harvard University

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/269

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Petition: Kein Redeverbot für akademische ‘Whistleblower’

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ein Gastbeitrag von Stefan Heßbrüggen

Am 14. 5. 2013 hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Empfehlungen zur ‘guten wissenschaftlichen Praxis’ veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem:

“Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […]).”

Diese Vorschrift beruht also auf einer ‘geplanten’ Ergänzung der Empfehlungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, über die auf der heute (3.7.2013) zu Ende gehenden Mitgliederversammlung der DFG beraten worden ist. Das Ergebnis dieser Beratungen wird die DFG der Öffentlichkeit auf ihrer morgen (4.7.2013) stattfindenden Jahrespressekonferenz mitteilen.

Gegen diese neuen Regularien habe ich am 1.7.2013 eine Petition in Gang gesetzt, die aktuell bereits von über 150 Personen gezeichnet worden ist. Die Redaktion von de.hypotheses.org hat mir freundlicherweise die Gelegenheit gegeben, meine Motivation zu diesem Schritt in einem Gastbeitrag zu erläutern.

Ein intransparentes Verfahren

Das Verfahren zur Festlegung neuer Standards guter wissenschaftlicher Praxis war intransparent und selbst nicht den Werten der Wissenschaft verpflichtet. Dem entspricht das Ergebnis: Ich halte den Beschluss der HRK für normativ falsch und seine Folgen für schädlich. Sollte die DFG diesen Beschluss übernommen haben, sind seine Konsequenzen für das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt kaum abzuschätzen, da die Vorgaben der DFG regelmäßig in universitätsinterne Satzungen und Ordnungen umgesetzt werden und somit Bindungswirkung nicht nur für jene entfalten, die Drittmittel von der DFG empfangen, Anträge begutachten usw. Vielmehr setzt die DFG den De-facto-Standard für gute wissenschaftliche Praxis in Deutschland insgesamt.

Umso bemerkenswerter ist es, dass ich bislang keinen Beleg dafür finden konnte, dass die DFG Fachgesellschaften oder die wissenschaftliche Öffentlichkeit insgesamt in ihre Überlegungen einbezogen hätte. An die Stelle eines solchen Diskurses traten wohl populärpsychologische Überlegungen zur Motivation von ‘Whistleblowern’. Als Beleg für den in der DFG anscheinend vorherrschenden Geist kann ein Gastbeitrag der DFG-Justitiarin Kirsten Hüttemann aus dem Jahr 2011 dienen:

“Die Motivationslage der anzeigenden Wissenschaftler (“whistleblower”) reicht vom ernsthaften Interesse an ehrlicher Wissenschaft, dem Bemühen um zielführende Konfliktlösungen, der verzweifelten Suche nach Klärung einer “verfahrenen” Situation auch bei zwischenmenschlichen Unstimmigkeiten bis hin zu “Konkurrenzdenken” und Querulanz.”

Frau Hüttemann hat eins nicht verstanden: Die ‘Motivationslage der anzeigenden Wissenschaftler’ ist für die Validität geäußerter Vorwürfe vollkommen unerheblich. Wenn wissenschaftliches Fehlverhalten aufgedeckt wird, ist es der Wissenschaft (also uns Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) völlig gleichgültig, ob dies aus Konkurrenzdenken oder Querulanz geschieht. Entscheidend ist einzig, ob der Vorwurf triftig ist. Das aber entscheiden Wissenschaftler/innen im fachwissenschaftlichen Diskurs.

Die Norm: falsch und schädlich

Damit sind wir bei der Frage, ob diese Regelungen normativ richtig sind. Die Antwort fällt leicht, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die heute geltenden Verfahren und Normen wissenschaftlichen Arbeitens sich in letzter Instanz der Aufklärung verdanken. Wesentliche Norm ist hier die der Publizität: Vorgänge, die mit dieser Vorgabe unverträglich sind, sind damit zugleich gegen die Werte der Aufklärung gerichtet. Ob dies im politischen Bereich uneingeschränkt zutrifft, muss hier nicht entschieden werden. Die Wissenschaft jedenfalls bedarf keiner Geheimverfahren, um ihrem Hauptzweck, der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnis, zu genügen. Das hinter diesem Hauptzweck Rechte Einzelner etwa auf Vertraulichkeit oder Ehrschutz zurückzutreten haben, versteht sich von selbst: Niemand wird gezwungen mitzumachen. Jede und jeder weiß idealerweise spätestens am Ende des Studiums, dass dieser Preis zu zahlen ist.

Die von der HRK beschlossenen und von der DFG erwogenen Änderungen sind aber nicht nur falsch, sondern schädlich. Durch die unklare Definition des Begriffs ‘whistle blowing’ wird legitimes wissenschaftliches Handeln potentiell ‘kriminalisiert’, also als möglicher Verstoß gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis gebrandmarkt. Hieraus entsteht ‘Furcht, Unsicherheit und Zweifel’, also ein Klima, in dem gerade Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sich gründlich überlegen müssen, mit Vorwürfen an die Adresse anderer vorzutreten.

Schließlich, und dies ist wohl der größte Schaden, steht die deutsche Wissenschaft gerade im Begriff, sich im internationalen Maßstab lächerlich zu machen. Kaum ein Kollege im Ausland wird noch gerne die Zusammenarbeit mit einem Wissenschaftssystem suchen, das seine eigenen Maßstäbe in einem derart intransparenten Verfahren und mit derart fragwürdigem Ausgang festgelegt hat.

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Bisherige Veröffentlichungen zum Thema in chronologischer Reihenfolge, Stand 3.7.2013, 17h30 (bitte in den Kommentaren ergänzen!):

• Roland Preuß, Plagiatsskandale. Unis sehnen sich nach dem stillen Kämmerlein, in: Süddeutsche Zeitung, 10.6.2013, http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsskandale-unis-sehnen-sich-nach-dem-stillen-kaemmerlein-1.1692489.

• Klaus Graf, Plagiatsskandal. Unis wollen vertuschen, in: Archivalia, 10.6.2013, http://archiv.twoday.net/stories/434204837/.

• Erbloggtes, Es gibt kein Problem mit Wissenschaftsbetrug – solange niemand drüber redet, in: Erbloggtes, 23. 6. 2013, http://erbloggtes.wordpress.com/2013/06/23/es-gibt-kein-problem-mit-wissenschaftsbetrug-solange-niemand-druber-redet/.

• Erlebt, Bedenkliche Empfehlung der DFG, in: erlebt, 26. 6. 2013, https://www2.pms.ifi.lmu.de/erlebt/?p=9398.

• Raphael Wimmer, Warum die neue DFG Empfehlung Nr 17 der Wissenschaft schadet, in: Reflected Total Internal Frustration, 26. 6. 2013, http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet/.

• Benjamin Lahusen, Gute wissenschaftliche Praxis, in: mops-block. Notizen aus der Rechtswelt, 28. 6. 2013, http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html.

• Erbloggtes, DFG berät über Ende des Rezensionswesens, in: Erbloggtes, 1. 7. 2013, http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/01/dfg-berat-uber-ende-des-rezensionswesens/.

• Stefan Heßbrüggen, Whistle blowing in the German University: A Regulatory Scandal in the Making, in: NewAPPS, 1.7.2013, http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html.


Veröffentlichungen zur Petition:

‣ Wissenschaftsallianz fordert Festungshaft für Rezensenten, in: Causa Schavan, 2.7.2013, http://causaschavan.wordpress.com/2013/07/02/wissenschaftsallianz-fordert-festungshaft-fur-rezensenten/.

‣ Don’t ban academic whistleblowing, in: Texttheater, 2.7.2013, http://texttheater.net/dont-ban-academic-whisteblowing.

‣ Erbloggtes, Offener Brief an Präsidenten von DFG und HRK, in: Erbloggtes, 2.7.2013, http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/02/offener-brief-an-prasidenten-von-dfg-und-hrk/.

‣ Klaus Graf, Werden Plagiate-Wikis par ordre de Mufti zum wissenschaftlichen Fehlverhalten erklärt?,  in: Netbib Weblog, 2.7.2013, http://log.netbib.de/archives/2013/07/02/werden-plagiate-wikis-par-ordre-de-mufti-zum-wissenschaftlichen-fehlverhalten-erklart/.

Tilmann Warnecke, “Guttenberg, Schavan und die Folgen: Maulkorb bei Plagiatsverdacht”, 3 7. 2013, http://www.tagesspiegel.de/wissen/guttenberg-schavan-und-die-folgen-maulkorb-bei-plagiatsverdacht/8443616.html

__________

Abbildung: Marine Sgt. at New Orleans, La., Library of Congress, http://www.loc.gov/pictures/resource/fsac.1a34989/.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431

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Archivreport extra: Stadtarchiv Köln – Planungsstopp des Neubaus

Es ist skandalös, dass wichtige Politiker im Kölner Stadtrat damit beginnen, Bedeutung und Folgen des Archiveinsturzes vom 3. März 2009 zu missachten. Neuerdings wird der Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln in der geplanten Form in Frage gestellt, Sogar der Standort des Neubaus wird in Frage gestellt. Warum soll ein neuer Standort gefunden werden? […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4139/

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Online-Petition: Für die Aufhebung des Planungsstopps für den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln

Der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 war die größte Katastrophe des deutschen Archivwesens nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine große Welle der Hilfsbereitschaft bewies die Solidarität mit diesem einzigartigen Kulturgut, und auch die Stadt Köln schien zunächst die Lehren aus dem kaum fassbaren Ereignis gezogen zu haben.  Nun aber sieht es so aus, dass der Kölner Stadtrat vergessen hat, was nach dem Einsturz Konsens war: Dass Köln rasch ein Stadtarchiv auf dem neuesten Stand braucht, das nicht nur den vielfältigen Anforderungen eines normalen Großstadtarchivs genügt, sondern auch den besonderen Bedingungen nach dem Unglück Rechnung trägt.

Wir bitten Sie daher, unbedingt die folgende Petition, die von dem Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf initiiert wurde, der die oben verlinkte erste Meldung des Einsturzes in Archivalia verfasste, zu unterzeichnen!

Zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

“Wir appellieren nun an die Mitglieder des Stadtrates, die Bedeutung der Wiederherstellung des Stadtarchivs als Bürgerarchiv dauerhaft anzuerkennen und den verhängten Planungsstopp zurückzunehmen.

Das viel beschworene Kölner „Stadtgedächtnis“, ein europaweit bedeutendes Kulturgut, wird noch lange unter dem Einsturz zu leiden haben; die Restaurierung der Objekte wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Noch ist ungesichert, wie diese Arbeiten finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Rückzug des Stadtrates verheerend.

Den Neubau des Stadtarchivs – einschließlich der städtischen Kunst- und Museumsbibliothek und des Rheinischen Bildarchivs – zügig fertig zustellen ist das absolute Minimum.”

Offener Brief des Fachbeirats an den Oberbürgermeister: http://archiv.twoday.net/stories/342799312/

Presseerklärung der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.: http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/aktuell/archiv-neubau-einsparung-nur-am-standort-eifelwall-und-ohne-zeitverzoegerung-moeglich/001235/

Stellungnahme der Kölner historischen Vereine und Gesellschaften: http://archiv.twoday.net/stories/342799608/

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/152

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Archivreport spezial: Ende des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen

An die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen: Nehmen Sie die angekündigte Streichung der Landeszuschüsse für die Archäologie und Denkmalpflege zurück! Was soll passieren? Das Land Nordhein-Westfalen will sich bis 2015 ganz aus der Finanzierung der Archäologie zurückziehen und hat bereits für 2013 drastische Mittelkürzungen vorgenommen. Wie läuft es bisher? In NRW wird die Archäologie / Bodendenkmalpflege von […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4070/

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