Handyverbot oder “Wie ich trotz Jeans in die Gemäldealerie Alte Meister gelassen wurde”

Versucht man in der Galerie Alte Meister  sich mit Hilfe eines Telefons Notizen zu machen, wird man schnell aber bestimmt darauf hingewiesen, dass die Benutzung von Telefonen oder Tablets dort nicht gestattet ist. Wiederkehrendes Argument ist: “Das ist wie eine Kirche hier.” Was ist damit gemeint und wieso das Verbot?

Bringen  Telefone oder Rechner Aktivitäten in die heiligen Hallen des Museums, die ohne technische Unterstützung nicht möglich wären? Fotografieren:  ist ohnehin verboten. Lautes Sprechen: wäre auch analog möglich und verbietet sich durch die Etikette. Übersetzen von Wörtern: können nicht-deutschsprachige Besucher mit mitgebrachten Wörterbuchern erledigen. Einholen von Informationen: geschieht, wie vielfach zu beobachten ist, qua Audioguide, Reiseführer in Buchform oder freundliche Mitarbeiter des Museums.

Wenn also all diese Aktivitäten keineswegs durch die Technik in das Museum gebracht werden, sondern dort schon praktiziert werden, wo ist dann das Problem mit den Geräten? Schäden an den Bildern oder Irritationen der Überwachungstechnik  durch Strahlung oder Elektrosmog sind schließlich nicht zu befürchten, das bestätigt sogar das Museumspersonal.

Nein, der Grund ist, “es ist wie eine Kirche hier.” Das Museum wird zu einem sakralen Ort erklärt, dessen besonderer Status gewahrt bleiben soll. Von Telefonen und Tablets wird vermutet, dass sie per se mit dieser quasi-Transzendenz unvereinbar sind. Die Angst ist, dass die bloße Anwesenheit von Technik die Außeralltäglichkeit der Galerie zerstört: “Wenn einer anfängt, dann benutzen das hier alle.” Dieser Auffassung wiird allerdings nicht konsequent gefolgt, da für die Ausstellung Die Sixtinische Madonna. Raffaels Kultbild wird 500 eine App angeboten wurde.

Eine weitere Befürchtung sind Verstöße gegen das Urheberrecht. “Nicht alle Besucher”, so erfährt man, “wissen, dass sie Fotos nicht einfach ins Internet stellen können, ohne Rechte zu verletzen.” Da das Fotografieren allerdings ohnehin verboten ist und die Rechtsverstöße ja in der individuellen Verantwortung der Besucher liegen, ist das vorbeugende Verbot bestimmter Geräte wenig nachvollziehbar.

Grundlegend für das Technik- und Selbstverständnis der Alten Meister scheint jedoch der Einwand, die Technik würde die Konzentration auf die Kunst vermindern. Anders als Audio-Guides (die bei Maximallautstärke eine erhebliche Lärmbelästigung darstellen können) und Führungen, deren Teilnehmer dem nichts ahnenden Betrachter der Werke unvermittelt den Blick verstellen können, würden Telefone und Tablets auch nicht-kunstbezogene Beschäftigungen erlauben. Ganz anderer Fall als das Gespräch eines Pärchens, dass sich von den Bildunterschriften der Renaissance-Gemälde Inspiration für die Namensgebung ihres Nachwuchses inspirieren lassen wollte–

Was in der Gemäldegalerie Alte Meister zur Zeit mit Strenge durchgesetzt wird, ist eine Einschränkung der Freiheit, mit Hilfe von Technik auf Informationen zuzugreifen, die  nicht von den Ausstellungsmachern bedacht und ausgewählt wurden. Das wenig überzeungende Argument ist eine Störung der Sakralität dieses “Heiligthumes der Kunst”. Da von den Besuchern  analoge (d.h. gedruckte oder menschliche) Informations- und Störquellen durchaus in Verwendung genommen dürfen, bleibt nach dem Besuch des Museums der Eindruck, dass es sich um eine rein ästhetische Entscheidung handelt.

Beim Hinausgehen auf die Straße war ich daher nachträglich verwundert, dass ich mit Jeans bekleidet überhaupt in die heiligen Hallen vorgelassen worden war.

 

Quelle: http://dss.hypotheses.org/659

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Kreutzer, Till: Digitalisierung von gemeinfreien Werken durch Bibliotheken. Ein Leitfaden, hrsg. v. Hochsch. bibl.zentr. d. Landes Nordrhein-Westfalen. Köln 2011.

http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdf Das Dokument zeigt Bibliotheken und anderen Institutionen auf, welche Rechtsfragen vor, bei und nach der Digitalisierung gemeinfreier Titel zu berücksichtigen sind. Der Leitfaden ist dezidiert für Nicht-Juristen gedacht und daher auch in einem entsprechenden allgemeinverständlichen Duktus abgefasst.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/09/3318/

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Die Digitale Bibliothek und ihr Recht


Fast nebenbei bemerkte Sebastian Thrun, Gründer von Googles Forschungslabor “X” und der Online-Universität Udacity in einem Interview, dass die Geisteswissenschaften den Anschluss an die rasante Entwicklung in den Naturwissenschaften verlieren
.

“Sie entwickeln zum Beispiel keine Theorie der neuen Medien.”1 Ganz so hinterher sind die Geisteswissenschaften jedoch nicht. Immer häufiger steht der Einfluss digitaler Medien und Social Media im Fokus  kulturwissenschaftlicher Studien und Tagungen. Neben unserer diesjährigen Dresden Summer School widmen sich zahlreiche Forschunsverbünde diesem Thema. Unter anderen stellt sich im September 2012  die Universität zu Köln die Frage, inwieweit künftigen Generationen die Digitalia der Gegenwart als historische Quelle und als Zeugnisse unsrer Kultur zur Verfügung stehen werden.

Sie fasst ihr Thema wie folgt zusammen: Rechtliche Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digitalen kulturellen Gedächtnisses ergeben, sind bisher noch unzureichend bedacht. Sicher ist hierbei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kulturelle Äußerungen zu speichern, gegenüber dem analogen Zeitalter mit seinen vornehmlich gedruckten Medien grundlegend geändert haben. Der Grund hierfür liegt zum einen in dem gewaltigen Öffentlichkeitspotenzial, insbesondere von Online-Publikationen, zum anderen in dem schlichten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfahren und damit das Urheberrecht berühren. Aus unterschiedlichen Perspektiven sollen auf der Tagung Die Digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? Kulturwissenschaftliche Aspekt, technische Hintergründe und rechtliche Herausforderungen des digitalen kulturellen Speichergedächtnisses die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die beim Aufbau eines digitalen kulturellen Speichergedächtnisses zu beachten sind. Insbesondere soll untersucht werden, ob die rechtliche Seite der digitalen Bibliothek künftig größerer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht verordnete Amnesie des Digitalen abgelöst wird.

Die Tagung ist eine Zusammenarbeit der Universität zu Köln mit dem Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ), der Universitäts- und Stadtsbibliothek Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität. Während der ganzen Tagung informieren das HBZ sowie die Firma ImageWare über technische und organisatorische Fragen der Digitalisierung und digitalen Langzeitarchivierung. Weitere Informationen können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

 

1 Vgl. Uwe Ebbinghaus: Veränert er die Welt?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. August 2012, N3. 190, S. 25. Vgl. auch http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sebastian-thrun-stanford-university-lehrt-wie-vor-1000-jahren-a-817889.html

 

Quelle: http://dss.hypotheses.org/163

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Tagung: Die digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft

Nach der Sommerpause wird das Urheberrecht im digitalen Zeitalter wieder
prominent auf der politischen Agenda stehen, man denke nur an die Frage,
ob § 52a UrhG weiter in Geltung sein wird. Eine Rolle wird sicher auch
das Thema der verwaisten Werke spielen.

Alle Fragen haben eines gemeinsam: Der Formatwandel vom Analogen zum
Digitalen wirft eine Fülle juristischer Probleme auf, deren Konsequenz
etwa für unser kulturelles Gedächtnis noch nicht ausreichend reflektiert
ist.

Für alle, die in den Gedächtnisinstitutionen mit urheberrechtlichen
Fragen befasst sind, möchte ich daher noch einmal auf die am 6. und 7.
September in Köln stattfindende Tagung “DIE DIGITALE BIBLIOTHEK UND IHR
RECHT – EIN STIEFKIND DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT?” aufmerksam machen,
die von der Universität Köln zusammen mit dem HBZ veranstaltet wird.

Es gibt noch Restplätze!!

Im Tagungsbeitrag von 100 € für zwei Tage ist übrigens die Verpflegung
während der Veranstaltung (Kaffeepausen und Mittagsimbiss) enthalten.

Das aktuelle Programm mit weiteren Informationen findet sich hier:
http://www.ausbildungsstiftung.de/

Anmeldungen nimmt Herr Hinte von der Uni Köln entgegen:
ohinte@uni-koeln.de. Er ist auch bei der Reservierung vergünstigter
Hotelzimmer behilflich.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=829

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Zum ›Stellenwert‹ des Fernmeldegeheimnisses in unserem Rechtssystem. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012

http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html Dass die nicht lizenzierte Bereitstellung von MP3´s im Internet illegal ist, bezweifelt heutzutage niemand mehr. Fraglich ist nur, wie hoch die Urheber- und Nutzungsrechte von Künstlern sowie Musikindustrie im Vergleich zu dem in Artikel 10 unserer Verfassung verbrieften Recht auf Fernmeldegeheimnis einzuordnen sind. Dass der Bundesgerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3119/

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Zugangs- und Nutzungsrechte für historische Quellen im Web

Wir hatten uns ja einmal vorgenommen, nicht zu einer reinen Ankündigungsplattform zu verkommen, aber heute ist schon wieder eine wichtige Tagung zu annoncieren: Unsere Kollegen von infoclio.ch und e-codices.ch werden im November das Thema der Zugangs- und Nutzungsrechte für historische Quellen aufgreifen. Mit einigen vielversprechenden Referenten, wie ein Blick ins Programm zeigt. «Die Tagung widmet [...]

Quelle: http://weblog.hist.net/archives/6303

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wbs-law: Abmahnung wegen user-generated content auf facebook

Nun ist die erste Abmahnung wegen urheberrechtsverletzender Fotos auf facebook-Profilen da! Das ausschlaggebende ist, dass es sich hierbei um user-generated content handelt, d.h. Inhalten, welche von Freunden hochgeladen wurden. wbs-law gibt eine juristische Bewertung zur Impressums- und Prüfpflicht bei facebook-Seiten und Hinweise, welche präventiv getroffen werden können. Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/04/2703/

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Über die verbrauchfreundliche Verwendung eines bislang verbraucherunfreundlichen Instruments

http://tagesschau.de/inland/googleverbraucherzentrale100.html Es soll an dieser Stelle um keine politische oder gar rechtliche Würdigung von Googles neuen Datenschutzbestimmungen gehen – dies geschieht bereits an anderer Stelle ausführlich (e.g. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,818105,00.html). Erwähnenswert am gegenwärtigen Verlauf dieser Angelegenheit erscheint allerdings, dass eine Verbraucherschutzzentrale nun mit Google einen Großkonzern abmahnt. War das Abmahn(un)wesen bislang immer als Instrument zweifelhafter Anwaltskanzleien und [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/03/2547/

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Keine freie Wahl des örtlichen Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html In seiner kürzlich gefällten Entscheidung beschied das Amtsgericht Frankfurt, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kein beliebiger örtlicher Gerichtsstand gewählt werden könne. Auch wenn es sich um keine ‘vor Ort’, sondern ‘im Internet’ begangene Urheberrechtsverletzung handelt, ist als Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten anzunehmen, da ‘von  diesem Ort aus’, die Urheberrechtsverletzung vollzogen wurde. Via Archivalia [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2011/12/2246/

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wbs-law.de: Haftung von Seitenbetreibern für Urheberrechtsverletzungen – Abmahnung wegen Karl-Valentin-Zitaten

Ist der Betreiber einer Seite für Urheberrechtsverletzungen von Inhalten haftbar, welche Nutzer auf seine Seite einstellen? Kann eine solche Haftung umgangen werden oder steht man als Betreiber von Blogs, Foren etc. mit einem Fuß im Gefängnis? Sehen Sie hierzu den Video-Podcast von Christian Solmecke zu einem Urteil des LG München I; im vorliegenden Fall wegen [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2011/11/2093/

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