Im Auftrag des Vorstands erarbeitet von der DHd-AG Digitales Publizieren (Februar 2017)
Der Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum e.V. (DHd) nimmt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) zum Anlass, aus Sicht der durch den Verband vertretenen Fachgesellschaft Stellung zu beziehen.
Es besteht mittlerweile ein breiter Konsens, dass die Digitalisierung erheblichen Einfluss nicht nur auf alle gesellschaftlichen und kulturellen Belange, sondern auch auf Wissenschaft und Forschung hat. Hier sind nicht nur naturwissenschaftliche und technische Fächer, sondern auch die Geisteswissenschaften in besonderer Weise betroffen. Digitale Verfahren und Methoden, wie sie in den Digital Humanities entwickelt und vorangetrieben werden, geben der Forschung Instrumente an die Hand, um zentrale Prozesse und Phänomene von Geschichte und Gesellschaft in neuem Lichte zu untersuchen und Antworten auf zentrale Fragen von Wissenschaft und Kultur zu finden, die mit traditionellen Mitteln kaum hätten gestellt, geschweige denn beantwortet werden können.
Ausgangspunkt aller Forschungen der Digital Humanities sind Daten, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, seien es Datenbanken, digitalisierte Texte, Noten, Bilder, 3D-Repräsentationen oder sonstige audiovisuelle Medien. Umgekehrt nutzen die Digital Humanities nicht nur Daten, sondern erzeugen sie auch, durch Datenbereitstellung im Netz ebenso wie durch elektronische Publikationen, so dass in einem Research Data Life Cycle Forschungsprozesse digital abgebildet werden und perspektivisch über das Internet vernetzte Forschungsinfrastrukturen entstehen können.
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Quelle: http://dhd-blog.org/?p=7775