Die brandenburgisch-preußische Judenpolitik war seit dem Edikt von 1671 auf Wandel und Handel ausgerichtet. Neben anderen Einwanderungsgruppen wurden insbesondere jüdische Familien, wegen ihrer Handelserfahrungen und ihres Kapitals angeworben. Brandenburg-Preußen zwang seine jüdischen Familien durch eine vielfältige Steuern- und Abgabenpolitik dazu. Dazu wurden jüdische Familien statistisch erfasst, sozial kategorisiert und kontinuierlich durch Edikte, erneuerte Privilegien und Ordnungen um weitere oder höhere Sonderabgaben belangt, die dann letztmalig 1750 unter Friedrich II. allgemein gültig und detailliert festgeschrieben wurden. Diese Bestimmungen und Forderungen führten zu großen finanziellen Belastungen, sozialen Krisen und Existenzängsten der jüdischen Familien. So bedeuteten die nach dem 7-jährigen Krieg (1756-1763) geforderten Zwangsbeiträge und Zwangsexporte für viele jüdische Familien den sozialen Abstieg und somit auch die Aufhebung ihres Schutzes in Preußen.
Die Verarmung vieler jüdischer Gemeinden zum Ende der Regierungszeit Friedrich II. soll allerdings um Schenk zu widersprechen nicht zum Anlass genommen werden die gesamt-wirtschaftliche Bedeutung durch die jüdische Einwanderung zu unterschätzen (vgl.
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