Universale Verteidigung der Menschenrechte? Die strafrechtliche Verfolgung von DDR-Unrecht
Die Prozesse gegen Mauerschützen, gegen die Befehlshaber von Grenztruppen und gegen Mitglieder des Politbüros gelten als abgeschlossen. Zeit für eine Bilanz, Zeit für ein Gespräch über die Möglichkeiten, Verstöße gegen Menschenrechte über Rechtssysteme hinweg strafrechtlich zu verfolgen. Rainer Schröder, Professor für Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität, erörtert im MONTAGSRADIO Nr. 19/2011 die Aufarbeitung von geschehenem Unrecht mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Dass die Rede vom “Unrechtsstaat” keine Floskel bleibt, belegen die Gerichtsprozesse, die nach dem Ende der DDR gegen begangenes Unrecht geführt wurden. Insbesondere jene Verbrechen, die den Tod von Flüchtlingen an der Mauer bzw. der innerdeutschen Grenze zur Folge hatten, standen im Fokus der Justiz und der Öffentlichkeit. Nicht zuletzt Egon Krenz wurde wegen der Todesopfer an der Mauer und der deutsch-deutschen Grenze zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Über Strafmaße und den Sinn von Strafe, über symbolische Urteile und die Frage nach Gerechtigkeit, über Wege der strafrechtlichen Aufarbeitung und die Grenzen des Rechtsstaats, über Menschenrechtsverletzungen und die Möglichkeiten sie nachträglich zu verurteilen, sprechen Markus Heidmeier und Jochen Thermann mit Prof. Dr. Rainer Schröder in dieser Ausgabe des Montagsradios.
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