#linkhint Die Entwicklung des Souveränen Malteser Ritterordens von der Hospitalbruderschaft zum Völkerrechtssubjekt

http://www.univie.ac.at/rechtsgeschichte/seminararbeiten/susannefrodl.pdf Kein Orden war und ist von so langem Bestand, so großer Beständigkeit und nicht zu unterschätzender Bedeutung auf humanitärem und völkerrechtlichem Gebiet gekennzeichnet, wie der Orden vom Hl Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta, besser bekannt unter der Bezeichnung Souveräner Malteser Ritterorden. Er ist der älteste noch bestehende geistliche Ritterorden der Welt. Stud.arb. jur. Wien […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2017/11/7270/

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„Das Narrativ der universalen Menschenrechte ist nach wie vor wirkungsvoll“ – ein Interview mit Annette Weinke

Gesche Schifferdecker (links) und Anette Weinke (rechts)

Gesche Schifferdecker (links) und Anette Weinke (rechts)

Annette Weinke ist Lehrbeauftragte am  Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach ihrer Habilitation an der Philosophischen Fakultät Universität Jena war sie 2015/16 Visiting Fellow am History Department der Princeton University, New Jersey. Ihr aktuelles Forschungsprojekt beschäftigt sich mit dem Thema „Lobbyisten des Rechts: Transatlantische Völkerrechtler und Menschenrechtsaktivisten im 20. Jahrhundert“ und wird von der Fritz Thyssen Stiftung gefördert. Neben Fellowhips u. a. des DAAD war Annette Weinke 2010-2012 eine der ersten Stipendiatinnen der Gerald D.-Reisebeihilfen der Max Weber Stiftung.

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Quelle: http://trafo.hypotheses.org/5325

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Transnationale Rechtswissenschaft und die Notwendigkeit methodologischer Selbstvergewisserung

von Anna Katharina Mangold, Goethe-Universität Frankfurt/Main

Als Rechtswissenschaftlerin mit einem Schwerpunkt im nationalen öffentlichen Recht (dieses umfasst Verfassungs- und Verwaltungsrecht), dem Europarecht und völkerrechtlichen Menschenrechtsverträgen fallen mir immer wieder vielfältige transnationale Zusammenhänge auf. In der Rechtswissenschaft geht es weniger um transregionale denn um transnationale Fragen, weil nach wie vor der Nationalstaat als Rechtsquelle von überragender Bedeutung begriffen wird, wohingegen regionales Recht auch im traditionellen Nachdenken über Recht jedenfalls seit der Mitte des 20. Jahrhunderts an Bedeutung stark verloren hat.

Transnationale Rechtsfragen

Unter transnationalen Rechtsfragen verstehe ich solche, die nicht mehr allein aus einer, etwa der nationalen Rechtsordnung beantwortet werden können, sondern mit Blick auf die Verflechtung verschiedenster Rechtsquellen zu lösen sind. So gibt es neben dem klassischen nationales Recht inzwischen anerkanntermaßen auch supranationales (EU) Recht und internationales Recht (Völkerrecht). Daneben finden sich private Regelungsregime. Im transnationalen Handelsrecht etwa, oftmals als lex mercatoria bezeichnet, entstehen durch standardisierte Verträge zwischen privaten Parteien (z.

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Quelle: http://trafo.hypotheses.org/3454

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Forschungsseminar “La Première Guerre mondiale, guerre du XIXe, guerre du XXe siècle” am DHIP

Am 12. Dezember fand die erste Sitzung des an der EHESS unter Leitung von Stéphane Audoin-Rouzeau organisierten Forschungsseminars „La Première Guerre mondiale, guerre du XIXe, guerre du XXe siècle“ am DHI Paris statt. In der Vorlesungszeit stellen an jedem ersten Montag im Monat hochkarätige Referenten ihre aktuellen Forschungsprojekte zur (Vor-)Geschichte des Ersten Weltkriegs und seiner Nachwirkungen vor. Externe Seminarteilnehmer sind jederzeit herzlich willkommen. Den Anfang machte Bruno Cabanes (Yale University) mit einem Werkstattbericht zu seinem laufenden Vorhaben „La redéfinition des droits de l’homme après la Grande Guerre“ (Redefinition der Menschenrechte nach dem Ersten Weltkrieg), in dem es dem profilierten Experten für die Geschichte des Kriegsendes 1918 u.a. darum geht, eine rechtsgeschichtliche Fragestellung kulturgeschichtlich anzureichern und damit berührungslos nebeneinander stehende Forschungstraditionen zusammen zu bringen. So erlaubt die Analyse der Kriegserfahrungen wichtiger Protagonisten der Menschenrechtsbewegung (z.B. des Kriegsversehrten René Cassin), ihr Engagement zu kontextualisieren und damit besser zu verstehen. Durch Berücksichtigung der besonderen Rolle einflussreicher NGOs avant la lettre betont Cabanes darüber hinaus die besondere Bedeutung zivilgesellschaftlicher, internationaler Organisationen und macht einen großen Schritt hin zu einer transnationalen Geschichte der Menschenrechte. In den nächsten beiden Seminarsitzungen am 2. und 16. Januar 2012 (jeweils 9-11 Uhr) führt Leonard V. Smith den Versuch, Kultur- und Rechtsgeschichte produktiv zusammen zu bringen, weiter. Seine beiden Vorträge, “Wilsonismus und Völkerrecht. Souveränität nach dem Ersten Weltkrieg” (Wilsonisme et droit international. La souverainté après la Grande Guerre) und “Frieden oder Fortsetzung des Krieges? Das Recht der Selbstbestimmung der Völker auf der Friedenskonferenz 1919″ (Paix ou continuation de la guerre? Le droit des peuples à disposer d’eux-mêmes à la conférence de la paix 1919) behandeln eine komplementäre Problemstellung, die ein Schlaglicht auf die so unendlich schwierige Demobilmachung des Rechts nach dem Ende des Krieges wirft. Leonard V. Smith ist Frederick B. Artz Professor am Oberlin College in Ohio. Von ihm sind u.a. erschienen: “The Embattled Self. French Soldiers’ Testimony of the Great War” (Cornell University Press, 2007) und “Between Mutiny and Obedience. The Case of the French Fifth Infantry Division During World War I (Princeton University Press, 1994). Zur Vorbereitung auf die beiden Seminarsitzungen wird sein neuester Aufsatz “The Wilsonian Challenge to International Law,” Journal of the History of International Law, 13 (2011)S. 179-208, ausdrücklich zur Lektüre empfohlen.

Quelle: http://grandeguerre.hypotheses.org/198

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