Online-Petition: Für die Aufhebung des Planungsstopps für den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln
Der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 war die größte Katastrophe des deutschen Archivwesens nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine große Welle der Hilfsbereitschaft bewies die Solidarität mit diesem einzigartigen Kulturgut, und auch die Stadt Köln schien zunächst die Lehren aus dem kaum fassbaren Ereignis gezogen zu haben. Nun aber sieht es so aus, dass der Kölner Stadtrat vergessen hat, was nach dem Einsturz Konsens war: Dass Köln rasch ein Stadtarchiv auf dem neuesten Stand braucht, das nicht nur den vielfältigen Anforderungen eines normalen Großstadtarchivs genügt, sondern auch den besonderen Bedingungen nach dem Unglück Rechnung trägt.
Wir bitten Sie daher, unbedingt die folgende Petition, die von dem Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf initiiert wurde, der die oben verlinkte erste Meldung des Einsturzes in Archivalia verfasste, zu unterzeichnen!
“Wir appellieren nun an die Mitglieder des Stadtrates, die Bedeutung der Wiederherstellung des Stadtarchivs als Bürgerarchiv dauerhaft anzuerkennen und den verhängten Planungsstopp zurückzunehmen.
Das viel beschworene Kölner „Stadtgedächtnis“, ein europaweit bedeutendes Kulturgut, wird noch lange unter dem Einsturz zu leiden haben; die Restaurierung der Objekte wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Noch ist ungesichert, wie diese Arbeiten finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Rückzug des Stadtrates verheerend.
Den Neubau des Stadtarchivs – einschließlich der städtischen Kunst- und Museumsbibliothek und des Rheinischen Bildarchivs – zügig fertig zustellen ist das absolute Minimum.”
Offener Brief des Fachbeirats an den Oberbürgermeister: http://archiv.twoday.net/stories/342799312/
Presseerklärung der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.: http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/aktuell/archiv-neubau-einsparung-nur-am-standort-eifelwall-und-ohne-zeitverzoegerung-moeglich/001235/
Stellungnahme der Kölner historischen Vereine und Gesellschaften: http://archiv.twoday.net/stories/342799608/
Listen-Tagung in Madrid, 29.4.2013
Arndt BRENDECKE
Méritos y calidades. Listas y servicio real en la España Moderna
Miguel Ángel MELÓN JIMÉNEZ
La frontera entre rejas de papel. Listas para perseguir el contrabando en España (1733-1800)
Christine LEBEAU
Comment et pourquoi faire une liste ? L'inventaire des richesses de la Monarchie des Habsbourg (seconde moitié du XVIIIe siècle)
Giuliano MILANI
Listes et gouvernement des communes italiennes
Rocío SÁNCHEZ RUBIO et Isabel TESTÓN NÚÑEZ
«Tener memoria de los que están en aquellas partes». Listas de pasajeros y pobladores de Indias
Giovanni RICCI
« Descrivere al ruolo ». Une liste de galériens offerts par l'Empereur au Grand Duc de Toscane en 1687
Jean Luc CHAPPEY
Inclure et exclure par les Listes au temps de la Révolution française
[via AHMUF]
aventinus specialia Nr. 51 [18.04.2013]: academia.edu nimmt »aventinus. Studentische Publikationsplattform« Geschichte bei seinen Journals auf
Der konstruierte Gegensatz #dhiha5
Das pars pro toto des deutschen Bildungsideals ist das Buch. Das gedruckte Buch mit seinem Geruch nach Papier und Druckerschwärze, wenn man es neu aus der Plastikfolie pult. Das liebevolle ehrwürdige Streichen über die farbechte Hochglanzabbildung und auch das ins Regalstellen wird zelebriert. Das Regal im Wohnzimmer wird vom intellektuellen Abendgast demonstrativ besichtigt und die außergewöhnlich gute Sortierung gelobt.
In einer nicht lange zurückliegenden Tagung wurde in einem Vortrag empfohlen, doch lieber ein Buch in die Hand zu nehmen als zu bloggen. „Ein gutes Buch lesen“ ist noch immer der Inbegriff eines gelungenen, stilvollen Abends, am besten noch mit einem Glas Wein.
Ich selbst wuchs im Ostdeutschland der 90er Jahre auf. Als ich 1989 in die Schule kam, war ich noch sehr stolz auf meine Schulbücher, bereits ein Jahr später wurden im Unterricht Kapitel übersprungen und Lieder aus dem Musikbuch nicht mehr gesungen. Zwei Jahre später wurde in den Schulen so richtig aufgeräumt und Schuttmulden voller Bücher standen auf dem Schulhof. Ich war acht Jahre alt und entsetzt.
Man braucht nicht zwingend solche eindrücklichen Erinnerungen, um zu begreifen, dass es Bücher gibt und Bücher. Den kritischen Umgang mit Literatur lernt man in der Schule oder spätestens im Proseminar. Aber die Mär vom „guten Buch“ ist fest verankert in unseren Köpfen und das hat seine kulturellen Gründe. Die gedruckte Schriftlichkeit war nun einmal lange Zeit der einzige Informationsträger. Die Wertung, dass gedruckte Bücher mehr wert seien als digitale, hält keiner Debatte stand. Was nichts daran ändert, dass es so gesehen wird. Diese Tatsache wird mit der Zeit anders gesehen werden, zwangsläufig.
Andersherum wird, meines Erachtens, die Digitalisierung das gedruckte Buch nicht ablösen. In der Archäologie und in der Kunstgeschichte sind großformatige Beilagen, von z.B. Plänen oder hochqualitative Abbildungen von z.B. Gemälden etc. obligatorisch. An Bildschirmen kann man diese Dinge nicht (vielleicht noch nicht) anständig abbilden. Aber nicht nur deswegen werden gedruckte Bücher nicht aussterben.
Es ist der konstruierte Gegensatz zwischen gedruckten und digitalen Medien, der mich stört. Es gibt keinen Gegensatz. Das Buch ist ein Informationsträger, genau wie Zeitschriften, CDs, DVDs, Schallplatten, epubs, pdfs und am Ende auch Blogs.
Alle diese Dinge sollten nach ihren Inhalten bewertet werden und nicht nach ihrem Geruch nach Papier und Druckerschwärze, wenn man es aus der Plastikfolie pult.
Liturgische Handschriften des Deutschen Ordens im Ordensland Preußen und in der Ballei Böhmen-Mähren. Ein Vergleich

Missale des Deutschen Ordens (Fragment). GStA Berlin, Hs 85, Nr. 361. Foto: Anette Löffler
Liturgische, mittelalterliche Handschriften gelten gemeinhin als omnipotent: überall vorhanden, überall verfügbar und inhaltlich ziemlich gleichartig, ein Stück Massenware. Die Omnipotenz zeigt sich unter anderem bereits an der großen Anzahl von Faksimiles einzelner liturgischer Handschriften.[1] Die Erschließung liturgischer Codices in den Bibliotheken weist jedoch auf die trotz ihrer äußerlichen Gleichartigkeit sehr unterschiedliche Liturgieausprägung hin.[2] Inzwischen gibt es eine weitreichende Forschung zu diesem Thema aus kodikologischer, theologischer, historischer und musikwissenschaftlicher Sicht.[3]
Die oben aufgeführte Verallgemeinerung muss bezüglich des Deutschen Ordens sehr stark relativiert werden. Natürlich waren die notwendigen liturgischen Texte in den meisten Ordenskirchen vorhanden, aber überliefert haben sich nur sehr wenige. Dies gilt gleichermaßen für die Balleien im Reich wie für das Ordensland Preußen. Insgesamt ca. 50 liturgische Handschriften und ca. 300 liturgische Fragmente des Deutschen Ordens sind heute bekannt.[4] Die Balleien Böhmen und Mähren sowie Preußen nehmen hier zwei Extrempositionen ein. Während jedoch für Böhmen nur wenige Forschungsergebnisse bezüglich liturgischer Codices zumal des Deutschen Ordens, vorliegen,[5] ist Preußenland vergleichsweise gut erschlossen.[6]
Aus diesen insgesamt wenigen heute noch vorhandenen Handschriften und Fragmenten auf die Liturgie und ihre regionale Ausprägung zu schließen, ist schwierig, aber absolut notwendig. Ein Vergleich von zwei Ordensregionen verdeutlicht die unterschiedlichen Überlieferungsbedingungen… [Den vollständigen Artikel können Sie h i e r als pdf-Datei ansehen oder herunterladen].
[1] Eine Zusammenfassung unter http://www2.bsz-bw.de/bibscout/A/AM/AM40000-AM97400/AM58000-AM59900/AM59000/AM.59050.
[2] Über die Handschriftenkataloge zu liturgischen Codices siehe in http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/hs-online.htm. In den letzten Jahren sind verstärkt auch Kataloge liturgischer Fragmente erschienen. Siehe hierzu Maria Kapp: Handschriftenfragmente im Stadtarchiv Goslar. Teil I: Die liturgischen Fragmente, Goslar 1994. Weiter: Handschriften in Goslar, bearbeitet von Maria Kapp. Wiesbaden 2001 (= Mittelalterliche Handschriften in Niedersachsen, Kurzkatalog 5). Ausgewählte liturgische Fragmente aus der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg. Aus Anlass des fünfzigjährigen Bestehens des Liturgiewissenschaftlichen Instituts Regensburg (Institutum Liturgicum Ratisbonense), hg. von Karl Joseph Benz, unter Mitarbeit von Raymond Dittrich. (Bischöfliches Zentralarchiv und Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg, Kataloge und Schriften, hg. von Paul Mai, Band 23) Regensburg 2007. Konrad Wiedemann / Bettina Wischhöfer: Einbandfragmente in kirchlichen Archiven aus Kurhessen-Waldeck (Schriften und Medien des Landeskirchlichen Archivs Kassel 21). Kassel 2007.
[3] Hier sei nur auf einige Beispiele verwiesen: Hanns Peter Neuheuser: Rechtssicherung durch Sakralisierung. Die Eintragung von Rechtstexten in liturgische Handschriften, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Kanonist. Abt. 121 (2004), S. 355-405. Paula Väth: Die spätmittelalterlichen liturgischen Handschriften aus dem Kloster Salem (Europäische Hochschulschriften, 28, 178), Frankfurt a. M. et al. 1993.
[4] Diese werden heute in der Staatsbibliothek Bamberg, der KBR Brüssel, der BPGAN Danzig, der ULB Darmstadt, der ULB Fulda, der WLB Stuttgart, der Seminarbibliothek Pelplin, der BM Laon, der KB Stockholm, der StB Olmütz, dem GStA Berlin, dem PfarrA Wissembourg, dem Archiv Utrecht, im HStA Marburg, Pfarrarchiv Lengmoos, Musée La Chartreuse in Molsheim sowie im Zentralarchiv des Deutschen Ordens Wien aufbewahrt.
[5] Hana Vlhovä: Katalogisierung und Edition mittelalterlicher liturgischer Handschriften aus Böhmen, in: Die Erschließung der Quellen des mittelatlerlichen liturgischen Gesangs, hg. von David Hiley, Wiesbaden 2004, S. 217-240.
[6] Zu den Katalogen der liturgischen Fragmente siehe Fußnote 47. An Spezialuntersuchungen Henryk Piwoński: Kult swiętych w zabytkach liturgicznayh Krzyżaków w Polsce (Heiligenverehrung in liturgischen Schriften der Deutschordensritter in Polen), in: Archiwa, Biblioteki i Musea Kościelne 42 (1983), S. 284-346. Ders.: Indeks sekwencij w zabytkach liturgicznych Krzyzakow w Polsce (Index sequentiarum in monumentis liturgicis Cruciferorum in Polonia), in: Archiwa, Biblioteki i Muzea Kościelne 51 (1985), S. 221-244. Waldemar Rozynkowski: Krzyżackie księgi liturgisczne w parafiach diecezij: Chełmińskiej, Pomezańskiej, Warmińskiej oraz Włocławskiej po 1466 roku, in: Kościół w Polsce, hg. von Jan Walkusz (Dzieje i kultura 4), Lublin 2005, S. 237-246.
Zeitschriftenartikel zu Ehestreitigkeiten um 1783 erschienen
Der Kodifizierung neuen Rechts im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert widmet sich das aktuelle Heft der Zeitschrift Geschichte und Region/Storia e regione. Wie die Herausgeberinnen im Editorial vermerken, ist der “Fokus der Fragen [...] darauf gerichtet, in welcher Relation das neue zum alten Recht stand, welche politischen und gesellschaftlichen Veränderungen es intendierte und sowohl in der Administrierung als auch in der Nutzung mit sich brachte, für wen es von Vorteile bzw. von Nachteil war, welche Hürden und Grenzen sich in der Umsetzung – wiederum mit welchen Folgen auftun konnten.”
Insgesamt sechs Beiträge befassen sich mit diesem Fragenkomplex, darunter auch der von Andrea Griesebner und mir gestaltete Artikel über Ehestreitigkeiten vor dem Wiener Erzbischöflichen Konsistorium und dem Magistrat der Stadt Wien.
Aus dem Editorial:
In den 1780er Jahren traten mit dem Ehepatent von 1783, dem Erbfolgepatent und schließlich dem ersten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1786 (später Josephinisches Gesetzbuch) die ersten Ergebnisse des österreichischen Kodifizierungsprozesses des “bürgerlichen Rechts” in Kraft. Das Ehepatent regelte die Zuständigkeiten zwischen weltlicher und kirchlicher Macht hinsichtlich der Ehegerichtsbarkeit völlig neu. Was diese neuen Kompetenzen für die betroffenen Eheleute bedeuteten, analysieren Andrea Griesebner und Georg Tschannett anhand eines Vergleichs von Ehescheidungsprozessen, die bis 1783 vor dem Wiener Erzbischöflichen Konsistorium und nach Inkrafttreten des Ehepatents vor dem Wiener Magistrat ausgehandelt wurden. Das Ehepatent stellte zwar nicht das Dogma der Unauflösbarkeit des Ehebandes in Frage und ermöglichte daher für katholische Eheleute nach wie vor nur eine Scheidung von Tisch und Bett. Doch hatten die Ideen der Aufklärung insofern Eingang in den Gesetzestext gefunden, als eine Scheidung zunächst nur noch möglich war, wenn sich die Eheleute einverständlich darauf einigten und das Urteil über einen ausreichenden Scheidungsgrund daher nicht dem Eherichter zukam. Diese Praxis ging allerdings an der Lebenswirklichkeit zerstrittener Ehepaare vorbei und stärkte die Position desjenigen Ehepartners, der sich gegen eine Scheidung stellte – in den meisten Fällen handelte es sich dabei um den Ehemann.
Gedenksymposium für Edith Saurer, Wien 26./27.4.2013
Aus dem Programm (PDF):
Margareth Lanzinger, Siegen
Edith Saurer, Liebe und Arbeit. Geschlechterbeziehungen im 19. und
20. Jahrhundert. Hg. von Margareth Lanzinger
Regina Schulte, Bochum
Edith Saurer und die Zeitschrift Historische Anthropologie
Josef Ehmer, Wien / Meinrad Ziegler, Linz
Der Edith-Saurer-Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte
Gabriella Hauch, Wien
Der erwartungsdichte Morgen die Realität des Abends.
Zur Wissenschafterin Edith Saurer (19422011)
Ulrike Kampl, Tours
Eine ménage à trois um 1700 Eine Frau, ein Priester und ein Geist. Liebe auf Umwegen in Paris um 1700
Soziologischer Wochenrückblick im Zeitraum 01.-15. April 2013
In der ersten Aprilhälfte gab es besonders viele Meldungen im Bereich der Bildungspolitik. Ebenso beschäftigten uns Fragen zu Merkmalen der Demokratie. Auch über Kriminalität im Alter gab es eine interessante Meldung, passend zu unserem aktuellen Call. Darüber hinaus erfahrt ihr … Weiterlesen
Online-Petition gegen Planungsstopp beim Kölner Stadtarchiv
Seit Anfang des Monats ist die Zukunft des Kölner Stadtarchivs Gegenstand politischer Diskussionen, die zu einem faktischen Planungsstopp geführt haben und sogar vor einer neuen Standortortdebatte nicht Halt machen.
Ziel der Petition ist es die Fortführung der Planungen zu erreichen, damit das Kölner Stadtarchiv Ende 2017 seinen Neubau am Eifelwall beziehen kann.