Lieber ARTigo spielen als ins Museum gehen?

Bei einem Museumsbesuch verbringt der Betrachter vor einem Kunstwerk durchschnittlich elf Sekunden, ermittelte Martin Tröndle. Einen ausführlichen Bericht der Untersuchungen Tröndles kann man auf ZEIT ONLINE in dem Artikel Und die Herzen schlagen höher lesen.

Beim Spielen von ARTigo betrachtet der Spieler eine Minute lang intensiv ein Bild, das er beschreiben soll. Er verbringt also fast 6x so viel Zeit damit wie im Museum. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass er davon auch mehr hat, als von einem Museumsbesuch.

„Was sehen die Besucher, wenn sie Kunst sehen? Was empfinden sie? Was nehmen sie mit? Wenn man Tröndles Studie richtig versteht, dann gehört die Zukunft des Museums diesen Fragen“(Zitat aus dem o.g. Artikel).

Zur Beantwortung dieser Fragen könnte vielleicht die ARTigo-Forschung einen Beitrag leisten.

Quelle: http://games.hypotheses.org/137

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Visuelle Ästhetik in der Mensch-Computer-Interaktion und im Interaktionsdesign

Kürzlich ist der Artikel „Visual Aesthetics in human-computer interaction and interaction design“ von Noam Tractinsky auf www.interaction-design.org erschienen.

Tractinsky trägt in seinem Artikel zahlreiche Forschungsergebnisse in Bezug auf visuelle Ästhetik über die Schnittstelle zwischen Mensch und Computer zusammen. Die folgenden Punkte sind mir besonders aufgefallen:

  • Ästhetische Eindrücke werden sehr schnell gebildet. Wir brauchen gerade eine halbe Sekunde dafür, uns ein Urteil zu bilden, ob wir eine Webpage schön oder nicht schön finden.
  • Das ästhetische Urteil bezieht sich dabei nicht nur auf die visuelle Schönheit einer Webpage oder Software, sondern auch auf Systemattribute, die Benutzerfreundlichkeit und eine allgemeine Zufriedenheit vermitteln, sowie die Leistung bzw. Funktionalität der Anwendung.
  • Wenn man der These von Donald Norman: “Attractive things work better” folgt, ergibt sich daraus die Frage, inwieweit visuelle Ästhetik nicht nur die Wahrnehmung des Anwenders beeinflusst, sondern auch dessen Leistung.

Ich beziehe nun die vorangegangenen Ergebnisse auf Computerspiele und formuliere Fragen, die sich in Bezug auf Computerspiele daraus ergeben:

Wie bereits oben erwähnt, bildet sich der Spieler sehr schnell ein Urteil über die visuelle Ästhetik eines Spiels. Dass es gender-spezifische Spielvorlieben bezüglich der Spielidee gibt, wird in der Literatur beschrieben (männliche Jugendliche spielen gerne Shooter-Spiele, Mädchen bevorzugen Casual Games, das sind Spiele, für die keine besonderen Vorkenntnisse oder ein hoher Zeitaufwand nötig ist und die schnell zu einem Spielerfolg führen.):

  • Gibt es neben dem gender-spezifischen Einfluss auf die Auswahl des Spielgenres auch einen ästhetischen Einfluss?
  • Welchen Einfluss hat der visuelle Eindruck innerhalb eines bevorzugten Spielgenres auf die Auswahl eines Spiels?
  • Inwieweit hängt die Attraktivität eines Spiels, d.h. wie häufig es gespielt wird, vom ästhetischen Eindruck ab. Ab wann nutzt sich ein Spiel ab, wird also seltener oder gar nicht mehr gespielt? Ist hier allein die Spielidee ausschlaggebend? Inwieweit könnten visuell-ästhetische Prozesse hieran beteiligt sein?
  • Welchen Einfluss auf die Wahl eines Spiels hat der Gamesound? Gibt es einen Zusammenhang zwischen visueller und auditiver Ästhetik auf die Auswahl von Spielen?

Ästhetik als Tüpfelchen auf dem i zu verstehen würde heißen, ihre Bedeutung auf unser Leben, Denken und Tun klar zu unterschätzen. Von der Wirkung ästhetischer Wahrnehmungsprozesse, die uns meistens nicht bewusst sind, nehmen wir, bildlich gesprochen, nur die Spitze des Eisbergs wahr – dies auch im Hinblick auf Computerspiele.

Quelle: http://games.hypotheses.org/126

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(H-Soz-u-Kult): Stud.: MA “Histoire transnationale” (Univ. Genève)

Institution: Université de Genève, Département d’histoire générale, Genf Datum: 01.09.2012 Bewerbungsschluss: 30.04.2012 Le Département d’histoire générale de la Faculté des lettres de l’Université de Genève offre à partir du semestre d’automne 2012 un programme de Maîtrise ès lettres en histoire transnationale (Master, M.A.). En conjuguant théorie et recherche empirique, acquisition des savoirs et développement des [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/04/2710/

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wbs-law: Abmahnung wegen user-generated content auf facebook

Nun ist die erste Abmahnung wegen urheberrechtsverletzender Fotos auf facebook-Profilen da! Das ausschlaggebende ist, dass es sich hierbei um user-generated content handelt, d.h. Inhalten, welche von Freunden hochgeladen wurden. wbs-law gibt eine juristische Bewertung zur Impressums- und Prüfpflicht bei facebook-Seiten und Hinweise, welche präventiv getroffen werden können. Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/04/2703/

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(Blog-)Inhalte und Urheberrechte

Im Umgang mit Urheberrechten in Bezug auf (Blog-)Inhalte gibt es verschiedene Möglichkeiten.  Wir empfehlen Ihnen die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz.

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet.

Konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. Eine CC-Lizenzierung bietet über das Urheberrecht hinausgehende Freiheiten bei der Nutzung digitaler Medieninhalte. Welche Freiheiten zusätzlich geboten werden, hängt vom gewählten CC-Lizenzvertrag ab.

Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, welche die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, die eine kommerzielle Nutzung, nachträgliche Bearbeitung und anschließende Weitergabe regeln. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen.

Ein wichtiger Vorteil der CC-Lizenzen ist die Reduktion der Kosten, insbesondere im Hinblick auf Vertrieb, (Vorab-)Information möglicher Lizenznehmer und im Falle von (Nach-)Verhandlungen bei unsachgemäßer Nutzung.

Die Internetseite http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ bietet weitere Informationen zu CC-Lizenzen.

Auf der Seite http://creativecommons.org/choose/?lang=de  können Sie über einen Fragebogen den passenden Lizenzvetrag auswählen und schließlich eines der folgenden Elemente in eine Seitenspalte oder Ihr Impressum einfügen:

1. Namensnennung (Kurzform: BY)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.

2. Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Kurzform: BY-SA)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

3. Namensnennung, keine Bearbeitung (Kurzform: BY-ND)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

4. Namensnennung, nicht kommerziell (Kurzform: BY-NC)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz.

5. Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Kurzform: BY-NC-SA)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

6. Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung (Kurzform: BY-NC-ND)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

 Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden; Sampling wird zum Beispiel nicht ermöglicht.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Kombinationsbeispiel: Creative Commons BY-NC-SA

Weitere Literatur

Nutzungsbroschüre “The Power of Open” von CC auf deutsch (pdf)

 

Originalbeitrag auf französisch: http://maisondescarnets.hypotheses.org/21
Übersetzung ins Deutsche: Inger Brandt, DHI Paris

Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/258

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Gregory Crane erhält Humboldt-Professur in Leipzig

Prof. Gregory Crane wechselt von der Tufts University nach Leipzig, wo er einen Lehrstuhl Digital Humanities an der Informatik inne haben wird. Möglich wird dies durch die großzügige Förderung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, die herausragende Wissenschaflter nach Deutschland holt.

Mehr informationen beim Informationsdienst Wissenschaft

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=419

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Emmanuel Alloa, Thomas Bedorf, Christian Grüny, Tobias Nikolaus Klass, Leiblichkeit. Geschichte und Aktualität eines Begriffs (Tübingen, Mohr-Siebeck/UTB, 2012).


Leiblichkeit. Geschichte und Aktualität eines Konzepts. Hrsg. v. Emmanuel Alloa, Thomas Bedorf, Christian Grüny u. Tobias N. Klass
2012. VII, 405 Seiten. UTB M 3633
ISBN 978-3-8252-3633-5
Broschur € 20.99

Der Körper hat Konjunktur. Als ausgestellter, verfüg- und verführbarer begegnet er uns täglich im Übermaß. Es war nur eine Frage der Zeit, bis im Spiel der sich in den Wissenschaften einander ablösenden turns auch ein corporeal (oder body ) turn ausgerufen würde. Dabei bleibt im genannten turn der Gegenstand der Untersuchung nicht selten reduziert auf das, was man im deutschen Sprachgebrauch “Körper” nennt: ein physisches Substrat, das wie ein Ding unter Dingen beschreibbar ist. Gegen diese begriffliche Verkürzung stellt der Begriff des “Leibes” spätestens seit Edmund Husserl eine präzise theoretische Intervention in die wissenschaftliche und philosophische Diskussion um Körper und Körperlichkeit dar: Dem objektiv beobachtbaren Körper, den wir haben, wird der lebendige Leib, der wir sind, gegenüber gestellt. Diesem “Leib”, seiner Geschichte, seinen Varianten und seinem Versprechen gehen die Autoren der vorliegenden Beiträge nach.

Mit Beiträgen von:
Emmanuel Alloa, Marie-Luise Angerer, Kerstin Andermann, Thomas Bedorf, Kathrin Busch, Andreas Cremonini, Natalie Depraz, David Espinet, Shaun Gallagher, Christian Grüny, Tobias Nikolaus Klass, Stefan Kristensen, Marion Lauschke, Burkhard Liebsch, Uta Noppeney, Karel Novotny, Marc Rölli, Mirjam Schaub, Julia Scheidegger, Ulrich Johannes Schneider, Volker Schürmann, Jörg Sternagel

Inhaltsübersicht:
Emmanuel Alloa / Thomas Bedorf / Christian Grüny / Tobias Nikolaus Klass: Einleitung

I. Der Leibbegriff in der Phänomenologie
Natalie Depraz / Emmanuel Alloa: Edmund Husserl – „Ein merkwürdig unvollkommen konstituiertes Ding“ – Stefan Kristensen: Maurice Merleau-Ponty I – Körperschema und leibliche Subjektivität – Emmanuel Alloa: Maurice Merleau-Ponty II – Fleisch und Differenz – David Espinet: Martin Heidegger – Der leibliche Sinn von Sein – Thomas Bedorf: Emmanuel Levinas – Der Leib des Anderen – Karel Novotny: Jan Patočka – Körper, Leib, Affektivität – Julia Scheidegger: Michel Henry – Transzendentale Leiblichkeit – Jörg Sternagel: Bernhard Waldenfels – Responsivität des Leibes – Kerstin Andermann: Hermann Schmitz – Leiblichkeit als kommunikatives Selbst- und Weltverhältnis

II. Zur Geschichte des Leibbegriffs
Marc Rölli: Philosophische Anthropologie im 19. Jahrhundert – Zwischen Leib und Körper – Tobias Nikolaus Klass: Friedrich Nietzsche – Denken am „Leitfaden des Leibes“ – Andreas Cremonini: Sigmund Freud – Der gelebte vs. der phantasmatische Leib – Uta Noppeney: Kurt Goldstein und Frederik Buytendijk – Der Leib-Begriff in der organismischen Biologie – Volker Schürmann: Max Scheler und Helmuth Plessner – Leiblichkeit in der Philosophischen Anthropologie – Marion Lauschke: Ernst Cassirer und Aby Warburg – Leiblichkeit in der Kulturanthropologie

III. Grenzen und Kritik des Leibbegriffs
Christian Grüny: Theodor W. Adorno – Soma und Sensorium – Ulrich Johannes Schneider: Michel Foucault – Der Körper und die Körper – Burkhard Liebsch: Paul Ricœur – Das leibliche Selbst begegnet dem Widerstand des Anderen – Mirjam Schaub: Gilles Deleuze – Was weiß ein “Körper ohne Organe” vom Leib? – Kathrin Busch: Jean-Luc Nancy – Exposition und Berührung – Shaun Gallagher: Kognitionswissenschaften – Leiblichkeit und Embodiment – Marie-Luise Angerer: Gender und Performance – Zur Konstruktion leiblicher Identität

Quelle: http://trivium.hypotheses.org/388

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