Ein englischer Historiker hat in seinem Garten einen Erster-Weltkrieg-Schützengraben nachgebaut.
Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2013/01/fundstuck_8686.html
Geschichtswissenschaftliche Blogs auf einen Blick
Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann
Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.
Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.
Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).
Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?
Anton F. Guhl und Malte Habscheidt „Ostafrika ist deutsch“ titelte ein Flugblatt, das am 1. November 1968 an der Universität Hamburg zirkulierte. Anlass für die ungewöhnlichen Ausführungen war das Ende zweier Denkmäler, die – deutschen „Afrikahelden“ gewidmet – in der … Weiterlesen
„Wunsche hiemit Ew. Kay. Mayt. in tieffster reuerenz ein vnd viel mehr hernachfolgendes gluckseliges, Frid: vnd Freudenreich Newes Jahr, vnd thue deroselben zu beharrlichen kay: milten gnaden mich allervnderthenigst empfehlen …“
Dies ist der Schlußpassus der Relation, die der Reichshofrat Hermann von Questenberg an Ferdinand II. über den Ligatag in Ingolstadt schickte (Ingolstadt 1. Januar 1632, Wien HHStA RHKz RTA 100b unfol. Ausf., ganz eigenhändig). Der Ligatag fand erst am 4. Januar seinen Abschluß, doch der kaiserliche Gesandte hatte offenbar schon zum Jahreswechsel genug mitbekommen. (Siehe dazu meine Dissertation S. 498 ff.)
Die Lage war nach der Niederlage Tillys gegen Gustav Adolf im September 1631 katastrophal; nach einem höchst erfolgreichen Kriegsjahrzehnt schienen alle Erfolge der 1620er Jahre wie weggewischt, ja der Kaiser und seine Verbündeten sahen sich einer nie dagewesenen Bedrohung gegenüber. Zu den militärischen Problemen kamen Spannungen unter den Verbündeten. Besonders die kurbayerischen Bemühungen, über eine französische Vermittlung einen Neutralitätsstatus im schwedischen Krieg zu erreichen und sich damit vom Kaiser zu distanzieren, belasteten die Beziehungen zwischen Wien und München. Hoffnung machte man sich am Kaiserhof allein wegen der Neuberufung Wallensteins, dessen sog. Zweites Generalat nun begann. Vor diesem Hintergrund erhalten die Wünsche Questenbergs für ein „glückseliges, fried- und freudenreiches Neues Jahr“, so formelhaft sie auch sein mochten, eine andere, tiefere Dringlichkeit.
Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/59