Abstract zum Vortrag: Haben die Preußen die Revolution niedergeschlagen? (Klaus Seidl)

Zur Erinnerung: Am 13. Mai 2014 ab 18.15 findet im Rahmen des Kolloquiums am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Universität Eichstätt (Prof. Dr. Stefan Grüner) der hier bereits früher angekündigte Vortrag von Klaus Seidl statt. Das Plakat zu dieser Veranstaltung gibt es hier als PDF-Dokument.

Klaus Seidl hat uns das nachstehende Abstract zu seinem Vortrag zur Verfügung gestellt:

Haben die Preußen die Revolution niedergeschlagen? Eine Neuinterpretation der Reichsverfassungskampagne von 1849

Seit den 1970er Jahren hat sich die Revolutionsforschung zunehmend von langlebigen Mythen und Erklärungsmustern verabschiedet, die bis dahin scheinbar untrennbar mit dem Bild von 1848/49 verbunden waren. So ist kaum etwas von der einst prägenden Vorstellung übriggeblieben, 1848 habe eine gescheiterte „bürgerliche“ Revolution einen verhängnisvollen Scheidepunkt zum deutschen Sonderweg markiert. Anstelle derart eindimensionaler Erklärungen öffnete sich vielmehr der Blick auf die charakteristische „Komplexität von 1848“.

Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass in den meisten Überblickswerken die Reichsverfassungskampagne im Frühjahr 1849 vor allem an der militärischen Überlegenheit Preußens scheiterte. Tatsächlich reproduziert diese Interpretation jedoch unbewusst die preußische Selbststilisierung als „Drachentöter“ der Revolution und erschwert somit eine differenzierte Analyse des Revolutionsfinales. Demgegenüber liegt der Fokus des Vortrags nicht auf der militärischen Auseinandersetzung an sich, sondern auf den Bedingungen und Begründungen, die den „Kampf gegen die Revolution“ erst ermöglichten. Dadurch rückt zum einen die bislang weitgehend übersehene gesellschaftliche Basis der Gegenrevolution in den Blick. Zum anderen gewinnt aus dieser Perspektive auch die häufig unterschätzte Politik des Reichsverwesers und der Provisorischen Zentralgewalt an Kontur. Insgesamt soll dabei problematisiert werden, inwiefern oft implizite Vorannahmen unser Revolutionsverständnis noch immer bestimmen.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/568

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hochschule dual setzt die erfolgreiche Roadshow zum dualen Studium in Bayern fort

http://idw-online.de/pages/de/news578260 Die Roadshow „Dual studieren in Bayern“ von hochschule dual startet in die zweite Runde: Zusammen mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Kooperationspartnern der Hochschulen für angewandte Wissenschaften präsentiert hochschule dual auch 2014 in mehreren Landkreisen das duale Studium in Bayern.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/04/5028/

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Tagungsbericht: Wittelsbach, Bayern und die Pfalz: das letzte Jahrhundert

800 Jahre nach der Übertragung der Pfalzgrafschaft bei Rhein an die Familie der Wittelsbacher durch Kaiser Friedrich II., die über 700 Jahre währen sollte, befasste sich die wissenschaftliche Tagung „Wittelsbach, Bayern und die Pfalz: das letzte Jahrhundert“ mit zentralen Aspekten der Stellung der Pfalz im Königreich Bayern. Ausgewiesene Experten referierten am 28. und 29. März 2014 auf Schloss Villa Ludwigshöhe bei Edenkoben in drei Sektionen über das besondere Verhältnis der Pfalz zum Königreich Bayern zwischen deren Angliederung im Jahre 1816 und dem Ende der Wittelsbacher Herrschaft 1918. Ein besonderes Anliegen der von Prof. Dr. Karsten Ruppert, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, initiierten Tagung war die Belebung des Dialoges zwischen den bayerischen und pfälzischen Historikern über diese Epoche der gemeinsamen Geschichte.

Die Veranstaltung war ein gemeinsames Projekt der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) des Landes Rheinland-Pfalz, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Hambach-Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung. Eine Unterstützung gewährte die Stiftung Bayern-Pfalz. Nach der Begrüßung durch die Direktorin der Sektion „Burgen, Schlösser, Altertümer“ der GDKE, Dr. Angela Kaiser-Lahme, die über die Geschichte und Bedeutung des Tagungsortes informierte, führte Prof. Dr. Karsten Ruppert in die Konzeption der Tagung ein: Von allen neu erworbenen Gebieten habe sich Bayern mit der Pfalz am schwersten getan. Dass die Integration dennoch gelungen sei, sei einer Politik zu verdanken gewesen, die so viel Einheitlichkeit wie nötig eingefordert und so viel Selbständigkeit wie möglich gewährt habe. So sei bis zum Vorabend des Weltkriegs der Beweis erbracht worden, dass ein starker Staat sich durchaus mit lebendigen Regionen vereinbaren ließ.

Den Auftakt zur Sektion „Politik, Verfassung, Recht“ machte Prof. Dr. Hans Fenske, Universität Freiburg, mit einem Referat über „Die pfälzische Sonderkultur in der politischen Entwicklung Bayerns bis zur Revolution von 1848/49“. Darin betonte er sowohl die populäre Zustimmung zur Beibehaltung der verfassungspolitischen Errungenschaften aus der französischen Zeit („Rheinische Institutionen“) wie auch die Bereitschaft der bayerischen Regierung und der führenden Verwaltungsbeamten zur „Verbürgung des pfälzischen Sonderstatus“. Mit der im Anschluss an die Pariser Julirevolution 1830 einsetzenden „konservativen Wende“ Ludwigs I., die vom Hambacher Fest 1832 verstärkt wurde, kam diese Phase zu einem vorläufigen Ende. Im Verlauf der Revolution 1848/49 wurde durch die liberalen Reformen jedoch eine Angleichung der rechts- an die linksrheinischen Verhältnisse erzielt, weshalb „von einer Sonderkultur dann kaum noch die Rede sein“ konnte.

Dr. Wilhelm Kreutz, Privatdozent an der Universität Mannheim, porträtierte „Die politische Entwicklung Bayerns und der Pfalz von 1848/49 bis 1918“. Hatte das Jahr 1849 mit der Lossagung der Pfalz von Bayern durch die Provisorische Regierung im Rahmen der Reichsverfassungskampagne den „Tiefpunkt des bayerisch-pfälzischen Verhältnisses“ markiert, so endete damit auch die geschlossene oppositionelle Blockhaltung durch Betonung der (französisch geprägten) politischen Autonomie. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sei ein Streben nach einer „historischen Kulturlandschaft ‚Pfalz’“ durch die Umdeutung der Pfälzer in einen „eigenen deutschen Stamm“ neben Franken, Schwaben und Altbayern unter Betonung der Einheit von politischem Territorium und geographischem Gebiet erkennbar. Gleichzeitig wurde neben dieser „kulturellen Transformation der Identität“ unter Dominanz der nationalliberal orientierten „Flaschenbarone“ die Annäherung an die deutsche Kultur und das ‚Reich’ wichtiger.

Dr. Franz Maier vom Landesarchiv Speyer bestätigte die Befunde der Vorredner. Die Vereinheitlichung auf staatlicher Ebene sei bis 1862 nahezu vollständig vollzogen worden und Neuerungen aus der französischen Zeit seien nicht nur belassen worden, sondern sie seien vielfach auch im rechtsrheinischen Bayern übernommen worden. Auf der kleinsten Verwaltungsebene, die Maier in seinem Vortrag über „Die Entwicklung der Verwaltung und Kommunalverfassung in der Pfalz und im rechtsrheinischen Bayern“ besonders im Blick hatte, ist es hingegen bis zum Ende der Monarchie zu keiner Angleichung gekommen; die erweiterten Selbstverwaltungskompetenzen wurden nicht berührt. Zu groß wären die Eingriffe in das alltägliche Leben der Menschen gewesen.

Den Vorbildcharakter der pfälzischen Freiheitsrechte für das rechtsrheinische Bayern, besonders für das aufgeklärte Milieu, untermauerte auch Prof. Dr. Dr. Reinhard Heydenreuther in seinem Referat über die „Rechtsordnung und Justizverfassung der Pfalz“. Mit der Übernahme respektive Garantie der Freiheit und Sicherheit der Person sowie des Eigentums, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Freiheit des Gewerbes, der Trennung von Justiz und Verwaltung, der Öffentlichkeit der Gerichtssitzungen und der Trennung des Geistlichen vom Weltlichen wurde im Kernland jedoch erst 1848 begonnen.

Der Beitrag Prof. Dr. Alois Seidls von der Hochschule Weihenstephan über „Die pfälzische Landwirtschaft des 19. Jahrhunderts im Spiegel des bayerischen Stammlandes“ beleuchtete die großen Unterschiede in den landwirtschaftlichen Verhältnissen als Auftakt zur Sektion „Wirtschaft und Gesellschaft“. Die seit der französischen Zeit bestehende moderne Agrarverfassung („Bauernbefreiung“) machte die Bauern in der Pfalz zu Eigentümern und Unternehmern gleichermaßen; die Realteilung hatte allerdings die Ausbildung einer kleinbetrieblichen Agrarstruktur („Parzellierung“) und im Verein mit der Bevölkerungsexplosion des 19. Jahrhunderts mehrere Ernährungskrisen zur Folge. Auch auf die Entwicklung moderner Produktionstechniken wirkte sich die Dominanz der Parzellenbetriebe nachteilig aus. Durch die korporativ betriebene Agrarbildung fand jedoch eine gegenseitige Befruchtung zwischen dem Stammland und der Pfalz statt.

Prof. Dr. Dirk Götschmann, Universität Würzburg, schloss mit seinem Vortrag über „Industrialisierung und Gewerbe der Pfalz“ daran an. Die agrarische Pfalz (bis zur Mitte des Jahrhunderts waren rund 70 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig) mit überwiegend Subsistenzwirtschaft habe nur wenig Produktivkraft entfaltet. Andererseits habe die Abhängigkeit von einem – oft häuslich betriebenen – Zuerwerb, der aufgrund der liberalen Gewerbeverfassung ohne Restriktionen aufgenommen werden konnte, der Pfalz gegenüber dem rechtsrheinischen Bayern einen Vorsprung bei der aufkommenden Industrialisierung und Globalisierung verschafft. Die Erweiterung der Absatzmöglichkeiten durch den Deutschen Zollverein von 1834, der Anschluss an die Eisenbahn und die Schifffahrt seit den 1840er Jahren machten die Klein- und Kleinstbetriebe (heute: „Mittelstand“) der Pfalz zu Profiteuren auf dem Binnen- und Weltmarkt.

Dr. Markus Raasch, Privatdozent an der Universität Mainz, relativierte mit seinem Beitrag zu „Adel und Bürgertum. Bayern und die Pfalz aus gesellschaftshistorischer Perspektive“ die weitverbreitete Auffassung, wonach in der Pfalz feudale Lebensformen keine Rolle gespielt hätten. Durch zahlreiche Nobilitierungen habe sich zwar durchaus eine sehr heterogene Adelslandschaft mit zahlreichen Zerfallserscheinungen ergeben; allerdings seien diese Beleg für eine „ausgeprägte Kontinuität in der Diskontinuität“. Auch seien die Verfassung von 1818 sowie die Revolution von 1848/49 wichtige Zäsuren, doch sei der Abbau von Vorrechten stets mit staatlichen Konzessionsangeboten einhergegangen. Überdies zeuge der überproportionale Anteil des Adels in Bürokratie und Politik von Erfolgen im „Kampf ums Obenbleiben“. Dem Wandel der Besitzverhältnisse konnte der Adel ferner durch Allianzen mit dem Besitzbürgertum entgegenwirken, das mit der Adaption adliger Lebensformen diese weiterführte.

Das Referat Prof. Dr. Hermann Rumschöttels über „Die Pfalz um gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel Bayerns in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts“ musste aus persönlichen Gründen entfallen, wird aber in den Tagungsband aufgenommen werden.

In die dritte Sektion, „Religion und Kultur“, führte Prof. Dr. Werner K. Blessing, Universität Erlangen-Nürnberg, mit dem Vortrag „Pfälzer ‚Eigen-Sinn’ – Der Unionsprotestantismus im Königreich Bayern“ ein. Die pfälzische Kirche könne insofern als „Seismograph des Zeitgeschehens“ gelten, als sie gegen die reaktionäre Kulturpolitik Ludwigs I. durch eine starke rationalistische Gegenbewegung Widerstand leistete. Politische Bedeutung erlangte die speziell auf gemeindlicher Ebene praktizierte „protestantische Freiheit“ dadurch, dass sie sich mit der frühliberalen Kritik an der konservativen Staatsführung verband; der Kampf um die Unabhängigkeit der Unierten Kirche der Pfalz vom orthodoxen „Neuluthertum“, welches das Oberkonsistorium in München dominierte, sollte auch die politische Autonomie befördern. Die Unionskirche wirkte als „geistig neutrales Band“ entscheidend an der Entwicklung einer gemeinsamen Identität mit.

Die andere große Konfession hatte Prof. Dr. Klaus Unterburger, Universität Regensburg, im Blick, als er zum Thema „Zwischen bayerischem Staatskirchentum und Milieubildung: Strukturelle Rahmenbedingungen und spezifische Eigenheiten des Pfälzer Katholizismus“ referierte. Er strich heraus, dass die beiden aus dem Mainzer Kreis kommenden Bischöfe, Geissel und Weis, sich für eine Stärkung und Reform des Katholizismus nach dem Niedergang in der „Franzosenzeit“ im Sinne des Ultramontanismus eingesetzt hätten. Unter dem Einfluss des frühliberal-rationalistischen Protestantismus und der kleinstädtischen Struktur der Pfalz sei die Ausbildung eines praktizierenden katholischen Milieus erschwert worden. Letzteres sei in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts daher einen anderen Weg zur politischen Partizipation gegangen als der pfälzische Protestantismus: statt vornehmlich über den Parlamentarismus über Vereine, eine katholische Presse, Parteien und karitative Orden.

Dr. Lenelotte Möller, Speyer, machte in ihrer Betrachtung über „Schulwesen und höhere Bildungsanstalten der Pfalz im Rahmen des bayerischen Bildungssystems“ deutlich, dass im gesamten Jahrhundert ein beeindruckender Fortschritt erkennbar ist und eine massive, vor allem von den Gemeinden getragene Aufbauarbeit geleistet wurde: Nachdem die Beschulung zur öffentlichen Aufgabe eines territorial und bildungssystemisch weitgehend homogenisierten Staates geworden war, konnte eine ebenso verbesserte Eliten- wie Breitenförderung und damit ein großer Anstieg der Alphabetisierung verzeichnet werden. Eine Besonderheit der Pfalz blieb der große Anteil der bis ins 20. Jahrhundert hinein bestehenden kommunalen Gemeinschaftsschulen.

Abschließend stellte Dr. Jürgen Vorderstemann, Speyer, die Frage „Pfälzische Kulturlandschaft oder kulturelle Provinz?“ Zwar hätten die bayerischen Könige, vor allem unter Ludwig I. und in der Prinzregentenzeit, einige kulturelle Aktivitäten entfaltet, doch seien diese weit hinter denen in München und anderen Teilen Bayerns zurückgeblieben. Umso mehr Gewicht sei daher den erfreulich zahlreichen Initiativen der Bürgergesellschaft zuzumessen. Zur Provinzialisierung habe schließlich noch beigetragen, dass kein Pfälzer Künstler von Rang in seiner Heimat geblieben sei. Die Zurücksetzung der Pfalz gegenüber dem Kernland, die während der Tagung in verschiedenen Referaten angeklungen war, in der Kulturpolitik war sie am deutlichsten.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/553

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Präsidentin der MGH verzichtet als Protest gegen die bayerische Wissenschaftspolitik auf Entfristung

http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/praesidentin-der-mgh-verzichtet-auf-entfristung/0d2aec8397/ Nachdem Frau Prof. Dr. Claudia Märtl am 3./4. März 2011 von der Zentraldirektion der MGH zur Nachfolgerin von Prof. Dr. Rudolf Schieffer als Präsidentin gewählt worden war, wurde sie seit 1. April 2012 vom seinerzeit noch allein für Wissenschaft und Kunst zuständigen Bayerischen Staatsministerium nicht ernannt, sondern befristet für zwei Jahre mit der Wahrnehmung […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/03/5013/

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Die Revolution von 1848/49 in der Pfalz: Dissertationsprojekt Markus Meyer

Das Dissertationsvorhaben von Markus Meyer ist thematisch eng mit dem DFG-Projekt der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt verbunden und wird von der Stiftung zur Förderung pfälzischer Geschichtsforschung gefördert. Ziel der Arbeit ist, die Voraussetzungen und Motive der Erhebung in der Pfalz sowie die politischen Konzepte deren Teilnehmer darzulegen.

Die pfälzische Erhebung im Mai und Juni 1849 ist zwar ohne Zweifel Teil der Reichsverfassungskampagne, doch hatte sie eine ganz spezifische Vorgeschichte. Die Pfalz war nach über zwanzigjähriger Zugehörigkeit zu Frankreich auch nach ihrem Übergang an das Königreich Bayern 1815 ein Bezirk mit Sonderstatus geblieben. Die aus der französischen Zeit stammenden „rheinischen Institutionen“, die nicht nur eine moderne Bürokratie, sondern auch die Verbürgung von Rechtseinheit, Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit beschrieben und von Montgelas’ Zentralismus weitgehend unangetastet blieben, galten den Pfälzern als ihre eigentliche Verfassung und machten den Landesteil zu einem der politisch fortschrittlichsten in ganz Deutschland. Als solcher wurde er im gesamten Vormärz zum Agitationsgebiet liberaler Vordenker einerseits und Sorgenkind des bayerischen Monarchen andererseits. Die Ereignisse um das Hambacher Fest 1832 weckten in den Fürstenhäusern ganz Deutschlands Zweifel, ob die Wittelsbacher noch Herr der Lage wären.

Ausgerechnet im fortschrittlichsten Teil Bayerns blieb es von außen betrachtet im Jahr 1848 auffällig ruhig; nach Meinung vieler zeitgenössischer Beobachter deshalb, weil den Pfälzern die meisten der andernorts eingeforderten Rechte bereits gegeben waren. Im Inneren dagegen erwachte durchaus ein reges, wenn auch von den Eliten dominiertes politisches Leben.

In der Darstellung der Vorgänge des Jahres 1848 nehmen die kulturpolitischen Forderungen der pfälzischen Liberalen großen Raum ein. Das ergibt sich einerseits in der bewussten Abkehr von älteren Narrationen, die allein machtpolitischen Instrumenten politische Gestaltungsmöglichkeiten einräumen und korporatives oder publizistisches Handeln geringschätzen und daher die komplette Vereins- und Reformbewegung des Jahres 1848 spärlich beschreiben; andererseits unterscheidet sich die Pfalz gerade darin von der gesamtdeutschen Bewegung.

Über den Hebel des laizistischen Kampfes gegen das ‚papistische System’ glaubte die rationalistische Partei der Pfalz einem egalitäreren Rechtssystem den Boden bereiten zu können. Eine ‚vernünftige’ Staatsverfassung sei nicht zu erzielen, solange kirchlicher Einfluss obwalte: Der Primat des Staates lasse den Atavismus separater kirchlicher Justiz- und Verwaltungsapparate nicht zu. Aus dieser Haltung speiste sich auch die ins Panische hin überzogene Jesuitenfurcht. Der als fortschrittlich erachtete theologische Rationalismus wurde umso deutlicher propagiert, als damit eine bewusste Abgrenzung vom katholischen Altbayern möglich war. In der Rückschau ist der Kampf um die Selbstverwaltung der vereinigten Kirche der Pfalz demnach als Vorspiel für die revolutionäre Erklärung der politischen Autonomie vom Mai 1849 zu sehen. Formuliert wurde Letztere allerdings erst auf dem Höhepunkt der Reichsverfassungskampagne, als Zurückhaltung nicht mehr opportun war.

Im Augenblick erfolgt die ereignisgeschichtliche und vergleichende Beschreibung der Revolutionsmonate Mai und Juni des Jahres 1849. Grundlage dieses Abschnittes sind die Berichte führender Teilnehmer des Aufstandes, aus deren Darstellungen sich die motivationalen Ursachen für das Ausbrechen der Bewegung ergeben.

Die Nationalversammlung galt gerade Liberalen, die in dem Sinne von den entschiedenen Demokraten als gemäßigt abzugrenzen sind, dass sie auf eine Ausweitung der politischen Teilhaberechte des Volkes auf verfassungsmäßigem Weg und damit durch parlamentarische Arbeit vertrauten, als Motor des konstitutionellen Fortschritts. Verschiedene Enttäuschungen und Rückschläge auf innen- und außenpolitischem Gebiet, die Schwerfälligkeit des parlamentarischen Entscheidungsprozesses und die Stabilisierung der monarchischen Gewalten schürten freilich Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit der Legislative wie auch der Frankfurter Exekutive, der Provisorischen Zentralgewalt1. In den zeitgenössischen Darstellungen wird allerdings die Hoffnung deutlich, dass ein Paukenschlag das ganze Projekt der Neuausrichtung Deutschlands hätte retten können: die von der Nationalversammlung erarbeitete Verfassung, die alle Verheißungen manifestieren sollte. Deren Ablehnung durch die Fürsten gab schließlich den Ausschlag zu den Erhebungen in Sachsen sowie kurze Zeit später in Baden und der Pfalz, welche das Werk mit Waffengewalt zur Durchsetzung bringen wollten; folgerichtig werden die Aufstände zusammenfassend als Reichsverfassungskampagne bezeichnet.

Neben den Köpfen der Bewegung wird allerdings speziell den einfachen Teilnehmern an der Reichsverfassungskampagne Beachtung geschenkt. Ihre Beweggründe sollen sich aus den umfangreichen Untersuchungsakten erschließen, die der Formulierung der Anklageschrift im Gerichtsprozess gegen 333 Teilnehmer des Aufstandes im Jahr 1851 dienten. Da die ältere Forschung vielfach individuellen Merkmalen und lokalen Verhältnissen derart viel Gewicht beigemessen hat, dass man versucht sei, „in den Beweggründen für das Zustandekommen jener Geschehnisse mehr ein psychologisches als ein politisches Problem zu sehen“2 (Kurt Baumann), muss abstrahiert, sprich entpersonalisiert werden.

Damit ist allerdings keine Abkehr von der Zielsetzung einer Analyse der Mikroebene, also individueller Motivationen, verbunden; lediglich die Psychologisierung derselben muss unterbleiben. Die aus den Vernehmungs- und Verhörprotokollen hervorgehenden Positionierungen derjenigen Beteiligten, die nicht aus eigenem Antrieb Darstellungen verfasst haben, bleiben von großer Bedeutung. Die Analyse der Gerichtsakten soll das maßgebliche Erkenntnisinteresse der Arbeit befriedigen: Unter Rückgriff auf die theoretische Diskursanalyse sollen die Ziele und Motivationen der Akteure unterschiedlicher sozialer Herkunft extrahiert und mit den Bestrebungen des elitären vormärzlichen Liberalismus abgeglichen werden.

  1. Vgl. etwa ZINN, Christian: Die Erhebung in der Rheinpfalz und die pfälzische Volkswehr in Baden, Strassburg 1850, 6.
  2. BAUMANN, Kurt: Zur Charakteristik der pfälzischen Revolution von 1849, in: Bei uns daheim. Aus Vergangenheit und Gegenwart der Pfalz. Heimatbeilage zur „Pfälzischen Post“, 18. 9. 1929, 93.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/544

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Dokumentation zur bayerischen AIDS-Politik

Der ehemalige Leiter des Augsburger Gesundheitsamtes Johannes Georg Gostomzyk hat im Historischen Lexikon Bayerns Ende vergangenen Jahres eine Dokumentation der AIDS-Politik des Freistaates Bayern veröffentlicht, die besonders wegen ihrer klaren, kurzen und sachlichen Darstellung hochinformativ und lesenswert ist.

Die historische Katastrophenforschung argumentiert, dass an Katastrophen Mentalitäten wie unter einem Brennglas sichtbar werden und sich gesellschaftliche Tendenzen (etwa der Sozialdisziplinierung) kurzfristig bündeln und verstärken, was z.T. zur Entstehung obrigkeitlicher, staatlicher und manchmal autoritärer Strukturen führt. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive ist zu ergänzen, dass es vor allem auf die in einer Gesellschaft hegemonialen Deutungsangebote ankommt, ob ein natürliches, technisches oder gesellschaftliches Ereignis auch zu einer Katastrophe mit weitreichenden sozialen Folgen wird.

Ein Beispiel aus der unmittelbaren Zeitgeschichte ist das Auftreten von HIV-AIDS. Zuerst 1981 in Kalifornien diagnostiziert löste und löst die Krankheit weitreichende gesellschaftliche und kulturelle Reaktionen aus. Die medizinische Erfolge, die die Krankheit am Ausbruch hindern bzw. die Symptome unterdrücken helfen, und die Wirkung von Aufklärungskampagnen führten in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vieler HIV-Infizierter. Die Krankheit wurde dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem Problem des globalen Südens und wird in die gängige Erzählung von dessen Rückständigkeit intergriert.

Wie Gostomzyk zeigt, verfolgte die bayerische Staatsregierung (verantwortliche Staatssekretäre ab 1986 Peter Gauweiler; ab 1989 Günter Beckstein) ab Mitte der 1980er Jahre einen Sonderweg innerhalb der BRD.

Sie setzte den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz und deren Betonung von Beratung und Betroffenenschutz eine Politik der Zwangsvorführung und der Zwangstests von sogenannten „Ausscheidern“ und „Ansteckungsverdächtigen“ entgegen. Zudem wurden 1987 (bis 1995) Beamtenanwärter zu AIDS-Tests verpflichtet. Eine zunächst vom Sozialministerium eingerichtete „Zentralen Informationsstelle AIDS“ musste 1990 die Arbeit nach dem Wegfall staatlicher Förderung einstellen. Günter Beckstein erklärte öffentlich, „es gebe bisher keine nachhaltigen Beweise dafür, dass die Aufklärungskampagne AIDS zu einer Änderung des Sexualverhaltens der Bevölkerung geführt habe“ (Gostomzyk). Die Beratungsarbeit blieb zivilgesellschaftliche Initiativen und einzelnen Magistraten überlassen. Trotz massiver Proteste – im April 1987 kam es zu einer Großdemonstration in München und der Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst kritisierte die Maßnahmen scharf – blieb die bayerische Staatsregierung fast ein Jahrzehnt bei ihrer Ausgrenzungs- und Zwangspolitik. Erst ab 1996 trat eine gewisse Normalisierung ein, indem verstärkt Beratungsprogramme an die Stelle von Zwangsmaßnahmen rückten.

Die Dokumentation ist zu finden unter:
Johannes Georg Gostomzyk, Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45855 (veröffentlicht: 25.11.2013)


Einsortiert unter:Ereignis, Erinnerung, Geschichte, Sozialgeschichte

Quelle: https://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/03/19/2589/

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Dokumentation zur bayerischen AIDS-Politik

Der ehemalige Leiter des Augsburger Gesundheitsamtes Johannes Georg Gostomzyk hat im Historischen Lexikon Bayerns Ende vergangenen Jahres eine Dokumentation der AIDS-Politik des Freistaates Bayern veröffentlicht, die besonders wegen ihrer klaren, kurzen und sachlichen Darstellung hochinformativ und lesenswert ist.

Die historische Katastrophenforschung argumentiert, dass an Katastrophen Mentalitäten wie unter einem Brennglas sichtbar werden und sich gesellschaftliche Tendenzen (etwa der Sozialdisziplinierung) kurzfristig bündeln und verstärken, was z.T. zur Entstehung obrigkeitlicher, staatlicher und manchmal autoritärer Strukturen führt. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive ist zu ergänzen, dass es vor allem auf die in einer Gesellschaft hegemonialen Deutungsangebote ankommt, ob ein natürliches, technisches oder gesellschaftliches Ereignis auch zu einer Katastrophe mit weitreichenden sozialen Folgen wird.

Ein Beispiel aus der unmittelbaren Zeitgeschichte ist das Auftreten von HIV-AIDS. Zuerst 1981 in Kalifornien diagnostiziert löste und löst die Krankheit weitreichende gesellschaftliche und kulturelle Reaktionen aus. Die medizinische Erfolge, die die Krankheit am Ausbruch hindern bzw. die Symptome unterdrücken helfen, und die Wirkung von Aufklärungskampagnen führten in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vieler HIV-Infizierter. Die Krankheit wurde dadurch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einem Problem des globalen Südens und wird in die gängige Erzählung von dessen Rückständigkeit intergriert.

Wie Gostomzyk zeigt, verfolgte die bayerische Staatsregierung (verantwortliche Staatssekretäre ab 1986 Peter Gauweiler; ab 1989 Günter Beckstein) ab Mitte der 1980er Jahre einen Sonderweg innerhalb der BRD.

Sie setzte den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz und deren Betonung von Beratung und Betroffenenschutz eine Politik der Zwangsvorführung und der Zwangstests von sogenannten „Ausscheidern“ und „Ansteckungsverdächtigen“ entgegen. Zudem wurden 1987 (bis 1995) Beamtenanwärter zu AIDS-Tests verpflichtet. Eine zunächst vom Sozialministerium eingerichtete „Zentralen Informationsstelle AIDS“ musste 1990 die Arbeit nach dem Wegfall staatlicher Förderung einstellen. Günter Beckstein erklärte öffentlich, „es gebe bisher keine nachhaltigen Beweise dafür, dass die Aufklärungskampagne AIDS zu einer Änderung des Sexualverhaltens der Bevölkerung geführt habe“ (Gostomzyk). Die Beratungsarbeit blieb zivilgesellschaftliche Initiativen und einzelnen Magistraten überlassen. Trotz massiver Proteste – im April 1987 kam es zu einer Großdemonstration in München und der Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst kritisierte die Maßnahmen scharf – blieb die bayerische Staatsregierung fast ein Jahrzehnt bei ihrer Ausgrenzungs- und Zwangspolitik. Erst ab 1996 trat eine gewisse Normalisierung ein, indem verstärkt Beratungsprogramme an die Stelle von Zwangsmaßnahmen rückten.

Die Dokumentation ist zu finden unter:
Johannes Georg Gostomzyk, Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS), in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45855 (veröffentlicht: 25.11.2013)


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Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/03/19/2589/

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Die Regierungspolitik des Königreiches Bayern gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/49: Forschungsprojekt Sabine Thielitz

 

Sabine Thielitz studierte seit dem Wintersemester 2005/06 an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Deutsch, Geschichte und Sozialkunde für das Gymnasiallehramt. Im Winter 2011/12 legte sie in diesen Fächern das 1. Staatsexamen ab. Seit 2010 war sie am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte als studentische Hilfskraft und Tutorin tätig. Nach dem Abschluss ihres Studiums arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem DFG-Projekt „Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/49“. In diesem Rahmen beschäftigt sie sich mit der Regierungspolitik Bayerns gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt. Darüber hinaus ist sie seit 2012 als Lehrbeauftragte für Neuere und Neueste Geschichte an der KU tätig.

Als die Provisorische Zentralgewalt im Juni 1848 per Gesetz durch das Frankfurter Parlament dazu berufen wurde, in dem staatsrechtlichen Interim der Revolutionszeit die Regierungsgeschäfte zu übernehmen und für den Vollzug der von der Nationalversammlung erlassenen Gesetze zu sorgen, stellte der für die Regierungstätigkeit notwendige Umgang mit den fürstlichen Partikulargewalten eine grundlegende Voraussetzung dar. Dieser Aspekt soll im Rahmen des Forschungsprojektes im Hinblick auf das Königreich Bayern genauer untersucht werden.

König Maximilian II. von BayernKönig Maximilian II. von Bayern. Photographie von Franz Hanfstaengl, ca. 1860

Ein Blick auf die vielfältige Forschungsliteratur zur Revolution 1848/49 verdeutlicht die Forschungsrelevanz des Themas. Bei der regional- und lokalgeschichtlichen Aufarbeitung der Revolutionsjahre zeigt sich ein starkes Süd-Nord- und West-Ost-Gefälle. Der Revolution in Baden und Württemberg wurde vergleichsweise verstärkte Aufmerksamkeit zuteil, während die Untersuchungen über andere Staaten und Regionen des Deutschen Bundes überschaubar sind1. Hinsichtlich der bayerischen Regierungspolitik liefern für diese Zeit wenige ältere Forschungen einen ersten Einblick2. Das Verhältnis der Münchner Regierung zu der Provisorischen Zentralgewalt wurde dabei nur peripher behandelt. Demnach liegt für diesen Themenkomplex bisher keine modernen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Untersuchung vor. Das Forschungsprojekt versucht diese Forschungslücke zu schließen.

Mit der Politik des Königreiches Bayern wird das Vorgehen eines Bundesstaates untersucht, welcher sich besonders durch seine ablehnende Haltung in der Reichsverfassungsfrage auszeichnete und sich damit letztlich den revolutionären gesamtdeutschen Gewalten dezidiert und offen entgegenstellte. Es wird versucht, auf reziproker Basis, die Entwicklung der politischen Strategie der bayerischen Regierung gegenüber den revolutionären Institutionen von dem Ausbruch der Februarrevolution des Jahres 1848 in Frankreich bis zu dem Scheitern der Nationalversammlung und der Provisorischen Zentralgewalt im Jahre 1849 zu erhellen: In welchen Bereichen und unter welchen Umständen kooperierte Bayern mit den Frankfurter Institutionen und welchen Aspekten der Politik der Reichsregierung begegnete die bayerische Regierung mit Kritik und Ablehnung? Welche Motive und Ziele verfolgte die bayerische Staatsführung dabei mit ihrer jeweiligen Haltung und mit welchen Mitteln versuchte sie diese Ziele gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt und der Paulskirchenversammlung durchzusetzen? Schließlich bleibt die Frage nach dem Erfolg der bayerischen Bemühungen und deren Folgen für das Scheitern der Revolution.

Neben der Erforschung des Verhältnisses der königlich-bayerischen Regierung zu den revolutionären Institutionen sollen auch die diplomatischen Beziehungen zu den anderen Bundesstaaten, vor allem zu den Königreichen Hannover, Sachsen und Württemberg sowie zu den Vormächten Österreich und Preußen, berücksichtigt werden. Dabei stehen besonders die Versuche Bayerns, in dieser revolutionären politischen Situation etwaige Bündnisse und Koalitionen im Sinne der eigenen Politik zu schließen, im Zentrum des Forschungsprozesses.

Das Forschungsvorhaben eröffnet neue Erkenntnisse im Hinblick auf die politischen Wechselbeziehungen der revolutionären gesamtdeutschen Institutionen in Frankfurt mit dem bayerischen Königreich. Den Einzelregierungen kam bei der etwaigen Umsetzung der auf der Gesamtreichsebene durch die Nationalversammlung beschlossenen und durch die Provisorische Zentralgewalt angeordneten Maßnahmen generell eine zentrale Funktion zu. Zudem war die Zentralgewalt in Frankfurt auf die Berichte aus den Einzelstaaten angewiesen, um die politische, wirtschaftliche und soziale Lage vor Ort beurteilen zu können. Daher stellten die bundesstaatlichen Exekutiven eine Schaltstelle zwischen National- und Regionalpolitik dar. Die Untersuchung der politischen Strategie der bayerischen Regierung gegenüber den Frankfurter gesamtdeutschen Institutionen und der Wahl der politischen Mittel zur Durchsetzung der einzelstaatlichen Interessen kann demnach wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Effektivität der Tätigkeit der Gesamtreichsregierung liefern. Auf diese Weise dient eine solche Untersuchung auch der differenzierteren Herausstellung möglicher Gründe für das Scheitern der Revolution von 1848/49. Zudem ist mit weiteren Einsichten in die Bündnispolitik des Königreiches Bayern sowohl zu den deutschen Vormächten Preußen und Österreich als auch zu den übrigen Mittelstaaten zu rechnen.

Im ersten Jahr des Forschungsvorhabens stand zunächst die Erfassung der für die bayerische Regierungspolitik relevanten Quellensammlungen und der Darstellungsliteratur im Vordergrund. Zudem erfolgte die Recherche der privaten und offiziellen Aufzeichnungen der maßgeblichen politischen Akteure. Dabei standen besonders die bayerischen Bevollmächtigten bei der Provisorischen Zentralgewalt sowie die bayerischen Außenminister und Monarchen dieser Zeit im Fokus des Interesses. Derzeit nimmt die Recherche und Aufarbeitung der in München lagernden Gesandtenberichte und Ministerialakten der königlich-bayerischen Regierung breiten Raum ein.

 

  1. An diesem von Rüdiger Hachtmann Ende der 1990er Jahre festgestellten Befund hat sich bis heute kaum etwas geändert: HACHTMANN, Rüdiger: 150 Jahre Revolution von 1848: Festschriften und Forschungserträge, in: Archiv für Sozialgeschichte 39 (1999) 447–493; 40 (2000) 337–401, hier Bd. 39, 465.
  2. DOEBERL, Michael: Bayern und Deutschland, Bd. 1: Bayern und die Deutsche Frage in der Epoche des Frankfurter Parlaments, München – Berlin 1922; DEUERLEIN, Ernst: Bayern in der Paulskirche. Reden und Tätigkeiten der bayerischen Abgeordneten in der ersten Deutschen Nationalversammlung 1848/49, Altötting 1948.

 

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/340

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Verweigertes Kulturgut. Über ein Kirchenarchiv, freie Forschung und Laizismus

Historiker erforschen vergangene Kulturen. Deren Zeugnisse können Gegenstände sein – und Schriften. Letztere sind für mich der wichtigste Weg, um an die katholischen Religionskulturen des 16. Jahrhunderts heranzukommen. Was dem Archäologen die Ausgrabungsstätte oder dem Kunstwissenschaftler das Museum, ist dem Historiker deshalb das Archiv. Freie Forschung braucht freien Zugang zu den Archiven und freie, moderne Arbeitsbedingungen in diesen. Auch in Kirchenarchiven. In Regensburg ist das auf eine empörende Art nicht möglich. Über meine Erlebnisse dort möchte ich einen Beitrag zur Blogparade “Mein faszinierendes Kulturerlebnis”, die sich auch an Historiker wendet, von Kultur-Museum-Talk beisteuern. Faszinierend war meine Regensburger Erfahrung allerdings mehr im anthropologischen Sinn. Ich lernte bei dem, was mir im Bischöflichen Zentralarchiv (BZAR) widerfuhr, wenig über Geschichte. Dafür viel über Auswüchse des (Archiv-)Systems Kirche und dessen klerikale Funktionäre. Es geht um de facto verweigerten Zugriff auf Archivmaterial. Es war im April 2012. Ich bin auf meiner ersten wirklich langen Archivreise durch Ostbayern unterwegs. Nach einer Station in Passau komme ich für einige Tage ins Diözesanarchiv Regensburg. Die Quellenlage dort ist für mich vielversprechend. Es geht um Berichte über Predigerauseinandersetzungen und vor allem einen großen Packen Briefe des Dompropstes von Reisen durch das Alte Reich in den 1520er Jahren.1 Ein Ego-Dokument [...]

Quelle: http://catholiccultures.hypotheses.org/1773

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Archivwesen: Nachrichten aus den Staatlichen Archiven Bayerns

http://www.gda.bayern.de/publikationen/index.php?group=1 Die Nachrichten aus den Staatlichen Archiven Bayerns bieten sowohl Einblicke in die Vorgänge einer staatlichen Archivverwaltung, als auch in die verschiedenen Projekte und Forschungsergebnisse der Archivarbeit. Die “Nachrichten” stehen seit 2002 online zum kostenlosen Download bereit.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/10/4739/

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