Voransicht der Edition (2): Zwei Briefe von Karl Mathy aus München im April und Mai 1849

Die Edition der Protokolle der Provisorischen Zentralgewalt enthält, wie bereits auf diesem Blog berichtet wurde, auch zahlreiche ergänzende Dokumente aus den Nachlässen der Mitglieder des Gesamtreichsministeriums. Um auch davon, ähnlich wie von den Sitzungsprotokollen des Ministeriums, eine Kostprobe zu bieten, werden hier zwei Briefe des Unterstaatssekretärs im Finanzministerium Karl Mathy an den Ministerpräsidenten Heinrich von Gagern präsentiert. Kurz vor seiner endgültigen Demission im Mai 1849 unternahm das Kabinett Gagern noch einmal den Versuch, durch Sondermissionen an den Höfen von Berlin, München, Dresden und Hannover […]

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/717

Weiterlesen

Abstract zum Vortrag: Haben die Preußen die Revolution niedergeschlagen? (Klaus Seidl)

Zur Erinnerung: Am 13. Mai 2014 ab 18.15 findet im Rahmen des Kolloquiums am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Universität Eichstätt (Prof. Dr. Stefan Grüner) der hier bereits früher angekündigte Vortrag von Klaus Seidl statt. Das Plakat zu dieser Veranstaltung gibt es hier als PDF-Dokument.

Klaus Seidl hat uns das nachstehende Abstract zu seinem Vortrag zur Verfügung gestellt:

Haben die Preußen die Revolution niedergeschlagen? Eine Neuinterpretation der Reichsverfassungskampagne von 1849

Seit den 1970er Jahren hat sich die Revolutionsforschung zunehmend von langlebigen Mythen und Erklärungsmustern verabschiedet, die bis dahin scheinbar untrennbar mit dem Bild von 1848/49 verbunden waren. So ist kaum etwas von der einst prägenden Vorstellung übriggeblieben, 1848 habe eine gescheiterte „bürgerliche“ Revolution einen verhängnisvollen Scheidepunkt zum deutschen Sonderweg markiert. Anstelle derart eindimensionaler Erklärungen öffnete sich vielmehr der Blick auf die charakteristische „Komplexität von 1848“.

Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass in den meisten Überblickswerken die Reichsverfassungskampagne im Frühjahr 1849 vor allem an der militärischen Überlegenheit Preußens scheiterte. Tatsächlich reproduziert diese Interpretation jedoch unbewusst die preußische Selbststilisierung als „Drachentöter“ der Revolution und erschwert somit eine differenzierte Analyse des Revolutionsfinales. Demgegenüber liegt der Fokus des Vortrags nicht auf der militärischen Auseinandersetzung an sich, sondern auf den Bedingungen und Begründungen, die den „Kampf gegen die Revolution“ erst ermöglichten. Dadurch rückt zum einen die bislang weitgehend übersehene gesellschaftliche Basis der Gegenrevolution in den Blick. Zum anderen gewinnt aus dieser Perspektive auch die häufig unterschätzte Politik des Reichsverwesers und der Provisorischen Zentralgewalt an Kontur. Insgesamt soll dabei problematisiert werden, inwiefern oft implizite Vorannahmen unser Revolutionsverständnis noch immer bestimmen.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/568

Weiterlesen

aussichten Nr. 39 [06.02.2014]: Neue Einträge bei aussichten-online.net; Digest 01.11.2013-31.12.2013

Die Barkiden in Spanien (3. Jhd. v. Chr.). Karthago am Vorabend des zweiten Punischen Krieges http://www.aussichten-online.net/2013/11/4833/ http://www.aussichten-online.net/wp-content/uploads/2013/11/131127_hofmann_barkiden.pdf Die Studienarbeit aus dem Jahre 2002/03 skizziert das Wirken der karthagischen Barkiden in Spanien im späten 3. Jahrhundert v. Chr. und spannt hierbei einen Bogen von Hamilkar Barkas bis hin zu Hannibal und dem zweiten Punischen Krieg. .................................. […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/02/4938/

Weiterlesen

Poeten, Patrone und Patrioten. Preußens Landwehr in adelsgeschichtlicher Perspektive

Allerlei Gestalten, groß und klein, pummelig dick bis hungersdünn, mit Zylinder und Samtweste vielleicht ein oder zwei, mit Mütz und Litewka keiner dabei, zerlumpt, barfüßig, darbend kommen so viel mehr, manch einer auch von weiter her. Zwischen 32 und 39 Jahre sind sie alt, Greise bald. Sind vom 2. Landwehr-Aufgebot, im Kriege blieben viele tot. Des Sonntags auf dem großen Acker, in Reih und Glied, angetreten zum Appell. Sie halten sich recht wacker, keiner der’s verriet, doch durchgezählt ist schnell: Frings, Hansen, Schmitz, Hausmann, Esser, Fritz – werden rasch eingetragen, auf das es Ihnen bald gehe an den Kragen, in die Liste säumiger Wehrmänner. Ausgewandert? Nach Virginien letzten Jänner? Krank? Verletzt? Ohne bürgermeisterliches Attest? So werden sie, gleich jetzt, zum Fall für die Gendarmerie. Rechtsschwenk Marsch! Zum Exerzieren ohne Gewehr! Dann Monturpflege, Zeughausdienst – der Leutnant befahl noch manches mehr. Dass einer dabei fror, kam selten vor. Der Dycker Fürst war ihr Major! Einen Gnadenthaler denn auch bekam, wer sich gut benahm.

Die Zeit der Romantik sah viele Dichter in Uniform. Auch die preußische Landwehr wich nicht ab von dieser ‘Norm’. Im Gegensatz zu obigen Zeilen (die mit etwas Glück einen wohlwollenden Schmunzler evozieren mögen) ist ihre Lyrik voll Ästhetik, Esprit, oft tiefer Melancholie. Jene hingegen spiegeln schlicht einige rein subjektive Eindrücke, die der Leser der überaus umfangreichen Appell- und Manöverberichte, Stärkelisten, Tagesbefehle, Bataillonsrapporte und Offizierskorrespondenzen im Dycker Archiv, Niederschlag einer über drei Jahrzehnte währenden aktiven Dienstzeit Josephs zu Salm-Reifferscheidt-Dyck als Offizier der preußischen Landwehr, gewinnen mag. Poeten, Melancholiker, die gab es auch in seinem Bataillon. Und damit ist nicht allein sein Adjutant Leutnant Althoff gemeint, der – es heißt verbotener Liebe trunken – sich anno 1820 mit seines fürstlichen Kommandanten Stieftochter im Tode vereinte. Als völlig ungefährlich, wenn auch kaum weniger anhänglich, erwiesen sich demgegenüber solche Landwehroffiziere, die der Dichtkunst seiner Gattin Constance de Salm huldigten, sie verehrten… .

Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck war im Jahre 1817 freiwillig in die Landwehr eingetreten – man mag sie grob ein auf Grundlage der Allgemeinen Wehrpflicht während der Befreiungskriege errichtetes, lokal organisiertes ‘Reserveheer’ des neupreußischen Staates nennen. Warum er dies (noch im fortgeschrittenen Alter) tat, wie es ihm gelang, trotz fehlender militärischer Ausbildung und Erfahrung, auch in dieser ‘Arena’ zu bestehen, welche Früchte ihm sein langjähriges und zeitraubendes Engagement einbrachte, und nicht zuletzt, was sich der Hohenzollernstaat von seiner Einbindung erhoffte, dies sind Fragen, denen ein einschlägiger Beitrag innerhalb der multiperspektivischen Netzbiographie zu seiner Person nachgeht. Hier hingegen soll für das äußerst breite Erkenntnisspektrum sensibilisiert werden, welches die Nachlässe adliger Landwehroffiziere aus Restauration und Vormärz bieten, die wenigstens im Rheinland im Übrigen zahlreicher sind, als es das Forschungspostulat eines “bürgerlichen Offizierskorps der Landwehr” (Rolf-Dieter Müller) suggeriert. Fürst Joseph ist auch hier nur einer von etlichen, doch er gibt uns wieder einmal  die volle “Messlatte” an die Hand.

Ganz im Sinne einer Adelsgeschichte als ‘Sonde’ zur Ausleuchtung wesentlich breiterer Themenbereiche, lässt sich auf dieser Grundlage noch viel weiter fragen. Zum Beispiel nach Patronage- oder Kreditnetzwerken. Mancher Pächter, Schuldner und Angestellte Fürst Josephs sah in ihm zugleich den lokalen Landwehrkommandeur, mancher Subalternoffizier einen reichen Gönner und Gläubiger. Welche adligen Netzwerke verliefen entlang der lokal bis regional gestrickten Landwehrstrukturen? Dieser war zugleich ein gemeinsamer Erfahrungsraum von Hunderttausenden preußischer Untertanen in national-patriotisch bewegten Zeiten. Konnte die Landwehr im entfeudalisierten Rheinland einen ‘Ersatz’ für verlorene Selbsterfahrungsmöglichkeiten als lokaler Herrschaftsträger bieten? Adel in der Landwehr – ein Bollwerk vor dem Thron? Wie konsequent setzten adlige Landwehroffiziere, hier gar ein ‘liberaler’ Regionalpolitiker, die staatlichen Zivilbehörden (Gensdarmerie, Bürgermeisterei, Landratsamt) zur Verfolgung pflichtvergessener Wehrmänner – und damit auch eigener Interesen – ein. Andersherum eröffnen die Überlieferungen der Adelsarchive einmalige Perspektiven auf die (Un-)Beliebtheit des unbesoldeten, tief in die noch weitgehend ländlichen Strukturen einschneidenden Landwehrdienstes. Landarmut und Auswanderung, Religiosität und Brauchtum scheinen als Ursachen für die oft apostrophierte und von ihren Gegnern im Militärapparat viel bemühte ‘Unzuverlässigkeit’ der Landwehr auch und gerade im Rheinland weit schwerer gewogen zu haben als ‘Vaterlandsvergessenheit’ oder demokratisch-liberale Politisierung. Es gäbe dazu noch so viel zu sagen, und zu forschen… Abtreten! Im Archiv melden! Weitermachen!

Florian Schönfuß

Quelle: http://rhad.hypotheses.org/215

Weiterlesen

Buchbesprechung: HETTINGER, Hermann von Beckerath

HETTINGER, Ulrich: Hermann von Beckerath. Ein preußischer Patriot und rheinischer Liberaler (Krefelder Studien 14), Krefeld 2010.

Wie auf den Seiten dieses Blogs schon mehrfach festgestellt wurde, sind viele Mitglieder des Reichsministeriums von 1848/49 keineswegs gut erforschte Persönlichkeiten. Und auch in den Fällen, wo Publikationen in größerer Zahl vorhanden sind, überwiegen jene älteren Datums, die zwar oftmals wegen der darin abgedruckten Dokumente von großem Wert sind, in Darstellungsweise und Urteil aber kaum den aktuellen Ansprüchen und Standards genügen. Hermann von Beckerath, Reichsfinanzminister von August 1848 bis Mai 1849, bildet eine der wenigen Ausnahmen, indem zu ihm seit kurzem eine neue politische Biographie vorliegt. Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung einer 2001 an der Universität zu Köln angenommenen Dissertation.


In seiner Darstellung des bisherigen Forschungsstands weist der Verfasser Ulrich Hettinger zum einen darauf hin, dass sich das biographische Wissen bisher auf zwei Darstellungen stützte, die kurz nach Beckeraths Tod im Jahr 1870 von Personen aus seinem nahen Umfeld veröffentlicht wurden1 und deutlich verklärende Züge aufweisen; die gelegentlichen kleineren Artikel und Notizen späterer Jahrzehnte fügten sachlich kaum etwas hinzu. Zum anderen geht er auf die vorliegende Forschung zu jener politischen Strömung ein, der Beckerath zuzurechnen ist, nämlich dem rheinischen Liberalismus. Zu dieser Bewegung und Gruppierung wie auch zu den wichtigsten Mitstreitern Beckeraths – Ludolf Camphausen, Gustav Mevissen oder David Hansemann – sind erheblich mehr neuere Arbeiten vorhanden als zu Beckerath selbst. Hettinger bemängelt allerdings, dass in beträchtlichen Teilen dieser Literatur zu verkürzten oder einseitigen Würdigungen des rheinischen Liberalismus gelangt worden sei, weil er an den Maßstäben seines meist deutlich radikaleren südwestdeutschen Gegenstücks gemessen wurde. Speziell das abschätzige Urteil von Lothar Gall, der in dieser Strömung nur eine „opportunistische Richtung“2 des deutschen Liberalismus erkennen konnte, die sich vom Gros der Bewegung unvorteilhaft abhob, macht der Verfasser als Anstoss für seine Untersuchung namhaft. Für seinen eigenen Ansatz beruft er sich gegen solche Verkürzungen, die vor allem die „regionalspezifischen sozioökonomischen Erfahrungen der rheinischen Liberalen“ ignorieren, namentlich auf Elisabeth Fehrenbach3 und will nach deren Vorbild „das Denken und Handeln Hermann von Beckeraths im Lichte der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Sonderentwicklung seiner Heimatregion beschreiben“ (S. 12).

Der Hauptteil der Darstellung ist nach üblichem biographischem Format im Wesentlichen chronologisch aufgebaut und gliedert sich nach Lebensphasen und Tätigkeitsbereichen Beckeraths. Die ersten beiden Kapitel „Jugendzeit“ sowie „Sozialer Aufstieg und bürgerliche Lebenswelt in Krefeld“ (S. 13–40, 41–68) sind der Zeit von der Geburt Beckeraths 1801 bis etwa 1840 gewidmet, für welche relativ wenige zeitnahe Zeugnisse vorliegen. Der spätere Bankier und Reichsfinanzminister entstammte einer mennonitischen Handwerkerfamilie in der alten Seidenweberstadt Krefeld. Im Preußischen Landtag sollte er später den berühmt gewordenen Ausspruch tun: „Meine Wiege stand am Webstuhl meines Vaters“ – was vielleicht beengtere Verhältnisse suggerierte, als er tatsächlich erlebt hatte, denn der Vater war Webermeister gewesen, der sechs bis acht Gesellen beschäftigte (S. 17–19); das ändert jedoch nichts daran, dass Beckerath ein klassischer Selfmade-Mann war, der eine früh beendete Schulbildung durch lebenslanges autodidaktisches Studieren kompensierte, vom Lehrling im ersten Krefelder Bankhaus Molenaar rasch zum Geschäftsführer, Teilhaber und schließlich (noch vor seinem vierzigsten Lebensjahr) Gründer seiner eigenen Bank avancierte und seine ersten politischen Ämter mit Dispens wegen noch nicht erreichten Mindestalters antrat. Diesen Lebensweg und die dabei gemachten Erfahrungen setzt Hettinger in Verbindung mit einigen Überzeugungen, die Beckerath später in seiner politischen Wirksamkeit vertrat. Dazu zählt etwa sein fester Glaube an die Verknüpfung von „Bildung und Wohlstand“ (S. 37), der wiederum stark auf seine Einstellungen zum allgemeinen Wahlrecht – das er stets ablehnte – oder zur sozialen Problematik wirkte. Dieser war er sich durchaus bewusst und anerkannte auch, dass keineswegs alle von Armut Betroffenen (gerade in den Krisenjahren ab 1845) diese selbst verschuldet hatten; er wurde auch in seiner Heimatstadt zur Bekämpfung der Not aktiv, gelangte dabei jedoch nicht über konventionelle Mittel der punktuellen karitativen Unterstützung hinaus. Dies lag einerseits an seiner festen Überzeugung, nur durch fortgesetzte industrielle Entwicklung und Hebung des allgemeinen Wohlstands sei der „Pauperismus“ wirksam zu bekämpfen – heute spräche man von der „Trickle down“-These; andererseits hemmten handfeste Sozialängste Beckerath ebenso wie die meisten großbürgerlichen Liberalen, wenn es darum ging, den ärmeren Bevölkerungsschichten politische Handlungsmöglichkeiten oder Mitspracherechte einzuräumen.

Das dritte und vierte Kapitel („Unternehmerische Tätigkeit und regionalwirtschaftliche Ziele“, S. 69–97; „Kommunales Wirken“, S. 99–128) betreffen die Tätigkeitsgebiete Beckeraths außerhalb der „großen“ Politik. Auch hier werden allerdings viele Züge und Zielsetzungen herausgearbeitet, die seine gesamte Aktivität durchziehen. Beckerath setzte seine Hoffnung ganz in die zielgerichtete Förderung der Industrie; er drang immer wieder auf Maßnahmen sowohl von privater wie von staatlicher Seite zur Verbesserung des Kreditwesens und der Investitionsbedingungen und engagierte sich für den Ausbau der Verkehrswege, insbesondere der Eisenbahnen. Der Autor dieser Zeilen erreichte Krefeld jüngst zwecks eines Besuchs im Stadtarchiv über eben jene Strecke von Köln über Neuß (einst Cöln-Crefelder Eisenbahn), auf deren Errichtung Beckerath schon in den 1840er Jahren wiederholt, wenn auch vorerst erfolglos, gedrungen hatte (S. 93–97).

Wie Beckeraths Zukunftsvorstellungen in der Anwendung auf Preußen und Deutschland aussahen, wird im fünften Kapitel (“Ökonomisches Modernisierungskonzept und politische Reformforderungen”, S. 129–156) dargelegt. Die Modernisierungsvision, die ihm vor Augen stand, verschränkte den ökonomischen Aufbau auf das Engste mit den verfassungs- und nationalpolitischen Zielen der Durchsetzung des Konstitutionalismus sowie der deutschen Einheit. In Handelsfragen war Beckerath stets ein überzeugter Anhänger der Schutz- und Differentialzollpolitik; in ihr und im deutschen Zollverein sah er zugleich ein wichtiges Instrument der nationalen Einigung. Der Einfluss der Schriften Friedrich Lists auf diese Vorstellungen wird von Hettinger deutlich herausgestellt; er lässt sich bis zum Nachweis List’scher Schlüsselbegriffe in den Denkschriften und Reden Beckeraths verfolgen (S. 134). Die Umsetzung der von Friedrich Wilhelm III. nach den Napoleonischen Kriegen gegebenen Verfassungsversprechen und somit die gesicherte Partizipation des Bürgertums an der Gesetzgebung über ein periodisch tagendes preußisches Parlament figurierten als nötige Voraussetzungen dieser Ziele – schon deshalb, weil die von hochkonservativen Adels- und Beamtenkreisen dominierte Regierung und ihre Bürokratie Beckerath und seinen Mitstreitern als gänzlich unfähig zur Bewältigung auch nur der dringendsten Aufgaben, geschweige denn zur Verfolgung großer Zukunftsvisionen erschienen. Am monarchischen Prinzip hingegen und an der Dynastie der Hohenzollern, für die er sichtlich eine tiefe Loyalität empfand, scheint Beckerath nie gezweifelt zu haben. Zudem glaubte er unverbrüchlich an die Berufung Preußens, der natürliche Ausgangspunkt und Träger der Vereinigung Deutschlands zu sein.

Die drei letzten Hauptkapitel sind der aktivsten Zeit des Protagonisten in der preußischen Politik gewidmet: Seiner Rolle auf den Rheinischen Provinziallandtagen von 1843 und 1845 sowie auf dem Vereinigten Landtag von 1847 (S. 157–266). Die Gruppe der rheinischen Liberalen, zu deren wichtigeren Exponenten Beckerath zählte, wird hier in ihrem Zusammenkommen, in den innovativen Methoden ihrer politischen Mobilisierung und ihres Mediengebrauchs, in ihrer parlamentarischen Taktik, ihren meist eher publizistischen als faktischen Erfolgen, aber auch in ihren internen Zerwürfnissen und den Grenzen ihrer Kohärenz und Effektivität plastisch geschildert. Neuartig – und für die preußischen Regierungskreise zutiefst beunruhigend – war etwa der gekonnte Gebrauch, den die liberalen Politiker von Petitionen machten; sie verstanden es, im Vorfeld der Landtage konzertierte Wellen von Eingaben zustande zu bringen. Diese stellten nicht nur ihren Rückhalt in der bürgerlichen Öffentlichkeit eindrucksvoll unter Beweis, sondern erlaubten ihnen auch trotz der restriktiven Geschäftsordnung, die Themen der Diskussion in den Versammlungen unter Umgehung der königlichen Propositionen zu bestimmen.

Die Beschlüsse, die auf diesem Wege erreicht wurden, stellten nicht selten kalkulierte Überschreitungen der sehr beschränkten Kompetenzen der Landtage dar. Dennoch ist die Strategie der rheinischen Liberalen im Kern stets eine der Verständigung mit der Krone geblieben. Ihre Bitten und Aufforderungen verbanden sich stets mit demonstrativen Loyalitätsbekundungen, und einen anderen Weg zu politischen Veränderungen scheinen sie nie ernsthaft in Betracht gezogen zu haben – nicht zuletzt aus Furcht vor Revolution und Chaos bei Verlassen dieser Bahn. Beckerath war stets ein besonders entschiedener Verfechter dieser Strategie, der selbst dann, als Mitstreiter angesichts des ausbleibenden Entgegenkommens der Regierung für Obstruktion oder Rückzug plädierten, fast immer bestrebt war, den offenen Bruch zu vermeiden. Beispielsweise zählte er 1847 zu jener Minderheit der liberalen Abgeordneten, die sich an der Wahl des Vereinigten Ständischen Ausschusses beteiligten, obwohl Friedrich Wilhelm IV. auf ihre Forderungen, die Periodizität und die Kompetenzen des Landtags gegenüber diesem Ausschuss sicherzustellen, nicht eingegangen war. Diese Entscheidung war auch vor den eigenen Wählern nicht leicht zu rechtfertigen (S. 254–255).

Auch in anderen Punkten erwies sich die liberale Gruppe als brüchig. Während die meisten ihrer Mitglieder wie Beckerath schutzzöllnerisch dachten, verfocht etwa Camphausen entschieden eine Politik des Freihandels; und auch kleinliche regionale Sonderinteressen, etwa bei der Konkurrenz zwischen verschiedenen Bankplätzen oder Eisenbahnprojekten, hatten öfters eine entzweiende Wirkung auf die überwiegend aus Unternehmern bestehende Gruppierung. Beckerath, der die rechtliche und staatliche Einheit Preußens als Voraussetzung seiner Zukunftsvisionen ansah und daher jeden provinziellen Partikularismus ablehnte, isolierte sich dadurch mitunter von anderen Oppositionspolitikern, die gern gerade auf die Sonderrechte ihrer Provinzen pochten. Einig waren sich die Liberalen allerdings, außer in der grundsätzlichen Stoßrichtung ihrer konstitutionellen Forderungen, vor allem im Hinblick auf den Wunsch nach staatsbürgerlicher Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Ein besonderes Anliegen des Mennoniten Beckerath war die Gleichberechtigung der religiösen Minderheiten; mehrere seiner am meisten beachteten Landtagsreden galten der Emanzipation der Juden, die freilich wie fast alle anderen Forderungen angesichts des hartnäckigen Widerstands der Regierung weit weniger vorankam, als er gewünscht hätte.

Mit dem Beginn der Revolution von 1848 schließt der Hauptteil von Hettingers Darstellung; die Tätigkeit Beckeraths sowohl in als auch nach der Revolutionszeit wird nur in einem knappen „Ausblick“ gewürdigt (S. 267–282). Gerade aus der Sicht unseres Projekts ist dies natürlich zu bedauern4. Die Skizze, die Hettinger bietet, deckt sich allerdings mit dem Bild, das auch die Protokolle und Akten der Zentralgewalt sowie die weitere einschlägige Literatur liefern. Beckerath hatte die Revolution von Anfang an als „Katastrophe“ angesehen (S. 269). Die Bildung der Provisorischen Zentralgewalt und die Wahl eines österreichischen Erzherzogs zum Reichsverweser waren ihm alles andere als recht (S. 272); zu seinem Regierungseintritt kam es letztlich vor allem deshalb, weil Camphausen sich zu einem solchen nicht bewegen ließ. Im Rahmen der ohnehin alles andere als radikalen Ministerien Leiningen und Schmerling war Beckerath eine der konservativeren Figuren, und vor allem vertrat er – weit mehr als der preußische General Peucker im Kriegsministerium – die Interessen Preußens. Schon im August 1848 stellte er sich mehrfach gegen die Mehrheit seiner Kollegen, so in der Frage des Huldigungserlasses oder in jener der Verkündung der Reichsgesetze in den Einzelstaaten5. Auch am Ende seines Ministeramtes scherte er aus, denn die ohnehin begrenzte Bereitschaft seiner Kollegen zu Maßnahmen zur Durchsetzung der Reichsverfassung trotz der Ablehnung durch Preußen ging ihm zu weit; den Beschluss der Nationalversammlung zur Ausschreibung von Reichstagswahlen vom 4. Mai 1849 nahm er zum Anlass, als Abgeordneter und Minister zurückzutreten (S. 276), einige Tage bevor dies der Rest des Ministeriums Gagern tat. Seine eigentlichen Kompetenzen als Finanzminister hatte er hingegen durchaus mit Elan wahrgenommen, nicht zuletzt weil die von den Einzelstaaten einzutreibenden Gelder vor allem für den Aufbau der deutschen Kriegsflotte dienen sollten – ein nationales Vorhaben, für das auch Beckerath große Sympathien hegte. Vom preußischen Unionsprojekt (dem sogenannten „Dreikönigsbündnis“) zeigte er sich nach seinem Regierungsaustritt hoch erfreut6 und unterstützte es bis zum endgültigen Scheitern 1850, obwohl die darin enthaltenen verfassungsrechtlichen Pläne weit hinter den liberalen Forderungen zurückblieben; auch die oktroyierte preußische Verfassung und deren revidierte Fassung von 1850 erschienen ihm in Summe eher als wichtige Fortschritte auf dem von ihm gewünschten Weg denn als Enttäuschungen (S. 277–278).

Das Verdienst des konzisen und gut lesbaren Buches von Hettinger liegt vor allem darin, sowohl zum Verständnis der persönlichen Vorstellungswelt und Handlungsweisen Beckeraths als auch zur Deutung des rheinischen Liberalismus insgesamt nicht monokausal auf einen einzigen Faktor zu rekurrieren, sondern verschiedene Elemente und Ebenen zusammenzuführen und ihre wechselseitige Verschränkung verständlich zu machen. Es wird deutlich, dass im Denken Beckeraths sowohl die konkreten ökonomischen Interessen seiner sozialen Gruppe und seiner Region als auch verschiedene Kategorien ideeller Beweggründe ineinandergriffen: ererbter preußischer Patriotismus und dynastische Loyalität, der (mehr über Lektüre und bürgerliche Geselligkeit denn auf schulischem Wege rezipierte) Idealismus und Humanismus seiner Jugendzeit, ein intensives Gefühl nationaler Zugehörigkeit, ein tief verwurzeltes Arbeits- und Pflichtethos (Beckerath scheint seine öffentliche Tätigkeit kaum jemals als angenehm empfunden zu haben). Nicht zuletzt war auch sein religiöses Empfinden für ihn in hohem Maße handlungsleitend. Dabei handelte es sich allerdings um eine universalistisch-überkonfessionelle Verehrung für den ethischen „Geist des Christentums“ (S. 252), die mit kirchlich gebundenem Offenbarungsglauben wenig zu tun hatte.

Durch dieses differenzierte Bild werden auch manche scheinbaren Widersprüche plausibel aufgelöst. Beckerath konnte zugleich die Emanzipation der Juden fordern und von Preußen als „christlichem Staat“ sprechen, weil er damit etwas völlig anderes meinte als die konservativen Erfinder dieser Denkfigur. Er hätte sich selbst als erster dazu bekannt, dass seine konstitutionellen Vorstellungen darauf hinausliefen, den politischen Einfluss der sozialen Formation, der er selbst angehörte, zu stärken; im Gegensatz zu den Konservativen hätte er hierin allerdings keinen selbstsüchtigen Griff nach der Macht gesehen, da ihm die Beteiligung des industriellen Bürgertums am Staatswesen geradezu als Voraussetzung dafür erschien, dass der Staat für das Wohl aller Bevölkerungsschichten sorgen könne. Manches an ihm freilich wird durch nähere Betrachtung um nichts besser verständlich; insbesondere gilt dies für das offenbar unerschütterliche Vertrauen, das er trotz vielfach wiederkehrender Enttäuschungen und selbst schroffer persönlicher Zurückweisungen in die Herrscher aus dem Haus Hohenzollern setzte, erst in Friedrich Wilhelm IV., dann in Wilhelm I. In seinem Nachlass findet sich eine eigene Mappe, die nur der Dokumentation seiner persönlichen Kontakte mit den Mitgliedern des Königshauses gewidmet ist7.

Auch was den rheinischen Liberalismus im Ganzen angeht, erweist sich die differenzierende Sichtweise Hettingers als hilfreich zur Überwindung verkürzender Einschätzungen. Die inhaltliche Mäßigung und der taktische Pragmatismus, welche diese Strömung im Vergleich zu den Liberalen anderer deutscher Regionen kennzeichneten, entsprechen zum einen den besonderen ökonomischen Bedingungen einer Provinz, die sich auf einem deutlich höheren Stand der industriellen Entwicklung befand als fast alle anderen Teile Deutschlands, und dem damit verbundenen Umstand, dass es sich beim politischen Personal der Gruppe überwiegend um Unternehmer handelte – im Gegensatz zu den akademischen oder beamteten Juristen, die andernorts die meisten oppositionellen Politiker stellten. Nicht nur materielle Interessen, sondern auch Ausbildung und Lebenserfahrung bedingten bei ihnen eine andere Herangehensweise. Beckerath war wie die meisten seiner Mitstreiter kein Theoretiker; er hat seine Zukunftsvision nie als kohärentes System in allen Teilen ausformuliert und wäre vermutlich nie auf die Idee gekommen, einen eigenen Entwurf einer deutschen Verfassung aus dem Ärmel zu schütteln, wie dies etwa Robert von Mohl im Frühjahr 1848 innerhalb kürzester Zeit fertigbrachte. Zum anderen muß, wie Hettinger mit Recht hervorhebt, die Behutsamkeit der rheinischen Liberalen und ihr besonderes Festhalten am Verständigungsprinzip auch mit den politischen und rechtlichen Zuständen des verfassungslosen Preußen in Verbindung gebracht werden. Sie konnten sich manches nicht erlauben, was die auf einem vergleichsweise weit festeren konstitutionellen und parlamentarischen Rechtsboden stehenden Oppositionellen etwa in den südwestdeutschen Staaten erprobten. Ohne die Interessengebundenheit der rheinisch-liberalen Politik zu leugnen, werden durch diese Überlegungen so reduktionistische Urteile wie die von Hettinger eingangs zitierten Formulierungen von Gall in wichtigen Punkten nuanciert.

 

  1. KOPSTADT, Hugo: Hermann von Beckerath. Ein Lebensbild, Braunschweig 1875; ONCKEN, Wilhelm: Aus dem Leben und den Papieren Hermann’s von Beckerath, Köln 1873.
  2. GALL, Lothar: Liberalismus und „bürgerliche Gesellschaft“. Zu Charakter und Entwicklung der liberalen Bewegung in Deutschland. In: Historische Zeitschrift 220 (1975) 324–356, hier 349.
  3. FEHRENBACH, Elisabeth: Rheinischer Liberalismus und gesellschaftliche Verfassung. In: SCHIEDER, Wolfgang (Hrsg.): Liberalismus in der Gesellschaft des deutschen Vormärz (Geschichte und Gesellschaft Sonderheft 9), Göttingen 1983, 272–294.
  4. In einer Anmerkung (S. 348) verweist Hettinger darauf, dass diese Periode den Schwerpunkt der älteren Darstellungen (vgl. Anm. 1) bildet. Angesichts der von ihm selbst zur Genüge herausgestellten Schwächen jener Arbeiten ist das nur bedingt überzeugend. Die Beschränkung erfolgte wohl eher aus pragmatischen Gründen, die der beschränkte Rahmen einer Dissertation nahelegte, und ist in dieser Hinsicht legitim; eine Aufarbeitung von Beckeraths Aktivität 1848/49 auf ähnlichem Niveau, wie es Hettinger für die Zeit davor bietet, bleibt aber ein Desiderat, das die älteren Arbeiten keineswegs erfüllen.
  5. BArch DB 52/1 fol. 10–14, Protokoll der 3. Sitzung des Gesamtreichsministeriums, 1848 August 24.
  6. Vgl. insbesondere seine Korrespondenz mit Bassermann und Mathy aus dem Mai und Juni 1849: Stadtarchiv Krefeld, Bestand 40/2, Nr. 5, fol. 18–21, und Nr. 6, fol. 52–67.
  7. Stadtarchiv Krefeld, Bestand 40/2, Nr. 7.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/217

Weiterlesen

Ein unbekanntes Fragment mit den Homilien des Beda Venerabilis

In den letzten Jahren wurden die 386 liturgischen Fragmente, die sich hauptsächlich an den Amtsrechnungen der ehemaligen preußischen Ämter befanden, wissenschaftlich bearbeitet.[1] Ein weiterer Band soll nun die nicht-liturgischen Fragmente erschließen, so dass der gesamte Fragmentbestand aus dem Historischen Staatsarchiv in Königsberg dann der Forschung vorliegt. Die meisten der in diesem Bestand vorhandenen deutschsprachigen Fragmente wurden von Ralf Päsler bereits aufgearbeitet.[2] Gleichwohl sollen diese deutschen Fragmente und die neu aufgetauchten in dem abschließenden Katalog erneut aufgeführt werden.

Recto-Seite 2 mit Beschriftung des Trägerbandes GStA Berlin, vorläufige Signatur XX. HA, Hs 86, Nr. 21 (Bild: Anette Löffler)

Recto-Seite 2 mit Beschriftung des Trägerbandes
GStA Berlin, vorläufige Signatur XX. HA, Hs 86, Nr. 21
(Bild: Anette Löffler)

In diesem Fundus befindet sich ein Doppelblatt aus Pergament, das als Kopert zur Jahresrechnung des Amts Neuhaus in den Jahren 1600/1601 gedient hatte, wie die Kopert-Beschriftung aus dem frühen 17. Jahrhundert ausweist.[3] Die Bindungslöcher der Jahresrechnung sind noch sichtbar, ebenso der Platz des ehemaligen Signaturschildchens. Das für die Sekundärverwendung als Kopert an den Rändern umgeknickte Pergament wurde inzwischen in der Restaurierungsabteilung des GStA geglättet. Die 1. Seite des Doppelblatts wurde am Rand beschnitten, was einen Textverlust von ca. 20% nach sich zog. Mit einem Schriftraum von 370 x 230 mm und einem Außenmaß der kompletten Seite von 400 x 260 mm besaß der ehemalige Codex eine stattliche Größe im Großfolio-Format.

Die Ausstattung ist vergleichsweise unspektakulär. Die Überschriften sind in roten Majuskeln gehalten. Neben einzeiligen schwarzen Lombarden existiert zu Beginn einer neuen Homilie eine vierzeilige rote Lombarde mit ornamentaler Verzierung. Bei der Schrift handelt es sich um eine spätkarolingische Minuskel. Die Datierung dieser Minuskel sowie die Provenienzbestimmung gestaltet sich hingegen schwieriger als erwartet.

Das Schriftbild der Minuskel ist sehr einheitlich und weist einen gleichmäßigen Duktus auf. Die einzelnen Buchstaben sind wenig geneigt. Ober- und Unterlängen sind vergleichsweise kurz, lediglich beim x sind sie weiter nach unten ausladend.  Abbreviaturen werden außerordentlich zurückhaltend verwendet. Der Schreiber benutzt sie lediglich bei Worten wie dni/dno/dns (domini/domino/dominus), xpo/xpm/xpi (Christo/Christum/Christi), apli/aplis (apostoli/apostolis), usq (usque), ee (esse), spu (spiritu), frs (fratres), nros (nostros), kmi (karissimi), nob (nobis), oma (omnia), sci (sancti), dm/ds/do (deum/deus/deo). Pro wird selten abgekürzt (z. B. proposita: Verso-Seite 2, rechte Spalte, Z. 23), dasselbe gilt für per (z. B. semper: Recto-Seite 1, rechte Spalte, 5, Z. von unten). Generell verwendet der Schreiber den gängigen Abkürzungsstrich für m und n. Eine spezifische Ausprägung findet sich bei e caudata, also etwa in den Wörtern nre (nostre) oder ecce (ecclesie). Hier führt der Schreiber von der unteren Rundung des e einen keilförmigen Strich von rechts oben nach links unten.

Aufgrund der Schriftmerkmale ergibt sich eine Datierung in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts. Allerdings weist das äußere Erscheinungsbild auf die Abschrift von einer wesentlich älteren Vorlage. Darauf  weist bspw. auch der Schriftmodus auf der Verso-Seite 1 hin, wo eine neue Homilie beginnt. Sowohl die Schrift als auch die Anlage dieser Textstellen verweisen auf einen älteren Text. Die Rubriken führen wie im Homéliaire bavarois folgenden Text [vi]gilia sancti Petri [et Pauli] euangelium secundum Iohannem, gefolgt von dem Text aus Iohannes 21,15-19. Im Anschluss findet sich die Rubrik Omelia [venera]bilis Bede presbiteri [de eode]m lectione.[4] Auch die Schrift ist einer älteren Quelle nachempfunden, indem die Rubriken in Majuskeln ausgeführt werden und zudem auch die Schrift der Vorlage imitiert wird. Dies zeigt sich bspw. an dem Majuskel-M, das durch seine Bögen ganz eindeutig auf entsprechende alte Quellen hinweist.

Ein Vergleich mit anderen Texten ergibt bezüglich der Datierung ein gewissermaßen leicht diffuses Bild. Eine Datierung in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts erscheint deshalb angebracht.[5] In Verbindung mit einer möglichen Provenienz gestaltet sich das Bild allerdings nicht einheitlicher. Zwar sind die meisten der von der Schrift vergleichbaren Handschriften im weitestgehend süddeutschen Raum einzuordnen, dennoch dürfte das hier vorliegende Fragment nicht zwangsläufig ebenfalls in dieser Gegend zu verorten sein. Ähnliche Schriftelemente finden sich bspw. in einem möglicherweise aus Köln stammenden Psalter Hs 45, der um 993/996 geschrieben wurde, wobei diese Datierung für die hier vorliegenden Fragmente nicht in Frage kommen.[6] Gleiches gilt für die ähnliche Schriftausprägung in dem Homiliar Cod. Aug. perg. XVI von der Reichenau, das in das 2. Drittel des 10. Jahrhunderts datiert wird.[7] Zwei weitere liturgische Handschriften bzw. Fragmente aus der Mitte des 11. Jahrhunderts sind von der Schrift noch vergleichbar. Dies ist einmal ein Pontifikale aus Südost-Deutschland, welches sich heute in der Stadtbibliothek Schaffhausen befindet,[8] sowie ein wahrscheinlich aus England stammende Psalterfragment aus dem Bestand des Schlossmuseums Sondershausen.[9]

Die in diesem Fall statthaft erscheinende Datierung in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts ist eben auch der uneinheitlichen Überlieferung sowie der alten Vorlage geschuldet. Damit ist aber auch wahrscheinlich, dass das vorliegende Homiliar-Fragment nur ganz allgemein aus dem deutschen Überlieferungsbereich stammt. Eine Entstehung in Preussenland scheidet aufgrund des Alters somit vollständig aus.

Auf welchen Wegen diese Handschrift nach Preussenland gelangte, ist nicht mehr rekonstruierbar. Im Ordensland müssten selbstverständlich eine erhebliche Anzahl derartiger Handschriften in Benutzung gewesen sein. Allein schon für das Stundengebet waren derartige Bücher notwendig. Allerdings sind kaum Hinweise auf die Existenz von Homiliaren im Ordensland zu finden. In den Statuten des Deutschen Ordens finden sich weder in der Regel noch in den Gesetzen oder in den Gewohnheiten entsprechende Indizien für eine Verwendung von Homiliaren.[10] Im Großen Ämterbuch des Deutschen Ordens, in dem auch der Buchbesitz in den einzelnen Komtureien, Pfarren und Kirchen wenn auch sehr plakativ und lediglich in quantitativem Maßstab aufgeführt wird, kommt nur zum Jahr 1405 für die Pfarrei Thorn ein omelia de sanctis vor.[11] Nicht von der Hand zu weisen ist natürlich auch die Vermutung, dass die Handschriften, die wir heute als Homiliare bezeichnen in den mittelalterlichen Quellen anderweitig bezeichnet werden, etwa als Lectionarium, Sermonarium o.ä.[12] Auch Arno Mentzel-Reuters konnte in seiner Habilitation über den Buchbesitz im Deutschen Orden keine expliziten Homiliare erkennen.[13] Im Großen Ämterbuch finden sich unter den Begriffen buch mit sermones oder predigbucher wenigstens einige wenige Nachweise.[14] Auch ein buch dorinne lectiones kommt in den Jahre 1507 und 1508 für Preussisch Mark vor.[15]

Dennoch befanden sich im Ordensbesitz mit Sicherheit Homiliare. Nach der Reformation und der Umwandlung des preußischen Ordensstaates in ein weltliches Herzogtum wurde ein Teil der ehemaligen Buchbestände der Ordenskonvente in der Ordensliberei Tapiau aufbewahrt.[16] Diese Bestände wurden 1541-1543 in die Schlossbibliothek nach Königsberg überführt. Von dieser Überführung existiert ein heute im GStA Berlin aufbewahrtes Verzeichnis.[17] Dort finden sich zwar mehrfach Predigtsammlungen sowie einige liturgischen Handschriften, unter den knapp 340 Büchern ist jedoch kein Homiliar genannt oder umschrieben.

Wie die meisten Jahresrechnungen der preußischen Ämter sind auch die des Amtes Neuhaus nahezu lückenlos überliefert. Weitere Fragmente wurden für einige Neuhauser Jahresrechnungen „verarbeitet“. So sind auch die Jahre 1593/94, 1601/02, 1605/06, 1607/08, 1614/15, 1615/16, 1617/18 sowie 1619/20 mit liturgischer Makulatur versehen.[18] In diesen Zeitraum fügt sich das vorliegende Fragmente den Rechnungsjahren 1600/01 perfekt ein. Außerdem legt dies den Gedanken nahe, dass diese Amtsrechnungen offensichtlich von demselben Buchbinder in einer Art konzertierter Aktion eingebunden wurden. Ihre Zugehörigkeit zu einer Konventsbibliothek des Deutschen Ordens gewinnt dadurch an Gewicht, dass es sich bei der liturgischen Makulatur um Handschriften handelt, die der Liturgie des Deutschen Ordens folgten.[19]

Beginn der Homilie zu Vigilia Petri et Pauli GStA Berlin, vorläufige Signatur XX. HA, Hs 86, Nr. 21 (Bild: Anette Löffler)

Beginn der Homilie zu Vigilia Petri et Pauli
GStA Berlin, vorläufige Signatur XX. HA, Hs 86, Nr. 21
(Bild: Anette Löffler)

Inhaltlich gesehen handelt es sich um Teile der Homilien 20 und 22 des Beda Venerabilis.[20] Aus den fehlenden Textteilen ergibt sich, dass es sich bei diesem Doppelblatt um das zweitinnerste einer Lage handeln muss. Beide Homilien entstammen dem Sanktorale. Homilia 20 birgt Teile zu dem Fest der Geburt Johannes des Täufers (24. Juni), Homilia 22 mit dem Initium Virtutem nobis perfectae dilectionis den Beginn zur Vigil von Petrus und Paulus (28. Juni). Diese beiden Homilien finden sich außer im Homéliaire bavarois noch im Homiliar von Mondsee, im Homiliar des Hrabanus Maurus sowie in der Sammlung des Smaragdus.[21] Ihren Stammplatz besitzen diese beiden Homilien allerdings im Homeliar des Paulus Diaconus, wo sie auch direkt aufeinander folgen.[22] In der genannten Reihenfolge erscheinen die beiden Homilien auch im Homeliar von Mont Saint-Michel, einer Handschrift des 12. Jahrhunderts.[23] Die Homilie zur vigilia von Petrus und Paulus ist allerdings nicht mit der im Fragment vorliegenden identisch, obwohl das Initium gleich beginnt, dann aber wie schon aus der Überschrift im Codex kenntlich sich als Omelia Claudii presb. de eodem lectione, also einem Auslegungsteil des Alcuin zum Johannes-Evangelium, erweist.[24]

Die textliche Überlieferung orientiert sich überwiegend an der Handschriftenfamilie, die in der Edition der Classis I B (Codices deteriores) zugehörig sind.[25] Lediglich mit der Handschrift L der Classis II A (Codices meliores) weist das Fragment weitere Gemeinsamkeit in der Textüberlieferung auf.[26]Alle vier Textzeugen stammen aus dem 10. bis 11. Jahrhundert. Allerdings sind im vorliegenden Fragment weitere, in der Edition nicht berücksichtigte, Textvarianten vorhanden. In Homilia 20 wird das Wort autem durch ein enim ersetzt.[27] Und zu Beginn der Homilia 22 heißt es im Fragment totiens statt toties und wenige Zeilen darunter in dominum statt in deum.[28] Noch eine weitere Abweichung taucht in Homilia 22 auf, nämlich die Einfügung von et gegen Ende des Textes.[29]

 

[1] Anette Löffler: Fragmente liturgischer Handschriften des Deutschen Ordens im Historischen Staatsarchiv Königsberg (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 18, hg. von Udo Arnold), Lüneburg 2001; dies.: Fragmente liturgischer Handschriften des Deutschen Ordens aus dem Historischen Staatsarchiv Königsberg/Preußen II (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 24, hg. von Udo Arnold), Marburg 2004; dies.: Fragmente liturgischer Handschriften des Deutschen Ordens im Historischen Staatsarchiv Königsberg/Preußen III (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 28, hg. von Udo Arnold), Marburg 2009.

[2] Ralf Päsler: Katalog der mittelalterlichen deutschsprachigen Handschriften der ehemaligen Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg (Schriften des Bundesinstituts für Ostdeutsche Kultur und Geschichte 15, hg. von Uwe Meves), Oldenburg 2000, hier S. 154-179. Dazu auch ders.: Deutschsprachige Sachliteratur im Preußenland bis 1500. Untersuchungen zu ihrer Überlieferung (Aus Archiven, Bibliotheken und Museen Mittel- und Osteuropas 2, hg. von Klaus Garber und Axel E. Walter), Köln 2003.

[3] Signatur des Trägerbandes: GStA Berlin, XX. HA., Ostpr. Fol. 7662. Das Fragment trägt die vorläufige Signatur Hs 86, Nr. 21.

[4] Henri Barré: Les Homéliares carolingiens de l’École d’Auxerre. Authenticité – Inventaire – Tableaux comparatifs – Initia (Studi e Testi 225), Città del Vaticano 1962, S. 25-26 und 218.

[5] Für kollegialen Rat danke ich einmal mehr Prof: Dr. Herrad Spilling, Stuttgart.

[6] Glaube und Wissen im Mittelalter. Die Kölner Dombibliothek, Köln 1998, S. 219-224, mit weiterer Literatur.

[7] Vor dem Jahr 1000. Abendländische Buchkunst zur Zeit der Kaiserin Theophanu, Köln 1991, S. 116-117, mit weiterer Literatur.

[8] Europas Mitte um 1000, hg. von Alfried Wieczorek / Hans-Martin Hinz, 3 Bde., Stuttgart 2000, hier Bd. 3, S. 434-435.

[9] Bestandskatalog zur Sammlung Handschriften- und Inkunabelfragmente des Schloßmuseums Sondershausen, hg. von Gerlinde Huber-Rebenich / Christa Hirschler (Sondershäuser Kataloge III), bearb. von Matthias Eifler, Almuth Märker und Katrin Wenzel, Jena 2004, S. 119.

[10] Max Perlbach (Hg.): Die Statuten des Deutschen Ordens, Halle 1890, ND Hildesheim 1975.

[11] Walther Ziesemer (Hg.): Das Größe Ämterbuch des Deutschen Ordens, Danzig 1921, S. 462, Z. 7.

[12] Ein mitteldeutsches Lektionarfragment aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts befindet sich bspw. unter den deutschen Königsberger Fragmenten, s. Ralf Päsler: Katalog der mittelalterlichen deutschsprachigen Handschriften der ehemaligen Staats- und Universitätsbibliothek Königsberg, hg. von Uwe Meves (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte 15), München 2000, S. 173.

[13] Arno Mentzel-Reuters: Arma spiritualia. Bibliotheken, Bücher und Bildung im Deutschen Orden (Beiträge zum Buch- und Bibliothekswesen 47, hg. von Michael Knoche), Wiesbaden 2003.

[14] Ziesemer (wie Anm. 11) für den obersten Marschall in der Komturei Königsberg in den Jahren 1431-1438 16 predigebucher, S. 29, Z. 15; S. 32, Z. 13; S. 34, Z. 35; S. 39, Z. 6; S. 40, Z.21 oder für die Sakristei der Komturei Osterrode 1449 5 bucher sermonen S. 337, Z. 31 und 35.

[15] Ziesemer (wie Anm. 11), S. 146, Z. 27 und S. 147, Z. 37.

[16] Hans-Georg Malz: Das Bibliothekswesen des Deutschen Ordens in Preußen unter besonderer Berücksichtigung des Verzeichnisses der Ordensliberei Tapiau, ungedruckte Diplomarbeit, Köln 1970, hier S. 55 ff.

[17] GStA Berlin, EM, Tit. 71,1, Nr. 43. Ein weiterer Abdruck auch bei Eckhard Grunewald: Das Register der Ordensliberei Tapiau aus den Jahren 1541-1543, in: Berichte und Forschungen. Jahrbuch des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte 1 (1993), S. 55-91.

[18] Löffler I (wie Anm. 1), Nr. 128, S. 157-158; Nr. 133-137, S. 162-169; Nr. 139, S. 170-172.

[19] Nr. 128, 135, 137, 139 und 140: Missale OT;Nr. 133 und 134: Antiphonarium OT;

[20] Beda Venerabilis Opera, Pars III: Opera homiletica, Pars IV: Opera rhytmica (Corpus Christianorum, Series Latina 122), Turnhout 1965, S. 333-334, 342, 344 und. 346-348. Patrologiae cursus completus, series Latina (künftig: PL), hg. von Jacques-Paul Migne, Paris 1844 ff., 94, Sp. 210-214 und 214-219.

[21] Barré (wie Anm. 4), S. 25-26 und 218.

[22] Reginald Grégoire: Homéliaires liturgiques médiévaux. Analyse de mansucrtits (Biblioteca della „Studi medievali“ 12), Spoleto 1980, S. 461, Nr. 44-45, in der Überlieferung der Karlsruher Handschrift Hs. Augiensis 15 aus dem 9. Jahrhundert..

[23] Raymond Étaix: Homéliaries patristiques latins. Recueil d’études de manuscrits médiévaux (Collection des études Augustiniennes, Série moyen âge et temps modernes 29), Paris 1994, S. 281, Nr. 129, zu Beginn des Sommerteils des Sanktorale.

[24] Étaix (wie Anm. 23), S. 281; PL 100, Sp. 1000D-1003B.

[25] CCSL 122 (wie Anm. 20), S. XVII-XVIII.

[26] CC SL 122 (wie Anm. 20), S. XVIII.

[27] CCSL 122, (wie Anm. 20), S. 333, Z. 178.

[28] CC SL 122 (wie Anm. 20), S. 344, Z. 7 und 10.

[29]  CC SL 122, (wie Anm. 20), S. 347, Z. 206, zwischen erant und ceteri.

Über die Autorin: Dr. Anette Löffler M.A. promovierte zu einem Thema der spätmittelalterlichen hessischen Landesgeschichte. Nach der Promotion war sie in verschiedenen Handschriftenabteilungen, in Bibliotheken und Archiven als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Liturgie des Deutschen Ordens, Fragmentforschung sowie die Erforschung mittelalterlicher Buch- und Bibliotheksbestände.

Sie können den gesamten Beitrag auch als pdf-Datei herunterladen: download

 

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/889

Weiterlesen

So what was the “Provisional Central Power” – and why should anyone take an interest?

Protokoll der 180. Sitzung des Gesamtreichsministeriums

Minutes of the 180th session of the cabinet of the Provisional Central Power. November 19, 1849

While this blog is – and will remain – predominantly in German, it may be helpful to potential readers from other countries to provide an English-language version of our project’s mission statement, as previously published in German in this post:

When revolutions are over, the aspects most likely to be remembered are those that contrast most starkly with everyday political life: barricades and fighting in the streets. This is certainly true for the Revolutions of 1848–49 in the collective memory of the German public. There is also some awareness that the revolution eventually led to the election of a National Assembly, which convened at Frankfurt. The installation of a provisional executive branch for the as yet nonexistent “German Empire”, however, is a different story: there is more or less no memory of this first parliamentary government for  Germany in its entirety. Very few are aware that an Austrian archduke, granted the title of “Imperial Regent”, presided over this “Provisional Central Power” for roughly one and a half years, and was thus the first head of a German national government to have been appointed by an elected parliament.

In founding the “Provisional Central Power”, the moderate revolutionary movement incarnated by the Frankfurt National Assembly was attempting to assert its position with respect to the existing governmental power of the more than 30 German states organised in the German Confederation. The Assembly’s claim to the right to do so was based squarely on the doctrine of popular sovereignty, whereas none of the various kingdoms and principalities had moved beyond a liberal constitutionalism that recognised the hereditary right of the legitimate monarch as existing independently of any popular claim to participation.

Besides the Imperial Regent, Archduke John, the Provisional Central Power consisted of an “Imperial Cabinet” with a Prime Minister, ministers leading half a dozen departments, and undersecretaries to assist them. This organisation was modelled on the ministerial governments present in many of the larger German states, and was intended to engage in similar activities. Notably, the Central Power published the “Imperial Laws” passed by the National Assembly and attempted, with varying success, to see to it that they were accepted and enforced by the individual states. It laid claim to leadership in joint military operations, especially the conduct of the war against Denmark over the status of Schleswig and Holstein. By dispatching “Imperial Commissioners” and occasionally by mandating military actions, it intervened to contain revolutionary insurrections in multiple states between September 1848 and May–June 1849. It was charged with the creation of the first German navy, a project which initially stimulated widespread nationalist enthusiasm. Last but not least, it made every effort to mediate the escalating disagreement between the Assembly and the state governments over the acceptance of the German Constitution enacted by the former. In all of these tasks, however, it was hampered at every step by its lack of any sort of administrative apparatus, by its very limited sources of real bargaining power – especially when faced with the two crucial German powers, Prussia and Austria –, and by the refusal of diplomatic recognition from nearly all other European governments. After the gradual dissolution of the Frankfurt Assembly in the spring of 1849, the Provisional Central Power remained in existence until the end of the year and, despite its sorely limited means, played a significant role in the power struggle between Prussia, Austria and the smaller German kingdoms over the constitutional framework for a future German national state.

Archduke John of Austria as Imperial Regent of Germany. Lithograph by J. Kriehuber, 1848

Both the secretariat of the cabinet and the offices of the individual ministries – Foreign Affairs, Interior, Justice, War, Finances, Trade and, eventually, Navy – rapidly devised their own record-keeping procedures. After the dissolution of the Provisional Central Power in December 1849, its archives were handed over to its successor institution, the Federal Central Commission. They were subsequently integrated into the archives of the Federal Assembly (the deliberative body of the reinstated German Confederation); when this in turn was suppressed in 1866, the records entered the Frankfurt Municipal Library, in whose care they remained until the creation in 1925 of a Frankfurt branch of the Imperial Archives (later the Federal Archives of the post-World War II Federal Republic). After the reunification of 1991, this branch was given up and its holdings were transferred first to Koblenz, then in 2010 to the Federal Archives in Berlin. The archives of the Provisional Central Power, totalling some 25 metres of shelf space, are remarkably well preserved and complete despite all these vagaries. In the period after World War II, difficult archival work was undertaken in order to restore them as far as possible to their original order, as set out in the filing instructions of the various ministries. Detailed inventories are a product of this process. Microfilms of the entire archives were made some years ago.

Until 1945, these sources had been almost completely ignored by academic historians. They have since been used somewhat more often, but their potential is far from being exhausted. Notably, there has been no publication of the minutes of the cabinet, while editions of this type have been in progress for decades for the governments of the major German states. Our project aims to close this gap, and thereby not only to cast new light on the role of a hitherto underestimated agency within the revolutionary sequence of events, but also to apply recent approaches from the political and social sciences, and especially a culturalist perspective, to Germany’s first parliamentary government and the ways in which it functioned (or failed to do so). That the Provisional Central Power was called upon to create the institutional infrastructure for its governmental activity more or less out of nothingness – by founding new administrative offices, recruiting personnel and obtaining financial means – provides a highly unusual perspective on the history of the growth of state institutions and bureaucracy, one of the great secular processes of the 19th century.

The goal of our undertaking is to publish the minutes of the 185 sessions of the Central Power’s cabinet in full, and to use them as the backbone of a collection of further documents from the archives of the Provisional Central Power chosen to best illustrate the scope of its activity, the difficulties it faced, and the expedients by which it attempted to surmount them. These additional materials will be presented in the form of summaries of their content. Beyond this, given that administrative documents usually do not record the political background of decisions or the atmosphere within an institution, extracts from the personal papers, letters and memoirs of the members of the cabinet will be incorporated into our publication to supplement the official records. Detailed indexes will facilitate use of the book by researchers and other readers with a variety of different interests. Our particular attention is focussed on the following four topics:

1. The Provisional Central Power’s relationships with the National Assembly on the one hand, and with the governments of the German states on the other hand; its means, methods, and degree of success in asserting itself with respect to either of these.

2. The tension, in the legal framework and the governmental reality of the Central Power, between traditional monarchical constitutionalism and parliamentary government based on popular sovereignty.

3. The institutional and administrative history of the Central Power, with particular attention to its unique challenges in rapidly creating governmental infrastructure.

4. The self-perceptions, motives, decisional processes, and emotional experiences of the members of the cabinet, seen from the perspective of a cultural history of politics; as well as their communicative and performative strategies for representing their activity to various audiences.

Text by Karsten Ruppert and Thomas Stockinger. English translation by Thomas Stockinger.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/155

Weiterlesen

Das Ende einer akademischen Wanderschaft. Interview mit Michael Matheus

 


Michael Matheus war von 2002–2012 Direktor des DHI Rom. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Mittlere und Neuere Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, an den er im Oktober 2012 zurückkehren wird.

Michael Matheus, Sie haben zehn Jahre lang das Deutsche Historische Institut in Rom geleitet. Was verbindet Sie besonders mit dem Institut?

In diesen Jahren habe ich die auch für den Direktor anregende wissenschaftliche Arbeit sowie die gute Atmosphäre am DHI Rom geschätzt, nicht zuletzt den Schwung, den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dem Institut vermittelten. Wir haben in Teamarbeit immer wieder versucht, kulturgeschichtliche Fragestellungen und Methoden für unsere eigene Arbeit fruchtbar werden zu lassen. Für jemanden, der einmal Geiger werden wollte, war es zudem ein besonderer Glücksfall, ein Institut mit einer musikgeschichtlichen Abteilung leiten zu dürfen. Viele wissenschaftliche Veranstaltungen konnten wir mit dazu passenden Konzerten verbinden. Eine besonders wichtige Erfahrung war, dass unsere wissenschaftlichen Veranstaltungen und Projekte nicht nur in Rom, sondern in vielen Städten und Regionen Italiens durchgeführt werden konnten, in Genua und Venedig, in der Toskana und den Marken, in Sizilien, Apulien und im südlichen Latium.

Welche Erwartungen hatten Sie bei Ihrem Amtsantritt als Institutsdirektor? Was hat sich seither geändert?

Ich hatte gehofft, mehr eigene Forschungen durchführen zu können. Dies war nur begrenzt möglich, auch weil die Sanierung der Institutsgebäude sowie der Bau von Bibliotheksmagazinen und einem Gästehaus viel Zeit und Energie gekostet haben. Aber wir haben dadurch mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien (ELKI) und dem Melanchthon Zentrum Rom Nachbarn erhalten, von denen auch die wissenschaftliche Arbeit des Instituts profitiert. Im Jahre 2002 wurde die Stiftung DGIA gegründet. In den Aufbau und die Strukturierung der Stiftung habe ich mich gerne eingebracht und dabei auch viel gelernt.

Welche Schwerpunkte haben Sie während Ihrer Amtszeit in Rom gesetzt, um das Profil des DHI Rom zu schärfen?

Das DHI Rom hat seine traditionellen Schwerpunkte in der Grundlagenforschung mit der Entwicklung elektronischer Publikationsformate verknüpft. Zudem wurde das Institutsprofil durch interdisziplinare, international vergleichende und epochenübergreifende Forschungsprojekte geschärft. Ein besonderes Anliegen war ferner die Intensivierung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung.

Kürzlich wurde das Institut im Rahmen der Qualitätssicherung der Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland evaluiert. Welche Einsichten haben Sie daraus gewonnen?

Zusammen mit dem Deutschen Institut für Japanstudien Tokyo war das DHI Rom das erste Stiftungsinstitut, das einer externen Evaluierung unterzogen wurde. Der Aufwand war beachtlich, doch bot die Evaluierung eine willkommene Gelegenheit für alle Institutsmitglieder, über Starken und Schwachen der wissenschaftlichen Arbeit und über künftige Schwerpunkte der Institutsarbeit nachzudenken. Die Ergebnisse der Evaluierung sind für die wissenschaftliche Arbeit des Instituts insgesamt sehr erfreulich und ermutigend. Unter anderem freut es mich, dass die Bedeutung der am DHI Rom entwickelten historischen Datenbanken und der hierzu notwendigen Software gewürdigt und als Alleinstellungsmerkmal bezeichnet wird. Damit hat das Institut schon vor Jahren Entwicklungen eingeleitet, die in den Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus dem Jahre 2011 zu den Forschungsinfrastrukturen in den Geistes- und Sozialwissenschaften beschrieben werden. Aufgrund ihres prototypischen Charakters wird empfohlen, die am römischen DHI entwickelten Lösungen den Instituten der Stiftung bereitzustellen. Zugleich soll dieser Arbeitsbereich am Institut in Rom weiter gefördert werden.

Max Weber, dessen Namen die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland seit Juli 2012 trägt, hat unter anderem auch in Italien und Rom gewirkt. Was lässt sich zu seinem Verhältnis zum DHI sagen?

In den Jahren 1901 bis 1903, im Vorfeld der Niederschrift der „Protestantischen Ethik“, hielt das Ehepaar Weber sich in Italien bzw. in Rom auf. Max Webers Interesse an Religion und religionssoziologischen Fragen durfte in Rom gewachsen sein. Über die damaligen intellektuellen Prägungen wüsste man gerne mehr, übrigens auch zu der Frage, ob und wie intensiv Weber Mitglieder des Preußischen Historischen Instituts (heute DHI Rom) gekannt und Kontakte gepflegt hat. Zu denken wäre etwa an den Kenner früher kapitalistischer Formen Fuggerscher Prägung, Aloys Schulte, der 1901–1903 kommissarischer Direktor des Instituts war. Oder an den Protestanten Johannes Haller, einer der vielgelesen Historiker seiner Zeit, der 1893–1902 am Institut weilte. Zwar gibt es einige Lesespuren Max Webers im alten Buchbestand des römischen Deutschen Künstlervereins. Im Archiv des DHI allerdings findet sich leider nichts Aufschlussreiches.

 

Luftgestützte Laseraufnahmen in Ninfa

Sie sind der erste bekennende Katholik unter den Direktoren des DHI Rom. Welche Bedeutung messen Sie dieser konfessionellen Bindung bei?

Die Vorgängereinrichtung des DHI Rom wurde 1888 durch Preußen auf dem Kapitol (worauf das Institutslogo anspielt) im Kontext des Kulturkampfes und in Reaktion auf die zuvor erfolgte Öffnung des Archivio Segreto Vaticano gegrundet. Die damit einhergehende Prägung mag dazu beigetragen haben, dass die Direktion des Instituts – von den wenigen Monaten der Amtszeit Aloys Schultes abgesehen – Protestanten vorbehalten blieb. Dass mit mir der erste langer amtierende katholische Direktor gewählt wurde, interpretiere ich als Signal, dass konfessionelle Prägungen in der wissenschaftlichen Arbeit keine Rolle spielen (sollten), auch wenn ich persönlich im katholischen Glauben verankert bin. Zugleich war mir daran gelegen, mit der Wahl der neuen Nachbarn, ELKI und Melanchthon Zentrum, im Zentrum der katholischen Weltkirche ein ökumenisches Signal zu setzen.

Wie beurteilen Sie das italienische Wissenschaftssystem, vor allem mit Blick auf die Arbeit des Instituts?

Wir arbeiten in zahlreichen Forschungsprojekten mit italienischen Forschungsinstituten und Universitäten zusammen. Allerdings sollte bei der Auswahl wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht die nationale Herkunft, sondern die wissenschaftliche Qualität den Ausschlag geben. In Italien spielen meines Erachtens nicht zuletzt im Bereich der Geisteswissenschaften Klientelstrukturen eine zu große und akademische Leistungen eine zu geringe Rolle. Ich hoffe, dass internationale Kooperationen hier zu Verbesserungen beitragen.

Sie haben sich ja bereits in Mainz intensiv mit italienbezogenen Forschungsthemen befasst. Inwiefern hat der lange Aufenthalt in Italien Ihr wissenschaftliches Profil verändert? Konnten Sie von Standortvorteilen profitieren?

Die Stadt Rom und das Land Italien haben entscheidenden Anteil daran, dass mein wissenschaftlicher Horizont ganz wesentlich erweitert wurde. Zu den Themen der letzten Jahre zahlen: Rom als Studienort in der Renaissance, Germania in Italia, Christen und Muslime in der Capitanata, die Geschichte der mittelalterlichen Ruinenstadt Ninfa und der pontinischen Sumpflandschaft und schließlich – nicht zuletzt dank der Nachbarschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien und des Melanchthon Zentrums – ein faszinierendes Themenspektrum von Luthers Romreise bis zum protestantischen Rombild im 20. Jahrhundert.

 

Das Kastell von Lucera

An welchen Quellenfund der letzten Jahre denken Sie besonders gern zurück?

Da kommt mir vieles in den Sinn, aber eine Quellenkonstellation sei besonders erwähnt. Im Jahre 2005 stieß ich auf Schriftdokumente, denen zufolge ein muslimischer Adeliger eine kleine Bischofsstadt im nördlichen Apulien, der so genannten Capitanata, im ausgehenden 13. Jahrhundert als Lehen erhielt. Im Rahmen eines interdisziplinaren Projektes, an dem derzeit Historiker, Archäologen, Bauhistoriker, Kunsthistoriker, Anthropologen und Geophysiker beteiligt sind, verfolgen wir von diesem bemerkenswerten Befund ausgehend die Frage, wie sich Formen der convivenza zwischen Christen und Muslimen in dieser Zeit darstellten. Zugleich erhellen die Forschungsergebnisse ein Kapitel europäischer Geschichte, das von der muslimisch-arabischen Kultur mitgeprägt wurde.

Welche Projekte möchten Sie künftig in Mainz realisieren?

Einigen der genannten Forschungsschwerpunkte werde ich auch in Mainz verbunden bleiben, zum Beispiel der interdisziplinar und epochenübergreifend ausgerichteten Umweltgeschichte der pontinischen Sumpflandschaft. Zudem freue ich mich auf eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die in den verschiedensten Fächern zu italienischen Themen arbeiten.

Zehn Jahre Rom – das ist sicherlich sehr prägend. Was schätzen Sie besonders an Italien? Worauf freuen Sie sich in Deutschland und was werden Sie vermissen?

Darauf kann ich mit wenigen Worten nicht angemessen antworten. Nach diesen Jahren wurde ich mich selbst als „Deutschrömer“ bezeichnen. Darunter verstehe ich jemanden, der als Wanderer zwischen beiden Kulturen von beiden nachhaltig geprägt ist. Dennoch bin ich Deutscher geblieben. Rom und Italien werde ich allerdings auch in meinen kommenden Mainzer Jahren eng verbunden bleiben. Die Mitarbeit in italienischen wissenschaftlichen Gremien wird dies ebenso befördern wie die Tatsache, dass ich seit dem vergangenen Jahr dem Direktorat des Römischen Instituts der Goerres-Gesellschaft angehöre, das wie das DHI Rom 1888 gegründet wurde. Aber in einigen Jahren wird die Entscheidung anstehen, die akademische Wanderschaft aufzugeben und dauerhaft ansässig zu werden. Das bedeutet für meine Frau und mich voraussichtlich die Rückkehr nach Rom, von dem ein Historiker im 19. Jahrhundert sagte, die Stadt erscheine ihm so unerschöpflich „wie die Welt überhaupt.“

Das Gespräch führten Kordula Wolf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des DHI Rom, und Deborah Scheierl, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit am Institut.

Quelle: http://mws.hypotheses.org/1149

Weiterlesen