Digitalisierungsstrategien für das kulturelle Erbe in Norwegen | Teil 1: “Ganz Norwegen soll digitalisiert werden” – Grundsätzliches

Digitalisierung hier, Digitalisierung dort – allerorten hört und liest man von den vielfältigen Bestrebungen, historische Literatur, Quellen, Dokumente aller Art, aber auch dreidimensionale Artefakte durch verschiedenste digitale Prozesse zu bewahren und zugänglich zu machen. Scannen, Fotografieren, virtuell Rekonstruieren, Transkribieren/-literieren, Parsen, etc. etc. – man überblickt gar nicht mal alle Methoden, welche die Digital Humanities bereit halten und die fortlaufend weiter und neu entwickelt werden. Das ist die eine Seite – doch wie sieht es hinter den Kulissen aus, wo diese Vorhaben geplant und verhandelt werden? Wie funktioniert eigentlich das Agenda-Setting für die Digitalisierung des kulturellen Erbes? In einer kleinen Artikel-Serie soll dieser Frage am Beispiel Norwegens nachgegangen werden. Nach diesem grundsätzlichen Einleitungsteil sollen in weiteren Teilen des Artikels die Überlegungen, Prioritätensetzungen und Vorgangsweisen der zentralen Akteure/Institutionen aufgegriffen werden.

Warum eigentlich Norwegen als Untersuchungsobjekt – abgesehen davon, dass dieser Blog sich der Beschäftigung mit der Region Nordeuropa verschrieben hat? Norwegen eignet sich auch im Allgemeinen gut zur Untersuchung von Digitalisierungsstrategien, was mit der Verwaltungsstruktur des Landes zusammenhängt. Die Verantwortung für kulturelle, bildungsbezogene und wissenschaftliche Belange liegt hier auf der nationalstaatlichen zentralen Ebene, so dass man rasch einen Überblick über die zentralen Akteure bekommt, die zudem mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind. Anders als beim kulturpolitischen Flickenteppich namens Deutschland handelt es sich auf diesem Feld in Norwegen (wie in allen nordischen Ländern) eher um wenige “big player”. Zudem wird gerade in Norwegen seit Jahren über eine stärkere öffentliche Teilhabe an kulturellen Inhalten und eine weitreichende Digitalisierung des “kulturellen Erbes” diskutiert und entsprechende Zielvorgaben werden verabschiedet. Ein weiterer Grund ist in dem über den kulturellen Bereich hinausgehenden Bestrebungen zur ‘Digitalisierung des öffentlichen Lebens’ zu sehen, so dass man die Frage danach stellen kann, ob man das Phänomen von der kulturpolitischen Seite her deuten sollte oder eher von der allgemeingesellschaftlichen und netzpolitischen Warte. Die Antwort liegt wohl wie so oft in der Mitte: Das Beispiel Norwegens zeigt, dass man beide Perspektiven zusammen denken sollte.


Verfassung für das Königreich Norwegen, 17.5.1814
erste Textseite, digitalisierte Version
Quelle: Archiv des norwegischen Parlaments

In Norwegen haben sich die zentralen Akteure in der Tat ehrgeizige Ziele für eine umfassende Digitalisierung des kulturellen Erbes gesetzt. Bis 2030 will die norwegische Nationalbibliothek sämtliche Publikationen, die bis dahin in Norwegen erschienen sind und die im Rahmen des Pflichtexemplarsrechts an sie gelangten, in digitaler Form vorlegen. Bis zum selben Jahr, so die Schätzungen, wird das norwegische Reichsarchiv 10 % seines Archivguts digitalisiert haben. Die Zahlen klingen schon mal beeindruckend, und die Planung dieser Vorhaben reicht bereits einige Jahre zurück. Bemerkenswert in netz- wie in kulturpolitischer Hinsicht ist die 2009 verabschiedete “nationale Strategie für die digitale Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes”. Hier wurde nach einer parlamentarischen Debatte eine landesweite einheitliche Vorgehensweise und anzustrebende Ziele vereinbart.

In diesem Dokument wird die Digitalisierung des kulturellen Erbes mit politischer Bedeutung aufgeladen, wodurch man diese zu legitimieren sucht. So wird auf den Begriff einer “digitalen Allmende” [digital allmenning] zurückgegriffen, der bereits in einer 2006 verabschiedeten Strategie für eine “Informationsgesellschaft für alle” (d.h. alle Norwegerinnen und Norweger, JHS) auftauchte. In diesem Dokument wird die für Norwegen und alle nordischen Länder spezifische Tradition des Jedermannsrechts beschworen, die man auf die digitale Welt übertragen hat. In der nationalen Digitalisierungsstrategie wird diese Vorstellung in dem Sinne weitergedacht, dass die Zugänglichkeit historischer Dokumente und Artefakte das grundsätzliche Versprechen auf politisch-gesellschaftliche Inklusion und Partizipation aller Mitbürger mit erfülle. Zudem wird die Digitalisierung kulturellen Erbes als Teil der Einlösung des “Kulturversprechens” [kulturløfte] der norwegischen Regierung gedeutet. Dieses Kulturversprechen wurde 2005 nach der Ablösung der bürgerlichen Regierung Bondevik von der neuen rot-grünen Regierung unter Führung des Sozialdemokraten Jens Stoltenberg abgegeben. An zentraler Stelle steht die Zielvorgabe, bis 2014 die Ausgaben zur Förderung von Kunst und Kultur auf einen Anteil von einem Prozent am nationalen Budget zu steigern. Auch in diesem Zusammenhang beruft man sich bereits auf das Ideal der allgemeinen Zugänglichkeit und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger. Ob also freier Eintritt in staatliche Museen oder das Anklicken der digitalisierten Quelle auf der Archiv-Homepage – im Grunde steckt dieselbe Idee dahinter. Diese Vorstellungen greifen zentrale Elemente der norwegischen politischen Kultur (die in vielen wesentlichen Belangen eine gemeinsame politische Kultur aller nordischen Länder ist) auf, die Norwegen und den Norden als (von jeher) demokratisch, rechtsstaatlich, pluralistisch und als nah am Menschen darstellen. Die Vorstellung von einer spezifisch ‘nordischen Demokratie’ wurde seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts nach und nach konstruiert und zu einem Grundpfeiler des politischen Selbstverständnisses und der engen Kooperation zwischen den nordischen Ländern. Moderne politische Errungenschaften wie Demokratie, Parlamentarisierung und allgemeines (auch: Frauen-!) Wahlrecht wurden zur Grundlage für (a)historische Rückprojektionen, wonach der Norden selbst in vordemokratischen Zeiten bereits zur starken politischen Partizipation der unteren Stände und einer vernunftgeleiteten Staatsführung tendiert habe. Die Digitalisierungsstrategien fügen sich in ihren grundsätzlichen Überlegungen sehr gut in ein bereits existierendes Selbstbild ein.

Die Bestrebungen auf dem kulturellen Sektor sind Teil einer weit darüber hinausreichenden Strategie: Seit einigen Jahren wird eine umfassende “digitale Agenda” verfolgt, die darauf abzielt, Norwegen zum weltweit führenden Land in Sachen eGovernance und Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu machen. Eine norwegische Zeitung titelte – wohl etwas weitgehend – “Ganz Norwegen soll digitalisiert werden”. Diese im Frühjahr 2012 erstmals verkündete Strategie ist in Blogs und in der Presse begrüßt worden – es scheint keine größere Kritik an dem Vorhaben zu geben. Auch die Opposition steht hinter den Vorschlägen, einige Stimmen haben indes auf das Problem des Datenschutzes aufmerksam gemacht und in Frage gestellt, ob in Norwegen genügend kompetente Fachkräfte zur Umsetzung vorhanden seien. Die Digitalisierung wird unter den Oppositionsparteien als geeignetes Mittel angesehen, um die aufgeblähte öffentliche Verwaltung endlich zu verschlanken und die stetig wachsende Zahl sich selbst legitimierender interner Prozesse zu senken.

Jedenfalls ist die Digitalisierungsstrategie in Bezug auf das kulturelle Erbe einerseits Pilotprojekt, andererseits Teil einer allgemeinen landesweiten Entwicklung in Norwegen. Sie ist eine Facette der vielfältigen Bemühungen, Verwaltungsvorgänge und gesellschaftliche Teilhabe zu größeren Teilen über das Internet zu ermöglichen. Ein Blick auf die Besiedlungsstruktur des langgestreckten Landes macht die Sinnhaftigkeit solcher Vorhaben einsichtig. Hape Kerkelings berühmtes Diktum, Norwegen sei groß und unwahrscheinlich lang und weilig, ironisiert das Faktum, dass Norwegen sehr dünn besiedelt ist und die Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Gebiete durch eine Unzahl von Fjorden und Bergzügen voneinander abgeschnitten sind. Nun spielen solche geographisch-topographischen Hindernisse im modernen Kommunikationszeitalter nicht mehr dieselbe Rolle wie früher, doch müssen auch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um das Digitalisierungsprojekt erfolgreich zu realisieren. In Norwegen sind dabei mehrere Umstände gegeben: eine hohe Akzeptanz neuer Technologien, eine flächendeckende Internet-Anbindung und der vor Jahren bereits konsequent angegangene Ausbau von Breitband-Verbindungen. Digitalisierung, auch die des kulturellen Lebens, ist Teil des in den letzten Jahren zielstrebig aufgebauten norwegischen Selbstverständnisses als technologisch und netzpolitisch führende Nation.

Dieses Selbstbild versucht die norwegische Regierung derzeit durch entsprechende Vorgaben und politisches Agenda-Setting zu manifestieren. Darin dürfte auch der Versuch zu sehen sein, dem Land Zukunftsoptionen zu eröffnen, um die Abhängigkeit von den einträglichen, aber irgendwann versiegenden Erdölvorkommen zu mindern. Damit sollen Digitalisierung und Erdölförderung keineswegs volkswirtschaftlich gleichgesetzt werden. Es geht vielmehr um die Implementierung technologisch basierter politischer und gesellschaftlicher Praktiken, die das Leben der Bürger vereinfachen sollen, die auf Dauer Kosten sparen sollen, und über die außerdem die Konstruktion eines neuen bzw. Erweiterung des bestehenden nationalen Images Norwegens betrieben wird. Norwegen, das demokratisch vorbildliche Musterland, in dem der Bürger alles über das Netz erledigen kann – sei es die Beantragung eines neuen Reisepasses oder die Erforschung von historischen Quellen. Norwegen ist offensichtlich auf bestem Wege, zu einem “D-Land” zu werden.

Quelle: http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1169

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Digitalisierungen frühneuzeitlicher Bücher zur nord- und osteuropäischen Geschichte

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Christoph Hartknoch: Alt- und Neues Preußen, 1684
Quelle: http://kpbc.umk.pl/publication/35924

Hier kommt ein Beitrag zu einem Thema, das eher am Rande der nordeuropäischen Geschichte angesiedelt ist bzw. „nordisch“ im Sinne von August Ludwig Schlözer breit auffasst. Das Thema – Digitalisierungsangebote zu Alten Büchern – ist aber vielleicht dennoch von größerem Interesse.
Für einen Text zu Ursprungsmythen in der Ostseeregion in der frühen Neuzeit und zu deren Parallelen und Verflechtungen hatte ich – aus der Notwendigkeit, eine Reihe von Texten noch einmal zu konsultieren – Gelegenheit, die unterschiedlichen Digitalisierungsangebote zu historischen Buchbeständen zu prüfen. Da es sich fast ausnahmslos um Publikationen vor 1900 handelte, fielen aus dem Urheberschutz resultierende Zugangsbeschränkungen kaum ins Gewicht, obwohl zur Orientierung in den unterschiedlichen nationalen Bestimmungen eigentlich eine gründliche juristische Schulung erforderlich wäre. Auch wenn nicht immer nachzuvollziehen ist, warum amerikanische Angebote in Europa vielfach nicht aufzurufen sind oder in Polen manche digitalisierte Bestände nicht einsehbar sind, war ich dennoch erstaunt, dass ich fast alle Texte online fand. Noch vor zehn Jahren wären dafür Reisen in drei bis vier Bibliotheken (etwa nach Warschau, Greifswald, Stockholm oder alternativ nach Berlin, Dorpat und Thorn und St. Petersburg) nötig gewesen. Dem Plus an Zeitgewinn bei der Arbeit am Bildschirm auf dem eigenen Schreibtisch steht freilich ein deutliches Minus in dem Verlust an sinnlicher Erfahrung bei dem Arbeiten mit den Originaldrucken vor Ort gegenüber. Die Aufrechnung von Für und Wider lässt sich erweitern: in Digitalisaten lässt sich nicht so einfach in größeren Schritten vor- und zurückblättern, und nicht alle Programme zur Anzeige haben mit dem technischen Fortschritt Schritt gehalten oder wollen den Export auf die heimische Festplatte erschweren, wenn nicht verhindern.
Aber nun zu den Beobachtungen: Die naheliegendste Zugriffsmöglichkeit via Google Books ist nicht die beste, vor allem wenn man über Google direkt sucht und nicht über Links von Bibliothekskatalogen auf die entsprechende Seite bei Google Books geführt wird. Denn hat man nicht auf Anhieb das richtige Buch gefunden bzw. ist es nicht zur Gänze einsehbar (was auch bei älteren polnischen Büchern häufig der Fall ist), dann wird es recht mühsam, die Suche zu verfeinern. Wenn man allerdings fündig geworden ist, dann ist das Herunterladen eines PDFs rasch und unkompliziert. Die Qualität bleibt aber in der Regel (schwarz-weiß) hinter direkt auf Bibliotheksseiten bereitgestellten Digitalisaten zurück.
Von den zahlreichen deutschen Digitalisierungsangeboten hat sich das Angebot der Bayrischen Staatsbibliothek als sinnvoll erwiesen: http://www.digitale-sammlungen.de/. Neben der Ansicht im Browser, die zum Teil durch Texterkennung unterstützt wird, ist das Herunterladen einzelner Seiten oder des ganzen Buches als PDF unkompliziert möglich. Bei einigen weiteren Bibliotheken funktionierte die Ansicht mit dem „DFG-Viewer“ ebenso gut, bei anderen ließ sich die Ansicht dagegen nicht starten. Die Staatsbibliothek Berlin bietet gute Ansichtsmöglichkeiten der Digitalisate, hat aber wichtige Zusatzfunktionen wie den Export der bibliographischen Angaben in Literaturverwaltungsprogramme in einen etwas verspielten „Werkzeugkasten“ versteckt.
In Polen gibt es ein zentrales Angebot des Verbandes Digitaler Bibliotheken (FBC): http://fbc.pionier.net.pl/. Von dort (die Suchseite ist mehrsprachig) wird man – falls das gesuchte Werk gefunden wird – auf die Seite der anbietenden Bibliothek weiterleitet. Diese bedienen sich in der Regel des djvu-Formats, das qualitativ gute Farbbilder mit kleinen Dateigrößen verbindet. Allerdings ist der Zugriff von Computern mit Mac OS auf Java-Programme nicht einfach. Obwohl die Seitenprogrammierung der einzelnen Bibliotheken ähnlich ist, konnte ich in einem Fall nicht auf das Angebot zugreifen. Im Erfolgsfall kann man das gefundene Werk als ganzes in einer zip-Datei mit djvu-Bildern herunterladen (was manchmal aber recht lange dauert) und dann ggf. in ein PDF umwandeln. Beeinträchtigt wird das Angebot allerdings dadurch, dass die einzelne Bibliotheken unterschiedliche Zugangsbeschränkungen haben, manche Bücher sind nur vor Ort digital einsehbar, andere Bibliotheken verlangen eine Registrierung, andere bieten die Möglichkeit des Herunterladens gar nicht an. Hier wäre eine Vereinheitlichung der Zugriffsmöglichkeiten sicher sinnvoll.
In Estland hatte EEVA, die digitale Textsammlung älterer Literatur Estlands, frühzeitig mit der Bereitstellung von Digitalisaten begonnen, allerdings ist das Angebot für die Zeit vor 1800 noch beschränkt. Zudem bietet die Seite nur die Möglichkeit zur Ansicht im Browser und zur Speicherung einzelner Buchseiten, nicht aber zum Herunterladen mehrerer Seiten oder des ganzen Werks als PDF. Diese Möglichkeit bietet dagegen die Estnische Nationalbibliothek: http://digar.nlib.ee/.
Als russische Quelle brauchte ich das „Stufenbuch“ Ivans IV., das vor dem Ersten Weltkrieg ediert worden war. Diese Edition in der Sammlung russischer Chroniken wurde als eine djvu-Datei pro Band sehr unkompliziert bereitgestellt.
Nützlich kann auch eine Recherche bei www.europeana.eu sein, die ähnlich wie FBC in Polen arbeitet und auf die das gesuchte Buch jeweils besitzende Bibliothek verweist. Sinnvoller als eine Suche bei Google Books kann eine Suche bei Hathi Trust sein, allerdings ist das in Europa abrufbare Angebot geringer als bei einem Zugriff aus den USA.
Ein Fazit kann angesichts der raschen Veränderungen auf diesem Feld nur eine kurze Halbwertszeit haben. Momentan ist noch eine breit angelegte Suchstrategie in zahlreichen unterschiedlichen Angeboten, Portalen und Katalogen erforderlich, aber es wäre sehr zu hoffen, dass die Digitalsierungen zukünftig auch direkt über normale Online-Kataloge erschlossen werden können. In manchen Fällen geht das bereits, in anderen Fällen fehlt dagegen der Hinweis im Katalog, selbst wenn das Buch von derselben Bibliothek digitalisiert wurde.

Quelle: http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1408

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Statement: Michael Kaiser – Die neue Bibliothek

Die Perspektive eines wissenschaftlichen Nutzers

Wer bis in weit in die 1990er Jahre hinein Geschichte studiert hat und sich dabei mit früheren Epochen beschäftigt hat, kannte das Phänomen: Druckwerke aus dem 16. oder 17. Jahrhundert waren nur schwer einzusehen. Sie waren außerhalb des regulären Bibliotheksbetriebs in Sonderlesesälen zu benutzen, nach vorheriger Anmeldung wochentags zwischen 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Man durfte sie natürlich nicht kopieren, nur lesen, womöglich mit Handschuhen anfassen. Wirklich willkommen fühlte man sich als Nutzer nicht, der aufsichtführende Bibliothekar vermittelte durchaus das Gefühl, daß der Leser der Feind des Buches ist. Ein effizientes Arbeiten war unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich.

Dies wurde umso deutlicher, als im Rahmen erster Digitalisierungsprojekte und der Bereitstellung im Internet ein neues Zeitalter anbrach: Auf einmal konnte man Bücher, die bis dato im Raraschrank verschlossen waren, ohne Beschränkung und rund um die Uhr einsehen, man konnte sie komplett oder teilweise herunterladen und für den heimischen Gebrauch abspeichern und bei Bedarf ausdrucken, diese Kopie dann markieren und glossieren. Und ausgeliehen waren diese Bücher auch nie.

Schlagwortkatalog

(Dr. Marcus Gossler | CC BY-SA 3.0)

Auch das war Bibliothek: Sie war nicht mehr restriktiv und gängelnd, im Gegenteil. Sie war ubiquitär und barrierefrei – auf einmal ergaben sich ganz neue Arbeitsmöglichkeiten und neue Recherchemöglichkeiten. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, kann den Wechsel von der traditionellen Bibliothek zur neuen Bibliothek im Internetzeitalter kaum als Verlusterfahrung begreifen. Vielmehr erlebte man durchweg Verbesserungen und es ergaben sich neue Chancen.

Vor diesem Erfahrungshintergrund lassen sich folgende Erwartungen formulieren, was die Bibliothek der Zukunft ausmachen soll:

Die Bibliothek hat wie auch schon zuvor die Aufgabe, aufbewahrtes Wissen bereitzustellen. Dies ist heutzutage mehr denn je an unterschiedliche technische Voraussetzungen geknüpft: Der Nutzer benötigt verschiedene Lesegeräte für Mikrofilme, Mikrofiches und Digitalisate (in verschiedenen Formaten), Kopierer, Scanner, verschiedene Drucker etc. All das kann ein einzelner nicht mehr vorhalten, hier ist die Institution Bibliothek gefordert.

Des Weiteren muss sie Recherchemöglichkeiten zur Verfügung stellen, die die exponentiell wachsende Zahl an Texten in den verschiedensten Formaten und Medien überhaupt auffindbar macht – natürlich anwenderfreundlich für den Nutzer, besonders hinsichtlich des technischen Verständnisses und des Zeitaufwands. Zuvor muss die Bibliothek aber diese Informationen überhaupt erst einmal schaffen und systematisch aufbereiten. Dies alles kann eine Bibliothek natürlich nicht leisten – so wie es „die eine Bibliothek“ kaum geben wird oder vielleicht auch jetzt schon kaum noch gibt. Viele oder gleich alle Bibliothekshäuser werden sich zumindest in ihren Katalogisierungs- und Recherchesystem verbinden und eine einzige virtuelle Bibliothek bilden.

Dies ist der Blick auf die neuen Medien; die klassischen Bücher wird es weiterhin geben, und auch ihre Pflege wird nach wie vor in den Bereich der Bibliothek fallen. Auch dies also ein Beispiel für die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen: Gedrucktes und Digitales soll und wird parallel existieren. Das Letzteres irgendwann die Oberhand gewinne wird, ist leicht zu vermuten. Wann dies sein wird, ist eine deutlich schwierigere Aufgabe.

Ist eine solche Bibliothek dann noch, wie es immer wieder angesprochen wird, als sozialer Raum aufzufassen? Sie sollte eher funktional gedacht werden und damit virtuell. Die Bibliothek ist ein Arbeitsplatz, diese Anforderung sollte im Vordergrund stehen. Das soziale Element kommt von allein und gehört sowieso dazu. Und heutzutage ist das Soziale ohnehin immer auch virtuell.

Der Blick nach vorn ist nicht ganz so klar; manches bleibt noch sehr schemenhaft. So ist nach wie vor eindeutig, was die Bibliotheken an überkommenem Wissen weiter bewahren. Was an neu erworbenen Erkenntnissen hinzukommen soll, ist hingegen vielfach offen. Mit Blick auf die neuen Medien steht die Frage im Raum, was Bibliotheken alles sammeln sollen? Und was sollen Bibliotheken mit Formaten oder Genres anfangen, die es vor wenigen Jahren noch gar nicht gab? Sind Texte auf Homepages und Internet-Foren archivierungswürdig? Und was ist mit Blogs, diesen individuell oder gemeinschaftliche geführten Zettelkästen oder Schreibkalendern im Netz? Hier gibt es keine abschließenden Antworten, die Dinge sind noch im Fluss. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass die Antworten unterschiedlich ausfallen: In Deutschland erhalten Blogs generell keine ISSN, während in Frankreich wissenschaftliche Blogs nach entsprechender Prüfung durchaus eine ISSN erhalten, damit auch die Dignität einer offiziellen und archivierungswürdigen Publikation zugesprochen erhalten. Und dies ist nur ein Beispiel für die offene Situation, in der sich Bibliotheken befinden.

Eine unbestritten große Herausforderung für die neue Bibliothek ist die Komplexität der Informationsverwaltung. Wie wird das Wissen organisiert und verwaltet, wie werden Zugänge zum Wissen geschaffen, wie wird recherchiert? Auch als Wissenschaftler kann man sich diesen Fragen nicht entziehen; jedenfalls ist es heutzutage schwieriger, sich in dieser Hinsicht ausschließlich auf den Bibliothekar zu verlassen. Vielmehr ist ein Wissenschaftler gut beraten, wenn er sich Gedanken darüber macht, in welche Kanäle er seine Ergebnisse einspeist und zu welchen Konditionen: Publiziert er gedruckt, online oder hybrid; sind seine Befunde frei verfügbar und nur eingeschränkt einzusehen? Wie kann er die Suchstrategien der bibliothekarischen Systeme nutzen, um potentielle Leser zu finden (und nach Möglichkeit noch die, von denen er auch wirklich rezipiert werden will)? Das bedeutet durchaus mehr Verantwortung für den Wissenschaftler, der sich neu und intensiver auf die bibliothekarische Welt zu bewegen muss und die neue Systematik auch mitlernen muss. Wenn die heut noch hohen Mauern zwischen Forschern jedweder Disziplin und den Bibliothekaren durchbrochen werden können, ist auch für die Bibliothek der Zukunft der Weg weiter geebnet.

Dr. Michael Kaiser ist seit 2008 Redakteur von perspectivia.net, der elektronischen Publikationsplattform für die Institute der Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland. Nach dem Studium der Fächer Geschichte, Latein und Mittellatein promovierte er 1997 in Geschichte. Bis 2007 war er an der Universität Köln als Assistent tätig. Seit 2000 ist er an den Online-Publikationsformaten sehepunkte.de, zeitenblicke.de und lesepunkte.de beteiligt.

Quelle: http://gid.hypotheses.org/334

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Digitalisierung als Schutz vor Archiv-Diebstählen? Erörterungen im Nachgang zum dänischen Aktenklau-Skandal

Kollege Zimmermann drüben auf dem Umstrittenen Gedächtnis hat kürzlich die im letzten Herbst aufgeflogene Diebstahlserie im dänischen Reichsarchiv pointiert zusammengefasst. Die Lektüre hat mich nochmal selbst zum Nachlesen und -denken gebracht und ich bin auf einige Aspekte gestoßen, die von dem konkreten Fall auf die größere Thematik “Digitalisierung von Archivmaterial” verweisen. Eine interessante Facette der in Dänemark geführten und durch den Archivklau ausgelösten Debatte verweist auf die Digitalisierung der Akten als einen möglichen Schutz vor solchen Diebstählen. Tatsächlich haben mehrere Politiker die Frage aufgeworfen, ob nicht eine weitgehende Digitalisierung der Bestände eine Lösung sein könnte. In die gleiche Richtung argumentiert ein dänischer IBM-Vertreter in einem YouTube-Video, der fordert, die “wichtigen Teile” des Archivs als Reaktion auf den Diebstahl zu digitalisieren (das Video ist nur für des Dänischen Kundige zu verstehen…):

Ausgehend von der Idee der Digitalisierung als Diebstahlschutz lässt sich der IT-Experte auch über die allgemein zu konstatierenden Vorteile der elektronischen Verfügbarkeit im Netz aus – die Argumente sind sattsam bekannt (Nutzung am heimischen Bildschirm durch den Otto-Normal-User, Aktivieren der Schwarmintelligenz mittel social tagging etc.). Allerdings scheint dem guten Mann nicht bewusst zu sein, dass die Digitalisierung der Bestände schon längst im Gang ist und seit gut 20 Jahren schon läuft. Nun gut – die Frage wäre aber auch, was denn “wichtige Teile” eines Archivs sein sollen. Selbstverständlich werden Prioritäten verschiedener Art festgelegt, wobei eine nicht zu unterschätzende materieller Art ist: Abnutzung durch Gebrauch und sonstiger Verschleiss sind Argumente, die neben inhaltliche treten. Generell lässt sich natürlich sagen: Was viel genutzt wird, ist am frühesten angegriffen, und sollte geschützt werden. Die Vorstellung, dass die Originale in Zukunft nie wieder oder nur in seltenen Ausnahmefällen die Magazine verlassen, ist indes abwegig.

Reichsarchivar Asbjørn Hellum hat die Forderungen nach einer Totaldigitalisierung als unrealisierbar zurückgewiesen, zumindest wenn es bei den bisherigen Mittelzuweisungen und Personalkapazitäten bliebe. Nachdem die von Robert Zimmermann bereits beschriebenen neuen Sicherheits- und Überwachungsregularien nicht auf Vorliebe stießen, kam dennoch die als naiv zu bezeichnende Idee, den Diebstahlschutz mithilfe des Dokumenten- und Buchscanners zu lösen, auf. Das Reichsarchiv sah hat nach dem Diebstahlskandal immer wieder die Frage “warum digitalisiert man nicht einfach die Sammlungen?” erhalten. Daher sah man sich zur Produktion eines kleinen Videos auf seinem YouTube-Kanal veranlasst, in dem man die Forderungen als Ausgangspunkt nahm, um die Digitalisierungsstrategien und -möglichkeiten des wichtigsten dänischen Archivs zu erläutern (leider wiederum nur auf Dänisch, aber es ist ganz hübsch anzusehen, wie der PR-Chef da durch das Magazin fährt!):

Der Chef für die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit Jeppe Bjørn geht hier auf die seit 20 Jahren währenden Bemühungen zur Bewahrung der Archivbestände durch Digitalisierung ein und meint, in der besten aller Welten würde man den Inhalt aller Aktenkartons mit dem Scanner einlesen, doch bei einer Zahl von drei Millionen solcher Kartons (die ja zudem ständig weiterwächst) stellt sich die Frage nicht. Dennoch setzt man seit längerem darauf, die auf Dänisch als “e-arkivalier” bezeichneten Quellen dem Publikum im Netz leicht zugänglich zu machen. Es gibt eine eigene Seiten für das digitale Material, unter arkivalieronline.dk finden sich über 18,85 Millionen Einzelbilder von den verschiedensten Akten. Stolz wird auf der Nachrichtenseite des Archivs über die Fortschritte bei der Arbeit an dieser Online-Quellenpräsenz berichtet.

Indes kann man nicht übersehen, dass eine so einfach klingende Forderung wie “digitalisiert die Archive!” (wie oben im ersten YouTube-Video) nicht nur die inhaltlichen, materiellen und monetären Probleme gewärtigen muss. Bei aller Offenheit für Neuerungen sind Archivarinnen und Archivare durch die umfassenden Änderungen ihres Arbeitsumfeldes stark gefordert. Viele Fragen, die sich der forschenden Benutzerseite stellen, stellen sich ihnen aus anderer Perspektive. Das Anforderungsprofil an den Archivarberuf ändert sich rasant und bringt bei allen Chancen auch Unsicherheiten mit sich. Auf einem dänischen Archivar-Gruppenblog werden diese Fragen aufgegriffen und offen auf Fragezeichen, die in Zusammenhang mit der Digitalisierungsdebatte auftauchen, eingegangen.

So viele Möglichkeiten die neuen Technologien also bieten – sie arbeiten nicht von selbst und der Umgang mit ihnen erfordert einiges an Umdenken und an Planung. Bei der Setzung der Prioritäten folgt man sicherlich gewissen Prämissen (nicht immer ist klar, welchen), doch werden diese aus der Sicht  vieler unbefriedigend sein oder unpassend gewählt sein. Angesichts der Masse an Quellenmaterial und der Menge an Fragestellungen wird man, etwas binsenweise gesprochen, nie allen gerecht werden. Aber die Frage ist: Wer oder was gibt letztendlich den Ausschlag bei der Benennung solcher Prioritäten?

Quelle: http://nordichistoryblog.hypotheses.org/1316

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Provisorische Zentralgewalt und Mikrofilm, oder: Digitalisierung unserer Arbeitsgrundlagen abgeschlossen


Die 60 Filmrollen (hier jeweils zweifach hintereinander gestapelt) entsprechen knapp 20 Laufmetern Akten – oder einer Festplatte. 

Während des ersten Projektjahres hat sich die Arbeit an der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt auf die zentrale Serie von Quellen, die Sitzungsprotokolle des Gesamt-Reichs-Ministeriums, konzentriert. Die insgesamt 185 Protokolle wurden in diesem Zeitraum vollständig transkribiert, ihre zahlreichen Beilagen in Regestenform bearbeitet. Dieser Arbeitsgang ist inzwischen abgeschlossen und es steht bereits die Kollationierung der Transkripte an. Im zweiten Jahr geht es nun an die Aufarbeitung der wesentlich umfangreicheren Sachakten aus den Registraturen der einzelnen Ministerien. Zum einen sind jene Aktenstücke nachzuweisen, auf die in den Protokollen ausdrücklich Bezug genommen wird; zum anderen werden auch weitere Stücke ausgesucht, die zu den Leitfragen unseres Projekts besonders interessante Informationen liefern können. Sie sollen als ergänzende Quellen in die Edition aufgenommen werden.

Arbeitsgrundlage sind für alle diese Tätigkeiten digitale Reproduktionen der Akten auf der Basis einer vom Bundesarchiv vor einigen Jahren durchgeführten Sicherheitsverfilmung der Bestände DB 52 bis DB 59. Dass diese Mikrofilme bereits vorhanden sind, hat uns ermöglicht, Reproduktionen in einem Ausmaß zu beziehen, das ansonsten mit den Mitteln eines verhältnismäßig bescheiden dotierten Projekts nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Die kurze Lebensdauer der Provisorischen Zentralgewalt tut ein Übriges dazu, den Gesamtumfang beherrschbar zu halten; somit befindet sich unser Projekt in der vermutlich sehr seltenen Lage, fast den gesamten schriftlichen Niederschlag einer Regierung während der Dauer ihrer Existenz als Arbeitsmaterial unmittelbar zur Hand zu haben. (Nur „fast“ den gesamten, denn es gibt da auch etliche ganze Filmrollen, auf denen nur die beim Reichsministerium der Finanzen in gewaltigen Mengen gesammelten Abrechnungen und Einzelbelege für die Verpflegung, Unterbringung und Beförderungskosten der Reichstruppen reproduziert sind. Diese und noch einige weitere kleinere Serien, die für unser Forschungsinteresse nicht relevant erscheinen, blieben bei unserer Bestellung ausgespart, um ihre Bearbeitung künftigen Forschenden mit entsprechenden Fragestellungen vorzubehalten …)

Um von dem Ganzen eine Vorstellung zu vermitteln, ein paar Zahlen: Die genannten Bestände des Bundesarchivs, entsprechend den (rekonstruierten) Archiven des Gesamtministeriums und der insgesamt sieben Einzelministerien, haben laut den Verzeichnissen einen Gesamtumfang von etwa 26 Laufmetern, entsprechend 1033 Archiveinheiten (hier in der Hauptsache Aktenfaszikel von sehr unterschiedlicher Stärke). Diese Akten haben auf insgesamt 83 Rollen Mikrofilm Platz gefunden. Davon wurden insgesamt 60 Filme im Verlauf des vergangenen Jahres für unser Projekt dupliziert und im Dezember von einem privaten Anbieter für uns digitalisiert. Das Ergebnis sind ungefähr 107.000 Bilddateien, die bequem auf eine Festplatte passen respektive über einen Webspace allen Projektmitarbeitern zur Arbeit an verschiedenen Standorten verfügbar gemacht werden können. Da in der Regel zwei Seiten nebeneinander aufgenommen wurden, sind es also grob geschätzt etwa 200.000 Seiten Akten.

Selbstverständlich werden diese Materialmengen nicht vollständig ediert und auch sicherlich nicht jede Seite letztlich überhaupt von uns gelesen. Das alles in digitaler Form rasch greifbar zu haben, bedeutet allerdings eine enorme Erleichterung und Beschleunigung der Arbeit. Ein Beispiel: Das Protokoll der 82. Sitzung vom 22. Januar 1849 ist keines der besonders langen; es umfasst zehn Tagesordnungspunkte. Von den Aktenstücken, über die dabei verhandelt wurde, liegen fünf als Beilagen und Unterbeilagen in unmittelbarer Verbindung mit dem Protokoll vor. Verwiesen wird allerdings, nur zum Teil unter Nennung von Aktenzahlen, noch auf zwölf weitere Schriftstücke, die sich auf acht verschiedene Archiveinheiten in den Beständen von fünf Ministerien verteilen. Obwohl die Inventarisierung eine recht genaue ist, musste in einigen Fällen in mehreren Archiveinheiten mit verwandten Betreffen gesucht werden, um die fraglichen Stücke zu lokalisieren. Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass diese Auffindung mehrere Tage gedauert hätte, wäre sie an Ort und Stelle im Bundesarchiv durch Bestellen, Ausheben und Durchsehen der Originalakten vorgenommen worden. Mit dem Fundus von 60 Filmrollen und einem Lesegerät ginge es deutlich schneller  aber die Zeitverluste für das Einlegen, Vor- und Rückspulen und Auswechseln der Rollen wären immer noch beträchtlich, und um mehr als ein Bild auf einmal anzusehen, müssten sie dann noch gescannt oder ausgedruckt werden. Mit dem Aktenbestand als Digitalisate auf der Festplatte hingegen war die Auffindung sämtlicher Stücke ohne Schwierigkeiten innerhalb eines Nachmittags zu bewältigen. Diese Überlegungen flößen erheblichen Respekt vor den Bearbeitern existierender Regierungsprotokoll-Editionen ein, die oft noch vor wenigen Jahren die geschilderten Aufgaben auf genau die Art und Weise erledigen mussten, von der wir jetzt froh sind, sie uns ersparen zu können.

Das bedeutet freilich nicht, dass mit dem Finden auch schon die editorische Bearbeitung erledigt wäre. Es gibt noch genug Dinge, die uns kein Computer abnimmt.

Und warum heißt der Beitrag nun nicht „Provisorische Zentralgewalt und Digitalisierung“? Auf dieser Plattform hat vor kurzem, angestoßen durch diesen Beitrag von Marc Mudrak, eine längere und teils recht kontroverse Diskussion über den Mikrofilm als Speichermedium stattgefunden und über die Forderung jenes Autors, dass „Mikrofilme endlich aus den Archiven verschwinden müssen“. Auch wenn dazu schon einiges nach beiden Seiten vorgebracht worden ist, können ein paar Sätze auf der Basis unserer jüngsten Erfahrungen vielleicht noch hilfreich sein. Die Erlebnisse, die Mudraks Äußerung veranlassten, sind wohl fast allen historisch Forschenden bekannt wer hat sich noch nicht darüber geärgert, eine Quelle nicht im Original, sondern auf Film benutzen und dabei die verschiedenen in jenem Beitrag aufgezählten Unannehmlichkeiten auf sich nehmen zu müssen? Und doch sei hier angemerkt, dass möglicherweise einige von diesen Ärgernissen dem Speichermedium Mikrofilm nicht ganz zu Recht angelastet wurden, weil sie mit ihm nicht unbedingt in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Nicht zu leugnen ist, dass bei manchen Quellentypen schwerwiegende Informationsverluste schon durch die Schwarzweißaufnahme eintreten rubrizierte oder gar illuminierte Handschriften wären ein schlagendes Beispiel. Im Gegensatz dazu sind aber gerade die in besonders großen Quantitäten überlieferten Archivalien, das Massenschriftgut der neuzeitlichen Amtsstuben, in vielen Fällen auch in Schwarzweiß unproblematisch zu benutzen; so die Akten der Provisorischen Zentralgewalt.

Nur auf den ersten Blick einsichtig ist, dass gegen „den Mikrofilm“ gewettert wird, weil schlechte Erfahrungen mit verwischten, schlecht belichteten, zu kleinen, unvollständigen oder sonstwie mangelhaften Aufnahmen gemacht wurden. Das liegt in der Hauptsache nicht am Speichermedium, sondern entweder am Aufnahmegerät oder an der Sorgfalt der Person, die dieses bedient. Wer etwa schon in irgendeinem Umfang alte Druckwerke via Google Books benutzt respektive zu benutzen versucht hat, kann rasch bestätigen, dass unlesbare, verwischte oder an den Rändern beschnittene Aufnahmen, übersprungene Seiten, mangelhafte oder nicht stattfindende Qualitätskontrolle keineswegs eine ausschließliche Domäne des Analogen sind. Von den 185 Sitzungsprotokollen der Provisorischen Zentralgewalt fehlt im Übrigen eine einzige Aufnahme auf dem Mikrofilm, zwei weitere sind wegen Überbelichtung nur teilweise lesbar.

Ähnliches gilt für die Beschwerde über unsystematische oder willkürliche Auswahl der Stücke zur Verfilmung, ungenaue oder irrige Katalogisierung der Filme. Alles das gibt es natürlich, und natürlich ist es hinderlich, aber es hat mit Mikrofilm per se rein gar nichts zu tun. (Was oben über Google Books steht, ist hier sinngemäß anwendbar. Man vergleiche dann mit kompetent gemachter Digitalisierung alter Bücher z.B. durch die Staatsbibliotheken in München oder Göttingen.)

Beklagt wird weiters, Mikrofilm sei schwierig und teuer zu reproduzieren. Gemeint ist damit allerdings nur die händische Anfertigung von Papierabzügen durch den Benutzer am Lesegerät, für welche die Klage auch zutreffend ist. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass eine Digitalisierung größerer Mengen auf der Basis eines schon vorhandenen Mikrofilms maschinell weitaus schneller, billiger und weniger fehleranfällig ist als jene auf Basis der Originale siehe unsere oben geschilderten Erfahrungen. Eine brauchbare Qualität der Mikrofilmaufnahmen vorausgesetzt, kann deren Existenz ein großes Glück sein. Wir hätten, wie gesagt, jene 100.000 Bilder keineswegs bezahlen können, wenn sie erst neu zu machen gewesen wären.

Der größte unbestreitbare Nachteil des Mikrofilms ist die Mühseligkeit und Langsamkeit seiner Benutzung am Lesegerät. Unser Projekt hat genau aus diesem Grund die bezogenen Filmrollen gleich als erstes digitalisieren lassen. Wenn es in nicht allzu ferner Zukunft möglich wird, dass Mikrofilm zwar nicht aus den Archiven, wohl aber aus deren Lesesälen verschwindet, weil zur Benutzung digitale Versionen vorliegen, wäre das sicherlich zu begrüßen. Die Frage seiner Zweckmäßigkeit als langfristiges Speichermedium steht auf einem anderen Blatt. Sie wird erst dann entschieden sein, wenn sichergestellt ist, dass digitale Speicherung auf sehr lange Laufzeiten womit der Bereich von 50 bis 100 Jahren oder noch darüber gemeint ist analoge Medien an Sicherheit und Kostengünstigkeit erreicht. Bis dahin sind auch die beträchtlichen Mengen an Mikrofilmen, die in den Bibliotheken und Archiven im Laufe der vergangenen Jahrzehnte angelegt worden sind, eine Ressource, die nicht einfach abgeschrieben werden sollte.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/82

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Datenbank: Der digitalisierte Nachlass der Brüder Bernhard und Hieronymus Pez

Der schriftliche Nachlass der Benediktiner Bernhard (1683–1735) und Hieronymus (1685–1762) Pez ist in Archiv und Bibliothek des Benediktinerstifts Melk in elf Archivkartons und 58 Handschriften überliefert. Er beinhaltet neben Arbeitsmaterialien aus ihrer „Werkstätte“ (z.B. bio-bibliographischen Notizen, Druckvorlagen, Exzerpten aus Druckwerken und Handschriften, Konzepten und Abschriften) auch Einsendungen ihrer Korrespondenten (hauptsächlich Schriftsteller- und Handschriftenkataloge einzelner Klöster, kleinere Hausgeschichten von Klöstern und Kongregationen). Das gesamte Material wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FWF-Start-Projekts „Monastische Aufklärung und die benediktinische Gelehrtenrepublik“ (Y-390) für die Onlinebereitstellung bearbeitet. Die Erschließung [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1726

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Mal wieder und immer noch: Digitized vs. Digital

NeDiMAH, das „Network for Digital Methods in the Arts and Humanities“ enthält unter anderen eine Arbeitsgruppe zu „Scholarly Digital Editions“. Die erste Veranstaltung (ein „Expert Meeting and Workshop“) zu diesem Themenkomplex hatte laut Call einen Schwerpunkt in der definitorischen Grundfrage: Was ist eigentlich eine „digitale Edition“?

Nachdem ich mich mit dieser Frage nun auch schon seit 15 Jahren beschäftige, sie in meiner Dissertation einigermaßen länglich ausgewalzt habe und meine eigene Definition Grundlage meines Katalogs digitaler Editionen ist, war ich froh, sie nun auch einmal im Expertenkreis zur Diskussion stellen zu können.

Die Präsentation zum Vortrag findet man als und bei prezi, ich fasse sie hier nicht noch einmal zusammen. Nur ein Punkt, der eigentlich ein Nebenaspekt ist, soll hier aufgegriffen werden, weil ich mich frage, ob diese Diskussion nicht auch in anderen Bereichen der Digital Humanities produktiv geführt wird oder werden kann  und insofern keine Digitale-Editionen-Spezialdiskussion ist:

Offensichtlich wird die Digitale Edition sinnvollerweise im Aufgreifen der traditionellen Editorik definiert. Und dann in Abgrenzung zu ihr. Hier entsteht aber ein Problem: wenn eine gedruckte Edition einfach digitalisiert wird, müsste man dann nicht von einer digitalen Edition sprechen? Der normale Gebrauch der deutschen Sprache legt dies zunächst nahe. Es ist geradezu schwierig, dem folgenden Satz wiedersprechen zu wollen: „Eine digitalisierte Edition ist eine digitale Edition“. Trotzdem muss es getan werden und müssen wir akademischen Klugscheißer der allgemeinen Sprachlogik wohl ein wenig Gewalt antun Widerstand leisten. Denn wie ich andernorts schon ausgeführt habe, liegt der Kern der Wandlungen in der Editorik (und den Geisteswissenschaften insgesamt?) nicht in einem Wandel der Werkzeuge und Medien – sondern in einer Bewegung hin zur Transmedialisierung. Dies führt dazu, dass die mediale Präsentation – ob im Buchdruck oder digital – nicht „wesentlich“ ist. Das wiederum bedeutet, dass eine „digitale Edition“ nicht einfach dadurch definiert ist, dass sie digital vorliegt. Das Digitale ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Es entsteht das quasi-definitorische Statement:

„Eine digitalisierte Edition ist (noch lange) keine digitale Edition.“

Dies ist das Gegenstück zu dem positiven Definitionsbaustein aus der gegensätzlichen Richtung:

„Eine digitale Edition kann nicht ohne substanzielle Verluste an Inhalten oder Funktionalitäten gedruckt werden.“


Diese Definition ist zunächst gut, weil sie die Spezifika der digitalen Edition in den Vordergrund stellt. Leider ist sie nicht besonders scharf, weil man sich lange darüber wird streiten können, was „substanziell“ ist. Der Ansatz wurde in der Diskussion dann auch an genau diesem Punkt hinterfragt: Bieten nicht schon digitalisierte Editionen einen funktionalen Mehrwert, wenn man sie z.B. per Knopfdruck durchsuchen kann? Hm, ja, offensichtlich muss es eine Schwelle geben, die überschritten werden muss, um davon reden zu können, dass es sich bei digitalen Editionen um „andere“ Editionen handelt, als die gedruckten Editionen wie wir sie kennen. Diese Schwelle brauchen wir auch deshalb, weil digitale Editionen aus digitalisierten Editionen sehr wohl „herauswachsen“ können. Viele digitale Editionen beginnen mit der Digitalisierung bereits gedruckt vorliegender Editionen. Ab einer bestimmten Ausbau- und Umbaustufe wird man sie dann aber doch als „digitale Editionen“ bezeichnen wollen. Diese Schwelle ist zunächst – wie oben angedeutet – durch Inhalte und Funktionen bestimmt. Hinter dem begrifflichen Wechsel und hinter der Beschreibung von Eigenschaften muss aber letztlich ein konzeptioneller Unterschied stehen. Die digitale Edition ist durch ein eigenes Theoriegebäude und durch eine eigene Methodik bestimmt. Sie folgt einem „digitalen Paradigma“, zu dem eben Konzepte wie Transmedialisierung, abstrakte Modellierung, Daten-Orientierung, Multitext, Prozesshaftigkeit, Transparenz, besere Zugänglichkeit oder vielleicht auch Soziabilität gehören. Wenn ich die Stimmung in der Diskussion richtig gedeutet habe, scheint das auch weitgehend unterstützt zu werden. Zum einen wurde (von, ich glaube, Roberto Rosselli del Turco) einmal mehr darauf hingewiesen, dass ja heute alle Editionen mit digitalen Werkzeugen erstellt würden, man deshalb auch von „digital born printed editions“ sprechen könne, dies aber eben auch noch lange keine digitalen Editionen ausmachen würde. Zum anderen betonte die gewohnt klarsichtige Elena Pierazzo, dass wir digitale Editionen deshalb machen, weil wir andere Gegenstände erschließen und andere Zielstellungen (z.B. in der Repräsentation der Textgenetik) verfolgen wollen. Deshalb könne es nicht darum gehen, bessere Editionen in der Tradition des Buchdrucks zu machen  – selbst dann nicht, wenn man dazu die besten digitalen Mittel einsetzen würde. Man sei schließlich an Dingen interessiert, die im Druck nicht nur nicht möglich sind, sondern in der Druckkultur noch nicht einmal denkbar waren.

Das ist eine klare, aber radikale Position, die wohl nicht von allen geteilt werden würde. Schließlich gibt es daneben auch viele, die betonen würden, dass es sehr wohl auch um die (bessere) Edition von Materalien geht, die man immer schon edieren wollte und um die dabei jetzt anzuwendenden besseren Methoden und Werkzeuge. Aus dieser Perspektive bleibt es schwierig, ein klares Kriterium zu finden, an dem sich die digitalisierte oder bloß irgendwie in digitaler Form vorliegende Edition von der „wirklich“ digitalen Edition unterscheidet.

Die terminologische Trennung scheint übrigens auch auf der internationalen Ebene zu funktionieren: Digitized is not digital. Es gibt zwar auch noch das Wort „digitalized“, aber das scheint (wenn es nicht nur ein furchtbarer Germanismus oder ein einfaches Synonym zu „digitized“ ist) etwas (und zwar verschiedenes) Anderes zu bedeuten.  Nämlich u.a. eine allgemeinere Durchdringung von Wissenschaft und Welt durch die Prinzipien des Digitalen und nicht so sehr das Digital-Werden von bestimmten „Dingen“ oder Informationen. Zuletzt ist „digitalized“ auch in den Digital Humanities auf einem Buchtitel aufgetaucht, nicht aber in dem betreffenden Buch selbst – so dass auch hier weiterhin unklar bleibt, was es denn genau für unseren Fragenkreis bedeuten und beitragen könnte.

Was das Phänomen „eine digitalisierte Edition ist keine digitale Edition“ in seiner sprachlogischen Problematik betrifft, so hätte ich gerne Analogien aus bisherigen Wortentwicklungen. Es müsste so etwas sein wie „ein befreiter Mensch ist kein freier Mensch“ (nur mit mehr Sinn!). Hat jemand ein besseres Beispiel?

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1122

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Austrian Books Online – Das Digitalisierungsprojekt der österreichischen Nationalbibliothek

In einem spannenden Vortrag im Rahmen der Reihe Library Science Talks erläuterte am vergangenen Dienstag Max Kaiser, Leiter der Abteilung für Forschung und Entwicklung der Österreichischen Nationalbibliothek ÖNB, das bislang grösste Buch-Digitalisierungsprojekt Österreichs und beschrieb die Zusammenarbeit mit dem Partner Google.

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Quelle: http://www.infoclio.ch/de/node/27786

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Vom Segen der Digitalisierung oder Wieviel Vergangenheit verträgt die Gegenwart?

Zwei Gedächtnisinstitutionen haben sich während der ersten Woche der Summer School mit ihren Digitalisierungsstrategien vorgestellt: die SLUB – Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek und die Sammlungen der TU Dresden. Bei beiden stellt die digitale Erfassung der Bestände aktuell ein zentrales Vorhaben dar, wenn auch die Umsetzung recht unterschiedlich ausfällt – die Ausstattung, sowohl personell als auch materiell – setzt Grenzen.

Auffällig ist die Faszination, die für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen von den Möglichkeiten einer digitalen Sammlung ausgeht. Man könnte es fast als Heilsversprechen bezeichnen: Wenn erst einmal alle Bestände als Datensatz vorliegen, kann man endlich bisher unentdeckte Schätze bergen, neue Zusammenhänge herstellen, sich neue Öffentlichkeiten erschließen. Wissenschaftler weltweit können zu ihren spezifischen Fragen Antworten finden, die vormals, im analogen Zeitalter unmöglich gewesen wären.

Die Arbeit an der digitalen SLUB ist in der Tat  beeindruckend: Ein Dutzend Mitarbeiter scannt Bücher und schafft das digitale Pendant zum Originaldruck aus dem 18. Jahrhundert. Und trotzdem beschlich mich ein etwas unangenehmes Gefühl beim Anblick der Bücherregale, die gerade bearbeitet werden: Wird das alles jemals gebraucht und von wem? Verlieren wir uns im Versuch, die Vergangenheit in Gänze auf Servern abzulegen und wo bleibt bei diesem Vorhaben die Gegenwart? Was passiert mit den Daten in zehn, zwanzig, fünfzig Jahren, wenn die Technik fortgeschritten ist und wir wiederum vor der Aufgabe stehen, bereits produziertes Kulturgut aus veralteten digitalen Strukturen zu bergen und neu zugänglich zu machen?

Es steht außer Frage, dass sich Einrichtungen wie die SLUB und TU Dresden den aktuellen Entwicklungen nicht verschließen dürfen. Zu viel überlassen kulturelle Einrichtungen bereits privaten Unternehmen wie Google. Oftmals bleibt ihnen nur, mit einigen Jahren Verspätung deren Neuerungen nachzuholen. Daher wäre es umso wichtiger, kreativ und vielleicht auch ein wenig risikofreundlicher an die Aufgabe Wissensvermittlung mittels Digitalisierung heranzugehen. Vermisst habe ich bei beiden Einrichtungen Pilotprojekte, die jenseits bekannter Pfade die Potentiale digitaler Informationsangebote aufzeigen möchten.

In der realen Welt sind Bibliotheken und Sammlungen als Institutionen und letztlich Gebäude zentrale Orte einer Stadt, eines Landes. Im digitalen Raum, im Internet stehen sie gleichberechtigt neben privaten Anbietern, z.B. aus der Unterhaltungsindustrie. Sichtbar ist in Zukunft nur, wer auch dort zu finden ist – und genutzt wird. Sich hier zu positionieren, ist eine Herausforderung speziell für öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtungen und ich bin gespannt, welche Wege sie dabei gehen.

Quelle: http://dss.hypotheses.org/573

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mediaevum.net: Digitale Sammlungen der ULB Darmstadt

tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/sammlung22 Über 50 Bände mittelalterlicher Kodices sind auf den Seiten der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt digital verfügbar. So lobenswert die Verwendung von CC-Lizenzen doch ist, beziehen diese sich leider auf das Webangebot und nicht auf die eigentlich allein nachnutzbaren Digitalisate. Via mediaevum.net [21.09.2012]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/10/3343/

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