Der Blog als experimenteller Raum

Heute werde ich im Rahmen der Afternoon Talks des DoktorandInnenzentrums der Universität Wien zum Thema Wissenschaft und Öffentlichkeit: Social Media in den Geistes- und Sozialwissenschaften meine und unsere Erfahrungen mit diesem Blog berichten.

Ort: Berggasse 7 (2. Stock), 1090 Wien
Zeit: 3.6.2015, 17.00-18.30 Uhr

Zuvor diskutiert Mareike König (Gastprofessorin für Digital Humanities, Universität Wien) in ihrem Vortrag „Offene reflexive Räume: Social Media in der Wissenschaftskommunikation – Herausforderungen und Grenzen“ u.a.

[...]

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5750

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AK Studie zum Thema Credit Scoring

Credit Scoring als “smarte” Diskriminierung im digitalen Kapitalismus [1]

Die Studie analysiert das Phänomen des Credit Scorings von Privatpersonen aus Sicht der Technikfolgenabschätzung. Neben den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einer Vorstellung der zentralen Stakeholder der Branche, erfolgt vor allem eine kritische Auseinandersetzung mit den Methoden des Scorings sowie den sich daraus ergebenden sozialen Implikationen. Den Abschluss bilden Handlungsempfehlungen zu einer sozialverträglichen Gestaltung des Technologie- und Politikfeldes.

Dabei lässt sich grundsätzlich sagen, dass die Verfahren des Scorings gerade durch die Digitalisierung im Zuge der letzten Jahre hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität einen wesentlichen Wandel erfahren haben. Während die bonitätsbezogene Informationssammlung über Privatpersonen und die Kontrolle der VerbraucherInnen über sogenannte „Schwarze Listen“ bereits seit den 1960er Jahren existiert, geht das Verfahren des Credit Scorings in seiner Qualität über derartige Negativdatenbanken hinaus. Statt einer eindimensionalen Betrachtung der Zahlungsmoral erfolgt eine multidimensionale Analyse sämtlicher Lebensumstände einer Person. Ein Blick auf die internationale Scoringlandschaft zeigt hier bedenkliche Tendenzen. So werden die Scoring-Modelle zunehmend mit externen, mitunter auch datenschutzrechtlich sensiblen Informationen angereichert die in ihrem ursprünglichen Entstehungskontext nicht für die Bonitätsbewertung gedacht waren.

Diesen Entwicklungen steht eine weitgehende Unwissenheit der VerbraucherInnen um diese Verfahren gegenüber – aufmerksam wird man erst, wenn negative Aspekte offenbar werden. Während die kreditgebende Wirtschaft die Notwendigkeit des Credit Scoring als Teil des Risikomanagements begründet und versucht die Vorhersage der Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit zu präzisieren, schlagen Daten- und KonsumentenschützerInnen Alarm und diagnostizieren einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Selbstbestimmtheit des Privatlebens der VerbraucherInnen, welche in diesem Spiel als strukturell Schwächere der Dominanz des Kreditsystems ausgeliefert sind.

AK Pressekonferenz am 02. Juli in Wien.

AK Pressekonferenz am 02. Juli in Wien.

Dabei scheinen tiefgreifende Scoring-Verfahren zur Risikominimierung gerade dann unglaubwürdig, wenn Zahlungsausfälle der Schuldner ohnehin über (mehrere) zusätzliche Sicherheiten, wie Hypotheken oder Versicherungen einkalkuliert sind. Grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass die Kreditvergabe nicht ohne weitere Sicherheiten und Begutachtungsverfahren ablaufen kann, und der Gläubiger den potentiellen Schuldner genauer unter die Lupe nehmen will, bevor Kredit gegeben wird. Zugleich darf jedoch nicht vergessen werden, dass Gläubiger ganz wesentlich von der Kreditvergabe profitieren und diese gerade bei Banken eigentlich zur Wert- und Geldschöpfung dient.

Die Verwendung von personenbezogenen Scoring-Verfahren zur Bonitätsbewertung ist ein interessenpolitisch stark umkämpftes Terrain. Dementsprechend schwierig ist es, zu konkreten Informationen bezüglich Mechanismen, Algorithmen und verwendeter Daten zu kommen. Während über das Scoring von Unternehmen Informationen verfügbar sind, ist der Bereich des Scorings von Privatpersonen und VerbraucherInnen nahezu tabu. Von Auskunfteien, Versicherungen und der kreditgebenden Wirtschaft werden diesbezüglich weder die verwendeten Variablen, noch die definierten Risikoklassen offengelegt. Für den einzelnen Betroffenen ist es mitunter sogar in der Hausbank nicht möglich, den eigenen Score zu erfahren. Während der konkrete Algorithmus des Scorings dem Betriebsgeheimnis unterliegt, ist die Informations- und Auskunftspflicht über andere Aspekte der personenbezogenen Bewertung jedoch sogar gesetzlich festgeschrieben. Aufgrund der bestehenden Intransparenz ist ein Dialog zwischen den Vertragspartnern in der Praxis oft nicht möglich. Auch die Rechtsansprüche auf Richtigstellung und Löschung der Daten versagen weitgehend.

Gerade aufgrund der Masse an Verbraucherkrediten sowie der rasanten Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche wäre eine verstärkte Problematisierung dieser Vorgänge angebracht. Die Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien hat die Erfassung, Archivierung und Analyse personenbezogener Daten zudem wesentlich erleichtert und in ihrer Qualität zugleich tiefer, weitreichender und subtiler gemacht. Letztlich ergeben sich daraus zahlreiche neue Möglichkeiten zur analytischen Vermessung von Sozialität.

Die digitale Spur in Form des individuellen Zahlungsverhaltens liefert einen detailreichen Einblick in den Alltag von VerbraucherInnen. Ob der aktuelle Arbeitgeber, die Höhe der Miete, oder die letzte Onlinebestellung ganz nach dem Motto „Zeige mir dein Zahlungsverhalten und ich sage dir wer du bist“ ist es der kreditgebenden Wirtschaft über derartige Datensammlungen möglich, ihrer KlientInnen zu analysieren und deren Glaubwürdigkeit und Zahlungsmoral zu werten. Mittels statistischer Prozesse werden ganze Bevölkerungssegmente kategorisiert und zu Gunsten der kreditgebenden Wirtschaft (aus)sortiert. Dabei entscheiden derartige Prozesse immer öfter darüber, ob und zu welchen Konditionen VerbraucherInnen überhaupt als Vertragspartner akzeptiert werden.

Doch den herangezogenen Informationen und Methoden mangelt es oft an Aktualität und unmittelbarem Bezug zum Zahlungsverhalten. Wie die Studie zeigt, kann die Vielschichtigkeit des Lebens durch die formale Methodik der Statistik bestenfalls annähernd, jedoch niemals vollkommen objektiv und wertfrei wiedergegeben werden. Wie bei jedem quantitativ-statistischen Verfahren, können im Zuge von Credit-Scoring-Prozessen diverse qualitative Besonderheiten der sozialen Wirklichkeit zwangsläufig nicht berücksichtigt werden. So kann die automationsunterstützte Kreditwürdigkeitsbewertung letztlich zu wirtschaftlicher Ungleichbehandlung und stereotyper Diskriminierung führen.

Eine adäquate Regulierung des Verbraucher-Scorings sollte daher jedenfalls die Transparenz gegenüber den Betroffenen sichern. Zudem ist über konkretere Schranken für die Anwendung derartiger Verfahren sowie die dabei verwendeten Datenarten nachzudenken. So sollte Arbeitgebern oder Vermietern jedenfalls untersagt sein, bei ihren Entscheidungen auf Scoring-Verfahren zurückzugreifen. Auch die Anwendung unterhalb einer zu bestimmenden Bagatellgrenze dient der Eingrenzung ausufernden Datensammelns und Überwachens. Letztlich geht es in der Regulierung des Scorings aber auch um die praktische Durchsetzbarkeit bereits existierender Rechtsansprüche.

 


[1] Studie: Rothmann, Robert; Sterbik-Lamina, Jaro; Peissl, Walter (2014): “Credit Scoring in Österreich”; Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ITA/ÖAW); Studie im Auftrag der Bundesarbeiterkammer (AK Wien); ITA-Projektbericht Nr.: A66. ISSN: 1819-1320 | ISSN-Online: 1818-6556. pdf

Siehe auch: science.apa.at

 

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5674

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Der soziologische Blick der Weltbeobachtung im „Soziologischen Duett“- Ein Beitrag von Nicole Kleindienst

Zwei Wissenschaftler. Ein hochspannender Austausch über aktuelle Forschungsthemen. Und die digitale Aufzeichnung dieses Austausches. So sieht das Konzept des Blogs von Prof. Dr. Udo Thiedecke aus. Der Professor der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz lässt in seiner Audiopodcast-Reihe „Das soziologische Duett“ Wissenschaftler ihre … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/6930

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aventinus media Nr. 16 [14.05.2014]: “Die Chronik der Wende”. 163 Tage Rückblick auf die Wendezeit — ein trimediales Projekt des ORB [=Link-Hint Nr. 16]

Auf Grundlage der vom (früheren) Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg entwickelten 163-teiligen Sendereihe “Chronik der Wende” wurde die vor­liegende Internetpräsenz entwickelt. Die “Chronik der Wende” bietet ein digitales Archiv, dass in der Geschichtswissenschaft seinesgleichen sucht. bit.ly/1qC91PH

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/05/5119/

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Link-Hint Nr. 16 [12.05.2014]: “Die Chronik der Wende”. 163 Tage Rückblick auf die Wendezeit — ein trimediales Projekt des ORB

http://www.chronikderwende.de Aufg Grundlage der vom (früheren) Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg entwickelten 163-teiligen Sendereihe “Chronik der Wende” wurde die vorliegende Internetpräsenz entwickelt. Das Angebot erscheint auf dem ersten Blick hinsichtlich der Benutzerführung etwas veraltet, da die insgesamt drei Navigationsleisten erst einmal Verwirrung stiften. Berücksichtigt man, dass das Angebot laut eigenen Angaben seit knapp 15 Jahren nicht mehr […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/05/5114/

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Immer wieder, immer wieder: Torlinientechnologie!!!

Kaum ist im Fußball wieder einmal ein Tor geschossen worden, das aber nicht gewertet wurde (Bundesliga, 1.Spieltag, TSG Hoffenheim, K. Volland, siehe u.a. focus.de) kommt der Schrei nach dem Einsatz von Torlinientechnologie erneut auf.

tor volland

Dass die benachteiligte TSG Hoffenheim mit der Entscheidung unglücklich ist mag nicht verwundern. Doch wie es scheint sind sehr viele andere Akteure ebenfalls für den sofortigen Einsatz von Torlinientechnologie. Auf faz.net wird z.B. der beteiligte Schiedsrichter zitiert:

Schiedsrichter Kinhöfer gab die Unnahbarkeit auf, die seine Zunft so oft umweht, und forderte technische Hilfe an: „Wir Schiedsrichter würden es begrüßen, wenn diese Geschichte uns abgenommen wird. Aber das ist halt nicht so. Dementsprechend müssen wir die Entscheidung treffen – und die war heute leider falsch“, sagte Kinhöfer.

Die Einzigen, die sich dem Heilsbringer Torlinientechnologie (wobei hier anzumerken ist, dass unterschiedliche Versionen herumschwirren, was genau für eine Art von Torlinientechnologie eingesetzt werden soll; von Torkameras bis Chip im Ball) widersetzen zu scheinen sind die Verantwortlichen der Deutschen Fußball Liga (DFL). Auf sportal.de wird Andreas Rettig, der Geschäftsführer der DFL zitiert:

“Dass die Entscheidung in Hoffenheim die Diskussion über die Torlinien-Technologie neu entfacht, ist verständlich. Derzeit gibt es nach unserer Einschätzung jedoch noch kein perfekt ausgereiftes System, welches diese tiefgreifende und möglicherweise dann endgültige Entscheidung einer sofortigen Einführung rechtfertigt. So lässt die FIFA derzeit noch eine Fehlertoleranzgrenze von drei Zentimetern zu”, sagte Rettig.

In Bezug auf meinen Beitrag zum Thema Torlinientechnologie im Februar unterstütze ich diese kritische, abwartende und beobachtende Haltung der DFL. Denn im Gegensatz zu der weit verbreiteten “technological fix” Meinung, dass Torlinientechnologie die endgültige und einzig wahre Lösung des Problems ist, ist das Problem zum jetzigen Zeitpunkt noch lange nicht gelöst. Auch Torlinientechnologie, die selbstständig entscheidet, kann Fehler machen. Dies sollte man sich insbesondere auch dann vor Augen führen, wenn es tatsächlich einmal zu einer Einführung kommen sollte: Denn die Entscheidung einer visuellen Torlinientechnologie basiert wie auch der menschliche (Schiedsrichter-) Blick ebenso auf einer gesellschaftlich situierten, subjektiven und partikularen Sichtweise. Die Entscheidung einer Torlinientechnologie ist deshalb nicht zwangsläufig besser. Im Gegenteil könnte es sogar zu einem Gefühl von “falscher Transparenz” (vgl. Collins & Evans 2012: 907)1 kommen: D.h. duch den Einsatz der Technologie denkt man, dass es jetzt gerechter zugeht (weil alle Situationen richtig erkannt werden würden), obwohl auch die Technologie Fehler machen kann, das aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht verankert ist.

Ich würde es wegen der bereits vorhandenen Fernsehkameras in den oberen Ligen deshalb nach wie vor für sinnvoll halten (auch um dem endlosen Schrei nach Torlinientechnologie entgegenzukommen), die Einführung eines einfachen Video Reviews zu überlegen: Falls es zu einer strittigen Torlinienszene kommt (wie oft passiert das tatsächlich in Relation zu den absolut gespielten Minuten?2 ) kann das dreiköpfige Schiedsrichterteam unter dem Vorsitz des sog. vierten Offiziellen ein-zwei- oder dreimalig pro Spiel eine Unterbrechung des Spiels vornehmen und sich die Szene auf den zur Verfügung stehenden Fernsehbildern anschauen. Die einfache Mehrheit der drei vor-Ort Begutachtungen entscheidet. So wäre gewährleistet, dass die Schiedsrichter auf genau der selben Basis entscheiden können, wie das milionenfache, diskutierende Fernsehpublikum. Die Entscheidung wäre für jeden nachvollziehbar und gerecht. Wenn man die letzten strittigen Szenen (Volland Tor, Lampard Tor WM 2010) als Beispiel nimmt, waren sich bei der Betrachtung der TV Bilder im Nachhinein ja auch alle einig, dass es sich um reguläre Tore gehandelt hat.

Ein Problem bleibt natürlich bei allen Arten von Entscheidungstechnologien im Fußball bestehen: Wie kann die Integrität des Fußballs bis hin zur untersten Spielklasse gewährleistet werden? Wie kann man argumentieren, dass zwar in den oberen Klassen Technologien wie der Video Review eingesetzt werden, wenn sich die unteren Klassen einen solchen Einsatz nicht leisten können? Das Argument, dass es in den oberen Klassen um viel Geld geht lasse ich dabei aber nicht zählen.

  1. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.
  2. Bei einem normalen Bundesligaspieltag werden bei neun Spielen z.B. schon insgesamt mehr als 810 Minuten gespielt.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5536

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Dissertation: “Ununterbrochene Evidenz”

diss_gruberDa meine Dissertation nun bereits im Katalog des Österreichischen Bibliothekenverbundes zu finden ist, darf ich ihre Einreichung auch an dieser Stelle vermelden. Die Projektbeschreibung meines Beitrages innerhalb des DOC-teams habe ich um Kurzfassung (dt.) & Abstract (eng.) ergänzt, und auch das Inhaltsverzeichnis meiner Abschlussarbeit stelle ich hier zur Verfügung. Ein PDF der Vollversion sende ich auf Anfrage gerne persönlich zu.

Nachdem nun die Begutachtung abgeschlossen ist, wird die Defensio voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stattfinden – Terminankündigung folgt.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5518

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Der Einsatz von Torlinientechnologie bei der Fußball WM 2014 und die Frage, ob es funktioniert

Wie auch in unterschiedlichen deutschsprachigen Medien berichtet wird (z.B. sport.orf.at, sportschau.de) hat gestern die FIFA erklärt, dass bei der FIFA Fußball WM 2014 in Brasilien sowie beim Konföderationen-Pokal 2013 sog. Torlinientechnologie (GLT; Goal Line Technology) zum Einsatz kommen soll. Im April soll es eine Entscheidung geben, welche Technologie letztendlich verwendet wird. Bisher sind zwei Technologien lizenziert worden: Hawk-Eye und GoalRef. Während Hawk-Eye, welches bereits im Tennis und Cricket verwendet wird, über sechs bis acht Kameras und visuelle Triangulation den Standort des Balles abschätzt, ist GoalRef ein niederfrequentes magnetfeldbasierendes Funksystem, entwickelt vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen.

Die FIFA bietet u.a. auf Youtube zwei Videos zur rudimentären Erklärung der Systeme an: Hawk-Eye, GoalRef

Torlinientechnologie Bildrechte: FIFA.com

Auf FIFA.com wurde bereits im Dezember 2012 Roman Furrer von der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) zitiert, dass sowohl Hawk-Eye als auch GoalRef die “abschließenden Installationstest bestanden” haben und gemäß diesen Tests funktionstüchtig sind. Genauere Angaben über die Tests und wie sich die Funktionstüchtigkeit ergibt werden hier aber nicht gemacht. In einem weiteren Video werden die Tests von der FIFA etwas genauer erläutert, auf der FIFA Qualitätsprogramm Webpage finden sich über die Vorgehensweise nähere Informationen. Dort heißt es:

Nur wenn das System funktioniert, d. h. genau anzeigt, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, erhält es die FIFA-Lizenz und darf bei offiziellen Spielen gemäss Spielregeln eingesetzt werden.

Doch was heißt in diesem Zusammenhang funktionieren bzw. genau anzeigen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht? Was heißt genau? Man müsste besser fragen: Wieviel Genauigkeit ist gesellschaftlich notwendig? (vgl. Gates 2011: 48)1 Ähnlich wie Kelly Gates es für Gesichtswiedererkennungstechnologien (face recognition) festgestellt hat, sollte bei der Diskussion um Torlinientechnologien die Frage nach der gesellschaftlichen Konstruktion von Genauigkeit im Zentrum stehen und wer die daran beteiligten relevanten Gruppen sind. Insofern kann die Diskussion um Torlinientechnologien auch eine wichtige Diskussion um das öffentliche Verständnis von Technologie werden. Harry Collins und Robert Evans argumentieren in ihrer Auseinandersetzung mit sports decision aids (SDAs), also Entscheidungshilfen im Sport, dass die Science and Technology Studies an dieser Diskussion teilnehmen sollten (Collins & Evans 2012)2, um insbesondere Unsicherheiten, Selektionsprozesse, Uneindeutigkeiten und Fehlertoleranzen in Technologieentwicklung und Entscheidungshilfen im Sport sichtbar zu machen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Technologie an sich in Frage gestellt werden soll, sondern, dass klar gemacht werden soll, wie Entscheidungen durch Torlinientechnologie zustande kommen und welche Unsicherheiten damit verbunden sind.

Laut Collins & Evans gibt in etwa der Hawk-Eye Hersteller an, dass bei der Verwendung von Hawk-Eye eine Fehlerverteilung vorhanden ist. Beim Tennis etwa ist die durchschnittliche Genauigkeit 3,6 mm (Collins & Evans 2012: 911)3. Ein Durchschnitt ist allerdings nur ein Durchschnitt und so können kleinere und größere Abweichungen in der Realität vorkommen. Es besteht also in seltenen Fällen auch die Möglichkeit, dass der Fehler z.B. 10 mm beträgt (ebds.). Für die Frage nach der Funktionstüchtigkeit muss also festgehalten werden, dass Torlinientechnologien zwar durchaus in der Lage zu sein scheinen, grobe Fehler bei realtiv eindeutigen Toren zu erkennen. Bei sehr knappen Entscheidungen (wie z.B. im FIFA Hawk-Eye Video), und hier spielen sicher auch die Beschaffenheit der Torlinie und des Grases mit eine Rolle, kann auch die Entscheidung einer Torlinientechnologie schlichtweg fehlerhaft sein. D.h., wie Harry Collinss auch in einem Interview über den Streit von Hawk-Eye Entscheidungen im 2007 Wimbledon Finale Nadal vs. Federer anmerkt: Ein “health warning” in Zusammenhang mit Hawk-Eye ist unbedingt notwendig, da es nicht immer wiedergibt, was tatsächlich passiert ist. Hawk-Eye sollte eher wie eine Rechtsschreibprüfung auf dem Computer verwendet werden, die nicht immer richtig liegt, aber dennoch ein sinnvoller Ratgeber ist, so Collins.

Hierbei stellen wir (Daniel Meßner, Stephan Gruber und Christoph Musik) uns die Frage, wie teuer ein sinnvoller Ratgeber sein soll oder darf? Offensichtlich geht es der FIFA im Gegensatz zur UEFA nicht nur darum, dass richtige Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, dass diese Entscheidungen mit Hilfe einer teuren “Hochtechnologie” getroffen werden. Darüber hinaus muss auch die Frage aufgeworfen werden, wer eigentlich von dieser Entscheidung am meisten profitiert? Insofern ist die Entscheidung, Torlinientechnologie einzusetzen, oder im Falle der UEFA diese nicht einzusetzen, sicherlich auch eine politische Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass eine sehr kostengünstige, aber dennoch effektive Alternative ein einfacher Video-Review des Schiedsrichters sein könnte, welcher bei strittigen Torentscheidungen wie beim Feldhockey nur vom Schiedsrichter angefordert werden kann.

 

  1. Gates, Kelly (2011): Our Biometric Future: Facial Recognition Technology and the Culture of Surveillance. NYU Press.
  2. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.
  3. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5335

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Gastbeitrag von Robert Rothmann zur Videoüberwachung

Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann

Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

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Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.

Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.

Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).

Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?

  1. Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464.
  2. Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell.
  3. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.
  4. Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282.
  5. Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9
  6. Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin.
  7. König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147.
  8. Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5290

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Artikel auf science.orf.at: Geschichte der Personenidentifizierung

In der Wissenschaftsabteilung des ORF-Onlineangebotes ist heute ein von uns verfasster Artikel erschienen, in dem wir – in aller dem Medium geschuldeten Kürze – einige Eckpunkte unseres DOC-team-Projektes beschreiben: Geschichte der Personenidentifizierung – Vom Suchen und Finden der Menschen

Artikel auf science.orf.at

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5278

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