“Hallelujah, it works!” doesn’t it?

Wie gestern die Onlineausgabe des Daily Mail erleichtert berichtete funktioniert die visuelle Torlinientechnologie Hawk-Eye, welche seit dieser Saison in der englischen Fußball Premier League eingesetzt wird. Im Spiel Chelsea vs Hull wurde ein Tor nach Meinung aller Beteiligten korrekterweise nicht gegeben, weil der Torwart den Ball vor der Torlinie abgefangen hatte (siehe dazu auch die Visualisierung im Daily Mail Bericht).

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Das Ereignis scheint ein für alle einleuchtender Beweis für die Funktionstüchtigkeit des Hawk-Eye Systems zu sein. So wird im Daily Mail Bericht z.B. ein Chelsea Spieler zitiert, der sich zu dem Vorfall in Sky Sports 1 so äußerte:

It was clearly not over the line. The technology is good so there will be no questions further.

Oder gibt es etwa doch noch weitere Fragen?

Interessanterweise berichtete am selben Tag der Irish Independent, dass Hawk-Eye aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung im Halbfinale der All-Ireland Minor Hurling Championship abgeschalten wurde. Bei dem wichtigen Hurling Spiel, einem Mannschaftssport keltischen Ursprungs, identifizierte das aufgrund von strittigen Entscheidungen eingeführte Hawk-Eye System nach Meinung aller Beteiligten fälschlicherweise einen korrekt erzielten Punkt als ‘miss’, also als keinen Punkt. Die Schiedsrichter konnten aber den Fehler von Hawk-Eye überstimmen. Jetzt wurde das vom Irish Independent geschätzt etwa € 200.000 teure System erstmal für die Senior Bewerbe abgeschalten und weitere Ermittlungen eingeleitet, um herauszufinden wie der Fehler zustande kam.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5554

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Immer wieder, immer wieder: Torlinientechnologie!!!

Kaum ist im Fußball wieder einmal ein Tor geschossen worden, das aber nicht gewertet wurde (Bundesliga, 1.Spieltag, TSG Hoffenheim, K. Volland, siehe u.a. focus.de) kommt der Schrei nach dem Einsatz von Torlinientechnologie erneut auf.

tor volland

Dass die benachteiligte TSG Hoffenheim mit der Entscheidung unglücklich ist mag nicht verwundern. Doch wie es scheint sind sehr viele andere Akteure ebenfalls für den sofortigen Einsatz von Torlinientechnologie. Auf faz.net wird z.B. der beteiligte Schiedsrichter zitiert:

Schiedsrichter Kinhöfer gab die Unnahbarkeit auf, die seine Zunft so oft umweht, und forderte technische Hilfe an: „Wir Schiedsrichter würden es begrüßen, wenn diese Geschichte uns abgenommen wird. Aber das ist halt nicht so. Dementsprechend müssen wir die Entscheidung treffen – und die war heute leider falsch“, sagte Kinhöfer.

Die Einzigen, die sich dem Heilsbringer Torlinientechnologie (wobei hier anzumerken ist, dass unterschiedliche Versionen herumschwirren, was genau für eine Art von Torlinientechnologie eingesetzt werden soll; von Torkameras bis Chip im Ball) widersetzen zu scheinen sind die Verantwortlichen der Deutschen Fußball Liga (DFL). Auf sportal.de wird Andreas Rettig, der Geschäftsführer der DFL zitiert:

“Dass die Entscheidung in Hoffenheim die Diskussion über die Torlinien-Technologie neu entfacht, ist verständlich. Derzeit gibt es nach unserer Einschätzung jedoch noch kein perfekt ausgereiftes System, welches diese tiefgreifende und möglicherweise dann endgültige Entscheidung einer sofortigen Einführung rechtfertigt. So lässt die FIFA derzeit noch eine Fehlertoleranzgrenze von drei Zentimetern zu”, sagte Rettig.

In Bezug auf meinen Beitrag zum Thema Torlinientechnologie im Februar unterstütze ich diese kritische, abwartende und beobachtende Haltung der DFL. Denn im Gegensatz zu der weit verbreiteten “technological fix” Meinung, dass Torlinientechnologie die endgültige und einzig wahre Lösung des Problems ist, ist das Problem zum jetzigen Zeitpunkt noch lange nicht gelöst. Auch Torlinientechnologie, die selbstständig entscheidet, kann Fehler machen. Dies sollte man sich insbesondere auch dann vor Augen führen, wenn es tatsächlich einmal zu einer Einführung kommen sollte: Denn die Entscheidung einer visuellen Torlinientechnologie basiert wie auch der menschliche (Schiedsrichter-) Blick ebenso auf einer gesellschaftlich situierten, subjektiven und partikularen Sichtweise. Die Entscheidung einer Torlinientechnologie ist deshalb nicht zwangsläufig besser. Im Gegenteil könnte es sogar zu einem Gefühl von “falscher Transparenz” (vgl. Collins & Evans 2012: 907)1 kommen: D.h. duch den Einsatz der Technologie denkt man, dass es jetzt gerechter zugeht (weil alle Situationen richtig erkannt werden würden), obwohl auch die Technologie Fehler machen kann, das aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht verankert ist.

Ich würde es wegen der bereits vorhandenen Fernsehkameras in den oberen Ligen deshalb nach wie vor für sinnvoll halten (auch um dem endlosen Schrei nach Torlinientechnologie entgegenzukommen), die Einführung eines einfachen Video Reviews zu überlegen: Falls es zu einer strittigen Torlinienszene kommt (wie oft passiert das tatsächlich in Relation zu den absolut gespielten Minuten?2 ) kann das dreiköpfige Schiedsrichterteam unter dem Vorsitz des sog. vierten Offiziellen ein-zwei- oder dreimalig pro Spiel eine Unterbrechung des Spiels vornehmen und sich die Szene auf den zur Verfügung stehenden Fernsehbildern anschauen. Die einfache Mehrheit der drei vor-Ort Begutachtungen entscheidet. So wäre gewährleistet, dass die Schiedsrichter auf genau der selben Basis entscheiden können, wie das milionenfache, diskutierende Fernsehpublikum. Die Entscheidung wäre für jeden nachvollziehbar und gerecht. Wenn man die letzten strittigen Szenen (Volland Tor, Lampard Tor WM 2010) als Beispiel nimmt, waren sich bei der Betrachtung der TV Bilder im Nachhinein ja auch alle einig, dass es sich um reguläre Tore gehandelt hat.

Ein Problem bleibt natürlich bei allen Arten von Entscheidungstechnologien im Fußball bestehen: Wie kann die Integrität des Fußballs bis hin zur untersten Spielklasse gewährleistet werden? Wie kann man argumentieren, dass zwar in den oberen Klassen Technologien wie der Video Review eingesetzt werden, wenn sich die unteren Klassen einen solchen Einsatz nicht leisten können? Das Argument, dass es in den oberen Klassen um viel Geld geht lasse ich dabei aber nicht zählen.

  1. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.
  2. Bei einem normalen Bundesligaspieltag werden bei neun Spielen z.B. schon insgesamt mehr als 810 Minuten gespielt.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5536

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Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage zur Mustererkennung

In einer Presseaussendung des Deutschen Bundestags (“Linke legt Kleine Anfrage zur Mustererkennung vor”) wird von einer aktuellen Kleinen Anfrage der Partei Die Linke berichtet. In der Kleinen AnfrageForschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten“ werden in einem umfangreichen 48-Punkte-Fragenkatalog die von der deutschen Bundesregierung geförderten Verbundprojekte im Bereich der “Mustererkennung” kritisch hinterfragt. Ich bin schon sehr auf die Beantwortung gespannt!

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5403

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Der Einsatz von Torlinientechnologie bei der Fußball WM 2014 und die Frage, ob es funktioniert

Wie auch in unterschiedlichen deutschsprachigen Medien berichtet wird (z.B. sport.orf.at, sportschau.de) hat gestern die FIFA erklärt, dass bei der FIFA Fußball WM 2014 in Brasilien sowie beim Konföderationen-Pokal 2013 sog. Torlinientechnologie (GLT; Goal Line Technology) zum Einsatz kommen soll. Im April soll es eine Entscheidung geben, welche Technologie letztendlich verwendet wird. Bisher sind zwei Technologien lizenziert worden: Hawk-Eye und GoalRef. Während Hawk-Eye, welches bereits im Tennis und Cricket verwendet wird, über sechs bis acht Kameras und visuelle Triangulation den Standort des Balles abschätzt, ist GoalRef ein niederfrequentes magnetfeldbasierendes Funksystem, entwickelt vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen.

Die FIFA bietet u.a. auf Youtube zwei Videos zur rudimentären Erklärung der Systeme an: Hawk-Eye, GoalRef

Torlinientechnologie Bildrechte: FIFA.com

Auf FIFA.com wurde bereits im Dezember 2012 Roman Furrer von der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) zitiert, dass sowohl Hawk-Eye als auch GoalRef die “abschließenden Installationstest bestanden” haben und gemäß diesen Tests funktionstüchtig sind. Genauere Angaben über die Tests und wie sich die Funktionstüchtigkeit ergibt werden hier aber nicht gemacht. In einem weiteren Video werden die Tests von der FIFA etwas genauer erläutert, auf der FIFA Qualitätsprogramm Webpage finden sich über die Vorgehensweise nähere Informationen. Dort heißt es:

Nur wenn das System funktioniert, d. h. genau anzeigt, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, erhält es die FIFA-Lizenz und darf bei offiziellen Spielen gemäss Spielregeln eingesetzt werden.

Doch was heißt in diesem Zusammenhang funktionieren bzw. genau anzeigen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht? Was heißt genau? Man müsste besser fragen: Wieviel Genauigkeit ist gesellschaftlich notwendig? (vgl. Gates 2011: 48)1 Ähnlich wie Kelly Gates es für Gesichtswiedererkennungstechnologien (face recognition) festgestellt hat, sollte bei der Diskussion um Torlinientechnologien die Frage nach der gesellschaftlichen Konstruktion von Genauigkeit im Zentrum stehen und wer die daran beteiligten relevanten Gruppen sind. Insofern kann die Diskussion um Torlinientechnologien auch eine wichtige Diskussion um das öffentliche Verständnis von Technologie werden. Harry Collins und Robert Evans argumentieren in ihrer Auseinandersetzung mit sports decision aids (SDAs), also Entscheidungshilfen im Sport, dass die Science and Technology Studies an dieser Diskussion teilnehmen sollten (Collins & Evans 2012)2, um insbesondere Unsicherheiten, Selektionsprozesse, Uneindeutigkeiten und Fehlertoleranzen in Technologieentwicklung und Entscheidungshilfen im Sport sichtbar zu machen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Technologie an sich in Frage gestellt werden soll, sondern, dass klar gemacht werden soll, wie Entscheidungen durch Torlinientechnologie zustande kommen und welche Unsicherheiten damit verbunden sind.

Laut Collins & Evans gibt in etwa der Hawk-Eye Hersteller an, dass bei der Verwendung von Hawk-Eye eine Fehlerverteilung vorhanden ist. Beim Tennis etwa ist die durchschnittliche Genauigkeit 3,6 mm (Collins & Evans 2012: 911)3. Ein Durchschnitt ist allerdings nur ein Durchschnitt und so können kleinere und größere Abweichungen in der Realität vorkommen. Es besteht also in seltenen Fällen auch die Möglichkeit, dass der Fehler z.B. 10 mm beträgt (ebds.). Für die Frage nach der Funktionstüchtigkeit muss also festgehalten werden, dass Torlinientechnologien zwar durchaus in der Lage zu sein scheinen, grobe Fehler bei realtiv eindeutigen Toren zu erkennen. Bei sehr knappen Entscheidungen (wie z.B. im FIFA Hawk-Eye Video), und hier spielen sicher auch die Beschaffenheit der Torlinie und des Grases mit eine Rolle, kann auch die Entscheidung einer Torlinientechnologie schlichtweg fehlerhaft sein. D.h., wie Harry Collinss auch in einem Interview über den Streit von Hawk-Eye Entscheidungen im 2007 Wimbledon Finale Nadal vs. Federer anmerkt: Ein “health warning” in Zusammenhang mit Hawk-Eye ist unbedingt notwendig, da es nicht immer wiedergibt, was tatsächlich passiert ist. Hawk-Eye sollte eher wie eine Rechtsschreibprüfung auf dem Computer verwendet werden, die nicht immer richtig liegt, aber dennoch ein sinnvoller Ratgeber ist, so Collins.

Hierbei stellen wir (Daniel Meßner, Stephan Gruber und Christoph Musik) uns die Frage, wie teuer ein sinnvoller Ratgeber sein soll oder darf? Offensichtlich geht es der FIFA im Gegensatz zur UEFA nicht nur darum, dass richtige Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, dass diese Entscheidungen mit Hilfe einer teuren “Hochtechnologie” getroffen werden. Darüber hinaus muss auch die Frage aufgeworfen werden, wer eigentlich von dieser Entscheidung am meisten profitiert? Insofern ist die Entscheidung, Torlinientechnologie einzusetzen, oder im Falle der UEFA diese nicht einzusetzen, sicherlich auch eine politische Entscheidung. Wir sind der Meinung, dass eine sehr kostengünstige, aber dennoch effektive Alternative ein einfacher Video-Review des Schiedsrichters sein könnte, welcher bei strittigen Torentscheidungen wie beim Feldhockey nur vom Schiedsrichter angefordert werden kann.

 

  1. Gates, Kelly (2011): Our Biometric Future: Facial Recognition Technology and the Culture of Surveillance. NYU Press.
  2. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.
  3. Collins, Harry & Evans, Robert (2012): Sport-decision aids and the ”CSI-effect”: Why cricket uses Hawk-Eye well and tennis uses it badly. Public Understanding of Science 2012, 21, 904-921.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5335

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Diskussion um Videoüberwachung in Gmunden

Eine erstaunlich differenzierte Diskussion um die mögliche Einführung von Videoüberwachung in der Stadtgemeinde Gmunden in Oberösterreich findet sich in der heutigen Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten (12.02.2013, S.29) (auch online). Anlassfall sind laut dem Bericht neben Lärm und Verunreinigungen insbesondere Beschädigungen von öffentlichem Eigentum am Rathausplatz der Stadt. Aus diesem Grund fordert die sog. “Allianz für Gmunden” (bestehend aus einem breiten Spektrum politischer Parteien, und zwar Sozialdemokraten, Freiheitliche, Grüne und der Stadtliste) ein Maßnahmenpaket, welches u.a. die Installation von Videoüberwachungskameras vorsieht. Aber eben nicht nur: Darüber hinaus soll der Personalstand der Stadtwache erhöht werden (welcher in den letzten Jahren gesunken ist), die Öffnungszeiten von Lokalen soll verkürzt werden, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes soll strenger geprüft und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen eingehalten werden.

Quelle: m.jansen at de.wikipedia

Rathaus in Gmunden (Quelle: m.jansen at de.wikipedia)

Bzgl. der möglichen Videoüberwachung wird zwar entgegen fehlender Evaluationen (vgl. Rothmann 2012)1 angenommen, dass nur so “allfällige Straftäter wirkungsvoll ausgeforscht und angezeigt werden können” (Christian Dickinger, SP-Vizebürgermeister) und dass die Kameras die Arbeit der Stadtpolizei “zweifellos” erleichtern würde (Stadtpolizeikommandant Dietmar Pühringer), es werden aber auch verschiedene Gründe für Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang angeführt, u.a. die damit verbundenen “strengen Auflagen” (zulässige Speicherdauer, Verwendung nur im Bedarfsfall) oder der damit verbundene erhöhte Personaleinsatz. Auch der regierende Volkspartei Bürgermeister Heinz Köppl verschließt sich laut dem Bericht nicht der Diskussion um die Videoüberwachung, möchte aber zunächst die bereits bestehenden Maßnahmen (u.a. Flutlichtausleuchtung des Rathausplatzes, Gespräche mit Lokalbetreibern) “greifen lassen”. Zudem ist sich der Bürgermeister darüber bewusst, dass es sich bei Videoüberwachung um ein sensibles Werkzeug handelt.

  1. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5309

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Gastbeitrag von Robert Rothmann zur Videoüberwachung

Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann

Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

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Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.

Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.

Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).

Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?

  1. Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464.
  2. Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell.
  3. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.
  4. Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282.
  5. Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9
  6. Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin.
  7. König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147.
  8. Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5290

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IBM ‘Smarter Planet’ TV-Spots

Im Rahmen der IBM Initiative ‘Smarter Planet’, welche ihren Ausgang laut Wikipedia Eintrag wohl im November 2008 in einer Rede des IBM Vorsitzenden, CEO und Präsidenten Sam Palmisano nahm, kann man im deutschsprachigen Raum schon seit einiger Zeit mehrere IBM Werbespots im Internet und Fernsehen sehen. Hier zwei Beispiele, die verdeutlichen wie sich die International Business Machines Corporation (kurz: IBM) einen “smarten” Planeten vorstellt:

Smarter Planet TV-Spot – Verhinderte Verbrecher

Smarter Planet TV-Spot – Süße Daten

Die beiden Spots zeigen, dass in IBM’s Vision eines smarten Planeten Datenanalyse und Mustererkennung als Entscheidungsgrundlage eine zentrale Rolle spielen. Im ersten Video wird ein bereits erfolgreich geführter Kampf gegen Kriminalität, welcher insbesondere durch Prävention erreicht wurde, dargestellt, im zweiten Beispielvideo wird eine bereits erreichte Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in einem Unternehmen aufgrund der neu gewonnenen Kenntnis eines “versteckten Zusammenhangs”, welcher erst durch die Datenanalyse zu Tage getreten ist, gezeigt. Im ersten Spot wird gleichzeitig auch ein scheinbar stattfindender Wandel in der Polizeiarbeit präsentiert: Weg von “Gangsterjagd” und “Verhaftung” hin zu smarter Datenanalyse und Prävention. Immerhin wird der vermeintliche Verbrecher am Ende des Spots nicht gleich verhaftet, sondern wird sich wahrscheinlich in der Folge ein anderes, weniger geschütztes, schwächeres und bisher noch nicht in den Daten vorkommendes Überfallsobjekt oder -subjekt aussuchen (vgl. dazu ‘Verdrängungseffekte’ u.a. in Kaiser 19961 und Helsley & Strange 20052).

Was mich an der Initiative außerdem besonders interessiert ist die (Omni-)Präsenz des Wortes ‘smart’ auch im deutschsprachigen Raum: Wenn es am Ende der Werbespots heißt “Machen wir den Planeten ein bisschen smarter”, so geht das einher mit der Assoziation von dutzenden Dingen, die im Laufe der letzten Jahre das Beiwort ‘smart’ erhalten haben: Smartphones, Smart CCTV, Smart Homes, Smart Cities oder auch Smart Meter. Mit Hilfe des sicherlich smarten Datenanalysetools Ngram Viewer von Google, einem Tool, um die Häufigkeit von Wörtern und Phrasen in digitalisierten Büchern im Verlauf der Zeit zu analysieren, kann man feststellen, dass das Wort “smart” in deutschsprachigen Büchern seit etwa Anfang der 1990er Jahre einen nahezu exponentiellen Anstieg bis in das Jahr 2008 (hier endet die verfügbare Zeitreihe) erlebt hat. Bleibt abzuwarten, inwiefern Initiativen wie IBM’s “Smarter Planet” diesen Anstieg noch verstärken werden und inwiefern sich die Welt verändert, indem sie immer smarter wird.

  1. G. KAISER. Kriminologie. Ein Lehrbuch. 3., völlig neubearb. und erweiterte Auflage. Heidelberg, C.F. Müller großes Lehrbuch, 1996.
  2. R.W. HELSLEY und W.C. STRANGE. Mixed markets and crime. Journal of Public Economics 89, pp.1251-1275, 2005.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=3987

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TV-Serie ‘Person of Interest’ auf RTL

Ab heute Abend, Donnerstag 13.09.2012 läuft die von uns bereits erwähnte US TV-Serie Person of Interest auf RTL mit dem Pilot an. RTL zeigt alle 23 Episoden der ersten Staffel immer donnerstags um 21.15 Uhr in deutscher Free TV Erstausstrahlung. Zuvor lief die Serie bereits auf RTL Crime an. Hier der Trailer auch auf deutsch:

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=3991

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Neue Erkenntnisse zur Vorratsdatenspeicherung

Wie in den österreichischen Medien jetzt auch krone.at (“Vorratsdaten nicht zur Prävention von Terror geeignet”) und zuvor derstandard.at (“Vorratsdatenspeicherung kein Mittel gegen Terrorismus”) berichten, veröffentlichte die Technische Universität Darmstadt pünktlich zum 11. Jahrestag von 9/11 in einer Presseaussendung Ergebnisse einer Untersuchung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die Kernaussage darin ist, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich kein geeignetes präventives Mittel ist, um terroristische Anschläge zu verhindern. In der Aussendung heißt es:

„Das hierzulande vorgebrachte Hauptargument, dass Terroristen schon vor einer Straftat identifiziert werden könnten – also rein präventiv –, ist nach unserer Studie fraglich“, bringt es der Bioinformatiker Prof. Kay Hamacher vom Fachgebiet Computational Biology and Simulation, auf den Punkt. „Entgegen bisheriger Vermutungen haben unsere Simulationen gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, Terroristen ausfindig zu machen, praktisch nicht steigt“, konkretisiert Hamacher, der die Studie gemeinsam mit Prof. Stefan Katzenbeisser, Security Engineering Group der TU Darmstadt, leitete.

Es ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen

Um terroristisches Verhalten erkennen zu können, müssen Telekommunikationsmuster erkannt werden, die von “normalen” Mustern abweichen. Die Forscher erklären es für problematisch,  “dass auch unverdächtige und gesellschaftlich gewollte Organisations- und Kommunikationsstrukturen auf diese Weise funktionieren” und führen die Organisation einer Hochzeit als Beispiel an.  Es ist also nicht möglich, als terroristisches Verhalten definierte Muster von “normalen”, nicht terroristischen Mustern zu unterscheiden. Außerdem sei es für Terrorgruppen ohne weiteres möglich, die “Ermittler auf falsche Spuren zu locken”, etwa durch die Bildung einer Art “Zwillings-Gruppe”, die durch ihr Verhalten die Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Auch potentielle Bankräuber verhalten sich “normal”

Sehr ähnliche Ergebnisse präsentiere ich in meinem Paper “The thinking eye is only half the story: High level semantic video surveillance”: Um Vorbereitungshandlungen von möglichen Banküberfällen (z.B. Ausspionieren der Örtlichkeit) präventiv verhindern zu können, gibt es die Möglichkeit, mit Hilfe von Kameras und Bildverarbeitungsalgorithmen Bewegungsmuster von Personen automatisiert zu analysieren.

Bei den Beobachtungen in Bankfilialen hat sich aber ergeben, dass das Verhalten von “normalen” Bankkunden so unterschiedlich und divers ist, dass das Erkennen und Herausfiltern von ungewöhnlichen oder sogar verdächtigen Bewegungsmustern nicht mehr möglich ist. Wenn man also nur diejenigen herausfiltern würde, die vom Durchschnittsverhalten abweichen (z.B. eine Person, die in aller Ruhe ein Überweisungsformular ausfüllt und anschließend in einer Schlange vor dem Schalter wartet), würde es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer die Falschen, nicht aber potentielle Bankräuber treffen. Auch hier habe ich den Vergleich mit der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gebracht: Denn z.B. im Verhältnis zu geschätzten 70 Milionen Personen, die pro Jahr die 512 Bankfilialen in Wien pro Jahr betreten und verlassen, ereigneten sich etwa im Jahr 2008 in Wien “nur” 63 Banküberfälle  (Musik 2011: 348f.).

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=3966

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Fahndung 2.0

In den letzten Tagen gab es einige Meldungen österreichischer Medien über neue Fahndungsstrategien:

  • Für einige Empörung hat der Bürgermeister von Gleisdorf gesorgt, der in Privatinitative “auf Facebook ein Foto von zwei Jugendlichen veröffentlicht und die Bevölkerung um Hilfe bei der Identifizierung der Burschen gebeten” hat. Anlass war eine Sachbeschädigung, derer die beiden Gesuchten verdächtigt wurden. Diese private Facebook-Fahndung war schnell erfolgreich: “Nach nur wenigen Minuten hatte Stark sein Ziel erreicht, die Namen der Jugendlichen bekommen und das Foto wieder gelöscht”.
  • Ebenfalls über Facebook veröffentlicht seit kurzem das Bundeskriminalamt seine Fahndungsaufrufe, wie Die Presse vermeldet. Im gleichen Artikel findet sich auch eine erste Zwischenbilanz über die Bildschirmfahndung auf Wiener Bahnhöfen; diese “hat bisher noch zu keinem Erfolg geführt”.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=3899

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