Ein Fall aus dem Jahr 1658

Das erste Mal  tritt das Ehepaar Herbert bzw. Herbertin am 19. August 1658 vor das Wiener Kirchengericht; nur sieben Wochen nach der Eheschließung. Johann Christoph Herbert verlangte von seiner Ehefrau, dass sie zu ihm zurückkehren und die eheliche Gemeinschaft wiederaufnehmen solle, denn sie sei ihm ohne Grund fünf Tage nach der Hochzeit davongelaufen. Anna Maria Clara Herbertin begründete die Flucht mit körperlicher Abneigung (er habe Mundgeruch und sei inkontinent), Alkoholismus, Gewalttätigkeit und Impotenz. Ihr Ehemann widersprach allen Vorwürfen und beschuldigte die Beklagte, ihn ohne Grund verlassen zu haben. Im Gerichtsverfahren kam es zu keiner Einigung. Die Advokaten Dr. Lang und Dr. Bechtoldt hinterlegten jeweils eine Kaution, die sicherstellen sollte, dass sich Kläger und Beklagte dem Verfahren nicht durch Flucht entziehen.

Die Argumentation der Ehefrau, warum sie von Ihrem Ehemann davongelaufen sei, fasste der Gerichtsschreiber folgendermaßen zusammen:

[Johann Christoph Herbert] lege zue nachts daß bloße schwerdt sambt denen pistollen zum bett. 2do stinckhe er auß dem mundt, daß ihme niemandt khönne conhabitiren, laße salva veniâ urinam undt alles undter sich ins bett, und halte sich dermassen unsauber, daß sie ihme auch destwegen nicht beywohnen khönne. 3tio seye er nichts satis potens, … Khönne ihr in debito conjugali khein satsifaction laisten, …


Quelle: http://ehenvorgericht.wordpress.com/2012/08/06/ein-fall-aus-dem-jahr-1658/

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Donny Gluckstein: A People’s History of the Second World War. Resistance versus Empire.

111-SC-217401.Source: http://www.archives.gov/research/ww2/photos/images/ww2-102.jpg Collection:  http://www.archives.gov/research/ww2/photos/#germany

An American officer and a French partisan crouch behind an auto during a street fight in a French city, ca. 1944. Public Domain via Wikimedia Commons

Dieses Buch sollten alle kennen. A People’s History of the Second World War. Resistance versus Empire betrachtet die Geschichte des Zweiten Weltkriegs “von unten”. Und das bedeutet einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel. Die Befreiungs-, Widerstands- und Partisanenbewegungen erscheinen nicht als Anhängsel der westlichen Militärapparate oder als fünfte Kolonne der stalinistischen Sowjetunion, sondern als das, was sie in Wirklichkeit waren: eigenständige Bewegungen, die sich nicht nur gegen die mörderischen Achsenmächte zur Wehr setzten mussten, sondern auch noch mit den politischen Zielen der Alliierten in Konflikt standen.

Donny Gluckstein kann zeigen, dass es im Zweiten Weltkrieg zwei “parallele Kriege” gab – einen “imperial war” und einen “people’s war”:

Allied ruling classes battled to defend their privileged status quo from internal and external threats, while popular armed struggle strove for real, all-encompassing, human liberation and a more just, democratic future. Imperialists sacrificed life indiscriminately to achieve their end; partisans and guerillas defended local populations from aggression and agonised over the risks their actions posed for civilians. Conventional soldiers were subordinate to a rigid hierarchy and sworn to unquestioning obedience; fighters of the people’s war, whether in the soldiers’ parliament in Cairo, the ghettos in Detroit, or the mountains of Greece, Yugoslavia and Italy, were conscious volunteers driven by ideological commitment.

Mehrheitlich zogen die Widerstandsbewegungen nach links, verwirklichten basis- und radikaldemokratische Ideen, beschäftigten sich mit sozialistischen und kommunistischen Gesellschaftsentwürfen – natürlich jenseits des terroristischen sowjetischen  Modells.
Als Befreiungsbewegungen gewannen sie breite Unterstützung in der Bevölkerung. Für viele Menschen schien ab 1943 eine andere, demokratischere  Gesellschaftsordnung in greifbare Nähe zu rücken. Und die Befreiungsbewegungen waren die zentralen Akteure des möglichen Wandels.

“Parallel Wars” – schwer zu vereinheitlichen

Gluckstein ergreift Partei für die Widerstands- und Partisanen-Bewegungen, weil ihre Projekte und Ziele systematisch aus dem kollektiven Gedächtnis verdrängt wurden. Und das geschah nicht ohne Grund: Die demokratie- und wirtschaftspolitischen Forderungen gingen weit über das hinaus, was die Supermächte akzeptierten und zuließen. Erst vor kurzem verdeutlichte Stéphane Hessels Buch “Empört euch!” die politische Sprengkraft des Themas. Der ehemalige Résistance-Kämpfer sprach sich seiner millionenfach verkauften Schrift für die Wiederbelebung der Werte der Résistance aus.

Dankenswerterweise vermeidet Gluckstein jede Heroisierung und Simplifizierung. Er zeigt die Probleme und Ausprägungen der sehr heterogenen Bewegungen und thematisiert ihre inneren Widersprüche. So macht er unter anderem deutlich, dass “people’s war”  nicht einfach als Klassenkampf oder nationaler Befreiungskampf verstanden werden kann, sondern ein Amalgam aus beiden war.

Doch Gluckstein hat erkennbare Schwierigkeiten, das Phänomen begrifflich zu fassen. Er ist sich des Problems bewusst und rettet sich, indem er nicht als Theoretiker auftritt, der in einem Satz die Essenz liefern will. Donny Gluckstein reicht es, den Beweis zu liefern, dass es im Zweiten Weltkrieg ein globales Phänomen paralleler Kriege gab und dass dieses Phänomen differenziert zu untersuchen ist. Dazu skizziert er, wie sich die parallelen Kriege in den unterschiedlichsten Ländern entwickelten und macht damit klar, dass der von ihm so griffig vereinfachte “people’s war” erinnerungspolitisch weder von Staaten noch von Parteien vereinnahmt werden kann.

Ein globaler Blick – ohne die Sowjetunion

Mit A People’s History of the Second World War macht Donny Gluckstein erste Schritte, die Widerstandsbewegungen des Zweiten Weltkriegs als globales Phänomen zu betrachten. Er untersucht den Spanischen Bürgerkrieg, wendet sich dann den Ländern zwischen den Blöcken – Jugoslawien, Griechenland, Polen und Litauen – zu, liefert Skizzen der Entwicklungen in Frankreich und Großbritannien und widmet sich den Widerstandsbewegungen innerhalb der Achsenmächte Deutschland, Österreich und Italien.

Doch dieser europäische Rahmen genügt Gluckstein nicht, er liefert auch Kapitel über Indien, Indonesien und Vietnam. Und auch die USA wird besprochen. Hier konzentriert sich Gluckstein vor allem auf den Kampf der schwarzen Bevölkerung, die zwar in der US-amerikanischen Armee und im Rüstungskomplex arbeiten durfte, aber auch dort schonungslos unterdrückt wurde.

Eins fällt auf. Die Sowjetunion spielt in allen Kapiteln eine wichtige Rolle, hat aber kein eigenes Kapitel bekommen. Gluckstein begründet das damit, dass er sich auf Länder konzentrieren will, an denen sich die zwei parallelen Kriege am besten zu sehen sind. Die Sowjetunion habe zwar eine zentrale Rolle bei der Niederschlagung Hitlers gespielt, aber keine parallelen Kriege erlebt, weil zum einen die mörderische Politik der Faschisten die Bevölkerung zum stalinistischen Regime trieb und die sowjetischen Partisanen niemals eine Alternative zu Moskau entwickelten. Zum anderen habe die gewaltsame Unterdrückung ethnischer Gruppen zu wenig Spielraum für unabhängige Befreiungsbewegungen gelassen.

Das Beispiel Jugoslawien

Ein beeindruckendes Kapitel ist das jugoslawische, weil es die innen- und außenpolitischen Verwicklungen prägnant und plastisch schildert:

Das jugoslawische Establishment wollte am Ende des Krieges auf Seiten der Gewinner stehen, war sich aber uneins, ob das die Achsenmächte oder die Alliierten sein würden. Zwischen Anhängern der Achsenmächte und Anhängern der Alliierten entwickelte sich daher ein Machtkampf. Doch beide Parteien waren sich darin einig, dass sie faschistische Besatzer weniger fürchteten als die eigene Bevölkerung und die politische Linke. Und das zeigte sich daran, dass das jugoslawische Regime bei der Invasion Jugoslawiens durch deutsche, italienische und ungarische Truppen die Bevölkerung nicht bewaffnete und auch ein Angebot der Linken zur gemeinsamen Verteidigung ablehnte. Vielmehr wurde von den faschistischen Kollaborateuren die Situation genutzt, um gewaltsam mit Polizei und serbisch nationalistischen Tschetniks gegen Kommunisten, Studenten und Arbeiter, überhaupt gegen jede demokratische Opposition vorzugehen.

Als Italien und Deutschland Jugoslawien besetzt und aufgeteilt hatten, entstanden zwei Widerstandsgruppen: Die von der Kommunistischen Partei Jugoslawiens (KPJ)  geführten Partisanen unter Josip “Tito” Broz und die monarchistischen, serbisch-nationalistischen Tschetniks. Die Tschetniks rekrutierten sich aus ehemaligen Armee-Offizieren und wurden von Draža Mihailović angeführt. Politisch hatten die Tschetniks die Wiederherstellung der Monarchie unter serbischer Führung und eine ethnische Säuberung in Serbien zum Ziel. Die westlichen Alliierten bevorzugten generell monarchistische und reaktionäre Widerstandsgruppen und so unterstützte die britische Regierung die Tschetniks nach Kräften. Die offizielle Sprechweise war, dass man sich an die Seite der legitimen Regierung stellte.

Dass es den Briten nicht gelang, in Jugoslawien nach dem Krieg die Monarchie wieder zu installieren, war Ergebnis der Politik der von der kommunistischen Partei ins Leben gerufenen Partisanenarmee. Die KPJ hatte dort zwar die Führung, organisierte aber den Widerstand als breite Bündnisbewegung. So hatten die Partisanen bald massenhaften Zulauf. Die Menschen sahen eine reale Chance, über diese genuine Befreiungsbewegung ihr Leben selbständig verbessern zu können. Die militärische Bedeutung der Partisanen wuchs. Durch die spezifische Situation in dem Balkanstaat und die Strategie der Partisanenbewegung wurde die KPJ politisch überrannt. Die KPJ konnte die Widerstandsbewegung nicht dominieren – auch weil sie wortwörtlich personell ausblutete. Gluckstein zitiert dazu einen Bericht der Befreiung von Belgrad 1944 durch Partisanen und Roter Armee:

not one – literally not one – member of the party. There were thousands of sympathizers, even wildcat non-party groups, but the party members had been wiped out in camps, in gas extermination trucks, and on execution grounds. At the execution ground in Jajinici night after night – every night in the course of three and a half years – hundreds of hostages and patriots, mostly communists and the sympatizers, were executed…

Als die militärische Bedeutung der Partisanen unleugbar und die Kollaboration der Tschetniks mit den Faschisten bekannt wurden, wechselte die britische Regierung widerwillig die Seiten. Die militärische Unterstützung erreichte nun die Partisanenbewegung. Damit wurden diese endgültig zum real-politischen Machtfaktor, der für die Großmächte zum Problem wurde. Die Partisanen konnten zwar die Besatzer nicht allein besiegen, aber Ende 1943 hielten 300.000 Partisanen 200.000 deutsche Truppen und 160.000 mit den deutschen verbündete Truppen in Schach.

Jugoslawien ist ein typisches Beispiel für das Ringen um Gestaltungsmacht und Herrschaft um die Nachkriegsordnung, die uns heute nur als Ergebnis der Konferenzen großer Männer in Teheran, Jalta und Potsdam vorgeführt wird. Doch anders als etwa Griechenland oder Italien konnte Jugoslawien unabhängig von den Großmächten zu einem blockfreien Staat werden. Gluckstein begründet das nicht, doch es erscheint mir klar, dass es hier im Unterschied zu anderen Ländern den Großmächten nicht gelang, die Partisanenbewegungen zu entwaffnen.

Unbedingte Leseempfehlung

Mir fehlt an manchen Stellen des Buches ein wenig die Analyse, ein durchdachter Umgang mit Begriffen und Präzision. Die Sowjetunion ist beispielsweise nicht “Russland”. Und es schadet auch nicht, wenn der Leser in der “Conclusion” auch eine solche kriegen würde, anstatt einen – selbst für mich – zu essayistischen Ausklang. Auch die Fachleute werden an den verschiedensten Stellen ihre Einsprüche erheben.

Aber Gluckstein geht es nicht um eine vollständige Darstellung, sondern er zeigt, was er unter dem Begriff “people’s war” begrifflich fassen will. Der Bezugspunkt aller Ausprägungen des “people’s War” ist der Krieg selbst. Der Spanischen Bürgerkrieg und der darauffolgende Zweite Weltkrieg waren Auslöser für verschiedene Befreiungskämpfe und Emanzipationsbestrebungen.

Doch während sich die Revolutionsjahre von 1917 bis 1919 , die Jahre der Revolte von 1967/68 und sogar der Zusammenbruch des Staatssozialismus 1989/90  als Eckdaten für die Geschichte sozialer Bewegungen eingeprägt haben, werden die für die Demokratieentwicklung nicht weniger wichtigen Bewegungen zwischen 1936 und 1945 durch den Krieg und seine offiziellen Darstellungen überdeckt.

Schon weil diese Wahrnehmung in Frage gestellt wird, gehört dieses Buch für mich zu den wichtigsten Geschichtsbüchern des Jahres 2012.
Neil Davidson ist zuzustimmen, wenn er schreibt:

Rigorously structuring his analysis around the two central themes of popular resistance and inter-imperialist rivalry, Gluckstein makes an indispensable contribution to understanding the reality of the conflict in all its complexity.

Insofern hoffe ich, dass das Buch bald auch auf Deutsch verfügbar ist.

Weitere Links

Hinweis: Die Zitate haben keine Seitenangaben, weil ich das Buch in der Kindle-Ausgabe gekauft habe.


Einsortiert unter:Erinnerung, Globalgeschichte, Literatur

Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2012/08/04/donny-gluckstein-a-peoples-history-of-the-second-world-war-resistance-versus-empire/

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Stefan Benz: Geschichtsschreibung der Regensburger Klöster und Stifte nach dem Dreißigjährigen Krieg

Geschichtsschreibung der Regensburger Klöster und Stifte nach dem Dreißigjährigen Krieg. Abstract des Vortrags von Stefan Benz (Bayreuth) bei der Tagung “Netzwerke gelehrter Mönche. St. Emmeram im Zeitalter der Aufklärung”, Regensburg, 21./22. September 2012

Mit der endgültigen Verlagerung des Kaisersitzes nach Wien, auch ein Ergebnis der Kaiserwahl Leopolds (I.), gewann Regensburg, gewissermaßen Vorposten Wiens im „Reich“ und Begegnungsstätte zwischen Reichsoberhaupt und Ständen, als europäische Diplomatendrehscheibe eine ganz neue zentrale Funktion, hatten doch Schweden und Frankreich die Garantie des Westfälischen Friedens übernommen. Im Gefolge der Diplomaten fanden sich Gelehrte und halfen auch in Regensburg das zu begründen, was seit jeher als Res publica litteraria bezeichnet wird: Das Netzwerk europäischer Gelehrter, selbstlos und ohne auf den Stand zu sehen, der Wissenschaft ergeben –  so jedenfalls die Selbstbeschreibung.

In diesem Zusammenhang gehört zu den klassischen Topoi der Wissenschaftsgeschichte der Historie deren Mitbegründung durch die benediktinische Kongregation der Mauriner mit Sitz in Saint Germain des Prés in Paris, das gelehrte Kloster schlechthin, dessen wichtigster Historiker Jean Mabillon ist. Wissenschaft und Ordensgeschichte scheinen miteinander unauflösbar verknüpft.

Als Ausgangspunkt für eine Untersuchung monastischer Historiographie in Regensburg kann die Bestandsaufnahme dienen, die Eberhard Wassenberg, ein Weltlicher, im Auftrag des Fürstbischofs Franz Wilhelm von Wartenberg (reg. 1649-1661) angefertigt hat. Für dieses Projekt zeigten sich die Mendikantenorden besonders aufgeschlossen, während das Reichsstift St. Emmeram noch keine besonders hervorgehobene Würdigung erfährt. Dies mag man auf die großen Sammlungsprojekte zurückführen, die gerade die Franziskaner initiiert hatten. Besonders aufschlussreich ist die Darstellung und vor allem Selbstdarstellung der Frauenklöster der Stadt als Ausdruck eines lebendigen kulturellen Gedächtnisses.

Nach Wassenberg, dessen Arbeit folgenlos bleibt, lässt sich eine erste Publikationsphase mit Drucken beobachten, die auch die Reichsstifte Obermünster und Niedermünster betreffen. Deren historiographisches Engagement ist auch im Kontext der reichsweiten Tätigkeit von Kanonissenstiftern zu untersuchen, bevor St. Emmeram selbst zusammenfassend gewürdigt werden kann. In dieser Überschau über etwa 60 Jahre wird erst verständlich, wodurch im Rückblick St. Emmeram seinen Ruf als Ort von Geschichtsforschung erhielt – begründet nämlich weniger durch Geschichtsschreibung als durch die Lieferung von Quellen an Dritte.

 

Dr. Stefan Benz

Dr. Stefan Benz lehrt an der Universität Bayreuth Geschichtsdidaktik und Theorie der Geschichte. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der Historiographiegeschichte und in der Geschichte der Geschichtskultur.

Link zum Publikationsverzeichnis von Dr. Stefan Benz

 

Projekt

Im Moment bereitet er einen Überblick zur Geschichtskultur der mitteleuropäischen Frauenklöster zwischen 1500 und 1800 vor. Diese Zusammenstellung wird zugleich einen Überblick über sämtliche Frauenklöster zwischen Flandern und Mähren liefern, die in der frühen Neuzeit längere Zeit bestanden haben, und alle Orden umfassen, die potenziell die Klausur für ihre weiblichen Konvente vorsahen, insgesamt rund 1200 Niederlassungen. Ferner wird die Verzeichnung diejenigen mittelalterlichen Häuser katalogisieren, die zumindest spätmittelalterlich in der Geschichtskultur hervorgetreten sind. (Link zum Projekt “Geschichtskultur mitteleuropäischer Frauenklöster”)

Quelle: http://frobeniusforster.hypotheses.org/173

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Huldvolle Queen, spendabler Kaiser: Thronjubiläen in Rom und in London

Im ersten, wunderbar ironischen Satz seiner Gedanken und Erinnerungen weist Otto von Bismarck der schulischen Bildung ihren Platz im Schauspiel des Kampfes zwischen Monarchie und Republik zu, der dem 19. Jahrhundert eine markante Signatur geben sollte: „Als normales Product unsres staatlichen Unterrichts verließ ich Ostern 1832 die Schule als Pantheist, und wenn nicht als Republikaner, doch mit der Überzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei, und mit...(read more)

Quelle: http://faz-community.faz.net/blogs/antike/archive/2012/08/03/huldvolle-queen-spendabler-kaiser-thronjubilaeen-in-rom-und-in-london.aspx

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Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 3/3

Von Stefan Sasse


Dies ist der dritte und letzte Teil einer Serie zum "Supreme Court of the United States". Teil 1 und Teil 2 findet sich hier und hier. Darin wurde skizziert, wie der Supreme Court sich seine eigene Jurisdiktion schuf, die Frage der Sklaverei zu beantworten versuchte und in nie gekannte Tiefen abrutschte, indem er die Rassentrennung legalisierte. Danach verhinderte er lange Jahre eine Sozialgesetzgebung in den USA, ehe er unter Roosevelt mit liberalen Richtern besetzt  wurde und die New-Deal-Maßnahmen passieren ließ. In den 1950er und 1960er Jahren wurden zahlreiche Urteile gefällt, die die Bürgerrechtsbewegung entscheidend voranbrachten und die politische Landschaft der USA bis heute prägen. Seit dem Rücktritt Earl Warrens 1969 ist allerdings eine graduelle Rechtsverschiebung wahrnehmbar, die mit Ronald Reagans Regierungsantritt 1981 stark zunehmen sollte.

William Rehnquist
Der auf Burgers Rücktritt 1986 folgende Rehnquist-Court war einer der konservativsten Gerichtshöfe der letzten Jahrzehnte. Viele seiner Richter wurden von Ronald Reagan ernannt, und einige von ihnen sind heute noch aktiv. Interessanterweise sind einige sehr liberale Entscheidungen in seiner Zeit gefallen ein Zeichen dafür, dass die Richter tatsächlich sehr unabhängig von den Politikern sind, die sie ernennen. So erlaubte der Supreme Court explizit das Verbrennen von US-Flaggen unter dem ersten Verfassungszusatz (Texas v. Johnson, was zu einer bis heute bestehenden Bewegung für die Einführung eines Verfassungszusatzes, der Flaggenverbrennungen verbietet, führte), verbot öffentliche, von Schülern geführte Schulgebete (Lee v. Weisman), legalisierte Abtreibungen auch nach dem dritten Monat, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist (Stenberg v. Cahart) und erlaubte homosexuellen Geschlechtsverkehr (Lawrence v. Texas). Ebenfalls in diese Reihe gehört Grutter v. Bollinger, eine Entscheidung, die die Praxis der affirmative action, also der bevorzugten Einstellung von Schwarzen, legitimierte.

Zwei gänzlich andere, kontroverse Entscheidungen des Supreme Court jener Epoche aber zeigen deutlich seine konservative Ausrichtung. In United States v. Lopez 1995 entschied das Gericht zum ersten Mal seit Roosevelts Tagen über eine deutliche Grenze für das Recht des Bundes, über die commerce clause in die Rechte der Einzelstaaten einzugreifen. Der Anlass war geradezu trivial; ein Schüler ging in Berufung, weil er unter Berufung auf die commerce clause angeklagt worden war, eine Waffe in der Schule verkauft zu haben. Der Supreme Court zog in seinem Urteil deutliche Grenzen und setzte damit einen Präzedenzfall für einen Umschwung hin zu mehr Staatenrechten. Das wohl berühmteste Urteil des Rehnquist-Court aber ist Bush v. Gore von 2000: die damals in vollem Gange befindliche Nachzählung der Stimmenabgabe zur Präsidentschaftswahl in Florida wurde gestoppt, weil sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze. Als Folge zog George W. Bush ins Weiße Haus ein. Kaum eine Entscheidung war direkt politischer als diese und ist bis heute unter Hardlinern beider Seiten mythenumrankter. Tatsächlich hat diese Entscheidung der politischen Hygiene in den USA schweren Schaden zugefügt und den Supreme Court dem Verdacht der Parteilichkeit ausgesetzt.

John Roberts
Seit Rehnquists Tod im Jahr 2005 wird der Supreme Court von John G. Roberts geführt, einem Konservativen, der jüngst mit seinem Votum für Obamas Gesundheitsreform Schlagzeilen machte. Bereits vor dieser Entscheidung aber fällte er einige wichtige Entscheidungen, die eine Rechtsbewegung der amerikanischen Politik zementierten. So wurde in Carvetti v. Ceballos bestimmt, dass Staatsbedienstete über ihre Tätigkeit nicht unter dem Schutz des ersten Verfassungszusatz reden dürfen, bestätigte in Kansas v. Marsh die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe in Kansas, bestätigte das Verbot von Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche in Gonzales v. Carhart, schränkte das Recht auf Privatsphäre ein, indem er die Bedingung bei Hausdurchsuchungen, dass Polizisten sich ankündigen müssen relativierte (aufgefundene Beweise dürfen weiterhin verwendet werden, Hudson v. Michigan) und erlaubte explizit den Besitz von Handfeuerwaffen (District of Columbia v. Heller). Die wohl größte Entscheidung aber ist die Citizens United v. Federal Election Commission-Entscheidung von 2007, die im aktuellen Wahlkampf immer und immer wieder als Beispiel Nr. 1 für die Probleme mit der amerikanischen Demokratie zitiert wurde.

Citizens United ist eine private non-profit-Organisation mit konservativer Stoßrichtung, die Einfluss auf alle möglichen Wahlen zu nehmen versucht beispielsweise durch Produktion und Ausstrahlung von politischen Werbespots. Die Federal Election Commission versuchte, die Ausstrahlung eines solchen Films zu verhindern, da sie solche Interventionen als unzulässig ansah - direkte Spenden von Organisationen oder Firmen an Kandidaten, die für Bundesämter kandidieren, sind illegal, und die Argumentation war, dass ein solcher Beitrag nichts anderes sei. Der Supreme Court sah das anders und erlaubte Citizens United die Ausstrahlung unter dem Schutz des ersten Verfassungszusatzes, der freedom of speech. Die direkte Folge ist der im aktuellen Wahlkampf 2012 oft beklagte gigantische Einfluss der Super PACs (Political Action Committee) auf die Finanzierung und Themensetzung. Problematisch an der Entscheidung ist, dass die free speech eigentlich eingeschränkt wird, denn wer in der Lage ist, seine Meinung mit bezahlten Werbespots im Fernsehen zu verbreiten hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, der kein Geld für solcherlei Dinge hat eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Supreme Court sah das anders. Die Folgen davon erleben wir gerade im Präsidentschaftswahlkampf.

Präsident Barack Obama
Die aktuellste und größte Entscheidung des Supreme Courts unter Roberts aber war die über Obamas Gesundheitsreform, den Patient Reform and Affordable Healthcare Act, von den Gegnern Obamacare getauft. Für die meisten Beobachter überraschend erklärte der Supreme Court, obwohl strukturkonservativ, das Werk für verfassungsgemäß. Bereits in der Debatte vorher hatten zwei Argumente die Agenda bestimmt, die im Verlauf dieser kleinen Geschichtsschreibung immer wieder eine Rolle gespielt haben: die Teilung des Gerichtshofs in 5:4 entlang ideologischer Scheidelinien und den daraus resultierenden Vorwurf der allzu großen Einflussnahme nicht gewählter Gremien auf den politischen Prozess einerseits und die Rolle der Einzelstaaten in ihrem Verhältnis zum Bund über die commerce clause andererseits. Roberts erklärte, dass die Zwangsvorschrift (individual mandate) in Obamacare keine Verletzung der commerce clause darstelle, wie die Konservativen argumentiert hatten also einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Bundesstaaten sondern eine Steuer, zu der der Bund prinzipiell berechtigt sei. Gleichzeitig erklärte er, dass die Bundesstaaten darüber hinaus nicht zur Teilnahme an dem Projekt gezwungen werden könnten. Der Vergleich mit Marshalls wegweisender Entscheidung von Marbury v. Madison drängt sich geradezu auf. Roberts zwang Obama durch seinen  Sieg geradezu, sich auf die Seite des Supreme Court zu stellen und das Urteil zu begrüßen, stärkte aber die Rolle der Einzelstaaten und machte spätere Reformen dieser Art fast unmöglich, indem er einen Präzedenzfall schuf. Es ist gut möglich, dass National Federation of Independent Business v. Sebelius, wie die Entscheidung heißt, eine ähnliche Bedeutung für die Zukunft erlangt.

 Der Supreme Court ist eine sehr amerikanische Institution. Fest eingefügt in das System der Checks&Balances, dem wohl bedeutendsten Beitrag der USA zu der Entwicklung politischer Systeme, hat er über mehr als zwei Jahrhunderte die Politik in ihren Schranken gehalten. Dies war beileibe nicht immer zum Besten wie die Politik auch hat sich der Supreme Court einige Male schwer geirrt, und es hat lange gedauert, diese Irrtümer zu revidieren. Das Vertrauen der amerikanischen Bürger in ihn ist aber nicht ohne Grund. Die Richter haben ihre Unabhängigkeit von der Politik stets verteidigt, und in den Geruch der Parteilichkeit kamen sie äußerst selten. Selbst ihre Angehörigkeit zu einer bestimmten Richtung, etwa den Konservativen oder Liberalen, kann nach ihrer Ernennung auf Lebenszeit kaum als garantiert angenommen werden. Oft genug entschieden die Richter unabhängig von ihrer Einstellung. Auch das, das muss deutlich gesagt werden, hat nicht immer zum Besseren geführt. Es steht aber fest, dass die Amerikaner in ihrem Obersten Gericht eine Stelle haben, in der sie davon ausgehen können, dass sie Entscheidungen unabhängig vom Staat und dem Ansehen der Person fällt und das ist etwas, das nur sehr wenige Staaten vorweisen können und das nicht unerheblich zur außergewöhnlichen Stabilität des amerikanischen politischen Systems beigetragen hat. Roosevelts gescheiterter Versuch, den Supreme Court auszuhebeln, zeigt dies deutlich auf.

Thomas Jefferson
Ohne Kritik war das System freilich noch nie. Thomas Jefferson selbst hasste es, weil es verkörperte, was die USA eigentlich hatten beseitigen wollen eine Aristokratie nicht gewählter Männer, die mit fast absoluter Macht dem Volkswillen Schranken aufwiesen. Tatsächlich ist der Vorwurf, dass der Supreme Court mit Demokratie nicht besonders viel zu tun hat, kaum von der Hand zu weisen. Seine Mitglieder werden vom Präsidenten ernannt und dienen lebenslang. Sie sind niemandem jemals Rechenschaft schuldig. Warum aber stehen sie höher als eine Entscheidung des Volkes, dem die Verfassung selbst in ihrem ersten Satz die volle Souveränität zubilligt? Zu erklären ist dies nicht demokratisch, sondern nur mit dem System der Checks&Balances. Manchmal kann es nötig sein, die Demokratie vor sich selbst zu schützen. Es gab 1954 nicht auch nur im Ansatz eine Mehrheit für die Vorstellung, schwarze Kinder mit weißen auf eine Schule gehen zu lassen. Der Supreme Court scherte sich nicht darum. Es wäre möglich gewesen, dass der Präsident mit der Billigung des Volkes im Rücken die Verfassung ignoriert, um eine populäre, aber verfassungsfeindliche Maßnahme durchzudrücken. 1974 zeigte der Supreme Court klar, dass das niemals möglich sein kann. Er ist ein Korrektiv, nicht mehr, nicht weniger. Die alte Frage, wer die Wächter überwacht, kann auch er nicht beantworten.

Viele Länder, die ihre Demokratien am Beispiel der USA aufgebaut haben, versuchten auch, den Supreme Court zu imitieren. Die Einrichtung eines unabhängigen Obersten Gerichts aber ist eine Hürde, an der viele von ihnen scheiterten. Deutschland hat sie genommen, und das Bundesverfassungsgericht genießt in der BRD ein ähnlich hohes Ansehen, obgleich es selten eine solche Bedeutung erlangt wie der Supreme Court (fallen doch schon die Probleme der Staatenrechte hier fast völlig unter den Tisch). Als Gegenbeispiel kann dafür Russland dienen. Nach einigen hoffnungsvollen Ansätzen ist das russische Verfassungsgericht heute eine leere Hülle. Niemand kann in Russland hoffen, einen Prozess gegen den Staat zu gewinnen. Genau diese Aussicht aber ist es, die einen Rechtsstaat erst ausmacht. Die USA hatten das Glück, von Anfang an einen Gerichtshof zu haben, der solche Verfahren ermöglichte. Die Rechte der Bürger werden von seiner Existenz garantiert. Oftmals geht die Bedeutung solcher Institutionen in den Berichten über die Akteure auf der Bühne der großen Politik verloren. Gleichwohl sollte man sie nie unterschätzen für die Existenz einer lebendigen Demokratie und ihren Erhalt sind sie von essenzieller Bedeutung.

Bildnachweise: 
William Rehnquist - United States Department of Justice (gemeinfrei)
Owen Roberts - Steve Petteway (gemeinfrei)
Barack Obama - Pete Souza, The Obama-Biden-Project (gemeinfrei)
Thomas Jefferson - Rembrandt Peale (gemeinfrei)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/08/die-geschichte-des-supreme-court-of.html

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