Tagungsbericht: Editionsreihen von Regierungsakten im internationalen Vergleich

Unter dem vielsagenden Titel „Zwischen Unverzichtbarkeit und Ungewissheit: Editionsreihen von Regierungsakten im internationalen Vergleich“ fand am 22. Oktober 2013 am Österreichischen Staatsarchiv in Wien ein Workshop statt, zu dem dieses zusammen mit dem Institut für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung (INZ) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eingeladen hatte. Ziel der Veranstaltung war vor allem die Bestandsaufnahme und Bewusstseinsbildung zu Stand und Perspektiven der Regierungsakteneditionen in Österreich, wozu auch der Vergleich mit derartigen Unternehmen in Deutschland und der Schweiz beitragen sollte.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. 2/4

Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. 2/4

Nach Begrüßungsworten vom Direktor des INZ, Michael Gehler, wurde die Tagung mit einem Impulsreferat von Waltraud Heindl eröffnet. Die pensionierte Universitätsprofessorin, bekannt unter anderem für ihre Forschungen zur Geschichte der Bürokratie in Österreich1 und des Frauenstudiums, war auch lange Zeit Mitarbeiterin an der Edition der Ministerratsprotokolle der Habsburgermonarchie. Sie begann mit der Feststellung, Editionen seien „das ungeliebte Kind“ unter den wissenschaftlichen Großprojekten. Politische Ansprüche, die sich auf eine einseitig ökonomisch verstandene „Anwendbarkeit“ richteten, und organisatorische Paradigmen, die jede langfristige Bindung von Mitteln zu vermeiden suchten, hätten schon die Vorstellung von Langzeitvorhaben den Entscheidungsträgern „unbegreiflich“ gemacht. Demgegenüber stellte sie die kritische Textedition als wissenschaftliche Tradition heraus, die aus dem Historismus des 19. Jahrhunderts komme – einer Zeit, in der die Historie eine Leitwissenschaft der europäischen Gesellschaften und das allgemeine Bewusstsein der Gebildeten in weit höherem Maße historisch geprägt gewesen sei als gegenwärtig. Die damals entwickelten Standards und Methoden seien allerdings keineswegs ausschließlich für die Geschichtswissenschaft, sondern für den gesamten Bereich der Geistes-, Kultur- und Rechtswissenschaften gültig geblieben. Die Edition strebe einerseits danach, aus einer schwer zugänglichen Quelle einen leicht und zuverlässig abrufbaren „Wiedergebrauchstext“ zu machen, andererseits sei ein bloßer Abdruck keine Edition, sondern als unverzichtbarer Bestandteil gehöre zu dieser auch die wissenschaftliche Aufbereitung durch kritische Textgestaltung, Regestierung, Kommentierung und Einleitung. Das Vorgehen habe dabei nicht dem Ermessen zu unterliegen, sondern an Richtlinien gebunden zu sein, die im voraus festgelegt und auch den Benutzern deutlich gemacht werden. Dementsprechend, so Heindl, seien „nur die besten Historikerinnen und Historiker gut genug, um editorisch tätig zu sein“. Im Übrigen würden auch der cultural und der linguistic turn in der Geschichtswissenschaft das Bedürfnis nach solide ausgeführten Texteditionen keineswegs reduzieren, sondern im Gegenteil erhöhen – schließlich könne niemand Texte dekonstruieren, wenn keine zur Verfügung stehen. Sie schloss mit einem Plaidoyer erstens dafür, den Entscheidungsträgern in politischen Ämtern und Förderinstitutionen den Wert von Editionen verständlich zu machen, und zweitens dafür, auch an den Universitäten wieder mehr die Fähigkeiten in der Lehre zu berücksichtigen, die EditorInnen bräuchten.

Im Folgenden wurden zwei deutsche, ein schweizerisches und drei österreichische Großvorhaben jeweils von ihren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorgestellt. Bärbel Holtz, Leiterin des Akademievorhabens „Preußen als Kulturstaat“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, sprach über die von 1994 bis 2003 durchgeführte Edition der Protokolle des Preußischen Staatsministeriums. Hier war eine durchgehende Überlieferung über mehr als ein Jahrhundert (1817–1934/38) zu bearbeiten, wobei die Vorgaben des Fördergebers – die Finanzierung erfolgte aus dem Akademienprogramm – von Beginn an klarstellten, dass eine limitierte Projektzeit einzuhalten und eine Volltextedition jedenfalls ausgeschlossen war. Zentral für die Lösung dieser Aufgabe war ein Editionskonzept, das eine Mischung aus überwiegend standardisierter regestenförmiger Wiedergabe und der Übernahme einzelner besonders signifikanter Ausdrücke aus dem Originalwortlaut vorsah. Dank dieser kompakten Präsentationsweise nimmt ein Protokoll in der Regel nur eine Druckseite ein. Der wissenschaftliche Wert liegt daneben aber auch in einem sehr eingehend gestalteten Anmerkungsapparat, der möglichst umfassend auf bezügliche Akten sämtlicher Ministerien verweist, und in den kommentierten Registern, wobei vor allem das Personenregister geradezu eine Prosopographie der bis dahin schlecht erforschten preußischen Beamtenschaft wurde und inzwischen gerne als solche benutzt wird. Die 12 Bände in insgesamt 17 Teilbänden sind heute vollständig und unentgeltlich online zugänglich.

Hanns Jürgen Küsters, Professor an der Universität Bonn und Hauptabteilungsleiter Wissenschaftliche Dienste bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, berichtete über die lange, aber keineswegs geradlinige Geschichte der Edition der „Dokumente zur Deutschlandpolitik“. Er hob hervor, wie unmittelbar dieses Unternehmen nicht nur in seiner Entstehung, sondern auch in Detailentscheidungen über Zielsetzungen und Editionsplan von konkreten politischen Darstellungs- und Legitimationsinteressen abhängig war und ist – ein Umstand, der zu einer (so Küsters wörtlich) „verkorksten“ Reiheneinteilung und Erscheinungsfolge der Bände geführt habe. Die Arbeitsgruppe unterstand direkt dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, später dem Bundesinnenministerium; andere Ministerien zeigten sich freilich nicht immer kooperativ bei der Bereitstellung amtlicher Schriftstücke. Küsters ging auch auf die großen Probleme der Auswahl der Dokumente ein, zumal auch ausländische Bestände nach Möglichkeit herangezogen werden; das „Zauberwort ‚Schlüsseldokumente‘ “, meinte er augenzwinkernd, stehe zwar in jedem Antrag und Projektbericht, eine Definition sei ihm aber noch nicht untergekommen.

Ursina Bentele präsentierte die Edition „Diplomatische Dokumente der Schweiz“. In den 1970er Jahren zunächst als interuniversitäre Initiative entstanden, ist sie heute ein Unternehmen der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften. Die erste Reihe mit 15 Bänden zum Zeitraum 1848–1945 ist abgeschlossen; die Edition der Dokumente ab 1945 erfolgt parallel in Form der Datenbank DODIS und gedruckter Bände, in die freilich nur ein Teil der in der Datenbank bearbeiteten Stücke im Volltext eingeht – die Bücher erhalten so die Funktion von „Wegweisern“ zur Datensammlung. Die Forschungsleistung der Editionsgruppe, so Bentele, bestehe aber auch noch unter diesen Umständen zu einem beträchtlichen Teil in der Reduktion des verfügbaren Materials auf die präsentierte Auswahl: Für einen Band, der drei Jahre Schweizer Außenpolitik abdeckt, würden etwa 600 Laufmeter Akten oder rund 1,5 Millionen Schriftstücke gesichtet.

Screenshot eines Rechercheergebnisses aus DODIS

Screenshot eines Rechercheergebnisses aus DODIS

Von österreichischer Seite wurde zunächst die Edition der Ministerratsprotokolle der Habsburgermonarchie von Stefan Malfèr und Thomas Kletečka vorgestellt. Als Gemeinschaftsunternehmen österreichischer und ungarischer HistorikerInnen nahm sie ihren Anfang in den späten 1960er Jahren; die erste Serie, enthaltend die Ministerratsprotokolle der Jahre 1848 bis 1867, ist heute mit insgesamt 26 Bänden nahezu abgeschlossen, die letzten zwei sind bereits in Vorbereitung. Ähnlich steht es um die in Ungarn edierten Protokolle des gemeinsamen österreichisch-ungarischen Ministerrats von 1867 bis 1918. Die dritte Serie mit den Protokollen des „cisleithanischen“ Ministerrats aus der Zeit der Doppelmonarchie ist auf lediglich elf Bände kalkuliert, weil ein erheblicher Teil der Vorlagen beim Brand des Wiener Justizpalastes am 15. Juli 1927 zerstört oder beschädigt wurde. Malfèr hob hervor, dass der hohe Standard – er bekannte sich insbesondere zur Volltextedition und zum ausführlichen wissenschaftlichen Kommentar einschließlich Verweisen auf Bezugsakten und Forschungsliteratur – zwar für die lange Bearbeitungsdauer mitverantwortlich sei, die immer wieder der Verteidigung bedurft habe, aber auch ein entscheidendes Kriterium für den Wert und die sehr positive Aufnahme der Edition in Fachkreisen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung liefere unvermeidlich auch bereits erste Ergebnisse hinsichtlich einer Interpretation des Regierungshandelns, in diesem Fall etwa für eine Neubewertung der Leistungen und Versäumnisse des „Neoabsolutismus“ der 1850er Jahre oder des Oktoberdiploms von 1860. Die Arbeit der Gruppe verstehe sich damit auch als Beitrag zu einer von ideologischen Verzerrungen und Ressentiments „entrümpelten Erinnerungskultur“ zur Habsburgermonarchie, so Kletečka.

Gertrude Enderle-Burcel überschrieb den von ihr gemeinsam mit Hanns Haas und Alexandra Neubauer-Czettl vorgetragenen Bericht über die Ministerratsprotokoll-Edition zur Republik Österreich bewusst provokativ mit „Blick zurück im Zorn“. Bei Beginn des Unternehmens in den 1970er Jahren habe zwar seitens des Bundeskanzlers Bruno Kreisky und der Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg ein klares politisches Bekenntnis zur Notwendigkeit der Bearbeitung bestanden, die Finanzierung und Ausstattung der Arbeitsgruppe sei jedoch von Beginn an unzulänglich gewesen, und dies habe sich im Laufe der Zeit nur noch verschärft. Nie habe es mehr als einen festen Dienstposten für das Vorhaben gegeben; die zwischen Bundeskanzleramt und Wissenschaftsministerium geteilte Zuständigkeit habe es beiden Behörden immer wieder erleichtert, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Basisfinanzierung wurde schließlich nach jenem desaströsen Regierungsbeschluss von Oktober 2010, der zur Einstellung jeglicher Förderung des Bundes für außeruniversitäre Forschung führte, gestrichen. Derzeit gebe es noch eine Finanzierung durch die Gemeinde Wien in Form jährlicher (!) Förderverträge sowie eine Projektfinanzierung des Bundeskanzleramtes für die Digitalisierung und Transkription der Unterlagen. Dabei handle es sich – was im Grunde selbstverständlich sein müsste – um Quellen von höchster Wichtigkeit und großer Aussagekraft, deren Bearbeitung allerdings hohe Ansprüche stelle, da auch die Originalmitschriften zu berücksichtigen sind, in denen vieles enthalten ist, was in die Reinschriften keine Aufnahme fand. Diese Mitschriften freilich sind in Gabelsberger Kurzschrift aufgezeichnet worden, die heute nur noch von wenigen ExpertInnen gelesen wird. Die Zukunft des Unternehmens sei derzeit höchst ungewiss; nach den 23 erschienenen Bänden wären noch 29 weitere nötig, um auch nur die Erste Republik abzuschließen, eine zweite Reihe zur Zweiten Republik steht noch in den Anfängen.

Etwas versöhnlicher klang die Präsentation der „Außenpolitischen Dokumente der Republik Österreich“ durch Klaus Koch, Walter Rauscher und Elisabeth Vyslonzil. Dieses Gegenstück zu den „Diplomatischen Dokumenten der Schweiz“ wurde um 1990 – lange nach dem Einsetzen ähnlicher Projekte in vielen anderen europäischen Staaten2 – angestoßen. Der von Beginn an schlanke Editionsplan, der für den gesamten Zeitraum der Ersten Republik 12 Bände vorsah, ist durchgehalten worden; acht Bände sind erschienen, zwei im Druck, die letzten beiden in Vorbereitung.

Der durch diese Präsentationen geschaffene Überblick zeigte zwar, dass auch in Deutschland und der Schweiz für langfristige Editionsprojekte der Himmel nicht immer voller Geigen hängt, dass aber doch die Situation in Österreich besonders unbefriedigend ist. Während die preußischen Staatsministeriumsprotokolle von fünf Promovierten bearbeitet wurden und DODIS acht wissenschaftliche MitarbeiterInnen beschäftigt, kann keine der genannten österreichischen Unternehmungen darauf zurückblicken, jemals mehr als drei Dienstposten besessen zu haben. Fördermodelle mit zehn- oder zwölfjähriger Laufzeit gibt es in Österreich schlichtweg nicht. Ein Großteil der Finanzierung erfolgte in allen drei Fällen über Jahrzehnte hinweg in Form aneinandergereihter dreijähriger Projekte, bei jeweils neuer Beantragung und Begutachtung. Die Zukunft aller drei Editionen ist völlig offen; für keine gibt es derzeit eine Finanzierung über das Jahr 2014 hinaus.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Geschäftsführerin Dorothea Sturn), der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Brigitte Mazohl, Präsidentin der Philosophisch-historischen Klasse) und des Österreichischen Staatsarchivs (Gertrude Enderle-Burcel) sowie einer Beamtin des Wissenschaftsministeriums (Ursula Brustmann), die freilich bereits eingangs erklärte, nicht für die politische Ebene des Ressorts sprechen zu können, sondern nur den Standpunkt der dortigen FachbeamtInnen zu repräsentieren. Als Leitfragen wurden ausgegeben: „Wie kann politisches Interesse für Editionen gefördert werden? Welche Wünsche der Öffentlichkeit an Editionen sind zu berücksichtigen? Wie kann die nötige Finanzierung eingeworben und verstetigt werden?“

Ein niederschmetternd einmütiger Befund war zunächst der, dass es um das politische Interesse für Wissenschaft im Allgemeinen, Geisteswissenschaften im Besonderen und speziell für Editionen in Österreich derzeit schlecht bestellt respektive dieses überhaupt nicht vorhanden sei. Hinsichtlich der derzeit laufenden Verhandlungen über eine Regierungsbildung nach den Nationalratswahlen im September wurden zudem von mehreren Seiten Befürchtungen laut, dass eine Zusammenlegung des Wissenschaftsministeriums mit anderen Ressorts, vielleicht auch eine Trennung der Universitäts- von den Forschungsagenden zu befürchten sei. Dass von Seiten der Wissenschaft mehr Arbeit zur Bewusstseinsbildung nötig sei, blieb angesichts dessen unbestritten. Dazu wurden von verschiedenen Seiten Vorschläge vorgebracht, teils organisatorischer Natur – Vernetzung laufender Editionsvorhaben zu einer Plattform zwecks gegenseitiger Information und koordinierter Medien- und Lobbyarbeit (Mazohl; von vielen Seiten begrüßt) –, teils inhaltlicher Art, etwa die Idee einer Betonung des Werts von Staatsakteneditionen als Instrument der Demokratieerziehung (Küsters). Manches war wohl auch eher sarkastisch gemeint, etwa die Frage von Waltraud Heindl, ob es zielführend sei, die Namen politischer Entscheidungsträger ähnlich groß und sichtbar außen auf Editionsbände zu schreiben, wie die Namen der Bürgermeister auf Wiener Gemeindewohnbauten stehen.

Gedenktafel Bieler Hof

“Ediert aus den Mitteln der Republik Österreich in den Jahren 2017–2020 unter der Bundeskanzlerin X und dem Bundesminister für Wissenschaft Y”? (Photo: Bauinschrift des Bieler-Hofes in Wien 21. Quelle: Wikimedia Commons/Herbert Josl)

In institutioneller Hinsicht waren sich die Diskutierenden einig, dass die bestehenden Fördermodalitäten des FWF (als inzwischen nahezu einzig verbliebener Agentur zur Förderung der Geisteswissenschaften in Österreich) für langfristige Editionsprojekte wenig geeignet sind. Ob es Aufgabe des FWF sei, eine derartige Förderschiene in sein Programm aufzunehmen3, war hingegen umstritten. Von manchen wurde dies mit Nachdruck gewünscht, die FWF-Vertreterin sah eine solche Ausweitung der Tätigkeit angesichts der aktuellen Ressourcenausstattung des Fonds jedoch für die absehbare Zukunft als nicht diskutabel an4. Als Trägerinstitution größerer Vorhaben sahen fast alle, angesichts der weiterhin sehr ungünstigen Bedingungen für die Schaffung neuer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, in erster Linie die Akademie der Wissenschaften gefragt. Nach den Worten ihrer Vertreterin wäre diese dazu gerne bereit – entsprechende Budgetmittel vorausgesetzt, womit natürlich wieder die politische Ebene angesprochen war.

Diskutiert wurde auch, inwiefern sich die Rahmenbedingungen auf editorische Tätigkeit selbst auswirken müssten. Von außen ist immer wieder der bloße Abdruck von Texten ohne wissenschaftlichen Apparat empfohlen, nicht selten auch gefordert worden, wie etliche Anwesenden berichten konnten. Allen Teilnehmenden der Veranstaltung war jedoch klar, dass hierin keine Lösung liegen kann, sondern gerade die wissenschaftliche Aufarbeitung den Mehrwert der editorischen Arbeit ausmacht: Indexierung schafft erst die Möglichkeit einer Benutzung zu vorgegebenen Themen, der Nachweis der bisherigen Literatur führt an den Forschungsstand heran und Verweise auf weitere Akten ermöglichen weiterführende Forschung. Ein Textabdruck oder auch eine Sammlung von Digitalisaten ohne alles dieses ist dagegen ein unbenutzbarer Datenwust. Dies müsste freilich auch außerhalb von Fachkreisen klar gemacht werden. Gertrude Enderle-Burcel gab unerquickliche Anekdoten aus ihren Verhandlungen mit Beamten des Bundeskanzleramts zum Besten: Es sei von ihren Gesprächspartnern als unverständlich bezeichnet worden, wie jemand ein oder gar zwei Jahre an einem Editionsband „herumnudeln“ könne; es sei nach den Kosten pro Seite, ja nach Kosten pro Anmerkung gefragt worden; schließlich erscheine die (bereits erwähnte) Finanzierung für die Digitalisierung und Transkription der Protokolle zwar ihr und ihren KollegInnen als Vorarbeit für eine Edition, dem Fördergeber jedoch anscheinend als abschließende Erledigung des Anliegens. Selbst die Anlage eines Registers sei für überflüssig befunden worden, denn wenn die Transkripte online verfügbar seien, gebe es ja die Möglichkeit der Volltextsuche – in ungefähr 13.000 Seiten …

Die neuen technischen Möglichkeiten der Bearbeitung und Präsentation wurden von allen als unverzichtbar eingestuft, etliche Stimmen riefen allerdings nach einer differenzierten Abwägung von Kosten und Nutzen. Auf Online-Präsenz ganz zu verzichten und nur auf gedruckte Editionsbände hinzuarbeiten, wurde allgemein als weder wissenschaftlich vertretbar noch gegenüber einem außerwissenschaftlichen Publikum entgegenkommend abgelehnt. Hingegen wurde darauf verwiesen, dass Online-Editionen, gerade solche in Datenbankform, vor allem erweiterte Zugangs- und Suchmöglichkeiten brächten, nicht jedoch die von uninformierter Seite häufig vermutete Kostenreduktion; im Gegenteil, spätestens bei der Absicht einer langfristigen Nutzung auf Jahrzehnte hinaus sei mit viel höheren Kosten zu rechnen. Gerade die lange Nutzungsdauer ist jedoch ein besonderes Merkmal von Editionen; Bände der „Monumenta Germaniae Historica“ oder der „Acta Borussica“ aus dem 19. Jahrhundert werden heute noch geläufig zitiert. Dies wurde mehrfach als gewichtiges Argument für den Druck gewertet, dessen Langzeit-Speicherfähigkeit von keinem elektronischen Medium ohne vielfache Datenmigration erreicht wird. Die meisten Diskussionsbeiträge liefen darauf hinaus, dass sich Kombinationslösungen empfehlen, bei denen die Kapazität, Zugänglichkeit und Suchmöglichkeiten einer Online-Edition mit den Speichereigenschaften einer parallelen Druckausgabe verbunden werden. Selbst bei dem in dieser Hinsicht zukunftsweisend erscheinenden DODIS-Projekt steht „die Abschaffung des gedruckten Bandes nicht zur Debatte“ (Bentele).

Gibt es ein Fazit, das auch für die Belange unseres weit kleiner definierten Eichstätter Editionsprojekts zur Zentralgewalt anwendbar wäre? Deutlich wurde durch die Veranstaltung zunächst, dass Editionen keineswegs bloße Kärrnerarbeit sind, sondern geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung, die eine vielfache Weiternutzung ermöglicht. Dass dies außerhalb enger Fachzirkel den Wenigsten klar zu sein scheint, ist ein wesentliches Problem, und es steht allen an Editionen beteiligten ForscherInnen gut an, jede Gelegenheit zur Bewusstseinsbildung zu ergreifen. Überaus klar wurde auch, dass Editionen hohe Ansprüche an eine gediegene und konsequente Bearbeitung stellen und dementsprechend Schwerarbeit sind. Letzteres wussten wir bei der Zentralgewalt-Edition schon; Ersteres auch, aber das Workshop bestärkt uns darin, den Blick stets darauf gerichtet zu halten, dass unsere Produktion nicht nach der Zahl der Dokumente bewertet wird, die wir abgetippt haben, sondern nach der zielführenden Auswahl derselben und der Güte der Bearbeitung. Jene Standards in Textgestaltung, Erschließung und Präsentation, die sich bei einem solchen Erfahrungsaustausch als unverzichtbar und unhintergehbar über die verschiedensten Projekte hinweg erweisen, sind auch in unserer Edition zu berücksichtigen. Aber davon wird an anderer Stelle mehr zu schreiben sein.

  1. HEINDL, Waltraud: Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich 1780 bis 1848 (Studien zu Politik und Verwaltung 36), Wien – Köln – Graz 1990; HEINDL, Waltraud: Josephinische Mandarine. Bürokratie und Beamte in Österreich 1848–1918, Wien 2013.
  2. Ein solches Verspätungsempfinden im internationalen Vergleich hatte Ursina Bentele bereits als Motivation für die 1972 erfolgte Initiative zu den „Diplomatischen Dokumenten der Schweiz“ angesprochen, was von Klaus Koch mit ironischem Lächeln aufgegriffen wurde.
  3. Dies war 2007/08 unter dem Programmtitel NIKE bereits geplant, fiel jedoch der Wirtschaftskrise und den daraus folgenden Budgetkürzungen zum Opfer.
  4. Dorothea Sturn verwies hierbei darauf, dass etwa der Schweizerische Nationalfonds, pro Kopf der Bevölkerung gerechnet, über viermal so viele Mittel verfüge wie der FWF.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/385

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Nachlese: Vorträge am 26. und 27. Juni 2013 in Speyer und Rastatt

Wie zuvor angekündigt, haben die beiden Projektmitarbeiter Thomas Stockinger und Tobias Hirschmüller bei zwei Veranstaltungen aus ihren Forschungen im Rahmen des Projekts berichtet. Dabei sprach Thomas Stockinger zum Thema „Ministerien aus dem Nichts. Die Einrichtung der Provisorischen Zentralgewalt“ und Tobias Hirschmüller über „Erzherzog Johann als Reichsverweser 1848/49“.

Vortragsabend im Stadtarchiv Speyer am 26. Juni 2013

Der erste der beiden Abende, den die Hambach-Gesellschaft gemeinsam mit dem Stadtarchiv Speyer veranstaltete, fand am 26. Juni ab 18.30 in den Räumlichkeiten des Letzteren statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch Archivdirektor Dr. Joachim Kemper sprach Projektleiter Prof. Karsten Ruppert einleitend über den historischen Stellenwert der Provisorischen Zentralgewalt als erster Regierung (im heutigen Sinne des Wortes) für Deutschland sowie über die Ziele und Tätigkeiten unseres Projekts. Auf die beiden Vorträge folgte eine offene Diskussion, in der unter anderem die Erfolgschancen der Zentralgewalt und die Absichten der Mehrheit in der Frankfurter Nationalversammlung bei ihrer Einsetzung vertieft besprochen wurden.

Ein weiterer Bericht über den Abend findet sich auf der Facebook-Seite des Stadtarchivs. Zudem hat sich Dr. Kemper dankenswerter Weise bereit gefunden, die Powerpoint-Folien zum Vortrag „Ministerien aus dem Nichts“ online zugänglich zu machen.

Der zweite Abend fand am 27. Juni, gleichfalls ab 18.30 Uhr, in den historischen Räumen des Rastätter Schlosses statt, wo die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte untergebracht ist. Wie die Leiterin der Erinnerungsstätte, Dr. Elisabeth Thalhofer, in ihren einleitenden Worten festhielt, fehlte nur ein Tag auf den 165. Jahrestag des Datums, an dem die Frankfurter Nationalversammlung das Gesetz zur Einsetzung der Provisorischen Zentralgewalt beschloss. Im Anschluss an die Vorträge kam es auch hier zu einer angeregten Diskussion, die von Dr. Clemens Rehm, Abteilungsleiter Fachprogramme und Bildungsarbeit im Landesarchiv Baden-Württemberg, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Fördervereins der Erinnerungsstätte moderiert wurde. Der Förderverein hatte auch den anschließenden kleinen Umtrunk organisiert, bei dem die Gespräche fortgesetzt wurden. Bereits vor Beginn des Programms hatten die beiden Besucher aus Eichstätt es sich angelegen sein lassen, die Dauerausstellung der Erinnerungsstätte zu besichtigen, und dabei unter anderem den Kabinettstisch bewundert, an dem das Gesamtreichsministerium damals seine Sitzungen hielt.

Nochmaliger Dank den Veranstaltern und Gastgebern für die Ermöglichung dieser Vorstellung unserer Forschungen! Da der Zuspruch beträchtlich war, ist an ähnliche Präsentationen durch die weiteren Mitglieder des Projekts im kommenden Jahr gedacht.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/277

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aventinus media Nr. 12 [31.05.2013]: Das digitale Bildarchiv des Bundesarchivs — 200.000 Fotographien seit 1860 [=Link-Hint Nr. 15]

Das Bildarchiv des Bundesarchive enthält über 200.00 Fotographien sowie knapp 90.000 Abbildung des Bundespresseamtes. Die Materialien werden sacherschlossen über verschiedene Recherchemöglichkeiten zur Verfügung gestellt, wobei weite Teile kostenpflichtig sind. http://bit.ly/11e8Acp

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/05/4466/

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Link-Hint Nr. 15 [31.05.2013]: Das digitale Bildarchiv des Bundesarchivs — 200.000 Fotographien seit 1860

http://www.bild.bundesarchiv.de Über 200.000 Fotographien aus der Zeit seit 1860 sowie knapp 90.000 Materialien des Bundespresseamtes enthält das digitale Bildarchiv des Bundesarchivs. Dass ein repräsentativer Querschnitt aus dem Bestand an Fotographien ausgewählt wurde ist lobenswert, wenn auch eine Angabe nicht aufgenommener Bilder zu wünschen wäre. Das Portal, welches zahlreiche wirkmächtige Funktionalitäten bietet, ist leider wenig intuitiv […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/05/4454/

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Vortrag: Ministerien aus dem Nichts. Die Einrichtung der Provisorischen Zentralgewalt 1848

Im Rahmen zweier Vortragsabende Ende Juni werden die Projektmitarbeiter Thomas Stockinger und Tobias Hirschmüller aus ihrer Forschungstätigkeit im Rahmen des Projekts „Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt“ referieren. Der erste dieser Abende wird von der Hambach-Gesellschaft veranstaltet und findet am 26. Juni ab 19 Uhr im Stadtarchiv Speyer statt. Der zweite Abend ist für den 27. Juni ab 18.30 Uhr an der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte im Rastätter Schloss vorgesehen. Bei beiden Gelegenheiten werden dieselben zwei Vorträge gehalten.

Das folgende Abstract betrifft den Vortrag von Thomas Stockinger; eine entsprechende Ankündigung zu jenem von Tobias Hirschmüller erfolgt in Kürze.

Ministerien aus dem Nichts: Die Einrichtung der Provisorischen Zentralgewalt 1848

Am 28. Juni 1848 wurde nach intensiven Debatten in der Frankfurter Nationalversammlung das Gesetz zur Einsetzung einer vorläufigen Exekutive für den – real noch nicht existierenden – deutschen Bundesstaat beschlossen; der am folgenden Tag gewählte Reichsverweser Erzherzog Johann konnte am 12. Juli angelobt werden, etwa einen Monat später kam das erste vollständige „Reichsministerium“ zustande. Dieses konnte sich zunächst auf eine solide Mehrheit in der Versammlung stützen, vor allem auf das sogenannte „rechte Zentrum“. Die Stellung der Provisorischen Zentralgewalt zwischen dem Paulskirchenparlament, den Regierungen der deutschen Einzelstaaten und den auswärtigen Mächten war trotzdem nie eine einfache, und ihre Versuche, faktische Regierungstätigkeit zu entfalten, stießen rasch an Grenzen. Dennoch sollte die Bedeutung dieser Institution im Revolutionsgeschehen nicht unterschätzt werden.

Auf der politischen Ebene kann das Handeln der Zentralgewalt zumindest in seinen groben Zügen als bekannt gelten; hingegen ist ihrer Verwaltungsgeschichte noch kaum Aufmerksamkeit gewidmet worden. Dies erweist sich allerdings als durchaus interessant, zumal es darum ging, in kürzester Zeit funktionierende Behörden ins Leben zu rufen, wozu die Dienststellen des bisherigen Bundestages nur ganz unzureichende Anknüpfungspunkte boten. Qualifiziertes Personal musste rekrutiert, der gesamte Geschäftsgang geregelt, selbst die elementarsten Ressourcen – bis hin zum Büromaterial – mussten erst beschafft werden. Eine zeitgenössische Karikatur zeigte den neuen Reichsjustizminister Mohl bei seiner ersten „Amtshandlung“: dem Gang zu einem Papierhändler, um Schreibpapier und eine Stange Siegelwachs zu erstehen.

Dass die Ministerialbehörden der Zentralgewalt überhaupt ins Leben treten und eine geregelte Tätigkeit entfalten konnten, erscheint unter diesem Gesichtspunkt bereits als beträchtliche Leistung. Überreste dieser Tätigkeit sind nicht zuletzt die in beachtlicher Zahl angelegten und aufbewahrten Akten der Ministerien, heute im Bundesarchiv Berlin. Auf deren Grundlage soll im Vortrag versucht werden, nachzuzeichnen, welche Probleme bei der Bildung dieser Dienststellen gleichsam „aus dem Nichts“ auftraten und welche Lösungen dafür gefunden oder zumindest angestrebt wurden.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/249

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Links zu 1848 und zur Politikgeschichte des 19. Jahrhunderts (1)

Schon zu lange hat dieses Blog keinerlei Linkliste – nicht weil das nicht von Anfang an als wünschenswert erschienen wäre, sondern weil der Vorsatz, noch weitere Links zu suchen, bislang der Veröffentlichung des schon Bekannten im Wege stand. Dabei soll es aber nicht länger bleiben. Daher hier eine erste Auswahl sowohl an Webseiten als auch an Blogs von Institutionen und Gruppen, die uns in der einen oder anderen Weise zu den Themen von „achtundvierzig“ relevant erscheinen.

Wer Seiten kennt – oder selbst betreibt! – die auf einer solchen Liste stehen sollten, hier aber nicht aufscheinen, ist herzlich eingeladen, über einen Kommentar Hinweise zu geben. Diese werden dann in einen Teil (2), und womöglich noch weitere, zu diesem Beitrag einfließen.

Blogs

Das 19. Jahrhundert in Perspektive

Eines von mehreren Blogs, die vom oder am Deutschen Historischen Institut in Paris betrieben werden – einer der Institutionen, die für die Initiierung von de.hypotheses.org und für dessen Betrieb maßgeblich waren und sind. Hier werden die Forschungsprojekte und Aktivitäten des DHIP zum 19. Jahrhundert vorgestellt, daneben auch Forschungsvorhaben anderer zur Geschichte Deutschlands, Frankreichs und Europas im 19. Jahrhundert. Außerdem werden Hinweise auf Veranstaltungen und Neuveröffentlichungen des Instituts und anderer Einrichtungen publiziert.

Actualité du XIXe siècle

Blog der Société d’histoire de la Révolution de 1848 et des révolutions du XIXe siècle (siehe unten). Berichtet wird insbesondere über neue Publikationen, Abschlussarbeiten und Veranstaltungen in Frankreich, namentlich zur Geschichte der Revolutionen, aber auch zu zahlreichen anderen Aspekten der Geschichte dieser Zeit.

Revolution-francaise.fr

Das Blog der Société d’études robespierristes, Herausgeberin der vielleicht berühmtesten revolutionsgeschichtlichen Zeitschrift, der Annales historiques de la Révolution française. Natürlich überwiegend zu den Jahren 1789 ff., aber wer wollte auch nur für einen Augenblick behaupten, dass die für die Geschichte der Revolutionen im 19. Jahrhundert verzichtbar wären?

Webseiten

Société d’histoire de la Révolution de 1848 et des révolutions du XIXe siècle

Zweifellos in ganz Europa die ausgewiesenste und aktivste Gesellschaft speziell zur Erforschung der Revolution von 1848. Die Société besteht bereits seit 1904 unter wechselnden Namen. In jüngeren Jahrzehnten hat sich das Spektrum der in ihr vernetzten Forschungen zum 19. Jahrhundert vielfach erweitert, ohne freilich das zentrale Interesse an 1848 und den weiteren Stationen der „revolutionären Sequenz“ je aus dem Blick zu verlieren. Die wichtige Zeitschrift der Gesellschaft, die Revue d’histoire du XIXe siècle, ist erfreulicherweise zu großen Teilen online verfügbar.

Hambach-Gesellschaft

Die 1986 gegründete Gesellschaft trägt ihren Namen in Erinnerung an das berühmte Hambacher Fest von 1832. Sie widmet sich der Erforschung der liberalen und demokratischen Bewegungen in Deutschland, aber auch der Gegner der Demokratie, und bekennt sich dazu, dass „die Werte und Ziele des Hambacher Festes gelebt und immer wieder verinnerlicht werden müssen. Die europäische Einigung, eine dauerhafte Friedenssicherung und eine gerechte Sozialordnung sind nicht die Ergebnisse eines abgeschlossenen historischen Prozesses: Daran zu erinnern und für diese Werte einzutreten sind wichtige Ziele“. Hierzu wird neben der Organisation von Veranstaltungen unterschiedlicher Art die Zeitschrift Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft herausgegeben.

Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte

Die Erinnerungsstätte ist eine 1974 gegründete Außenstelle des Bundesarchivs in Rastatt, einem wichtigen Schauplatz revolutionärer Ereignisse besonders im Mai/Juni 1849. Neben der Revolution von 1848/49 beschäftigt sie sich insbesondere auch mit den Freiheitsbewegungen in der DDR und den Ereignissen von 1989. Zu beiden Themen kann dort eine Dauerausstellung besichtigt werden; zudem ist die Erinnerungsstätte Schauplatz von Vorträgen, versteht sich als politisches Diskussionsforum und ist als außerschulischer Lernort anerkannt.

demokratiegeschichte.eu

Die Seite präsentiert die Inhalte der vom Institut für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz konzipierten Ausstellung auf dem Hambacher Schloss, eine Reihe von biographischen Artikeln sowie weitere Informationen und Links zur Geschichte der Revolutionen und der Grund- und Freiheitsrechte in Deutschland und Europa im 19. Jahrhundert.

Forum Vormärz Forschung

Das Forum widmet sich der Förderung der öffentlichen, wissenschaftlichen und literarischen Rezeption der Literatur des Vormärz. Gerade weil dabei auch besonderes Augenmerk auf den Zusammenhang von gesellschaftlicher und literarischer Entwicklung gelegt wird, ist keineswegs nur für LiteraturwissenschaftlerInnen, sondern durchaus auch für HistorikerInnen viel Interessantes dabei.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/191

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So what was the “Provisional Central Power” – and why should anyone take an interest?

Protokoll der 180. Sitzung des Gesamtreichsministeriums

Minutes of the 180th session of the cabinet of the Provisional Central Power. November 19, 1849

While this blog is – and will remain – predominantly in German, it may be helpful to potential readers from other countries to provide an English-language version of our project’s mission statement, as previously published in German in this post:

When revolutions are over, the aspects most likely to be remembered are those that contrast most starkly with everyday political life: barricades and fighting in the streets. This is certainly true for the Revolutions of 1848–49 in the collective memory of the German public. There is also some awareness that the revolution eventually led to the election of a National Assembly, which convened at Frankfurt. The installation of a provisional executive branch for the as yet nonexistent “German Empire”, however, is a different story: there is more or less no memory of this first parliamentary government for  Germany in its entirety. Very few are aware that an Austrian archduke, granted the title of “Imperial Regent”, presided over this “Provisional Central Power” for roughly one and a half years, and was thus the first head of a German national government to have been appointed by an elected parliament.

In founding the “Provisional Central Power”, the moderate revolutionary movement incarnated by the Frankfurt National Assembly was attempting to assert its position with respect to the existing governmental power of the more than 30 German states organised in the German Confederation. The Assembly’s claim to the right to do so was based squarely on the doctrine of popular sovereignty, whereas none of the various kingdoms and principalities had moved beyond a liberal constitutionalism that recognised the hereditary right of the legitimate monarch as existing independently of any popular claim to participation.

Besides the Imperial Regent, Archduke John, the Provisional Central Power consisted of an “Imperial Cabinet” with a Prime Minister, ministers leading half a dozen departments, and undersecretaries to assist them. This organisation was modelled on the ministerial governments present in many of the larger German states, and was intended to engage in similar activities. Notably, the Central Power published the “Imperial Laws” passed by the National Assembly and attempted, with varying success, to see to it that they were accepted and enforced by the individual states. It laid claim to leadership in joint military operations, especially the conduct of the war against Denmark over the status of Schleswig and Holstein. By dispatching “Imperial Commissioners” and occasionally by mandating military actions, it intervened to contain revolutionary insurrections in multiple states between September 1848 and May–June 1849. It was charged with the creation of the first German navy, a project which initially stimulated widespread nationalist enthusiasm. Last but not least, it made every effort to mediate the escalating disagreement between the Assembly and the state governments over the acceptance of the German Constitution enacted by the former. In all of these tasks, however, it was hampered at every step by its lack of any sort of administrative apparatus, by its very limited sources of real bargaining power – especially when faced with the two crucial German powers, Prussia and Austria –, and by the refusal of diplomatic recognition from nearly all other European governments. After the gradual dissolution of the Frankfurt Assembly in the spring of 1849, the Provisional Central Power remained in existence until the end of the year and, despite its sorely limited means, played a significant role in the power struggle between Prussia, Austria and the smaller German kingdoms over the constitutional framework for a future German national state.

Archduke John of Austria as Imperial Regent of Germany. Lithograph by J. Kriehuber, 1848

Both the secretariat of the cabinet and the offices of the individual ministries – Foreign Affairs, Interior, Justice, War, Finances, Trade and, eventually, Navy – rapidly devised their own record-keeping procedures. After the dissolution of the Provisional Central Power in December 1849, its archives were handed over to its successor institution, the Federal Central Commission. They were subsequently integrated into the archives of the Federal Assembly (the deliberative body of the reinstated German Confederation); when this in turn was suppressed in 1866, the records entered the Frankfurt Municipal Library, in whose care they remained until the creation in 1925 of a Frankfurt branch of the Imperial Archives (later the Federal Archives of the post-World War II Federal Republic). After the reunification of 1991, this branch was given up and its holdings were transferred first to Koblenz, then in 2010 to the Federal Archives in Berlin. The archives of the Provisional Central Power, totalling some 25 metres of shelf space, are remarkably well preserved and complete despite all these vagaries. In the period after World War II, difficult archival work was undertaken in order to restore them as far as possible to their original order, as set out in the filing instructions of the various ministries. Detailed inventories are a product of this process. Microfilms of the entire archives were made some years ago.

Until 1945, these sources had been almost completely ignored by academic historians. They have since been used somewhat more often, but their potential is far from being exhausted. Notably, there has been no publication of the minutes of the cabinet, while editions of this type have been in progress for decades for the governments of the major German states. Our project aims to close this gap, and thereby not only to cast new light on the role of a hitherto underestimated agency within the revolutionary sequence of events, but also to apply recent approaches from the political and social sciences, and especially a culturalist perspective, to Germany’s first parliamentary government and the ways in which it functioned (or failed to do so). That the Provisional Central Power was called upon to create the institutional infrastructure for its governmental activity more or less out of nothingness – by founding new administrative offices, recruiting personnel and obtaining financial means – provides a highly unusual perspective on the history of the growth of state institutions and bureaucracy, one of the great secular processes of the 19th century.

The goal of our undertaking is to publish the minutes of the 185 sessions of the Central Power’s cabinet in full, and to use them as the backbone of a collection of further documents from the archives of the Provisional Central Power chosen to best illustrate the scope of its activity, the difficulties it faced, and the expedients by which it attempted to surmount them. These additional materials will be presented in the form of summaries of their content. Beyond this, given that administrative documents usually do not record the political background of decisions or the atmosphere within an institution, extracts from the personal papers, letters and memoirs of the members of the cabinet will be incorporated into our publication to supplement the official records. Detailed indexes will facilitate use of the book by researchers and other readers with a variety of different interests. Our particular attention is focussed on the following four topics:

1. The Provisional Central Power’s relationships with the National Assembly on the one hand, and with the governments of the German states on the other hand; its means, methods, and degree of success in asserting itself with respect to either of these.

2. The tension, in the legal framework and the governmental reality of the Central Power, between traditional monarchical constitutionalism and parliamentary government based on popular sovereignty.

3. The institutional and administrative history of the Central Power, with particular attention to its unique challenges in rapidly creating governmental infrastructure.

4. The self-perceptions, motives, decisional processes, and emotional experiences of the members of the cabinet, seen from the perspective of a cultural history of politics; as well as their communicative and performative strategies for representing their activity to various audiences.

Text by Karsten Ruppert and Thomas Stockinger. English translation by Thomas Stockinger.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/155

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Provisorische Zentralgewalt und Mikrofilm, oder: Digitalisierung unserer Arbeitsgrundlagen abgeschlossen


Die 60 Filmrollen (hier jeweils zweifach hintereinander gestapelt) entsprechen knapp 20 Laufmetern Akten – oder einer Festplatte. 

Während des ersten Projektjahres hat sich die Arbeit an der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt auf die zentrale Serie von Quellen, die Sitzungsprotokolle des Gesamt-Reichs-Ministeriums, konzentriert. Die insgesamt 185 Protokolle wurden in diesem Zeitraum vollständig transkribiert, ihre zahlreichen Beilagen in Regestenform bearbeitet. Dieser Arbeitsgang ist inzwischen abgeschlossen und es steht bereits die Kollationierung der Transkripte an. Im zweiten Jahr geht es nun an die Aufarbeitung der wesentlich umfangreicheren Sachakten aus den Registraturen der einzelnen Ministerien. Zum einen sind jene Aktenstücke nachzuweisen, auf die in den Protokollen ausdrücklich Bezug genommen wird; zum anderen werden auch weitere Stücke ausgesucht, die zu den Leitfragen unseres Projekts besonders interessante Informationen liefern können. Sie sollen als ergänzende Quellen in die Edition aufgenommen werden.

Arbeitsgrundlage sind für alle diese Tätigkeiten digitale Reproduktionen der Akten auf der Basis einer vom Bundesarchiv vor einigen Jahren durchgeführten Sicherheitsverfilmung der Bestände DB 52 bis DB 59. Dass diese Mikrofilme bereits vorhanden sind, hat uns ermöglicht, Reproduktionen in einem Ausmaß zu beziehen, das ansonsten mit den Mitteln eines verhältnismäßig bescheiden dotierten Projekts nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Die kurze Lebensdauer der Provisorischen Zentralgewalt tut ein Übriges dazu, den Gesamtumfang beherrschbar zu halten; somit befindet sich unser Projekt in der vermutlich sehr seltenen Lage, fast den gesamten schriftlichen Niederschlag einer Regierung während der Dauer ihrer Existenz als Arbeitsmaterial unmittelbar zur Hand zu haben. (Nur „fast“ den gesamten, denn es gibt da auch etliche ganze Filmrollen, auf denen nur die beim Reichsministerium der Finanzen in gewaltigen Mengen gesammelten Abrechnungen und Einzelbelege für die Verpflegung, Unterbringung und Beförderungskosten der Reichstruppen reproduziert sind. Diese und noch einige weitere kleinere Serien, die für unser Forschungsinteresse nicht relevant erscheinen, blieben bei unserer Bestellung ausgespart, um ihre Bearbeitung künftigen Forschenden mit entsprechenden Fragestellungen vorzubehalten …)

Um von dem Ganzen eine Vorstellung zu vermitteln, ein paar Zahlen: Die genannten Bestände des Bundesarchivs, entsprechend den (rekonstruierten) Archiven des Gesamtministeriums und der insgesamt sieben Einzelministerien, haben laut den Verzeichnissen einen Gesamtumfang von etwa 26 Laufmetern, entsprechend 1033 Archiveinheiten (hier in der Hauptsache Aktenfaszikel von sehr unterschiedlicher Stärke). Diese Akten haben auf insgesamt 83 Rollen Mikrofilm Platz gefunden. Davon wurden insgesamt 60 Filme im Verlauf des vergangenen Jahres für unser Projekt dupliziert und im Dezember von einem privaten Anbieter für uns digitalisiert. Das Ergebnis sind ungefähr 107.000 Bilddateien, die bequem auf eine Festplatte passen respektive über einen Webspace allen Projektmitarbeitern zur Arbeit an verschiedenen Standorten verfügbar gemacht werden können. Da in der Regel zwei Seiten nebeneinander aufgenommen wurden, sind es also grob geschätzt etwa 200.000 Seiten Akten.

Selbstverständlich werden diese Materialmengen nicht vollständig ediert und auch sicherlich nicht jede Seite letztlich überhaupt von uns gelesen. Das alles in digitaler Form rasch greifbar zu haben, bedeutet allerdings eine enorme Erleichterung und Beschleunigung der Arbeit. Ein Beispiel: Das Protokoll der 82. Sitzung vom 22. Januar 1849 ist keines der besonders langen; es umfasst zehn Tagesordnungspunkte. Von den Aktenstücken, über die dabei verhandelt wurde, liegen fünf als Beilagen und Unterbeilagen in unmittelbarer Verbindung mit dem Protokoll vor. Verwiesen wird allerdings, nur zum Teil unter Nennung von Aktenzahlen, noch auf zwölf weitere Schriftstücke, die sich auf acht verschiedene Archiveinheiten in den Beständen von fünf Ministerien verteilen. Obwohl die Inventarisierung eine recht genaue ist, musste in einigen Fällen in mehreren Archiveinheiten mit verwandten Betreffen gesucht werden, um die fraglichen Stücke zu lokalisieren. Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass diese Auffindung mehrere Tage gedauert hätte, wäre sie an Ort und Stelle im Bundesarchiv durch Bestellen, Ausheben und Durchsehen der Originalakten vorgenommen worden. Mit dem Fundus von 60 Filmrollen und einem Lesegerät ginge es deutlich schneller  aber die Zeitverluste für das Einlegen, Vor- und Rückspulen und Auswechseln der Rollen wären immer noch beträchtlich, und um mehr als ein Bild auf einmal anzusehen, müssten sie dann noch gescannt oder ausgedruckt werden. Mit dem Aktenbestand als Digitalisate auf der Festplatte hingegen war die Auffindung sämtlicher Stücke ohne Schwierigkeiten innerhalb eines Nachmittags zu bewältigen. Diese Überlegungen flößen erheblichen Respekt vor den Bearbeitern existierender Regierungsprotokoll-Editionen ein, die oft noch vor wenigen Jahren die geschilderten Aufgaben auf genau die Art und Weise erledigen mussten, von der wir jetzt froh sind, sie uns ersparen zu können.

Das bedeutet freilich nicht, dass mit dem Finden auch schon die editorische Bearbeitung erledigt wäre. Es gibt noch genug Dinge, die uns kein Computer abnimmt.

Und warum heißt der Beitrag nun nicht „Provisorische Zentralgewalt und Digitalisierung“? Auf dieser Plattform hat vor kurzem, angestoßen durch diesen Beitrag von Marc Mudrak, eine längere und teils recht kontroverse Diskussion über den Mikrofilm als Speichermedium stattgefunden und über die Forderung jenes Autors, dass „Mikrofilme endlich aus den Archiven verschwinden müssen“. Auch wenn dazu schon einiges nach beiden Seiten vorgebracht worden ist, können ein paar Sätze auf der Basis unserer jüngsten Erfahrungen vielleicht noch hilfreich sein. Die Erlebnisse, die Mudraks Äußerung veranlassten, sind wohl fast allen historisch Forschenden bekannt wer hat sich noch nicht darüber geärgert, eine Quelle nicht im Original, sondern auf Film benutzen und dabei die verschiedenen in jenem Beitrag aufgezählten Unannehmlichkeiten auf sich nehmen zu müssen? Und doch sei hier angemerkt, dass möglicherweise einige von diesen Ärgernissen dem Speichermedium Mikrofilm nicht ganz zu Recht angelastet wurden, weil sie mit ihm nicht unbedingt in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Nicht zu leugnen ist, dass bei manchen Quellentypen schwerwiegende Informationsverluste schon durch die Schwarzweißaufnahme eintreten rubrizierte oder gar illuminierte Handschriften wären ein schlagendes Beispiel. Im Gegensatz dazu sind aber gerade die in besonders großen Quantitäten überlieferten Archivalien, das Massenschriftgut der neuzeitlichen Amtsstuben, in vielen Fällen auch in Schwarzweiß unproblematisch zu benutzen; so die Akten der Provisorischen Zentralgewalt.

Nur auf den ersten Blick einsichtig ist, dass gegen „den Mikrofilm“ gewettert wird, weil schlechte Erfahrungen mit verwischten, schlecht belichteten, zu kleinen, unvollständigen oder sonstwie mangelhaften Aufnahmen gemacht wurden. Das liegt in der Hauptsache nicht am Speichermedium, sondern entweder am Aufnahmegerät oder an der Sorgfalt der Person, die dieses bedient. Wer etwa schon in irgendeinem Umfang alte Druckwerke via Google Books benutzt respektive zu benutzen versucht hat, kann rasch bestätigen, dass unlesbare, verwischte oder an den Rändern beschnittene Aufnahmen, übersprungene Seiten, mangelhafte oder nicht stattfindende Qualitätskontrolle keineswegs eine ausschließliche Domäne des Analogen sind. Von den 185 Sitzungsprotokollen der Provisorischen Zentralgewalt fehlt im Übrigen eine einzige Aufnahme auf dem Mikrofilm, zwei weitere sind wegen Überbelichtung nur teilweise lesbar.

Ähnliches gilt für die Beschwerde über unsystematische oder willkürliche Auswahl der Stücke zur Verfilmung, ungenaue oder irrige Katalogisierung der Filme. Alles das gibt es natürlich, und natürlich ist es hinderlich, aber es hat mit Mikrofilm per se rein gar nichts zu tun. (Was oben über Google Books steht, ist hier sinngemäß anwendbar. Man vergleiche dann mit kompetent gemachter Digitalisierung alter Bücher z.B. durch die Staatsbibliotheken in München oder Göttingen.)

Beklagt wird weiters, Mikrofilm sei schwierig und teuer zu reproduzieren. Gemeint ist damit allerdings nur die händische Anfertigung von Papierabzügen durch den Benutzer am Lesegerät, für welche die Klage auch zutreffend ist. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass eine Digitalisierung größerer Mengen auf der Basis eines schon vorhandenen Mikrofilms maschinell weitaus schneller, billiger und weniger fehleranfällig ist als jene auf Basis der Originale siehe unsere oben geschilderten Erfahrungen. Eine brauchbare Qualität der Mikrofilmaufnahmen vorausgesetzt, kann deren Existenz ein großes Glück sein. Wir hätten, wie gesagt, jene 100.000 Bilder keineswegs bezahlen können, wenn sie erst neu zu machen gewesen wären.

Der größte unbestreitbare Nachteil des Mikrofilms ist die Mühseligkeit und Langsamkeit seiner Benutzung am Lesegerät. Unser Projekt hat genau aus diesem Grund die bezogenen Filmrollen gleich als erstes digitalisieren lassen. Wenn es in nicht allzu ferner Zukunft möglich wird, dass Mikrofilm zwar nicht aus den Archiven, wohl aber aus deren Lesesälen verschwindet, weil zur Benutzung digitale Versionen vorliegen, wäre das sicherlich zu begrüßen. Die Frage seiner Zweckmäßigkeit als langfristiges Speichermedium steht auf einem anderen Blatt. Sie wird erst dann entschieden sein, wenn sichergestellt ist, dass digitale Speicherung auf sehr lange Laufzeiten womit der Bereich von 50 bis 100 Jahren oder noch darüber gemeint ist analoge Medien an Sicherheit und Kostengünstigkeit erreicht. Bis dahin sind auch die beträchtlichen Mengen an Mikrofilmen, die in den Bibliotheken und Archiven im Laufe der vergangenen Jahrzehnte angelegt worden sind, eine Ressource, die nicht einfach abgeschrieben werden sollte.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/82

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Was war die Provisorische Zentralgewalt und warum sollten ihre Akten ediert werden?

Protokoll der 180. Sitzung des Gesamtreichsministeriums
Von Revolutionen bleibt meist dasjenige in Erinnerung, was sich am sichtbarsten aus dem politischen Alltag abhebt: Straßenkämpfe und Barrikaden. So verhält es sich auch mit den Revolutionen von 1848/49 im heutigen kollektiven Gedächtnis der deutschen Öffentlichkeit. Dass die Revolution schließlich zur Wahl einer Nationalversammlung führte, blieb auch noch im Bewusstsein. Anders verhält es sich hingegen mit der Einsetzung einer provisorischen Regierung für das noch nicht als Einheit existierende Reich. Eine Erinnerung an die erste parlamentarische, wenn auch provisorische Zentralgewalt für ganz Deutschland ist kaum vorhanden. Wem ist heute noch bekannt, dass ein österreichischer Erzherzog für rund eineinhalb Jahre als so genannter „Reichsverweser“ dieser Provisorischen Zentralgewalt vorstand und somit als erstes von einem Parlament gewähltes Regierungsoberhaupt über Deutschland fungierte?

Die Provisorische Zentralgewalt war die Exekutive der deutschen verfassunggebenden Nationalversammlung in der Revolution. Mit ihrer Gründung im Juni 1848 hat die im Frankfurter Parlament bereits institutionalisierte Revolutionsbewegung besonders gegenüber den staatlichen Gewalten in den Bundesstaaten ihren politischen Führungsanspruch mit Berufung auf die Volkssouveränität untermauert. Die Zentralgewalt bestand neben dem Reichsverweser Erzherzog Johann aus einem „Gesamt-Reichsministerium“ mit einem Ministerpräsidenten, Ressortministern und Unterstaatssekretären, hatte damit eine an das Vorbild der Ministerialregierungen der größeren deutschen Staaten angelehnte Form und versuchte auch ähnliche Aufgaben und Tätigkeiten wahrzunehmen. Insbesondere sorgte sie für die Publikation der von der Nationalversammlung beschlossenen „Reichsgesetze“ und versuchte deren Durchsetzung in den Einzelstaaten zu erreichen; beanspruchte die Führung gemeinsamer militärischer Operationen, namentlich im Krieg gegen Dänemark um den Status Schleswig-Holsteins; griff durch die Entsendung von „Reichskommissaren“ und fallweise auch den Einsatz von Truppen an den Schauplätzen revolutionärer Erhebungen ein; übernahm die Organisation der ersten deutschen Kriegsmarine, an deren Aufbau sich anfangs verbreitete nationale Begeisterung knüpfte; und versuchte zwischen Nationalversammlung und einzelstaatlichen Regierungen in der Frage der Annahme der von der Ersteren beschlossenen Verfassung zu vermitteln. Allerdings stieß sie wegen ihrer fehlenden beziehungsweise erst im Aufbau befindlichen Ministerialverwaltung, ihrer begrenzten realen machtpolitischen Möglichkeiten gegenüber den entscheidenden Mächten Preußen und Österreich sowie der ausbleibenden diplomatischen Anerkennung durch die außerdeutschen Staaten immer wieder an Grenzen ihrer Wirksamkeit. Nach der sukzessiven Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung im Frühjahr 1849 bestand die Provisorische Zentralgewalt noch bis zum Jahresende fort und spielte trotz ihrer beschränkten Mittel eine mitentscheidende Rolle im Machtkampf zwischen Preußen, Österreich und den deutschen Mittelstaaten um die künftige Ausgestaltung des deutschen Nationalstaats.

Sowohl die Kanzlei des Gesamtministeriums als auch die einzelnen Ressorts – auswärtige Angelegenheiten, Inneres, Justiz, Krieg, Finanzen, Handel und Marine – entwickelten rasch eine geordnete Aktenführung und richteten Registraturen ein. Die von ihnen angelegten Akten wurden nach Auflösung der Provisorischen Zentralgewalt im Dezember 1849 von deren Nachfolgerin, der Bundeszentralkommission, übernommen. In der Folge gelangten sie in das Archiv des Bundestags (des Entscheidungsgremiums des Deutschen Bundes) und wurden nach dessen Auflösung 1866 von der Stadtbibliothek Frankfurt am Main verwahrt, bis 1925 eine eigene Außenstelle Frankfurt des Reichsarchivs (später des Bundesarchivs) errichtet wurde. Als diese nach der Wiedervereinigung aufgelassen wurde, gelangten die Bestände zunächst in das Bundesarchiv Koblenz und 2010 schließlich in das Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Der Bestand im Ausmaß von insgesamt etwa 25 Laufmetern Archivgut wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in aufwendigen Arbeiten nach dem ursprünglichen Registratursystem der Ministerien geordnet; er ist heute durch detaillierte Findbücher gut erschlossen und wurde vor einigen Jahren vollständig verfilmt.

Diese Quellenbestände sind von der Forschung erst nach dem Zweiten Weltkrieg in nennenswertem Umfang herangezogen worden, ihr Potential ist aber bei weitem nicht ausgeschöpft; insbesondere hat eine Edition der Ministerialprotokolle, wie sie für die Regierungen der größten deutschen Staaten seit längerem betrieben wird, bisher nicht stattgefunden. Die von unserem Projekt angestrebte Fondsedition wird nicht nur den Anteil einer bisher unterschätzten Kraft am Revolutionsgeschehen erhellen, sondern zugleich unter politikwissenschaftlicher Fragestellung Aufschluss über das Funktionieren der ersten parlamentarischen Regierung in Deutschland geben. Immerhin musste die Zentralgewalt aus dem Nichts heraus die Infrastruktur für ihr Regieren schaffen durch die Errichtung von Behörden, die Rekrutierung von Personal und die Sicherstellung der Finanzen – ein bisher kaum beachteter Umstand von besonderem verfassungs- und verwaltungsgeschichtlichem Reiz.

Ziel unseres Unternehmens ist es, die Protokolle der insgesamt 185 Sitzungen des Gesamtministeriums, die einen „roten Faden“ zur Tätigkeit der Zentralgewalt liefern, vollständig im Wortlaut zu edieren; die umfangreichen Aktenbeilagen zu den Protokollen sowie ausgewählte weitere Aktenstücke aus den Registraturen der Ministerien sollen in Regestenform präsentiert werden. Da jedoch amtliches Schriftgut in der Regel nur teilweise den politischen Gehalt von Entscheidungen offenbart und selten Atmosphärisches spiegelt, sollen ergänzend auch die Publikationen und handschriftlichen Nachlässe der Mitglieder des Reichsministeriums ausgewertet werden. Die gesamte Edition wird durch detaillierte Register erschlossen. In Form eines (voraussichtlich mehrbändigen) Lesebuchs zur Organisation und Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt sollen der Geschichtswissenschaft wertvolle Materialien vor allem im Hinblick auf die folgenden vier Fragenkomplexe leicht verfügbar gemacht werden:

1. Aufarbeitung von Einfluss und machtpolitischen Möglichkeiten der Provisorischen Zentralgewalt gegenüber der Nationalversammlung und den Regierungen der Bundesstaaten.

2. Erschließung der verfassungsgeschichtlichen Funktion und Praxis des im Juni 1848 errichteten Systems als Versuch einer Symbiose des parlamentarischen Regierens mit dem traditionellen Konstitutionalismus.

3. Eine institutionen- wie verwaltungsgeschichtliche Erforschung der politischen Probleme wie praktischen Herausforderungen des Aufbaus einer Regierung aus dem Nichts.

4. Ein mentalitäts- wie kulturgeschichtlicher Ansatz, um das Selbstverständnis der Mitglieder der ersten parlamentarischen Regierung in Deutschland, deren Motive, Formen der Entscheidungsfindung, Perzeption der Handlungsmöglichkeiten wie Außendarstellung offenzulegen.

Text von Karsten Ruppert und Thomas Stockinger

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/37

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Archivreport: Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde

http://www.bundesarchiv.de Das Bundesarchiv enthält das Archivgut des Bundes, worunter Akten des Heiligen Römischen Reiches (1495-1806), des Deutschen Bundes (1815-1866), des Deutschen Reiches (1867/71-1945), der Besatzungszonen (1945-1949), der Deutschen Demokratischen Republik (1949-1990) und der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) fallen. In seiner Dienststelle in Berlin-Lichterfelde stellt es die Bestände der Abteilungen R (Deutsches Reich 1495-1945), DDR (Deutsche [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2011/08/1610/

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