#novum.ach Warum wir vorsichtig damit sein sollten, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen, in: Zeitgeschichte-online

von Frieder Günther

https://zeitgeschichte-online.de/kommentar/warum-wir-vorsichtig-damit-sein-sollten-den-rassebegriff-aus-dem-grundgesetz-zu-streichen

»Niemand darf wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werden.« So steht es im Grundgesetz. Jüngst wurden Forderungen laut, den Begriff »Rasse« zu ersetzen oder gar zu streichen. Hier spiegeln sich »veränderte Wahrnehmungen und Sensibilitäten im Hinblick auf die Sprache, mit der wir die soziale Wirklichkeit beschreiben«, erklärt Frieder Günther auf Zeitgeschichte-online. Er plädiert dennoch für »Bedachtsamkeit und Sorgfalt, um die weite Schutzwirkung der Regelung gegen alle Formen von Rassismus nicht unwillentlich zu begrenzen«.

Textnachweis: https://www.

[...]

Quelle: https://eindruecke.achmnt.eu/2020/08/14071/

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Neu in der Wikipedia: 48 Artikel zu „1848/49“ in Deutschland

Der Autor dieses Beitrags, Ziko van Dijk, hat von April bis Oktober 2014 achtundvierzig Wikipedia-Artikel zur Revolution von 1848/1849 geschrieben. Im Folgenden beschreibt er die Herausforderungen für einen Wikipedia-Autor und einige Grundgedanken seines Projekts. Für die Bereitstellung dieses Gastbeitrags sei Herrn van Dijk herzlichst gedankt. Über die Bedeutung der Wikipedia, einer der meistgenutzten Websites der Welt, braucht man an sich kein Wort zu verlieren.  Wer etwas nachschlagen will, fragt in der Regel Google und erhält von der Wikipedia eine Antwort. Bereits 2006 meinte der […]

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/760

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Das ›Vierte Deutschland‹ — Einzelstaaten in außerdeutschen Personalunionen. Ein Forschungsaufruf zu ›aus­ländischer »Steuerungskompetenz«‹ im Deutschen Bund (1815-1866)

http://openblog.hypotheses.org/105 Der folgende Beitrag stellt einen Aufruf an die Forschung dar, sich dem Thema der Interdependenzen von Personalunionen mit auswärtigen Staaten für die Deutsche Geschichte eingehender zu widmen. Die konzeptionellen Überlegungen wurden erstmals in der im Wintersemester 2013/14 von der Philosophischen Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Betreuung von Prof. Dr. […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/08/5287/

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Die Macht der Ordnung. Ein Buchprojekt zu textuellen Umformungen und paratextuellen Apparaten in spätmittelalterlichen Rechtsbuchhandschriften Nordeuropas

Ein Gastbeitrag von Lena Rohrbach. Die Geschichte des geschriebenen Rechts beginnt im nordeuropäischen Raum greifbar am Ende des 12. Jahrhunderts mit einzelnen Fragmenten von Rechtshandschriften. Die ältesten umfassenden Rechtshandschriften datieren von der Mitte des 13. Jahrhunderts. Das Einsetzen der schriftlichen Überlieferung steht dabei zeitlich in enger Verbindung zu königlichen Revisionsbemühungen der älteren, regionalen Rechtsbücher, bei denen es sich nicht um verbindliche Gesetze, sondern vielmehr um lose Sammlungen vorhandener Rechtsregeln handelte. Ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden die regionalen Rechtsbücher von königlich promulgierten Gesetzen mit reichsweiter Wirkung abgelöst. Die Verschriftlichung des volkssprachlichen Rechts zu diesem Zeitpunkt ist auch als Reaktion auf und Auseinandersetzung mit seit der Mitte des 12. Jahrhunderts vorgenommenen Sammlungen des kanonischen Rechts zu verstehen.

Bereits die ältesten Handschriften zeigen, dass die Schreiber mit den Kulturtechniken der Scholastik, wie sie aus den Handschriften des gelehrten Rechts bekannt sind, vertraut waren und diese auf die volkssprachlichen Rechtsbücher übertrugen. Dies gilt gleichermaßen für das materielle Layout der Handschriften wie auch für das textuelle und paratextuelle Arrangement der Rechtsbücher: Inhaltsverzeichnisse, systematische und später auch alphabetische Register sowie Kurzfassungen und Synopsen. Dabei ist auffällig, dass die Handschriftentraditionen der vier Regionen markante Unterschiede in Hinblick auf Zeitpunkt und Auswahl der Übernahmen aufweisen.

Die textuellen Umformungen und paratextuellen Apparate fristen trotz teils breiter Überlieferung in der Forschung zu den nordeuropäischen Rechtsbüchern bisher ein stiefmütterliches Dasein; die wenigsten von ihnen liegen in edierter Form vor. Dieses Desiderat greife ich in meinem aktuellen Forschungsprojekt auf und analysiere die Texttraditionen der vier Regionen bis ca. 1550 in Hinblick auf Arrangements, kodikologische Einbindung sowie sozialen und historischen Kontext der Umformungen und Paratexte. Mit dieser zeitlichen Grenzsetzung wird die Handschriftentradition somit einige Jahre über die Reformation der nordeuropäischen Länder und das Ende der Kalmarer Union hinaus in den Blick genommen. Die zeitliche Grenzsetzung ist auch aus medienhistorischen Gründen gewählt, da das Jyske Lov erstmals 1504 im Druck erscheint und somit wechselseitige Einflüsse von Druckkonventionen und Handschriftenlayout aufgezeigt werden können.

Klassische Studien zu pragmatischer Schriftlichkeit für den kontinentalen Raum ebenso wie jüngere skandinavische Studien gehen allgemein davon aus, dass die Einführung und Nutzung der Schrift und elaborierter Kulturtechniken in administrativen Zusammenhängen primär praktischen Erwägungen folgte. Diese Grundannahme wird in meinem Forschungsprojekt in detaillierten Text- und Kontextanalysen hinterfragt. In der Forschung zu den mittelalterlichen nordeuropäischen Rechtsbüchern wird weiterhin allgemein davon ausgegangen, dass diese von Beginn an in der Rechtspraxis Verwendung fanden und autoritativen Status als Gesetz hatten. Auch diese Prämisse wird im vorliegenden Buchprojekt grundlegend in Frage gestellt. Die Handschriftentradition zeigt, dass die Neuformen zu einem je spezifischen Zeitpunkt in den vier Ländern einsetzen, der mit soziopolitischen Veränderungen und/oder mit Änderungen der Funktion der Schrift in der Organisation der Gesellschaft korreliert. Dabei schließt das Buchprojekt an neuere Studien zu pragmatischer Schriftlichkeit im europäischen Mittelalter an, die performative Dimensionen von Verschriftung und Verschriftlichung im administrativen Kontext in den Blick gerückt haben.

Linköping Stadsbiblioteket, Stiftsbiblioteket, J 73, f. 110r, ca. 1503–1506. Abgebildet mit freundlicher Genehmigung von Linköping Stadsbiblioteket

Linköping Stadsbiblioteket, Stiftsbiblioteket, J 73, f. 110r, ca. 1503–1506.
Abgebildet mit freundlicher Genehmigung von Linköping Stadsbiblioteket.

Diese Handschrift enthält als wohl einziger Textzeuge ein gemeinsames alphabetisches Register in lateinischer Sprache für die schwedischen Rechtsbücher Magnus Erikssons Landslag und Kristoffers Landslag. Alphabetische Register für eines der beiden Rechtsbücher finden sich, anders als im norwegischen und isländischen Material, in vielen schwedischen Handschriften.

AM 16 8vo, ff. 17v/18r, nach 1488. Abgebildet mit freundlicher Genehmigung von Den Arnamagnænske Samling, Kopenhagen.

AM 16 8vo, ff. 17v/18r, nach 1488. Abgebildet mit freundlicher Genehmigung von
Den Arnamagnænske Samling, Kopenhagen.

Diese Handschrift des dänischen Jyske Lov ist im Umfeld des dänischen Königshauses entstanden. Die abgebildete Doppelseite zeigt ein Inhaltsverzeichnis und ein systematisches Register. AM 16 8vo ist eine von drei Handschriften des Jyske Lov, die eine aus dem gelehrten Recht bekannte Glossierung im Rahmenlayout aufweist.

Eine Reihe von mittelalterlichen nordeuropäischen Rechtshandschriften ist online digitalisiert verfügbar. Einige Beispiele:

  • Holm C 37, ca. 1276, die älteste Handschrift des dänischen Jyske Lov, die bereits nummerierte Inhaltsverzeichnisse und Kapitelüberschriften aufweist.
    (http://www.kb.dk/permalink/2006/manus/41/dan/1/)
  • Das Arnamagnäanische Institut in Reykjavík (Stofnun Árna Magnússonar í íslenskum fræðum) hat mehrere prominente isländische Handschriften online digitalisiert zur Verfügung gestellt, darunter AM 334 fol., Staðarhólsbók, ca. 1260–1280, eine der beiden erhaltenen Handschriften der Grágás, der Sammlung des Rechts des isländischen Freistaats, und daneben der einzige Textzeuge der Járnsíða, dem 1271 von König Magnus Håkonsson erlassenen Gesetz für Island, das 1281 von der Jónsbók abgelöst wurde. Als eine von ganz wenigen mittelalterlichen Rechtshandschriften Islands enthält die Staðarhólsbók nummerierte Inhaltsverzeichnisse und Kapitelüberschriften. Weitere Rechtshandschriften auf dieser Seite sind GKS 3270 4to, ca. 1350, mit einem unnummerierten Inhaltsverzeichnis ausgestattet, AM 350 fol., Skarðsbók, 1363, die als eine der ältesten isländischen Rechtshandschriften Kurzfassungen verschiedener Rechtsbücher enthält, sowie AM 147 4to, Heynesbók, 16. Jahrhundert, die wie einige andere isländische Rechtshandschriften aus dieser Zeit den Rechtstext in der Form zahlreicher Randzeichnungen illustriert.
    (http://www.am.hi.is:8087/)
  • GKS 1154 fol., Codex Hardenbergianus, ca. 1340, die einzige Handschrift des norwegischen Landslov mit prächtigen, historisierten Illuminationen.
    (http://www.kb.dk/permalink/2006/manus/3/dan/1+verso/)

Lena Rohrbach ist Juniorprofessorin für skandinavistische Mediävistik am Nordeuropa-Institut der Humboldt-Universität zu Berlin. In ihrer Forschung widmet sie sich der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtshandschriftenüberlieferung Nordeuropas, der isländischen Sagaliteratur (v.a. den sogenannten zeitgenössischen Sagas), und der Geschichte der isländischen Schriftkultur. Methodisch liegen ihre Schwerpunkte in medientheoretischen und literarisch-anthropologischen Fragestellungen.

Quelle: http://nordichistoryblog.hypotheses.org/2149

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Nachlese: Journée d’étude „La marche vers l’unité allemande 1815–1871“

Am Freitag, 13. Dezember 2013, fand am Deutschen Historischen Institut in Paris der Studientag „La marche vers l’unité allemande 1815–1871“ statt – siehe die ausführliche Ankündigung auf dem Blog des DHI. Die von Hélène Miard-Delacroix (Université Paris-Sorbonne) und Mareike König (DHI Paris) organisierte Veranstaltung richtete sich in erster Linie an KandidatInnen für die „agrégation“ (höhere Lehramtsprüfung) aus Deutsch; der Titel entsprach der historischen Rahmenfrage, die seitens des französischen Bildungsministeriums (Ministère de l’Éducation nationale) für dieses Jahr vorgegeben ist.

Veranstalterinnen und Vortragende waren freilich gleichermaßen bemüht, das aus einer solchen Formulierung sprechende Geschichtsbild kritisch zu beleuchten. Bereits in ihren einführenden Worten machte Hélène Miard-Delacroix darauf aufmerksam, dass die deutsche Reichsgründung von 1871 in der heutigen Geschichtswissenschaft kaum mehr als zwangsläufiger Endpunkt einer notwendigen und geradlinigen Entwicklung („marche vers …“), sondern als Resultat einer Vielzahl kontingenter Einzelentscheidungen und der mehrfachen „exclusion d’alternatives“ gesehen wird. Mareike König wies darüber hinaus darauf hin, dass die Vorstellung einer linearen Bewegung in dieser einen Richtung auf einem Narrativ beruht, das über Generationen hinweg in der öffentlichen Erinnerungskultur wie in der akademischen Geschichtsschreibung immer wieder in unterschiedlichen Varianten und mit sich wandelnden Zielsetzungen konstruiert wurde.

In der einen oder anderen Weise schlugen auch die Vortragenden in diese Kerbe. In sechs kurzen Beiträgen, die thematisch wie in ihrem Zugriff bewusst unterschiedlich angelegt waren, wurde eine Reihe von Perspektiven auf die Komplexität der Vorgänge im 19. Jahrhundert eröffnet. Armin Owzar (Université Paris III) legte seine Darstellung zur deutschen Verfassungsgeschichte jener Zeit überwiegend systematisch an und ging auf die Definition, die Merkmale und die Funktionen moderner Verfassungen ein. Er machte verständlich, dass kodifizierte Verfassungen zugleich herrschaftssichernd und herrschaftsbeschränkend wirken, und wies zudem auf ihre politische und gesellschaftliche Integrationsfunktion hin; dadurch suchte er begreiflich zu machen, dass Konstitutionalisierung in manchen Fällen durchaus auch von den Regierungen der deutschen Staaten als in ihrem eigenen Interesse liegend begriffen und betrieben wurde. Katrin Rack (Universität Bielefeld, derzeit Fellow am DHI Paris) ging auf die institutionelle Struktur des Deutschen Bundes, seine Stellung im europäischen Gleichgewicht und damit auf die internationalen Aspekte der „deutschen Frage“ ein. Ob der Bund fortbestand, ob und wie er sich weiterentwickelte, ob und in welcher Form an seiner Stelle ein deutscher Bundesstaat entstand, ging keineswegs nur die BewohnerInnen und die Regierungen der deutschen Staaten an, sondern berührte auch die Interessen der anderen europäischen Staaten und wurde in deren Öffentlichkeiten wahrgenommen und diskutiert.

Jakob Vogel (Sciences Po, Paris) widmete sich der Deutung der Kriege von 1864, 1866 und 1870/71 in der offiziellen und öffentlichen Gedenkkultur des Wilhelminischen Kaiserreiches. Dabei kam nicht nur die interessengeleitete Selektivität der meisten vermittelten Geschichtsbilder zur Sprache, sondern auch ein beachtliches Ausmaß an Deutungskonflikten sowohl innerhalb der Eliten des Kaiserreichs als auch zwischen diesen und oppositionellen Formationen – etwa in den durchaus ambivalenten Beziehungen staatlicher Stellen zu den Veteranenverbänden. Dieser Vortrag griff über die zeitliche Festlegung  „1815–1871“ in einer Weise hinaus, die von den Veranstalterinnen ausdrücklich begrüßt wurde; gerade den von Mareike König hervorgehobenen Aspekt der Gemachtheit der verbreiteten Vorstellungen von der Geschichte der Einheitsbewegung unterstrichen und veranschaulichten die Ausführungen Vogels. Thorsten Logge (Universität Hamburg) behandelte die Rolle politischer Vereinsbewegungen anhand der Turner und Sänger. Er analysierte mediale Aspekte ihres Wirkens, insbesondere die zeitnahe Verbreitung eigener Deutungen ihres Tuns in Zeitungen und Druckschriften, die zu den Grundlagen der Entstehung der bereits mehrfach erwähnten Geschichtserzählung gehörte. Ebenso zeigte er, dass sowohl Turnen als auch Singen keine bloß zufällig gewählten Aktivitäten waren, sondern bürgerlich-männliche Tugenden dabei eingeübt, vermittelt und öffentlich zur Schau gestellt wurden.

Frankfurter Nationalversammlung

Sitzung der Frankfurter Nationalversammlung (kolorierte Lithographie nach einer Zeichnung von Leo von Elliott, 1848)

Thomas Stockinger (Universität Eichstätt) bemühte sich, eine kurze, aber komplexe Phase der längeren Entwicklung übersichtlich darzustellen, nämlich die Versuche zur Bildung eines deutschen Staates im Gefolge der Revolution von 1848/49. Dazu gehörte einerseits das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung, andererseits aber auch die parallelen, oft konkurrierenden Bemühungen der Regierungen um eine zwischenstaatliche Vereinbarungslösung, insbesondere die preußische „Unionspolitik“ von 1849/50. Der Vortrag fügte sich insoweit in den Tenor der Veranstaltung ein, als die Vielfältigkeit und teilweise Überlagerung der Interessensgegensätze ebenso betont wurden wie das hohe Maß an Kontingenz, das diesen Ereignisfolgen innewohnte. Im abschließenden Vortrag von Jean-François Eck (Université Lille III) ging es dann um den oft vernachlässigten ökonomischen Aspekt der Entwicklung: die vor allem in den 1850er und 1860er Jahren in Fahrt kommende Industrialisierung Deutschlands und die Rolle, die Vereinbarungen zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums dafür spielten. Hierzu zählte der Deutsche Zollverein ebenso wie die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Auch überwiegend privatwirtschaftliche Initiativen wie der Ausbau des Eisenbahnnetzes waren von großer Bedeutung.

Am Schluss der gut besuchten Veranstaltung kam es, wie bereits nach den einzelnen Vorträgen, zu angeregten Diskussionen, bei denen von den Zuhörenden zahlreiche wohldurchdachte Fragen gestellt wurden. Es bleibt zu hoffen, dass die Veranstaltung, für deren reibungslosen Ablauf vor allem dem Personal des DHI zu danken ist, nicht nur auf den Prüfungserfolg der „agrégatifs“ förderlich wirkt, sondern das eine oder andere von ihren Inhalten künftig auch den Weg in den Unterricht an den Schulen findet.

Die Folien der den Vortrag von Thomas Stockinger unterlegenden Präsentation finden Sie in Form eines PDF-Dokuments hier.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/448

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Die Regierungspolitik des Königreiches Bayern gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/49: Forschungsprojekt Sabine Thielitz

 

Sabine Thielitz studierte seit dem Wintersemester 2005/06 an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Deutsch, Geschichte und Sozialkunde für das Gymnasiallehramt. Im Winter 2011/12 legte sie in diesen Fächern das 1. Staatsexamen ab. Seit 2010 war sie am Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte als studentische Hilfskraft und Tutorin tätig. Nach dem Abschluss ihres Studiums arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem DFG-Projekt „Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt von 1848/49“. In diesem Rahmen beschäftigt sie sich mit der Regierungspolitik Bayerns gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt. Darüber hinaus ist sie seit 2012 als Lehrbeauftragte für Neuere und Neueste Geschichte an der KU tätig.

Als die Provisorische Zentralgewalt im Juni 1848 per Gesetz durch das Frankfurter Parlament dazu berufen wurde, in dem staatsrechtlichen Interim der Revolutionszeit die Regierungsgeschäfte zu übernehmen und für den Vollzug der von der Nationalversammlung erlassenen Gesetze zu sorgen, stellte der für die Regierungstätigkeit notwendige Umgang mit den fürstlichen Partikulargewalten eine grundlegende Voraussetzung dar. Dieser Aspekt soll im Rahmen des Forschungsprojektes im Hinblick auf das Königreich Bayern genauer untersucht werden.

König Maximilian II. von BayernKönig Maximilian II. von Bayern. Photographie von Franz Hanfstaengl, ca. 1860

Ein Blick auf die vielfältige Forschungsliteratur zur Revolution 1848/49 verdeutlicht die Forschungsrelevanz des Themas. Bei der regional- und lokalgeschichtlichen Aufarbeitung der Revolutionsjahre zeigt sich ein starkes Süd-Nord- und West-Ost-Gefälle. Der Revolution in Baden und Württemberg wurde vergleichsweise verstärkte Aufmerksamkeit zuteil, während die Untersuchungen über andere Staaten und Regionen des Deutschen Bundes überschaubar sind1. Hinsichtlich der bayerischen Regierungspolitik liefern für diese Zeit wenige ältere Forschungen einen ersten Einblick2. Das Verhältnis der Münchner Regierung zu der Provisorischen Zentralgewalt wurde dabei nur peripher behandelt. Demnach liegt für diesen Themenkomplex bisher keine modernen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Untersuchung vor. Das Forschungsprojekt versucht diese Forschungslücke zu schließen.

Mit der Politik des Königreiches Bayern wird das Vorgehen eines Bundesstaates untersucht, welcher sich besonders durch seine ablehnende Haltung in der Reichsverfassungsfrage auszeichnete und sich damit letztlich den revolutionären gesamtdeutschen Gewalten dezidiert und offen entgegenstellte. Es wird versucht, auf reziproker Basis, die Entwicklung der politischen Strategie der bayerischen Regierung gegenüber den revolutionären Institutionen von dem Ausbruch der Februarrevolution des Jahres 1848 in Frankreich bis zu dem Scheitern der Nationalversammlung und der Provisorischen Zentralgewalt im Jahre 1849 zu erhellen: In welchen Bereichen und unter welchen Umständen kooperierte Bayern mit den Frankfurter Institutionen und welchen Aspekten der Politik der Reichsregierung begegnete die bayerische Regierung mit Kritik und Ablehnung? Welche Motive und Ziele verfolgte die bayerische Staatsführung dabei mit ihrer jeweiligen Haltung und mit welchen Mitteln versuchte sie diese Ziele gegenüber der Provisorischen Zentralgewalt und der Paulskirchenversammlung durchzusetzen? Schließlich bleibt die Frage nach dem Erfolg der bayerischen Bemühungen und deren Folgen für das Scheitern der Revolution.

Neben der Erforschung des Verhältnisses der königlich-bayerischen Regierung zu den revolutionären Institutionen sollen auch die diplomatischen Beziehungen zu den anderen Bundesstaaten, vor allem zu den Königreichen Hannover, Sachsen und Württemberg sowie zu den Vormächten Österreich und Preußen, berücksichtigt werden. Dabei stehen besonders die Versuche Bayerns, in dieser revolutionären politischen Situation etwaige Bündnisse und Koalitionen im Sinne der eigenen Politik zu schließen, im Zentrum des Forschungsprozesses.

Das Forschungsvorhaben eröffnet neue Erkenntnisse im Hinblick auf die politischen Wechselbeziehungen der revolutionären gesamtdeutschen Institutionen in Frankfurt mit dem bayerischen Königreich. Den Einzelregierungen kam bei der etwaigen Umsetzung der auf der Gesamtreichsebene durch die Nationalversammlung beschlossenen und durch die Provisorische Zentralgewalt angeordneten Maßnahmen generell eine zentrale Funktion zu. Zudem war die Zentralgewalt in Frankfurt auf die Berichte aus den Einzelstaaten angewiesen, um die politische, wirtschaftliche und soziale Lage vor Ort beurteilen zu können. Daher stellten die bundesstaatlichen Exekutiven eine Schaltstelle zwischen National- und Regionalpolitik dar. Die Untersuchung der politischen Strategie der bayerischen Regierung gegenüber den Frankfurter gesamtdeutschen Institutionen und der Wahl der politischen Mittel zur Durchsetzung der einzelstaatlichen Interessen kann demnach wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Effektivität der Tätigkeit der Gesamtreichsregierung liefern. Auf diese Weise dient eine solche Untersuchung auch der differenzierteren Herausstellung möglicher Gründe für das Scheitern der Revolution von 1848/49. Zudem ist mit weiteren Einsichten in die Bündnispolitik des Königreiches Bayern sowohl zu den deutschen Vormächten Preußen und Österreich als auch zu den übrigen Mittelstaaten zu rechnen.

Im ersten Jahr des Forschungsvorhabens stand zunächst die Erfassung der für die bayerische Regierungspolitik relevanten Quellensammlungen und der Darstellungsliteratur im Vordergrund. Zudem erfolgte die Recherche der privaten und offiziellen Aufzeichnungen der maßgeblichen politischen Akteure. Dabei standen besonders die bayerischen Bevollmächtigten bei der Provisorischen Zentralgewalt sowie die bayerischen Außenminister und Monarchen dieser Zeit im Fokus des Interesses. Derzeit nimmt die Recherche und Aufarbeitung der in München lagernden Gesandtenberichte und Ministerialakten der königlich-bayerischen Regierung breiten Raum ein.

 

  1. An diesem von Rüdiger Hachtmann Ende der 1990er Jahre festgestellten Befund hat sich bis heute kaum etwas geändert: HACHTMANN, Rüdiger: 150 Jahre Revolution von 1848: Festschriften und Forschungserträge, in: Archiv für Sozialgeschichte 39 (1999) 447–493; 40 (2000) 337–401, hier Bd. 39, 465.
  2. DOEBERL, Michael: Bayern und Deutschland, Bd. 1: Bayern und die Deutsche Frage in der Epoche des Frankfurter Parlaments, München – Berlin 1922; DEUERLEIN, Ernst: Bayern in der Paulskirche. Reden und Tätigkeiten der bayerischen Abgeordneten in der ersten Deutschen Nationalversammlung 1848/49, Altötting 1948.

 

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/340

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aussichten Nr. 38 [11.11.2013]: Neue Einträge bei aussichten-online.net; Digest 01.09.2013-31.10.2013

Wissenschaftsgeschichte der Altertumswissen­schaften. Themenportal bei PropylaeumDok http://www.aussichten-online.net/2013/09/4703/ http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/portale/wgesch Das Portal sammelt Beiträge, die über den Dokumentenserver der Virtuellen Fachbibliothek Altertumswissenschaften bereitgestellt werden, und sich mit der Historiographie der Altertumswissenschaften beschäftigen. .................................. Fachbibliographie Marburger Studentenleben. Studentensprache, Studentenlied, Universitätsgeschichte http://www.aussichten-online.net/2013/09/4722/ http://www.uni-marburg.de/bis/ueber_uns/dezbib/bibgw/bibbg/studbibl Die von Dr. Norbert Nail und Dr. Lydia Kaiser zusammengestellte Bibliographie enthält zahlreiche Titel zur Marburger […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/11/4761/

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Tagungsbericht: Editionsreihen von Regierungsakten im internationalen Vergleich

Unter dem vielsagenden Titel „Zwischen Unverzichtbarkeit und Ungewissheit: Editionsreihen von Regierungsakten im internationalen Vergleich“ fand am 22. Oktober 2013 am Österreichischen Staatsarchiv in Wien ein Workshop statt, zu dem dieses zusammen mit dem Institut für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung (INZ) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eingeladen hatte. Ziel der Veranstaltung war vor allem die Bestandsaufnahme und Bewusstseinsbildung zu Stand und Perspektiven der Regierungsakteneditionen in Österreich, wozu auch der Vergleich mit derartigen Unternehmen in Deutschland und der Schweiz beitragen sollte.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. 2/4

Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. 2/4

Nach Begrüßungsworten vom Direktor des INZ, Michael Gehler, wurde die Tagung mit einem Impulsreferat von Waltraud Heindl eröffnet. Die pensionierte Universitätsprofessorin, bekannt unter anderem für ihre Forschungen zur Geschichte der Bürokratie in Österreich1 und des Frauenstudiums, war auch lange Zeit Mitarbeiterin an der Edition der Ministerratsprotokolle der Habsburgermonarchie. Sie begann mit der Feststellung, Editionen seien „das ungeliebte Kind“ unter den wissenschaftlichen Großprojekten. Politische Ansprüche, die sich auf eine einseitig ökonomisch verstandene „Anwendbarkeit“ richteten, und organisatorische Paradigmen, die jede langfristige Bindung von Mitteln zu vermeiden suchten, hätten schon die Vorstellung von Langzeitvorhaben den Entscheidungsträgern „unbegreiflich“ gemacht. Demgegenüber stellte sie die kritische Textedition als wissenschaftliche Tradition heraus, die aus dem Historismus des 19. Jahrhunderts komme – einer Zeit, in der die Historie eine Leitwissenschaft der europäischen Gesellschaften und das allgemeine Bewusstsein der Gebildeten in weit höherem Maße historisch geprägt gewesen sei als gegenwärtig. Die damals entwickelten Standards und Methoden seien allerdings keineswegs ausschließlich für die Geschichtswissenschaft, sondern für den gesamten Bereich der Geistes-, Kultur- und Rechtswissenschaften gültig geblieben. Die Edition strebe einerseits danach, aus einer schwer zugänglichen Quelle einen leicht und zuverlässig abrufbaren „Wiedergebrauchstext“ zu machen, andererseits sei ein bloßer Abdruck keine Edition, sondern als unverzichtbarer Bestandteil gehöre zu dieser auch die wissenschaftliche Aufbereitung durch kritische Textgestaltung, Regestierung, Kommentierung und Einleitung. Das Vorgehen habe dabei nicht dem Ermessen zu unterliegen, sondern an Richtlinien gebunden zu sein, die im voraus festgelegt und auch den Benutzern deutlich gemacht werden. Dementsprechend, so Heindl, seien „nur die besten Historikerinnen und Historiker gut genug, um editorisch tätig zu sein“. Im Übrigen würden auch der cultural und der linguistic turn in der Geschichtswissenschaft das Bedürfnis nach solide ausgeführten Texteditionen keineswegs reduzieren, sondern im Gegenteil erhöhen – schließlich könne niemand Texte dekonstruieren, wenn keine zur Verfügung stehen. Sie schloss mit einem Plaidoyer erstens dafür, den Entscheidungsträgern in politischen Ämtern und Förderinstitutionen den Wert von Editionen verständlich zu machen, und zweitens dafür, auch an den Universitäten wieder mehr die Fähigkeiten in der Lehre zu berücksichtigen, die EditorInnen bräuchten.

Im Folgenden wurden zwei deutsche, ein schweizerisches und drei österreichische Großvorhaben jeweils von ihren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorgestellt. Bärbel Holtz, Leiterin des Akademievorhabens „Preußen als Kulturstaat“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, sprach über die von 1994 bis 2003 durchgeführte Edition der Protokolle des Preußischen Staatsministeriums. Hier war eine durchgehende Überlieferung über mehr als ein Jahrhundert (1817–1934/38) zu bearbeiten, wobei die Vorgaben des Fördergebers – die Finanzierung erfolgte aus dem Akademienprogramm – von Beginn an klarstellten, dass eine limitierte Projektzeit einzuhalten und eine Volltextedition jedenfalls ausgeschlossen war. Zentral für die Lösung dieser Aufgabe war ein Editionskonzept, das eine Mischung aus überwiegend standardisierter regestenförmiger Wiedergabe und der Übernahme einzelner besonders signifikanter Ausdrücke aus dem Originalwortlaut vorsah. Dank dieser kompakten Präsentationsweise nimmt ein Protokoll in der Regel nur eine Druckseite ein. Der wissenschaftliche Wert liegt daneben aber auch in einem sehr eingehend gestalteten Anmerkungsapparat, der möglichst umfassend auf bezügliche Akten sämtlicher Ministerien verweist, und in den kommentierten Registern, wobei vor allem das Personenregister geradezu eine Prosopographie der bis dahin schlecht erforschten preußischen Beamtenschaft wurde und inzwischen gerne als solche benutzt wird. Die 12 Bände in insgesamt 17 Teilbänden sind heute vollständig und unentgeltlich online zugänglich.

Hanns Jürgen Küsters, Professor an der Universität Bonn und Hauptabteilungsleiter Wissenschaftliche Dienste bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, berichtete über die lange, aber keineswegs geradlinige Geschichte der Edition der „Dokumente zur Deutschlandpolitik“. Er hob hervor, wie unmittelbar dieses Unternehmen nicht nur in seiner Entstehung, sondern auch in Detailentscheidungen über Zielsetzungen und Editionsplan von konkreten politischen Darstellungs- und Legitimationsinteressen abhängig war und ist – ein Umstand, der zu einer (so Küsters wörtlich) „verkorksten“ Reiheneinteilung und Erscheinungsfolge der Bände geführt habe. Die Arbeitsgruppe unterstand direkt dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, später dem Bundesinnenministerium; andere Ministerien zeigten sich freilich nicht immer kooperativ bei der Bereitstellung amtlicher Schriftstücke. Küsters ging auch auf die großen Probleme der Auswahl der Dokumente ein, zumal auch ausländische Bestände nach Möglichkeit herangezogen werden; das „Zauberwort ‚Schlüsseldokumente‘ “, meinte er augenzwinkernd, stehe zwar in jedem Antrag und Projektbericht, eine Definition sei ihm aber noch nicht untergekommen.

Ursina Bentele präsentierte die Edition „Diplomatische Dokumente der Schweiz“. In den 1970er Jahren zunächst als interuniversitäre Initiative entstanden, ist sie heute ein Unternehmen der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften. Die erste Reihe mit 15 Bänden zum Zeitraum 1848–1945 ist abgeschlossen; die Edition der Dokumente ab 1945 erfolgt parallel in Form der Datenbank DODIS und gedruckter Bände, in die freilich nur ein Teil der in der Datenbank bearbeiteten Stücke im Volltext eingeht – die Bücher erhalten so die Funktion von „Wegweisern“ zur Datensammlung. Die Forschungsleistung der Editionsgruppe, so Bentele, bestehe aber auch noch unter diesen Umständen zu einem beträchtlichen Teil in der Reduktion des verfügbaren Materials auf die präsentierte Auswahl: Für einen Band, der drei Jahre Schweizer Außenpolitik abdeckt, würden etwa 600 Laufmeter Akten oder rund 1,5 Millionen Schriftstücke gesichtet.

Screenshot eines Rechercheergebnisses aus DODIS

Screenshot eines Rechercheergebnisses aus DODIS

Von österreichischer Seite wurde zunächst die Edition der Ministerratsprotokolle der Habsburgermonarchie von Stefan Malfèr und Thomas Kletečka vorgestellt. Als Gemeinschaftsunternehmen österreichischer und ungarischer HistorikerInnen nahm sie ihren Anfang in den späten 1960er Jahren; die erste Serie, enthaltend die Ministerratsprotokolle der Jahre 1848 bis 1867, ist heute mit insgesamt 26 Bänden nahezu abgeschlossen, die letzten zwei sind bereits in Vorbereitung. Ähnlich steht es um die in Ungarn edierten Protokolle des gemeinsamen österreichisch-ungarischen Ministerrats von 1867 bis 1918. Die dritte Serie mit den Protokollen des „cisleithanischen“ Ministerrats aus der Zeit der Doppelmonarchie ist auf lediglich elf Bände kalkuliert, weil ein erheblicher Teil der Vorlagen beim Brand des Wiener Justizpalastes am 15. Juli 1927 zerstört oder beschädigt wurde. Malfèr hob hervor, dass der hohe Standard – er bekannte sich insbesondere zur Volltextedition und zum ausführlichen wissenschaftlichen Kommentar einschließlich Verweisen auf Bezugsakten und Forschungsliteratur – zwar für die lange Bearbeitungsdauer mitverantwortlich sei, die immer wieder der Verteidigung bedurft habe, aber auch ein entscheidendes Kriterium für den Wert und die sehr positive Aufnahme der Edition in Fachkreisen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung liefere unvermeidlich auch bereits erste Ergebnisse hinsichtlich einer Interpretation des Regierungshandelns, in diesem Fall etwa für eine Neubewertung der Leistungen und Versäumnisse des „Neoabsolutismus“ der 1850er Jahre oder des Oktoberdiploms von 1860. Die Arbeit der Gruppe verstehe sich damit auch als Beitrag zu einer von ideologischen Verzerrungen und Ressentiments „entrümpelten Erinnerungskultur“ zur Habsburgermonarchie, so Kletečka.

Gertrude Enderle-Burcel überschrieb den von ihr gemeinsam mit Hanns Haas und Alexandra Neubauer-Czettl vorgetragenen Bericht über die Ministerratsprotokoll-Edition zur Republik Österreich bewusst provokativ mit „Blick zurück im Zorn“. Bei Beginn des Unternehmens in den 1970er Jahren habe zwar seitens des Bundeskanzlers Bruno Kreisky und der Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg ein klares politisches Bekenntnis zur Notwendigkeit der Bearbeitung bestanden, die Finanzierung und Ausstattung der Arbeitsgruppe sei jedoch von Beginn an unzulänglich gewesen, und dies habe sich im Laufe der Zeit nur noch verschärft. Nie habe es mehr als einen festen Dienstposten für das Vorhaben gegeben; die zwischen Bundeskanzleramt und Wissenschaftsministerium geteilte Zuständigkeit habe es beiden Behörden immer wieder erleichtert, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Basisfinanzierung wurde schließlich nach jenem desaströsen Regierungsbeschluss von Oktober 2010, der zur Einstellung jeglicher Förderung des Bundes für außeruniversitäre Forschung führte, gestrichen. Derzeit gebe es noch eine Finanzierung durch die Gemeinde Wien in Form jährlicher (!) Förderverträge sowie eine Projektfinanzierung des Bundeskanzleramtes für die Digitalisierung und Transkription der Unterlagen. Dabei handle es sich – was im Grunde selbstverständlich sein müsste – um Quellen von höchster Wichtigkeit und großer Aussagekraft, deren Bearbeitung allerdings hohe Ansprüche stelle, da auch die Originalmitschriften zu berücksichtigen sind, in denen vieles enthalten ist, was in die Reinschriften keine Aufnahme fand. Diese Mitschriften freilich sind in Gabelsberger Kurzschrift aufgezeichnet worden, die heute nur noch von wenigen ExpertInnen gelesen wird. Die Zukunft des Unternehmens sei derzeit höchst ungewiss; nach den 23 erschienenen Bänden wären noch 29 weitere nötig, um auch nur die Erste Republik abzuschließen, eine zweite Reihe zur Zweiten Republik steht noch in den Anfängen.

Etwas versöhnlicher klang die Präsentation der „Außenpolitischen Dokumente der Republik Österreich“ durch Klaus Koch, Walter Rauscher und Elisabeth Vyslonzil. Dieses Gegenstück zu den „Diplomatischen Dokumenten der Schweiz“ wurde um 1990 – lange nach dem Einsetzen ähnlicher Projekte in vielen anderen europäischen Staaten2 – angestoßen. Der von Beginn an schlanke Editionsplan, der für den gesamten Zeitraum der Ersten Republik 12 Bände vorsah, ist durchgehalten worden; acht Bände sind erschienen, zwei im Druck, die letzten beiden in Vorbereitung.

Der durch diese Präsentationen geschaffene Überblick zeigte zwar, dass auch in Deutschland und der Schweiz für langfristige Editionsprojekte der Himmel nicht immer voller Geigen hängt, dass aber doch die Situation in Österreich besonders unbefriedigend ist. Während die preußischen Staatsministeriumsprotokolle von fünf Promovierten bearbeitet wurden und DODIS acht wissenschaftliche MitarbeiterInnen beschäftigt, kann keine der genannten österreichischen Unternehmungen darauf zurückblicken, jemals mehr als drei Dienstposten besessen zu haben. Fördermodelle mit zehn- oder zwölfjähriger Laufzeit gibt es in Österreich schlichtweg nicht. Ein Großteil der Finanzierung erfolgte in allen drei Fällen über Jahrzehnte hinweg in Form aneinandergereihter dreijähriger Projekte, bei jeweils neuer Beantragung und Begutachtung. Die Zukunft aller drei Editionen ist völlig offen; für keine gibt es derzeit eine Finanzierung über das Jahr 2014 hinaus.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Geschäftsführerin Dorothea Sturn), der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Brigitte Mazohl, Präsidentin der Philosophisch-historischen Klasse) und des Österreichischen Staatsarchivs (Gertrude Enderle-Burcel) sowie einer Beamtin des Wissenschaftsministeriums (Ursula Brustmann), die freilich bereits eingangs erklärte, nicht für die politische Ebene des Ressorts sprechen zu können, sondern nur den Standpunkt der dortigen FachbeamtInnen zu repräsentieren. Als Leitfragen wurden ausgegeben: „Wie kann politisches Interesse für Editionen gefördert werden? Welche Wünsche der Öffentlichkeit an Editionen sind zu berücksichtigen? Wie kann die nötige Finanzierung eingeworben und verstetigt werden?“

Ein niederschmetternd einmütiger Befund war zunächst der, dass es um das politische Interesse für Wissenschaft im Allgemeinen, Geisteswissenschaften im Besonderen und speziell für Editionen in Österreich derzeit schlecht bestellt respektive dieses überhaupt nicht vorhanden sei. Hinsichtlich der derzeit laufenden Verhandlungen über eine Regierungsbildung nach den Nationalratswahlen im September wurden zudem von mehreren Seiten Befürchtungen laut, dass eine Zusammenlegung des Wissenschaftsministeriums mit anderen Ressorts, vielleicht auch eine Trennung der Universitäts- von den Forschungsagenden zu befürchten sei. Dass von Seiten der Wissenschaft mehr Arbeit zur Bewusstseinsbildung nötig sei, blieb angesichts dessen unbestritten. Dazu wurden von verschiedenen Seiten Vorschläge vorgebracht, teils organisatorischer Natur – Vernetzung laufender Editionsvorhaben zu einer Plattform zwecks gegenseitiger Information und koordinierter Medien- und Lobbyarbeit (Mazohl; von vielen Seiten begrüßt) –, teils inhaltlicher Art, etwa die Idee einer Betonung des Werts von Staatsakteneditionen als Instrument der Demokratieerziehung (Küsters). Manches war wohl auch eher sarkastisch gemeint, etwa die Frage von Waltraud Heindl, ob es zielführend sei, die Namen politischer Entscheidungsträger ähnlich groß und sichtbar außen auf Editionsbände zu schreiben, wie die Namen der Bürgermeister auf Wiener Gemeindewohnbauten stehen.

Gedenktafel Bieler Hof

“Ediert aus den Mitteln der Republik Österreich in den Jahren 2017–2020 unter der Bundeskanzlerin X und dem Bundesminister für Wissenschaft Y”? (Photo: Bauinschrift des Bieler-Hofes in Wien 21. Quelle: Wikimedia Commons/Herbert Josl)

In institutioneller Hinsicht waren sich die Diskutierenden einig, dass die bestehenden Fördermodalitäten des FWF (als inzwischen nahezu einzig verbliebener Agentur zur Förderung der Geisteswissenschaften in Österreich) für langfristige Editionsprojekte wenig geeignet sind. Ob es Aufgabe des FWF sei, eine derartige Förderschiene in sein Programm aufzunehmen3, war hingegen umstritten. Von manchen wurde dies mit Nachdruck gewünscht, die FWF-Vertreterin sah eine solche Ausweitung der Tätigkeit angesichts der aktuellen Ressourcenausstattung des Fonds jedoch für die absehbare Zukunft als nicht diskutabel an4. Als Trägerinstitution größerer Vorhaben sahen fast alle, angesichts der weiterhin sehr ungünstigen Bedingungen für die Schaffung neuer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, in erster Linie die Akademie der Wissenschaften gefragt. Nach den Worten ihrer Vertreterin wäre diese dazu gerne bereit – entsprechende Budgetmittel vorausgesetzt, womit natürlich wieder die politische Ebene angesprochen war.

Diskutiert wurde auch, inwiefern sich die Rahmenbedingungen auf editorische Tätigkeit selbst auswirken müssten. Von außen ist immer wieder der bloße Abdruck von Texten ohne wissenschaftlichen Apparat empfohlen, nicht selten auch gefordert worden, wie etliche Anwesenden berichten konnten. Allen Teilnehmenden der Veranstaltung war jedoch klar, dass hierin keine Lösung liegen kann, sondern gerade die wissenschaftliche Aufarbeitung den Mehrwert der editorischen Arbeit ausmacht: Indexierung schafft erst die Möglichkeit einer Benutzung zu vorgegebenen Themen, der Nachweis der bisherigen Literatur führt an den Forschungsstand heran und Verweise auf weitere Akten ermöglichen weiterführende Forschung. Ein Textabdruck oder auch eine Sammlung von Digitalisaten ohne alles dieses ist dagegen ein unbenutzbarer Datenwust. Dies müsste freilich auch außerhalb von Fachkreisen klar gemacht werden. Gertrude Enderle-Burcel gab unerquickliche Anekdoten aus ihren Verhandlungen mit Beamten des Bundeskanzleramts zum Besten: Es sei von ihren Gesprächspartnern als unverständlich bezeichnet worden, wie jemand ein oder gar zwei Jahre an einem Editionsband „herumnudeln“ könne; es sei nach den Kosten pro Seite, ja nach Kosten pro Anmerkung gefragt worden; schließlich erscheine die (bereits erwähnte) Finanzierung für die Digitalisierung und Transkription der Protokolle zwar ihr und ihren KollegInnen als Vorarbeit für eine Edition, dem Fördergeber jedoch anscheinend als abschließende Erledigung des Anliegens. Selbst die Anlage eines Registers sei für überflüssig befunden worden, denn wenn die Transkripte online verfügbar seien, gebe es ja die Möglichkeit der Volltextsuche – in ungefähr 13.000 Seiten …

Die neuen technischen Möglichkeiten der Bearbeitung und Präsentation wurden von allen als unverzichtbar eingestuft, etliche Stimmen riefen allerdings nach einer differenzierten Abwägung von Kosten und Nutzen. Auf Online-Präsenz ganz zu verzichten und nur auf gedruckte Editionsbände hinzuarbeiten, wurde allgemein als weder wissenschaftlich vertretbar noch gegenüber einem außerwissenschaftlichen Publikum entgegenkommend abgelehnt. Hingegen wurde darauf verwiesen, dass Online-Editionen, gerade solche in Datenbankform, vor allem erweiterte Zugangs- und Suchmöglichkeiten brächten, nicht jedoch die von uninformierter Seite häufig vermutete Kostenreduktion; im Gegenteil, spätestens bei der Absicht einer langfristigen Nutzung auf Jahrzehnte hinaus sei mit viel höheren Kosten zu rechnen. Gerade die lange Nutzungsdauer ist jedoch ein besonderes Merkmal von Editionen; Bände der „Monumenta Germaniae Historica“ oder der „Acta Borussica“ aus dem 19. Jahrhundert werden heute noch geläufig zitiert. Dies wurde mehrfach als gewichtiges Argument für den Druck gewertet, dessen Langzeit-Speicherfähigkeit von keinem elektronischen Medium ohne vielfache Datenmigration erreicht wird. Die meisten Diskussionsbeiträge liefen darauf hinaus, dass sich Kombinationslösungen empfehlen, bei denen die Kapazität, Zugänglichkeit und Suchmöglichkeiten einer Online-Edition mit den Speichereigenschaften einer parallelen Druckausgabe verbunden werden. Selbst bei dem in dieser Hinsicht zukunftsweisend erscheinenden DODIS-Projekt steht „die Abschaffung des gedruckten Bandes nicht zur Debatte“ (Bentele).

Gibt es ein Fazit, das auch für die Belange unseres weit kleiner definierten Eichstätter Editionsprojekts zur Zentralgewalt anwendbar wäre? Deutlich wurde durch die Veranstaltung zunächst, dass Editionen keineswegs bloße Kärrnerarbeit sind, sondern geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung, die eine vielfache Weiternutzung ermöglicht. Dass dies außerhalb enger Fachzirkel den Wenigsten klar zu sein scheint, ist ein wesentliches Problem, und es steht allen an Editionen beteiligten ForscherInnen gut an, jede Gelegenheit zur Bewusstseinsbildung zu ergreifen. Überaus klar wurde auch, dass Editionen hohe Ansprüche an eine gediegene und konsequente Bearbeitung stellen und dementsprechend Schwerarbeit sind. Letzteres wussten wir bei der Zentralgewalt-Edition schon; Ersteres auch, aber das Workshop bestärkt uns darin, den Blick stets darauf gerichtet zu halten, dass unsere Produktion nicht nach der Zahl der Dokumente bewertet wird, die wir abgetippt haben, sondern nach der zielführenden Auswahl derselben und der Güte der Bearbeitung. Jene Standards in Textgestaltung, Erschließung und Präsentation, die sich bei einem solchen Erfahrungsaustausch als unverzichtbar und unhintergehbar über die verschiedensten Projekte hinweg erweisen, sind auch in unserer Edition zu berücksichtigen. Aber davon wird an anderer Stelle mehr zu schreiben sein.

  1. HEINDL, Waltraud: Gehorsame Rebellen. Bürokratie und Beamte in Österreich 1780 bis 1848 (Studien zu Politik und Verwaltung 36), Wien – Köln – Graz 1990; HEINDL, Waltraud: Josephinische Mandarine. Bürokratie und Beamte in Österreich 1848–1918, Wien 2013.
  2. Ein solches Verspätungsempfinden im internationalen Vergleich hatte Ursina Bentele bereits als Motivation für die 1972 erfolgte Initiative zu den „Diplomatischen Dokumenten der Schweiz“ angesprochen, was von Klaus Koch mit ironischem Lächeln aufgegriffen wurde.
  3. Dies war 2007/08 unter dem Programmtitel NIKE bereits geplant, fiel jedoch der Wirtschaftskrise und den daraus folgenden Budgetkürzungen zum Opfer.
  4. Dorothea Sturn verwies hierbei darauf, dass etwa der Schweizerische Nationalfonds, pro Kopf der Bevölkerung gerechnet, über viermal so viele Mittel verfüge wie der FWF.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/385

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