CfP: Workshop „Open History“ beim ThatCamp in Göttingen – Beiträge gesucht

bluesBeim ThatCamp in Göttingen am 22./23.9.2014, das dem diesjährigen Historikertag vorgeschaltet ist, wird es vier Sektionen rund um das Thema „Open Science“ geben. Die Workshops finden auf Englisch statt und werden im Rahmen des FOSTER Programms “FACILITATE OPEN SCIENCE TRAINING FOR EUROPEAN RESEARCH” aufgezeichnet, um anschließend als Trainingskurse online gestellt zu werden.

Für die Sektion „Open History“, die vom Deutschen Historischen Institut Paris und der Geschäftsstelle der Max Weber Stiftung organisiert wird, suchen wir Beiträge und bitten um Vorschläge bis zum 15.9.2014. Der Begriff „Open History“ ist für uns sehr weit gefasst und beinhaltet den offenen Einblick in laufende oder abgeschlossene Forschungsprojekte genauso wie den offenen Einblick in die Arbeitsweise der Forschenden. Dazu gehören beispielsweise:

- Publizieren und Kommunizieren über laufende Forschungsergebnisse via Blogs, Twitter, Slide Share und andere Soziale Netze.

- Bereitstellen, Teilen und gemeinsames Ergänzen von Bibliographien etwa über Zotero und von Linklisten oder Webpages über Diigo.

- Geschichtsvermittlung über Soziale Medien, wie sie beispielsweise über historische Twitteraccounts betrieben wird.

- Publizieren im Open Access, die Nutzung von Online-Repositorien.

- Crowd Sourcing Projekte, in denen beispielsweise gemeinsam Texte transkribiert werden.

Weitere Anregungen und Hinweise zu „Open History“ und den Anwendungen finden sich z.B. im Blogbeitrag „Social Media-Werkzeuge für Historiker/innen – Versuch einer Übersicht“ sowie in der Publikation „CoScience. Gemeinsam forschen und publizieren mit dem Netz“, wobei hier teilweise der Schwerpunkt eher auf dem „gemeinsamen“ als auf dem „offenen“ Forschen liegt.

In der Sektion möchten wir gerne einen Einblick in möglichst viele und unterschiedliche Aspekte von „Open History“ bieten. Dabei soll zum einen immer ein konkretes Projekt vorgestellt werden, um „Open History“ anschaulich zu machen. Zum anderen soll ein kurzer Einblick in das „Backend“ der Webanwendung gegeben werden, um konkret zu zeigen, wie das Werkzeug funktioniert. Das alles – wie gesagt – auf Englisch.

Je nach Anzahl der vorgestellten Werkzeuge oder Projekte, werden die Vorstellungen zwischen 5 und 10 Minuten dauern.

Wir freuen uns auf Vorschläge bis zum 15.9.2014, hier als Kommentar oder per Mail an blog@dhi-paris.fr und blogs@maxweberstiftung.de.

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Abbildung: “When you have the blues…” by Evan Leeson, CC-BY-NC-SA 2.0.

Quelle: http://dhdhi.hypotheses.org/2286

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Rechtsfragen: Wer haftet für Blogbeiträge und Kommentare?


Die in diesem Portal gehosteten Blogs sind – bis auf von der Redaktion von de.hyptheses.org verantwortete Inhalte – “user generated content”.

Jeder Blogautor ist für seine eigenen Beiträge verantwortlich. Jeder Blogbetreiber bietet eine Kontaktmöglichkeit an, an die Beschwerden wegen möglicher Rechtsverletzungen primär zu richten sind. Ein Reaktionszeitraum von drei Werktagen (Montag bis Freitag) sollte eingeräumt werden. Erfolgt keine oder keine hinreichende Reaktion, kann eine Meldung an die Verantwortlichen (siehe oben) erfolgen.

Das steht so im Impressum von de.hypotheses.org. Die zivilrechtliche Haftung für sogenannte nutzergenerierte Inhalte oder “Forenhaftung” ist ein schwieriges und umstrittenes Rechtsgebiet, wie man etwa der 2009 erschienenen juristischen Dissertation von Alexander Hartmann entnehmen kann, die unter stoererhaftung.de auch Open Access einsehbar ist. Es gibt kurze Hinweise (etwa im Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger), Leitfäden im Netz (etwa von 2010 oder ein Buchkapitel von 2014), zahlreiche Urteile und juristische Fachartikel (benutzt habe ich insbesondere Martin Schuster: Schuster: Prüfungspflichten des Portalbetreibers. In: GRUR 2013, S. 1201 ff.), die – nicht immer auf Wissenschaftsblogs übertragbare – Informationen bereitstellen.

Natürlich haftet zunächst der Verfasser (ich  verwende stets die männliche Form) eines rechtswidrigen Kommentars oder Beitrags. Bei Wissenschaftsblogs dürften vor allem Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen in Betracht kommen. Er kann abgemahnt  und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die künftige Rechtsverletzungen verhindern soll, gezwungen werden.  Ist er nicht greifbar, muss sich der in seinen Rechten Verletzte an den Forenbetreiber halten. Aber auch wenn der Verletzte den Verfasser kennt, darf er den Forenbetreiber um Abhilfe ersuchen.

Der Forenbetreiber (diese Rolle kann jeder spielen, der fremde Inhalte im Netz ermöglicht: der Bloghoster wie z.B. hypotheses.org oder blogger.com, der Betreiber eines Gemeinschaftsblogs, ein Blogger, der Kommentare zulässt) kann sowohl als Täter als auch sogenannter Störer haften. Als Täter haftet er, wenn er sich die fremden Inhalte zu eigen macht. Als Störer haftet er nur, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt.

Ich kann nicht ganz darauf verzichten, ein wenig Juristen-Kauderwelsch zu zitieren. Das Landgericht Tübingen hatte es 2012 mit einem angeblich persönlichkeitsrechtsverletzenden Wikipedia-Eintrag zu tun. Die Wikipedia ist ein typisches Beispiel für ein Forum, bei dem Nutzer ohne Vorabkontrolle des Betreibers Artikel schreiben. Das Gericht führte daher aus:

Als Störer haftet aber auch derjenige auf Unterlassung, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt.

Indem die Beklagte die Webseite de.wikipedia.org betreibt, dabei den Speicherplatz für die von den Nutzern eingerichteten Internetseiten bereitstellt und den Abruf der Seiten über das Internet ermöglicht, trägt sie willentlich und adäquat-kausal zur Verbreitung von Inhalten bei, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigen. Weil die Störerhaftung jedoch nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist. Insofern besteht keine Verpflichtung, die von den Nutzern ins Netz gestellte Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Dies würde dazu führen, dass der freie Fluss von Informationen erheblich ein geschränkt und das Geschäftsmodell in Frage gestellt würde. Ferner würde eine Überwachung jedes Eintrages das Betreiben der Online-Enzyklopädie unmöglich machen.

Der Betreiber ist aber als Störer zur Prüfung verpflichtet, sobald er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Der hierfür erforderliche Hinweis muss jedoch so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, also ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, bejaht werden kann. Es muss also eine hinreichend substanziierte Abmahnung vorliegen, welche die Gründe der Rechtswidrigkeit deutlich erkennen lässt.

Für Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat der Bundesgerichtshof 2011 anlässlich eines Rechtsstreits über einen Blogeintrag auf blogspot.com ein eigenes Verfahren ersonnen, an das sich der Bloghoster halten muss:

Allerdings wird sich bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine Rechtsverletzung nicht stets ohne weiteres feststellen lassen. Sie erfordert eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und dem durch Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die richtig oder falsch sein kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen erforderlich. Hiernach ergeben sich für den Provider regelmäßig folgende Pflichten:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Provider zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Providers auf der anderen Seite.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Deutlich wird das große Gewicht der Meinungsfreiheit. Es bestehen Zweifel, ob die Trollkommentare-Entscheidung des EGMR in Sachen Delfi AS v. Estonia tatsächlich sachgerecht ist (zur Kritik Leo Schapiro, in: ZUM 2014, S. 201ff. – Zusammenfassung). Jeder Forenbetreiber sollte vor der Löschung eines unliebsamen Beitrags über die Rolle der Meinungsfreiheit nachdenken. Das gilt auch für das sogenannte virtuelle Hausrecht. “Wer einen öffentlich zugänglichen Ort der Diskussion anbietet, muss die dort geäußerten Aussagen dulden”, sagt Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

De facto kann sich jemand, der sich verunglimpft fühlt oder dessen Urheberrecht verletzt wurde, an denjenigen halten, von dem er sich am ehesten Entgegenkommen verspricht: Autor des Kommentars/Beitrags, Administrator des Gemeinschsaftsblogs, Verantwortlicher des Bloghosters. Die obige Formulierung im Hypotheses-Impressum ist nach deutschem Recht nicht verbindlich: Auch ohne Kontaktaufnahme mit dem Blogger kann sich ein Verletzter direkt an den Bloghoster wenden.

Ein Problem lauert bei dem Zu-Eigen-Machen von Inhalten. Wer als sogenannter Aggregator automatisiert fremde Inhalte übernimmt (etwa der geniale Blog-Aggregator Planet History von Schmalenstroer) kann fremde Ansprüche abweisen. Anders sieht es bei freigeschalteten Kommentaren und redaktionell ausgewählten Inhalten aus.

Die meisten Hypotheses-Blogs dürften Kommentare manuell freischalten (vor allem aus Gründen des Spam-Schutzes). Das bedeutet, dass hinsichtlich dieser Inhalte das Haftungsprivileg des Forenbetreibers entfällt. Da eine Vorprüfung stattfindet, müssen im Fall einer Rechtsverletzung Abmahnkosten getragen und eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sollte auf der Startseite von de.hypotheses.org eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem der von der Redaktion dort platzierten Blogbeiträge wahrnehmbar sein, haftet Hypotheses als Täter, da es sich um zu eigen gemachte Inhalte handelt, denn die Redaktion wählt dafür ihrer Ansicht nach besonders gelungene Beiträge manuell aus. Ein “Freizeichnen” durch Disclaimer ist nicht möglich.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/2536

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Soziologiemagazin sucht kreative Unterstützung im Bereich Layout/Satz!

Sehr kurzfristig suchen wir Unterstützung für den Bereich Satz/Layout unserer Oktober-Ausgabe zum Thema “Emotionen: Wie sozial sind unsere Gefühle?”. Gewünschte Skills: – Satz und Druckvorstufe (Layout-Vorlage vorhanden) – langfristig Weiterentwicklung Layout – Kenntnisse in Adobe InDesign CS5 oder CS6 – … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7274

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Über die Gefahr ‚unterwegs im Malfeld abzusaufen‘…

Stuhlkreis

Sinnfällige Metapher oder ironische Anspielung?

… diese Formulierung hat eine Freundin einmal gefunden, um die Schwierigkeiten zum Ausdruck zu bringen, die mit dem fünften der funktional-pragmatischen Felder einhergehen. Und in der Tat rühren diese Schwierigkeiten daher, dass dieses Feld noch wenig bestellt ist.

Ich habe mich an diese Formulierung erinnert, als ich letztens wieder einmal über die Beobachtungsgabe Erving Goffmans staunen musste. Sie geht freilich einher mit einer Gabe, zu schildern, was er beobachtete.

“First, there are overlayed “keyings.” The published text of a serious paper can contain passages that are not intended to be interpreted “straight,” but rather understood as sarcasm, irony, “words from another’s mouth,” and the like. However, this sort of self-removal from the literal content of what one says seems much more common in spoken papers, for there vocal cues can be employed to ensure that the boundaries and the character of the quotatively intended strip are marked off from the normally intended stream. (Which is not to say that as of now these paralinguistic markers can be satisfactorily identified, let alone transcribed.) Thus, a competent lecturer will be able to read a remark with a twinkle in his voice, or stand off from an utterance by slightly raising his vocal eyebrows. Contrariwise, when he enters a particular passage he can collapse the distance he had been maintaining, and allow his voice to resonate with feeling, conviction, and even passion. In sensing that these vocally tinted lines could not be delivered this way in print, hearers sense they have preferential access to the mind of the author, that live listening provides the kind of contact that reading doesn’t.” (Goffman 1981: 174f.)

Hier handelt es sich um einen Auszug aus Goffmans kursorischem Gang durch die Spezifika von Vorlesungen; und was er dort berührt, ist ein nicht uninteressanter Aspekt von Hochschul- und noch mehr von (interner) Wissenschaftskommunikation. Dabei kennzeichnet die Eingangspassage schon eine erste Schwierigkeit, die sich mit diesen Aspekten verbindet. Bei der Umsetzung in die Schriftlichkeit mögen Spuren der von Goffman beobachteten Aspekte noch übrig bleiben. Diese aber identifizieren zu können, gestaltet sich als äußerst voraussetzungsreiche Aufgabe.

Um was für Aspekte handelt es sich dabei aber? Und warum sind diese für mich, sprich für mein Promotionsprojekt1 eigentlich interessant?

Beginnen wir mit dem eingangs erwähnten Malfeld oder vielleicht besser mit der sog. Fünf-Felder-Lehre der Funktionalen Pragmatik: Karl Bühler (1934/1984) hat in seiner Sprachtheorie zwei sprachliche Aufgabenfelder unterschieden. Das Zeigfeld und das Symboldfeld. Das Zeigfeld betrifft die Organisation von Aufmerksamkeit. Indem mit verschiedenen Wörtern und anderen Zeighilfen in unterschiedlichen Verweisräumen gezeigt wird, wird die Aufmerksamkeit von Sprecher und Hörer synchronisiert. Ich, jetzt, hier, her, hinda, dort, jener, dieser, du. Das sind Beispiele für deiktische Ausdrücke. Nonverbale Deixeis spielen selbstverständlich eine ebenso wichtige Rolle (vornehmlich in der Kommunikation unter Anwesenden). Das Symbolfeld betrifft den begrifflichen Haushalt einer Sprache. Symbolfeldausdrücke sind dazu in der Lage begriffliche Gehalte im Hörer zu aktualisieren oder sie veranlassen ihn dazu, in seinem Wissen danach zu suchen. Die Substantive, Adjektive und Verben bzw. ihre Stämme sind die einfachsten Beispiele für Symbolfeldausdrücke. Hören wir diese Stämme geht es nicht darum unsere Aufmerksamkeit auf etwas im Wahrnehmungs-, Rede-, Text- oder Vorstellungsraum zu richten, sondern wir aktualisieren ein begriffliches Wissen; man könnte auch sagen: einen spezifisch strukturierten Frame mit charakteristischen Anschlussstellen (siehe z.B. Busse 2012).

In Auseinandersetzung mit Bühler hat die Funktionale Pragmatik drei weitere sprachliche Aufgabenfelder ausgemacht (vgl. überblickend Ehlich 2010). Die einzelnen sprachlichen Felder benennen dabei Zweckbereiche sprachlichen Handelns unterhalb der Ebene des Sprechakts. Auf dieser Ebene sprachlichen Handelns wird davon gesprochen, dass “Prozeduren” ausgeführt werden, um spezifische Zwecke zu bearbeiten. Bspw. deiktische Prozeduren mit sprachlichen Mitteln wie ich oder hier zum Zweck der Aufmerksamkeitssynchronisation. Prozeduren sind also Handlungseinheiten, deren Zweck sie zu einem Feld zuordenbar macht. In den verschiedenen Sprachen wurden die sprachlichen Mittel, die diese fünf Aufgabenfelder bearbeiten, jeweils unterschiedlich funktionalisiert. Mit Prozeduren werden sprachliche Akte und Handlungen, also Handlungseinheiten höherer Stufe gebildet.

Die drei weiteren Felder, die die Funktionale Pragmatik unterscheidet, sind die Folgenden: das Bearbeitungsfeld, das Lenkfeld, das Malfeld. Zum Bearbeitungsfeld werden sprachliche Mittel gezählt, die das Verhältnis anderer Ausdrücke zueinander verstehbar machen (operative Prozeduren). Damit erfüllen sie eine spezifische Funktion bei der Konstitution propositionaler Gehalte aus einfachen, aneinandergereihten Ausdrücken. Zum Lenkfeld gehören sprachliche Mittel, die einen ‘direkten’ Eingriff ins hörerseitige Handeln nehmen (expeditive Prozeduren). Hörerseitige Interjektionen beispielsweise geben auf subtile aber äußerst präzise und ökonomische Art und Weise dem Sprecher einen Eindruck davon, wie sein Gesagtes verstanden wird, das er auf diese Verstehenssignale hin anpassen kann. Vokativ und Imperativ gehören ebenso in diese Kategorie.

Was leistet nun diese Kategorie der sprachlichen Prozeduren, versammelt in unterschiedlichen sprachlichen Feldern?

“Es sind nun die sprachlichen Prozeduren, die die sprachliche Realisierung von Handlungen [...] tragen, Scharniere, in denen sich die sprachlichen Funktionen, wie sie sich in den mentalen Prozessen hörerseitig niederschlagen, formal erfassen lassen und damit den bekannten linguistischen Analyse-Instrumentarien öffnen.” (Rehbein 2001: 937)

Mit der Kategorie der Prozeduren wird es also möglich die kleinsten grammatischen Strukturen handlungstheoretisch zu begreifen und zu fragen, was diese Mittel interaktional und kommunikativ leisten. Die Feldzugehörigkeit einzelner Ausdrücke und anderer sprachlicher Mittel ist nicht zwangsläufig eine einfache, d.h. einzelne Ausdrücke können durch Aspekte zweier Prozeduren bestimmt sein und in ihrer Funktionalität gerade davon abhängen. Zudem ist die Feldzugehörigkeit, also die Funktionalität (einzelner) sprachlicher Mittel historisch (und auch subkulturell) veränderlich – wie das bei Sprache immer der Fall ist.

Nun zum letzten Feld, dem Malfeld. Sprachliche Mittel dieses Feldes werden ausgeführt, um expressive Prozeduren zu realisieren. Zum Malfeld heißt es an unterschiedlichen Stellen z.B.:

“Mittels der malenden Prozedur drückt der Sprecher eine affektive Befindlichkeit aus, die er so dem Hörer kommuniziert, um eine vergleichbare Befindlichkeit bei ihm zu erzeugen.” (Ehlich 2010: 541f.)

“Abgleichung der S+H-Einschätzungen” (Ehlich 2009: 435)

das Malfeld mit Ausdrücken zum Vollzug malender Prozeduren, d.h. im weiten Sinne zur expressiven Verbalisierung von Atmosphärischem und Emotionen, was im Deutschen vor allem durch  intonatorische Modulation, kaum durch einzelne Wörter geschieht” (Redder 1998: 67)

“die expressiven Prozeduren des Malfeldes wie Imitationen, geheimnisvolle oder expressive Intonation (wie Toll!), die bei H eine Bewertung bewirken” (Rehbein 2001: 937)

“Solche Prozeduren haben es mit der Kommunikation von situativer “Atmosphäre” und psychophysischer Befindlichkeit, von Stimmung und Emotion  zu tun.” (Redder 1994: 240)

Das Malfeld erweist sich in diesen Charakterisierungen wahrlich als ein weites Feld, dessen Bestimmung offenbar noch nicht präzise greifbar ist: Befindlichkeit, Einschätzung, Atmosphärisches, Emotionen, Bewertung. Das scheint mir eine äußerst heterogene Liste zu sein, die andeuten könnte, dass das Malfeld als – wie es sich bisher darstellt – Restkategorie des Subjektiven vielleicht grundlegend überdacht werden sollte.2 Dass sich das so darstellt, liegt auch daran, dass Untersuchungen dazu noch recht rar sind. Redders (1994) Analyse einer Nacherzählens stellt dazu einen ersten Schritt dar. Zu den sprachlichen Mitteln des Malfeldes schreibt sie:

“Es dominieren eindeutig Formen der Modulation. Allerdings sind auch vereinzelte lexikalische Formen verwendet, namentlich ‘ach Gott!’ [...] und das Kompositumelement ‘Riesen-’ [...]. Eine einzig syntaktisch zu nennende Form fällt auf, nämlich die rhythmische Isolierung syntaktisch ansonsten verbundener Ausdrücke [...]; ich habe sie als Parallelismus interpretiert.” (Redder 1994: 253)

Das bringt uns zurück zum obigen Zitat von Goffman, in dem er eine Reihe kommunikativer Mittel hervorhebt, mit denen bewertet, eingeschätzt, eine Befindlichkeit gegenüber dem Gesagten zum Ausdruck gebracht wird. Er beschreibt unterschiedliche intonatorische, modulatorische aber auch nonverbale Mittel der Distanzierung und der Approximation an das Gesagte. Sein Beispiel stammt selbstverständlich aus einem spezifischen Kommunikationsbereich. In der Wissenschaft besteht eine große Notwendigkeit solche Verhältnisse zum  Zitierten, um das es hier ja hauptsächlich geht, herzustellen. Genauer: Es besteht essentielle Notwendigkeit eine Positionierung zum bisherigen Forschungsstand darzustellen. Und Goffman hat hier quasi die virtuosen Mittel herausgegriffen, die diesen Zweck auf äußerst subtile und differenzierte Art und Weise bearbeiten und er hat nicht einfache Formulierungsmuster im Blick, die das Zitierte oder Referierte in bestimmter Weise qualifizieren, indem dieses in Matrixsätze wie X betont zu recht, dass oder Y hat sehr treffend herausgearbeitet, dass eingebettet wird (Steinseifer 2010: 95). Das sind gewissermaßen neuralgische Punkte, an denen sich eristische Handlungen manifestieren dürften (vgl. da Silva 2014),3 da die Qualifizierung fremder Erkenntnisse für die Konturierung der eigenen Position – ich bin geneigt zu sagen: der eigenen eristischen Origo – wesentlich ist.

Wie wir alle aus eigener Erfahrung wissen, wir die Beherrschung der Mittel, die dem Hörer oder Leser solche Hinweise geben, mit zunehmender Sozialisation im Wissenschaftsbetrieb immer zahlreicher, immer subtiler und auch (mehrfach) adressierbar.4 Und wie Goffman zeigt, geht es dabei nicht nur um Einschätzungen des Wahrheitsgehaltes vorgängiger Forschung. Wissenschaft ist ja gewissermaßen eine Lebensentscheidung. Zwangsläufig bleiben Befindlichkeiten und Emotionen nicht aus. Fraglich ist nur, wie stark sie einerseits Eingang in die traditionellen Publikationsinfrastrukturen finden DÜRFEN und andererseits, ob sie überhaupt Eingang finden KÖNNEN in diese Verdauerung wissenschaftlicher Kommunikation. Nicht ohne Grund schreibt Goffman:

“In sensing that these vocally tinted lines could not be delivered this way in print, hearers sense they have preferential access to the mind of the author, that live listening provides the kind of contact that reading doesn’t.” (Goffman 1981: 174f.)

In der Tat sind die Mittel, die Redder (1994) herausgearbeitet hat, nicht einfach in die Schriftlichkeit überführbar, ja sie scheinen nicht einmal einfach ‘übersetzbar’ zu sein, wenn man bedenkt, welche stilistischen, ja normativen Anforderungen an den wissenschaftlichen Ausdruck geknüpft sind. Nichtsdestotrotz haben wir alle schon Texte von Kolleg_innen gelesen, die wir gut und lange kennen, mit deren Auffassungen und deren Stil wir vertraut sind. Mit diesem Hintergrundwissen meint man, Spuren malender Prozeduren in einzelnen Texten ganz sicher ausmachen zu können, man ‘hört’ den_die Autor_in und seine_ihre Befindlichkeiten gewissermaßen beim Lesen selbst sprechen. Welche Mittel das sind, die uns diesen Eindruck gewinnen lassen, ist freilich nicht so ohne Weiteres zu sagen. Ist doch schließlich auch das höchst individuell.

Das Problem linguistischer Analysen diesen Zuschnitts ist, dass sie mit zunehmendem Hintergrund-, ja mit zunehmenden Feldwissen zunehmend komplex und detailliert; aber auch zunehmend idiosynkratisch werden. Gerade für das Malfeld, das in weiten Bereichen sicherlich auf gruppenspezifisches Hintergrundwissen aufbaut oder anders: das die detaillierte Kenntnis gemeinsamer oder zumindest geteilter Kommunikationsgeschichte bedarf, um umfänglich verstanden zu werden – gerade für das Malfeld also bedeutet das, dass dessen Rekonstruktion äußerst voraussetzungsreich ist. Genauso verhält es sich mit der titelgebenden Phrase und der gewählten Illustration. Es schließt sich die Frage an, ob es sinnvoll erscheint, diese Voraussetzungen für die Analyse z.B. interner Wissenschaftskommunikation restlos einzuholen. Mir scheint nicht. Sind doch die Mitglieder der akademischen Gemeinschaft, die am Diskurs teilnehmen, i.d.R. auch nicht umfänglich über die Hintergründe verständigt, die die jeweiligen Anspielungen vielleicht nur von den Mitgliedern einer Schule oder gar nur von einer kleinen Gruppe von Kollegen lesbar werden lassen.

Die illokutiven Horizonte5, die wissenschaftliche Texte bergen, weil ihre Autor_innen damit befasst sind, kontinuierlich, konkurrenziell und kooperativ um die Wahrheit zu ringen, sind also mit unterschiedlichen Wissenshintergründen auch unterschiedlich tief zu erschließen. Selbiges kennzeichnet aber auch die Situation des durchschnittlichen Wissenschaftlers, was diese hermeneutische Herausforderung nicht zu einem Spezifikum der Forschungssituation macht, sondern auch die alltägliche Situation der Akteure selbst kennzeichnet.

Literatur

Bühler, Karl (1982): Sprachtheorie. Die Darstellungsfunktion der Sprache. Ungekürzter Nachdruck der Ausgabe von 1934. Stuttgart: Gustav Fischer.

Busse, Dietrich (2012): Frame-Semantik. Ein Kompendium. Berlin, Boston: De Gruyter.

Ehlich, Konrad (2009): Interjektion und Responsiv. In: Hoffmann, Ludger (Hg.): Handbuch der deutschen Wortarten. Berlin, New York: De Gruyter, S. 423–444.

Ehlich, Konrad (2010): Prozedur. In: Glück, Helmut (Hg.): Metzler-Lexikon Sprache. 4., aktualisierte und überarbeitete Auflage. Stuttgart, Weimar: Metzler, S. 541–542.

Goffman, Erving (1981): The Lecture. In: Erving Goffman: Forms of Talk. Philadelphia: University of Pennsylvania Press, S. 160–196.

Pohl, Thorsten (2007): Studien zur Ontogenese wissenschaftlichen Schreibens. Tübingen: Niemeyer.

Redder, Angelika (1994): “Bergungsunternehmen” – Prozeduren des Malfeldes beim Erzählen. In: Brünner, Gisela/Graefen, Gabriele (Hg.): Texte und Diskurse. Methoden und Forschungsergebnisse der funktionalen Pragmatik. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 238–264.

Redder, Angelika (1998): Sprachbewusstsein als handlungspraktisches Bewusstsein – eine funktional-pragmatische Diskussion. In: Didaktik Deutsch 3 (5), S. 60–76.

Rehbein, Jochen (2001): Das Konzept der Diskursanalyse. In: Brinker, Klaus/Antos, Gerd/Heinemann, Wolfgang/Sager, Sven F. (Hg.): Text- und Gesprächslinguistik. Linguistics of Text and Conversation. Berlin, New York: De Gruyter (HSK, 16.2), S. 927–945.

Silva, Ana da (2014): Wissenschaftliche Streitkulturen im Vergleich. Eristische Strukturen in italienischen und deutschen wissenschaftlichen Artikeln. Heidelberg: Synchron.

  1. Wobei ich betonen möchte, dass ich nicht nur aus Promotionsprojekt bestehe! ;-) 
  2. Überdacht vor allem deswegen, weil die expressiven Prozeduren, im Vergleich zu allen anderen Prozeduren, gewissermaßen omnipräsent sind. D.h. es muss angenommen werden, dass Ausprägungen expressiver Prozeduren überall und immer in unterschiedlicher Markiertheit vorhanden sein müssen, da immer eine Befindlichkeit, Stimmung, Emotionalität in verschiedenen Graden rekonstruiert werden kann. Ein Anschluss an die Diskussionen der linguistischen Stilistik (z.B. die Arbeiten von Fix oder Sandig) erschiene hier sinnvoll.
  3. Ich bin gerade über Ana da Silvas (2014) Dissertation. Sie ist ganz frisch erschienen und ich freue mich schon auf ihre Analysen.
  4. Pohl (2007) scheint mir zum Thema der Ontogenese wissenschaftlicher Schreibfähigkeit äußerst reichhaltig und ertragreich zu sein. Dem muss ich bei Gelegenheit noch mehr Aufmerksamkeit widmen.
  5. Ana da Silva (vgl. 2014: 45f.) spricht von ‘illokutiven Strata’.

Quelle: http://metablock.hypotheses.org/645

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LMU: Ortsnamenforscher Wolf-Armin von Reitzenstein. Die Namen der Orte

http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/spotlight/2014_meldungen/ortsnamen.html „Brodfurth“, „Schweinersdorf“ oder „Leonhardspfunzen“: Ortsnamen rauschen an den meisten Menschen nur auf Straßenschildern vorbei; über flüchtige Gedanken und Mutmaßungen geht die Beschäftigung nicht hinaus. Wolf-Armin von Reitzenstein dagegen hat sie vor 50 Jahren zu seinem Forschungsgebiet gemacht und zahlreiche Bücher darüber verfasst.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/09/5341/

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Rotkäppchen und der böse Wolf? – Das Titelthema „Digitale Geisteswissenschaften“ in Humboldt Kosmos

Kenneth Whitley, „Once upon a time“, ca. 1939. Bildnachweis: Library of Congress Prints and Photographs Division Washington, http://www.loc.gov/pictures/item/98518274/ (public domain).

Kenneth Whitley, „Once upon a time“, ca. 1939. Bildnachweis: Library of Congress Prints and Photographs Division Washington, http://www.loc.gov/pictures/item/98518274/ (public domain).

Die Digitalen Geisteswissenschaften bleiben im Gespräch! Nach der großen Herrenhausen-Tagung der Volkswagen Stiftung im Dezember 2013, dem ausführlichen duz-Themenheft vom November 2013, das den schönen Titel „Digitale Geisteswissenschaften – Die Nerds unter den Denkern“ hatte, sowie der ersten Jahrestagung des Verbands der Digitalen Geisteswissenschaften im deutschsprachigen Raum (DHd) in Passau mit über 350 TeilnehmerInnen, stehen die Digitalen Geisteswissenschaften nun erneut im Fokus der geisteswissenschaftlichen Öffentlichkeit: Im August diesen Jahres ist Humboldt Kosmos, das Magazin der Alexander von Humboldt Stiftung, mit dem Titelthema „Digital Humanities – Rotkäppchen 2.0“ erschienen (Heft 102/2014).

Das Titelthema wird im Kontext des Wissenschaftsjahrs 2014 präsentiert, das unter dem Motto „Die digitale Gesellschaft“ steht, und erscheint sowohl auf deutsch als auch auf englisch. Auch das Engagement der Humboldt-Stiftung in diesem Bereich, insbesondere mit der Einrichtung der hochdotierten Humboldt-Professur „Digital Humanities“ in Leipzig, die bekanntlich mit Gregory Crane besetzt wurde, dürfte eine Rolle bei der Wahl des Themas gespielt haben.

Der Beitrag der Wissenschaftsjournalistin Lilo Berg beleuchtet verschiedene Einsatzgebiete digitaler Daten und Methoden in den Geisteswissenschaften und zeigt überzeugend deren Nützlichkei für die Forschung auf, nicht ohne auch problematische Aspekte anzusprechen. Der Haupttext, in dem zahlreiche prominente deutsche VertreterInnen der digitalen Geisteswissenschaften sowie einige kritische Stimmen zu Wort kommen, wird flankiert von Kurzprofilen der Beitragenden, einer Übersicht zu relevanten Studienangeboten und Zentren, einer kurzen Geschichte der Digital Humanities sowie einer Liste von Zeitschriften, Verbänden und Projekten aus dem Bereich der Digitalen Geisteswissenschaften. Ohne Zweifel bringt ein solcher Beitrag dem Thema viel Aufmerksamkeit und man kann sich daher eigentlich nur darüber freuen! Zugleich stolpert man als selbst in den Digitalen Geisteswissenschaften engagierter Wissenschaftler doch über die eine oder andere Passage, die das Feld weniger überzeugend porträtiert.

Zunächst einmal wird aber der große Nutzen digitaler Daten und Methoden für genuin geisteswissenschaftliche Fragestellungen, die zudem auf breites Interesse stoßen, nicht nur an zahlreichen Beispielen aus der Forschungspraxis der für den Beitrag befragten ForscherInnen aufgezeigt, sondern eben auch an dem wunderbaren Beispiel, das dem Themenheft seinen Titel gibt: Rotkäppchen. Was für die Gebrüder Grimm mangels Daten und Methoden eine unerreichbare Herausforderung war, nämlich die Ergründung der weltweiten Verbreitung des Rotkäppchen-Themas und die Suche nach einem möglichen Ursprung der Erzählung, wird mit digitalen Daten und Methoden erstmals möglich. Der Beitrag berichtet von den Arbeiten des Anthropologen Jamshid Tehrani, der auf der Grundlage zahlreicher (allerdings bei weitem nicht aller) Fassungen von Rotkäppchen aus unterschiedlichen Kulturkreisen und unter Nutzung digitaler Methoden, unter anderem Algorithmen aus der Phylogenetik, zu verlässlichen und neuen Ergebnissen kommt: Er zeigt, dass die Frage nach einem gemeinsamen Ursprung schlecht gestellt ist, sondern dass es vielmehr drei große Familien des Themas gibt, wie sie in Asien, Afrika und Europa existieren. (Wer den Originalbeitrag von Tehrani lesen möchte, kann dies übrigens in der ausgezeichneten Zeitschrift PLOSone tun, wo der Beitrag im Open Access erschienen ist.)

So schön dieses und weitere Beispiel sind, so schade ist allerdings auch, dass der Artikel immer wieder etwas verkürzend oder unkritisch verfährt, sowohl wenn es um bestimmte Details der digitalen Forschungspraxis und -methoden geht, als auch insbesondere dann, wenn es um die Argumente der Kritiker der Digitalen Geisteswissenschaften geht. Ein erster Punkt betrifft das disziplinäre Profil der Digitalen Geisteswissenschaften. Es fällt zum Beispiel (insbesondere den Literaturwissenschaftlern unter uns) auf, dass die Linguistik und Archäologie als Pioniere der Digitalen Geisteswissenschaften genannt werden, dann weitere Disziplinen genannt, die Literaturwissenschaft aber an dieser Stelle überhaupt nicht erwähnt, sondern offenbar unter die Linguistik subsumiert wird. Im überwiegenden Teil des Beitrags geht es dann umgekehrt vor allem um literaturwissenschaftliche Gegenstände und Methoden, und die Literaturwissenschaften im weitesten Sinne sind – mit Gregory Crane, Martin Hose, Fotis Jannidis, Gerhard Lauer, Jan-Christoph Meister, Claudine Moulin, und Gerhard Wolf – die bei weitem am Besten vertretene Disziplin im Beitrag. Zwar kommen Archäologie und Linguistik noch kurz zur Sprache, die zahlreichen Aktivitäten und Initiativen in anderen Bereichen der Digitalen Geisteswissenschaften in Deutschland – man denke insbesondere an die Geschichte, Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft, bleiben leider unerwähnt. Das disziplinäre Profil der Digitalen Geisteswissenschaften ist viel breiter und viel interdisziplinärer, als es der Beitrag vermittelt.

Ziemlich befremdlich ist außerdem, dass ohne jegliche kritische Distanz die Digitalen Geisteswissenschaften für ein bestimmtes Übel der Gegenwart verantwortlich gemacht werden. Es mag ja sein, dass die Konzentrationsfähigkeit und sprachliche Sicherheit von Studierenden (zumindest aus Sicht der ProfessorInnen) unzureichend ist, und vielleicht stimmt es ja tatsächlich, dass diese beiden Kompetenzen bei Studienanfängern über die Jahre hinweg abnehmen. Die Digital Humanities, so wird im Beitrag Gerhard Wolf zitiert, verstärkten diesen Trend! Wenn es diesen Trend gibt (der Punkt ist durchaus umstritten), so ist dafür doch allenfalls die übergreifende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens und der Medien insgesamt verantwortlich zu machen, nicht jedoch ein noch kleiner Teil des Wissenschaftsbetriebs, mit dem die allermeisten StudienanfängerInnen während ihrer Schulausbildung und Sozialisation bis dahin wohl kaum in Berührung gekommen sein dürften. Glücklicherweise ist das wirklich ein Randthema des Beitrags.

Wirklich ärgerlich wird es allerdings beim Thema Forschungsförderung. Hier übernimmt der Beitrag unkritisch die Strategie eines seiner Beiträger, etablierte und digitale Geisteswissenschaften gegeneinander auszuspielen. Einer der Kritiker der Digitalen Geisteswissenschaften, Gerhard Wolf, wird mit folgendem Hinweis zitiert: „Digitalprojekte verschlingen Ressourcen, die wir dringend für unser geisteswissenschaftliches Kerngeschäft bräuchten“. Dass die dann von Wolf genannten Kernaufgaben, „interpretatives Erforschen und Editieren“ selbstverständlich von den digitalen GeisteswissenschaftlerInnen praktiziert werden, bleibt unerwähnt. Auch sei die Langzeitverfügbarkeit digitaler Objekte “nicht gewährleistet” und die “Abhängigkeit von der Technik nehme besorgniserregend zu”. Hier bleibt die Tatsache unerwähnt, dass die Langzeitverfügbarkeit papierbasierter Editionen auch nicht an sich gewährleistet ist, sondern erst durch eine über Jahrhunderte gewachsene und institutionalisierte Bibliothekslandschaft möglich wird, mithin durch Infrastrukturen, von denen wir abhängig sind. Die Anstrengungen, um eine vergleichbar tragfähige und dauerhaft verlässliche digitale Infrastruktur für digitale Objekte zu schaffen (in der Tat nach wie vor eine Herausforderung!), in der Digitalisate sicher aufbewahrt, langfristig verfügbar und unter neuen Fragestellungen nutzbar sind, werden erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit und mit vergleichsweise geringen Mitteln betrieben. Niemand würde fordern, statt Bibliotheken doch lieber Forschung zu fördern, denn Bibliotheken sind unbestrittene Grundlage für Forschung. Ebenso verhält es sich mit der digitalen Infrastruktur: auch sie ist Grundlage (digitaler) Forschung und auch sie muss in vergleichbarer Weise wie die analoge Forschungsinfrastruktur institutionalisiert und dauerhaft gefördert werden. Vor allem aber: Alle GeisteswissenschaftlerInnen sollten an einem Strang ziehen, um ihre wissenschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung sichtbar zu machen und mit ihren (auch, aber nicht nur finanziellen) Bedürfnissen bei Politik und Forschungsförderern gehört zu werden!

Was bleibt als Fazit? Einen Blogpost über einen wissenschaftsjournalistischen Beitrag schreibt man nicht, um seine Stärken zu loben. Daher lag hier der Schwerpunkt auf einigen Aspekten des Beitrags, die aus Sicht der Digitalen Geisteswissenschaften eher kritisch zu sehen sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich die sicherlich zahlreichen GeisteswissenschaftlerInnen, die den Beitrag lesen werden, in der Lage sind, die Verkürzungen des Beitrags zu erkennen und ihnen vor allem die wunderbaren Anwendungsbeispiele im Gedächtnis bleiben, die zeigen, wie vielfältige neue Erkenntnisse und neue Fragestellungen durch digitale Daten und Methoden möglich werden!

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=3953

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Call4Papers (kritische Lehre 2013): Wie steht es um Hochschullehre und ihre Potentiale für (Gesellschafts-)Kritik? (bis 30.11.14)

Im Februar 2013 fand ein erster Workshop zum Thema “kritische Lehre” im Rahmen der AkG statt, der auf großes Interesse stieß. Daran soll ein Workshop im Januar 2015 anschließen und diesmal den Bogen etwas weiter spannen. Ging es im Februar … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7252

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aventinus specialia Nr. 62 [01.09.2014]: Lückenhafte und nicht abgeschlossene Titelaufnahme in der Historischen Bibliographie ab dem Berichtsjahr 2013

Wegen der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Historischer Forschungseinrichtungen und verzögerte Redaktionsprozesse sind leider bei aventinus in den Jahren 2013 erschienene Titel nur lückenhaft und 2014 veröffentlichte Beiträge nicht in die Historische Bibliographie aufgenommen. http://ahf-muenchen.de

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/09/5339/

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DHd-Tagung 2015: Call for Papers

I. Inhalte

Die „Digital Humanities im deutschsprachigen Raum (DHd)“ bitten um die Einreichung von Abstracts zur zweiten Jahrestagung seit ihrer Gründung. Organisiert durch das Zentrum für Informationsmodellierung – Austrian Centre for Digital Humanities, findet diese an der Universität Graz statt. In der internationalen Tradition solcher Tagungen bitten wir um Beiträge in der ganzen Breite des Fachgebiets. Für das Leitthema “Von Daten zu Erkenntnissen” sind besonders drei Themenbereiche relevant, die für die methodologische  Diskussion und für eine Positionierung unserer Disziplin im Spannungsfeld zwischen datenorientierten und hermeneutischen Ansätzen fruchtbar sein können:

(a) Welchen Mehrwert bieten die in den digitalen Geisteswissenschaften entwickelten neuen Methoden und Technologien für Erkenntnisprozesse in unterschiedlichen geistes­wissenschaftlichen Disziplinen?

(b) Sind disziplinenübergreifende Synergien aus den in den digitalen Geistes­wissen­schaften entwickelten Methoden, Techniken und Infrastrukturen zu erwarten?  Ist die “Flut” und Vielfalt von Projekten und Ansätzen auf gemeinsame Methoden/Theorien abbildbar?

(c) Welche Bedeutung haben Daten für die zukünftige Generierung von Wissen in den Geisteswissenschaften?  Welche theoretischen, methodischen und praktischen Vor­aus­setzungen sind für eine nachhaltige Nutzung von Forschungsdaten nötig?

Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung freuen wir uns auch über Beiträge zu allen Bereichen der digitalen Geisteswissenschaften. Dazu gehören unter anderem:

  • Beispiele für disziplinspezifische Forschungsprojekte in der ganzen Breite der Geisteswissenschaften, sowohl in ihren objektbezogenen (Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Kunstgeschichte etc.) als auch in ihren textbezogenen Ausprägungen.
  • Alle Aspekte der Modellierung geisteswissenschaftlicher Inhalte und Forschungsprozesse, Probleme des Markups und anderer Ansätze zur Formalisierung von Inhalten, insbesondere auch im Bereich der semantischen Technologien.
  • Aspekte der Nutzung von Big Data-Datenpools für geisteswissenschaftliche Forschung.
  • Modelle und Praxiserfahrungen von Curricula und Ausbildungsgängen im Bereich der DH.
  • Kuratorische Aspekte digitaler Verfahren, Modelle der Kooperation von Wissenschaft und Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Archive, Museen).
  • Durch innovative Softwarewerkzeuge ermöglichte neue methodische Ansätze.
  • Daten sind mehr als Text: 3D – und Multimedia-Anwendungen, Virtual Reality, digitale Kunst uvm.

II. Formales

Es können eingereicht werden:

  • Poster (Abstract von maximal 750 Wörtern).
  • Vorträge (Abstract von maximal 1500 Wörtern).
  • Sektionen mit mehreren Beiträgen (drei Vorträge pro Sektion, ein Abstract pro Vortrag, ein Abstract von ca. 500 Wörtern, das die übergeordnete Fragestellung der Sektion beschreibt).
  • Panels (minimal 3, maximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ein Abstract von maximal 1500 Wörtern).
  • Vor der Konferenz stattfindende Workshops (Vorschlag von maximal 1500 Wörtern).

Für die Einreichung der Abstracts müssen Sie sich auf https://www.conftool.pro/dhd2015 registrieren und die Datei als PDF für die Begutachtung bereitstellen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an dhd2015(at)uni-graz.at.

Die Frist für die Einreichung aller Arten läuft am 2.11.2014 um Mitternacht GMT ab. Eine Benachrichtigung darüber, ob der Beitrag angenommen wurde, wird bis Mitte Dezember versandt.

Die primäre Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. In der Regel wird erwartet, dass von einem Verfasser / einer Verfasserin / einer Projektgruppe nur ein Poster oder Vortrag eingereicht wird. Eine Beteiligung von Beitragenden darüber hinaus an einem Panel oder Workshop ist jedoch möglich.

1) Posterpräsentationen

Poster (Abstracts: 500-750 Wörter) können zu jedem Thema des Call for Papers eingereicht werden, insbesondere aber auch den Stand einzelner Projekte darstellend beschreiben oder Software demonstrieren.

2) Vorträge

Vorträge (Abstracts: 750 bis 1500 Wörter) stellen unveröffentlichte Ergebnisse dar, und / oder berichten über die Entwicklung von signifikanten neuen Methoden oder digitalen Ressourcen und / oder stellen ein methodisch theoretisches Konzept dar. Für die einzelnen Vorträge sind 20 Minuten Präsentationszeit und 10 Minuten für Fragen vorgesehen. Es wird erwartet, dass die behandelten Themen, auch wenn nicht abgeschlossen, mindestens signifikante Zwischenergebnisse vorweisen können. Für die Ankündigung von Vorhaben, zu denen noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, ist das Posterformat vorgesehen.

3) Sektionen

Diese bestehen aus drei Langvorträgen mit einer Dauer von maximal 20 Minuten zu einem übergeordneten Thema. Neben den Abstracts der einzelnen Vorträge ist ein Abstract des Organisators / der Organisatorin einzureichen, das in etwa 500 Wörtern das übergeordnete Thema der Sektion, bzw. den Zusammenhang zwischen den einzelnen Beiträgen darstellt.

4) Panels

Bieten drei bis sechs TeilnehmerInnen die Möglichkeit ein Thema auf der Basis einleitender Kurzvorträge zu diskutieren. In der Regel wird erwartet, dass von der 90-minütigen Sitzung je ein Drittel auf die vorbereiteten Statements, die Diskussion innerhalb des Panels und die Diskussion des Panels mit dem Publikum entfällt. Die Panel-OrganisatorInnen reichen eine kurze Beschreibung des Themas im Umfang von 750-1500 Wörtern und bestätigen die Bereitschaft der nominierten TeilnehmerInnen, an dem Panel teilzunehmen.

5) Vor der Konferenz stattfindende Workshops

Von TeilnehmerInnen an Workshops, die vor der Konferenz stattfinden, wird erwartet, dass sie sich für die ganze Konferenz anmelden. Workshops dauern einen halben Tag.

Die Vorschläge sollten die folgenden Informationen enthalten:

  • Titel und eine kurze Beschreibung des Themas (750 bis 1500 Wörter).
  • Die vollständigen Kontaktdaten aller Beitragenden sowie einen Absatz zu deren Forschungsinteressen.
  • Die Zahl der möglichen TeilnehmerInnen.
  • Angaben zu einer etwa benötigten technischen Ausstattung.
  • Der workshopspezifische Call for Papers, falls ein solcher veröffentlicht wird.

III. Programmkomitee

Dr. Anne Baillot (Humboldt-Universität zu Berlin/Universität Stuttgart), Prof. Dr. Elisabeth Burr (Universität Leipzig), Georg Hohmann, M.A. (Deutsches Museum in München), Prof. Dr. Walter Koch (Angewandte Informationstechnik Forschungsgesellschaft mbH), Prof. Dr. Ingo Kropač (Karl-Franzens-Universität Graz), Dr. Matthias Lang (Universität Göttingen), Prof. Dr. Claudine Moulin (Universität Trier), Dr. Laurent Pugin (RISM Schweiz), Prof. Dr. Malte Rehbein (Universität Passau, Vorsitzender des Programmkomitees), Dr. Christof Schöch (Universität Würzburg), Prof. Dr. Wolfgang Spickermann (Karl-Franzens-Universität Graz), Dr. Thomas Stäcker (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel), Prof. Dr. Mag. Johannes Stigler (Karl-Franzens-Universität Graz), Prof. Dr. Manfred Thaller (Universität Köln), Prof. Dr. Georg Vogeler M.A. (Karl-Franzens-Universität Graz), Thorsten Wübbena, M.A. (Goethe-Universität Frankfurt am Main)

Bitte beachten Sie auch die Pre-Conference am 24.2. 2015 “Unser digitales Gedächtnis: Langzeitarchivierung von kulturellem und wissenschaftlichem Erbe”: http://dhd2015.uni-graz.at/de/konferenz/pre-conference-digitale-bibliothek/

Zum Call for Papers als PDF

Zur Veranstaltungswebseite

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=3964

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Der Augustin, Fachzeitschrift für habsburgische Geschichte

Dass der Augustin nicht nur das erfreulichste in Österreich erscheinende Printmedium, sondern auch ein veritables Fachorgan für die habsburgische Geschichte ist, beweist einmal mehr ein darin abgedruckter Beitrag von Erwin Riess, der diesmal eine treffende Einschätzung des Kaisers Karl VI. enthält, ausgesprochen von Herrn Groll:

am 23. August 1728 eröffnete Kaiser Karl VI., der Vater von Maria Theresia, die weiter ausgebaute Straße über den 1366 Meter hohen Loiblpass. 'Das dürfte eine der wenigen gelungenen Handlungen des vertrottelten Habsburgers gewesen sein', bemerkte Groll. 'Wieso so streng?' Der Dozent setzte sich vor der nächsten Serpentine zurecht. 'Karl VI. brachte die spanischen Jesuiten und das tödliche Hofzeremoniell nach Wien, er bespitzelte und bekämpfte seinen erfolgreichen Feldherrn Prinz Eugen und er war der Urheber der unseligen Pragmatischen Sanktion. Die Großmächte und die österreichischen Stände ließen sich die Anerkennung der weiblichen Thronfolge durch Maria Theresia fürstlich honorieren. Dennoch fielen sie noch in der Stunde ihrer Thronbesteigung über die junge Herrscherin her. Das Reich ging an dem unsinnigen Vertrag fast zugrunde.'
'Was haben Sie gegen die weibliche Thronfolge?'
'Nichts', erwiderte Groll. 'Man hätte sie nur, wie Prinz Eugen vergeblich riet, militärisch und nicht diplomatisch sichern müssen.'


Riess, Erwin: Das Gasthaus 'Deutscher Peter' am Loibl-Pass, in: Augustin Nr. 372, 20.8.2014, S. 38.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/967550243/

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