„Kulturen beruhen auf Erinnerung, auf Praktiken der Speicherung und der Überlieferung“ – so heißt es zu Beginn der Beschreibung zur DHd2022-Tagung Kulturen des digitalen Gedächtnisses. Dies trifft auch auf die Literaturgeschichtsschreibung zu. Literatur als Teil von Kulturen beruht auf den Erinnerungen der Schreibenden und den Erinnerungen der Lesenden, sie muss gespeichert und überliefert werden, um nicht in Vergessenheit zu geraten. Literaturgeschichtsschreibung ist sowohl Teil als auch Resultat dieser Erinnerungs- und Gedächtnispraktiken, bestimmte Werke werden durch ihre Hervorhebung im kulturellen Gedächtnis gehalten, andere bleiben ungenannt.[1] Dieser Selektionsprozess entscheidet mit darüber, wie die Literatur der Vergangenheit gegenwärtig und zukünftig betrachtet wird.
Durch die technische Weiterentwicklung verändern sich die Gedächtnispraktiken. Digitalisate können einer Öffentlichkeit, die über eine funktionierende Internetverbindung verfügt, zu jeder Tages- und Nachtzeit zugänglich gemacht werden und mit digitalen Methoden kann auch in der Literaturwissenschaft quantitativ geforscht werden, sodass nicht länger auf einen Kanon zurückgegriffen werden müsste – so die große Hoffnung. Literaturgeschichte als (Re-)Konstruktion von Vergangenheit ist dabei wie jede Geschichtsschreibung von Bias und persönlichen Zielsetzungen beeinflusst, doch die Hoffnung besteht darin, diese durch digitale Methoden korrigieren und ein korrekteres Bild der literarischen Verhältnisse erzeugen zu können. Zugleich besteht die Gefahr, stattdessen einen zweiten ‚digitalen Kanon‘ zu schaffen, in dem sich gerade die Bias, die im analogen Literaturkanon bestehen, verfestigen und sie in der Literaturgeschichtsschreibung weiter fortzuschreiben.
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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=17838