Im Jahr 1871 wurde die Kleindeutsche Lösung, die Gründung eines deutschen Nationalstaats unter preußischer Führung vollendet. Doch wie weit erstreckte sich diese „deutsche Einheit“ über das Reich aus zollpolitischer Betrachtung? Ein Blick auf Hamburg und den Deutschen Zollverein in den ersten Jahren des Kaiserreichs. – Von Johannes Korff
Als Hamburg vor über zwei Jahren seinen Freihandelsbezirk aufgab, verschwand damit auch die Erinnerung an einen Prozess, der die Hansestadt einst in ihr „Mark“, ihrer Souveränität traf. Hamburg war einmal, zusammen mit Bremen, Teil des deutschen Nationalstaats, ohne jedoch zu dessen Zollgebiet zu gehören. Die Hamburger Kaufleute waren abhängig vom überseeischen Handel, was eine handelspolitische Vorsicht erklärt. Nachdem das Deutsche Kaiserreich 1871 gegründet wurde, verlor Hamburg 1888 seine Sonderrechte. Dahinter steht eine Entwicklung. Die Frage lautet: Welche Kontinuitäten und Brüche hatten der Verlauf und die Umstände des Verlustes von Hamburgs Sonderrechten als Freihandelshafen?
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