Linkdossier (2): Kathedralen des Wissens – Bibliotheken im Internetzeitalter

Interessante Ansätze, wie mit Bibliotheken in Zukunft umgegangen werden kann, bietet unsere zweite Ausgabe des Linksdossiers. Dieses Mal gibt es nicht immer ernst gemeinte Vorschläge, wie eine Bibliothek zu organisieren ist. Über weitere erheiternde Vorschläge für die Bibliotheken der Zukunft sind wir wie immer dankbar.

Wie man eine öffentliche Bibliothek organisiert
Ein über 20 Jahre alter Text, der noch heute funktioniert und zu einem Klassiker geworden ist. Umberto Eco darüber, wie eine öffentliche Bibliothek zu organisieren ist:

“1. Die Kataloge müssen so weit wie möglich aufgeteilt sein; es muß sehr viel Sorgfalt
darauf verwandt werden, den Katalog der Bücher von dem der Zeitschriften zu trennen
und den der Zeitschriften vom Schlagwort- oder Sachkatalog, desgleichen den Katalog
der neuerworbenen Bücher von dem der älteren Bestände. Nach Möglichkeit sollte die
Orthographie in den beiden Bücherkatalogen (Neuerwerbungen und alter Bestand)
verschieden sein: beispielsweise Begriffe wie “Code” in dem einen mit C, in dem anderen
mit K oder Namen wie Tschaikowski bei Neuerwerbungen mit einem C, bei den anderen
mal mit Ch, mal mit Tch.”

“Bibliothekslatein” oder Umberto Eco 2.0
Auf Eco aufbauend hat Dr. Oliver Obst in seinem Blog die Regeln ins Internetzeitalter verschoben:

“1.
Der Bibliothekar muß den Benutzer als dumm betrachten, informationsinkompetent, RSS-unwissend, ein Nichtstuer (andernfalls säße er an der Arbeit) und YouTube-Süchtiger.”

Auf ins Lesefreudenhaus
In der Zeit berichtet Pia Volk darüber, dass die Menschen nicht mehr in die Bibliotheken kommen, weil sie Bücher brauchen:

»Die Menschen kommen zu uns, um sich den Kopf wieder frei zu machen«, sagt Bürger. Was paradox klingt.

Bibflirt.de
Bibliotheken dienen nicht immer nur der Wissens-, sondern manchmal auch der Partnervermittlung. Auf Bibflirt.de können ganz Schüchterne anonym ihr Herz zum Beispiel so ausschütten:

“An den Zuckerjungen von der Ausleihe, der uns Mädchen in senem himmelblauen Hoodie verzaubert! Wir wollen, dass du weißt, dass dein verträumtes Lächeln der einzige Grund für uns ist, Tag für Tag die Bibliothek zu betreten! Danke <3″

Library turns to pole dancing to entice new readers
Auch eine Möglichkeit, potentielle Leser*innen anzusprechen: die Bibliothek einfach Zweck entfremden, das soll laut Guardian in Schottland passieren. Am 2. Februar, dem “Love Your Library Day”, wird die Bibliothek in eine Poledance-Klasse verwandelt. Daneben soll mit Büchern statt mit Schlägern Tischtennis gespielt werden. Die Motivation dahinter:

“Love Your Library Day is a marvellous opportunity for us all to celebrate the hugely important role libraries play in the heart of our local community.”

Quelle: http://gid.hypotheses.org/268

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Schlaglichter auf die Geschichte, Band 3

Von Stefan Sasse

„Schlaglichter auf die Geschichte“ ist ein Lesebuch zur Geschichte. Es bietet kurze Kapitel, die sich auf etwa zehn bis zwanzig Seiten mit einem spezifischen Thema auseinandersetzen und auf dem Stand der aktuellen Forschung allgemein verständlich darlegen. Das Spektrum dieser Artikel ist breit gewählt und reicht von der Antike über das Mittelalter in die Frühe Neuzeit und in unsere Gegenwart hinein. Schwerpunkte sind die Geschichte Deutschlands und der USA. Viele dieser historischen Themen werden dabei unter dem Fokus von bestimmten Problemen untersucht, die in der entsprechenden Epoche maßgebend waren.


So findet sich im Buch eine Einführung in die Parteien der Weimarer Republik neben einer Geschichte der französischen Republiken zwischen Französischer Revolution und Zweitem Weltkrieg, enthält das Buch eine Abhandlung über die Außenpolitik der Bonner Republik und eine detaillierte Analyse der Deutschen Einheit. Besondere Schmankerl in diesem Band sind eine komplette Geschichte des Supreme Court und ein kontrafaktisches Szenario, das die möglichen Auswirkungen eines deutschen Siegs im Ersten Weltkrieg darstellt.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Themen, die eine komplette Epoche beschreiben und deren Relevanz anhand einer spezifischen Problemstellung greifen, befassen sich andere Artikel mit sehr speziellen Themen. Beispiele für solche Themen sind etwa zeitgenössiche Debatten zu historischen Themen wie die Frage, ob "Mein Kampf" neu aufgelegt werden sollte oder ob Nazi-Vergleiche gemacht werden sollten. In einem Überblicksartikel werden die amerikanischen Präsidenten zusammen mit den Animaniacs erklärt, und ein Essay widmet sich der Frage, ob das Ende der amerikanischen Ureinwohner Völkermord war.

Für „Schlaglichter auf die Geschichte“ wurden die verwendeten Artikel noch einmal grundlegend überarbeitet. Jeder Band dieser Reihe enthält eine Auswahl von Artikeln zu den verschiedensten Themen.

Die Problemorientierung der Artikel und ihre prägnante Kürze ermöglicht dem historisch interessierten Publikum einen schnellen Einstieg ins Thema, die Aktualität des Forschungsstands und die pointierten Thesen regen das Nachdenken und Reflektieren an und heben „Schlaglichter auf die Geschichte“ damit von anderen Geschichtsüberblicken ab. In diesem Band finden Sie:

- Das Parteiensystem der Weimarer Republik
- Die SPD im Wahlkampf 1972
- Zur Steinbach-Debatte
- Die Geschichte des "Supreme Court of the United States”
- Die rechtlichen Grundlagen des Prinzipats
- Die Außenpolitik der Bonner Republik
- Zur Debatte um die Wiederauflage von „Mein Kampf“
- Drei Sätze, die die Welt veränderten
- Der Versailler Vertrag
- Der internationale Nazi-Vergleich und seine Helfershelfer
- Die amerikanischen Präsidenten…mit den Animaniacs
- Gurkentruppe in Lack und Leder
- Von der Ersten zur Dritten Republik
- Die DDR – ein Staat auf Abruf
- Weihnachten wieder zu Hause? Ein kontrafaktisches Szenario
- War das Ende der amerikanischen Ureinwohner Völkermord?
- Der 9. November – ein deutscher Tag in einem deutschen Jahrhundert
- Die deutsche Einheit
- Vom Elend des deutschen Geschichtsfernsehens
- War im Geschichts-Fernsehen früher alles besser?

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2013/01/schlaglichter-auf-die-geschichte-band-3.html

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Ein französisch-amerikanisches Gespräch über die Begeisterung für Geschichte

Die kanadisch-US-amerikanische Historikerin Natalie Zemon Davis hat im Jahr 2010, gemeinsam mit dem Franzosen Denis Crouzet, ein Gesprächsbuch veröffentlicht (Natalie Zemon Davis. A Passion for History. Conversations with Denis Crouzet, hg. v. Michael Wolfe (Early modern studies 4), Kirksville 2010). Herausgekommen ist eine Unterhaltung über das Leben, Politik und wie beides bei einer großartigen Historikerin die Arbeit als Wissenschaftlerin prägte.


Natalie Zemon Davis. (Quelle: http://www.magazine.utoronto.ca/new/wp-content/uploads/2010/06/loc_social_historian_480.jpg)

Davis, geboren 1928 in Detroit in einem wohlhabenden jüdischen Elternhaus, ist eine der innovativsten Forscher/innen über das frühneuzeitliche Frankreich. Seit ihrer Emeritierung in Princeton ist sie an der Universität Toronto tätig. Während ihrer Karriere lehrte sie unter anderem in Yale, Berkeley, Oxford und an der EHESS Paris. Davis arbeitet zur Religions-, Frauen- und Sozialgeschichte Frankreichs, v.a. im 16. Jahrhundert. Bis heute unumgänglich – auch für mich in meiner Dissertation – ist ihr Aufsatz zur rituellen und sozial konstruierten Dimension der Gewalt in den französischen Religionskriegen (The Rites of Violence, in: Past and Present 59, 1973, 51-91)

Denis Crouzet, der in A Passion for History die Rolle des Interviewers, aber auch des kongenialen Vergleichers und Anreicherers übernimmt, wurde 1953 in Paris geboren. Heute lehrt er an der Université Paris IV-Sorbonne. Crouzet veränderte in den 1980er und 1990er Jahren den Blick der Wissenschaft auf die französische Reformation und die Religionskriege. Eschatologische Erwartungen (bzw. deren Abbau), religiöse Gewalt und konzeptuell-anthropologische Dimensionen der Reformation sind sein Thema. All das vereinigte Crouzet besonders detailliert in einer 1990 erschienenen, zweibändigen Monographie (zurückgehend auf seine Dissertation): Les Guerriers de Dieu. La violence au temps des troubles de religion (vers 1525-vers 1610).

Denis Crouzet. (Quelle: http://newsletter.paris-sorbonne.fr/local/cache-vignettes/L120xH180/D._Crouzet-b5231.jpg)

Das Gesprächsbuch geht zurück auf eine Reihe von Treffen im Jahr 2003. Natalie Zemon Davis ist seit Jahren eine begehrte Gesprächspartnerin auch außerhalb der Historikerzunft. Ihr Leben lädt zu spannenden Berichten ein. Davis’ Herkunft aus der jüdischen Kultur, ihr linkes politisches Engagement in den Hexen jagenden USA zu Beginn der 1950er Jahre (ihr Mann musste für ein halbes Jahr ins Gefängnis, die Konsequenz war ein längeres “Exil” in Toronto) und ihre Beziehung zu Frankreich bieten Gesprächsstoff genug. Besonders spannend ist dabei, wie sich diese persönlichen, beruflichen und politischen Lebenserfahrungen auf ihre Arbeit als Historikerin ausgewirkt haben. Immerhin hat Natalie Zemon Davis mit ihrem sozial- und kulturgeschichtlichen Ansatz die Frühneuzeitforschung bis heute geprägt. Davon zeugt u.a. ein jüngst veröffentlichter Sammelband, der sich mit ihren Thesen aus heutiger Forschersicht auseinandersetzt (Grame Murdock/Penny Roberts/Andrew Spicer (Hg.): Ritual and Violence. Natalie Zemon Davis and Early Modern France (Past and Present Supplement, 7), Oxford 2012).

Diesen Fragen geht Crouzet mit klugen Fragen nach, besonders auf der Suche nach der Verbindung von persönlicher Lebenserfahrung und Wissenschaft. Das ergibt auf schlanken 218 Seiten einen Parforceritt durch das amerikanische Judentum des 20. Jahrhunderts, das Aufkommen der gender studies und der Neuen Kulturgeschichte, Frankreich, politische Hoffnungen und Enttäuschungen und die Verbindung der Geschichte mit dem hier und jetzt. Es geht um Fragen der menschlichen Anthropologie, nach vielleiecht grundsätzlichen Veranlagungen, nach sozialen Dynamiken und den Kämpfen der politisch oder sozial Randständigen. Freilich wird auch die heutige politische und kulturelle Situation, besonders in den USA, in den Blick genommen.

Natalie Zemon Davis erzählt über die Geschichte, ihre Geschichte des 20. Jahrhunderts und die Geschichtswissenschaft darin. Ein spannendes Buch über ein Leben in und mit der Geschichte und wie beide die Blicke aufeinander prägen und verändern. Unbedingt zu empfehlen – ein intelligenter, kurzweiliger und politischer Schmöker.

Quelle: http://catholiccultures.hypotheses.org/442

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Die Duisburger entdecken die Archäologie (Mercatorhaus Duisburg II)

Die Ausgrabung des Wohnhauses Gerhard Mercators hat in Duisburg einen wahren Begeisterungssturm ausgelöst. Die Presse sprach von Sensationen. Die Stadtbürger entdecken eine Geschichte vor der Industrialisierung und Archäologie und Denkmalpflege sollten das nutzen.

Eine Bürgerinitiative rund um den stadtbekannten Filmproduzenten und Filmforum-Geschäftsführer Kai Gottlob wollen das Wohnhaus wieder aufbauen. Der Oberbürgermeister unterstützt ihn. Die ersten klugen und weniger klugen Vorschläge über Aufbau und Nutzung werden laut.

In Kunstgeschichte und Denkmalpflege ist Rekonstruktion aber eine aufgeladene Debatte. Die Argumente werden von den Befürwortern und Gegnern  wechselseitig als „Behauptungen“ diffamiert, die irgendwie ohne Grundlage seien und sowieso muss man diesem Wahn „intellektuell entgegentreten.“[1]

Die Texte bestehen aus mehreren Zeilen langen Schachtelsätzen, die 3 bis 4 Sinneinheiten beinhalten. Die Verben sind meist dem lateinischen und griechischen entlehnt, was die Intellektualität dieses „Intellektuellen Entgegentretens“ noch unterstreicht. Wer die Duisburger kennt, weiß, dass man ihnen so nicht zu kommen braucht. Mit Arroganz katapultiert man sich selbst aus der doch notwendigen gesellschaftlichen Debatte.

Die wissenschaftliche Begleitung ist aber unbedingt erforderlich. Die Entscheidung nach dem Ob? liegt in der Hand von Bürgerinitiativen und Politik. Die Frage nach dem Wie? kann in der Hand von Archäologen, Bauforschern und Kunsthistorikern liegen, was dringend zu wünschen ist. Wie sich die Dinge in Duisburg entwickeln, wird man sehen.

Die lange, aufgeladene Debatte innenhalb der Kunstgeschichte und akademischen Denkmalpflege findet so in der Archäologie nicht statt. Rekonstruktionen sind eine Selbstverständlichkeit: Sie werden gezeichnet, dreidimensional am Rechner erstellt oder aus Holz oder anderen Materialen meist im verkleinerten Maßstab gebaut. Auch 1:1 Rekonstruktionen sind nicht selten und gehören zum Erscheinungsbild von Archäologischen Parks und Museen. Stellvertretend seien hier genannt: Der Archäologische Park Xanten (nordwestlich von Duisburg) (Römer), die Slawenburg Radusch (bei Cottbus) (Slawen), der keltische Glauberg (Hessen) (Kelten) oder das archäologische Freilichtmuseum in Unteruhldingen (Bodensee) (Vorgeschichte). Es gibt aber noch viel viel mehr. In der Archäologie ist man sich über die „Gefahr“ einer solchen Rekonstruktion bewusst: Sie spiegeln nämlich immer nur den Forschungstand wieder. Allerdings ist das nicht die Hauptsache. Die Hauptsache ist die Erhaltung des Originals. Rekonstruktionen sind letztlich Visualisierungen von Forschung. Die Fundamente, Ausbruchsgruben, Brunnenschächte und Abfallgruben sind wissenschaftliche Quellen und müssen für die Nachwelt erhalten bleiben. Das Problem hierbei ist, dass diese Dinge nicht in ein Archiv gebracht werden können, sie müssen vor Ort erhalten bleiben. Der zweite Punkt ist, dass im Falle einer Vor-Ort-Rekonstruktion, wie im Falle des Mercatorhauses, die Fundamente, die erhaltenen Keller und die Überreste der Erdgeschossmauern als Originale deutlich vom rekonstruierten Aufgehenden zu unterschieden sind. Bei der Rekonstruktion ist es dann aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten tatsächlich egal, welchen historischen Zustand man wählt. Es ist auch möglich, das Vorderhaus und Hinterhaus in zwei unterschiedlichen Zeitstufen zu rekonstruieren, man kann auch nur eine historische Fassade nachbilden mit einem Betonkasten dahinter oder sich gleich für eine Kubatur entscheiden. Diese Entscheidung liegt wiederum bei Bürgerinitiative und Politik. Bei der wissenschaftlichen Beratung der Rekonstruktion kann und darf aber nicht gespart werden, denn sonst ist die Gefahr einer Blamage hoch. Denn dem öffentlichen Blick durch die Medien dürfen sich die Verantwortlichen gewiss sein.

Architektonische Rekonstruktionen sind keine Seltenheit  in deutschen Stadtbildern. Im Gegenteil sind sie häufig sogar die Aushängeschilder, ein Teil des Stadtimages. Frankfurt wirbt mit dem Wiederaufbau seiner Altstadt, für Dresden ist die Frauenkirche im Dresdener Barock das Städtische Symbol bürgerschaftlichen Aufbruchs nach Bombenkrieg und sowjetischer Besatzung, das Potsdamer Schloss und das Berliner Schloss ein Rückgriff auf Preußens vergangenen Glanz.

Das Mercatorhaus war ein spätgotisches Wohnhaus, dessen Einzigartigkeit darin besteht, dass Mercator darin gewohnt hat. Es wieder aufzubauen ist legitim und wird ebenfalls das Stadtimage verändern. Denn Duisburg ist Mercator-Stadt, genau so, wie Frankfurt Goethe-Stadt ist, und das ist gut miteinander zu vergleichen.

Die Begeisterung der Duisburger resultiert nicht zuletzt daraus, dass ihnen vor Augen geführt wird, dass ihre Geschichte eben nicht mit der Industrialisierung beginnt. Auch Duisburg hat eine Rolle  in Mittelalter und  Rennaisance. Die aktuell erhöhte Sensibilität der Duisburger für ihre Geschichte können Archäologie und Denkmalpflege nutzen. Die Denkmalpflege hat nun mehr Argumente die verbliebenen Altbauten zu schützen. Die Archäologie kann sich jetzt verstärkt als die Wissenschaft etablieren, die Duisburg ihre Geschichte erlebbar macht und neue Ansätze zur Stadtplanung aufzeigt.


[1] A. v. Buttlar- G. Dolff-Bonekämper- M. S. Falser- A. Hubel- G. Mörsch- J. Habich (Hgg.), Denkmalpflege statt Attrappenkult. Gegen die Rekonstruktion von Baudenkmälern – eine Anthologie. (Basel Gütersloh Berlin 2010)

 

Quelle: http://minuseinsebene.hypotheses.org/336

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Aktuelle Problematiken bei der Globalisierung von Polizeiarbeit

In der globalisierten Moderne werden Probleme wie Terrorismus, Krieg, organisierte Kriminalität, Umwelt- und Wirtschaftsdelikte zu grenzübergreifenden Gefahren und machen daher eine internationale Zusammenarbeit im Polizeiwesen zunehmend erforderlich. Dass in der Umsetzung von internationaler Polizeiarbeit zahlreiche Schwierigkeiten, auch ethischer Art auftreten, ist nicht von der Hand zu weisen. Bereits bei oberflächlicher Betrachtung der Einsätze in  Afghanistan-Einsatz oder  im Kosovo wird auf der Suche nach auftretenden Schwierigkeiten schnell fündig. Im kriminalpolizeilichen Bereich bestehen mit Interpol und Europol bereits feste zwischenstaatliche Institutionen – in ihren Aufgabenbereich fallen u. a. die Bearbeitung internationaler Strafsachen, die Koordination internationaler Fahndungen oder die operative und strategische Analyse von Akten internationaler Kriminalität. Interpol und Europol haben allerdings keine Exekutivbefugnisse.1

Darüber hinaus führen insbesondere die Vereinten Nationen (UN) eine Vielzahl weiterer internationaler Polizeieinsätze durch. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts setzte ein Wandel der Kriegsformen ein. Der Abnahme zwischenstaatlicher Kriege steht eine Zunahme innerstaatlicher, bürgerkriegsähnlicher Konflikte mit oft komplexen Ursachen gegenüber. Entsprechend hat die Zahl von UN-Einsätzen zur Friedenskonsolidierung („Peacebuilding“) zugenommen. Nach der Entmilitarisierung der Konfliktparteien sind dabei auch zivile Experten für humanitäre Hilfe und den (Wieder-)Aufbau eines funktionierenden Staatsapparates gefragt. In diesem Rahmen haben die von den UN entsandten Polizeikräfte – je nach Reichweite des UN-Mandats – meist folgende Aufgaben: Beobachtung, Überwachung, Beratung und Ausbildung der örtlichen Polizei sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Da die Polizei die Verkörperung des staatlichen Gewaltmonopols und zugleich Exekutivorgan zur Durchsetzung des Rechtsstaats ist, gilt sie als wichtiges Bindeglied zwischen militärischer Sicherheit und zivilem Staatsaufbau.2

Im Jahre 2011 unterstützte die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise die UN und die EU in neun Missionen mit insgesamt mehr als 300 Polizisten. Eine dieser Missionen war in 2011 der Einsatz in Afghanistan. Die deutschen Polizeikräfte haben hier keine exekutiven Befugnisse. Das Ziel ist vielmehr der Aufbau effektiver Polizeistrukturen unter afghanischer Eigenverantwortung. Dies soll durch Ausbildung, Betreuung, Beobachtung und Beratung afghanischer Polizisten erreicht werden. Dabei zeigt sich jedoch, dass in Westeuropa funktionierende Konzepte nicht ohne Weiteres auf andere Kulturen übertragen werden können. Tatsächlich ist die afghanische Polizei für die einheimische Bevölkerung eher eine Quelle der Angst als ein Garant für Sicherheit. Zudem bestehen Probleme bei der Personalrekrutierung und der Materialausstattung, bei der Kooperation mit der afghanischen Regierung und der Einigung mit den anderen UN-Nationen über die inhaltliche Gestaltung der Sicherheitsreform. Letzteres liegt auch daran, dass verschiedene Nationen für die unterschiedlichen Bereiche des Sicherheitssektors wie Polizei (Deutschland), Militär (USA), Justiz (Italien) oder Demobilisierung (Japan) verantwortlich sind, sodass kein einheitliches Reformkonzept besteht.3

Eine weitere internationale Polizeimission mit deutscher Beteiligung findet im Kosovo statt, wo ebenfalls u. a. ein Polizeiwesen aufgebaut werden soll. An dieser Aufgabe sind hier allerdings 44 Nationen beteiligt. Neben Kommunikations- und Koordinationsschwierigkeiten bestehen dabei auch unterschiedliche Auffassungen über das Selbstverständnis der Polizei. Vertrauensverlust der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen, Korruption, steigende Kriminalitätsraten und Etablierung von Mafiabanden sind die Folge.4

„Culture clash“ beim sogenannten Wiederaufbau

Intervenieren westliche Mächte im Ausland und versuchen anschließend den Staat, in dem interveniert wurde, neu aufzubauen, dann legen sie dabei meist ihr eigenes Verständnis von Fortschritt und Entwicklung als Maßstab für das Gelingen des Wiederaufbaus an. Freie Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie setzen sie als anzustrebende Ziele. Die Herstellung von Sicherheit gilt dabei als Voraussetzung zum Erreichen dieser Ziele. Um Sicherheit herzustellen, werden Herrschaftsinstitutionen wie die Polizei etabliert, die über die Legalität und Illegalität von Verhaltensweisen urteilen. In nicht-westlichen Kulturen sind aber teilweise ganz andere Werte und Normen verankert. Das westliche Verständnis einer demokratisch legitimierten, „für Recht und Ordnung sorgenden“ Polizei setzt sich daher nur schwer durch. Eine stärkere Einbeziehung der einheimischen Kultur und lokaler Akteure wäre nötig sowie ein intensives Vertrautmachen mit den sozialen, ethnischen und geschichtlichen Hintergründen einer Gesellschaft und Region, um bessere Zugänge zu den Menschen zu finden. Allerdings kann man als von der UN gesandter Polizist an die Grenzen seines Selbstverständnisses geraten, wenn die einheimische Kultur soweit berücksichtigt wird, dass von Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gesprochen werden kann.

Im Bereich des Polizeiwesens ist aber festzuhalten, dass die Demokratisierung des Staates auch gar nicht das Erfolgskriterium ist. Vielmehr soll die Polizei für eine Stabilisierung und Befriedung der Region sorgen, für die Herstellung öffentlicher Sicherheit. Welches Staatsverständnis dabei durchgesetzt werden soll, ist auf einer anderen Ebene zu klären.

Die Absicht, die eigenen Werte und Normen in fremden Kulturen zu etablieren, führt zu der Frage, ob es sich bei solchen Interventionen um Neo-Kolonialismus handelt. Insbesondere beim Afghanistan-Einsatz ist diese Frage zu stellen, da hier im Gegensatz zu vielen anderen Missionen nicht die Intention war, Menschenrechtsverletzungen durch den Staat an der Bevölkerung zu unterbinden. Vielmehr war Terrorprävention die Rechtfertigung. Afghanistan wurde als Unterschlupf für Terroristen und somit als Gefahrenquelle betrachtet. Die Intervention sollte also für mehr Sicherheit für die westliche Welt sorgen. Während Kolonialisierungen aber in aller Regel wirtschaftlich intendiert und auf Dauer angelegt sind, ist die Intervention in Afghanistan ihrer Natur nach sicherheitspräventiv und vorläufig. Kolonialistisch ist sie somit nicht, imperial dagegen allemal.

Das zunehmende Zusammenwachsen Europas lässt vermuten, dass es irgendwann eine EU-weite Exekutive geben wird.

Geltung ohne Bedeutung?

In vielen Diskussionen wird immer wieder der Kritikpunkt genannt, dass „westliche” Traditionen und Normen nicht einfach zu implementieren wären. Dass heißt, es reicht nicht, die Polizei im Ausland so auszubilden, wie man es „zu Hause“ tut. Man muss sich mit den Werten und Normen des Landes auseinandersetzen. Ansonsten droht die Niederlage des eigenen Handelns.

Der italienische Philosoph und Politikwissenschaftler Giorgio Agamben schildert einen ähnlichen Fall, in dem der Staat versucht ein Regelsystem aufrechtzuerhalten, das kulturell vielleicht nicht überholt ist, aber kein Zusammenleben zwischen Gesetz und Mensch ermöglicht und damit ein bedeutungsloses Regelsystem schafft. Agamben beschreibt es folgendermaßen:

„Was ist ein Staat, der die Geschichte überlebt, eine staatliche Souveränität, die sich über das Erreichen des historischen telos hinaus erhält, wenn nicht ein Gesetz, das gilt, ohne zu bedeuten?”5

In Diskussionen, in denen es um Polizeiaufgabenhilfe im Ausland geht, fallen oftmals Begriffe wie „Weltpolizei“ oder die „Indoktrination“ westlicher Werte. Dabei wird kritisiert, dass westliche Werte als Naturrechte dargestellt werden. Dabei seien Werte wie Freiheit und Demokratie nur Erfindungen, und auch Menschenrechte wären nur aus der westlichen Philosophie entstanden, aber würden keine objektiven ‚Ur-Werte‘ darstellen; und so wie auch McDonalds eine Erfindung ist, haben sie einen gewissen Erfolg im Ausland, aber sind sie nicht imstande Traditionen zu brechen.

Franz Kafka beschreibt in seinem Buch “Der Process” die Beziehung mit dem Gesetz als ein „Nichts der Offenbarung”.  Darin beschreibt er einen Stand, in dem das Gesetz sich noch behauptet, d.h., dass das Gesetz gilt, aber nichts bedeutet. Auch bei Auslandseinsätzen der Polizei, insbesondere wenn es um den Aufbau einer Polizei bzw. eines Rechtsstaates geht, trifft dieses zu – dem Recht obliegt eine Geltung aber keine Bedeutung.

In seinem Werk „Homo Sacer“ stellt Giorgio Agamben das Gesetz vor, das keine Bedeutung hat. Er bezieht sich auch auf Kafka, auf den Mann „Vor dem Gesetz”, der das offene Tor versucht zu öffnen. So sei auch das Gesetz ein offenes Tor, welches zu öffnen versucht wird. Aber was offen ist, kann nicht geöffnet werden. Daraus ergibt sich nach Agamben ein aktuelles Problem: „Alle Gesellschaften und Kulturen (…) sind heute in eine Krise der Legitimation geraten, in der das Gesetz (…) als reines ‘Nichts der Offenbarung’ gilt.6

Auch Immanuel Kant spricht von der „bloßen Form” des Gesetzes, also der alleinigen Geltung: „Nun bleibt von einem Gesetz, wenn man alle Materie, d.i. Jeden Gegenstand des Willens (als Bestimmungsgrund) davon absondert, nichts übrig, als die bloße Form einer allgemeinen Gesetzgebung.”7

Aus der Bedeutung des Gesetzes heraus entsteht also auch die  Vorrausetzung für die Legitimation und die Sinnhaftigkeit einer staatlichen Handlung. In Afghanistan scheint das „westliche“ Gesetz keine Bedeutung zu haben. Daraus ergibt sich für den Afghanistan-Einsatz die Fragestellung: Kann man mit der Bedeutungslosigkeit des Gesetzes das Scheitern in der Polizeiaufgabe in Afghanistan erklären?

Für die Ausbildung der Polizei in Afghanistan ist Deutschland seit 2002 als internationaler Chefausbilder zuständig. Die Aufgabenstellung der deutschen Polizeibeamten in Afghanistan definiert sich wie folgt:

„Neben der im ersten Schritt dringend benötigten Ausstattung in nahezu allen Bereichen polizeilicher Arbeit hat das Team vor allem die Aufgabe, bei der Reformierung der Ausbildung und Organisation der zukünftigen afghanischen Polizei sowie bei der Drogenbekämpfung als Berater für die jeweiligen afghanischen Verantwortungsträger zur Verfügung zu stehen.”8

Insgesamt wurde die Polizeiarbeit von der Polizei Nordrhein-Westfalens als positiv bewertet:

„Die afghanischen Kollegen seien zum ganz überwiegenden Teil durchaus gut qualifizierte Polizisten, die lediglich während der letzten 20 Jahre schlummern mussten [...). Vieles von dieser guten polizeilichen Ausbildung ist auch das Resultat ehemaliger enger Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland in den 60er und 70er Jahren sowie zur DDR zu Zeiten des kommunistischen Machteinflusses nach 1979. Wie gut diese damaligen Beziehungen gewesen sind, können wir noch heute in Gesprächen vor allem mit den älteren afghanischen Kollegen erfahren, die immer wieder von ihren Erlebnissen während dieser Zeit berichten, die bis zur kompletten Teilnahme an Ausbildungen des gehobenen und auch höheren Dienstes reichen.” 9

Allerdings zeichnen die Medien ein anderes Bild. Die Polizeiarbeit wird doch als „kläglich gescheitert" angesehen, „Die Regeln westlicher Zivilisationen seien außer Kraft"10 gesetzt worden und die „Schaffung eines Rechtsstaates in Afghanistan [sei] eine Illusion”.11  Deutschland habe sich in der Rolle des Ausbilders blamiert. „Zu viel Bürokratie, zu wenig Investitionen, dazu Lehrstoffe, die eher ins Schwabenland passen als nach Kabul”12,  und als „ausgebildet gilt dabei jeder, der mal ein Klassenzimmer gesehen hat und sei es für eine Woche.“ 13

Des Weiteren erreichen auch die Anwärter für die Polizeischule nicht das erforderliche Qualitätsniveau.  Die Auszubildenden seien weder „körperlich noch geistig” für den Polizeidienst geeignet und bewürben sich „meistens nur aus Not, nicht aus Überzeugung”.14  Zudem seien 90 Prozent Analphabeten und könnten sich nicht länger als 30 Minuten konzentrieren. Viele Unterrichtsstunden bestünden allein aus Übersetzungsarbeit. Insgesamt hätte sich „die auf acht Wochen reduzierte Ausbildung der Polizeianwärter nicht bewährt.” 15

Damit hätte Deutschland die afghanische Wirklichkeit nicht anerkannt und könne auch nicht davon ausgehen, dass die vorgelebten Normen oder Werten aus der westlichen Welt auf fruchtbaren Boden stoßen: „Wir erkennen die afghanische Wirklichkeit nicht an und deshalb werden wir dort scheitern”.16 Deswegen werde „das Land (…) niemals nach den Regeln westlicher Zivilisation funktionieren” können. 17
Hierbei ist deutlich zu sehen, dass die Gesetze, Normen und Überzeugungen der westlichen Welt keine Frucht in Afghanistan tragen. Allerdings ist es auch zu bezweifeln, dass niemand den Normen und Werten Bedeutung zumessen möchte. Sicherlich haben westliche Werte nicht den gleichen gesellschaftlichen Stand wie zum Beispiel in Europa, dennoch kann alleine die Bedeutungslosigkeit nicht das Problem der fehlenden Akzeptanz der Entwicklungsprogramme erklären.

Insgesamt zeichnet sich zwar ein fatales Bild der Polizeiausbildungshilfe in Afghanistan ab. Allerdings wäre es zu simpel, das nur auf eine Bedeutungslosigkeit der Gesetze für die afghanische Bevölkerung zu schieben. Denn auch wenn eine Implementierung der Gesetze und Ordnungen nicht immer einfach zu sein scheint, gewisse Tendenzen und Erfolge zeichnen sie ab – auch in Afghanistan. Aber die strukturellen Probleme machen auch eine erfolgreiche Polizeiarbeit zunichte.

Hierbei könnte man auch bei Johan Galtung anknüpfen, der strukturelle Gewalt als eine Form der Ungleichheit sieht.18 Also ungleiche Behandlung wie auch Verteilung von Einkommen, Bildungschancen und Lebenserwartungen oder auch das Wohlstandsgefälle zwischen der Ersten und der Dritten Welt. Zudem nehme man diese Ungleichheit nur unbewusst wahr – zu sehr ist man in „alten“ Traditionen und Werten gefangen – dennoch „lebt” man sie. Und auch wenn man bei solch einer Hilfe von Seiten der Deutschen nicht von Kolonialismus die Rede sein kann, ist dennoch nicht auszuschließen, dass die Afghanen sich diesem „Machtgefüge“ eigentlich nicht fügen wollen.

Insgesamt muss man feststellen, dass Gesetze keinen Sinn ergeben, wenn Strukturen nicht erschaffen werden, die den Gesetzen eine Bedeutung zumessen können. Ungebildete Menschen in acht Wochen zu gebildeten und voll ausgebildeten Menschen zu machen, ist schier unmöglich. Vor allem, wenn dabei die Hälfte der Zeit für Übersetzungen gebraucht wird und das Einkommen zu gering ist, um eine Familie zu ernähren. Eine Struktur zu schaffen, würde bedeuten, bei den Menschen vor Ort die Struktur zu verändern und Möglichkeiten zu schaffen, die eigene Lebenslage wahrzunehmen und zu verbessern. Das zeigt sich auch dort, wo diejenigen zur Polizei gehen, die keine andere Chance haben und nicht die, die vielleicht „etwas bewegen“ wollen. Das lässt zumeist großen Spielraum für Korruption, welches auch ein großes Problem bei der Polizei in Afghanistan darstellt. Insofern gelten nicht nur andere Normen und andere Traditionen. Sondern auch die Suche nach Lebensverbesserung durch zum Beispiel ökonomische Vorteile gilt auch für die Bewohner.

„Damit die alten Sitten nicht gleich wieder einreißen, bleiben deutsche Mentoren für zehn Monate vor Ort. Doch, so bisher die Erfahrung der Amerikaner, nach zwei Jahren ist die Hälfte der Polizeihelden wieder weg. Manche sterben im Einsatz; die meisten gehen zu Sicherheitsfirmen oder Warlords.”19 Und die „Norm” nach wirtschaftlichen Vorteilen ist in der westlichen Welt nicht anders.

Polizei auf dem Weg in die Souveränität?

Einen weiteren Kritikpunkt bei Polizeiinterventionen sieht Giorgio Agamben in der wachsenden Zahl von Interventionen, die als Polizeiaktionen „verkauft“ werden, dabei aber eigentlich militärische Missionen darstellen. Dabei, so Agamben, würde die Polizei eine Souveränität erlangen, die ihr eigentlich in der Demokratie nicht zustehe. Agamben bezieht sich darauf auf den Zweiten Golfkrieg, der 1990 anfing und dem das „unscheinbare Gewand einer ‘Polizeioperation’ gegeben“ wurde. Hierbei hätte es sich eigentlich um eine militärische Intervention gehandelt, die dann als Polizeioperation getarnt war. Diese Polizeioperationen haben nach Agamben eine schwerwiegende Konsequenz:

„Tatsache ist, dass die Polizei (…) vielleicht der Ort ist, an dem sich mit größter Deutlichkeit die Nähe, ja fast die konstitutive Vertauschung von Gewalt [violenza] und Recht entblößt, die die Figur des Souverän kennzeichnet.“20

Zudem würde die Polizei sich in einem Ausnahmezustand bewegen. Ihre Rolle ist also kein Regelfall. Der Ausnahmezustand wird vom Souverän ausgerufen, welches Agamben nach auch die Polizei ist, und diese kann des Weiteren die Gesetze aufheben. Dieser Ausnahmezustand sei aber auch ein Ort, in dem zwischen Recht und Gewalt keine Unterschiede mehr bestehen. Denn die Ausnahme ist ein Schwellwert der existierenden Rechtsordnung:

„In Wahrheit steht der Ausnahmezustand weder außerhalb der Rechtsordnung, noch ist er ihr immanent, und das Problem seiner Definition betrifft genau eine Schwelle oder eine Zone der Unbestimmtheit, in der innen und außen einander nicht ausschließen, sondern sich un-bestimmen. Die Suspendierung der Norm bedeutet nicht ihre Abschaffung, und die Zone der Anomie, die sie einrichtet, ist nicht ohne Bezug zur Rechtsordnung.“21

Der Ausnahmezustand ist insoweit gefährlich, als dass in diesem Augenblick das Recht praktisch aufgehoben wird. In diesem Beispiel wäre die Polizei wirklich souverän und müsste sich nicht rechtfertigen. Prinzipien und Werte gelten dann auf einmal nicht einmal mehr. Die Polizei muss sich also keinem Kontrollmechanismus mehr verantworten und hat grenzenlose Macht. Agamben geht mittlerweile davon aus, dass der Ausnahmezustand zur Regel geworden ist. Dabei bezieht er sich auf Walter Benjamin, der das Recht der Polizei „als den Punkt bezeichnet, an welchem „der Staat (…) jede Rechtsordnung, die er um jeden Preis zu erreichen wünscht, nicht mehr durch die Rechtsordnung garantieren kann.“22

Um dieses zu verdeutlichen, führt Agamben die Judenverfolgung während des Dritten Reiches an, die seiner Meinung nach ausschließlich als Polizeioperation konzipiert wurde. Dieses unterstreicht er mit der Wannenseekonferenz im Januar 1942, in der die Polizeifunktionäre die „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen haben.  Doch diese vermeintlichen Polizeioperationen hätten laut Agamben noch weitere Konsequenzen gehabt. Durch diese Polizeiaktion müsste der Gegner erst mal kriminalisiert werden, um im Nachfolgenden vernichtet werden zu können.  Allerdings würden die Staatsoberhäupter vergessen, dass sich die Kriminalisierung auch irgendwann gegen sie selbst richten kann. Zwar nahmen an der Wannseekonferenz sechs führende Polizeifunktionäre teil, aber auch Staatssekretäre verschiedener Ministerien, sowie leitende Funktionäre der Gestapo und SS. Und auch die endgültige Vernichtung der Juden war kein Novum. Der Holocaust wurde schon längst beschlossen und teilweise auch ausgeführt. Es ging hierbei nur noch um eine Systematisierung und bessere Koordinierung sowie Organisation der Deportationen. Zudem sollte die Zusammenarbeit bei dem Genozid sichergestellt werden. Insofern kann nicht davon gesprochen werden, dass “die Endlösung der Judenfrage” eine Polizeioperation war. Zumal das Dritte Reich mit seinen rechtlichen und staatlichen Form eine einmalige Form der “Regierung” darstellt. Insofern ist es schwer, dass auf andere Regierungsformen, wie zum Beispiel die Demokratie, zu beziehen.

Die Polizei der Zukunft?

Keine Frage. Die sogenannte „souveräne Polizei“ wird zu Kontroversen führen, wenn es keine nationale, sondern eine internationale Polizei mit Exekutivrechten geben wird. Fragen nach der Handelslegitimierung sowie nach dem Souverän nach der Definition von Agamben müssten erst mal geklärt werden. Wer darf über Polizeioperationen entscheiden und inwieweit wird das Souveränitätsprinzip aufgehoben?

 

 

Empfohlene Zitierweise: Goździelewska, Agnieszka (2013): Aktuelle Problematiken bei der Globalisierung von Polizeiarbeit. In: JBSHistoryBlog.de. URL: http://jbshistoryblog.de [Zugriff: DD:MM:YYYY]

 

 Bibliographie:

  1. Srock, Gregor: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Europol: Perspektiven im EU-Vertrag in der Verfassung von Europa. Tübingen 2006. S. 34ff.
  2. Hubegger, Berthold: Auslandseinsätze der Polizei: eine Studie des Bundesministeriums für Inneres. Wien 2011. S. 25ff.
  3. Seiffert, Anja / Langer, Phil C. / Carsten, Pietsch: Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Sozial- und politikwissenschaftliche Perspektiven. Wiesbaden 2012.
  4. Kramer, Helmut / Džihić, Vedran: Die Kosovo-Bilanz: Scheitert die internationale Gemeinschaft? Wien 2005.
  5. Siehe Agamben, Giorgio (2001), Jenseits der Menschenrechte, In: Ders: Mittel ohne Zweck, Freiburg, S. 23-33.
  6. Siehe Agamben, Giorgio (2002), Rechtsform, In: Ders.: Homo Sacer: Die Souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt am Main, S. 60-76.
  7. Zitiert nach Weischedel, Wilhelm: Immanuel Kant: Werke in zwölf Bänden. Band 7, Frankfurt am Main 1977. § 4. Lehrsatz III. S. 135-136.
  8. Siehe: Polizei des Landes Nordrhein-Westfalens (2005), Projektgruppe Polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan, URL: http://www.polizei-nrw.de/auslandseinsaetze/einsatzgebiete/article/PG_PAA.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  9. Siehe: Polizei des Landes Nordrhein-Westfalens (2005), Projektgruppe Polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan, URL: http://www.polizei-nrw.de/auslandseinsaetze/einsatzgebiete/article/PG_PAA.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  10. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  11. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  12. Siehe Zepelin, Joachim (2009), Polizeiausbildung in Afghanistan. Zweiter Bildungsweg URL: http://www.stern.de/politik/ausland/polizeiausbildung-in-afghanistan-zweiter-bildungsweg-707290.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  13. Siehe Zepelin, Joachim (2009), Polizeiausbildung in Afghanistan. Zweiter Bildungsweg URL: http://www.stern.de/politik/ausland/polizeiausbildung-in-afghanistan-zweiter-bildungsweg-707290.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  14. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  15. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  16. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  17. Siehe SPIEGELOnline (2010), Mission am Hindukusch. Deutsche Polizisten  fürchten Afghanistan-Desaster, URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,686968,00.html (Abrufdatum: 15.07.2001).
  18. Imbusch, Peter / Zoll, Ralf: Friedens- und Konfliktforschung: Eine Einführung. Wiesbaden 2010. S. 88ff.
  19. Siehe Financial Times (2009) Zweiter Bildungsweg, URL: http://www.ftd.de/politik/international/:agenda-zweiter-bildungsweg/545075.html?page=3 (Abrufdatum: 15.07.2001).
  20. Siehe Agamben, Giorgio (2001) Souveräne Polizei, In: Mittel ohne Zweck, Noten zur Politik, Freiburg, S. 99-102.
  21. Siehe Agamben Giorgio (2004), Ausnahmezustand, Frankfurt am Main, S. 8ff.
  22. Siehe Agamben, Giorgio (2001), Souveräne Polizei, In: Mittel ohne Zweck, Noten zur Politik, Freiburg, S. 99-102.

Quelle: http://jbshistoryblog.de/2013/01/aktuelle-problematiken-bei-der-globalisierung-von-polizeiarbeit-und-internationalen-polizeimissionen/

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Provisorische Zentralgewalt und Mikrofilm, oder: Digitalisierung unserer Arbeitsgrundlagen abgeschlossen


Die 60 Filmrollen (hier jeweils zweifach hintereinander gestapelt) entsprechen knapp 20 Laufmetern Akten – oder einer Festplatte. 

Während des ersten Projektjahres hat sich die Arbeit an der Edition der Akten der Provisorischen Zentralgewalt auf die zentrale Serie von Quellen, die Sitzungsprotokolle des Gesamt-Reichs-Ministeriums, konzentriert. Die insgesamt 185 Protokolle wurden in diesem Zeitraum vollständig transkribiert, ihre zahlreichen Beilagen in Regestenform bearbeitet. Dieser Arbeitsgang ist inzwischen abgeschlossen und es steht bereits die Kollationierung der Transkripte an. Im zweiten Jahr geht es nun an die Aufarbeitung der wesentlich umfangreicheren Sachakten aus den Registraturen der einzelnen Ministerien. Zum einen sind jene Aktenstücke nachzuweisen, auf die in den Protokollen ausdrücklich Bezug genommen wird; zum anderen werden auch weitere Stücke ausgesucht, die zu den Leitfragen unseres Projekts besonders interessante Informationen liefern können. Sie sollen als ergänzende Quellen in die Edition aufgenommen werden.

Arbeitsgrundlage sind für alle diese Tätigkeiten digitale Reproduktionen der Akten auf der Basis einer vom Bundesarchiv vor einigen Jahren durchgeführten Sicherheitsverfilmung der Bestände DB 52 bis DB 59. Dass diese Mikrofilme bereits vorhanden sind, hat uns ermöglicht, Reproduktionen in einem Ausmaß zu beziehen, das ansonsten mit den Mitteln eines verhältnismäßig bescheiden dotierten Projekts nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Die kurze Lebensdauer der Provisorischen Zentralgewalt tut ein Übriges dazu, den Gesamtumfang beherrschbar zu halten; somit befindet sich unser Projekt in der vermutlich sehr seltenen Lage, fast den gesamten schriftlichen Niederschlag einer Regierung während der Dauer ihrer Existenz als Arbeitsmaterial unmittelbar zur Hand zu haben. (Nur „fast“ den gesamten, denn es gibt da auch etliche ganze Filmrollen, auf denen nur die beim Reichsministerium der Finanzen in gewaltigen Mengen gesammelten Abrechnungen und Einzelbelege für die Verpflegung, Unterbringung und Beförderungskosten der Reichstruppen reproduziert sind. Diese und noch einige weitere kleinere Serien, die für unser Forschungsinteresse nicht relevant erscheinen, blieben bei unserer Bestellung ausgespart, um ihre Bearbeitung künftigen Forschenden mit entsprechenden Fragestellungen vorzubehalten …)

Um von dem Ganzen eine Vorstellung zu vermitteln, ein paar Zahlen: Die genannten Bestände des Bundesarchivs, entsprechend den (rekonstruierten) Archiven des Gesamtministeriums und der insgesamt sieben Einzelministerien, haben laut den Verzeichnissen einen Gesamtumfang von etwa 26 Laufmetern, entsprechend 1033 Archiveinheiten (hier in der Hauptsache Aktenfaszikel von sehr unterschiedlicher Stärke). Diese Akten haben auf insgesamt 83 Rollen Mikrofilm Platz gefunden. Davon wurden insgesamt 60 Filme im Verlauf des vergangenen Jahres für unser Projekt dupliziert und im Dezember von einem privaten Anbieter für uns digitalisiert. Das Ergebnis sind ungefähr 107.000 Bilddateien, die bequem auf eine Festplatte passen respektive über einen Webspace allen Projektmitarbeitern zur Arbeit an verschiedenen Standorten verfügbar gemacht werden können. Da in der Regel zwei Seiten nebeneinander aufgenommen wurden, sind es also grob geschätzt etwa 200.000 Seiten Akten.

Selbstverständlich werden diese Materialmengen nicht vollständig ediert und auch sicherlich nicht jede Seite letztlich überhaupt von uns gelesen. Das alles in digitaler Form rasch greifbar zu haben, bedeutet allerdings eine enorme Erleichterung und Beschleunigung der Arbeit. Ein Beispiel: Das Protokoll der 82. Sitzung vom 22. Januar 1849 ist keines der besonders langen; es umfasst zehn Tagesordnungspunkte. Von den Aktenstücken, über die dabei verhandelt wurde, liegen fünf als Beilagen und Unterbeilagen in unmittelbarer Verbindung mit dem Protokoll vor. Verwiesen wird allerdings, nur zum Teil unter Nennung von Aktenzahlen, noch auf zwölf weitere Schriftstücke, die sich auf acht verschiedene Archiveinheiten in den Beständen von fünf Ministerien verteilen. Obwohl die Inventarisierung eine recht genaue ist, musste in einigen Fällen in mehreren Archiveinheiten mit verwandten Betreffen gesucht werden, um die fraglichen Stücke zu lokalisieren. Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass diese Auffindung mehrere Tage gedauert hätte, wäre sie an Ort und Stelle im Bundesarchiv durch Bestellen, Ausheben und Durchsehen der Originalakten vorgenommen worden. Mit dem Fundus von 60 Filmrollen und einem Lesegerät ginge es deutlich schneller  aber die Zeitverluste für das Einlegen, Vor- und Rückspulen und Auswechseln der Rollen wären immer noch beträchtlich, und um mehr als ein Bild auf einmal anzusehen, müssten sie dann noch gescannt oder ausgedruckt werden. Mit dem Aktenbestand als Digitalisate auf der Festplatte hingegen war die Auffindung sämtlicher Stücke ohne Schwierigkeiten innerhalb eines Nachmittags zu bewältigen. Diese Überlegungen flößen erheblichen Respekt vor den Bearbeitern existierender Regierungsprotokoll-Editionen ein, die oft noch vor wenigen Jahren die geschilderten Aufgaben auf genau die Art und Weise erledigen mussten, von der wir jetzt froh sind, sie uns ersparen zu können.

Das bedeutet freilich nicht, dass mit dem Finden auch schon die editorische Bearbeitung erledigt wäre. Es gibt noch genug Dinge, die uns kein Computer abnimmt.

Und warum heißt der Beitrag nun nicht „Provisorische Zentralgewalt und Digitalisierung“? Auf dieser Plattform hat vor kurzem, angestoßen durch diesen Beitrag von Marc Mudrak, eine längere und teils recht kontroverse Diskussion über den Mikrofilm als Speichermedium stattgefunden und über die Forderung jenes Autors, dass „Mikrofilme endlich aus den Archiven verschwinden müssen“. Auch wenn dazu schon einiges nach beiden Seiten vorgebracht worden ist, können ein paar Sätze auf der Basis unserer jüngsten Erfahrungen vielleicht noch hilfreich sein. Die Erlebnisse, die Mudraks Äußerung veranlassten, sind wohl fast allen historisch Forschenden bekannt wer hat sich noch nicht darüber geärgert, eine Quelle nicht im Original, sondern auf Film benutzen und dabei die verschiedenen in jenem Beitrag aufgezählten Unannehmlichkeiten auf sich nehmen zu müssen? Und doch sei hier angemerkt, dass möglicherweise einige von diesen Ärgernissen dem Speichermedium Mikrofilm nicht ganz zu Recht angelastet wurden, weil sie mit ihm nicht unbedingt in ursächlichem Zusammenhang stehen.

Nicht zu leugnen ist, dass bei manchen Quellentypen schwerwiegende Informationsverluste schon durch die Schwarzweißaufnahme eintreten rubrizierte oder gar illuminierte Handschriften wären ein schlagendes Beispiel. Im Gegensatz dazu sind aber gerade die in besonders großen Quantitäten überlieferten Archivalien, das Massenschriftgut der neuzeitlichen Amtsstuben, in vielen Fällen auch in Schwarzweiß unproblematisch zu benutzen; so die Akten der Provisorischen Zentralgewalt.

Nur auf den ersten Blick einsichtig ist, dass gegen „den Mikrofilm“ gewettert wird, weil schlechte Erfahrungen mit verwischten, schlecht belichteten, zu kleinen, unvollständigen oder sonstwie mangelhaften Aufnahmen gemacht wurden. Das liegt in der Hauptsache nicht am Speichermedium, sondern entweder am Aufnahmegerät oder an der Sorgfalt der Person, die dieses bedient. Wer etwa schon in irgendeinem Umfang alte Druckwerke via Google Books benutzt respektive zu benutzen versucht hat, kann rasch bestätigen, dass unlesbare, verwischte oder an den Rändern beschnittene Aufnahmen, übersprungene Seiten, mangelhafte oder nicht stattfindende Qualitätskontrolle keineswegs eine ausschließliche Domäne des Analogen sind. Von den 185 Sitzungsprotokollen der Provisorischen Zentralgewalt fehlt im Übrigen eine einzige Aufnahme auf dem Mikrofilm, zwei weitere sind wegen Überbelichtung nur teilweise lesbar.

Ähnliches gilt für die Beschwerde über unsystematische oder willkürliche Auswahl der Stücke zur Verfilmung, ungenaue oder irrige Katalogisierung der Filme. Alles das gibt es natürlich, und natürlich ist es hinderlich, aber es hat mit Mikrofilm per se rein gar nichts zu tun. (Was oben über Google Books steht, ist hier sinngemäß anwendbar. Man vergleiche dann mit kompetent gemachter Digitalisierung alter Bücher z.B. durch die Staatsbibliotheken in München oder Göttingen.)

Beklagt wird weiters, Mikrofilm sei schwierig und teuer zu reproduzieren. Gemeint ist damit allerdings nur die händische Anfertigung von Papierabzügen durch den Benutzer am Lesegerät, für welche die Klage auch zutreffend ist. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass eine Digitalisierung größerer Mengen auf der Basis eines schon vorhandenen Mikrofilms maschinell weitaus schneller, billiger und weniger fehleranfällig ist als jene auf Basis der Originale siehe unsere oben geschilderten Erfahrungen. Eine brauchbare Qualität der Mikrofilmaufnahmen vorausgesetzt, kann deren Existenz ein großes Glück sein. Wir hätten, wie gesagt, jene 100.000 Bilder keineswegs bezahlen können, wenn sie erst neu zu machen gewesen wären.

Der größte unbestreitbare Nachteil des Mikrofilms ist die Mühseligkeit und Langsamkeit seiner Benutzung am Lesegerät. Unser Projekt hat genau aus diesem Grund die bezogenen Filmrollen gleich als erstes digitalisieren lassen. Wenn es in nicht allzu ferner Zukunft möglich wird, dass Mikrofilm zwar nicht aus den Archiven, wohl aber aus deren Lesesälen verschwindet, weil zur Benutzung digitale Versionen vorliegen, wäre das sicherlich zu begrüßen. Die Frage seiner Zweckmäßigkeit als langfristiges Speichermedium steht auf einem anderen Blatt. Sie wird erst dann entschieden sein, wenn sichergestellt ist, dass digitale Speicherung auf sehr lange Laufzeiten womit der Bereich von 50 bis 100 Jahren oder noch darüber gemeint ist analoge Medien an Sicherheit und Kostengünstigkeit erreicht. Bis dahin sind auch die beträchtlichen Mengen an Mikrofilmen, die in den Bibliotheken und Archiven im Laufe der vergangenen Jahrzehnte angelegt worden sind, eine Ressource, die nicht einfach abgeschrieben werden sollte.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/82

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Ausschreibung Michael Mitterauer-Preis für Gesellschafts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte,…

Quelle: http://wirtschaftsgeschichte.univie.ac.at/home-institut/aktuelles-archiv/michael-mitterauer-preis/mm-preis-einzelansicht/article/ausschreibung-des-michael-mitterauer-preis-fuer-gesellschafts-kultur-und-wirtschaftsgeschichte-20-1/?tx_ttnews[backPid]=48008&cHash=44f7bc7473062e6b45af520131b5c654

"Ausschreibung des Michael Mitterauer-Preis für Gesellschafts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte 2013

Das Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien und der Förderungsverein des Wissenschaftspreises für Wirtschaftsgeschichte schreiben gemeinsam mit der Magistratsabteilung 7 der Stadt Wien und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zum zwölften Mal den

Michael Mitterauer-Preis für Gesellschafts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte in Wien

aus. Der Preis wird für hervorragende und innovative Leistungen an in Wien im Bereich der Gesellschafts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte tätige Wissenschafterinnen und Wissenschafter vergeben.

Der Hauptpreis ist mit € 4.000.- dotiert; er wird für ein bei Einreichungsfrist bereits erschienenes herausragendes Buch (Monographie oder gleichwertige Publikationen, Buchveröffentlichung einer Gruppe von Autorinnen und Autoren) vergeben. Für den Hauptpreis kommen nur „post-docs“ und „NachwuchswissenschaftlerInnen“ in Frage; sie sind bereits promoviert, eventuell im Habilitationsstadium, aber zum Stichtag der Einreichung noch nicht habilitiert.

Ein Förderungspreis ist mit € 2.000.- dotiert. Er wird für eine herausragende und innovative, noch nicht veröffentlichte Dissertationen vergeben.

Für Bewerberinnen und Bewerber gilt ein Höchstalter von 40 Jahren (Ausnahmen sind zu begründen).

Die Publikation für den Hauptpreis darf nicht vor dem 1. Jänner 2010 erschienen sein; die nicht gedruckte Dissertation für den Förderungspreis darf nicht vor dem 1. Jänner 2010 angenommen worden sein (als Beleg gilt das Erscheinungsjahr bzw. das Datum der Approbation).

Bewerbungen sind bis 1. April 2013 an die unten angegebene Adresse zu richten. Der Bewerbung sind beizulegen:

  • ausführlicher Lebenslauf mit Beschreibung der wissenschaftlichen Tätigkeiten
  • aktuelle Publikationsliste
  • drei gedruckte Exemplare der Monographie (der gleichwertigen Publikationen) oder des Gemeinschaftswerks mehrerer Autorinnen und Autoren (Hauptpreis) bzw.
  • ein Exemplar der nicht gedruckten Doktorarbeit (Förderungspreis) oder elektronische Version
Die Bewerbung ist mit den Beilagen zu senden an:

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte

c/o Michael Mitterauer-Preis

Universität Wien

Universitätsring 1

1010 Wien

Informationen: annemarie.steidl@univie.ac.at"

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/235545219/

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Imaginationen des Anderen: Dr. Fu Manchu, ein chinesischer (?) Gangster

Chinesische Gangster waren ‘die Bösen’ in zahllosen Groschenromanen und Dime Novels [1] im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. In diesen Geschichten wie Hop Lee, The Chinese Slave Dealer; or, Old and Young King Brady and the Opium Fiends. A story of San Francisco (1899) oder The Bradys and Hi-Lo-Jak; or, Dark Deeds in Chinatown (1903) oder The Bradys and the Yellow Crooks(1910) erscheinen Chinesen als betrügerische Händler, Betreiber von Opiumhöhlen und sonstigen zwielichtigen Etablissements und Chinesinnen als ihre besonders listige Gehilfinnen in Verbrechersyndikaten. Die Verbrecher werden von (in der Regel weißen) Polizisten oder Privatdetektiven gejagt und letzhin dingfest gemacht.

The Adventures of Dr. Fu Manchu S1E1

Glen Gordon (Fu Manchu) in “Prisoner of Fu Manchu” (air date: Sept 3 1956) -

Eine neue Dimension erreicht der Topos vom chinesische Gangster mit der Figur des Dr. Fu Manchu aus den Romanen des Briten Sax Rohmer (egentlich Arthur Henry Sarsfield Ward, 1883-1959). Der erste Fu-Manchu-Roman, The Mystery of Dr. Fu-Manchu [2] erschien zwischen Oktober 1912 und Juni 1913 als Fortsetzungsroman, bis 1917 folgten zwei weitere Roman. Ab 1931 nahme Rohmer die Serie mit The Daughter of Fu Manchu wieder auf. Insgesamt gibt es dreizehn Fu Manchu-Romane von Sax Rohmer, dazu eine posthum veröffentlichte Sammlung von kürzeren Geschichten, The Wrath of Fu Manchu.

Die Romane erzählen in Varianten eine immer gleiche Geschichte: Der chinesische Super-Gangster Dr. Fu Manchu will die Weltherrschaft an sich reißen. Dies wird von (Sir) Denis Nayland Smith und dessen Assistent Dr. Petrie (der – ähnlich wie bei Sherlock Holmes und Dr. Watson – die Geschichte erzählt) im allerletzten Moment vereitelt. Die Ideen Fu Manchus werden immer abstruser, die Verbrechen monströser, die Foltermethoden immer perfider – speziell in den zahlreichen Filmen und TV-Produktionen, die mit Stummfilmen in den 1920ern begann.

Das Bild, das der Name Fu Manchu evoziert, ist das eines Mannes in ‘chinesischen’ Gewändern, mit einer schwarzen Kappe auf dem Kopf – und mit dem typischen Fu-Manchu-Bart, einem dünnen Schnurrbart, der das Philtrum freilässt, aber außen bis unter Kinnhöhe reicht (ein Attribut, das in den Romanen nicht auftaucht). In den Filmen wurde Fu Manchu von eine Reihe von Schauspielern verkörpert, u.a. Harry Agar Lyons (1878-1944), Warner Oland (1879-1938,  auch bekannt als Darsteller des chinesischen Meisterdetektivs Charlie Chan), Boris Karloff (1887-1969) und Christopher Lee (*1922). Keiner der Darsteller ist Asiate, ihr ‘chinesisches’ Aussehen verdanken sie der Maske. Hollywood hielt es lange Zeit für unmöglich, asiatischen Darstellerinnen und Darstellern Hauptrollen zu überlassen [3].

Unter den Filmen, deren (mitunter zweifelhafte) künstlerische Bedeutung hier nicht thematisiert werden soll, erscheint einer besonders bemerkenswert: The Mask of Fu Manchu [4], ein Pre-Code-Film aus dem Jahr 1932 (Uraufführung: 5.11.1932) mit Boris Karloff als Fu Manchu und Myrna Loy (1905-1993) als Fah Lo See. Der Film, gegen den China bei seinem Erscheinen heftig protestierte, geriet bald in Vergessenheit, wurde aber seit den 1970ern quasi ‘wiederentdeckt’ und kritisch neu betrachtet. Die Fu-Manchu-Filme, die auf den Romanen von Sax Rohmer basierten, arbeiteten mit dem Bild des geheimnisvollen Orientalen, dessen rätselhaftes Tun mit ‘westlichen’ Moralvorstellungen nur schwer in Einklang zu bringen ist.

Das in Fu Manchu manifestierte Stereotpy vom bösen asiatischen Genie, das nach der Weltherrschaft strebt, kann eine Variante, der seit dem späten 19. Jahrhundert in Westeuropa und den USA latentem Angst vor der Gelben Gefahr Ausdruck zu verleihen, gesehen werden [5]. Als diese ihren Schrecken verlor, wurde die Figur des Fu Manchu in Filmen etc. mehr und mehr zur Karikatur und mithin Parodie ihrer selbst [6] Während Dr. Fu Manchu nun zunehmend als eher lächerliche Figur erschien, wurde der von Rohmer kreierte Typ ‘chinesischer’ Super-Gangster zum Vorbild für zahlreiche ‘orientalische’/'asiatische’ Bösewichte in Romanen, Graphic Novels/Comics und Filmen. [7]

 

[1] Zu Dime Novels allgemein vgl. die Informationen der Dime Novel and Story Paper Collection der Stanford University Library.

[2] US-Ausgabe unter dem Titel The Insidious Dr. Fu Manchu (Volltext: Project Gutenberg)

[3] Ein besonders bemerkenswertes Beispiel für diese Praxis ist The Good Earth (USA 1937), ein Film nach einem Drama, das auf dem gleichnamigen Roman von Pearl S. Buck aus dem Jahr 1931 basiert. Im Film spielte Paul Muni den Bauern Wang Lung, seine Frau O-Lan wurde von Luise Rainer dargestellt, die dafür den Oscar (beste Schauspielerin) erhielt. – Ähnlich auch The Inn of the Sixth Happiness (USA 1958), ein ‘biopic’, das das Leben der Gladys Aylward beschreibt: Hier spielte Curt Jrgens den chinesischen Offizier Lin Nan und Robert Donat den Mandarin/Ortsvorsteher des Dorfes, in dem sich die Missionarin niederließ.

[4] Zum Plot vgl. The Mask of Fu Manchu in der IMDb 

[5] Dazu ua. Urmila Seshagiri: “Modernity’s (Yellow) Perils: Dr. Fu-Manchu and English Race Paranoia.” In: Cultural Critique, No. 62 (Winter, 2006), pp. 162-194; John Seed: “Limehouse Blues: Looking for Chinatown in the London Docks, 1900-40.” In: History Workshop Journal, No. 62 (Autumn, 2006), pp. 58-85; David Shih: The Color of Fu-Manchu: “Orientalist Method in the Novels of Sax Rohmer.” In: The Journal of Popular Culture, Volume 42, Issue 2, April 2009, Pages: 304–317.

[6] Vgl. dazu u.a. die TV-Serie The Adventures of Dr. Fu Manchu  aus den 1950ern (einige Episoden im Internet Archive: S1E1: The Prisoer of Fu Manchu (1956), The Aventures of Dr. Fu Manchu S1E9: The Death Ships of Fu Manchu (1956), The Adventures of Dr. Fu Manchu S1E11: The Masterplan of Fu Manchu (1956)) oder Pieter Sellars’ The Fiendish Plot of Dr. Fu Manchu (USA/GB 1980)

[7]U.a.: Pao Tcheou, der Meister des Unsichtbaren, Ming the Merciless [dt. 'Ming der Grausame'] aus den Flash Gordon-Comics,  oder Lo Pan in “Big Trouble in Little China”.

Quelle: http://mindthegaps.hypotheses.org/254

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