(4) Elias: ,,Über den Prozess der Zivilisation“ – Von Susanne Weiß

Der deutsche Soziologe Norbert Elias (geb. 1939) beschäftigt sich – vor allem innerhalb seines Werkes ,Über den Prozess der Zivilisation – mit dem Herausbildungs- und Begründungsprozess des heute gebräuchlichen Ausdrucks der ,,Zivilisation“, wie Susanne Weiß im vierten Teil ihrer Blogreihe … Weiterlesen

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/4929

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imeji Day 2013 am 22.10. in München

Am 22.10. wird an der Münchner Max Planck Digital Library (MPDL) der diesjährige imeji Day stattfinden. AufImeji_logo dem Programm stehen Vorträge und Workshops rund um die von der MPDL, dem Institut für Kunst- und Bildgeschichte der HU Berlin und dem Konrad-Zuse-Internet-Archiv der FU Berlin initiierten, community-basierten Software. imeji bietet ein wissenschaftliches Bilddaten-Repositorium zur Verwaltung, Betrachtung und Darstellung von Bildformaten, -sammlungen und -alben. Dabei definiert imeji für jede Sammlung ein Metadata Profile, das die Bilddaten durch Metadaten verschiedenen Typs beschreibt (u.a. URI, Kontrollierte Vokabulare, Geodaten). imeji basiert auf der eSciDoc-Infrastruktur.

Programm: http://www.mpdl.mpg.de/meeting/meeting_2013/Program_imeji_day_2013.pdf
Anmeldung: http://www.mpdl.mpg.de/meeting/meeting_2013/imeji_day_2013.htm
imeji im Web: http://www.imeji.org/
imeji-Wiki: http://colab.mpdl.mpg.de/mediawiki/Imeji

 

 

 

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=2055

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Links zu 1848 und zur Politikgeschichte des 19. Jahrhunderts (2): zwei neue Blogs

Als erster der versprochenen Nachträge zu unserer Linksammlung sei hier auf zwei spannende neue Blogs hingewiesen, die in den vergangenen Wochen gestartet sind:

The French Revolution Network

Sozusagen ein neuer Nachbar auf der Plattform hypotheses.org ist dieses Gemeinschaftsblog von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor allem aus dem anglo-amerikanischen Raum, unter denen sich einige sehr bekannte Persönlichkeiten befinden, die sich mit Arbeiten zu verschiedensten Aspekten der Französischen Revolution einen Namen gemacht haben: etwa David Andress, Marisa Linton, Peter McPhee, Alyssa G. Sepinwall oder Timothy Tackett. Der Fokus liegt allerdings nicht ausschließlich auf der Französischen Revolution, sondern das Blog soll sich auch der vergleichenden Revolutionsforschung widmen: „We aim to discuss [...] the comparative study of revolutionary experiences in European and Global history from the eighteenth century to the present“.

Revolutionary Moments

Auf dem von der George Mason University (unweit Washington DC) betriebenen „History News Network“ ist im Juli das Blog „Revolutionary Moments“ online gegangen. Auch hier geht es explizit um einen diachron vergleichenden Zugang, der rezente und aktuelle Ereignisse (etwa im Nahen Osten oder in China) mit den Erfahrungen aus den Revolutionen des 18., 19. und 20. Jahrhunderts in Beziehung setzt – wenn auch Peter Stearns, Spezialist für die europäischen Revolutionen von 1848/49, in seinem jüngsten Beitrag vor voreiligen Analogien warnt: So sehr sie sich auch anbieten, „[they] can also be distracting or misleading“.

Wir wünschen beiden Vorhaben eine erfolgreiche Entwicklung und verfolgen sie mit großem Interesse.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/334

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Nachtigall, ick hör dir bloggen

Die saloppe Berliner Redensart „Nachtigall, ick hör dir trapsen” bedeutet eigentlich, dass jemand meint, etwas im Voraus zu ahnen. Angeblich ist die Redensart seit 1878 belegt und soll eine Anspielung auf die erste Zeile des Liedes „Frau Nachtigall“ darstellen, welches … Weiterlesen

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/512

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aventinus academica Nr. 1 [07.08.2013]: “Wir sind nicht alleine” — eine Antwort auf ‘einige Überlegungen’ zu Studentischem Publizieren

http://www.artefakt-sz.net/allerart/wir-sind-nicht-allein-studentische-zeitschriften-im-uberblick Das studentische Organ für Kunstgeschichte “artefakt” nimmt in seinem gegenwärtigen Editorial Bezug auf den im Januar 2013 bei L.I.S.A. erschienenen Beitrag zu Studentischem Publizieren und leitet über zu einer Liste aller studentischen Organe im deutschsprachigen Raum. #studpubl

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/08/4626/

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ti 體 und yong 用 – Substanz und Anwendung

Das Eindringen des Westens stellte China ab der Mitte des 19. Jahrhunderts vor vielfältige Herausforderungen. Im Glossar zu seiner Studie Manufacturing Confucianism definierte Lionel Jensen ti 體 (Substanz, Essenz) und yong 用 (Anwendung) als “strategisches Gegensatzpaar” das alle Facetten der im späten 19. Jahrhundert ablaufenden politischen und ökonomischen Reformprozesse umfasste. Zur Bewahrung des chinesischen way of life (im obigen Sinne also ti 體) sollte “westliches” Wissen und vor allem “westliche” Technologie in sehr selektiver Art und Weise zur praktischen Anwendung (also yong 用) importiert und angenommen werden.[1]

Dieses Denken wurde in die plakative Formel Zhongxue wei ti, xixue wei yong 中學為體西學為用 (“Chinas Lehren als innere Substanz, die Lehren des Westens zur praktischen Anwendung”) gegossen. Als Erfinder dieser Formel wurde lange Zeit der reformfreundliche Generalgouverneur Zhang Zhidong 張之洞 (1837-1909) angesehen, später wurde ihr Ursprung jedoch auf die Schriften des Feng Guifen 馮桂芬 (1809-1874) zurückgeführt, in denen der Wert der selektiven Übernahme und Anwendung der technischen Errungenschaften des Westens betont wurde.[2]

Das Gegensatzpaar ti/yong stand ganz in der Tradition des Denkmodells ben-mo 本末, wobei ben 本 für den Ursprung und das Wichtige stand, während mo 末 das Ende und das Unwichtige repräsentierte. Vor diesem Hintergrund wurde ti 體 von einigen auch durch dao 道 (“Werte”) und yong 用 durch qi 器 (“Utensil”, “Gerät”) ersetzt.[3]

Wiederholt wird darauf verwiesen, dass dieses Gegensatzpaar im 20. Jahrhundert nicht mehr explizit betont wurde, sich in zahlreicen Debatten nach wie vor herauslesen läßt: “Nur stellen die ‘chinesischen Lehren’ inzwischen eine westliche Lehre – nämlich einen sinisierten Marxismus – dar, und die ‘westlichen Lehren’ beschränken sich rein auf wirtschaftliche und technologische Öffnung.”[4]

 

  1. Lionel Jensen: Manufacturing Confucianism. Chinese Traditions and Universal Civilization (Durham, NC, 1997, 2nd printing 2003), 298.
  2. Vgl. Jonathan Spence: The Search for Modern China (New York 1999) 195.
  3. Vgl. dazu Paul A. Cohen: Discovering History in China. American Historical Writing on the Recent Chinese Past (New York 1984) 29 f.
  4. Karl-Heinz Pohl: China für Anfänger. Eine faszinierende Welt entdecken (Freiburg i. Br. [1998] überarb. Neuausgabe 2008) 63.

Quelle: http://wenhua.hypotheses.org/673

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De Gruyter Leseliste

Vorab: In einer früheren Version dieses Textes haben sich einige Links reingeschmuggelt, die zwar als ebook vorliegen, aber nicht frei zugänglich sind. Danke an Clemes Radl für den Hinweis.

Wie sicher schon bekannt, bietet DeGryter bis zum 31. August den kostenfreien Zugriff und Download (kapitelweise) ebooks des Oldenbourg und Akademie-Verlags an (Dank an Schmalenstroer für diese Info).

Ich habe die Chance schon ausgiebig genutzt und hier eine kleine Leseliste von Titeln zusammengestellt, die im weitesten (teilweise sehr weiten) Sinne im Zusammenhang mit meinem Projekt stehen, also mit Wissenskulturen des Mittelalters, Wissenstransfer, Naturwissenschaften usw. Diese Leseliste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es lohnt sich wirklich, selbst etwas im Angebot zu stöbern. Die angegebenen Literaturangaben entsprechen den Angaben aus der Verlagsseite und sind im wissenschaftlichen Sinne nicht vollständig, dafür auf den entsprechenden Titel verlinkt.

Zunächst sei auf zwei Reihen Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel sowie Orbis mediaevalis. Vorstellungswelten des Mittelalters hingewiesen. Für mich sind insbesondere die folgenden Reihenbeiträge interessant:

Wissenskultur und gesellschaftlicher Wandel

Orbis mediaevalis. Vorstellungswelten des Mittelalters:

Daneben hier noch ein paar unsortierte Titel:

Zum Download oder zur Lektüre des Titels muss man auf „zum content“ unter dem Cover klicken und kann dann das ebook kapitel- oder beitragsweise herunterladen oder lesen.

Vielen Dank, De Gruyter!

Quelle: http://quadrivium.hypotheses.org/111

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Stellenangebot wiss. Mitarbeiter/in beim Forschungsvorhaben „Richard Wagner Schriften (RWS) – Historisch-kritische Gesamtausgabe“

Am Institut für Musikforschung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist beim Forschungsvorhaben „Richard Wagner Schriften (RWS). Historisch-kritische Gesamtausgabe“, in der Trägerschaft der Akademie der Wissenschaften und der Literatur (Mainz), zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines

wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ wissenschaftlichen Mitarbeiters (TV-L E13, 50 %)

zu besetzen.

Gegenstand dieses interdisziplinär ausgerichteten Projekts ist die philologische Erschließung und umfassende Kommentierung der Schriften Richard Wagners.
Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium (Magister, Master, Staatsexamen, Diplom) in einer geisteswissenschaftlichen Disziplin (Musikwissenschaft oder einer neu- sprachlichen Philologie oder Geschichte) mit Schwerpunkt Digital Humanities.

Erwartet werden:

  • einschlägige Kenntnisse und die Befähigung zur Arbeit mit modernen digitalen Editionstechniken (Computerphilologie), u. a. Aufbau und Betreung von Datenbanken und Textkodierung
  • Erfahrung im Umgang mit Editionen und schriftlichen Quellen sowie grundsätzliches Interesse an philologischer Arbeit.

Im Rahmen der Mitarbeit am Forschungsprojekt ist die Möglichkeit zur eigenen Weiterqualifizierung (Promotion) gegeben. Das Dissertationsthema sollte im Bezug zum Inhalt des Projekts stehen.

Die Stelle ist als Qualifizierungsstelle auf drei Jahre befristet. Eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreicher Promotion und in Abhängigkeit vom Projektverlauf wird angestrebt.
Dienstort ist Würzburg.

Die Universität Würzburg strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und einem ein- bis zweiseitigen Exposé des Dissertationsvorhabens werden bis zum 30.09.2013 ausschließlich schriftlich erbeten an den Projektleiter:

Prof. Dr. Ulrich Konrad, Institut für Musikforschung der Universität Würzburg
Domerschulstraße 13, 97070 Würzburg
ulrich.konrad@uni-wuerzburg.de

PDF Version der Ausschreibung

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=2046

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Thüringische Leichenpredigten – das Beispiel J. G. Heinold

Anläßlich des Editionsprojekts AutoThür, in dessen Rahmen erste Texte freigeschaltet worden sind, möchte ich nicht nur pauschal auf dieses wundervolle Projekt verweisen, sondern auch ein wenig tiefer bohren. Dabei geht es mir gar nicht darum, einen Text in all seinen Facetten zu würdigen; dazu bedarf es doch spezieller Kenntnisse und auch besonderer Rechercheanstrengungen. Gleichwohl lassen sich auch schon nach einer ersten Lektüre einige Bemerkungen machen und mögliche Besonderheiten feststellen.

Im Folgenden möchte ich auf die Leichenpredigt des Johann Georg Heinold eingehen, der 1614 im fränkischen Rothenburg ob der Tauber geboren wurde und dort eine von Armut geprägte Kindheit und Jugend verlebte. Für das Jahr 1635 erwähnt Heinold die „feindselige Tyllische Ausplünderung“ der Stadt, die acht Tage lang gedauert habe. Das verwundert, da es nur schwer mit historischen Fakten zusammenzubringen ist. Daß Truppen nach ihrem Kommandeur benannt wurden, ist damals durchaus üblich gewesen. So berichtet Heinold später für 1637 von den „Panirischen“, die die Elbschanze bei Wittenberg eingenommen hätten: Hier handelte es sich also um schwedische Truppen unter dem Feldmarschall Johan Banér. Doch welche Truppen sollen die „Tyllische Ausplünderung“ begangen haben?

Bezug nimmt Heinold zweifelsohne auf den Generalleutnant der Katholischen Liga, Johann Tserclaes Graf von Tilly. Doch der war bereits 1632 nach seiner schweren Verwundung im Kampf gegen die Schweden verstorben. Sein Neffe und Erbe, der den Namen Tilly weiterführte, hatte m.W. nie ein wirklich namhaftes Kommando inne; er kann hier nicht gemeint sein. Hat Heinold also einen Fehler gemacht, indem er einfach die Truppen auch dann noch nach Tilly benannt hat, obwohl dieser Kommandeur längst tot war? Das kann durchaus der Fall sein.

Genauso kann aber auch die Datierung falsch sein. Denn Tilly hat tatsächlich Rothenburg eingenommen. Das geschah Ende Oktober 1631. Damals kam es auch zu tagelangen Plünderungen, die Stadt litt sehr und mußte auch eine Garnison aufnehmen. Rothenburg fiel dann später wieder an die Schweden, doch unmittelbar nach der schwedischen Niederlage bei Nördlingen im September 1634 wurde Rothenburg erneut belagert. Kurz danach wurde die Stadt mit Akkord eingenommen und mußte eine große Summe Geld zahlen. Plünderungen und Ausschreitungen gab es aber offenbar nicht, zumindest nicht im großen Stil. Das Problem bleibt, daß diese zweite Einnahme der Stadt nicht 1635, sondern schon 1634 erfolgte, und zudem nicht von kurbayerischen oder ligistischen – wenn man so will „Tillyschen“ – Truppen, sondern durch kaiserliche Einheiten unter Piccolomini.

Wie auch immer, so scheinen hier doch einige historische Fakten durcheinandergegangen zu sein. Mit der Nennung Tillys scheint nur klar, daß es offenbar kurbayerische Truppen waren, die Rothenburg plünderten. Auffällig ist an der Stelle übrigens, daß sie dafür acht Tage Zeit bekommen haben. Nach damaligem Kriegsgebrauch war es üblich, daß eine (im Kampf) eingenommene Stadt den Soldaten drei Tag lang zur Plünderung freistand; Magdeburg im Jahr 1631 ist das berüchtigte Beispiel dafür. Andererseits ist wohl verbürgt, daß Rothenburg im Herbst 1631 tatsächlich länger als drei Tage den Söldnern preisgegeben wurde.

Ein letzter Gedanke zu den Tillyschen im Jahr 1635: Wenn in dieser Leichenpredigt historische Fakten durcheinander geraten sind, was läßt dies für Rückschlüsse auf den Text und seine Entstehung selbst zu? Heinold starb im Jahr 1691, und wahrscheinlich wird diese Leichenpredigt auch nicht viel früher entstanden sein. Dabei geht es gar nicht darum, daß dem Greis am Lebensende Fehler unterlaufen sind. Viel aufschlußreicher ist, in welcher Weise der Zeitzeuge Heinold im Rückblick die Vorgänge des Kriegs sieht: Offenbar amalgamierten die Ereignisse in der Form, daß ein Feldherr wie Tilly als die prägende Figur des kurbayerischen Militärs angesehen wurde; die Namen anderer Kommandeure dagegen verblaßten in der Erinnerung.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/267

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Die Auswirkungen des Leistungsschutzrecht auf Wissenschaft und Kultur

Die Kampagne der Digitalen Gesellschaft gegen das Leistungsschutzrecht

Seit dem 01.08.2013 gilt in Deutschland das Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage und all jene, die regelmäßig eigene journalistische Texte im Internet für wirtschaftliche Zwecke nutzen. Zu denjenigen, die das neue Gesetz schützen soll, gehören nach dieser Definition auch die Pressestellen von Kultureinrichtungen und Forschungsinstitutionen, Blogs, die Teil beruflicher Tätigkeit sind, oder Autoren kultur- und wissenschaftsjournalistischer Beiträge. Sie haben nun das Recht, Informationsdienste abzumahnen, wenn diese kurze Textauszüge, sogenannte Snippets, ohne Einwilligung der Verfasser, Journalisten und Verlage für ihre News-Sammlungen verwenden. Wie die zahlreichen Reaktionen auf das Inkraftreten des LSR zeigen, ist dies gerade aus Marketing-Sicht jedoch nicht unbedingt anzuraten.Die Begründung des Leistungsschutzrechtes ist zum einen, dass auch kurze Textauszüge unter das Urheberrecht fallen. Zum anderen verdienen die Informations-Aggregatoren ihr Geld damit, die Texte anderer zu sammeln, sortieren und gebündelt anzubieten, ohne den Urhebern einen finanziellen Anteil daran zu gewähren. Zu diesen Anbietern gehören Google News, Rivva und auch fachliche Dienstleister wie Google Scholar, der Nachrichtendienst für Historiker oder die Presseschau von Archäologie Online. Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, haben die drei letztgenannten ihre in der Fachwelt geschätzten Dienste eingestellt. Google hingegen hat die Initiative ergriffen und wird in den News nur noch diejenigen Presseerzeugnisse zitieren, die sich dazu durch eine Meldung bei Google bereit zeigen. Die Problematik des Leistungsschutzrechtes wird hier sehr deutlich:

  • Es ist uneindeutig bezüglich der Länge der Textauszüge. Während Twitter- oder Facebookeinträge (scheinbar) ausgenommen sind, fallen Beitrags-Teaser, aber auch Überschriften oder Wortgruppen in den Schutzbereich.

  • Auch News-Sammler bieten eine Dienstleistung an, da sie die Vielzahl täglich neuer Nachrichten zusammenbringen, aber auch aufarbeiten, thematisch sortieren und damit dem Nutzer eines solchen Services, gerade auch im fachlich zum Teil sehr breit gefächerten eingegrenzten Wissenschafts- oder Kulturbereich, viel Zeit und Mühe ersparen.

Dieser Service bringt nicht nur den Anbietern, sondern auch den Autoren der hierfür genutzten Textauszüge Marketing-Vorteile. Denn während z.B. gerade die Pressemeldungen kleinerer Kultur- oder Forschungseinrichtungen häufig über den lokalen oder regionalen Rahmen nicht hinausgelangen, bieten fachliche und thematische Informationssammlungen ihnen die Möglichkeit, ihre Informationen neben den direkten auch den indirekten Zielgruppen mit geringem Aufwand zugänglich zu machen. Gleiches gilt für die nach wie vor steigende Anzahl an Fachblogs. Auch die Snippets, die Google Scholar bei der Suche nach online publizierten Fachbeiträgen anzeigt, könnten unter das LSR fallen. Problematisch ist ohnehin die Einordnung solcher Open-Access-Artikel, die, wenn sie in regelmäßigen Online-Fachzeitschriften erscheinen, ebenfalls unter den Begriff Presseerzeugnis fallen könnten. Auch die Zitation journalistischer Texte in wissenschaftlichen Publikationen ist im Kontext des Leistungsschutzrechtes noch nicht einzuordnen.

Um sich von der Nutzung des Leistungsschutzrechtes für die eigenen Presseerzeugnisse zu distanzieren, gibt es im Moment noch keine einheitliche Lösung. Trotzdem scheint es notwendig, sich aktiv zu äußern, da nicht nur der NfH und Archäologie Online die Konsequenzen umsetzen, sondern über Google News hinaus auch filtr.de und Rivva angekündigt haben, die Beiträge von Verlagen und Autoren, die keinen eindeutigen Standpunkt zum LSR geäußert haben, nicht mehr einzubeziehen. Um dies zu tun, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Als Statement:

  • mit einer spezifischen, gut sichtbaren Äußerung auf der eigenen Website, die jedoch nicht automatisch ausgelesen werden kann und eine weitere Einbeziehung keinesfals garantiert, sondern vielmehr ein Statement darstellt,

  • mit einem Website-Banner der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL), das man auf http://leistungsschutzrecht.info herunterladen kann.

Als Maßnahme mit (wahrscheinlicher) Wirksamkeit:

  • mit einer Meldung bei Google News selbst,
  • mit dem Hashtag #lsrfrei und einer Eintragung auf der zugehörigen Internetseite http://mediainfo.de/index/lsr-frei,

  • sowie mit dem Begriff „snippet“ als Metatag, also unsichtbare Hintergrundinformation, auf der eigenen Website, der von den Suchrobotern der Anbieter gefunden werden kann. Dieser Metatag hat sich, im Gegensatz zu seinem Pendant „nosnippet“ jedoch noch nicht durchgesetzt, hier sind weitere Ideen abzuwarten.

Zu denjenigen, die sich bereits gegen eine Nutzung des LSR zugunsten der Fremdvermarktung ihrer Inhalte entschieden haben, gehören der Spiegel und die FAZ, Gruner+Jahr, t3n, und der Axel Springer Verlag, Creative Commons (CC), Wikimedia Deutschland und die Heinrich Böll Stiftung sowie zahlreiche Blogs. Sollte dieser Blog nach der uneindeutigen Formulierung im Gesetz auch unter das LSR fallen, distanziere auch ich mich davon, vom Leistungsschutzrecht Gebrauch zu machen, da ich gern weiterhin auffindbar und zitierbar bleiben und mit Lesern und Interessierten in Kontakt kommen möchte. Zudem wäre ich auch bereit, für die Dienste von Archäologie Online und dem Nachrichtendienst für Historiker zu zahlen, wenn sie auf diese Weise weiter arbeiten und ggf. anfallende Kosten für die Nutzung von Snippets tragen könnten.

Ausführliche Informationen zum LSR gibt es unter anderem von Thomas Schwenke, Anwalt für Social Media Recht und gewerblichen Rechtsschutz, hier oder von iRights hier. Auf die möglicherweise viel weiterreichenden Folgen des Leistungsschutzrechtes für die Wissenschaft verwies zudem Anatol Stefanowitsch.

Dieser Beitrag ist die leicht abgewandelte Form eines auf kulturmanagement.net am 01.08.2013 erschienen Artikels.

Quelle: http://kristinoswald.hypotheses.org/1041

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