Lexikon zur Computergeschichte: 486er – 80486, 80487
ViFa Geschichte Nr. 08 (2012): Im Forum der sehepunkte 12 (2012), Nr. 1-7/8
Kurzer Prozess: Die Verfolgung von Jugendkulturen als “Rowdies” hat eine lange Geschichte
Das drakonische Urteil gegen die Musikerinnen der russischen Punk-Band Pussy Riot vom 17. August 2012 hat eine lange Vorgeschichte. Schon im Zarenreich und im Staatssozialismus diente der Vorwurf des “Rowdytums” der Unterdrückung von Jugendkulturen.
Politische Urteile gibt es viele in Russland. Die Verurteilung der drei jungen Frauen des russischen Punk-Kollektivs Pussy Riot aber erregt weltweit Empörung. Menschen fühlen sich angesprochen, weil die Musik auch ihre eigene ist, das macht das Urteil für viele zu einer höchstpersönlichen Angelegenheit. Das Moskauer Urteil gegen die Musikerinnen wird nicht nur Geschichte machen, es hat auch eine. Die Entscheidung der Richterin steht in einer langen und unrühmlichen rechtshistorischen Tradition autoritären und antiliberalen staatlichen Handelns. Dies belegt schon der Tatbestand des „Rowdytums“, unter dem die Anklage stand. Der Vorwurf des „Chuliganstvo“ hat eine lange Vorgeschichte.
Bereits im Kommunismus spielte er eine wichtige Rolle bei der Verfolgung politischer Gegner, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler und Osteuropa-Experte Friedrich-Christian Schroeder schon in den sechziger Jahren herausarbeitete. Schroeder fand Ursprünge in revolutionärer Zeit, etwa im Aufruf „An die Bevölkerung“ vom November 1917: „Errichtet strengste, revolutionäre Ordnung, unterdrückt gnadenlos die Versuche zur Anarchie von Seiten der Säufer, Rowdys, konterrevolutionären Junker, Kornilow-Leute und dergleichen“, hieß es da in revolutionärem Duktus. Der Autor des Manifestes war Wladimir Iljitsch Lenin.
Ein Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür
Dass Lenins Formulierungen nicht nur Revolutionsrhetorik waren, bewies er zwei Monate darauf, als er sie in einer Schrift über den Wettbewerb wiederholte. Dort gelten die „Rowdys“ gemeinsam mit den Reichen, Gaunern und Schmarotzern als „Auswurf der Menschheit“, als „rettungslos verfaulte und verkommene Elemente“. Die „Seuche, diese Pest, diese Eiterbeule“ sei eine Hinterlassenschaft des Kapitalismus, die beseitigt werden müsse.
Ein Dekret vom Februar 1918 setzte die expressive Prosa in konkrete Handlungsanweisungen um: Danach waren Rowdys ebenso wie feindliche Agenten und deutsche Spione „am Ort des Verbrechens zu erschießen“. Worin genau das Rowdytum bestand, definierten immer neue Erlasse immer wieder neu. Dabei ging es nicht nur um den Kampf gegen Zerstörungen und Schlägereien unter Alkoholeinfluss, die traditionell als Problem galten. „Chuliganen“ waren nicht nur Gewalttäter. Eine Verordnung von 1923 definierte als Rowdytum jene „Handlungen, die von einer offensichtlichen Missachtung der Gesellschaft begleitet sind, insbesondere Unfug jeder Art, Ausschreitungen, grobes Schimpfen“. Für die Revolutionstribunale der jungen Sowjetmacht hatten derart dehnbare Definitionen die wichtige Funktion, kurzen Prozess mit all jenen machen zu können, die nicht ins gängige Raster staatlicher Verfolgung passten.
Schon Lenin verstand „Rowdys“ als „Auswurf der Menschheit“Auch in der postrevolutionären Phase der Stabilisierung des Sowjetsystems blieb der Rowdy-Paragraph ein wirksames Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür. Zwar wurden tatsächliche oder vermeintliche Rowdys nun nicht mehr erschossen, sondern mit Geld- und Freiheitsstrafen oder mit Verbannung bestraft. Doch sieht der Sowjetrechtsexperte Schroeder in der unter Stalin vollzogenen Konsolidierung eine „frostige Erstarrung unter Beibehaltung fast aller kriegsbedingten Verschärfungen der Repression“. Nach Stalins Tod wurde 1956 unter Chruschtschow das Rowdytum in schwere und minderschwere Delikte unterteilt und letztere mit leichten Strafen, etwa kurzer Haft, belegt. Was wie eine Entschärfung aussah, war tatsächlich ein Mittel für massenhafte Einschüchterung.
„Liquidierung des Rowdytums“
Wie der Historiker Brian Lapierre vor einigen Jahren in den „Cahiers du Monde Russe“ analysierte, war die Kampagne gegen Rowdys nun nicht mehr ein Instrument, um vermeintliche Staatsfeinde mit schweren Strafen aus dem Verkehr zu ziehen. Nun konnten Menschen wegen minderschwerer Vergehen mit kurzen Strafen belegt werden, dies aber in großem Ausmaß. Die Verurteilungen überschritten in den fünfziger Jahren die Millionengrenze. Eine „minderschwere Strafe“ konnte etwa in zwei Wochen Arbeitslager bestehen. Die vage Beschreibung des Rowdytums umfasste auch Verstöße gegen Ruhe und Ordnung, „respektloses Verhalten gegenüber anderen Bürgern“ sowie „Obszönitäten und Ungehörigkeiten“ aller Art.
Diese Gummiparagraphen waren keineswegs neu. Zwar betonten die Gesetzgeber der Sowjetunion gern den radikalen Bruch zur Justiz des Zarenreiches, doch kannte bereits das zaristische Recht „Vergehen wider die Wohlanständigkeit, Ordnung und Ruhe“, das sich allerdings vom sowjetischen Recht durch minder drastische Strafen unterschied. Der Rowdyparagraph war nicht auf die Sowjetunion allein beschränkt. Jüngere Wissenschaftler wie der Prager Historiker Matej Kotalik erforschen derzeit, inwieweit sowjetisches Strafrecht auch die Bestimmungen anderer sozialistischer Staaten prägte.
In der DDR etwa galten die Anstrengungen der Volkspolizei um 1960 ebenfalls verstärkt der „Liquidierung des Rowdytums“ und der „Zersetzung“ jugendlicher Gruppen mit nachrichtendienstlichen Methoden. Gemeint waren damit jugendliche Fans amerikanischer Musik, die sich zu Clubs und Bands zusammengeschlossen hatten. Brigaden des SED-Zentralkomitees, zu denen lokale Partei- und FDJ-Funktionäre gehörten, gingen seit 1960 gegen Fanclubs und „halbstarke Verhaltensweisen“ vor, zu denen auch das Praktizieren westlicher Tänze oder Verstöße gegen die Bestuhlungsvorschriften auf Konzerten gehören konnten. Einen Höhepunkt hatten diese Restriktionen in der Zwangsauflösung von Gitarrenbands 1965, gegen die Jugendliche in Leipzig demonstrierten und darum zu teils drakonischen Strafen verurteilt wurden. Als Tatbestand ging das Rowdytum 1968 in das Strafgesetzbuch der DDR ein. Der Paragraph 215 ahndete Vergehen wie nächtliche Ruhestörung, Verstoß gegen die Veranstaltungsordnung und „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Er wurde als sogenannter Rowdy-Paragraph berüchtigt.
Wachsendes Unverständnis
Immer wieder wurde er zur Unterdrückung unerwünschter kultureller Aktivitäten genutzt. In den fünfziger Jahren waren es die Halbstarken, in den Sechzigern und Siebzigern jugendliche „Gammler“, die auch dann als „Arbeitsbummelanten“ verfolgt wurden, wenn sie über ein einträgliches Einkommen etwa als Musiker oder Gelegenheitsarbeiter verfügten. In der Sowjetunion ging man ähnlich vor, in Ungarn und Tschechien war die Jugendpolitik etwas toleranter. Doch auch im Westen erklang der Ruf nach „Arbeitslagern für Langhaarige“ nicht nur aus dem Volksmund der Nachkriegsgesellschaft. Ein Gutachten der Weltgesundheitsorganisation erwog um 1960 militärische Trainingscamps für „antisoziale“ Jugendliche, die rauchen und trinken.
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“…weil Gott sich in Jesus Christus ganz auf die Geschichte eingelassen hat”?
Irene Rabl: Frobenius Forster und die Brüder Pez
Frobenius Forster und die Brüder Pez. Abstract des Vortrags von Irene Rabl (Wien) bei der Tagung “Netzwerke gelehrter Mönche. St. Emmeram im Zeitalter der Aufklärung”, Regensburg, 21./22. September 2012
Zwischen den Benediktinerklöstern St. Emmeram in Regensburg und Melk in Niederösterreich herrschte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein steter wissenschaftlicher Austausch, der anhand noch erhaltener Gelehrtenkorrespondenz nachweisbar ist. Der erste Kontakt der Melker Benediktiner Bernhard (1683–1735) und Hieronymus (1685–1762) Pez mit dem Kloster St. Emmeram entstand 1709, als Bernhard Pez Enzykliken zum Zweck der Beschaffung von Informationen zu Schriftstellern für seine geplante Bibliotheca Benedictina an einzelne Klöster verschickte. Abt Johann Baptist Hemm reagierte zwar grundsätzlich positiv, jedoch übermittelte erst Kaspar Erhardt 1715 erste Materialien an Pez. 1717 besuchten die Melker Benediktiner auf ihrer Klösterreise schließlich auch St. Emmeram. Im Itinerarium Bavaricum et Suevicum (StiB Melk, Cod. 1850) haben sich bis heute ihre auf der Reise gesammelten Bibliotheksnotizen erhalten. Als weiterer St. Emmeramer antwortete Subprior und Bibliothekar Augustin Tröster 1732 auf eine Anfrage von Bernhard Pez nach den Inschriften und Grabsteinen in der Stiftskirche. Zumindest der erste der beiden erhaltenen Tröster-Briefe geht auf die zeitgleich stattfindende barocke Ausgestaltung der Kirche durch die Brüder Asam ein. Schließlich sind von Frobenius Forster fünf Briefe an Hieronymus Pez aus 1756 und 1757 im Melker Stiftsarchiv überliefert. Vor allem im Zuge seiner Tätigkeit als Bibliothekar begann Forster sich verstärkt mit mittelalterlichen Handschriften zu beschäftigen und entschloss sich Anfang der 1750er Jahre, angeregt durch Oliver Legipont, die Werke Alkuins neu (nach André Duchesne 1617) zu edieren. Die gelehrten Briefe Forsters an den bereits greisen Hieronymus Pez enthalten hauptsächlich Anfragen diese Edition betreffend. Forster stand einige Jahre später auch mit Martin Kropff, Bibliothekar in Melk, in Kontakt, ein kurzer Briefwechsel ist erhalten. Schließlich sind in diesem Zusammenhang auch die Briefe Forsters an Legipont aus der Zeit zwischen 1747 und 1757 in dessen Metzer Nachlass interessant, da Forster als „unermüdlicher Förderer der benediktinischen Akademiebestrebungen“ in seinen Briefen als geduldiger Ratgeber und scharfer Kritiker Legiponts in Hinblick auf die Gründung und Weiterführung der Societas litteraria Germano-Benedictina auftrat, sich jedoch von Legipont auch Unterstützung bei seiner Alkuinedition erhoffte. Darüber hinaus setzt die Korrespondenz zwischen den beiden Benediktinern ungefähr zu einem Zeitpunkt ein, als Forster von der Universität Salzburg, wo er seit 1745 eine Professur für Philosophie und Experimentalphysik inne hatte, in sein Kloster zurückgekehrt war. In seiner Salzburger Zeit (und auch noch danach) publizierte Forster einige (natur)philosophische Abhandlungen, in denen er sich kritisch vor allem mit Leibniz und Wolff auseinandersetzte.
Frobenius Forster wurde am 24. Juli 1762 – wenige Monate vor dem Tod Hieronymus’ Pez am 14. Oktober und 27 Jahre nach dem Tod Bernhards – zum Fürstabt von St. Emmeram gewählt und lebte noch fast drei Jahrzehnte als Vorsteher seines Klosters. Etliche gelehrte Benediktiner scheinen sein Leben geprägt zu haben, was man, zumindest in Ansätzen, an der noch erhaltenen Gelehrtenkorrespondenz u.a. mit Hieronymus Pez und Oliver Legipont erkennen kann. Interessant erscheint die Bearbeitung der hier erwähnten Korrespondenzen St. Emmeram – Melk sowie Forster – Legipont vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen rund um Gelehrsamkeit und Wissenschaft, die während des hier behandelten Zeitrahmens innerhalb der europäischen Gelehrtenwelt stattgefunden haben.
MMag. Irene Rabl
MMag. Irene Rabl ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des FWF-Start Projektes „Monastische Aufklärung und die benediktinische Gelehrtenrepublik“ an der Universität Wien sowie Archivarin im Zisterzienserstift Lilienfeld in Niederösterreich. Rabl arbeitet an einer Dissertation über Abt Chrysostomus Wieser (Abt 1716–1747) von Lilienfeld, u.a. in Zusammenhang mit der Lilienfelder Erzbruderschaft zum Hlg. Joseph.
Link zum Publikationsverzeichnis: http://www.univie.ac.at/monastische_aufklaerung/de/arbeitsgruppe/irene-rabl-publikationen.html
Ist Astrologie eine Wissenschaft?
Ob die Astrologie in einer historischen Epoche einmal eine Wissenschaft gewesen war, ist gerade Thema meines Promotionsprojekts. Darin untersuche ich, wie die Autoren des 16. Jahrhunderts versucht haben, Astrologie als wissenschaftliche Methode zu begreifen. Dabei bin ich auf zahlreiche unterschiedliche … Weiterlesen
Zwischen rechter Esoterik und völkischer Bewegung
Kein anderer Wissenschaftler hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten so intensiv mit der Entstehung und Wirkung der völkischen Bewegung beschäftigt, wie der Historiker Uwe Puschner. Am kommenden Montag sprechen wir mit ihm über Geschichte und Wiederkehr der völkischen Bewegung im Kontext rechter Popkulturen der Gegenwart.
Quelle: http://www.montagsradio.de/2012/08/23/zwischen-rechter-esoterik-und-volkischer-bewegung/
Thomas Konicz: Arbeitswelt im Web 2.0
Diese angestrebte Bindungslosigkeit des neuen Internetproletariats ist für die Unternehmen Segen und Fluch zugleich. Der Verzicht auf einen Arbeitsplatz mitsamt fester Anstellung, Büroflächen, Sozialabgaben und Arbeitsausrüstung lässt auch keinerlei Verbindlichkeit, Loyalitäten oder sonstiger Bindungsgefühle seitens des neuen digitalen Prekariats aufkommen. Eine Identifizierung des Tagelöhners mit dem Konzern - der für gewöhnlich eine spezifische Corporate Identity kreiert - ist somit nicht mehr möglich. Hierdurch fällt der Kernbelegschaft auch die Sicherung einer zuverlässigen Mitarbeit der Tagelöhner, mitunter der Qualitätskontrolle der abgelieferten Arbeit, sehr schwer.
Hazel Rosenstrauchs böhmische Miniatur über den empfindsamen Henker Karl Huß
Rosenstrauch, Hazel: Karl Huß, der empfindsame Henker. Eine böhmische Miniatur. Berlin: Matthes & Seitz, 2012. 175 S., 19.90 Euro [Verlags-Info]
Huß war nicht wirklich Henker, sondern Scharfrichter, lebte von 1761 1836 erst in Brix, dann in Eger (Cheb) und zuletzt in Königswart (Kynvart). Er hat geköpft und geheilt, hat Steine, Münzen und Waffen gesammelt, eine Chronik der Stadt Eger, seine Autobiographie und eine Schrift gegen den Aberglauben verfasst. Am Ende seines Lebens wurde er ehrlich gemacht und starb als Kustos der Metternichschen Sammlungen.
Der Essay erzählt von Stigmatisierung und Feingefühl, vom aufgeklärtem Absolutismus und Abschaffung der Todesstrafe (die den Scharfrichter arbeitslos machte), von Patriotismen, böhmischen Gespenstern und allerlei sozialen wie emotionalen Umordnungen. Als wichtige Nebenfiguren treten Goethe und der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, aber auch Joseph von Sonnenfels, Carl Ludwig Sand, Kaiser, Könige und Intellektuelle auf.
Neben anderen Städten ist auch in Wien eine Präsentation geplant, nämlich am 20.11.2012 um 19 Uhr, in der Buchhandlung Orlando, Liechtensteinstraße 17.