Spätestens seit den Washingtoner Prinzipien (1998) und der darauf beruhenden „Gemeinsamen Erklärung“ (1999) der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände ist die Identifizierung und auch die Rückgabe von NS-Raubgut zu einer zentralen Aufgabe deutscher Kulturinstitutionen geworden. Seitdem sind in Archiven, Museen und Bibliotheken zahlreiche Forschungsprojekte durchgeführt wurden, in deren Rahmen verdächtige Provenienzen untersucht und gegebenenfalls auch Kulturgüter an die vormaligen Eigentümer oder deren Erben restituiert worden sind. Dabei ist neben dem Kunstraub zunehmend auch der während des Zweiten Weltkriegs praktizierte Kunstschutz in den Brennpunkt gerückt. Vergleichsweise gut erforscht und besonders bekannt sind die alliierten Kunstschutzoffiziere, die „Monuments Men“, zumal deren Tätigkeit 2014 in einem deutsch-amerikanischen Spielfilm auch das Kino ein filmisches Denkmal gesetzt hat. Intensiver untersucht worden ist in den letzten Jahren auch der deutsche Kunstschutz während des Zweiten Weltkriegs. Ein Problem ist dabei allerdings vielfach die Quellenlage. Einschlägige Forschungen stützen sich dabei vielfach auf Erlebnisberichte beteiligter Offiziere und Mitarbeiter, da die amtliche Überlieferung häufig nur sehr fragmentarisch erhalten oder vollständig in Verlust geraten ist. Umso begrüßenswerter ist es, dass jetzt mit dem Nachlass Wolff-Metternich ein bedeutender Bestand aufgearbeitet und zugänglich gemacht worden ist, der auch zahlreiches Aktenmaterial enthält.
Franziskus Graf Wolff Metternich (1893-1978) hatte in Bonn Kunstgeschichte studiert und dort auch 1923 promoviert.
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