Digital Arts and Humanities: Scholarly Reflections

Eine Doktorandengruppe im Digital Arts and Humanities programme des University College Cork hat ein iBook mit dem vielversprechenden Titel Digital Arts and Humanities: Scholarly Reflections verfasst. Leider kann ich auch gar nicht mehr dazu sagen – das Buch ist zwar theoretisch kostenlos erhätlich, aber de facto muss man noch den Preis eines iPad einrechnen: “Available on iPad.”

Vielleicht möchte ja ein iPad-Besitzer einen Blick auf das Buch werfen und uns wissen lassen, ob es einlöst, was der Titel verspricht. Persönlich jedenfalls hätte ich mir ein offenes Format gewünscht:

http://itunes.apple.com/gb/book/digital-arts-humanities-scholarly/id529097990?mt=11

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=847

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Dokumente einer Künstlerfreundschaft. Benjamin Katz im GRA


Das Gerhard Richter Archiv erwarb in den letzten zwei Jahren 85 Fotografien von Benjamin Katz. Das Konvolut stellt eine bedeutende Ergänzung unserer Bestände dar. Benjamin Katz hat die Motive selbst ausgewählt, so dass die Aufnahmen einen repräsentativen Überblick bieten. Einer ersten Ausstellung des Konvoluts in der Kunsthalle Bremerhaven, anlässlich des 80. Geburtstages von Gerhard Richter im Februar 2012, sollen weitere Präsentationen folgen. Die Fotografien sind museal gerahmt und stehen interessierten Institutionen als Ausstellung zur Verfügung.

Die Fotografien von Benjamin Katz zeichnet eine besondere Qualität aus. Viele seiner Aufnahmen sind zu zeitgenössischen Bildikonen geworden. Wenn wir uns an jene Künstlerporträts von Marcel Broodthaers, Georg Baselitz, Sigmar Polke oder eben Gerhard Richter erinnern, die uns am intensivsten im Gedächtnis geblieben sind, so werden wir fast immer denselben Autor vorfinden: Benjamin Katz, 1939 in Antwerpen geboren. 1956 kam er nach West-Berlin und begann dort ein Studium an der Hochschule für Bildende Künste. Dieser biografische Hintergrund ist vielleicht das Geheimnis seiner Fotografien. Katz führt nicht das Interesse am Dokumentarischen zu den Künstlern und in ihre Ateliers. Er richtet seine Kamera nicht auf das Offensichtliche, auf den Prozess der künstlerischen Produktion. Katz ist ein Gesprächspartner auf Augenhöhe, seine Aufnahmen entstehen fast beiläufig. Dabei gelingt es ihm, gerade die typischen Situationen so festzuhalten, dass wir in seinen Fotografien mehr als das Bekannte wiederfinden. Einige solcher Aufnahmen können „entlarvend“ sein. Aber Benjamin Katz ist kein investigativer Fotograf. Er kommt zu den Künstlern als ihr Freund. Diese Freundschaft prägt auch seine Beziehung zu Gerhard Richter, den Katz mittlerweile seit mehr als drei Jahrzehnten fotografiert.

 

Über den Fotografen:

Benjamin Katz wurde 1939 in Antwerpen geboren. Als 17jähriger ging er nach Berlin an die Hochschule für Bildende Künste.  1963 gründete er die Galerie Werner & Katz. Die Galerie stellte zwischen 1963 und 1967 Kunst der Gegenwart u.a. Georg Baselitz und Markus Lüpertz aus. Als Fotograf arbeitet er seit 1976. Im Zentrum seiner Bilder stehen stets Künstler, die er in ihren Ateliers fotografiert.  Benjamin Katz lebt und arbeitet seit 1972 in Köln.

Weitere Informationen finden Sie im Katalog zur Ausstellung: Benjamin Katz: Gerhard Richter at work, hg. v. Dietmar Elger für das Gerhard Richter Archiv der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, mit Beiträgen von Wilfried Wiegand, Paul Moorhouse und Stephan von Wiese und einem Vorwort von Dietmar Elger, München 2012 (ISBN 978-3-7774-5311-8).

 

 

 

 

 

Quelle: http://gra.hypotheses.org/178

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Eine Reform als Einschränkung der Demokratie

Die geplante Polizereform in Österreich bedeutet eine Einschränkung demokratischer Rechte; da die üblichen Medien bei der Berichterstattung darüber weitgehend versagen, sei hier eine Stellungnahme der Solidaritätsgruppe dokumentiert:

Polizeireform schränkt Rechtsschutz für Bürger_innen massiv ein!

Mit der Errichtung der neun Landespolizeidirektionen per 1.9.2012 sollen durch schlankere Behördenstrukturen 10 Millonen Euro jährlich eingespart werden. Verschwiegen wird dabei, dass durch die Behördenreform auch der Rechtsschutz in vielen sensiblen Bereichen erheblich eingeschränkt wird, wie etwa im Versammlungsrecht.
Die Möglichkeiten gegen eine Versammlungsuntersagung vorzugehen sind sehr bescheiden. Über Berufungen gegen ein Versammlungsverbot entscheidet im Wesentlichen die Sicherheitsdirektion, also die oberste Polizeibehörde. Es bedarf wohl nur eines gesunden Menschenverstandes, dass diese nicht gegen die eigene Unterbehörde Entscheidungen trifft. Nach unseren Kenntnissen, ist dies bisher auch noch nie passiert. Der Bescheid der Sicherheitsdirektion kann in weiterer Folge nur vor dem VfGH angefochten werden. Dies ist nicht nur Kostenintensiv, sondern dauert auch lange, mit mindestens einem Jahr muss gerechnet werden. Mit der Einführung der Landespolizeidirektionen soll der Rechtsschutz aber nun komplett beseitigt werden. Denn fungiert die Landespolizeidirektion selbst als Versammlungsbehörde (quasi in allen Landeshauptstädten), ist als Berufungsinstanz auch die Landespolizeidirektion vorgesehen. Die beabsichtigte Einrichtung von sogenannten Rechtsmittelbüros, mag nichts daran ändern, dass sich diese Regelung am Rande der Verfassungskonformität bewegt. Wir sehen darin klar das rechtstaatliche Prinzip und den damit eng zusammenhängenden Grundsatz der Effizienz des Rechtsschutzes verletzt. Auch die in Art 13 EMRK garantierte Grundrechtsbeschwerde wird so ad absurdum geführt. Zwar sollen mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014, diese als Berufungsinstanzen tätig werden, jedoch ist dieses Vorhaben lediglich in der Regierungsvorlage festgeschrieben und noch nicht als Gesetz beschlossen. Es ist also durchaus möglich, dass die Landespolizeidirektionen auch nach dem 1.1.2014 als „Rechtsmittelinstanz“, quasi für sich selbst, weiterbestehen; den Sicherheitsbehörden würde dies gewiss nicht ungelegen kommen.

Unabhängig von der juristischen Diskussion, bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine zusätzliche Hürde für den politischen Willensbildungsprozess abseits der gesetzlichen Vertretungskörper. Es besteht die Gefahr, dass kritische Initiativen bereits im Vorfeld mundtot gemacht werden und der Willkür der zuständigen Beamt_innen ausgeliefert sind. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, diese juristische Farce unverzüglich zu beenden, und bis zum tätig werden der Landesverwaltungsgerichte die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörden einzusetzen. Auch ein "vorläufiger Rechtsschutz", wie er etwa in Deutschland existiert, wäre Wünschenswert. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass über Berufungen gegen Versammlungsuntersagungen zeitnah entschieden werden könnte. Das Versammlungsrecht steht dabei exemplarisch für andere Bereiche, in denen die Rechtsmittel ebenfalls drastisch eingeschränkt werden. Zu diesen zählen etwas das Vereinsrecht sowie das Fremden- und Sicherheitspolizeirecht.


Nachtrag 10.9.2012: Es hat gedauert, nun hat der Standard die Story aufgegriffen.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/138660900/

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aventinus recensio Nr. 33 [30.08.2012]: Sarah Lowndes: Social Sculpture. The Rise of the Glasgow Art Scene, Edinburgh: Luath Press Limited, 2nd. Ed. 2010

http://www.aventinus-online.de/recensio/varia/art/Rezension_Sarah/html/ ca/08c692b70e7da75e6fa2c0aa3e02bde7/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Die Glaswegian Lowndes ist Lecturer an der School of Art und schreibt, kuratiert und lebt in Glasgow. Lowndes verfolgt mit ihrem Buch das Ziel, die Kunst- und auch Sozialgeschichte der Szene der Performance- und Konzept-Kunst in Glasgow seit den 1970ern zu beschreiben.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3170/

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aventinus recensio Nr. 33 [30.08.2012]: Sarah Lowndes: Social Sculpture. The Rise of the Glasgow Art Scene, Edinburgh: Luath Press Limited, 2nd. Ed. 2010

http://www.aventinus-online.de/recensio/varia/art/Rezension_Sarah/html/ ca/08c692b70e7da75e6fa2c0aa3e02bde7/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Die Glaswegian Lowndes ist Lecturer an der School of Art und schreibt, kuratiert und lebt in Glasgow. Lowndes verfolgt mit ihrem Buch das Ziel, die Kunst- und auch Sozialgeschichte der Szene der Performance- und Konzept-Kunst in Glasgow seit den 1970ern zu beschreiben.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3170/

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aventinus nova Nr. 40 [30.08.2012]: Strukturwandel des deutschen Nationalismus? Die Haltung der Frankfurter Nationalversammlung zu den nationalen Minderheiten

http://www.aventinus-online.de/neuzeit/restauration-und-revolution-1815-1849/art/Strukturwandel/html/ca/23459c6708aa5dda19b5c88b42239296/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Der Beitrag will herauszufinden, inwieweit man schon für die Jahre 1848/49 von einem Strukturwandel des deutschen Nationalismus sprechen kann. Für dieses Vorhaben ist es besonders gut geeignet, die Haltung der Paulskirchenabgeordneten zu den nationalen Minderheiten zu betrachten.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3163/

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Mailand, Via Beccaria 19 / Enrico Baj: I Funerali dell’Anarchico Pinelli

Für Kurzentschlossene: Im Mailänder Palazzo Reale wird noch bis kommenden Sonntag, 2.9.2012, Enrico Bajs Monumentalbild I Funerali dell'Anarchico Pinelli gezeigt, also das Begräbnis des Anarchisten Pinelli.

Wer Pinelli war? Man lese Dario Fos Theaterstück Zufälliger Tod eines Anarchisten oder den entsprechenden Wikipedia-Eintrag Giuseppe Pinelli. Die Ausstellung von Enrico Bajs Bild wurde 1972 übrigens verboten, und nun, unter geänderten politischen Verhältnissen (vgl.) ist es an einem passenden Ort zu besichtigen. Ein Foto des Bilds in brauchbarer Auflösung gibt es hier: http://www.comunedimilano.it/dseserver/webcity/comunicati.nsf/d68aa3e55927f9f7c1256c4500573452/2cd32f3ee5a44566c1257a23004ae1b8/$FILE/BAJ-pinelli42.jpg

Nicht vorenthalten sei die Hausnummer der Via Beccaria 19, Mailänder Polizeisitz, von dem sich Pinelli in den Tod gestürzt wurde, um es mal grammatikalisch angemessen auszudrücken:
Mailand_ViaBeccaria19

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/138660517/

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Die Digitale Bibliothek und ihr Recht


Fast nebenbei bemerkte Sebastian Thrun, Gründer von Googles Forschungslabor “X” und der Online-Universität Udacity in einem Interview, dass die Geisteswissenschaften den Anschluss an die rasante Entwicklung in den Naturwissenschaften verlieren
.

“Sie entwickeln zum Beispiel keine Theorie der neuen Medien.”1 Ganz so hinterher sind die Geisteswissenschaften jedoch nicht. Immer häufiger steht der Einfluss digitaler Medien und Social Media im Fokus  kulturwissenschaftlicher Studien und Tagungen. Neben unserer diesjährigen Dresden Summer School widmen sich zahlreiche Forschunsverbünde diesem Thema. Unter anderen stellt sich im September 2012  die Universität zu Köln die Frage, inwieweit künftigen Generationen die Digitalia der Gegenwart als historische Quelle und als Zeugnisse unsrer Kultur zur Verfügung stehen werden.

Sie fasst ihr Thema wie folgt zusammen: Rechtliche Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digitalen kulturellen Gedächtnisses ergeben, sind bisher noch unzureichend bedacht. Sicher ist hierbei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kulturelle Äußerungen zu speichern, gegenüber dem analogen Zeitalter mit seinen vornehmlich gedruckten Medien grundlegend geändert haben. Der Grund hierfür liegt zum einen in dem gewaltigen Öffentlichkeitspotenzial, insbesondere von Online-Publikationen, zum anderen in dem schlichten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfahren und damit das Urheberrecht berühren. Aus unterschiedlichen Perspektiven sollen auf der Tagung Die Digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? Kulturwissenschaftliche Aspekt, technische Hintergründe und rechtliche Herausforderungen des digitalen kulturellen Speichergedächtnisses die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die beim Aufbau eines digitalen kulturellen Speichergedächtnisses zu beachten sind. Insbesondere soll untersucht werden, ob die rechtliche Seite der digitalen Bibliothek künftig größerer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht verordnete Amnesie des Digitalen abgelöst wird.

Die Tagung ist eine Zusammenarbeit der Universität zu Köln mit dem Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ), der Universitäts- und Stadtsbibliothek Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität. Während der ganzen Tagung informieren das HBZ sowie die Firma ImageWare über technische und organisatorische Fragen der Digitalisierung und digitalen Langzeitarchivierung. Weitere Informationen können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

 

1 Vgl. Uwe Ebbinghaus: Veränert er die Welt?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. August 2012, N3. 190, S. 25. Vgl. auch http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sebastian-thrun-stanford-university-lehrt-wie-vor-1000-jahren-a-817889.html

 

Quelle: http://dss.hypotheses.org/163

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