Mit Maria Rampendahl endet die Hexenverfolgung in Lemgo. Sie ist die letzte Person, die in Lemgo wegen Zauberei im Rahmen eines Inquisitionsprozesses angeklagt wird. Sie gesteht unter der Folter nicht und wird schließlich 1681 zur ewigen Stadt- und Landesverweisung verurteilt und entgeht damit einem Todesurteil. Gemeinsam mit ihrem Mann Hermann Hermessen und den Kindern zieht sie zunächst nach Rinteln, von wo aus ihr Ehemann die Stadt Lemgo und die Gräflich Lippische Regierung vor dem Reichskammergericht in Speyer verklagt. Ziel ist die Revision, eine Nichtigkeitsklage des Urteils, was aber misslingt. Die Landes- und Stadtverweisung wird nicht aufgehoben, auch wenn die Stadt Lemgo und die lippische Regierung die Hälfte der Prozesskosten übernehmen sollen.
Dieser Prozess vor dem Reichskammergericht ist in der Prozessakte A 3672 im Stadtarchiv durch die Überlieferung der Stadt bzw. der Bürgermeister und der beiden Räte erhalten. In Abschrift befindet sich darin auch ein Schreiben des Hermann Hermessen an die Lippische Regierung, in dem er sich über seine und die Behandlung seiner Frau durch die Stadt Lemgo beschwert.
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