Zurück zum Beton – Vortrag zur Entwicklung der Spannbetonvorschriften in der DDR

Yeah, das ist endlich mal wieder ein Thema, das rockt, vorgetragen am 25. April 2013 ab 17:30 im Deutschen Technikmuseum Berlin, Trebbiner Straße 9 (Vortragssaal 4. Stock) von Olaf Mertzsch, Sachverständiger für Schäden im konstruktiven Ingenieurbau:

Zur Entwicklung der Spannbetonvorschriften in der DDR

Ich bin völlig hingerissen von dem Abstract:

Im Oktober 1953 erfolgte die Herausgabe der ersten deutschen Spannbetonvorschrift mit der Bezeichnung „DIN 4227 – Spannbeton; Richtlinie für Bemessung und Ausführung“. Da die fachliche Orientierung bei der Berechnung und Planung von Baukonstruktionen in der DDR in dieser Periode vorwiegend noch auf die DIN-Vorschriften gerichtet war, erfolgte zunächst in den Jahren 1952 bzw. 1954 die Verbindlichkeitserklärung der miteinander verbundenen DIN 1045 („Beton und Stahlbeton – Bemessung und Ausführung“), Ausg. April 1943, bzw. der DIN 4227, Ausg. Oktober 1953, für die DDR. Diesbezügliche nur für die DDR gültige Vorschriften waren erst im Entstehen und wurden i. W. noch von den bereits in der Praxis erprobten DIN-Vorschriften abgeleitet. Dafür wurden dann aber neue Bezeichnungen ersonnen. So änderte sich das Symbol „DIN“ in „TGL“ (Technische Güte- und Lieferbedingungen) und aus den überarbeiteten DIN-Fassungen wurden im Jahre 1963 die „TGL 0-1045“ und die „TGL 0-4227“. Bei den inhaltlich noch weitgehend übereinstimmenden Vorschriften gab es in den Berechnungsgrundlagen doch schon Unterschiede. Der in den DIN-Vorschriften noch verwendete summarische Sicherheitsbeiwert für die Nachweise im sog. „rechnerischen Bruchzustand“ wurde in den TGL-Vorschriften bereits in für Eigenlast und Verkehrslast unterschiedlich große Teilsicherheitsbeiwerte aufgespalten.
Als völlig eigenständig entstand unter Berücksichtigung entsprechender ISO-Vorschriften dann in der DDR in den 70er Jahren das „ETV Beton“ (Einheitliches Technisches Vorschriftenwerk Beton), das vom Juli 1981 bis 1990 verbindlich war. Im sog. Teilkomplex A waren die neuen TGL-Vorschriften für die Berechnung und Ausführung der Konstruktionen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton zusammengefasst. So waren z. B. in TGL 33405/02 alle Regelungen für die Konstruktionen aus Spannbeton getroffen. Als für die Berechnungs-Praxis sehr vorteilhaft gegenüber den jetzt in Deutschland gültigen, leider doch sehr „aufgeblähten Vorgaben“ des EC 2 kann auch heute noch die in der o. g. TGL gegebene Definition der „Vorspanngrade I bis III“ angesehen werden. Mit den Vorschriften des „ETV Beton“ wurde in der DDR 1981 der vollständige Übergang zur „Methode der Berechnung nach Grenzzuständen“ vollzogen, nach der bei der Bemessung von Bauteilen und Baukonstruktionen stets die „Grenzzustände der Tragfähigkeit“ und die „Grenzzustände der Nutzungsfähigkeit“ zu betrachten waren. Die 1990 eingeleitete „Rückkehr“ zur DIN 4227 war theoretisch ein Schritt zurück.


[via Mailingliste der Gesellschaft für Technikgeschichte]

Der passende Soundtrack dazu stammt von Syph - Zurück zum Beton!

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/342799925/

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Job: 3 x 0,5 Lehrkräfte für Digital Humanities (Univ. Tübingen)

From: Matthias Lang <Matthias.Lang@phil.uni-goettingen.de> Date: 15.04.2013 Subject: Job: 3 x 0,5 Lehrkräfte für Digital Humanities (Univ. Tübingen) ------------------------------------------------------------------------ Universität Tübingen, Tübingen Bewerbungsschluss: 03.05.2013 An der Universität Tübingen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei Projekt-Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (TV-L E 13) im Umfang von jeweils 50% einer Vollzeitstelle zu besetzen. Zwei Stellen sind projektbedingt auf drei Jahre, […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4144/

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Im Netz der (un)begrenzten Möglichkeiten

Unter dem Hashtag #dhiha5 sammelt das dhdhi-Blog Beiträge zum 5. Kolloquium der Reihe „Digital Humanities am DHIP“ (10./11. Juni 2013). In diesem Jahr geht es um die die Auswirkungen der derzeitigen digitalen Veränderungen auf die Forschungsbedingungen und um die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für den Nachwuchs in den Geisteswissenschaften ergeben.

 

Glaubt man enthusiastischen Konzepten, Strategiepapieren und Impulsreferaten bei DH-Tagungen, so eröffnen die digitalen Veränderungen eine Fülle neuer Chancen: Blogs machen es einfacher, Forschungsarbeiten zu dokumentieren/präsentieren, und laden (zumindest vom Prinzip und von den technischen Möglichkeiten her) zum Dialog ein. Twitter etc. machen es einfacher, Informationen zu verbreiten (inkl. Live-Tweeting von Workshops und Konferenzen)  und sich zu vernetzen. Digitale Bibliotheken machen es einfacher, an Material heranzukommen etc. etc.

Grau ist alle Theorie …

Vor einigen Jahren gestalteten wir für die Universitätsbibliothek Wien die Ausstellungen china|wissen, Faszination Indien und Bilder aus der Neuen Welt, jeweils ausschließlich mit Material aus den Beständen der Universitätsbibliothek. Bei china|wissen hatten wir aus über Jahre angelegten Notizen[1] eine Wunschliste zusammengestellt, aber wenig Hoffnung. dass die im ‘alten’ Schlagwortkatalog bzw. im ‘alten’ Nominalkatalog verzeichneten Werke tatschlich (noch) vorhanden wären, denn da waren Titel dabei, an die man Jahre zuvor schon heranzukommen versucht hatte, doch Bestellzettel waren mit Vermerken wie ‘nicht am Platz’ oder ‘Verlust’ zurückgekommen. Es war dann wie Weihnachten, Ostern und Geburtstag auf einmal: da türmten sich plötzlich Bücher, die offensichtlich jahrhundertelang nur bei Umzug oder Evakuierung in die Hand genommen worden waren …  Bei Faszination Indien und Bilder aus der Neuen Welt war es ähnlich. An ein Lesen der lang gesuchten Schätze war nicht zu denken, dafür war vor der Ausstellung zu wenig/keine Zeit und nach den Ausstellungen verschwanden die Titel schnell wieder in den Tiefen der Magazine.

Die Arbeit mit als ‘Altes Buch’ klassifizierten Beständen war häufig Hoffen und Bangen, ob das gewünschte ‘Alte Buch’ tatsächlich bereit ist (oder erst bei der übernächsten Aushebung vielleicht berücksichtigt wird), ein Dauergerangel mit Schaumstoffkeilen und Bleigewichten, mit deren Hilfe man die Bücher – Folio-Bände ebenso wie Duodez-Formate – so auflegt, dass man Notizen machen kann (während man mit Argusaugen beobachtet wird).  So inspirierend die Atmosphäre in Lesesälen wie dem Augustiner-Lesesaal der Österreichischen Nationalbibliothek ist – wenn Ergonomie am Arbeitsplatz hinter den Denkmalschutz zurücktritt, wird das auf Dauer ziemlich anstrengend. Von Lesen kann hier kaum die Rede sein, es ist eher ein Scannen und Überfliegen.

Digitale Bibliotheken eröffnen dem, der sie zu nutzen versteht, ungeahnte – und vor wenigen Jahren noch undenkbare – Möglichkeiten[2], unter anderem:

  • Ausgaben nebeneinander lesen (und erkennen, dass vermeintlich Identes doch unterschiedlich ist)
  • Abbildungen in aller Ruhe ‘aus der Nähe’ betrachten und bisher Übersehenes sehen
  • einige Seiten zum genauen Lesen ausdrucken (und nicht wochenlang zuwarten, um dann zu hören, dass ‘aus konservatorischen Gründen’ nicht gescannt/fotografiert werden konnte)

Die schöne, neue Welt führt natürlich zu neuen Herausforderungen – für NutzerInnen und BibliothekarInnen[3] – die jedoch den von der Arbeit im analogen Bereich in nichts nachstehen.

Drei Jahre Bibliotheca Sinica 2.0 zeigen, dass die Schnittstellen zwischen LeserIn und Institutionen, die Digitalisate bereitstellen (Kataloge, Metakataloge und Discovery-Systeme) überwiegend eher dazu geeignet scheinen, Zugänge zu behindern:

  • Die Chancen, den gesuchten Titel zu finden, reduzieren sich umso mehr, je mehr Informationen man (in der trügerischen Hoffnung, die Suche zu beschleunigen) in die einzelnen Felder der Suchmaske einfügt. (Beispiele – für unterschiedliche Bibliotheken – auf Anfrage)
  • Digitalisate werden gut versteckt und/oder sind über den ‘normalen’ Bibliothekskatalog nicht zu finden.
  • Bei Titeln mit mehreren Bänden sind die einzelnen Bände nur über Umwege zusammenzutragem.
  • Adligate, enthaltene Werke etc. findet man nur, wenn das Werk, dem der Titel begefügt ist, bekannt ist – Verweise fehlen, Titel sind nicht erfasst,
  • Das andere Extrem gibt es auch: unübersichtlichte Treffermengen, weil einzelne Kapitel (!) verzeichnet sind.
  • Bei der (Retro-)Katalogisierung aufwändig eingefügten Titel in Originalschrift werden nicht (oder nur in Sonderfällen) angezeigt, Transkriptionssysteme sind für NutzerInnen nur durch Trial & Error herauszufinden.
  • Schreibfehler/Buchstabendreher etc. müssen exakt notiert werden – oder man findet den Titel niemals wieder (Möglichkeiten, Vorschläge zur Berichtigung zu machen, sind nur in den seltensten Fällen vorhanden – im Regelfall wird ignoriert oder leicht beleidigt reagiert)

Hat man das Digitalisat gefunden, gehen die Unwägbarkeiten weiter:

  • Schwarz-Weiß-Bilder von begrenzter/unterdurchschnittlicher Qualität
  • abgeschnittene Texte (teils Scan-Fehler, teils Ergebnis beim Post-Processing[4]
  • kein Farbkeil, kein Maßstab[5]
  • keine Möglichkeit, einzelne Seiten zu referenzieren
  • grausige OCR-Ergebnisse (die andererseits über Umwege zu ganz neuen Erkenntnissen führen können – Afien ist fuper!)

Was müsste geschehen, um – unabhängig vom konstruieren Gegensatz zwischen gedruckten und digitalen Medien – Abhilfe zu schaffen? AnfängerInnen, BenutzerInnen mit wenig Erfahrung und ForscherInnen haben jeweils unterschiedliche Bedürfnisse, die mit ‘einfach/schnell zum Buch’ nur im Ansatz beschrieben und mit eierlegenden Wollmilchsäuen (Discovery Systemen) schwer unter einen Hut zu bekommen sind.

Wenn eine Bibliothek mehr  sein soll als Depot für Bestände, die gut bewacht und (hoffentlich) wohl verwahrt sind, dann braucht es den Dialog zwischen Bibliothek und BenutzerInnen. Dass Dialog mehr sein muss als mehr oder weniger regelmäßige Umfragen zur BenutzerInnenzufriedenheit (die bestenfalls die Anforderungen/Einschätzungen des Durchschnitts wiedergeben, weil beim statistischen Mittel sowohl AnfängerInnen als auch ‘heavy user’ wegfallen) braucht hier wohl nicht erwähnt zu werden. Hätten BibliotheksmitarbeiterInnen die Möglichkeit, BenutzerInnen bei der Recherche beobachten, würde schnell klar, dass Welten liegen zwischen dem, was Studierende in den ersten Semestern, Studierende höherer Semester, DoktorandInnen und ForscherInnen jeweils von/in einer Bibliothek brauchen – unabhängig davon, ob Texte und Materialien analog oder digital vorliegen.

Und wenn das Material vorliegt, dann beginnt der interessante(re) Teil der Arbeit – dann beginnt das, was in Blogs umrissen und diskutiert, via Twitter & Co. verbreitet und analog und/oder digital veröffentlicht werden kann. Ob dann besser kurz und oft (was auch immer das bedeutet) oder lang und dafür weniger häufig gebloggt wird? Eher persönlich oder sachlich (oder abwechselnd persönlich und sachlich)? Angedachtes im Blog/digital, und Durchdachtes analog – oder umgekehrt – oder jeweils beides?

Möglich ist alles …

  1. Diese Notizen waren der Anfang der ‘Wiener China-Bibliographie 1477-1939, aus der dann die Bibliotheca Sinica 2.0 entstand.
  2. Von digitalen Editionen, TEI-Kodierungen und den dadurch möglichen Analysen sei hier gar nicht erst angefangen.
  3. Horst Prillinger konstatiert eine Beziehungskrise zwischen Discovery-Systemen und Bibliotheks-MitarbeiterInnen.
  4. Vgl. dazu die Diskussion hier und hier vom Herbst 2011 – der damals monierte ‘Murks’ ist nach wie vor online.
  5. Vgl. dazu den Abschnitt “Die verfälschende Abbildung” bei Christine Jakobi-Mirwald, Das mittelaterliche Buch. Funktion und Ausstattung (Stuttgart: Reclam 2004) M 13-17.

Quelle: http://mindthegaps.hypotheses.org/564

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Archivreport extra: Stadtarchiv Köln – Planungsstopp des Neubaus

Es ist skandalös, dass wichtige Politiker im Kölner Stadtrat damit beginnen, Bedeutung und Folgen des Archiveinsturzes vom 3. März 2009 zu missachten. Neuerdings wird der Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln in der geplanten Form in Frage gestellt, Sogar der Standort des Neubaus wird in Frage gestellt. Warum soll ein neuer Standort gefunden werden? […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4139/

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Online-Petition: Für die Aufhebung des Planungsstopps für den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln

Der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 war die größte Katastrophe des deutschen Archivwesens nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine große Welle der Hilfsbereitschaft bewies die Solidarität mit diesem einzigartigen Kulturgut, und auch die Stadt Köln schien zunächst die Lehren aus dem kaum fassbaren Ereignis gezogen zu haben.  Nun aber sieht es so aus, dass der Kölner Stadtrat vergessen hat, was nach dem Einsturz Konsens war: Dass Köln rasch ein Stadtarchiv auf dem neuesten Stand braucht, das nicht nur den vielfältigen Anforderungen eines normalen Großstadtarchivs genügt, sondern auch den besonderen Bedingungen nach dem Unglück Rechnung trägt.

Wir bitten Sie daher, unbedingt die folgende Petition, die von dem Siegener Kreisarchivar Thomas Wolf initiiert wurde, der die oben verlinkte erste Meldung des Einsturzes in Archivalia verfasste, zu unterzeichnen!

Zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

“Wir appellieren nun an die Mitglieder des Stadtrates, die Bedeutung der Wiederherstellung des Stadtarchivs als Bürgerarchiv dauerhaft anzuerkennen und den verhängten Planungsstopp zurückzunehmen.

Das viel beschworene Kölner „Stadtgedächtnis“, ein europaweit bedeutendes Kulturgut, wird noch lange unter dem Einsturz zu leiden haben; die Restaurierung der Objekte wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Noch ist ungesichert, wie diese Arbeiten finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Rückzug des Stadtrates verheerend.

Den Neubau des Stadtarchivs – einschließlich der städtischen Kunst- und Museumsbibliothek und des Rheinischen Bildarchivs – zügig fertig zustellen ist das absolute Minimum.”

Offener Brief des Fachbeirats an den Oberbürgermeister: http://archiv.twoday.net/stories/342799312/

Presseerklärung der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.: http://www.freunde-des-historischen-archivs.de/aktuell/archiv-neubau-einsparung-nur-am-standort-eifelwall-und-ohne-zeitverzoegerung-moeglich/001235/

Stellungnahme der Kölner historischen Vereine und Gesellschaften: http://archiv.twoday.net/stories/342799608/

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/152

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Listen-Tagung in Madrid, 29.4.2013

Ist doch schön, in Madrid im Casa de Velázquez findet am 29.4.2013 eine Tagung zum Thema Pour faire une histoire des listes à l'époque moderne (XVe-XIXe siècles) statt, wo Vorträge gehalten werden wie:

Arndt BRENDECKE
Méritos y calidades. Listas y servicio real en la España Moderna

Miguel Ángel MELÓN JIMÉNEZ
La frontera entre rejas de papel. Listas para perseguir el contrabando en España (1733-1800)

Christine LEBEAU
Comment et pourquoi faire une liste ? L'inventaire des richesses de la Monarchie des Habsbourg (seconde moitié du XVIIIe siècle)

Giuliano MILANI
Listes et gouvernement des communes italiennes

Rocío SÁNCHEZ RUBIO et Isabel TESTÓN NÚÑEZ
«Tener memoria de los que están en aquellas partes». Listas de pasajeros y pobladores de Indias

Giovanni RICCI
« Descrivere al ruolo ». Une liste de galériens offerts par l'Empereur au Grand Duc de Toscane en 1687

Jean Luc CHAPPEY
Inclure et exclure par les Listes au temps de la Révolution française

[via AHMUF]

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/342799555/

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aventinus specialia Nr. 51 [18.04.2013]: academia.edu nimmt »aventinus. Studentische Publikationsplattform« Geschichte bei seinen Journals auf

»aventinus« ist nun mit einer eigenen Seite bei academia.edu, dem Sozialen Netzwerk für Akademiker aufgenommen. Der Dienst bietet Wissenschaftlern aus der ganzen Welt ein Forum, um sich und ihre Publikationen (beispielsweise als Pre- oder Postprints) zu präsentieren. http://journals.academia.edu/AventinusStudentischePublikationsplattformGeschichte

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/04/4132/

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Der konstruierte Gegensatz #dhiha5

Das pars pro toto des deutschen Bildungsideals ist das Buch. Das gedruckte Buch mit seinem Geruch nach Papier und Druckerschwärze, wenn man es neu aus der Plastikfolie pult. Das liebevolle ehrwürdige Streichen über die farbechte Hochglanzabbildung und auch das ins Regalstellen wird zelebriert. Das Regal im Wohnzimmer wird vom intellektuellen Abendgast demonstrativ besichtigt und die außergewöhnlich gute Sortierung gelobt.

In einer nicht lange zurückliegenden Tagung wurde in einem Vortrag empfohlen, doch lieber ein Buch in die Hand zu nehmen als zu bloggen. „Ein gutes Buch lesen“ ist noch immer der Inbegriff eines gelungenen, stilvollen Abends, am besten noch mit einem Glas Wein.

Ich selbst  wuchs im Ostdeutschland der 90er Jahre auf. Als ich 1989 in die Schule kam, war ich noch sehr stolz auf meine Schulbücher, bereits ein Jahr später wurden im Unterricht Kapitel übersprungen und Lieder aus dem Musikbuch nicht mehr gesungen. Zwei Jahre später wurde in den Schulen so richtig aufgeräumt und Schuttmulden voller Bücher standen auf dem Schulhof. Ich war acht Jahre alt und entsetzt.

Man braucht nicht zwingend solche eindrücklichen Erinnerungen, um zu begreifen, dass es Bücher gibt und Bücher. Den kritischen Umgang mit Literatur lernt man in der Schule oder spätestens im Proseminar. Aber die Mär vom „guten Buch“ ist fest verankert in unseren Köpfen und das hat seine kulturellen Gründe. Die gedruckte Schriftlichkeit war nun einmal lange Zeit der einzige Informationsträger.  Die Wertung, dass gedruckte Bücher mehr wert seien als digitale, hält keiner Debatte stand. Was nichts daran ändert, dass es so gesehen wird. Diese Tatsache wird mit der Zeit anders gesehen werden, zwangsläufig.

Andersherum wird, meines Erachtens, die Digitalisierung das gedruckte Buch nicht ablösen. In der Archäologie und in der Kunstgeschichte sind großformatige Beilagen, von z.B. Plänen oder hochqualitative Abbildungen von z.B. Gemälden etc. obligatorisch. An Bildschirmen kann man diese Dinge nicht (vielleicht noch nicht) anständig abbilden. Aber nicht nur deswegen werden gedruckte Bücher nicht aussterben.

Es ist der konstruierte Gegensatz zwischen gedruckten und digitalen Medien, der mich stört. Es gibt keinen Gegensatz. Das Buch ist ein Informationsträger, genau wie Zeitschriften, CDs, DVDs, Schallplatten, epubs, pdfs und am Ende auch Blogs.

Alle diese Dinge sollten nach ihren Inhalten bewertet werden und nicht nach ihrem Geruch nach Papier und Druckerschwärze, wenn man es aus der Plastikfolie pult.

Quelle: http://minuseinsebene.hypotheses.org/482

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Liturgische Handschriften des Deutschen Ordens im Ordensland Preußen und in der Ballei Böhmen-Mähren. Ein Vergleich


Missale des Deutschen Ordens (Fragment). GStA Berlin, Hs 85, Nr. 361. Foto: Anette Löffler

Liturgische, mittelalterliche Handschriften gelten gemeinhin als omnipotent: überall vorhanden, überall verfügbar und inhaltlich ziemlich gleichartig, ein Stück Massenware. Die Omnipotenz zeigt sich unter anderem bereits an der großen Anzahl von Faksimiles einzelner liturgischer Handschriften.[1] Die Erschließung liturgischer Codices in den Bibliotheken weist jedoch auf die trotz ihrer äußerlichen Gleichartigkeit sehr unterschiedliche Liturgieausprägung hin.[2] Inzwischen gibt es eine weitreichende Forschung zu diesem Thema aus kodikologischer, theologischer, historischer und musikwissenschaftlicher Sicht.[3]

Die oben aufgeführte Verallgemeinerung muss bezüglich des Deutschen Ordens sehr stark relativiert werden. Natürlich waren die notwendigen liturgischen Texte in den meisten Ordenskirchen vorhanden, aber überliefert haben sich nur sehr wenige.  Dies gilt gleichermaßen für die Balleien im Reich wie für das Ordensland Preußen. Insgesamt ca. 50 liturgische Handschriften und ca. 300 liturgische Fragmente des Deutschen Ordens sind heute bekannt.[4] Die Balleien Böhmen und Mähren sowie Preußen nehmen hier zwei Extrempositionen ein. Während jedoch für Böhmen nur wenige Forschungsergebnisse bezüglich liturgischer Codices zumal des Deutschen Ordens, vorliegen,[5] ist Preußenland vergleichsweise gut erschlossen.[6]

Aus diesen insgesamt wenigen heute noch vorhandenen Handschriften und Fragmenten auf die Liturgie und ihre regionale Ausprägung zu schließen, ist schwierig, aber absolut notwendig. Ein Vergleich von zwei Ordensregionen verdeutlicht die unterschiedlichen Überlieferungsbedingungen… [Den vollständigen Artikel können Sie  h i e r  als pdf-Datei ansehen oder herunterladen].

[1] Eine Zusammenfassung unter http://www2.bsz-bw.de/bibscout/A/AM/AM40000-AM97400/AM58000-AM59900/AM59000/AM.59050.

[2] Über die Handschriftenkataloge zu liturgischen Codices siehe in http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/hs-online.htm. In den letzten Jahren sind verstärkt auch Kataloge liturgischer Fragmente erschienen. Siehe hierzu  Maria Kapp: Handschriftenfragmente im Stadtarchiv Goslar. Teil I: Die liturgischen Fragmente, Goslar 1994. Weiter: Handschriften in Goslar, bearbeitet von Maria Kapp. Wiesbaden 2001 (= Mittelalterliche Handschriften in Niedersachsen, Kurzkatalog 5). Ausgewählte liturgische Fragmente aus der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg. Aus Anlass des fünfzigjährigen Bestehens des Liturgiewissenschaftlichen Instituts Regensburg (Institutum Liturgicum Ratisbonense), hg. von Karl Joseph Benz, unter Mitarbeit von Raymond Dittrich. (Bischöfliches Zentralarchiv und Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg, Kataloge und Schriften, hg. von Paul Mai, Band 23) Regensburg 2007. Konrad Wiedemann / Bettina Wischhöfer: Einbandfragmente in kirchlichen Archiven aus Kurhessen-Waldeck (Schriften und Medien des Landeskirchlichen Archivs Kassel 21). Kassel 2007.

[3] Hier sei nur auf einige Beispiele verwiesen: Hanns Peter Neuheuser: Rechtssicherung durch Sakralisierung. Die Eintragung von Rechtstexten in liturgische Handschriften, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Kanonist. Abt. 121 (2004), S. 355-405. Paula Väth: Die spätmittelalterlichen liturgischen Handschriften aus dem Kloster Salem (Europäische Hochschulschriften, 28, 178), Frankfurt a. M. et al. 1993.

[4] Diese werden heute in der Staatsbibliothek Bamberg, der KBR Brüssel, der BPGAN Danzig, der ULB Darmstadt, der ULB Fulda, der WLB Stuttgart, der Seminarbibliothek Pelplin, der BM Laon, der KB Stockholm, der StB Olmütz, dem GStA Berlin, dem PfarrA Wissembourg, dem Archiv Utrecht, im HStA Marburg, Pfarrarchiv Lengmoos, Musée La Chartreuse in Molsheim sowie im Zentralarchiv des Deutschen Ordens Wien aufbewahrt.

[5] Hana Vlhovä: Katalogisierung und Edition mittelalterlicher liturgischer Handschriften aus Böhmen, in: Die Erschließung der Quellen des mittelatlerlichen liturgischen Gesangs, hg. von David Hiley, Wiesbaden 2004, S. 217-240.

[6] Zu den Katalogen der liturgischen Fragmente siehe Fußnote 47. An Spezialuntersuchungen Henryk Piwoński: Kult swiętych w zabytkach liturgicznayh Krzyżaków w Polsce (Heiligenverehrung in liturgischen Schriften der Deutschordensritter in Polen), in: Archiwa, Biblioteki i Musea Kościelne 42 (1983), S. 284-346. Ders.: Indeks sekwencij w zabytkach liturgicznych Krzyzakow w Polsce (Index sequentiarum in monumentis liturgicis Cruciferorum in Polonia), in: Archiwa, Biblioteki i Muzea Kościelne 51 (1985), S. 221-244. Waldemar Rozynkowski: Krzyżackie księgi liturgisczne w parafiach diecezij: Chełmińskiej, Pomezańskiej, Warmińskiej oraz Włocławskiej po 1466 roku, in: Kościół w Polsce, hg. von Jan Walkusz (Dzieje i kultura 4), Lublin 2005, S. 237-246.

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/861

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Zeitschriftenartikel zu Ehestreitigkeiten um 1783 erschienen

Der Kodifizierung neuen Rechts im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert widmet sich das aktuelle Heft der Zeitschrift Geschichte und Region/Storia e regione. Wie die Herausgeberinnen im Editorial vermerken, ist der “Fokus der Fragen [...] darauf gerichtet, in welcher Relation das neue zum alten Recht stand, welche politischen und gesellschaftlichen Veränderungen es intendierte und sowohl in der Administrierung als auch in der Nutzung mit sich brachte, für wen es von Vorteile bzw. von Nachteil war, welche Hürden und Grenzen sich in der Umsetzung – wiederum mit welchen Folgen auftun konnten.”

Insgesamt sechs Beiträge befassen sich mit diesem Fragenkomplex, darunter auch der von Andrea Griesebner und mir gestaltete Artikel über Ehestreitigkeiten vor dem Wiener Erzbischöflichen Konsistorium und dem Magistrat der Stadt Wien.

Aus dem Editorial:

Neues RechtIn den 1780er Jahren traten mit dem Ehepatent von 1783, dem Erbfolgepatent und schließlich dem ersten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1786 (später Josephinisches Gesetzbuch) die ersten Ergebnisse des österreichischen Kodifizierungsprozesses des “bürgerlichen Rechts” in Kraft. Das Ehepatent regelte die Zuständigkeiten zwischen weltlicher und kirchlicher Macht hinsichtlich der Ehegerichtsbarkeit völlig neu. Was diese neuen Kompetenzen für die betroffenen Eheleute bedeuteten, analysieren Andrea Griesebner und Georg Tschannett anhand eines Vergleichs von Ehescheidungsprozessen, die bis 1783 vor dem Wiener Erzbischöflichen Konsistorium und nach Inkrafttreten des Ehepatents vor dem Wiener Magistrat ausgehandelt wurden. Das Ehepatent stellte zwar nicht das Dogma der Unauflösbarkeit des Ehebandes in Frage und ermöglichte daher für katholische Eheleute nach wie vor nur eine Scheidung von Tisch und Bett. Doch hatten die Ideen der Aufklärung insofern Eingang in den Gesetzestext gefunden, als eine Scheidung zunächst nur noch möglich war, wenn sich die Eheleute einverständlich darauf einigten und das Urteil über einen ausreichenden Scheidungsgrund daher nicht dem Eherichter zukam. Diese Praxis ging allerdings an der Lebenswirklichkeit zerstrittener Ehepaare vorbei und stärkte die Position desjenigen Ehepartners, der sich gegen eine Scheidung stellte – in den meisten Fällen handelte es sich dabei um den Ehemann.


Quelle: http://ehenvorgericht.wordpress.com/2013/04/18/zeitschriftenartikel-zur-ehestreitigkeiten-um-1783-erschienen/

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