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Quelle: http://www.infoclio.ch/de/node/26817

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Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 2/3

Von Stefan Sasse

Dies ist der zweite Teil einer Serie zum "Supreme Court of the United States". Teil 1 findet sich hier. Darin wurde skizziert, wie der Supreme Court sich seine eigene Jurisdiktion schuf, die Frage der Sklaverei zu beantworten versuchte und in nie gekannte Tiefen abrutschte, indem er die Rassentrennung legalisierte.

Edward Douglas White
Wer gedacht hätte, dass es danach progressiver würde und aufwärts ginge, hatte sich allerdings getäuscht. Unter Edward Douglass White fällte der Supreme Court mehrere Entscheidungen, die Arbeitsschutzregelungen einzelner Staaten kippten. Von einer Washington, D.C.-Mindestlohnregelung bis hin zu Arbeitszeitbegrenzungen in New York fielen zahlreiche zaghafte Gehversuche einer amerikanischen Sozialgesetzgebung dem Supreme Court zum Opfer. Jedes Mal wurde sie als ein unzulässiger Eingriff in die Recht der Unternehmer gesehen. Whites Nachfolger William Howard Taft (vormaliger US-Präsident) änderte an dieser Praxis wenig, hatte aber über weniger solcher Fälle zu entscheiden. Stattdessen urteilte er in mehreren Präzedenzfällen, dass die Bill of Rights auch die Einzelstaaten binde und verwarf damit eine Rechtssprechungspraxis aus der Marshall-Ära, die nur die Bundesregierung daran gebunden gesehen hatte – ein entscheidender Schritt in Richtung der wegweisenden Entscheidungen zur Stärkung der Bürgerrechte ab den 1950er Jahren, auch wenn das kaum Tafts Intention gewesen sein dürfte.

In den 1930er Jahren blieb der Supreme Court weiterhin bei seiner Linie, Regulierungsversuchen der Bundesregierung einen Riegel vorzuschieben. Dies lag hauptsächlich an seiner klaren ideologischen Aufteilung in Liberale und Konservative nach einem bis heute wirkenden Muster. Der Gerichtshof besaß lange vier eindeutig konservative Richter (¨the four horsemen¨) und drei eindeutig liberale Richter (¨the three musketeers¨). Die verbliebenen beiden neigten zwar je einer Seite zu, stimmten aber tendenziell etwas unabhängiger ab (¨swing vote¨). Viele der konservativen Entscheidungen fielen dementsprechend 5:4. Während dies bisher keinen ernsthaften Konflikt mit der Exekutive gebracht hatte, sorgte es ab 1933 mit der Wahl des progressiven Präsidenten Franklin Roosevelt und seinem "New Deal" für einen ernsthaften und tiefgehenden Konflikt. Die weitreichenden Reformen Roosevelts, die zur Schaffung kompletter neuer Institutionen wie etwa der National Recovery Agency NRA führten, griffen stark in die etablierte Machtbalance zwischen Staaten und Bund ein. Dies provozierte den Widerstand zahlreicher Kräfte.

Poster der NRA
Roosevelt befand sich bereits kurz nach seiner Inauguration in einem Dauerkrieg gegen den Supreme Court. Seine Maßnahmen zum New Deal wurden von den konservativen Richtern ein ums andere Mal niedergeschmettert. Besonders die NRA war davon betroffen, wurde sie doch für verfassungswidrig erklärt - Roosevelt hatte sie so eingerichtet, dass der Beitritt zu den Programmen der NRA zwar freiwillig war, die Vorteile, die damit einher gingen, aber nur bei Akzeptanz der strengen Regelungen besonders in arbeitsrechtlicher Hinsicht griffen. So mussten NRA-Mitglieder, die exklusiv an die lukrativen und in der Weltwirtschaftskrise wichtigen Regierungsaufträge kamen, beispielsweise Regelungen bei Lohn und Arbeitszeit hinnehmen. Wie bereits zu Beginn des Jahrhunderts ging das dem Supreme Court wesentlich zu weit, weil es in die Staatenrechte eingriff. Für Roosevelt usurpierte der Supreme Court damit einen politischen Gestaltungsraum für sich, der ihm nicht zustünde - eine Kritik, die seit Jefferson noch jeder Präsident vorgebracht hatte, gegen den der Supreme Court entschieden hatte.

Dies ist ohnehin ein interessanter Punkt. Die grundlegenden Argumentationslinien sowohl des Supreme Court auf der einen als auch seiner Kritiker und Befürworter auf der anderen Seite haben sich seit 1800 praktisch nicht verändert. Die Abwägung zwischen Bundes- und Staatenrecht mäanderte mal zu Gunsten des Einen, mal des Anderen. Stets wurde es auch mit den jeweiligen Trends verbunden. Konservative berufen sich auch deshalb so gerne auf die Einzelstaatenrechte, weil dieses Argument stets dem Abschmettern einer Klage dient und die meisten Klagen die Durchsetzung aktueller Trends zum Ziel haben (etwa der politischen Rechte für die ehemaligen Sklaven nach dem Bürgerkrieg). Im umgekehrten Falle, etwa bei der Beseitigung sozialstaatlicher Regeln in den Einzelstaaten, werden plötzlich Progressive zu Vorkämpfern der Staatenrechte. Auch bringt man dem Supreme Court immer dann Achtung als elementares Element der „Checks&Balances“ entgegen, wenn er in seinem Sinne entscheidet, und kritisiert seine fehlende demokratische Legitimation, wenn er das nicht tut. Geändert hat sich an diesem Muster in über 200 Jahren nichts.

Owen Roberts
Roosevelt nun empfand seinen Konflikt mit dem Supreme Court als besonders schwerwiegend und überlegte sich Mittel und Wege, um ihn in seinem Sinne zu beeinflussen. Als normaler politischer Druck nicht zum Erfolg führte, wandte er sich dem so genannten "court packing" zu: da die Verfassung die Zahl der Richter nicht festlegt, konnte er prinzipiell einfach neue Richter ernennen und damit die Balance ändern (vorausgesetzt, der Kongress erhöhte die Zahl, aber Roosevelt hatte damals eine ihm gewogene Mehrheit). Erwartungsgemäß brach damit ein wahrer Sturm der Entrüstung los. Nicht zu Unrecht wurde Roosevelt vorgeworfen, den Supreme Court auf diese Art und Weise der Exekutive unterwerfen zu wollen. Das zeigt, dass die Institution fest verankert war - selbst Roosevelts engste Verbündete waren fassungslos, und eine darüber hinaus gehende Beschneidung des Supreme Court wäre völlig undenkbar gewesen. Der Präsident nahm auch schnell Abstand von der Idee. Das wurde ihm durch Rücktritte der alternden Richter erleichtert: bald konnte er einige ersetzen, und ab Ende der 1930er Jahre  passierten die New-Deal-Maßnahmen ungehindert die zuständigen Gremien. 1945 waren acht von neun Richtern von Roosevelt ernannt. Bereits zuvor aber hatte Owen Roberts, der einzige Republikaner im Gerichtshof, die Seiten gewechselt und begonnen, mit den liberalen Richtern zu stimmen. Besonders seine Stimme gegen die Internierung japanischstämmiger Amerikaner nach Pearl Harbor („Korematsu v. United States) ist hier hervorzuheben. Die Demokraten breiteten über Roosevelts "court packing"-Plan schnell und gerne den Mantel des Vergessens.

1953 endete die Amtszeit des letzten Roosevelt-liberalen Vorsitzenden, Frederick Moore Vinson. Der neu gewählte Präsident Dwight D. Eisenhower ernannte den Gouverneur von Kalifornien, Earl Warren, zum neuen Vorsitzenden. Unter dem Warren-Gerichtshof, der bis 1969 amtierte, fielen einige der bis heute die Lage in den USA frappant beeinflussenden Entscheidungen. Die erste und gleichzeitig bekannteste ist "Brown v. Board of Education", mit der der Supreme Court die schlimmste Entscheidung seiner Existenz - "Plessy v. Ferguson" - vollständig revidierte. Das Urteil erklärte die Rassentrennung effektiv für illegal und war der juristische Startschuss für die Bürgerrechtsbewegung.

Soldaten eskortieren schwarze Schüler zur Schule
Das war aber erst der Anfang. Der erste Verfassungszusatz, der die „freedom of speech“ garantiert und auch die Freiheit der Religion inkorporiert – der wohl wichtigste Verfassungszusatz überhaupt –, wurde vom Warren Court gänzlich neu ausgelegt. In einer Serie von Entscheidungen wurde das verbindliche Schulgebet für verfassungswidrig erklärt, ebenso die verpflichtende Bibel-Lektüre in vielen Schulen. Dadurch wurde ein Streit begonnen, der bis heute anhält und eine scharfe Trennlinie zwischen Konservativen und Liberalen zieht. Die Forderung nach einem Schulgebet ist seither im Standardrepertoire jeden Konservativen zu finden, und das Thema verfehlt seine Wirkung nicht. In Reaktion auf dieses Urteil wurde übrigens auch die Formel „under god“ in den Flaggenschwur eingefügt, die vorher noch überhaupt nicht existiert hatte („one nation, under god, indivisible…“). Auch die Verteidigung dieses Schwurs ist eine der Roten Linien der Konservativen. Es zeigt schön, dass noch jede Entscheidung des Supreme Court eine Art von Gegenbewegung hervorgerufen hat, wodurch sich im Kleinen das spiegelt, was in den USA im Großen gesamtgesellschaftlich geschieht.

Die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte hörte aber damit nicht auf. Der Warren-Court fällte eine Reihe von Entscheidungen, die die Bindewirkung der Bill of Rights auch für die Bundesstaaten festschrieb. Darüber hinaus wurden die Rechte von Angeklagten deutlich erweitert, am berühmtesten der „Miranda v. Arizona“-Entscheidung, die jedem aus Hollywood-Filmen bekannt ist: vor einer Befragung müssen einem Beklagten seine Rechte vorgelesen werden („Sie haben das Recht zu schweigen…“). Zwar hat kaum jemand diese Entscheidung richtig verstanden (in Filmen werden die Rechte bei der Verhaftung verlesen, was Unfug ist) und in der Realität spielt die Lesung auch praktisch keine Rolle, aber das Zeichen, das damit gesetzt wurde, hat seinen Eingang in die Popkultur gefunden. Eine letzte Entscheidung von 1965, „Griswold v. Connecticut“, schuf ein gänzlich neues Recht, das besonders in den letzten Jahren die gesamte Sicherheits- und Technikdebatte beherrscht hat: das Recht auf Privatsphäre. Der Präzedenzfall von „Griswold v. Connecticut“ jedenfalls wird die Gerichte wohl auch in Zukunft noch beschäftigen, denn die Herausforderungen für die Erhaltung der Privatsphäre im Zeitalter des Internets sind mannigfaltig und noch lange nicht alle bekannt.

Warren E. Burger
Nach Earl Warrens Rücktritt 1969 wurde Warren E. Burger der Vorsitzende des Supreme Court, der den Posten bis 1986 innehatte. In seine Amtszeit fallen drei grundlegende Entscheidungen. Die erste davon war die berühmte „Roe v. Wade“-Entscheidung 1973, die Abtreibung in bestimmten Fällen für legal erklärte – eine Regelung, die die US-Gesellschaft tiefgreifend und bis heute spaltete. Die Abtreibung war demnach unter dem Recht auf Privatsphäre einer Frau (das sich auch auf den eigenen Körper erstreckt) grundsätzlich legal, wird aber durch das Interesse des Staates, Leben zu schützen, gegenbalanciert. Der Kompromiss des Supreme Court war es, Abtreibung in der Zeit, in der das Neugeborene nicht ohne die Mutter überleben konnte (rund 24 Wochen), zu legalisieren. Viele Staaten haben bis heute noch Gesetze, die die Abtreibung illegalisieren (und die von „Roe v. Wade“ quasi nur eingefroren wurden) oder verfügen über Gesetze, die sofort in Kraft treten, sollte „Roe v. Wade“ revidiert werden. Eine wesentlich unwichtigere und schwer umstrittene Entscheidung des Burger-Courts dagegen war „Lemon v. Kurtzman“, in der versucht wurde, eine Regelung bezüglich religiöser Inhalte in öffentlichen und privaten Schulen zu finden, ohne dass die gefundene Regelung eine besonders hohe Akzeptanz besäße (der heutige Supreme Court erweckt offensiv den Eindruck, sie künftig revidieren zu wollen).

Eine gänzlich bedeutendere Entscheidung, die uns Deutschen dem Inhalt nach sehr vertraut ist, ist die Schaffung des so genannten „Miller Test“ im Zuge von „Miller v. California“. Miller war ein Porno-Händler, der gegen ein kalifornisches Urteil klagte: er habe eine Massen-Brief-Kampagne für Hardcore-Porn durchführen dürfen, weil es vom erste Verfassungszusatz – „freedom of expression“ – geschützt sei. Der Supreme Court entschied gegen Miller; „obszönes Material“ sei nicht geschützt. Im Bewusstsein darüber, dass das ein reichlich weiches Kriterium war, definierte er außerdem obszön im so genannten „Miller Test“: wenn Material 1) ein Durchschnittsmensch das Material als lüstern machend empfindet 2) offensichtlich anstößig (nach Staatenrecht) Akte der Sexualität oder Ausscheidung darstellt 3) keinen künstlerischen oder politischen Wert hat, dann ist es obszön und kann verboten werden. Die legendäre Prüderie der amerikanischen Popkultur gründet sich hauptsächlich auf diese Entscheidung, denn kaum jemand will eine Verurteilung unter diesem Gummiparagraph riskieren. Zwei weitere Entscheidungen der Burger-Ära sind noch zu nennen: „Gregg v. Georgia“, in der 1976 die 1972 gefallene Entscheidung für ein generelles Moratorium auf die Todesstrafe aufgehoben wurde – und die Todesstrafe damit erneut legal war , vorausgesetzt, bestimmte Kriterien wurden eingehalten – und „United States v. Nixon“ 1974, eine Entscheidung über die Watergate-Affäre, in der in aller Deutlichkeit festgehalten wurde, dass niemand, auch der Präsident nicht, über dem Gesetz steht und alleine die Gerichte verfassungsrechtliche Fragen entscheiden. 

Weiter geht's in Teil 3. 

Bildnachweise: 
White - Frances Benjamin Jonston (gemeinfrei)
NRA - NRA (gemeinfrei)
Owen Roberts - Alfred Jonniaux (gemeinfrei)
Little Rock High School - US Army (gemeinfrei)
Warren Burger - SCOTUS (gemeinfrei)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/07/die-geschichte-des-supreme-court-of_27.html

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Gramsci: Everything that Concerns People (1987)

Reblogged from Entdinglichung:

Gramsci: Everything that Concerns People, ein Film, produziert von Mike Alexander und Douglas Eadie für Channel4 (Scotland), wissenschaftliche Beratung von Tom Nairn, hat tip to Cedar Lounge Revolution:

Einsortiert unter:Geschichte

Eine Dokumentation über Antonio Gramsci (1987)

Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2012/07/26/2063/

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Breitenfurter Straße 603 – höchste Hausnummer Wiens

Letzten Mai berichtete die FAZ (vgl.) über die höchste Hausnummer Deutschlands, nämlich Köln, Venloer Straße 1503; ich warte nun mit der wahrscheinlich höchsten (in Verwendung befindlichen) Hausnummer Wiens auf, nämlich:

Wien23_Breitenfurterstr603

Selbstverständlich möchte ich auch die zweithöchste Hausnummer - Breitenfurter Straße 601 - niemandem vorenthalten:

Wien23_Breitenfurterstr601

Und hier noch die höchste gerade Hausnummer, Breitenfurter Straße 558:

Wien23_Breitenfurterstr558

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/110779547/

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Abstract 5: Dr. Oliver Sander – Die Kooperation des Bundesarchivs mit Wikimedia

Im Dezember 2008 gaben das Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland e.V. auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die erste Kooperation eines Staatsarchivs mit Wikimedia bekannt. Im Laufe der Jahre konnten beide Seite Erfahrungen sammeln. Die Erfolge, aber auch die Probleme, die letztendlich zur Beendigung dieser Kooperation durch das Bundesarchiv geführt haben, schildert der Vortrag und knüpft damit an erste Berichte über diese Kooperation an .

Das Bundesarchiv hatte im Dezember 2008 via Wikimedia Commons knapp 90.000 Fotos verfügbar gemacht.
Einerseits bescherte die Zusammenarbeit dem Bundesarchiv eine Ergänzung der vorhandenen Personenliste von gut 58.000 Personennamen mit PND-Einträgen (sofern vorhanden) und – falls vorhanden – einem Link auf Wikipedia-Artikel sowie Hinweise auf Fehler bei Bildbeschreibungen, die korrigiert werden konnten. Dazu kam eine gesteigerte Wahrnehmung und Nutzung des Bundesarchivs verbunden mit einem erheblichen Anstieg von Anfragen.
Problematisch war und ist die Weiternutzung der in Wikimedia bereitgestellten Bilder. Stichprobenhafte Überprüfung von online genutzten Bilder aus der Kooperation von Wikimedia und Bundesarchivs haben leider ergeben, dass in ca. 90 bis 95% der Nutzungen gegen die Lizenzauflagen durch fehlenden, unvollständigen oder falschen Quellennachweis verstoßen wurde. Insbesondere die Urhebernamen wurden und werden nicht genannt.
Vor allem diese Ergebnisse haben dazu geführt, dass das Bundesarchiv seine Kooperation mit Wikimedia nicht fortführen konnte.

Über den Referenten:

Dr. phil. Oliver Sander – Archivoberrat

- Geboren 1966 in Essen / Ruhrpott.
- Studium der Archivwissenschaft (Humboldt-Universität zu Berlin), Geschichte, Politologie und Psychologie an der Freien Universität Berlin.
- 2000 Promotion über “Die Rekonstruktion des Architekten-Nachlasses Ernst von Ihne (1848-1917)”.
- 1998-2000 Wiss. Angestellter im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz,
- 2000-März 2003 Angestellter bei der Fa. AUGIAS-Data, Archivsoftwaresysteme.
- seit April 2003 im Bundesarchiv; zuerst Referent im Referat G 1 Archivische IT-Anwendungen,
- seit Sept. 2005 Leiter des Referats B 6 (Bilder; Karten; Pläne; Plakate; Tonträger = “Bildarchiv”) im Bundesarchiv (hier u.a.: Sept. 2007 Onlinestellung des Digitalen Bildarchivs www.bild.bundesarchiv.de / Nov. 2008 Kooperation mit dem Bundespresseamt – Integration von BPA-Fotos ins Digitale Bildarchiv / Dez. 2008 Kooperation mit Wikimedia Commons).
- Publikationen u.a. zur Foto-, Architektur- und Verwaltungsgeschichte; Betreiber / Webmaster der Internetportale www.historismus.net und www.historisches-alken.de.

Quelle: http://archive20.hypotheses.org/177

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Neue Zeitschrift: “Pop. Kultur und Kritik”

Pop. Kultur und Kritik (Cover)
Der Popdiskurs erhält eine neues Medium. Die soeben gegründete Zeitschrift »POP. Kultur und Kritik« wird Tendenzen der Popkultur in den Bereichen Musik und Mode, Politik und Ökonomie, Literatur, Kunst und Medien analysieren und kritisch kommentieren. Die ab Herbst 2012 halbjährlich erscheinende Zeitschrift wird sowohl wissenschaftliche Aufsätze drucken, die sich zentralen Themen der Popkultur widmen, bietet aber auch pointierten Zeitdiagnosen und feuilletonistischen Artikeln und Essays Raum. Sie wird herausgegeben von den Germanisten und Kulturwissenschaftlern Thomas Hecken und Moritz Baßler, Robin Curtis, Heinz Drügh, Nadja Geer, Mascha Jacobs, Nicolas Pethes und Katja Sabisch-Fechtelpeter und greift auf einen 32-köpfigen interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Beirat zurück, dem auch Historiker angehören. Wissenschaftliche Artikel werden peer-reviewed. “POP” erscheint im Transcript Verlag und wird begleitet von einer Internetseite, auf der Buchrezensionen, aktuelle Kurzbeiträge sowie weitere Aufsätze zu finden sein werden.

Dabei wird nicht die reine Analyse von Pop-Artefakten, sondern eine umfassendere Zeitdiagnose angestrebt. Die Zeitschrift wendet sich daher nicht nur an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Disziplinen Geschichte, Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft, Soziologie, Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Philosophie, Ethnologie, Musikwissenschaft und Gender Studies, sondern insbesondere auch an die interessierte Öffentlichkeit. Das erste Heft soll im September 2012 erscheinen. Darin geht es u.a. um Morrissey und Hebdige, Kriegsbilder, Energie und Burnout, Gedenken auf Facebook, Lady Gaga, Staat und Wall Street.

“POP. Kultur und Kritik” kann man hier abonnieren.

 


Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/269

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WDR 5 über Zahlenfreaks und Zahlenvergesser

Heute auf WDR 5 LebensArt (15:05-16:00): Eine Sendung mit einem Gedächtnistrainer zum Thema des Zahlengedächtnis.

Zahlenfreaks und Zahlenvergesser

WDR 5 LebensArt - Hörer im Gespräch

Moderation: Dorothee Dregger

Manche haben Schwierigkeiten, sich das Datum ihres Hochzeitstages zu merken. Anderen ergeht es ähnlich am Geldautomaten mit ihrer PIN. Das kostet manchen Schweißtropfen. Menschen mit Zahlen-Faible müssen seltener ins Telefonbuch und in den Zeitplaner gucken als andere. Zahlenfreaks wissen zu 99 Prozent, wer gerade Geburtstag hat. Und sie merken sich einigen „Datenmüll“: vom Datum, an dem sie die erste „Fünf“ ihres Lebens in der Schule schrieben bis zur Telefonnummer ihrer Ex-Ex-Frau. „Zahlenvergesser“ hingegen haben schon Schwierigkeiten, sich die ständig neuen Passwörter für Computer, Handy und Kreditkarte zu merken. Die WDR 5 LebensArt gibt Tipps, wie wir uns Zahlen besser merken können.

Studiogast:
Stefan Fröhlingsdorf, Gedächtnistrainer

Recherche:
Gerd Michalek

Redaktion:
Katrin Paulsen

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/110778855/

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