Hausnummern-Streit zu Braunschweig

Der gestern vom Verwaltungsgericht Braunschweig entschiedene Fall (ein Zahlen-Zoff, so News 38) hat seine Ausläufer bis zu mir gehabt, weil mich der berichtende DPA-Journalist (am ausführlichsten: Die Nordwest-Zeitung) nach der Unterscheidung zwischen dem Berliner und dem Pariser System der Hausnummerierung gefragt hat. Die Umstellung von dem einen auf das andere System - so war zunächst die von einem Anwalt ins Spiel gebrachte Vermutung - soll bei der von der Stadt angeordneten Umänderung der Hausnummern eines Hauses eine Rolle gespielt haben. Tatsächlich gibt es in Braunschweig - so wie in Berlin - beide Systeme der Hausnummerierung, nämlich das Hufeisensystem und das der wechselseitigen Nummerierung nebeneinander, was im Falle Braunschweigs durch Eingemeindungen bedingt ist.

In der vor das Verwaltungsgericht gekommenen Angelegenheit ging es aber nicht darum, sondern es sollte schlicht eine so genannte Doppelhausnummern (also zB: 10-12) aufgelöst werden, um die einzelnen Eingänge des Hauses genau identifizieren zu können. Der Hausbesitzer hatte dagegen vor mehr als zwei Jahren geklagt, das Verwaltungsgericht entschied nun gegen ihn, das Haus ist mittlerweile aber ohnehin schon verkauft.

Und ich überlege mir mittlerweile ein neues Geschäftsmodell: Überteuerte Hausnummern-Gutachten für Anwaltskanzleien!

Quelle: https://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022647749/

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Hausnummern-Streit zu Braunschweig

Der gestern vom Verwaltungsgericht Braunschweig entschiedene Fall (ein Zahlen-Zoff, so News 38) hat seine Ausläufer bis zu mir gehabt, weil mich der berichtende DPA-Journalist (am ausführlichsten: Die Nordwest-Zeitung) nach der Unterscheidung zwischen dem Berliner und dem Pariser System der Hausnummerierung gefragt hat. Die Umstellung von dem einen auf das andere System - so war zunächst die von einem Anwalt ins Spiel gebrachte Vermutung - soll bei der von der Stadt angeordneten Umänderung der Hausnummern eines Hauses eine Rolle gespielt haben. Tatsächlich gibt es in Braunschweig - so wie in Berlin - beide Systeme der Hausnummerierung, nämlich das Hufeisensystem und das der wechselseitigen Nummerierung nebeneinander, was im Falle Braunschweigs durch Eingemeindungen bedingt ist.

In der vor das Verwaltungsgericht gekommenen Angelegenheit ging es aber nicht darum, sondern es sollte schlicht eine so genannte Doppelhausnummern (also zB: 10-12) aufgelöst werden, um die einzelnen Eingänge des Hauses genau identifizieren zu können. Der Hausbesitzer hatte dagegen vor mehr als zwei Jahren geklagt, das Verwaltungsgericht entschied nun gegen ihn, das Haus ist mittlerweile aber ohnehin schon verkauft.

Und ich überlege mir mittlerweile ein neues Geschäftsmodell: Überteuerte Hausnummern-Gutachten für Anwaltskanzleien!

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022647749/

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Podcast mit Georg Fingerlos, dem Historiker der spannenden Themen

Georg Fingerlos ist ein Historiker mit Gespür für spannende Themen, ganz gleich ob es sich um Verlottertes Blaublut (nämlich entadelte Schwerverbrecher), eine antihabsburgische Bahnhofsbesetzung Anno 1921 im steirischen Bruck an der Mur (schönes Zitat als Titel: "Ein bisserl aufhängen tät' ihm nix schaden") oder demnächst um den Marsch der arbeitslosen Wiener "Warden" 1928 Fast bis nach Äthiopien handelt: Solche Bücher sind um ein etliches wichtiger und geistreicher als der hundertste Aufguss einer Herrscher-Biographie; wer ein Interview mit Georg Fingerlos über seine Themen hören möchte, hat dank des Podcasts der Sondersendung nun die Gelegenheit dazu.

Quelle: https://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022647734/

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Podcast mit Georg Fingerlos, dem Historiker der spannenden Themen

Georg Fingerlos ist ein Historiker mit Gespür für spannende Themen, ganz gleich ob es sich um Verlottertes Blaublut (nämlich entadelte Schwerverbrecher), eine antihabsburgische Bahnhofsbesetzung Anno 1921 im steirischen Bruck an der Mur (schönes Zitat als Titel: "Ein bisserl aufhängen tät' ihm nix schaden") oder demnächst um den Marsch der arbeitslosen Wiener "Warden" 1928 Fast bis nach Äthiopien handelt: Solche Bücher sind um ein etliches wichtiger und geistreicher als der hundertste Aufguss einer Herrscher-Biographie; wer ein Interview mit Georg Fingerlos über seine Themen hören möchte, hat dank des Podcasts der Sondersendung nun die Gelegenheit dazu.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022647734/

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#lis Dynamic Publication Formats and Collaborative Authoring, von Lambert Heller et. al. (2014)

https://doi.org/10.1007/978-3-319-00026-8_13 While Online Publishing has replaced most traditional printed journals in less than twenty years, today’s Online Publication Formats are still closely bound to the medium of paper. Collaboration is mostly hidden from the readership, and ‘final’ versions of papers are stored in ‘publisher PDF’ files mimicking print. Meanwhile new media formats originating from the […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2018/03/7468/

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Antwort eines Nachwuchswissenschaftlers auf den „Die Zeit“-Beitrag von W. Eilenbergers zum Status der Philosophie

Da das „Philosophie Magazin“ meinen vergangenen Blog-Beitrag weitergetwittert hat, fühle ich mich veranlasst, meinen Dank dafür durch eine Replik auf den Beitrag des ehemaligen Herausgebers desselben, Wolfgang Eilenberger, auszudrücken. Dies ist der Beitrag, den Sie zuerst lesen sollten, weil in ihm der aktuelle Status der Philosophie in Deutschland für bemitleidenswert befunden wird: https://tinyurl.com/yahrck2v Und auch wenn meine Replik scharf klingen mag, sie weiß die Steilvorlage zu schätzen. — Ich bin Philosophiehistoriker und Nachwuchswissenschaftler; das disqualifiziert mich eigentlich doppelt, etwas zu diesem Thema sagen zu … Antwort eines Nachwuchswissenschaftlers auf den „Die Zeit“-Beitrag von W. Eilenbergers zum Status der Philosophie weiterlesen →

Quelle: https://philophiso.hypotheses.org/1426

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Zur Aktenkunde des Wannsee-Protokolls (1)

Es ist das berüchtigtste Aktenstück der Geschichte. Niemand von klarem Verstand bestreitet seine Echtheit. Aber um seinen genauen Ort in der Geschichte des Völkermords an den europäischen Juden debattiert die seriöse Wissenschaft noch. Andererseits hat die aktenkundliche Untersuchung von Dokumenten des Holocausts im vergangenen Jahr einen mächtigen Schub durch die Online-Tutorien der ERHI erhalten. Wie man sich diesem Stück aktenkundlich nähern kann, möchte ich in einer dreiteiligen Serie demonstrieren.

Das Ziel

Warum eine aktenkundliche Beschäftigung mit dem Wannsee-Protokoll? Wenige Einzeldokumente wurden in der Geschichtswissenschaft so intensiv erforscht. Und es ist mehr als eine Geschichtsquelle:

  • Es ein Sinnbild, das in der maximalen Verdichtung eines Satzes das Mordprogramm enthält.

    [...]

Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/818

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Digitale Texterfassung und Sicherung

Am 22./23. März findet in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften der dhmuc. Workshop „Freud‘ und Leid mit digitalen Editionswerkzeugen“ statt. Im Vorfeld veröffentlichen wir hier die Überlegungen von Michael Nedo zur Digitalen Texterfassung und Sicherung, die auf Grundlage seiner langjährigen Erfahrungen als Herausgeber der Wiener Wittgensteinausgabe entstanden sind.

von Michael Nedo

Stand der Forschung

Trotz offenkundiger Vorteile digitaler Textverarbeitung für die Editionswissenschaften
sind derzeitige digitale Text Daten in Bezug auf Langlebigkeit und Kollationierbarkeit
dem Gedruckten unterlegen [1, 2]. Thematisiert wird dies seit geraumer Zeit z.B.

[...]

Quelle: https://dhmuc.hypotheses.org/1944

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Ein Recht auf Fürsorge? Konflikte zwischen Bürgern und Staat in den 1950er Jahren

 

von Helge Jonas Pösche

Im Jahr 1957 klagte eine Frau vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Streichung ihrer Fürsorgeunterstützung durch das Sozialamt. Die Verwaltung begründete die Maßnahme mit der Weigerung der Frau, die 1954 als DDR-Flüchtling nach West-Berlin gekommen war, zur Arbeitssuche ins wirtschaftlich prosperierende Westdeutschland überzusiedeln. Dieses „unwirtschaftliche“ Verhalten zeuge von „Arbeitsscheu“. Überdies bestreite die Klägerin auch nach der Streichung der Fürsorgeunterstützung noch ihren Lebensunterhalt – dem Anschein nach mit Hilfe ihres Vermieters, worin ein „eheähnliches Verhältnis“ vermutet wurde. Der Rechtsanwalt der Klägerin verwies dagegen auf einen

„Anspruch auf Mindestunterstützung, der jedem zustehe […]. Dieser Rechtsanspruch könne auch nicht dadurch hinfällig werden, daß durch mitleidige Dritte oder durch öffentliche Hilfsquellen Unterstützung in der Zwischenzeit gewährt worden sei. Es widerspreche dem Rechtsempfinden eines Rechtsstaates, Hilfsbedürftigkeit in einem solchen Fall zu verneinen.

[...]

Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/1007

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