Protestmusik

Katja Müller-Helle

Am Morgen des 19. August 1969 zerschoss Jimi Hendrix zum Abschluss des Woodstock, N.Y. Music Festivals die amerikanische Nationalhymne The Star Spangled Banner. Mit dem heulenden Soundgestöber des Tremolohebels seiner elektrifizierten Fender Stratocaster, kombiniert mit den kreischenden Rückkopplungseffekten des Verstärkers ahmte er inmitten der Hymne den Sound von Fliegerbombenangriffen des zu diesem Zeitpunkt scharf kritisierten Vietnamkriegs nach. Die Meldungen der Tageszeitungen in den Tagen darauf sahen in der Verformung des Nationalklangs eine klare Botschaft des politischen Protestes. So schrieb der Musikkritiker der New York Post Al Aranowitz nach der Woodstock-Performance: „Sein Instrument jault und kreischt. ‚The Star Spangled Banner‘ – jeder Ton ist eine bittere Anklage, ist tränenreiche Trauer, Protest, ein wütender Aufschrei gegen die zynische Macht des Establishments. ‚Wir sind gegen euren verdammten Krieg im fernen Vietnam.

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Quelle: http://nomoi.hypotheses.org/973

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Bilder der Revolte: „Studium ist Opium“

Bilder der Revolte: „Studium ist Opium“

Die Demonstrationen rund um den Schah-Besuch, der Tod von Benno Ohnesorg oder die Proteste gegen die Notstandsgesetze sind Motive der Fotografien von Ludwig Binder (1928-1980). Der ehemalige Student der Freien Universität Berlin hatte 1961 ein eigenes Fotostudio eröffnet, nachdem er schon vorher für verschiedene Zeitschriften und Zeitungen tätig gewesen war. Mit seinem Team aus freien Mitarbeitern hielt er nun viele große und kleinere Ereignisse im geteilten Berlin mit der Kamera fest. Trotzdem ist Binder heute nur noch einem kleinen Kreis von Personen bekannt, und auch in der Wissenschaft fanden seine Bilder wenig Beachtung. Diesen Zustand wollen die Initiatoren von „Bilder der Revolte“ ändern.

Die noch recht junge Webseite, die im Rahmen des Kultur-Hackathons „Coding da Vinci“ entstanden ist, ist ein relativ kleines Projekt:[1] Kulturinstitutionen stellen sonst schwer zugängliche Daten- oder Bildersätze ins Internet, die dann von allen Nutzern frei verwendet werden können. Das Projekt „Bilder der Revolte“ zeigt die Aufnahmen des Fotografen Ludwig Binder, die die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland digitalisiert und unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY-SA 3.0 DE) verfügbar gemacht hat.

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Quelle: https://www.visual-history.de/2016/12/19/bilder-der-revolte-studium-ist-opium/

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Frau Hammond und das Geld – Erhitzte Gemüter in der grönländischen Politik

– Ein Gastbeitrag von Moritz Twente – Grönland erhält jährlich eine große Finanzspritze von der dänischen Regierung – zuletzt rund 3,5 Milliarden Kronen. Vielleicht dachte die grönländische Politikerin Aleqa Hammond in ihrem Büro in einem Hochhaus im Zentrum Nuuks über diese Summe … Weiterlesen

Quelle: http://norroena.hypotheses.org/668

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„Wir alle protestieren.“

von Zachary Jacoba Ein Versuch über isländische Protestkultur und das Stereotyp der politisch engagierten Isländerinnen und Isländer. Inzwischen könnte man den Eindruck bekommen haben, dass durch Protestbewegungen und Bürgerinitiativen erwirkte soziopolitische Veränderungen feste Bestandteile der isländischen Kultur seien, denn spätestens seit der … Weiterlesen

Quelle: http://norroena.hypotheses.org/626

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Rhodes must fall! Anatomy of a Protest

The recent protests about the statue of Rhodes at the University of Cape Town (UCT) have resulted in much debate and media coverage. They also present an opportunity to analyse elements of public history and its role.

English

The recent protests about the statue of Rhodes at the University of Cape Town (UCT) have resulted in much debate and media coverage. They also present an opportunity to analyse elements of public history and its role.

 

 

The rise and fall of Rhodes memoralization

Since 1934, students making their way up the many granite stairs that lead to the main campus of the University of Cape Town, where I work, have passed by the imposing statue of Cecil John Rhodes (modelled on Rodin’s The Thinker), which looks out over a wide vista of the eastern side of Cape Town and False Bay.

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Quelle: http://public-history-weekly.oldenbourg-verlag.de/3-2015-18/rhodes-must-fall-anatomy-of-a-protest/

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Archiv-August #2: Kırmızılı Kadın – The Woman in Red

Twitter: esé Juni 2013

 

Archiv-August #2: Der zweite Beitrag unserer Reihe erschien erstmals am 13. April 2015. Viel Spaß beim Lesen!

 

Hintergründe der Gezi-Park-Proteste

Als Ende Mai 2013 die Proteste auf dem Taksim-Platz in Istanbul und kurz darauf in vielen Städten der Türkei entflammten, hatten die Hinter- und Beweggründe bereits eine lange Geschichte, deren Einzelheiten und Verflechtungen in der Retrospektive nur schwer zu trennen und rekapitulierbar scheinen. Zur Einordnung der Bildikone The Woman in Red (auch: lady in red oder girl in red) / Kırmızılı Kadın in die Interessenkonflikte um den Gezi-Park empfehlen sich umfassende Abhandlungen der politischen Situation in der Türkei.[1] Die islamisch-konservative AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi, zu Deutsch etwa: Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) um Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan ist seit 2002 ununterbrochen stärkste Partei des Parlaments.

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Quelle: https://visual-history.de/2021/08/16/kirmizili-kadin-p-the-woman-in-red/

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Die Spur der Steine: 1965 drohte ein Beat-Verbot im Westen

Heute kehren die Rolling Stones auf die Berliner Waldbühne zurück. Hier spielten sie vor knapp 50 Jahren ihr legendäres Konzert, das in Ausschreitungen endete und in Deutschland einen Kulturkampf um die Beat-Musik entfachte. Eine Polizeiakte verrät, wie verhärtet die Fronten damals waren.

Bis zum Abend lief alles ganz normal. Um 15.45 Uhr des 15. September 1965 war eine Maschine der Air France auf dem West-Berliner Flughafen Tegel gelandet. Unter den Passagieren befanden sich die Mitglieder der Band, die in jenen Jahren die öffentliche Meinung spaltete wie keine andere. Ihre harten R&B-Rhythmen und Liedtexte provozierten schon, bevor sie “Sympathy for the Devil” und für harte Drogen bekundeten. Die Rolling Stones waren angereist, um auf einem von der deutschen Jugendzeitschrift “Bravo” mitorganisierten Beat-Konzert aufzutreten.

Die Fahrt durch Berlin lief noch nach Plan und bis zum Abend lief auch der Zustrom von Fans zur Charlottenburger Waldbühne weitgehend ungestört. Das Motto des Konzerts lautete “Heißer geht’s nicht mehr” – im Nachhinein sollte es vielen als selbst erfüllende Prophezeiung erscheinen. Es war eines der größten Rockkonzerte, die es bis dato in Deutschland gegeben hatte, und auch die internationale Tournee war noch ein junges Format, mit dem man wenig Erfahrung hatte. Rund 21.000 Menschen befanden sich in der Freiluftbühne, vor den Toren noch weitere tausend Fans, die keine der mit 20 Mark sehr teuren Karten mehr bekommen hatten. Pünktlich traten nacheinander deutsche Vor-Bands auf, darunter die Racketts sowie Didi und die ABC-Boys. Der britische Haupt-Act war für 21.30 Uhr vorgesehen und sollte um 22 Uhr enden. Als aber vorzeitig das Licht erlosch, brach das los, was ein Kommentator später mit einem “Inferno” vergleichen sollte. Was war geschehen?

Die Antwort findet sich in einem nüchternen Leitz-Ordner mit vergilbtem Etikett, der heute in einem Stahlschrank der polizeihistorischen Sammlung am Flughafen Tempelhof steht. Verglichen mit anderen dort befindlichen Exponaten der Berliner Kriminalgeschichte, mit Fingerabdruckkarten, Projektilen und Mordwaffen, nehmen sich die 400 überwiegend maschinenschriftlichen Blätter unspektakulär aus. Doch die Funksprüche und Protokolle der “Aktion Steinschlag”, wie die Medien den Polizeieinsatz vom Herbst 1965 tauften, sind ein Stück deutscher Kulturgeschichte. Anhand dieser Akten lässt sich nicht nur minutiös nachvollziehen, was aus Perspektive der Berliner Polizei in der Waldbühne geschah, sondern auch das politische Nachbeben ablesen.

Der obenauf abgeheftete Einsatzbefehl S 1-524/65 formuliert in klarem Amtsdeutsch, was sich die Polizei vorgenommen hatte: “Durchführen der erforderlichen verkehrspolizeilichen Maßnahmen”, “Verhinderungen von Ordnungsstörungen”, “Unterbinden strafbarer Handlungen”. Prophylaktisch hatte die Polizei Greiftrupps und “starke Eingreifreserven in der Nähe der Bühne” zur Festnahme von Straftätern und Fototrupps in Zivil aufgestellt. Auch eine eigene Sammelstelle für Festnahmen in einem Polizeigefängnis wurde eingerichtet. Dass es zu solchen kommen könnte, hatten zahlreiche Zeitungsartikel nahegelegt, die das Konzert schon im Vorfeld zum Beat-Krawall hochstilisiert hatten, obwohl der letzte Großkrawall auf einem Rockkonzert Bill Haleys im Sportpalast schon sieben Jahre zurücklag. Mit allzu schweren Ausschreitungen rechnete man aber offenkundig nicht, denn als Ausrüstung waren nur “Dienstanzug, Plastikmütze, Polizeiknüppel” angeordnet worden.

Dass das nicht reichen würde, deutet sich schon gegen 21.10 Uhr an, als laut Protokoll vor der Bühne die ersten Flaschenwürfe gemeldet wurden. Schon vorher ist es vereinzelt zum “Polizeiknüppelgebrauch” durch Beamte der Reserve gegen Jugendliche gekommen, die Absperrungen überklettern wollten. Ein Jugendlicher erlitt Bisswunden durch einen Polizeihund. Als daraufhin mehrere Autos umgeworfen wurden, kam auch der Wasserwerfer zum Einsatz und größere Gruppen von Jugendlichen wurden zu den Häftlingssammelstellen transportiert. Auch die Ereignisse in der Bühne selbst sind minutiös dokumentiert. Ab 20.10 gilt die Stimmung als “angeheizt”, Feuerwerkskörper werden abgebrannt, vereinzelt fliegen Gegenstände über die Köpfe: Grasnaben, Schuhe, Flaschen. Die Ordner haben nun “Schwierigkeiten, die Bühne freizuhalten”. Um 21.31 Uhr eskaliert schließlich die Lage:

Die Absperrung vor der Bühne wird jetzt von stärkeren Gruppen durchbrochen, Polizisten knüppeln die Bühne wieder frei. Nach kurzer Unterbrechung setzen die Stones das Konzert fort, doch das Werfen mit Gegenständen und Zünden von Feuerwerkskörpern nimmt zu. Als das Konzert nach nur wenigen Songs schließlich abgebrochen wird, macht das Management einen schweren Fehler: Es lässt die grellen Scheinwerfer ausschalten, weil sich die Fans davon provoziert gefühlt hatten. Für die Dauer von 15 Minuten liegt die Arena in völliger Dunkelheit. Einige geraten in Panik. Unterdessen spricht sich herum, dass die Band nach dem nur 20-minütigen Auftritt nicht wieder auf die Bühne kommen wird. Wut greift um sich, auf die Veranstalter, auf die Stones, auf die Polizei. Hunderte versuchen, die Bühne zu stürmen. Zur Vermeidung weiterer Zerstörungen beginnt nun das, was im Polizeiprotokoll “Räumung der Waldbühne unter Anwendung des Polizeiknüppels” heißt.

Der Rundfunkreporter Matthias Walden, der auf der Presse-Tribüne dem Spektakel beiwohnt, schreibt seine Beobachtungen in der Sprache eines Kriegsberichterstatters nieder. “Ich sah das Wogen und Zucken der 20.000 in der Waldbühne, sah nicht mehr Wald, sah kaum noch Bühne”, hebt er an. “Jugendliche Leiber, bewegt wie von verschluckten Pressluftbohrern, sich selbst mit den Fäusten auf die Köpfe schlagend, blicklos aufgerissene Augen, stampfende Füße, schleudernde Arme.” Dann ertönt ein anderes Konzert, “das harte Geräusch, das beim Zertrümmern der Sitzbänke entsteht, das Jaulen und Bellen der Polizeihunde, das Johlen und Pfeifen der Masse, Hilferufe nach Sanitätern, Scherbenklirren.” Einige Sitzreihen brennen, andere sind zertreten, ein Absperrgitter wird auf die Tobenden geworfen. Räumketten der Polizei rücken gegen die Bühne vor.

Die Bilanz des Polizeiberichts addiert nüchterne Zahlen, von denen später einige nach oben korrigiert werden müssen: 89 vorläufige Festnahmen, 61 Fälle von erster Hilfe, 28 ambulant in Krankenhäusern behandelte, 26 verletzte Polizisten, von denen sechs in Krankenhäusern behandelt werden müssen, ein verletztes Polizeipferd, ein demolierter S-Bahnzug und 300.000 DM Sachschaden an der Waldbühne. Die Holzbretter der Sitzbänke sind zu achtzig Prozent beschädigt, die Holzzäune zu 90 Prozent. Der Wiederaufbau wird sich noch Jahre hinziehen, denn die Versicherung deckt nur einen Teil der Kosten.

Am Morgen des 16. Septembers liegt nicht nur die Waldbühne in Trümmern. Ernstlich beschädigt ist auch das Ansehen der noch jungen angloamerikanischen Beat-Musik – und abermals das eines Teils der deutschen Jugend. Auch die Polizei und der Veranstalter stehen in der Kritik. Der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei fordert umgehend das Verbot von Beat-Konzerten. Nicht nur in Berlin, auch in der Bundesrepublik debattiert man nun öffentlich über Kulturverbote.

Hier weiterlesen (erschienen im Feuilleton der WAMS vom 8. Juni 2014).

Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/1498

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Kurzer Prozess: Die Verfolgung von Jugendkulturen als “Rowdies” hat eine lange Geschichte

Das drakonische Urteil gegen die Musikerinnen der russischen Punk-Band Pussy Riot vom 17. August 2012 hat eine lange Vorgeschichte. Schon im Zarenreich und im Staatssozialismus diente der Vorwurf des “Rowdytums” der Unterdrückung von Jugendkulturen. 


Politische Urteile gibt es viele in Russland. Die Verurteilung der drei jungen Frauen des russischen Punk-Kollektivs Pussy Riot aber erregt weltweit Empörung. Menschen fühlen sich angesprochen, weil die Musik auch ihre eigene ist, das macht das Urteil für viele zu einer höchstpersönlichen Angelegenheit. Das Moskauer Urteil gegen die Musikerinnen wird nicht nur Geschichte machen, es hat auch eine. Die Entscheidung der Richterin steht in einer langen und unrühmlichen rechtshistorischen Tradition autoritären und antiliberalen staatlichen Handelns. Dies belegt schon der Tatbestand des „Rowdytums“, unter dem die Anklage stand. Der Vorwurf des „Chuliganstvo“ hat eine lange Vorgeschichte.

Bereits im Kommunismus spielte er eine wichtige Rolle bei der Verfolgung politischer Gegner, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler und Osteuropa-Experte Friedrich-Christian Schroeder schon in den sechziger Jahren herausarbeitete. Schroeder fand Ursprünge in revolutionärer Zeit, etwa im Aufruf „An die Bevölkerung“ vom November 1917: „Errichtet strengste, revolutionäre Ordnung, unterdrückt gnadenlos die Versuche zur Anarchie von Seiten der Säufer, Rowdys, konterrevolutionären Junker, Kornilow-Leute und dergleichen“, hieß es da in revolutionärem Duktus. Der Autor des Manifestes war Wladimir Iljitsch Lenin.

Ein Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür

Dass Lenins Formulierungen nicht nur Revolutionsrhetorik waren, bewies er zwei Monate darauf, als er sie in einer Schrift über den Wettbewerb wiederholte. Dort gelten die „Rowdys“ gemeinsam mit den Reichen, Gaunern und Schmarotzern als „Auswurf der Menschheit“, als „rettungslos verfaulte und verkommene Elemente“. Die „Seuche, diese Pest, diese Eiterbeule“ sei eine Hinterlassenschaft des Kapitalismus, die beseitigt werden müsse.

Ein Dekret vom Februar 1918 setzte die expressive Prosa in konkrete Handlungsanweisungen um: Danach waren Rowdys ebenso wie feindliche Agenten und deutsche Spione „am Ort des Verbrechens zu erschießen“. Worin genau das Rowdytum bestand, definierten immer neue Erlasse immer wieder neu. Dabei ging es nicht nur um den Kampf gegen Zerstörungen und Schlägereien unter Alkoholeinfluss, die traditionell als Problem galten. „Chuliganen“ waren nicht nur Gewalttäter. Eine Verordnung von 1923 definierte als Rowdytum jene „Handlungen, die von einer offensichtlichen Missachtung der Gesellschaft begleitet sind, insbesondere Unfug jeder Art, Ausschreitungen, grobes Schimpfen“. Für die Revolutionstribunale der jungen Sowjetmacht hatten derart dehnbare Definitionen die wichtige Funktion, kurzen Prozess mit all jenen machen zu können, die nicht ins gängige Raster staatlicher Verfolgung passten.

Schon Lenin verstand „Rowdys“ als „Auswurf der Menschheit“Auch in der postrevolutionären Phase der Stabilisierung des Sowjetsystems blieb der Rowdy-Paragraph ein wirksames Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür. Zwar wurden tatsächliche oder vermeintliche Rowdys nun nicht mehr erschossen, sondern mit Geld- und Freiheitsstrafen oder mit Verbannung bestraft. Doch sieht der Sowjetrechtsexperte Schroeder in der unter Stalin vollzogenen Konsolidierung eine „frostige Erstarrung unter Beibehaltung fast aller kriegsbedingten Verschärfungen der Repression“. Nach Stalins Tod wurde 1956 unter Chruschtschow das Rowdytum in schwere und minderschwere Delikte unterteilt und letztere mit leichten Strafen, etwa kurzer Haft, belegt. Was wie eine Entschärfung aussah, war tatsächlich ein Mittel für massenhafte Einschüchterung.

„Liquidierung des Rowdytums“

Wie der Historiker Brian Lapierre vor einigen Jahren in den „Cahiers du Monde Russe“ analysierte, war die Kampagne gegen Rowdys nun nicht mehr ein Instrument, um vermeintliche Staatsfeinde mit schweren Strafen aus dem Verkehr zu ziehen. Nun konnten Menschen wegen minderschwerer Vergehen mit kurzen Strafen belegt werden, dies aber in großem Ausmaß. Die Verurteilungen überschritten in den fünfziger Jahren die Millionengrenze. Eine „minderschwere Strafe“ konnte etwa in zwei Wochen Arbeitslager bestehen. Die vage Beschreibung des Rowdytums umfasste auch Verstöße gegen Ruhe und Ordnung, „respektloses Verhalten gegenüber anderen Bürgern“ sowie „Obszönitäten und Ungehörigkeiten“ aller Art.

Diese Gummiparagraphen waren keineswegs neu. Zwar betonten die Gesetzgeber der Sowjetunion gern den radikalen Bruch zur Justiz des Zarenreiches, doch kannte bereits das zaristische Recht „Vergehen wider die Wohlanständigkeit, Ordnung und Ruhe“, das sich allerdings vom sowjetischen Recht durch minder drastische Strafen unterschied. Der Rowdyparagraph war nicht auf die Sowjetunion allein beschränkt. Jüngere Wissenschaftler wie der Prager Historiker Matej Kotalik erforschen derzeit, inwieweit sowjetisches Strafrecht auch die Bestimmungen anderer sozialistischer Staaten prägte.

In der DDR etwa galten die Anstrengungen der Volkspolizei um 1960 ebenfalls verstärkt der „Liquidierung des Rowdytums“ und der „Zersetzung“ jugendlicher Gruppen mit nachrichtendienstlichen Methoden. Gemeint waren damit jugendliche Fans amerikanischer Musik, die sich zu Clubs und Bands zusammengeschlossen hatten. Brigaden des SED-Zentralkomitees, zu denen lokale Partei- und FDJ-Funktionäre gehörten, gingen seit 1960 gegen Fanclubs und „halbstarke Verhaltensweisen“ vor, zu denen auch das Praktizieren westlicher Tänze oder Verstöße gegen die Bestuhlungsvorschriften auf Konzerten gehören konnten. Einen Höhepunkt hatten diese Restriktionen in der Zwangsauflösung von Gitarrenbands 1965, gegen die Jugendliche in Leipzig demonstrierten und darum zu teils drakonischen Strafen verurteilt wurden. Als Tatbestand ging das Rowdytum 1968 in das Strafgesetzbuch der DDR ein. Der Paragraph 215 ahndete Vergehen wie nächtliche Ruhestörung, Verstoß gegen die Veranstaltungsordnung und „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Er wurde als sogenannter Rowdy-Paragraph berüchtigt.

Wachsendes Unverständnis

Immer wieder wurde er zur Unterdrückung unerwünschter kultureller Aktivitäten genutzt. In den fünfziger Jahren waren es die Halbstarken, in den Sechzigern und Siebzigern jugendliche „Gammler“, die auch dann als „Arbeitsbummelanten“ verfolgt wurden, wenn sie über ein einträgliches Einkommen etwa als Musiker oder Gelegenheitsarbeiter verfügten. In der Sowjetunion ging man ähnlich vor, in Ungarn und Tschechien war die Jugendpolitik etwas toleranter. Doch auch im Westen erklang der Ruf nach „Arbeitslagern für Langhaarige“ nicht nur aus dem Volksmund der Nachkriegsgesellschaft. Ein Gutachten der Weltgesundheitsorganisation erwog um 1960 militärische Trainingscamps für „antisoziale“ Jugendliche, die rauchen und trinken.

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Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/389

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Schmerzhafte Geburt der Popkultur: Vor 50 Jahren brachen die “Schwabinger Krawalle” aus

  Eine Rekonstruktion von Bodo Mrozek Das Wort Krawall leitet sich aus dem mittellateinischen “charavallium” her und bezeichnete ursprünglich eine “Katzenmusik”, eine durch Lärm vorgetragene studentische Unmutsäußerung aus vormoderner Zeit. Bei den Schwabinger Krawallen handelte es sich weder um einen Studentenulk noch um ein bajuwarisches Volksvergnügen. Das “rätselhafte Ereignis” markiert vielmehr die Reibungskonflikte im Übergang vom autoritären Obrigkeitsstaat zur liberalen Massengesellschaft westlicher Prägung. Sie begannen aus heiterem Himmel. Niemand hatte sie heraufziehen sehen. Und doch sollten diese fünf Tage im Juni das Verhältnis zwischen Ordnungskräften und Bürgerschaft tief greifend verändern. Die “Schwabinger Krawalle”, die heute vor fünfzig Jahren in München ausbrachen, gelten als rätselhaftes Ereignis, das sich lange Zeit der Deutung sperrte. Mal wurden sie als “halbstarke Zerstörungswut” heruntergespielt, mal zum heimlichen Beginn der Studentenproteste hochpolitisiert. Tatsächlich waren sie Ausdruck eines tief greifenden Kulturbruchs. Um ihn zu verstehen, muss man sich ins München des Jahres 1962 begeben. Der 21. Juni ist ein ungewöhnlich heißer Sommerabend. Mit hochgekrempelten Ärmeln sitzen die Münchner vor ihren Biergläsern. Die Straßencafés sind bis auf den letzten Klappstuhl besetzt. Im Englischen Garten singen ein paar Jugendliche zur Klampfe: russische Volkslieder. Als eine Polizeistreife die Musikanten vertreibt, ahnt noch niemand die Konsequenzen. Die Jugendlichen setzen ihr Spiel am Monopteros fort. Als abermals Polizei anrückt und die Musiker diesmal festnehmen will, regt sich spontaner Widerstand unter den etwa vierzig Zuhörern. Es kommt zu Wortgefechten, dann zu Rangeleien. Die Beamten werden als “Verbrecher in Uniform” und “Vopos in Blau” beschimpft, und auch der Abtransport der gefangenen Ruhestörer gestaltet sich schwierig, da dem Streifenwagen plötzlich ein Ventil fehlt. Als Verstärkung eintrifft, sind die paar Dutzend Musikfreunde bereits auf eine bedrohliche Menge von 400 Protestierern angewachsen. Über das, was danach geschieht, gehen die Interpretationen auseinander. Einigkeit herrscht unter den Zeugen jedoch darüber, dass die Polizisten ungewöhnlich hart vorgingen: “Zuerst ungeschickt, dann kopflos und schließlich sogar brutal”, wie ein Student später der “Welt am Sonntag” sagt. Kaum ist die Polizei abgerückt, da laufen immer mehr Protestierer zusammen. Auf der Leopoldstraße setzen sie sich mit ihren Gläsern auf den Asphalt. Aus den umliegenden Cafés und Biergärten tragen Passanten Stühle auf die Straßen, der Verkehr kommt zum Erliegen. Schaulustige sammeln sich auf den Gehwegen, Zeitungsberichten zufolge sind es Tausende. Anwohner treten im Nachthemd auf ihre Balkone. Auf den Fotos herbeigeeilter Pressefotografen sieht man lachende Menschen in dünnen Sommerkleidchen und gelockerten Krawatten. Gewaltbereite Randalierer sehen anders aus. Zeitzeugen beschreiben die Stimmung als ausgelassen. Es kommt zu Handgemengen. Der Polizeibericht vermerkt mehrere Würfe mit Gegenständen; aus den Gaststätten “Café Europa” und “Schwabinger Nest” werden Glühbirnen auf Polizeiwagen geworfen. Einige Papierkörbe stehen in Brand. Zweimal rücken die Räumketten der Polizei vor. Erst um 1.40 Uhr ist die Ordnung wieder hergestellt. Die erste Bilanz: 41 vorläufige Festnahmen, drei beschädigte Polizeiwagen. Ein Wachtmeister wird von einem Stuhl am Fuß getroffen, ein Oberinspektor erleidet durch einen Schlag gegen die Hand einen Bruch des kleinen Fingers. Hier weiterlesen.    

Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/174

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