Überlegungen zur Datierung der Inschrift CIL XVI, 55

Wie kann man eigentlich eine antike Inschrift datieren? Was für Angaben können hilfreich sein den Zeitpunkt der Abfassung näher zu bestimmen? Zu diesen Fragen sollen am Beispiel der Inschrift CIL XVI, 55 1 einige Überlegungen angestellt werden:

In dem sogenannten Auxiliardiplom aus Weissenburg (röm. Biriciana in der römischen Provinz Raetia) für den Reiter Mogetissa begegnen uns nach kurzem Lesen zahlreiche Ehrentitel desjenigen, der dieses Diplom ausstellen ließ. Natürlich handelt es sich beim Auftraggeber und Verfasser der Inschrift um den Kaiser Trajan. Aber auf welchen Zeitpunkt bzw. Zeitraum lässt sich die Inschrift bzw. die Abfassung der Inschrift datieren?

Mal angenommen, dass jemand populäres vor langer Zeit einen Brief verfasst hat und ich viele Jahre später den Zeitpunkt der Abfassung des Briefes näher bestimmen will, dann muss ich den Inhalt des Briefes auch auf mögliche Ereignisse untersuchen, die mir aus anderen Überlieferungen bzw. Quellen bekannt sind. Berichtet der Verfasser des Briefes über diese Ereignisse und weiß ich wann diese Ereignisse sich zugetragen haben, dann kann ich auch eine Aussage über den ungefähren Zeitraum, in der der Brief verfasst wurde, treffen.

Die Inschrift CIL XVI, 55 gibt Auskunft über drei Angaben (Volkstribunat, Konsulate, Anzahl der militärischen Oberbefehle bzw. Imperator), die zur Datierung der vorliegenden Inschrift hilfreich sind.

Eine zusätzliche Hilfe bieten folgende Informationen zur politischen Laufbahn des Kaiser Trajan: Der Kaiser Marcus Ulpius Traianus bekleidete vom 28. Januar 98 n. Chr. bis zum 7. August 117 n. Chr. das Amt des Kaisers. Er wurde Ende 97 n. Chr. zum Caesar und Anfang 98 n. Chr. zum Imperator, Pontifex Maximus, Pater Patriae und Proconsul erhoben.2

Jetzt muss man die drei Angaben einmal durchgehen:

1. Der Kaiser Marcus Ulpius Traianus war ingesamt einundzwanzig Mal Volkstribun (vom 28.10.99 n. Chr. bis August 117 nach Christus. Die Angabe der Inschrift auf das elfte Volkstribunat verweist auf einen langen Zeitraum zwischen dem vierten Volkstribunat vom 10. Dezember 99 n. Chr. bis zum einundzwanzigsten Volkstribunat am 10. Dezember 116 n. Chr., der wenig Aufschluss über die genaue Datierung der Inschrift gibt.

Der Kaiser Marcus Ulpius Traianus war insgesamt sechsmal Konsul und das in der Inschrift fünfte Konsulatsamt bekleidete er vom 1. Januar bis zum 13. Januar 103 n. Chr.

Hilfreicher für die Datierung der Inschrift ist aber die Anzahl der militärischen Oberbefehle bzw. wie häufig der Kaiser zum Imperator ausgerufen wurde. Vom Herbst 101 n. Chr. bis zum Jahr 116 n. Chr. war er dreiundzwanzigmal Imperator. Die Angabe der Inschrift: „zum sechsten Mal zum Imperator ausgerufen“3 verweist auf den August oder Herbst 106 n. Chr. an dem Marcus Ulpius Traianus zum sechsten Mal zum Imperator ausgerufen wurde. Die Inschrift muss aber vor 114 n. Chr. datiert werden, denn 114 n. Chr. wurde der Kaiser zum siebten Mal zum Imperator ausgerufen.

Zusammenfassend kann für die Datierung der Inschrift nur auf einen Zeitraum von 106 n. Chr. bis 114 n. Chr. gedeutet werden. Nach heutigem Forschungsstand setzt man die Datierung allerdings auf 107 n. Chr. fest.4

Der weitere Inhalt der Inschrift befasst sich noch mit folgendem Sachverhalt: Wir lesen darüber, dass der römische Kaiser Trajan Fußsoldaten und Reitern, die 25 oder mehr Jahre in der römischen Armee gedient haben und ehrenhaft aus dem Militärdienst entlassen worden sind, das römische Bürgerrecht verleiht. Doch nicht nur die Soldaten, sondern auch ihren Kinder und Nachfahren sollten in den Genuss des römischen Bürgerrechts kommen. Außerdem dürfen die Soldaten eine rechtsgültige Ehe mit den Frauen eingehen, die „sie zum Zeitpunkt der Bürgerrechtsverleihung hatten“5 oder die sie in Zukunft haben werden. Besonders wichtig an dem Erlass war aber, dass jeder Soldat nur eine Ehefrau haben durfte. Dies könnte darauf abgezielt haben, dass die meisten der Soldaten zur Zeit der Bürgerrechtsverleihung mehrere Ehefrauen gehabt haben. Möglicherweise hatte auch der Adressat der Inschrift, der Reiter Mogetissa, gegen dieses Monogamiegebot verstoßen und wurde in diesem Diplom wiederholt ermahnt. Dennoch stellen die Aussagen der Inschrift zweifellos allgemeingültige Gebote dar und richten sich nicht allein an den römischen Reiter Mogetissa.

Zu guter Letzt noch eine weitere kleine Hilfe zur zeitlichen Einordnung  der Inschrift: Wir wissen aus anderen Quellen, dass in der Mitte des zweiten Jahrhunderts (ab 140 n. Chr.) die Regelung abgeschafft wurde, dass rückwirkend auch den in der Dienstzeit gezeugten Kindern das römische Bürgerrecht verliehen werden sollte.6 Danach sollte es nur den nach der Dienstzeit des römischen Soldaten gezeugten Kindern gewährt werden das römische Bürgerrecht zu erhalten. Da in dieser Inschrift noch beide Möglichkeiten bestehen, muss die Inschrift weit vor der Mitte des zweiten Jahrhunderts verfasst worden sein.

 

Empfohlene Zitierweise: Blümel, Jonathan (2013): Überlegungen zur Datierung der Inschrift CIL XVI, 55. In: JBSHistoryBlog.de. URL: http://jbshistoryblog.de [Zugriff: DD:MM:YYYY]

 

 

Bibliographie:

  1. Anm.: Der lateinische Inschriftentext befindet sich hier: Mommsen, T. / Nesselhauf, Heribert: Corpus Inscriptionum Latinarum, Vol XVI. Diplomata Militaria. Ex Constitutionibus Imperatrum de civititate et conubio militium veteranorumque expressa. Berolini 1936. S. 52.
  2. Vgl. Kienast, D.: Römische Kaisertabelle : Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie. Darmstadt 2004. S. 122-123.
  3. Siehe Lambert, N.; Scheuerbrandt, J.: Das Militärdiplom, Quellen zur römischen Armee und zum Urkundenwesen. Stuttgart 2002.
  4. Poethke, G. / Prignitz, S. / Vaelske, V.: Das Aktenbuch des Aurelios Philamon. Prozessberichte, Annona Militaris und Magie in BGU IV 1024-1027. (Archiv für Papyrusforschung, Beiheft 34, 2012) Berlin u.a. 2012. S. 71. ; Alföldy, Geza. “Zur Beurteilung der Militärdiplome der Auxiliarsoldaten.” Ronzische Heeresgeschichte: Beiträge 1962-1985. Amsterdam 1987. S. 55.
  5. Poethke, G. / Prignitz, S. / Vaelske, V.: Das Aktenbuch des Aurelios Philamon. Prozessberichte, Annona Militaris und Magie in: BGU IV 1024-1027. (Archiv für Papyrusforschung, Beiheft 34, 2012). Berlin u.a. 2012. S. 71.
  6. Poethke, G. / Prignitz, S. / Vaelske, V.: Das Aktenbuch des Aurelios Philamon. Prozessberichte, Annona Militaris und Magie in: BGU IV 1024-1027. (Archiv für Papyrusforschung, Beiheft 34, 2012). Berlin u.a. 2012. S. 72.

Quelle: http://jbshistoryblog.de/2013/02/uberlegungen-zur-datierung-der-inschrift-cil-xvi-55/

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