„Euthanasie“, Zwangssterilisation, Humanexperimente. NS-Medizinverbrechen an Rhein und Sieg 1933–1945

Im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises, bezuschusst vom Landschaftsverband Rheinland und in Kooperation mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wurden ab Ende 2017 die NS-Medizinverbrechen an Rhein und Sieg untersucht. Parallel zu den Forschungen wurde eine öffentliche Vortragsreihe organisiert. Seit dem vergangenen Jahr liegt das Ergebnis der Studie vor. Der Band ist reich bebildert und umfasst neben der Einleitung fünf Abschnitte: Nach den verwaltungsgeschichtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – hier zeigt sich noch einmal die starke Position der Zentrumspartei in der Region im Verhältnis zur NSDAP unmittelbar vor der Machtübernahme – werden die Zwangssterilisationspraxis, die „Euthanasie“-Verbrechen, die Verbrechen in Konzentrationslagern sowie das Thema Anerkennung und Entschädigung behandelt. Der jeweilige Umfang der Kapitel variiert erheblich: Stehen für die Geschichte der Zwangssterilisation rund 200 Seiten zu Verfügung, sind es nur sechs bzw. zehn Seiten für die letzten beiden Kapitel.

Die Quellenbasis für die Untersuchung der Zwangssterilisationspraxis auf dem Gebiet des heutigen Rhein-Sieg-Kreises ist ungewöhnlich gut, insgesamt etwa 2800 „Erbgesundheitsakten“ aus dem ehemaligen Kreis Bonn-Land, vor allem aber aus dem ehemaligen Siegkreis stehen der Forschung zu Verfügung. Hinzu kommen Akten aus dem Gesundheitsamt Bonn sowie eine Kartei des Bonner „Erbgesundheitsgerichts“. Entsprechend detailliert lassen sich die administrativen Abläufe und das Ineinandergreifen von Sozialverwaltung, Medizin und Justiz darstellen.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/09/rezension-euthanasie-medizinverbrechen-rhein-sieg-schneider/

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Der Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2014 in Hamburg

Am 27. Januar 2005, anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945, verabschiedete das Parlament der Europäischen Union die „Entschließung zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus“.1 Bereits seit dem Jahr 1996 ist der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus” in Deutschland ein gesetzlich verankerter Gedenktag.2 Der Holocaust-Gedenktag ist über die Jahre in Deutschland zu einem festen Bestandteil der nationalen Erinnerungskultur geworden, zu dem jedes Jahr eine Vielzahl von Gedenk-, Bildungs- und Kulturveranstaltungen stattfinden. […]

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/944

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