Angenommen, wir möchten die Originale der Schriftstücke konsultieren, die zusammen als “Emser Depesche” berühmt geworden sind. Sie werden im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrt. Was uns im Lesesaal vorgelegt wird, ist ein dicker Aktenband. Er ist fadengeheftet, d. h. die Einzelschriftstücke wurden lagenweise eingenäht, und bietet den typischen Anblick preußischer Behördenakten des 19. Jahrhunderts.
(Natürlich haben wir dem Archiv vorher plausibel dargelegt, dass wir für unsere aktenkundlichen Studien zwingend auf das Original angewiesen sind. Sonst hätten wir aus konservatorischen Gründen zunächst nur einen Mikrofiche erhalten.)
Aus der Literatur kennen wir die moderne Archivsignatur, R 11674, und auch Blattzahlen: 209-214. Also könnten wir uns sofort auf Abekens Bericht aus Ems stürzen. Viele Forscher tun das auch und verzichten darauf, “ihre” Funde im Aktenzusammenhang zu kontextualisieren. Sie tun das auf eigene Gefahr.
Zwar ist auch die Aktenkunde – ein kleiner methodologischer Exkurs – auf Einzelschriftstücke ausgerichtet, aus deren Gestalt und Abfolge sie Entscheidungsprozesse inhaltlich rekonstruiert (Henning 1999: 120). Sie kommt aber, sozusagen als Vorspiel, nicht darum herum, die Einzelschriftstücke in der gesamten Überlieferung der aktenführenden Institution zu verorten, und muss sich dazu mit den Strukturen des Archivguts auseinandersetzen, in denen es heute vorliegt.
Kretzschmar (2011) hat am Beispiel der Gerichtsakten zu dem berüchtigten Prozess gegen Joseph Süß Oppenheimer demonstriert, dass diese ohne Kontextualisierung nur unter größten Mühen sachgerecht ausgewertet werden können. Die entscheidenden Informationen fand er auf den Aktendeckeln: Zeitgenössische Registratur- und neuere Archivvermerke.
Wir schließen den Aktenband wieder – vorsichtig, mit den Baumwollhandschuhen, die uns die Aufsicht gegeben hat – und sehen uns den Aktendeckel an.
Wir bemerken, dass der Aktendeckel wegen des vorgedruckten “19″ für die Laufzeitangabe nicht original sein kann. Aktenzeichen und -titel wurden aber originalgetreu transkribiert. Mit Umlagerungen und Neueinbindungen zur Bestandserhaltung muss immer gerechnet werden. Auch die Schriftstücke im Inneren wurden in jüngster Zeit restauriert. Vielleicht hat dieses Detail aber dennoch etwas zu sagen. Wir merken es uns.
Es handelt sich um Akten des Auswärtigen Amts, “Abteilung A”. Haben wir damit die genaue Provenienzstelle innerhalb der Behörde gefunden, können also identifizieren, wo im Zuständigkeitsgefüge des Ministeriums die Akten entstanden sind? Noch nicht ganz. Im Auswärtigen Amt (des Norddeutschen Bundes, zu dieser Zeit) gab es keine Abteilung A, wie ein Blick in die Behördengeschichte (z. B. Conze 2013: 19) lehrt. Es gab eine politische Abteilung (römisch I), die ihre Akten in zwei Gruppen teilte: A-Akten zu politischen und B-Akten zu nichtpolitischen Betreffen; darunter fielen z. B. die Personalakten der Diplomaten.
Der Kopf des Deckels sagt uns in verkürzter Form, dass uns A-Akten der Abteilung I vorliegen, also ein politischer Betreff in der Zuständigkeit der Politischen Abteilung gegeben ist. Zeitgenössisch sprach man von IA-Akten. (1879 wurde dann die Politische Abteilung in die Abteilungen I A und I B gespalten; das muss uns hier aber nicht interessieren.)
Bei der “Berufung eines Prinzen von Hohenzollern auf den Spanischen Thron” als Betreff ist die politische Natur der Akten nicht zu bestreiten. Der Ort dieser Betreffakten in der Gesamtheit der IA-Akten ergibt sich aus dem Aktenzeichen: B o 32. “Aktenzeichen” ist hier noch nicht im heutigen Sinne als Teil eines umfassenden Aktenplans zu verstehen, der den Zuständigkeitsbereich einer Behörde vorausschauend aufteilt, auf die Gefahr hin, dass manche Aktenzeichen auf ewig unbelegt bleiben. In der klassischen Betreffsregistratur, wie sie auch im Auswärtigen Amt bestand, wurden neue Aktenzeichen ad hoc vergeben, wenn tatsächlich Schriftgut zu einem neuen Betreff anfiel. Innerhalb eines groben Gliederungsschemas wurden die Betreffe “chronologisch nach Anfall gereiht” (Enders 1968: 50).
Die IA-Akten des Auswärtigen Amt wurden nach Sachbetreffen in einer geografischen Gliederung geführt. Das entsprach den Bedürfnissen eines Außenministeriums. Bei den Innenbehörden war es in der Regel umgekehrt: übergeordnete Sachgliederung und geografische Betreffe an der Basis (Meisner 1935: 154). Geografisch befinden wir uns bei diesen Akten in
- “B” = Europa und
- “o” = Spanien,
was freundlicherweise auch noch einmal ausgeschrieben wurde. Innerhalb der IA-Europa-Spanien-Akten liegt uns der 32. Betreff vor, zu dem die Registratur Akten angelegt hat, eben die Spanische Kandidatur. Im Vergleich wird sofort deutlich, dass die Nummernfolge der Betreffe zufällig ist, so wie die Sachen gerade anfielen:
- B o 30 “Verhältnisse der Insel Cuba”,
- B o 31 “Innere Zustände und Verhältnisse Spaniens”,
- B o 33 “Vereinigung Spaniens und Portugals zu einem Iberischen Reiche”.
Der Aufbau dieses Weymannschen Registraturplans wird von Philippi (1958) erläutert; man muss es mehrmals lesen und konkret anwenden, um es zu verstehen. Was bringt das nun? Zum einen durchschauen wir jetzt die älteren Angaben der Fundstelle in der Literatur, z. B. bei Walder (1972: 179), mit “IA Bo 32″. Die heutigen Archivsignaturen im Numerus Currens wurden erst 1990/91 eingeführt (Biewer 2005: 151 f.). Zum anderen ist es doch erwähnenswert, dass sich die zentrale Überlieferung zur Genese des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 bei den Spanienakten befindet – wenn auch aus der Registraturlogik heraus einfach zu erklären. Auf dieser Basis könnten wir jetzt methodisch sicher nach ergänzender Überlieferung in anderen Teilen der IA-Registratur suchen, wenn wir uns diplomatiegeschichtlich damit befassen wollten.
Nun wenden wir uns der Binnengliederung der Betreffakten B o 32 zu. Es handelt sich um eine mehrbändige Aktenserie, aus der uns der 4. Band vorliegt. Wir sehen, dass er trotz seines Umfangs Schriftgut eines einzigen Tages enthält, und bekommen so einen Eindruck von der Intensität der Diplomatie auf dem Höhepunkt der Krise. Wir wollen uns von der Vollständigkeit der Aktenserie überzeugen, prüfen den Anschluss an Band 3 – und bemerken gleich eine große Lücke. Band 3 endet mit der Blattnummer 89, Band 4 beginnt mit 116. Wir blättern jetzt den ganzen Band durch und sehen, dass auch die Blätter 134-136, 185-186 und 188-189 fehlen.
Glücklicherweise haben wir beim Aufschlagen bemerkt, dass sich auf der Rückseite des Aktendeckels ein Archivvermerk von 1958 befindet. Damals wurden die Akten aus britischen Gewahrsam zurückgegeben. Dieser Vermerk verweist uns für die fehlenden Seiten auf die parallelen Geheimakten. Dass es eine zweite Aktenserie I A B o 32 mit dem Zusatz “secr.” gibt, wussten wir natürlich schon aus unserer sorgfältigen Durchsicht des Findbuchs. Und in diesen Geheimakten (die längst nicht mehr geheim sind) finden sich, im Band 4, tatsächlich die fehlenden Seiten. Wir stellen fest, dass sich unsere Quellenbasis (Bl. 209-214 im “normalen” Band 4) dadurch nicht verändert.
Zur Überlieferungsgeschichte können wir jetzt postulieren, dass die “offenen” und die geheimen Schriftstücke zu I A B o 32 in der Registratur zunächst vermischt abgelegt wurden. Die durchgehende Blattzählung (Foliierung) ist der Beleg dafür. Später hat man beide Gruppen voneinander getrennt und in neue Aktendeckel eingebunden. “Serienspaltung durch Geheimhaltung” wäre ein Stichwort für die Archivwissenschaft, das vor allem für das 20. Jahrhundert einmal näher beleuchtet werden sollte.
Die Emser Depesche hielt man zu diesem unbestimmten Zeitpunkt offenbar nicht für geheimhaltungsbedürftig – da der Aktendeckel dieses vorgedruckte “19″ aufweist, fand die Umlagerung erst statt, nachdem Caprivi 1892 im Reichstag den unredigierten Depeschentext publik gemacht hat. Die Katze war also schon aus dem Sack.
Wir wiederholen die Prüfung nun für den Anschluss an Band 5, stoßen dort aber nur auf Wiedergaben des Depeschentexts, die wir für unser aktenkundliches Thema nicht brauchen. Soviel Aufwand für einen im Grunde negativen Befund? Ja, denn erst jetzt können wir uns sicher sein, dass wir in den Blättern 209-214 des Archivales mit der zeitgenössischen Registratursignatur I A B o 32 Bd. 4 und der archivischen Bestellnummer R 11674 aus dem Bestand R 201 (Abteilung I A, 1870-1920) des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts abschließend unsere Quellengrundlage identifiziert haben.
Wir können jetzt das vorgangsbegründende Schriftstück näher untersuchen: den Bericht Abekens über die Begegnung Wilhelms I. mit dem französischen Botschafter auf der Kurpromenade von Bad Ems.
Literatur
Biewer, Ludwig 2005. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts. Plädoyer für ein Ressortarchiv. Archivalische Zeitschrift, 87, S.137–164.
Conze, Eckart 2013. Das Auswärtige Amt. Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. München: Beck 2013.
Enders, Gerhart 1968. Archivverwaltungslehre. 3. Aufl. Berlin (Nachdruck Leipzig 2004).
Henning, Eckhart 1999. Wie die Aktenkunde entstand. Zur Disziplingenese einer Historischen Hilfswissenschaft und ihrer weiteren Entwicklung im 20. Jahrhundert, in: Ders. 2004. Auxilia Historica. Beiträge zu den Historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen. 2. Aufl. Köln usw. S. 105-127.
Kretzschmar, Robert 2011. Der Kriminalprozess gegen Jud Süß Oppenheimer in archivwissenschaftlicher aus aktenkundlicher Sicht, in: Lorenz, Sönke und Molitor, Stephan Hg. 2011. Text und Kontext. Historische Hilfswissenschaften in ihrer Vielfalt. Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte 18. Ostfildern. S. 489–523.
Philippi, Hans 1958. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes. Der Archivar, 11, Sp. 139–150.
Walder, Ernst Hg. 1972. Die Emser Depesche. Quellen zur neueren Geschichte 27-29. 2. Auflage. Bern.